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DE9304946U1 - Vorrichtung zur kontinuierlichen Zugabe von pulverförmigen Gießhilfsmittel auf den Badespiegel einer Schmelze in einer Stranggießkokille - Google Patents

Vorrichtung zur kontinuierlichen Zugabe von pulverförmigen Gießhilfsmittel auf den Badespiegel einer Schmelze in einer Stranggießkokille

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Publication number
DE9304946U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
screw conveyor
casting
outlet nozzle
removal
shaft
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9304946U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
INTOCAST GmbH
Original Assignee
INTOCAST GmbH
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Publication date
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Priority to DK94104255T priority patent/DK0624412T3/da
Priority to EP94104255A priority patent/EP0624412B1/de
Priority to DE59408925T priority patent/DE59408925D1/de
Priority to ES94104255T priority patent/ES2139029T3/es
Priority to AT94104255T priority patent/ATE186665T1/de
Publication of DE9304946U1 publication Critical patent/DE9304946U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D11/00Continuous casting of metals, i.e. casting in indefinite lengths
    • B22D11/10Supplying or treating molten metal
    • B22D11/108Feeding additives, powders, or the like

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Continuous Casting (AREA)
  • Filling Or Emptying Of Bunkers, Hoppers, And Tanks (AREA)
  • Casting Devices For Molds (AREA)

Description

Vorrichtung zur kontinuierlichen Zugabe von pulverförmiges!
Gießhilfsmittel auf den Badspiegel einer Schmelze
in einer Stranggießkokille
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Stranggießpulver bilden eine einige Zentimeter dicke Schicht auf dem im oberen Bereich einer Stranggießkokille gebildeten Badspiegel. Sie schmelzen in ihrem mit dem Badspiegel in Berührung stehenden Bereich teilweise auf und bilden eine Schlacke, die sich zwischen die Kokillenwand und den erstarrenden Strang setzt. Der noch lockere obere Anteil der Gießpulverschicht wirkt wärmeisolierend und verhindert einen zu starken Wärmeverlust des oberen Strangendes.
Durch die Mitnahme der geschmolzenen Gießpulverschlacke tritt ein fortlaufender Verbrauch des Gießpulvers ein. Dieser Verbrauch liegt im Bereich von etwa 0,3 kg bis O7 8 kg pro Tonne Stahl. Diese Menge muß also fortlaufend nachgeliefert werden, wobei die Einhaltung einer gleichmäßigen Schichtdicke für die Qualität der Strangoberfläche wesentlich ist. Die Gleichmäßigkeit muß sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung angestrebt werden. Die Gleichmäßigkeit in vertikaler Richtung bedeutet die Einhaltung
einer bestimmten Schichtdicke während der ganzen Gießdauer, um stets die Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an
Schlacke zu gewährleisten. Die Gleichmäßigkeit in horizonta-
™" &iacgr;* ^m
ler Richtung bedeutet die Gleichmäßigkeit dieser Schichtdicke über den Strangquerschnitt, um eine gleichmäßige Isolierwirkung an jeder Stelle zu erzielen.
Der Ausgangspunkt der Entwicklung war die manuelle Zugabe des Stranggießpulvers. Die Gleichmäßigkeit ist hierbei nicht immer gewährleistet. Auch erfordert diese Methode die Anwesenheit und ständige Aufmerksamkeit einer Bedienungsperson über die gesamte mehrstündige Gießsequenz. Es wurde schon bald versucht, die Zugabe von Gießhilfsmitteln beim Stranggießen zu automatisieren. Dafür sind zwei unterschiedliche Verfahrensweisen bekannt, nämlich pneumatischmechanisch oder rein mechanisch mit Förderern arbeitende Einrichtungen auf der einen Seite und auf der anderen Seite Einrichtungen, die unter Ausnutzung der Schwerkraft arbeiten.
