DE9213886U1 - Reflektor für eine Leuchte - Google Patents
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O - 8000 München 5
Z 116 GM
Anmelder: Zumtobel Licht GmbH
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Schweizer Straße 30
A-6850 Dornbirn
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Reflektor für eine Leuchte
Die Neuerung betrifft einen Reflektor für eine Leuchte mit wenigstens
einem langgestreckten Leuchtmittel bzw. wenigstens einer Lampe, wie zum Beispiel Leuchtstofflampen oder Halogenstäbe
usw.
Derartige Reflektoren sind meist bezüglich der Lampe unter dieser angeordnet, sie sind korbartig bzw. bogenförmig ausgebildet
und aus Lochblech gefertigt.
Solche Reflektoren überdecken zumindest teilweise die Lampe der Leuchte und verhindern damit, daß ein Betrachter direkt die
Lampe sehen kann und dadurch geblendet wird. Das Lochblech allein gewährleistet noch keinen vollkommenen Blendschutz. Durch
die Öffnungen im Lochblech kann der Betrachter unter ungünstigen Umständen teilweise die Lampe sehen. Darum ist an der Innenseite
des Korbes eine lichtdurchlässige, opale od. milchig weiße Halbschale eingelegt.
Der gerade beschriebene Reflektor wird häufig in Kombination mit bezüglich der Lampe über dieser montierten, weiteren Reflektoren
verwendet. Diese Reflektoren sind meist weiß lackiert. Um eine möglichst angenehme Lichtwirkung der Leuchte
zu erzielen, ist man bestrebt, die Leuchtdichte an allen lichtabstrahlenden Flächen der Leuchte etwa gleich groß zu machen.
Da aus fertigungstechnischen Gründen die Halbschale etwa 3 mm
dick sein muß, sind die Verluste so hoch, daß keine so hohe
Leuchtdichte wie bei den weiteren Reflektoren erreicht werden kann.
Die Herstellung der Halbschalen ist sehr aufwendig. Für kleinere Stückzahlen erfolgt die Fertigung der Halbschalen mit
Blasfornunaschinen durch Warmverformen. Hierbei müssen nach erfolgter
Verformung die Seitenkanten nachbearbeitet werden. Bei hohen Stückzahlen werden die Halbschalen extrudiert. Die Seitenkanten
müssen beim Extrudieren zwar nicht nachbearbeitet werden, aber diese Art der Fertigung bedingt hohe Werkzeuginvestitionen.
Wird die Größe des Reflektors geändert, so müssen die Werkzeuge und Formen unabhängig von der Art der Herstellung geändert werden,
was sehr kostenintensiv ist.
Die Neuerung gemäß Anspruch 1 löst die Aufgabe, einen Reflektor der vorher beschriebenen Art so auszubilden, daß er wesentlich
einfacher gefertigt werden kann, ohne dabei Qualitätseinbußen bei der Entblendung hinnehmen zu müssen. Außerdem sollen verschiedene
Reflektorgrößen einfach hergestellt werden können.
Dies wird erreicht durch die Ausgestaltung eines Reflektors gemaß
dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs l.
Dadurch wird vorteilhafterweise erreicht, daß die Herstellung eines derartigen Reflektors verbilligt wird.
Durch die Verwendung einer Folie anstelle einer Halbschale vereinfacht
sich die Herstellung eines derartigen Reflektors ganz wesentlich. Die vorzugsweise 0,5 mm dicke Folie wird auf die
gewünschte Länge und Breite zugeschnitten und braucht dann nur noch am Lochblech fixiert werden. Die Herstellung verschieden
großer Reflektoren ist ohne großen Aufwand möglich - es müssen nur die Abmessungen des Zuschnitts geändert werden. Wird anstelle
eines bogenförmigen Reflektors ein korbartiger verwendet, dann kann es unter Umständen notwendig sein, daß die Folie
geknickt werden muß.
