DE9215287U1 - Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung von im wesentlichen plattenförmigem Gut - Google Patents
Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung von im wesentlichen plattenförmigem GutInfo
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Description
13.715/kw5
Dipl.-Ing. Rolf Wissner, Rudolf-Wissell-Str. 16,
3400 Göttingen
Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung
von im wesentlichen plattenförmigen! Gut
Die Erfindung bezieht sich auf einen Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung von im wesentlichen
plattenförmigen! Gut, wie Folien, Bahnen, Platten und Blechen aus z. B. Metall, Kunststoff, Filz u. dgl. und deren
Kombinationen, mit einem Düsenkörper, der einen meist
kegelartigen, axial offenen Hohlraum aufweist und mit einer Halteeinrichtung für eine Linse zum Fokussieren eines
Laserstrahlenbündels, wobei an den Hohlraum unterhalb der Linse eine Blasleitung für die Verbindung des Kopfs mit einer
Druckluftquelle angeschlossen ist. Der Kopf ist für eine
Maschine bestimmt, die mit Hilfe eines Laserstrahls arbeitet.
Der Laserstrahl wird mit einer Linse in dem Düsenkörper
fokussiert und auf das plattenförmige Gut gerichtet. Dabei
können die Parameter an der Bearbeitungsmaschine so
eingestellt werden, daß nur die Oberfläche des
plattenförmigen Guts von der Bearbeitung erreicht wird, so
daß eine Lasergraviermaschine entsteht. Wenn der Laserstrahl das plattenförmige Gut durchdringt, also beispielsweise bei entsprechender Relativbewegung zerschneidet bzw. in das Gut einschneidet, entsteht eine Laserfräsmaschine.
fokussiert und auf das plattenförmige Gut gerichtet. Dabei
können die Parameter an der Bearbeitungsmaschine so
eingestellt werden, daß nur die Oberfläche des
plattenförmigen Guts von der Bearbeitung erreicht wird, so
daß eine Lasergraviermaschine entsteht. Wenn der Laserstrahl das plattenförmige Gut durchdringt, also beispielsweise bei entsprechender Relativbewegung zerschneidet bzw. in das Gut einschneidet, entsteht eine Laserfräsmaschine.
Ein Kopf für eine Laserfräs- und -graviermaschine mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen ist bekannt.
Der Kopf weist einen Düsenkörper auf, der axial durchgehend hohl gestaltet ist, so daß ein sich meist nach unten
kegelartig verengender Hohlraum geschaffen ist, an dessen
oberem Ende die Linse in einer Aufnahmeeinrichtung gelagert ist, so daß der Hohlraum nach oben luftmäßig abgeschlossen
ist. Nach unten ist der Hohlraum offen, so daß der über die Linse fokussierte Laserstrahl an dieser Stelle frei auf das plattenförmige Gut austreten kann. Solche Köpfe werden
zuweilen auch als Schneiddüsen bezeichnet. In dem unterhalb der Linse im Düsenkörper gebildeten und nach oben durch die Linse abgeschlossenen Hohlraum endet eine Blasleitung, die an eine Druckluftquelle anschließbar ist, so daß es im Betrieb möglich ist, auf diese Art und Weise Druckluft in den
Hohlraum zu führen, die dann in gleicher Richtung wie der
Laserstrahl aus dem nach unten offenen Hohlraum austritt.
Diese Druckluft hat die Aufgabe, Dämpfe, die bei der
Bearbeitung des plattenförmigen Guts entstehen, an einem
Aufsteigen in den Hohlraum hinein und an einem Niederschlagen an der dem Hohlraum zugekehrten Oberfläche der Linse zu
verhindern. Die Kondensation derartiger Dämpfe an der
Linsenoberfläche und die dadurch bewirkte Abscheidung würde ohne den Druckluftstrom eintreten und dazu führen, daß die
kegelartig verengender Hohlraum geschaffen ist, an dessen
oberem Ende die Linse in einer Aufnahmeeinrichtung gelagert ist, so daß der Hohlraum nach oben luftmäßig abgeschlossen
ist. Nach unten ist der Hohlraum offen, so daß der über die Linse fokussierte Laserstrahl an dieser Stelle frei auf das plattenförmige Gut austreten kann. Solche Köpfe werden
zuweilen auch als Schneiddüsen bezeichnet. In dem unterhalb der Linse im Düsenkörper gebildeten und nach oben durch die Linse abgeschlossenen Hohlraum endet eine Blasleitung, die an eine Druckluftquelle anschließbar ist, so daß es im Betrieb möglich ist, auf diese Art und Weise Druckluft in den
Hohlraum zu führen, die dann in gleicher Richtung wie der
Laserstrahl aus dem nach unten offenen Hohlraum austritt.