Bei einem bekannten Gerät der ersten Gruppe reicht ein am unteren Ende eines Vorratsbehälters angesetzter flacher Förderkanal von der einen Seite her bis über die Stranggießkokille. Unterhalb des Vorratsbehälters befindet sich ein Gasverteilungsraum, in den Luft eingeblasen werden kann, die das in dem Kanal befindliche Gießpulver fluidisiert und transportfähig macht. Wenn Luft eingeblasen wird, erfolgt also eine Förderung aus dem Vorratsbehälter durch den Kanal auf den Badspiegel in der Stranggießkokille. Wenn die Luft abgestellt wird, hört auch die Förderung auf. Die Steuerung erfolgt über Temperaturmeßfühler, die oberhalb der Kokille angeordnet sind. Wenn die Gießpulverschicht auf dem Badspiegel dünner wird und die Isolierwirkung des Pulvers nachläßt, steigt die Temperatur an, und die Zugabe des Pulvers wird ausgelöst. Diese erfolgt also nicht kontinuierlich, sondern intermittierend, ähnlich wie bei der Handaufgabe. Daher ist bei der geschilderten automatischen Pulverzugabe eine Verbesserung der Strangoberfläche gegenüber der manuellen Pulverzugabe nicht zu erwarten. Dies hat sich auch in der Praxis bestätigt. Pneumatisch-mechanisch dosierende Einrichtungen haben sich nicht bewährt und keinen Eingang in die Praxis gefunden.
Die rein nach dem Schwerkraftprinzip arbeitenden Geräte sind zunächst ebenfalls für die Verwendung von pulverförmigem Gießhilfsmittel konzipiert worden. Von einem Vorratsbehälter führt ein geeignetes Zugaberohr bis über den Badspiegel. Die abgegebene Menge bildet auf dem Badspiegel einen Schüttkegel, der bis zum unteren Ende des Zugaberohrs hochsteigt. Es rutscht dann kein Pulver mehr nach. Erst wenn der Schüttkegel durch den Verbrauch sich von dem unteren Ende des Rohres wieder entfernt, rieselt neues Pulver nach. Diese Art der selbsttätigen Regulierung wird auch "chicken feeding"-Prinzip genannt, weil es bei Fütterungsautomaten verbreitet ist. Es hat sich jedoch gezeigt, daß mit dieser Methode pulverförmige Gießhilfsmittel nicht zuverlässig aufbringbar sind, da es selbst bei steiler angeordneten Zugaberohren (Winkel > 30°) zu Verstopfungen kommt.
Es war daher erforderlich, das Gießhilfsmittel zu granulieren, um der Verstopfungsneigung entgegenzuwirken. Mit einem Granulat ließ sich die Zugabe unter reiner Schwerewirkung funktionssicherer gestalten. Bei exakter Gießspiegelregelung war die Dicke der Granulatschicht stets gleich und somit ständig eine gleichmäßige Isolierung und eine der spezifischen Schlackenbildungsaktivität des Granulats entsprechende konstante Verfügbarkeit an Schlacke gewährleistet.
Die Anforderungen an die Qualität des Granulats sind aber hoch. Es zeigte sich, daß Granulate, deren Kornband weniger gleichmäßig war, wie reine Pulver zu Verstopfungen im Zugaberohr führten. Die Verwendung eines klassierten Granulats mit einem Kornband bedeutet eine erhebliche wirtschaftliche Belastung des Verfahrens.
Wenn die kontinuierliche Zugabe von Gießpulvergranulaten einen wirtschaftlichen Sinn haben soll, ist außerdem Voraussetzung, daß das Granulat pneumatisch gefördert werden kann und das Granulat auf der Gießbühne nicht in Säcken oder Big Bags mit Flurförderzeugen oder Hubfahrzeugen zur Beschickung des Vorratsbehälters der Zugabevorrichtung transportiert werden muß. Nur wenn die pneumatische Förderung
möglich ist, kann das Granulat in einem Silofahrzeug angeliefert, in einen auf dem Hüttenflur stehenden Silo mit erheblichem Nutzvolumen eingeblasen und von dort aus zu dem Vorratsbehälter pneumatisch gefördert werden, um auf diese Weise eine kontinuierliche Bereitstellung des Gießpulvers ohne Transportmanipulationen auf der Gießbühne zu gewährleisten, die zusätzliche Arbeitskräfte erfordern. Die pneumatische Förderung ist also - vor allem beim Sequenzguß Grundbedingung für die Kontinuität des gesamten Gießablaufs und der Personaleinsparung.
