DE9217654U1 - Verblendsturz mit Bewehrung - Google Patents
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Description
RICHTER, WERDERMANN & GERBAULET EUROPEAN PATENT ATTORNEYS PATENTANWÄLTE
DlPL ING. JOACHIM RICHTER DlPL-ING. HANNES GERBAULET
DIPL-ING FRANZ WERDERMANN
-1986
NEUER WALL 10 KURFÜRSTENDAMM
2OOO HAMBURG 36 1OOO BERLIN
a (0 40)34 00 45/34 00 56 ffl- (0 30)8 82 74
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E.92591-III-1916 23.12.1992
Anmelder : Elmenhorst & Co. GmbH,
2000 Schenefeld / Hamburg
Titel : Verblendsturz mit Bewehrung
Die Erfindung betrifft einen Verblendsturz aus einem Mauerwerk
mit Läuferschichten und mit einer darunterliegenden Läufer- oder Rollschicht und mit einer in die Fugen im Mauermörtel
eingebetteten Bewehrung.
Mauerwerkbewehrungen finden Anwendung bei großflächigen
Wänden, über Fenster- und Türöffnungen (als Verblendsturzbewehrung), bei nicht tragenden Zwischenwänden auf sich
durchbiegenden Decken, im Giebelmauerwerk sowie im Mischmauerwerk. Allgemein dient es dazu, das Setzverhalten von
Mauerwerkskeilen aufzufangen. Durch Schwindungs- und Quellprozesse können Zug- oder Druckspannungen entstehen, welche
die Elastizität des Mauerwerks überschreiten. Soweit hier
nicht Abhilfe durch Dehnungsfugen geschaffen werden kann
oder soll, werden in Lagerfugen (horizontale Längsfugen) in das Mörtelbett Stahlraster eingebettet, die meist aus
parallelen Längsstäben mit diese verbindenen weiteren Stahlelementen bestehen.
Bei Verblendsturzbewehrungen liegt neben einer sog. Läuferschicht,
das sind Mauersteine, bei denen im vermauerten Zustand die Längsseite parallel zur Mauerflucht läuft, noch
eine Rollschicht vor, bei der die Mauersteine auf der
Schmalseite stehen. In solchen aus Rollschicht und Läuferschicht bestehenden Mauerwerken treten Zug- und Druckkräfte
auf, bei denen die Mauersteine an ihren untenliegenden Kanten auseinander bewegt werden, wobei in der darunterliegenden
Rollschicht die oberen Mauersteinkanten aufeinanderzugedrückt
und die unteren Kanten auseinandergeschoben werden. Hieraus resultiert eine in die tragende Schicht geleitete
Kraft, die über eine Zugbewehrung aufzunehmen ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen eingangs
genannten Verblendsturz zu verbessern und ein Verbundsystem für einen gemauerten Sturz zwischen den Druck- und Zugzonen
des Sturzes zu schaffen, das die auf Druck tragenden Steine über der Bewehrung ein Verankerungssystem aufnehmen, das die
unter der Bewehrung angebrachten Steine zum Halten bringt, so daß eine bessere Verteilung der Druck- und Zugkräfte bei
gleichzeitiger Vermeidung des Durchhängens des Mauerwerks, in dem Verblendsturz erreicht wird.
