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DE9211854U1 - Deckenfertiger - Google Patents

Deckenfertiger

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DE9211854U1
DE9211854U1 DE9211854U DE9211854U DE9211854U1 DE 9211854 U1 DE9211854 U1 DE 9211854U1 DE 9211854 U DE9211854 U DE 9211854U DE 9211854 U DE9211854 U DE 9211854U DE 9211854 U1 DE9211854 U1 DE 9211854U1
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DE
Germany
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main
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DE9211854U
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Joseph Voegele AG
Original Assignee
Joseph Voegele AG
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Publication date
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    • E01C19/48Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving for laying-down the materials and consolidating them, or finishing the surface, e.g. slip forms therefor, forming kerbs or gutters in a continuous operation in situ
    • E01C19/4833Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving for laying-down the materials and consolidating them, or finishing the surface, e.g. slip forms therefor, forming kerbs or gutters in a continuous operation in situ with tamping or vibrating means for consolidating or finishing, e.g. immersed vibrators, with or without non-vibratory or non-percussive pressing or smoothing means
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    • E01C19/34Power-driven rammers or tampers, e.g. air-hammer impacted shoes for ramming stone-sett paving; Hand-actuated ramming or tamping machines, e.g. tampers with manually hoisted dropping weight
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Description

G 2498-25/SÜ
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Deckenfertiger gemäß Oberbegriff von Anspruch 1 sowie eine Einbaubohle für einen Deckenfertiger gemäß Anspruch 9.
Bei einem Deckenfertiger gemäß Prospekt "Super 1400" der Firma Joseph Vögele AG, DE 6800 Mannheim 1, 3.3.1992, sind an der Hauptbohle zwei in Fahrtrichtung dahinterliegende Zusatzbohlen aus- und einfahrbar angebracht, um die Arbeitsbreite der Einbaubohle varrieren zu können. Der Anstellwinkel der Einbaubohle ist verstellbar, z.B. zur Veränderung der Belagdicke und/oder zur Anpassung an die Konsistenz oder Art des Einbauguts. Da die Anlenkpunkte der Tragarme in etwa in der Längsmitte des Deckenfertigers angeordnet und die beiden Zusatzbohlen in Fahrtrichtung hinter der Hauptbohle angeordnet sind, müssen bei jedem gewählten Anstellwinkel der Einbaubohle die Zusatzbohlen relativ zur Hauptbohle eine andere Höheneinstellung erhalten, damit die Haupt- und die Zusatzbohle mit ihren Glättblechen auf der gleichen relativen Höhe arbeiten. Je größer der Anstellwinkel ist, desto weiter müssen die Zusatzbohlen in Relation zur Hauptbohle nach oben verstellt werden, und umgekehrt. Diese Einstellung nimmt der Fahrzeugführer mittels der Stellantriebe (Spindelantriebe) vor, sobald sich in der Oberfläche der verlegten Deckenschicht Längsstufen dort ausbilden, wo die Innenkanten der Zusatzbohlen arbeiten. Diese Einstellungsarbeiten erfordern beträchtliches Geschick. Außerdem müssen die Längsstufen durch arbeits- und
kostenintensive Nachbearbeitung eliminiert werden.
Bei einer aus der DE-PS 27 09 435 bekannten Einbaubohle für einen Deckenfertiger ist jede Zusatzbohle mit einem eigenen Viereckrahmen querverschiebbar an der Hauptbohle abgestützt. Zwischen dem Viereckrahmen und der Zusatzbohle sind Stellantriebe in Form von Schraubspindeln vorgesehen, durch deren Drehung sich die relative Höhenlage des Glättblechs der Zusatzbohle in bezug auf die Höhenlage des Glättblechs der Hauptbohle verstellen läßt. Für die Spindeltriebe sind Antriebe erwähnt. Auch können die Spindeltriebe durch hydraulische Arbeitszylinder ersetzt sein. Bei einer Veränderung des Anstellwinkels der Einbaubohle werden bei ausgefahrenen Zusatzbohlen im Betrieb zunächst zwei Längsstufen in der verlegten Decke gebildet, bis die Zusatzbohlen ordnungsgemäß in ihrer Höhe so eingestellt sind, daß die Oberflächenkontur der verlegten Decke stufenfrei ist. Die Beseitigung der Längsstufen ist mühsam und zeitaufwendig, denn es muß entweder Material abgetragen oder Material nachgefüllt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Deckenfertiger der eingangs genannten Art sowie eine Einbaubohle für einen solchen Deckenfertiger zu schaffen, mit denen bei der Verlegung einer Deckenschicht unerwünschte Längsstufen vermieden werden.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 und den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 8 enthaltenen Merkmalen gelöst.