Die Granulate aus Gießhilfsmitteln, insbesondere aus Stranggießpulver, die an sich eine funktionierende Zugabe nur unter Schwerkraftwirkung erlauben, sind jedoch, vor allem wenn sie als Hohlkugel vorliegen, in ihrer Abriebfestigkeit so gering, daß sie bei einer pneumatischen Förderung zerstört werden und teilweise als Pulver oder Bruchstücke in den Vorratsbehälter der Zugabevorrichtung gelangen. Dann tritt aber der bereits erwähnte Effekt der Verstopfung in dem Zugaberohr auf. Das Granulat ist also außer aus wirtschaftlichen Gründen auch aus technischen Gründen für eine praktikable Dosierung von Stranggießpulver nicht geeignet.
Viele der vorgenannten Probleme sind bei der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zugrundeliegenden WO 92/00819 gelöst. Die Vorrichtung umfaßt einen quer zwischen der Unterseite des Tundishs und der Oberseite der Stranggießkokille verlaufenden Schneckenförderer mit vertikal nach unten weisenden Entnahmeschächten, durch welche das pulverförmige Gießhilfsmittel unter Schwerkraftwirkung fließt und deren untere Begrenzung eine Entnahmestelle für das Gießhilfsmittel bildet. Die Entnahmestellen sind in einem vorbestimmten Abstand oberhalb des Badspiegels angeordnet, der eine Selbstregulierung des Flusses des Gießhilfsmittels nach dem "chicken feeding"-Prinzip ermöglicht. Um zu gewährleisten, daß die Nachlieferung des Gießhilfsmittels an die einzelnen Entnahmeschächte stets gesichert ist, ist die Förderleistung des Schneckenförderers auf das Doppelte der Entnahme bemes-
sen. Daher vimfaßt die Vorrichtung eine vom Ende des Schnekkenförderers in den Vorratsbehälter zurückführende Rückleitung.
Für Anwendungen, bei denen gleichzeitig Schutzgas - zum Beispiel Argon - über den Badspiegel der Schmelze in die Stranggießkokille eingeleitet wird, ist die Vorrichtung gemäß der WO 92/00819 verbesserungsfähig, da die Pulverschüttkegel unter den Entnahmestellen durch den Gasstrom teilweise stark fluidisiert werden, wodurch die Selbstregulierung nach dem "chicken feeding "-Prinzip nicht mehr möglich ist und ein unkontrollierter Fluß des Gießhilfsmittels durch die Entnahmeschächte erfolgen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Vorrichtung so weiterzuentwickeln, daß mit einfachen technischen Mitteln eine störunempfindliche Zugabe des pulverförmigen Gießhilfsmittels auch beim zusätzlichen Einblasen von Schutzgas durch das Tauchrohr des Verteilers in die Stranggußkokille möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Versuche haben gezeigt, daß auf eine zirkulierende Förderung des pulverförmigen Gießhilfsmittels verzichtet werden kann und die Förderleistung der gewünschten Entnahmemenge angepaßt werden kann, wenn die gesamte Vorrichtung während des Fördervorgangs in Schwingungen versetzt wird, was in den Ansprüchen 2 bis 4 wiedergegebenen Weise konstuktiv realisiert werden kann.
Ein besonders gleichmäßiger und präzise dosierbarer Fluß des pulverförmigen Gießhilfsmittels wird gemäß Anspruch 5 dadurch erzielt, daß der Schneckenförderer genau eine, nach unten weisende in die Mantelfläche des rohrförmigen Gehäuses eingearbeitete Austrittsöffnung für das Gießhilfsmittel aufweist.
Eine Aufteilung des durch die Austrittsöffnung fließenden Gießhilfsmittels zu mehreren Entnahmestellen wird ermöglicht, wenn mit der Austrittsöffnung kommunizierend an dem Gehäuse des Schneckenförderers ein Austrittsstutzen
1-6"-'
• • ·
angeordnet ist, dessen unterer Rand als Anschlußflansch für den Anschluß einer Verteileinrichtung ausgebildet ist (Ansprüche 6 bis 8).