Diese Druckluft hat die Aufgabe, Dämpfe, die bei der
Bearbeitung des plattenförmigen Guts entstehen, an einem
Aufsteigen in den Hohlraum hinein und an einem Niederschlagen an der dem Hohlraum zugekehrten Oberfläche der Linse zu
verhindern. Die Kondensation derartiger Dämpfe an der
Linsenoberfläche und die dadurch bewirkte Abscheidung würde ohne den Druckluftstrom eintreten und dazu führen, daß die
Linse matt oder blind wird, so daß ihre Durchlässigkeit für
den Laserstrahl beeinträchtigt wäre.
Das Ausblasen von Druckluft über den Hohlraum des Düsenkörpers in Richtung auf das plattenförmige Gut ist
jedoch insofern nachteilig, als die an der Oberfläche oder am Bearbeitungsspalt des Guts entstehenden Gase bei dem
bekannten Kopf zwar von der Linse ferngehalten werden, sich jedoch an der Oberfläche der Platte im benachbarten Bereich
zu der Bearbeitungsstelle niederschlagen. Diese Gase führen zu einem Mattiereffekt mit entsprechender Verschmutzung der
Oberfläche in dem zur Bearbeitungsstelle benachbarten Bereich. Andererseits bildet sich z. B. bei der Bearbeitung
bestimmter Kunststoffe, aber auch bei Metallplatten, oberhalb der Bearbeitungsstelle eine Gaswolke. Bei bestimmten
Kunststoffen kann diese Gaswolke Chlor enthalten. Diese Gaswolke bleibt bzw. bildet sich auch beim Aufblasen des
Spülluftstrahls des Düsenkörpers mehr oder weniger weit aus und vermindert die nutzbare Leistung des Lasers. Ein
verstärktes Aufblasen von Druckluft führt zwar vorteilhaft zu einer Verkleinerung der Gaswolke, erbringt aber andererseits
in nachteiliger Weise eine stärkeren Niederschlag auf dem plattenförmigen Gut. Eine Verringerung des Ausblasens von
Druckluft läßt andererseits die Gaswolke wachsen, verringert die nutzbare Laserleistung und verringert den Niederschlag
auf dem plattenförmigen Gut. Diese beiden gegenläufigen Forderungen bzw. Wirkung sind gleichzeitig nur bedingt zu
erfüllen. Weiterhin ist nachteilig, daß das an dem plattenförmigen Gut bei seiner Bearbeitung entstehende Gas in
die Umwelt abgeführt wird. Insbesondere beim Schneiden von plattenför:nigem Gut aus Kunststoff kann es beachtlichen
Beeinträchtigung und Belästigungen der Bedienungspersonen kommen. Da das Material des plattenförmigen Guts durch die
Bearbeitung mit dem Laserstrahl aufgeschmolzen wird, sich also zumindest in Teilbereichen in aufgeschmolzenem Zustand
befindet, wirkt sich das Ausblasen von Druckluft aus dem
Hohlraum des Düsenkörpers derart aus, daß zumindest die oberen Randbereiche an der Bearbeitungsstelle nicht die
gewünschte Glattheit erhält. Beim Gravieren erfolgt dieses Blindblasen der Ränder nur in einem oberen, dem Düsenkörper
zugekehrten Bereich. Beim Fräsen von plattenförmigen! Gut ist
die Anfälligkeit gegen Blindblasen noch größer, weil der Druckluftstrahl das plattenförmige Gut durchdringt und damit
tiefer eindringen kann als beim Gravieren.