Vorteilhaft wird die Folie in Umbiegungen des Lochblechs oder von Halteelementen gehalten, die dafür sorgen, daß die Folie
innen und/oder außen am Lochblech anliegt. Ebenso ist es möglich, die Folie auf das Lochblech zu kleben (Anspruch 2 und 3).
Außerdem wird durch Verwendung einer Folie die Lichtdurchlässigkeit
des Reflektors bei gleichbleibender Anzahl und Größe der Löcher im Lochblech erhöht. Dadurch wird erreicht, daß die
Leuchtdichte an allen lichtabstrahlenden Flächen der Leuchte etwa gleich groß gewählt werden kann. Dies schafft ein besonders
freundliches Raumklima, die Lichtwirkung der Leuchte wird vom Betrachter als angenehm empfunden.
Die Ansprüche 4 bis 6 beschreiben vorteilhafte Ausgestaltungen der Folie, die Ansprüche 7 bis 9 lehren, wie eine Leuchte mit
dem neuerungsgemäßen Reflektor ausgeführt werden muß, um eine angenehme Lichtwirkung zu erzielen.
Die Neuerung wird anhand der Figuren 1 bis 4 beispielhaft an
einer Deckeneinbauleuchte beschrieben, wobei der neuerungsgemäße Reflektor natürlich auch in anderen Leuchten eingesetzt
werden kann.
Fig. 1 zeigt eine Leuchte mit einem neuerungsgemäßen, im Querschnitt
bogenförmigen Reflektor in eingebautem Zustand mit eingesetzter Lampe.
Fig. 2 zeigt die selbe Leuchte, wobei die Reflektoren besonders hervorgehoben wurden.
Fig. 3 zeigt einen neuerungsgemäßen Reflektor.
Fig. 4 zeigt einen gegenüber Fig. 3 anders gestalteten neuerungsgemäßen
Reflektor, wobei die Folie geknickt wurde.
Die Figur 1 zeigt/ wie eine Leuchte 1 in eine übliche bekannte Rasterdecke eingebaut wird. Die Leuchte 1 wird genauso wie
Deckenelemente 8 von Tragschienen 9 gehaltert. In eine Fassung 7 wird eine Lampe 5 eingesetzt, wobei elektrische Verbindungsleitungen und Betriebsgeräte der Einfachheit halber nicht dar-
gestellt wurden. Die Lampe 5 wird von einem teillichtdurchlässigen
Reflektor 4 überdeckt. Dieser Reflektor 4 ist teilweise geschnitten dargestellt. Der Reflektor 4 besteht aus einem
Lochblech 10 und aus einer innen liegenden Folie 11. Diese Folie 11 ist vorzugsweise 0,5 mm dick, lichtdurchlässig und
milchig weiß.
In Figur 2 ist die Leuchte 1 ohne elektrische Bauteile dargestellt.
Der Reflektor 4 ist über Halteelemente 3,3' mit Schraubenbolzen 13 mit einem Leuchtengehäuse 6 verbunden. Anstelle
von Schraubverbindungen können auch Niet-, Schweiß- oder Klebeverbindungen gewählt werden. Im Leuchtengehäuse 6 sind zwei weitere
Reflektoren 2,2' vorhanden. Diese Reflektoren sind weiß lackiert und haben die Aufgabe, Licht, welches direkt von der
Lampe oder indirekt vom Reflektor kommt, von der Leuchte abzustrahlen.
Die Folie 11 kann auch außerhalb des Lochblechs 10 angebracht werden. Die Halterung der Folie übernehmen dann vorzugsweise
die Halteelemente 3,3'. Anstelle von Halteelementen kann die Folie 11 auf das Lochblech 10 geklebt werden.