Bei der bevorzugten Ausführungsform wird gemäß Anspruch 9 eine erste Aufteilung des Flusses des Gießhilfsmittels dadurch bewerkstelligt, daß die Verteileinrichtung einen mit dem Anschlußflansch in Wirkverbindung bringbaren Gegenflansch umfaßt, von dem aus, eine erste Verzweigung bildend, sich zwei symmetrisch zur Austrittsstutzenachse einen Winkel von etwa 120° aufweisende, mit ihrem ersten Ende mit dem Austrittsstutzen kommunizierende nach unten gerichtete Entnahmeschächt erstrecken, deren zweite Enden jeweils eine
Entnahmestelle bilden.
Der Fluß des Gießhilfsmittels kann definiert auf die Entnahmeschächte verteilt werden, wenn der Austrittsstutzen gemäß Anspruch 10 mit einem ersten Flußteiler ausgestattet ist.
Eine bevorzugte technische Ausgestaltung des ersten Flußteilers ist Gegenstand des Anspruchs 11.
Der Anteil des dem jeweiligen Entnahmeschacht zugeleiteten Teilfluß am Gesamtfluß des Gießhilfsmittels kann eingestellt werden, wenn gemäß Anspruch 12 der Austrittsstutzen um die Längsachse des Schneckenförderers schwenkbar ist.
Eine weitere Aufteilung des Flusses des Gießhilfsmittels kann bevorzugterweise dadurch erfolgen, daß nach Anspruch 13 an jedem der Entnahmeschächte ein eine zweite Verzweigungsstelle bildender, mit seinem ersten Ende eine Verbindung mit dem Innern des jeweiligen Entnahmeschachts herstellender, nach unten weisender Seitenschacht angeordnet ist, dessen zweites Ende eine Entnahmestelle bildet.
Eine besonders gleichmäßige Schicht des Gießhilfsmittels auf dem Badspiegel der Schmelze wird erzielt, wenn die einander benachbarten Entnahmestellen ungefähr gleichen Abstand zueinander aufweisen (Anspruch 14).
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist gemäß Anspruch 15 an den zweiten Verzweigungsstellen jeweils ein Flußteiler vorgesehen, der der Zuteilung einer definierten Menge des
fließenden Gießhilfsmittels zum jeweiligen Seitenschacht dient.
Eine vorteilhafte Gestaltung der zweiten Flußteiler ist Gegenstand des Anspruchs 16.
Um im Falle eines unvorhergesehenen Staus des Gießhilfsmittels in den Entnahmeschachten eine Druckerhöhung, die eine Beschädigung des Schneckenförderers zur Folge haben könnte, zu vermeiden, ist es von Vorteil, nach Anspruch 17 in der vorderen Wand des rohrförmigen Gehäuses des Schnekkenförderers eine Überlauföffnung vorzusehen.
Ein unkontrolliertes Entweichen des durch die Überlauföffnung ausgetretenen Gießhilfsmittels in die Umgebung der Stranggießkokille kann dadurch verhindert werden, daß gemäß Anspruch 18 unterhalb des Schneckenförderers ein die vordere Stirnseite überragender, sich bis über den Badspiegel der Schmelze in der Stranggießkokille erstreckender nach unten geneigter Leitkanal angeordnet ist.
Eine Beschickung relativ breiter Stranggießkokillen mit Gießhilfsmittel kann gemäß Anspruch 19 dadurch erfolgen, daß sich von einem gemeinsamen Vorratsbehälter zwei parallel geführte Schneckenförderer unterschiedlicher Länge erstrekken, wobei deren Längenunterschied so gewählt ist, daß der eine Schneckenförderer die Gießhilfsmittelzufuhr in die Stranggießkokille auf der einen Seite des Tauchrohres, der andere Schneckenförderer die Gießhilfsmittelzufuhr auf der anderen Seite des Tauchrohres übernimmt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch illustriert.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 zeigt eine Ansicht der Austrittsöffnung eines Schneckenförderers mit nachgeschalteter Verteileinrichtung;
Fig. 3 zeigt eine Ansicht des ersten Flußteilers gemäß der Linie I-I in Fig. 2 von oben;
Fig. 4 zeigt eine Ansicht eines zweiten Flußteilers gemäß Linie H-II in Fig. 2.