Bei dieser Ausbildung des Deckenfertigers ist von vornherein dafür gesorgt, daß sich die Zusatzbohle bzw.
die Zusatzbohlen in ihrer Höhenlage so auf den Anstellwinkel der Einbaubohle einstellen, daß Längsstufen in der verlegten Deckenschicht vermieden werden. Bei einem großen Anstellwinkel werden die Zusatzbohlen selbsttätig nach oben verstellt, bis ihre Glättbleche auf der gleichen Höhe arbeiten wie das Glättblech der Zusatzbohle. Bei einem kleinen Anstellwinkel werden die Zusatzbohlen hingegen selbsttätig entsprechend weit nach unten gestellt.
Bei der erfindungsgemäßen Einbaubohle werden die Zusatzbohlen oder wird die Zusatzbohle selbsttätig auf die dem jeweils gefahrenen Anstellwinkel entsprechende Höhenlage eingestellt, damit in der fertigen Deckenschicht keine Längsstufen auftreten. Auch bei einer während des Betriebs auftretenden Änderung des Anstellwinkels, die gewollt eingesteuert ist oder im Verlaufe eines Regelprozesses auftritt, paßt sich die Zusatzbohle bzw. passen sich die Zusatzbohlen selbsttätig und fortwährend den sich ändernden Bedingungen so an, daß das Entstehen von Längsstufen unterbleibt. Ab Arbeitsbeginn wird eine ebene Deckenoberflächenkontur erzeugt. Das bisher zeitaufwendige und kostenintensive Nacharbeiten aufgrund in der Anlaufphase entstehender oder während des Betriebs auftretender Längsstufen wird eingespart. Der Fahrzeugführer ist von der mühsamen Nachstellung und permanenten Überwachung freigestellt. Es lassen sich nicht nur vollständig ebene Decken mit über die Breite gleichbleibender Einbaudicke verlegen, sondern auch Dachprofile bilden bzw. Decken herstellen, in denen die Deckenstärke von einer Seite zur anderen variiert.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 2 kann gleichzeitig oder sogar voreilend mit einer Verstellung
des Anstellwinkels die Höheneinstellung der Zuatzbohle vorgenommen werden. Die Betätigungssignale für die Stellantriebe werden zweckmäßigerweis in einem Regelkreis verarbeitet, bei dem permanent ein Soll- und Istwertvergleich durchgeführt wird.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 3 werden der Anstellwinkel oder die Anstellwinkeländerungen ausgewertet und in so starke oder so viele Stellsignale für die Steuervorrichtung umgesetzt, wie es dem notwendigen Stellweg der Zusatzbohle zur Anpassung an den Anstellwinkel oder Änderung entspricht.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 4 wird der Anstellwinkel direkt abgetastet und dazu benutzt, die Höheneinstellung der Zusatzbohle zu steuern. Beispielsweise wird hierbei eine Pendelvorrichtung benutzt, die der Größe des Anstellwinkels entsprechende Signale erzeugt, die dann für die Höheneinstellung der Zusatzbohle benutzt werden.
Grundsätzlich genügt es, die Einstellung der einen oder beider Zusatzbohlen auf den durchschnittlichen Anstellwinkel abzustellen. In den Fällen jedoch, in denen die Einbaubohle an beiden Seiten mit unterschiedlichen Anstellwinkeln arbeitet oder gegebenenfalls ein Dachprofil bildet, ist es zweckmäßig, die Zusatzbohle an jeder Seite für sich korrekt in der Höhenlage einzustellen, wie dies gemäß Anspruch 5 vorgeschlagen wird.
Die Einstellung auch kleinster und genau reproduzierbarer Hübe ist bei weitgehender Verschleißfreiheit und wartungsarm mit der Ausführungsform gemäß Anspruch 6 möglich. Die jeweilige
mim er
Höhenlage der Zusatzbohle kann ausgehend von einem Referenzwert entweder direkt abgegriffen oder Drehwinkeldecoder für die Spindeltriebe mitgelesen werden.
Alternativ ist es auch möglich, mit hydraulischen Arbeitszylindern zu arbeiten, die in der jeweiligen Einstellage hydraulisch blockiert sind.
Bei der Ausführungsform von Anspruch 8 oder Anspruch sind mechanische Einrichtungen in oder an der Grundbohle für die korrekte Einstellung der Zusatzbohlen verantwortlich. Ggfs. erfolgt die Einstellung ohne die Steuereinrichtungen im Führerstand auf direktem Weg.
Bei der Ausführungsform der Einbaubohle gemäß Anspruch ist sozusagen ein geschlossener Regelkreis vorhanden, innerhalb dessen die Höhenlage der Zusatzbohle bzw. Zusatzbohlen selbsttätig so eingestellt wird, daß störende Längsstufen unterbleiben.
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Deckenfertigers,
Fig. 2A, 2B zwei Teildraufsichten zu Fig. 1,
Fig. 3 eine Einbaubohle in einer Se itenans icht, und
Fig. 4 eine Rückansicht einer Einbaubohle bei fehlerhafter Einstellung der Höhenlagen der Zusatzbohlen.