Um das bei der Bearbeitung entstehende Gas aufzufangen und abzusaugen, sind großvolumige Absauganlagen bekannt, die
unterhalb der Auflagerung für das plattenförmige Gut vorgesehen sind. Diese Absauganlagen erfassen den gesamten
Bereich der Auflagerung des plattenförmigen Guts, besitzen eines vergleichsweise großen Querschnitt und erfordern für
Ihren Betrieb den Anschluß an entsprechend groß dimensionierte Gebläse. Solche Absauganlagen sind beim
Gravieren nutzlos, da das gesamte erzeugte Gas auf der anderen Seite des plattenförmigen Guts anfällt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kopf der eingangs beschriebenen Art bereitzustellen, der zur
Verwendung mit Laserfräs- und -graviermaschinen geeignet ist und der die vermehrte Zufuhr von Blasluft gestattet, ohne daß
die Nachteile des Niederschlags auf dem plattenförmigen Gut und das Blindblasen der Ränder des plattenförmigen Guts
eintreten.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Kopf mit den eingangs
genannten Merkmalen dadurch erreicht, daß der Kopf einen «isi^grainn aufweist, .ipr &ggr;&ogr;&tgr; dem nügenkörper in
Ausströmrichtung des Hohlraums angeordnet und über eine Saugleitung an eine Saugquelle anschließbar ist, und daß der
Saugraum von dem Düsenkörper, dem plattenförmigen Gut und einer dazwischen vorgesehenen nachgiebigen Dichtung begrenzt
ist.
Bei dem neuen Kopf wird gleichzeitig geblasen und gesaugt, d. h. über die Blasleitung und den Hohlraum des Düsenkörpers
wird Druckluft in Richtung auf das plattenförmige Gut ausgeblasen. Dieses Ausblasen erfolgt in einen Saugraum
hinein, aus dem andererseits gezielt abgesaugt wird. Damit entsteht im Saugraum eine definierte Strömung dergestalt, daß
die einzelnen Strömungspfade bogenförmig nach oben verlaufen, wobei die ausgeblasene Druckluft nach oben umgelenkt wird,
bevor sie die Oberfläche des plattenförmigen Guts erreicht. Diese definierte Strömung im Saugraum verhindert bzw.
vermindert nicht nur den beschriebenen Mattiereffekt, sondern bricht gleichzeitig eine entstehende Gaswolke über der
Bearbeitungsstelle nach allen Seiten auf, so daß die Ausdehnung dieser Gaswolke erheblich geringer als im Stand
der Technik ist. Besonders wirkungsvoll ist die beschriebene Wirkung, wenn mehr gesaugt als geblasen wird, also pro
Zeiteinheit mehr Gas abgeführt als zugeführt wird. Dies läßt sich besonders einfach dadurch realisieren, daß die
Saugleitung einen größeren freien Querschnitt als die Blasleitung aufweist. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, die Saugquelle anders zu dimensionieren als die Druckluftquelle.
Ein weiterer Vorteil des neuen Kopfs besteht darin, daß er gleichzeitig einen Schutz gegen Berührung darstellt. Auch ein
Strahlenschutz wird mit ihm verwirklicht, denn es ist bei manchen Materialien nicht ausgeschlossen, daß Reflexionen des
Laserstrahls stattfinden. Wenn der neue Kopf in Verbindung mit einer Laserfräsmaschine Verwendung findet, kann die
unterhalb der Auflagevorrichtung für das pidtLeiifürmiye Gut
vorgesehene Absauganlage erheblich geringer dimensioniert werden als im Stand der Technik, da der neue Kopf bereits
eine wesentlichen Absaugfunktion erfüllt, die gezielt an der Bearbeitungsstelle erbracht wird. Durch das Absaugen im
Bereich des Kopfs wird schließlich auch ein Niederschlag der
Dämpfe bzw. des Gases an der äußeren Oberfläche des Düsenkörpers verhindert.
Der Düsenkörper kann vorzugsweise doppelwandig ausgebildet
sein und einen an die Saugleitung angeschlossenen Saramelraum aufweisen, der über achssymmetrisch angeordnete
Durchbrechungen mit dem Saugraum in Verbindung steht. Damit wird achssymmetrisch um den Laserstrahl herum gleichmäßig und
gezielt abgesaugt, so daß sich die beschriebene definierte Strömung im Saugraum ebenfalls achssymmetrisch ausbildet.
Die Durchbrechungen mit ihren Achsen können etwa parallel zur Achse des Hohlraums des Düsenkörpers, jedoch gegensinnig zu
diesem durchströmt vorgesehen sein. Auch damit wird die Strömung im Saugraum gerichtet und beeinflußt.