Diese Aufgabe wird durch den Verblendsturz nach Anspruch 1
gelöst, dessen kennzeichnende Neuerung darin besteht, daß zur Herstellung eines Verbundes zwischen Druck- und Zugzonen
des Verbundsturzes, bei dem die auf Druck tragenden Steine der Läuferschicht über der Bewehrung ein Veranke-
rungssystem bilden, das die unterhalb der Bewehrung angebrachten
Steine der Rollschicht zum Halten bringt, wobei die Bewehrung sowohl aus parallel laufenden Längsstäben
als auch aus senkrecht hierzu angeordneten, sich um die Läuferschicht und in die Rollschicht erstreckenden bogenförmigen
Bügeln oder Platten besteht, wobei sich die in die Läuferschicht des Verblendsturzes geführten Bügel bis
in die benachbarte parallel zur Längsfuge liegenden Mörteloder Zement-/Mörtel-Fuge erstrecken. Die Bügel oder vollflächigen Stahlelemente, wie Platten der Bewehrung stehen
senkrecht zur Fugenebene bzw. der Ebene, in der die parallel laufenden Längsstäbe liegen. Der besondere Vorteil dieser
Bewehrung liegt darin, daß die auftretenden Zug- und Druckkräfte gleichmäßiger in das Mauerwerk geleitet werden, insbesondere
wird ein Herausbrechen der Verblendstürze (bzw. der Grenadiere) aus dem Mauerwerk verhindert. Die Anbindung
der Last erfolgt dabei über die erste Schicht hinweg, wobei die oberen Steine unter Spannung stehen.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
So wird vorzugsweise jedes Bügel- oder Plattenende auf einem der Längsstäbe enden. Nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung sind die Bügel oder Platten im wesentlichen U-förmig, wodurch sie in hervorragender Weise für
Vertikalfugen sowohl in Läufer, als auch in Rollschichten einsetzbar sind und eine größtmögliche Verbundfläche zwischen
den Stahl-Bewehrungselementen und dem Mörtel schaffen. Die Bügel selbst bestehen aus Flach- oder Rundstahl.
Sind die Bügel lösbar an die Längsstäbe klemmbar, ergibt sich der weitere Vorteil, daß die Bügel in beliebigem Abstand
voneinander sowie an beliebigem gewünschten Ort ange-
ordnet werden können. Hierdurch läßt sich eine individuelle Bewehrung schaffen, die den tatsächlich auftretenden Druck-
und Zugkräften bzw. -spannungen angepaßt ist.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn die Bügelenden hakenförmig ausgebildet sind, vorzugsweise derart, daß die Krümmung
des hakenförmigen Endes auf den Längsstabdurchmesser abgestimmt ist. Hierdurch wird erreicht, daß die Bügel
leicht an vorbestimmten Stellen eingehängt werden können. Eine weitere Verbesserung hinsichtlich der Lagestabilisierung
der Bügel relativ zu den Längsstäben ergibt sich, wenn die Bügel unter einer Vorspannung auf die Längsstäbe geklemmt
sind und/oder die hakenförmigen Enden der Bügel auf die Längsstäbe durch Rastverschluß klemmbar sind.
Eine unterschiedliche Länge der Bügel bzw. der freien Schenkel des U-Profils schafft die Möglichkeit, daß beispielsweise
nach oben und unten unterschiedlich lange Bügel eingesetzt werden. Ein in die Läuferschicht reichender Bügel
kann ggf. auch länger bemessen sein, wobei der aus der Läuferschicht herausragende Bügelabschnitt dann einfach
umgebogen bzw. umgelegt wird. Vorzugsweise ist das Basisstück des U-förmigen Bügels kürzer als der Abstand der
parallel liegenden Längsstäbe.
Vorzugsweise erstreckt sich zumindest ein Teil der Bügel bis in die benachbarte parallel zur Längsfuge liegende
Mörtel- oder Zement-/Mörtel-Fuge. Hierunter ist eine Länge des Bügels zu verstehen, die der Höhe eines Steines zuzüglich
der Fugenbreite entspricht.
Zur besseren Verankerung bestehen die Längsstäbe aus gerippten Stahlstäben, wobei diese nach einer weiteren Ausbildung
der Erfindung durch Querstäbe miteinander verbunden
sind. Die Querstäbe können vorzugsweise in äquidistantem
Abstand voneinander angeordnet sein.
Insbesondere in Verblendsturzen ist es häufig erforderlich,
für eine besondere Abdichtung zu sorgen. Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind Winkelelemente vorgesehen,
die ebenfalls im Mörtel- oder Zement-/Mörtelbett eingebunden
sind. Diese Winkelelemente dienen zur Halterung von Kunststoffolien
als Sturzdichtungsbahnen, die das Wasser hinter der Fassade, beispielsweise über den Fenstern ableiten. Dieses
Winkelelement ist im Fugenmörtel mit eingebunden und vorzugsweise mit Lochungen versehen, um einen besseren Verbund mit dem
Mörtel zu erreichen. Das Traggefüge des Verblensturzes wird durch die Folie somit nicht zerschnitten. Nach einer Ausgestaltung
der Erfindung wird das andere freie Ende der vorzugsweise
schlaufenförmig eingebetteten Kunststoffolie mit
den Verblendsturzelementen mechanisch oder durch Kleben verbunden.