Die Figur 3 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des Reflektors
4 mit Lochblech und Folie, wobei die Darstellung nicht maßstäblich und die Lochung nur angedeutet ist. Die Folie 11
wird vom Lochblech 10 mit Umbiegungen 12,12' gehaltert. Der Einbau der Folie erfolgt auf .einfache Weise. Diese braucht nur
auf einer Seite unter die Umbiegung 12 oder 12' gesteckt und
dann nach unten gedrückt werden. Anschließend wird die Folie dann unter der gegenüberliegenden Umbiegung 12' bzw. 12 eingeschnappt.
Ebenso ist es möglich, die Folie seitlich einzuschieben. Infolge der Eigenspannung liegt die Folie über den
gesamten Bereich des Lochblechs voll an diesem an. Weitere Befestigungen sind nicht notwendig. Die Dicke der Folie muß so
gewählt werden, daß die gewünschte Leuchtdichte erzielt werden kann, wobei die Folie nicht zu dick sein darf, damit sie sich
exakt an das Lochblech anlegt.
Vorteilhaft wird eine ca. 0,5 mm dicke Folie aus UV-beständigem
PMMA (Polymethylmethacrylat) verwendet. Die Folie muß UV-beständig sein, weil Entladungslampen einen kleinen Anteil UV-Licht
abstrahlen und Kunststoffe unter UV-Einwirkung spröde werden können.
Neben der Dicke der Folie ist natürlich auch die Anzahl und Größe der Löcher im Lochblech 10 für die Höhe der Leuchtdichte
am Reflektor 4 verantwortlich.
Bevorzugt wird ein Lochblech mit Löchern, deren Fläche 0,7 bis 1,8 mm2 beträgt und in einem Abstand vom Mittelpunkt eines
Loches zum Mittelpunkt eines benachbarten Loches von etwa 1,5 bis 3,5 mm angeordnet sind, verwendet.
Das Licht, welches nicht durch die Öffnungen im Lochblech 10 des Reflektors 4 die Leuchte verläßt, wird vom meist weiß
lackierten Lochblech 10 zu den Reflektoren 2,2' reflektiert und von dort abgestrahlt.
Die Figur 4 zeigt einen korbartigen Reflektor, wobei die Darstellung
nicht maßstäblich und die Löcher - wie in Fig. 3 - nur' angedeutet sind. Damit die Folie über den ganzen Bereich am
Lochblech anliegt, wurde die Folie im Bereich der Kanten 14,14'
geknickt, wobei darauf hingewiesen wird, daß es nicht unbedingt notwendig ist, daß die Folie immer am Lochblech anliegt. Wird
die Folie nicht geknickt, dann liegt diese in der Art der strichlierten Linie 15 am Lochblech an.
Claims (9)
1. Reflektor für eine Leuchte mit wenigstens einem langgestreckten Leuchtmittel,
wobei der Reflektor das oder die Leuchtmittel wenigstens teilweise überdeckt und aus einem Lochblech gefertigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Lochblech (10) innen und/oder außen eine lichtdurchlässige Folie (11) anliegt oder aufgebracht ist.
2. Reflektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie (11) in Umbiegungen (12,12') und/oder von Halteelementen (3,3') gehaltert ist.
3. Reflektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (11) auf das Lochblech (10) geklebt ist.
4. Reflektor nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (11) aus UV-beständigem Material gefertigt ist
und vorzugsweise milchig weiß ist.
5. Reflektor nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (11) 0,5 mm dick ist.
6. Reflektor nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie (11) im Bereich von Kanten (14,14') des
Lochblechs (10) geknickt ist.
7. Reflektor nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Lochblech (10) Löcher mit einer Fläche von 0,7 bis 1,8
mm2 aufweist und die Mittelpunkte jeweils benachbarter
Löcher einen Abstand von 1,5 bis 3,5 mm aufweisen.
8. Reflektor nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Lochblech (10) weiß lackiert ist.
9. Reflektor nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchtdichte an dem mit einer Folie (11) versehenen Reflektor (4) etwa gleich groß ist wie bei weiteren
Reflektoren (2,2')·
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