Die nachgiebige Dichtung ist zweckmäßig als Bürstenreihe ausgebildet, damit eine Anpassung an den Abstand zwischen dem
freien unteren Ende des Düsenkörpers und der Oberfläche des plattenförmigen Guts eingestellt bzw. angepaßt werden kann.
Hinsichtlich der nachgiebigen Dichtung kommt es nicht unbedingt darauf an, daß diese auf der Oberfläche des
plattenförmigen Guts aufliegt. Da ohnehin mehr abgesaugt als aufgeblasen wird, ist es nicht nachteilig, wenn in diesem
Bereich ein Spalt besteht, durch den Fremdluft mit angesaugt wird.
Mit besonderem Vorteil ist ein zweiter Saugraum um den ersten Saugraum herum vorgesehen und der zweite Saugraum ist von
einer zweiten nachgiebigen Dichtung begrenzt. Diese beiden Saugräüme, die somit kaskctdenrürmiy angeordnet sind, können
vorteilhaft mit unterschiedlicher Saugintensität betrieben werden, wobei es sich empfiehlt, die Hauptabsaugung im ersten
inneren Saugraum vorzusehen und den zweiten Saugraum nur vergleichsweise vermindert abzusaugen. Der zweite Saugraum
bildet dabei gleichsam einen Schutzraum für den ersten
Saugraum· Der zweite Saugraum kann dabei über
Verbindungsleitungen an den Sammelraum angeschlossen sein, so daß der Sammelraum und die dort angeschlossene Saugleitung
die Absaugung von Gasen aus beiden Saugräumen gemeinsam gestattet.
Zweckmäßig ist es, wenn die Durchbrechungen zum ersten Saugraum einen größeren freien Querschnitt als die
Verbindungsleitungen zum zweiten Saugraum aufweisen. In diesem Fall ergibt sich mit recht einfachen Mitteln eine
vergleichsweise größere Saugwirkung im ersten Saugraum.
Der Düsenkörper kann von einem scheibenartigen Tellerkörper umgeben sein, der die beiden Dichtungen trägt und die
Durchbrechungen zum ersten Saugraum und die Verbindungsleitungen zum zweiten Saugraum aufweist. Dieser
scheibenartige Tellerkörper stellt dann gleichzeitig auch eine Begrenzung für den ersten Saugraum und den zweiten
Saugraum dar. Der scheibenartige Tellerkörper kann auch drehbar am Düsenkörper gelagert sein, wobei die
Verbindungsleitungen teilweise im Düsenkörper und teilweise im Tellerkörper angeordnet sind. Durch die drehbare Lagerung
kann eine Schnittkantensteuerung zwischen den Teilen der Verbindungsleitungen erreicht werden, so daß es durch
Verdrehen des Tellerkörpers möglich ist, den freien Querschnitt in den Verbindungsleitungen zum zweiten Saugraum
relativ zu dem freien Querschnitt der Durchbrechungen einzustellen.
Bevorzugte Ausführungsformen des neuen Kopfs sind in den Ze.ichm.mqen daraestellt und werden im Folgenden näher
beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 einen Vertikalschnitt durch eine erste Ausführungsform des Kopfs und
Figur 2 einen Vertikalschnitt durch eine zweite Ausführungsform des Kopfs.
In Figur 1 ist ein Kopf &Pgr; dargestellt, der mit senkrechter
Achse 2 an der Laserfräs- und -graviermaschine angeordnet ist und betrieben wird. Der Kopf 1 weist einen Düsenkörper 3 auf,
der konzentrisch zu der Achse 2 einen meist kegelstumpfartigen Hohlraum 4 aufweist, der oben und unten
axial durchgehend offen gestaltet ist. Im oberen Bereich des Düsenkörpers, der im Durchmesser entsprechend groß gestaltet
ist, ist eine Aufnahmeeinrichtung 5 vorgesehen, mit deren Hilfe eine Linse 6 im Düsenkörper 3 gelagert ist. Die Linse
dient der Fokussierung eines hier nicht dargestellten Laserstrahls bzw. Laserstrahlenbündels, welches von einem
Laser erzeugt von oben vermittels der Linse 6 fokussiert durch den Hohlraum 4 in Richtung nach unten auf ein
plattenförmiges Gut 7 gerichtet ist. Je nach den dabei angewendeten Parametern, insbesondere der Intensität des
Laserstrahls und den gewählten Abständen sowie den zeitlichen Parametern der Relativbewegung dringt der Laserstrahl
entweder nur in die Oberfläche des plattenförmigen Guts 7 ein, was hier durch eine gepunktet wiedergegebene Vertiefung
8 angedeutet ist. In diesem Fall wird die Maschine als Lasergraviermaschine betrieben. Andererseits ist es möglich,
den Laserstrahl so einwirken zu lassen, daß er die gesamte Dicke des plattenförmigen Guts durchdringt, was durch eine
gestrichelte Durchbrechung 9 angedeutet ist.