Bei Bedarf können die Bügel oder Platten auch aus Flachstahl bestehen oder zumindest teilweise kunststoffummantelt sein,
etwa zur Vermeidung von korrosiven Angriffen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische teilgeschnittene Ansicht eines Verblendsturzes mit Bewehrung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Mauerwerkbewehrung,
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen Verbundsturz mit eingelassener Bewehrung und eingebauter Sturzdichtungsbahn.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, besteht die in einen als fertiges Bauelement ausgebildeten Verblendsturz 200 einbaubare
Mauerwerkbewehrung 100 aus parallel laufenden Längsstäben 10 und 11, die durch äquidistant hierzu im Abstand
a angeordnete Querstäbe 12 verbunden sind. Die Längsstäbe 10 bzw. 11 besitzen einen Durchmesser d von beispielsweise
4 mm. Dieser Durchmesser entspricht dem Durchmesser der bogenförmigen Bügel 13 sowie der Querstäbe 12, so daß auf
ein und dasselbe Ausgangsmaterial zugegriffen werden kann. Die Durchmesser können jedoch auch unterschiedlich groß gewählt
werden. Die Bügel 13 liegen senkrecht zu der durch die Längs- und Querstäbe 10 bis 12 bestimmten Ebene und besitzen
unterschiedliche Höhen h je nachdem, ob sie für die Grenadiere, d.h. für die Rollschicht, oder für die Läuferschicht
des Verblendsturzes 200 als selbständiges Bauelement eingesetzt werden sollen (Fig. 1). Der Abstand der
Längsstäbe b bestimmt auch den Abstand der freien Schenkel des im wesentlichen U-förmigen Profils, wobei die Bügelenden
14 hakenförmig ausgebildet sind, so daß sie über die Längsstäbe geschoben werden können bzw. dort eingerastet
werden können. Gegebenenfalls können die Bügel auch noch unter Vorspannung stehen. Im vorliegenden Fall greifen die
Bügelenden jeweils an den sich gegenüberliegenden Innenseiten der Längsstäbe 10,11 an. Die aus den Längsstäben 10,11 und
den Bügeln bestehende Bewehrung 100 braucht nicht gitterförmig ausgebildet zu sein. Es können auch zwei Einzelstäbe
verwendet werden, die im Auflagebereich des Verblendsturzes im seitlichen Mauerwerk abgeknickt und verankert
sind .
Die Figuren 1 und 3 zeigen typische Verblendstürze mit Läufern 15 und Grenadieren 16. Das Paar von Längsstäben 10,
ist in einer Mörtelschicht 17 eingebettet, die zwischen den Grenadieren 16 und den über ihr liegenden Läufern 15 liegt.
In die vertikalen Fugen zwischen den Grenadieren 16 im Abstand c, also jeweils drei Grenadiere 16 begrenzend, liegen
die nach unten ragenden längeren Bügel 13, während in die Vertikalfugen zwischen jedem Läuferstein nach oben stehende
Bügel 13 ragen. Die nach oben ragenden Bügel 13 reichen bis in die nachstliegende Mörtelschicht 18 zwischen zwei
Läufern, wo sie an einen mit einer Folie 20 verschweißtes Winkelstück 19 angrenzen. Die Folie 20 dient als Sturzdichtungsbahn
und leitet das Wasser hinter der Fassade über den Fenstern ab. Das freie Ende der Folie 21 ist
mechanisch an der Decke befestigt oder geklebt. Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, ist die Länge e eines Grenadiers
16 größer als die Höhe h eines Bügels 13, während die nach oben ragenden kürzeren Klemmbügel auch eine Höhe
haben können, die größer ist als die Höhe der Schmalseite eines Laufers .