Wenn im folgenden von "vorn" die Rede ist, so bezieht
sich die Angabe auf eine Ansicht in Förderrichtung der Vorrichtung gesehen und ist in der Zeichnung rechts dargestellt. Die Angaben wie "hinten", "links" und "rechts" ergeben sich dementsprechend. Die Angaben "oben" und "unten" beziehen sich auf die in Fig. 1 dargestellte aufrechte Betriebsposition der Vorrichtung.
Die in Fig. 1 als Ganzes mit 100 bezeichnete Vorrichtung besteht aus einem Vorratsbehälter 1, welcher an seiner Oberseite 2 einen nach außen gerichteten Einfüllstutzen 3 aufweist. Über eine, in den Deckel 4 des Einfüllstutzens 3 hineinragende pneumatische Förderleitung 5, mit Hilfe derer der Vorratsbehälter gefüllt gehalten wird, ist eine Verbindung zu einem in der Zeichnung nicht dargestellten Großsilo hergestellt. Ein an der vorderen Stirnwandung 6 des Vorratsbehälters 1 angeordneter Halter 7 trägt auf seiner Oberseite 8 einen Vibrator 9, welcher aus einem von einem Elektromotor rotierten exzentrisch gelagerten Gewicht besteht. Die Vibrationsfrequenz liegt in der Größenordnung von 50 Hz. Aus dem Vorratsbehälter 1 strömt das durch die Vibrationen fluidisierte Gießhilfsmittel 10 in die Einlaßöffnung 11 zweier an der Unterseite des Vorratsbehälters angeordneter, parallel zueinander verlaufender horizontaler Schneckenförderer 20,20', welche von einem oder mehreren Antriebsmotoren 12 angetrieben sind. Die Schneckenförderer 20,20' erstrecken sich bis über den Badspiegel 13 der in der Stranggießkokille 14 befindlichen Stahlschmelze 15. Dabei ist die Länge der Schneckenförderer 20,20' derart unterschiedlich gewählt, daß der eine Schneckenförderer 20 die Zufuhr des Gießhilfsmittels auf der einen Seite des vom oberhalb der Stranggießkokille 14 angeordneten Tundishs 16 in die in der Stranggießkokille 14 befindliche Schmelze 15 hineinreichenden Tauchrohrs 17 übernimmt, der andere Schneckenförderer 20' die Zufuhr des Gießhilfsmittels der anderen Seite des Tauchrohrs 17 bewerkstelligt. Das Tauchrohr 17 erstreckt sich bis unterhalb des Badspiegels 13 der in der Stranggießkokille befindlichen Schmelze 15, wobei die Höhe des Badspiegels durch geeignete Mittel konstant gehalten wird. An der Unter-
seite der Schneckenförderer 20,20' ist jeweils eine Austrittsöffnung 18 vorgesehen, durch welche das Gießhilfsmittel 10 der Stranggießkokille 14 zugeleitet wird.