In den Hohlraum 4 unterhalb der Linse 6 mündet eine Blasleitung 10, über die Druckluft von einer schematisch
diiyfcidtiüufc;Ji_fciii Dl ucklaTLqutiile Ii xii Riuhtuny eines Pfeils 12
in den Hohlraum 4 eingeführt wird, so daß diese Druckluft nach unten aus dem Hohlraum 4 in gleicher Richtung und
parallel zu dem Laserstrahl austritt.
Unterhalb des Düsenkörpers 3 bzw. zwischen seinem freien unteren Ende um den Hohlraum 4 herum und der dem Kopf
zugekehrten Oberfläche des plattenförmigen Guts ist ein erster Saugraum 13 geschaffen, der von einem Teil des
Düsenkörpers 3, einem mit dem Düsenkörper 3 verbundenen Tellerkörper 14 und einer Dichtung 15 begrenzt ist. Es
versteht sich, daß der Düsenkörper 3 und der Tellerkörper auch einstückig ausgebildet sein können. Der Tellerkörper
weist Durchbrechungen 16 auf, die mit ihren Achsen 17 zweckmäßig parallel zu der Achse 2 vorgesehen sind. Die
Durchbrechungen 16 verbinden den Saugraum 13 mit einem Sammelraum 18 am Düsenkörper 3, der oberhalb des Sammelraums
18 vorgesehen ist. Zur Bildung des Sammelraums 18 kann der Düsenkörper 3 auch doppelwandig, wie in Figur 1 dargestellt,
ausgebildet sein. Vom Sammelraum 18 führt eine Saugleitung zu einer Saugquelle 20, die wiederum nur schematisch
angedeutet ist. Die Saugleitung 19 kann einen erheblich größeren freien Durchtrittsquerschnitt als die Blasleitung
aufweist, damit auf einfache Weise eine vergleichmäßigte Strömung insbesondere im Bereich des Saugraums 13 entsteht
und auf diese Art und Weise mehr Luft bzw. Gas abgesaugt als aufgeblasen wird.
Im Saugraum 13 entsteht eine definierte Strömung, deren Strömungspfade durch Pfeile 21 verdeutlicht ist. Man erkennt,
daß die Strömungspfade hier bogenförmig verlaufen und ihre Strömungsrichtung, die zunächst von oben nach unten
gerichtet ist, wieder nach oben umkehren, so daß die dem Saugraum 13 zugekehrte Oberfläche des plattenförmigen Guts
von dieser Strömung möglichst wenig tangiert wird. Damit wird zugleich ein Mattiersffekt im Bereich dieser Oberfläche
vermieden. Die abgesaugte Luft und die Dämpfe und Gase, die durch die Wärmeeinwirkung des Laserstrahls am plattenförmigen
Gut 7 entstehen, werden mit der Strömung im Saugraum 13 erfaßt und durch die Durchbrechungen 16 in den Saugraum
abgeleitet, in welchem die Strömung etwa gemäß Pfeilen
fließt. Die definierte Strömung gemäß den Pfeilen 21 im Saugraum 13 führt auch dazu, daß eine sich über der
Bearbeitungsstelle bildende Gas- bzw. Dampfwolke gleichsam
symmetrisch zur Achse 2 von der Strömung aufgerissen und abgeführt wird, so daß diese Wolke eine erheblich geringere
Ausdehnung bekommt als im Stand der Technik. Damit wird der Laserstrahl besser und wirkungsvoller genutzt.