Durch die Verschiebbarkeit der Bügel auf den Längsstäben 10,11 ist keine Bindung an vorgegebene Fugen gegeben. Die
Stoßfugen der Steine können beliebig angeordnet sein, da die Bügel auf die Lage der Stoßfugen ausrichtbar sind.
Claims (15)
1. Verblendsturz aus einem Mauerwerk mit Läuferschichten
und mit einer darunterliegenden Läufer- oder Rollschicht und mit eine in die Fugen (17) im Mauermörtel eingebetteten
Bewehrung (10 bis 12), dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung eines Verbundes zwischen Druck- und
Zugzonen des Verbundsturzes, bei dem die auf Druck tragenden Steine der Läuferschicht (15) über der Bewehrung
(100) ein Verankerungssystem bilden, das die unterhalb der Bewehrung (100) angebrachten Steine der
Rollschicht (16) zum Halten bringt, wobei die Bewehrung (100) sowohl aus parallel laufenden Längsstäben (10,
11) als auch aus senkrecht hierzu angeordneten, sich in die Läuferschicht und in die Rollschicht erstreckenden
bogenförmigen Bügeln (13) oder Platten besteht, wobei sich die in die Läuferschicht (15) des Verblendsturzes
geführten Bügel (13) bis in die benachbarte parallel zur Längsfuge (17) liegenden Mörtel- oder Zement-/Mörtel-Fuge
(18) erstrecken.
2. Verblendsturz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Bügel- oder Plattenende (14) auf einem der
Längsstäbe (10,11) endet.
3. Verblendsturz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bügel (13) oder Platten im wesentlichen U-förmig oder V-förmig sind.
4. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bügel (13) lösbar an die Längsstäbe (10,11) klemmbar sind.
5. Verblendsturz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bügelenden (14) hakenförmig ausgebildet sind,
vorzugsweise derart, daß die Krümmung des hakenförmigen Endes (14) auf den Langsstabdurchmesser (d) abgestimmt
ist.
daß die Bügelenden (14) hakenförmig ausgebildet sind,
vorzugsweise derart, daß die Krümmung des hakenförmigen Endes (14) auf den Langsstabdurchmesser (d) abgestimmt
ist.
6. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bügel (13) unter einer Vorspannung auf die Längsstäbe (10,11) geklemmt sind und/oder
die hakanförmigen Enden (14) der Bügel (13) auf die
Längsstäbe (10,11) durch Rastverschluß klemmbar sind.
die hakanförmigen Enden (14) der Bügel (13) auf die
Längsstäbe (10,11) durch Rastverschluß klemmbar sind.
7. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bügel (13) unterschiedlich lang sind .
8. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Basisstück des U-förmigen Bügels (13) kürzer ist als der Abstand (b) der parallel liegenden
Längsstäbe (10,11) .
9. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längsstäbe (10,11) durcn Querstäbe (12) miteinander verbunden sind, die vorzugsweise
in äquidistanten Abstand (a) voneinander angeordnet
sind .
sind .
10. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bügel (13) oder Platten mit
ihrem Basisende an Winkelelemente (19) angrenzen, die
ebenfalls im Mörtel- oder Zement-/Mörtelbett (18) eingebunden sind.
ihrem Basisende an Winkelelemente (19) angrenzen, die
ebenfalls im Mörtel- oder Zement-/Mörtelbett (18) eingebunden sind.
11. Verblendsturz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Winkelelemente (19) zur Halterung von Kunststoffolien
(20) dienen.
12. Verblendsturz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das andere freie Ende (21) der vorzugsweise
schlaufenförmig eingebetteten Kunststoffolie (20) mit
den Verblendsturzelementen mechanisch durch Kleben verbunden ist.
13. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (13) oder Platten aus
Flachstahl bestehen.
14. Verblendsturz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längsstäbe (10,11), Querstäbe (12) und/oder Bügel (13) oder Platten zumindest teilweise
kunststoffummantelt sind.
15. Verblendsturz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelelemente (19) mit einer Lochung versehen
ist.
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EP19930117976 EP0603517B1 (de) | 1992-12-24 | 1993-11-05 | Mauerwerk als Verblendsturz mit Bewehrung und Mauerwerkabfangvorrichtung |
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DE (1) | DE9217654U1 (de) |
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