Die in ihrer Funktionsweise identischen Schneckenförderer 20,20' sollen am Beispiel des rechten, in der Zeichnung geschnitten dargestellten Schneckenförderers 20 erläutert werden. Der Schneckenförderer 20 umfaßt ein rohrförmiges Gehäuse 22, in welchem eine Transportschnecke 23 drehbar angeordnet ist. Das rohrförmige Gehäuse 22 umfaßt eine mit dem Innern des Vorratsbehälters 1 in Verbindung stehende, nach oben weisende Einlaßöffnung 11 und eine nach unten weisende Austrittsöffnung 18, welche mit einem Austrittsstutzen 24 kommuniziert. An der vorderen Stirnwand 25 des rohrförmigen Gehäuses 22 des Schneckenförderers 20 ist eine Überlauföffnung 26 vorgesehen, durch welche das pulverförmige Gießhilfsmittel 10 im Falle einer Verhinderung des Abflusses durch die Austrittsöffnung 18 aus dem Innern des Schneckenförderers hinaustreten kann. Durch diese Maßnahme wird ein eventueller Druckaufbau vermieden, der eine Beschädigung des Schneckenförderers 20 zur Folge haben könnte. Um überlaufendes Gießhilfsmittel nicht unkontrolliert in die Umgebung ausströmen zu lassen, ist am vorderen Ende des Schneckenförderers 20 ein Leitkanal 27 angeordnet. Der Leitkanal 27 besteht aus einem Bauteil rinnenförmigen Querschnitts, welches rinnenseitig der Überlauföffnung 16 zugewandt und zu dieser Abstand aufweisend den Querschnitt des Gehäuses 22 des Schneckenförderers 20 überdeckend sich leicht nach unten geneigt bis in die Höhe des Austrittsflansches 24 erstreckt. Um auf dem Badspiegel 13 der Schmelze 15 eine möglichst gleichmäßige Schicht 28 geschmolzenen Gießhilfsmittels, d.h. eine Schlacke möglichst gleichmäßiger Schichtdicke zu erhalten, welche über den Meniskus des Badspiegels 13 von dem Strang zwischen seiner Außenseite und dem Innenumfang der Stranggießkokille 14 mitgenommen wird, ist dem Austrittsstutzen 24 eine den Fluß des Gießhilfsmittels mehreren Entnahmestellen 29 zuteilende Verteileinrichtung 30 nachgeschaltet.
Die Details der Verteileinrichtung des Ausführungsbeispiels sind in den Fig. 2 bis 4 dargestellt.
Die Verteileinrichtung umfaßt einen mit der Austrittsöffnung 18 kommunizierenden Austrittsstutzen 24, welcher durch das Seitenrohr eines mit seinem durchgehenden Teilrohr 31 auf das rohrförmige Gehäuse 22 des Schneckenförderers 20,20' geschobenen und mit diesem eine Gleitpassung bildenden T-förmigen Rohrabschnitts gebildet wird. Der Innenquerschnitt des Austrittsstutzens 24 hat die Form eines Langloches, dessen Breite dem einfachen, dessen Länge dem doppelten Innendurchmesser eines Entnahiueschachts 35 entspricht. An seinem unteren Ende umfaßt der Austrittsstutzen 24 einen Flansch 33, welcher dem Anschluß eines Gegenflansches 34 dient. Von dem Gegenflansch aus erstrecken sich zwei Entnahmeschächte 35, welche nach unten weisend symmetrisch zur Längsachse S des Austrittsstutzens einen Winkel von ca. 120° zueinander aufweisen und eine parallel zur Längsachse L des Schneckenförderers 20 liegende Ebene G aufspannen. Durch diese Anordnung ist gewährleistet, daß das Gießhilfsmittel im wesentlichen an den nach unten gerichteten Innenseiten 36 der Entnahmeschächte 35,35' entlangfließt. Die unteren Enden der Entnahmeschächte 35 bilden jeweils eine Entnahmestelle 29. In Richtung der Längsachse S des Anschlußstutzens weisend und in der Ebene G liegend ist an jedem Entnahmeschacht 35,35' mit diesem einen rechten Winkel bildend ein Seitenschacht 37,37' angeordnet, der mit seinem Innern mit dem Innern des jeweiligen Entnahmeschachts kommuniziert. Die unteren Enden der Seitenschächte bilden jeweils eine weitere Entnahmestelle 29. Die Anbringung der Seitenschächte 37 bzw. 37' an den Entnahmeschächten 35 bzw. 35' ist an solchen Stellen vorgesehen, daß der Abstand benachbarter Entnahmestellen 29 konstant ist.