Um den ersten Saugraum 13 herum kann ein zweiter Saugraum 23 vorgesehen sein, dem eine Dichtung 24 zugeordnet ist, die
ähnlich wie die Dichtung 15 ebenfalls als Bürstenleiste ausgebildet sein kann. Die Dichtungen 15 und 24 müssen
nachgiebig ausgestattet sein, damit eine Veränderung des Abstands zwischen dem plattenförmigen Gut 7 und dem freien
Ende des Düsenkörpers 3 möglich ist. Der zweite Saugraum 23 ist über Verbindungsleitungen 25 ebenfalls an den Sammelraum
angeschlossen. Die Verbindungsleitungen 25 weisen insgesamt einen kleineren freien Querschnitt als die Durchbrechungen
auf. Es findet also hier eine Drosselwirkung Verwendung, dergestalt, daß die Intensität der Absaugung im ersten
Saugraum 13 erheblich größer als im zweiten Saugraum 23 ist. Dies ist darin begründet, daß die wesentlichen Dämpfe und
Gase über der Bearbeitungsstelle, also im Saugraum 13, entstehen. Der Saugraum 23 hat eine gewisse Schutz- und
Ergänzungsfunktion für den ersten Saugraum 13. Zur Verwirklichung unterschiedlicher Querschnitte kann die Anzahl
der Durchbrechungen 16 größer als die Anzahl der Verbindungsleitungen 25 sein; darüberhinaus können
unterschiedliche Durchmesser Verwendung finden. In einer bevorzugten Ausführungsform sind acht Durchbrechungen 16 über
Jen Umfang konzentrisch zur Achse 2 gleichmäßig verteilt angeordnet, während der zweite Saugraum 23 nur über vier
gleichmäßig verteilte Verbindungsleitungen 25 angeschlossen ist.
Der in Figur 2 dargestellte Kopf 1 ist in wesentlichen Bereichen übereinstimmend zu dem in Figur 1 dargestellten
Kopf ausgebildet, wobei für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet sind- Bei der Ausführung gemäß Figur
2 ist der Tellerkörper 14 jedoch drehbar an dem Düsenkörper gelagert, wobei er mit Hilfe eines Sicherungsrings 26
aufgehängt ist. Die Verbindungsleitungen 25 erstrecken sich mit einem ersten Teil 27 im Tellerkörper 14 und mit einem
zweiten Teil 28 in der äußeren Schale des Düsenkörpers 3. Die jeweiligen Achsen können, wie in Figur 2 dargestellt, in
einem Winkel zueinander angeordnet sein und die entsprechenden Durchmesser können unterschiedlich groß
ausgebildet sein, so daß durch eine Relatiwerdrehung zwischen Tellerkörper 14 und Düsenkörper 3 im Bereich der
Verbindungsleitungen eine Schnittkantensteuerung realisiert ist, um die Drosselwirkung in den Verbindungsleitungen 25 zu
verändern und gegenüber der freien Durchtrittsfläche der
Durchbrechungen 16 einstellbar zu machen. Damit ist es möglich, die jeweilige Saugwirkung in den Saugräumen 13 und
23 in ihren Verhältnis zueinander einzustellen.
Bezuaszeichenliste:
1 = Kopf
2 = Achse
3 = Düsenkörper
4 = Hohlraum
5 = Aufnahmeeinrichtung
6 = Linse
7 = Gut
8 = Vertiefung
9 = Durchbrechung
10 = Blasleitung
11 = Druckluftquelle
12 = Pfeil
13 = Saugraum
14 = Tellerkörper
15 = Dichtung
16 = Durchbrechung
17 = Achse
18 = Sammelraum
19 = Saugleitung
20 = Saugquelle
21 = Pfeil
22 = Pfeil
23 = Saugraum
24 = Dichtung
25 = Verbindungsleitung
26 = Sicherungsring
27 = erster Teil
28 = zweiter Teil
Claims (10)
1. Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die
Bearbeitung von im wesentlichen plattenförmigen Gut, wie Folien, Bahnen, Platten und Blechen aus z. B. Metall,
Kunststoff, Filz u. dgl. und deren Kombinationen, mit einem Düsenkörper (3), der einen meist kegelartigen, axial offenen
Hohlraum (4) aufweist und mit einer Halteeinrichtung für eine Linse (6) zum Fokussieren eines Laserstrahlenbündels, wobei
an den Hohlraum (4) unterhalb der Linse (6) eine Blasleitung (10) für die Verbindung des Kopfs mit einer Druckluftquelle
angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (1) weist einen Saugraum (13) aufweist, der vor dem Düsenkörper
(3) in Ausstromrichtung des Hohlraums (4) angeordnet und über eine Saugleitung (19) an eine Saugquelle (20) anschließbar
ist, und daß der Saugraum (13) von dem Düsenkörper (3), dem plattenförmigen Gut und einer dazwischen vorgesehenen
nachgiebigen Dichtung (15) begrenzt ist.
2. Kopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugleitung (19) einen größeren freien Querschnitt als die
Blasleitung (10) aufweist.
3. Kopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (3) doppelwandig ausgebildet ist und einen an
die Saugleitung (19) angeschlossenen Sammelraum (18) aufweist, der über achssymmetrisch angeordnete
Durchbrechungen (16) mit dem Saugraum (13) in Verbindung steht.
4. Kopf r\ar.h einf=m Oder iPhrprpn der Anspriirhp 1. bis 3 ,-dadurch
gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen (16) mit ihren Achsen (17) etwa parallel zu der Achse (2) des
Hohlraums (4) des Düsenkörpers (3), jedoch gegensinnig zu diesem durchströmt vorgesehen sind.
5. Kopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die nachgiebige Dichtung (15) als Bürstenreihe ausgebildet ist.
6. Kopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Saugraum (23) um den ersten Saugraum 813) herum vorgesehen ist, und daß der zweite
Saugraum (23) von einer zweiten nachgiebigen Dichtung (24) begrenzt ist.
7. Kopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Saugraum (23) über
Verbindungsleitungen (25) an den Sammelraum (18) angeschlossen ist.
8. Kopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen (16) zum
ersten Saugraum (13) einen größeren freien Querschnitt als die Verbindungsleitungen (25) zum zweiten Saugraum (23)
aufweisen.
9. Kopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkörper (3) von einem
scheibenartigen Tellerkörper (14) umgeben ist, der die beiden Dichtungen (15, 24) trägt und die Durchbrechungen (16) zum
ersten Saugraum (13) und die Verbindungsleitungen (25) zum zweiten Saugraum (23) aufweist.
10. Kopf nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der scheibenartige Tellerkörper (14) drehbar am Düsenkörper (3)
ytildCJfciiri. ist, und daß dit; VerLindungslei uuiiCjfcUi ^ 25)
im Düsenkörper (3) und teilweise im Tellerkörper (14) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9215287U DE9215287U1 (de) | 1992-03-31 | 1992-03-31 | Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung von im wesentlichen plattenförmigem Gut |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4210518A DE4210518C2 (de) | 1992-03-31 | 1992-03-31 | Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung von im wesentlichen plattenförmigem Gut |
DE9215287U DE9215287U1 (de) | 1992-03-31 | 1992-03-31 | Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung von im wesentlichen plattenförmigem Gut |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9215287U1 true DE9215287U1 (de) | 1993-03-04 |
Family
ID=25913427
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE9215287U Expired - Lifetime DE9215287U1 (de) | 1992-03-31 | 1992-03-31 | Kopf für Laserfräs- und -graviermaschinen für die Bearbeitung von im wesentlichen plattenförmigem Gut |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9215287U1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0618037A1 (de) * | 1993-04-02 | 1994-10-05 | International Business Machines Corporation | Optik- und Umweltschutzvorrichtung für Laserbehandlungsverfahren |
DE4331262A1 (de) * | 1993-09-15 | 1995-03-16 | Wissner Rolf | Lasermaschine zur Bearbeitung eines Werkstücks und Verfahren zur Steuerung einer Lasermaschine |
WO2000007254A1 (en) * | 1998-07-28 | 2000-02-10 | National Power Plc | Laser cutting and joining a fluorinated polymer membrane to a polymer frame |
-
1992
- 1992-03-31 DE DE9215287U patent/DE9215287U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0618037A1 (de) * | 1993-04-02 | 1994-10-05 | International Business Machines Corporation | Optik- und Umweltschutzvorrichtung für Laserbehandlungsverfahren |
DE4331262A1 (de) * | 1993-09-15 | 1995-03-16 | Wissner Rolf | Lasermaschine zur Bearbeitung eines Werkstücks und Verfahren zur Steuerung einer Lasermaschine |
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