Um eine definierte Aufteilung des Flusses des Gießhilfsmittels auf die beiden Entnahmeschächte 35,35' sicherzustellen, ist in den Austrittsstutzen 24 ein erster Flußteiler 40 integriert. Der Flußteiler 40 umfaßt eine in der durch die Längsachse L des Schneckenförderers 20 und der
Längsachse S des Austrittsstutzens 24 aufgespannten Ebene E liegende Zwischenwand 41, welche den Austrittsstutzen 24 in zwei Halbräume 42,42' gleicher Volumina unterteilt. Senkrecht zu der Zwischenwand 41 erstreckt sich in dem linken Halbraum 4 2 von der unteren Mitte 44 des Austrittsstutzens 24 diagonal bis zum hinteren oberen Rand 45 des Austrittsstutzens 24 und den dabei überstrichenen Querschnitt des Halbraumes 42 abdeckend eine erste Querwand 43. Dementsprechend erstreckt sich in dem rechten Halbraum 42' eine Querwand 43' von der unteren Mitte 44 des Austrittsstutzens 24 diagonal bis zum vorderen oberen Rand 46 des Austrittsstutzens 24. Das durch die Austrittsöffnung 18 fließende Gießhilfsmittel wird somit durch die Aufteilung auf die beiden Halbräume 42 und 42' jeweils einem der beiden Entnahmeschächte 35,35' definiert zugeteilt. Durch Verschwenkungen des Austrittsstutzens 24 um die Längsachse L des Schneckenförderers 20 kann eine Einstellung des Zuteilungsverhältnisses erfolgen.
An den Verbindungsstellen zwischen den Entnahmeschächten 35 bzw. 35' und den Seitenschächten 37 bzw. 37' ist jeweils ein zweiter Flußteiler 50 bzw. 50' vorgesehen. Der zweite Flußteiler 50 bzw. 50' besteht aus einer im Bereich der Verzweigung in dem Entnahmeschacht angeordneten, sich über den gesamten Innendurchmesser des Entnahmeschachts erstreckenden in der Ebene E liegenden Trennwand 51,51', auf deren einer Seite eine halbkreisförmige Verbindungsöffnung 52 bzw. 52' zu dem Seitenschacht 37 bzw. 37' angeordnet ist. Dadurch wird das Gießhilfsmittel, welcher einerseits der Trennwand 51 bzw. 51' durch den Entnahmeschacht 35 bzw. 35' fließt, der Entnahmestelle 29 des Entnahmeschachts zugeleitet, wogegen das andererseits der Trennwand 51 bzw. 51' fließende Gießhilfsmittel durch die Verbindungsöffnung 52 bzw. 52' der Entnahmestelle 29 des Seitenschachts 37 bzw. 37' zugeleitet wird.

Claims (19)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung (100) zur kontinuierlichen Zugabe von pulverförmigem Gießhilfsmittel (10) auf den Badspiegel (13) einer Schmelze in einer Stranggießkokille (14)
mit einem Vorratsbehälter (1) zur Aufnahme des Gießhilfsmittels (1O)7
mit mindestens einem mit dem Vorratsbehälter (1) in Verbindung stehenden Schneckenförderer (20,20'), welcher zwischen der Unterseite des Tundish (16) und der Oberseite der Stranggießkokille (14) hindurchgeführt ist
und mit Entnahmestellen (29), die mit dem Innern des Schneckenförderers (20,20') in Verbindung stehen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (100) einen während des Fördervorganges den Schneckenförderer (20,20') in Schwingungen versetzenden Vibrator (9) umfaßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vibrator (9) außen an einer vorderen Stirnwandung (6) des Vorratsbehälters (1) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Vibrator (9) aus einem Elektromotor besteht, welcher eine exzentrisch auf einer Welle angeordnete Masse rotiert.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da durch gekennzeichnet, daß die Frequenz des Vibrators (9) in
der Größenordnung von 50 Hz liegt.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneckenförderer (20,20') genau eine, nach unten weisende, in die Mantelfläche des rohrförmigen Gehäuses (22) des Schneckenförderers (20,20') eingearbeitete Austrittsöffnung (18) für das Gießhilfsmittel (10) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit seinem durchgehenden Teilrohr (31) auf das Gehäuse (22) des Schneckenförderes (20) aufgeschobener T-förmiger Rohrabzweig einen nach unten weisenden, mit der Austrittsöffnung (18) kommunizierenden Austrittsstutzen (24) bildet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit der Austrittsöffnung (18) in Verbindung stehende Verteileinrichtung (30) zum Aufteilen des aus der Austrittsöffnung (18) fließenden Gießhilfsmittels zu mehreren Entnahmestellen (29) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Rand des Austrittsstutzens (24) als Anschlußflansch (33) für den Anschluß der Verteileinrichtung (30) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verteileinrichtung (30) eine mit dem Anschlußflansch (33) in Wirkverbindung bringbaren Gegenflansch (34) umfaßt, von dem aus, eine erste Verzweigung bildend, sich symmetrisch zur Austrittsstutzenachse zwei einen Winkel von etwa 120° zueinander bildende, mit ihren ersten Enden mit dem Austrittsstutzen (24) kommunizierende, nach unten gerichtete Entnahmeschächte (35,35') erstrecken, deren zweite Enden jeweils eine Entnahmestelle (29) bilden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich net, daß der Austrittsstutzen (24) mit einem den Fluß des Gießhilfsmittels definiert auf die Entnahmeschächte (35,35') verteilenden ersten Flußteiler (40) ausgestattet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich net, daß der erste Flußteiler (40) durch eine Anordnung von Leitblechen (41;43;43') gebildet wird, bei der eine in der durch die Längsachse des Schneckenförderers (20,20') und der Längsachse des Austrittsstutzens (24) aufgespannten Ebene liegende Zwischenwand (41) den Austrittsstutzen (24) in zwei Halbräume (42,42') unterteilt, sich senkrecht zur der Zwischenwand (41) in dem einen der beiden Halbräume (42,42') von der unteren Mitte (44) des Austrittsstutzens (24) diagonal bis zum hinteren oberen Rand (45) des Austrittstutzens (24) und den dabei überstrichenen Querschnitt des Halbraumes (42) abdeckend eine erste Querwand (43) und dementsprechend sich in dem anderen Halbraum (42') von der unteren Mitte (44) des Austrittsstutzens (24) bis zum vorderen oberen Rand (46) eine zweite Querwand (43') erstreckt, so daß der eine Halbraum (42) ausschließlich mit dem einen Entnahmeschacht (35), der andere Halbraum (42') ausschließlich mit dem anderen Entnahmeschacht (35') in Verbindung steht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der den ersten Flußteiler (40) beinhaltende Austrittsstutzen (24) um die Längsachse des Schneckenförderers {20,20') schwenkbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem der Entnahmeschächte (35,35') ein eine zweite Verzweigungsstelle bildender, mit seinem ersten Ende eine Verbindung mit dem Innern des jeweiligen Entnahmeschachts (35,35') herstellender, nach unten weisender Seitenschacht (37,37') angeordnet ist, dessen zweites Ende eine Entnahmestelle (29) bildet.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Entnahmestellen (29) ungefähr gleichen Abstand zueinander aufweisen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß an den zweiten Verzweigungsstellen jeweils ein eine definierte Menge des fließenden Gießhilfsmittels
dem jeweiligen Seitenschacht zuteilender zweiter Flußteiler (50) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Flußteiler (50) eine horizontale, mittig in dem Entnahmeschacht {35,35') angeordnete sich über den gesamten Innendurchmesser des Entnahmeschachtes (35,35') erstreckende Trennwand (51) umfaßt, auf deren einer Seite eine in ihrer Ausdehnung entlang der Längsachse des Seitenschachts die Trennwand nicht überragende Verbindungsöffnung (52) zu dem Seitenschacht (37) angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in der vorderen Stirnwand (25) des rohrförmigen Gehäuses (22) des Schneckenförderers eine Überlauföffnung (26) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Schneckenförderers (20,20') ein die vordere Stirnwand (25) überragender, sich bis über den Badspiegel (13) der Schmelze in der Stranggießkokille (14) erstreckender nach unten geneigter Leitkanal (27) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß sich von einem gemeinsamen Vorratsbehälter (1) zwei parallel geführte Schneckenförderer (20,20') unterschiedlicher Länge erstrecken, deren Längenunterschied so gewählt ist, daß der eine Schneckenförderer (20) die Gießhilfsmittelzufuhr in die Stranggießkokille (14)
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auf der einen Seite des Tauchrohres (17), der andere Schnekkenförderer (20') die Gießhilfsmittelzufuhr der anderen Seite des Tauchrohres (17) übernimmt.
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