Ein Deckenfertiger F gemäß den Fig. 1 und 2, weist an einem Unterbau 2 ein Raupenfahrwerk 3 (anstelle des Raupenfahrwerks 3 könnte auch ein Räderfahrwerk vorgesehen sein) sowie auf dem Unterbau 2 einen Gutbunker 4 und ein Antriebsaggregat 5 auf. An der in Fahrtrichtung hintenliegenden Seite des Antriebsaggregats 5 ist ein Führerstand 6 mit einem Führerpult 7 vorgesehen. An beiden Längsseiten des Deckenfertigers F ist je ein Tragarm 8 um eine vorne, tiefliegende Anlenkung 9 höhenverschwenkbar angebracht. An den hinteren Enden 10 der Tragarme ist eine Einbaubohle B befestigt. Zwischen dem Fahrwerk 3 und der Einbaubohle B, die aus einer mittigen Hauptbohle H und zwei in Fahrtrichtung dahinterliegenden und seitlich aus- und einfahrbaren Zusatzbohlen Z besteht, ist eine Gutverteileinrichtung 12 vorgesehen,zu der im Unterbau eine Förderstrecke 16 führt. Die Anlenkstellen 9 der Tragarme 8 sind gegebenenfalls in Richtung eines Doppelpfeils 13 auf- und abverstellbar, /usätzlich lassen sich die Tragarme 8 mit hydraulischen Zylindern 14 anheben oder absenken. Im Führerpult 7 ist eine Steuereinheit für die einzelnen Funktionen des Deckenfertigers vorgesehen, die auch eine Einstellvorrichtung 38 für den Anstellwinkel &agr; der Einbaubohle B {s. Fig. 3) enthält. Die beiden Zusatzbohlen Z sind an der Hauptbohle H querverschieblich geführt und abgestützt. Sie lassen sich aus einer eingefahrenen Endstellung (Fig. 2A), in der mit der Breite der Hauptbohle als Arbeitsbreite gefahren wird, und einer ausgefahrenen Endstellung (Fig. 2B) verstellen, in der mit einer wesentlich breiteren Arbeitsbreite gefahren wird. Sämtliche Zwischenstellungen sind möglich. Es ist auch denkbar, nur eine Zusatzbohle Z auszufahren und die andere eingefahren zu lassen.
In Fig. 3 ist der Aufbau der Einbaubohle B schematisch dargestellt. Die Tragarme 8 sind mit ihren hinteren Enden mit einer oberhalb der Hauptbohle H liegenden Tragkonstruktion 17 verbunden. Die Hauptbohle H besitzt einen unteren, an der Tragkonstruktion 17 fest angebrachten Bohlenkasten 18, an dem ein Glättblech 19 befestigt ist. Gegebenenfalls sind in der Hauptbohle wie auch in den Zusatzbohlen nicht dargestellte Vibrationseinrichtungen und Heizelemente enthalten.
Zu beiden Seiten der Tragkonstruktion 17 sind Platten 20 vorgesehen, deren jede einer Zusatzbohle Z angehört. Jede Platte 20 ist in einen stabilen Tragrahmen mit z.B. dem unteren Querteil 23 eingegliedert, der an Führungselementen 21, 22 an der Tragkonstruktion 17 der Hauptbohle H querverschiebbar geführt ist. Nicht dargestellte Antriebselemente bewirken die Verschiebebewegung dieses Tragrahmens quer zur Arbeitsrichtung.
Am Querteil 23 ist unterseitig ein Bohlenkasten 24 befestigt, der mit einem Glättblech 25 den aktiven Teil der Zusatzbohle Z bildet. In Hochrichtung kann der Bohlenkasten 24 an vertikalen Führungszapfen 34 geführt sein. Ferner sind Stellantriebe S vorgesehen, mit denen die Höhe des Bohlenkastens 24 in Relation zum Querträger 23 und damit in Relation zur Hauptbohle H verstellbar ist.
Vor der Haupt- und den Zusatzbohlen H, Z ist ein Tamper 11 (Stampferleiste) vorgesehen, der das Einbaugut vor dem Bearbeiten durch die Einbau-Bohle beaufschlagt.
Es sind zwei Alternativen als Stellantriebe S
dargestellt, wobei natürlich in der Praxis jeweils nur die gleichen Stellantriebe eingesetzt werden. Der in Fig. 3 linke Stellantrieb S ist ein Spindeltrieb mit einer Gewindespindel 25, die drehbar im Querteil 23 gelagert ist und in eine Mutter 26 im Bohlenkasten 24 eingreift. Die Gewindespindel 35 trägt ein Antriebsrad 27, das über einen Antriebsmotor 28 (Elektromotor oder Hydromotor) angetrieben wird. Der Motor 28 wird über eine Steuereinrichtung 39 betätigt, der die Stellsignale zugeführt werden, und zwar beispielsweise über eine Leitung 29.
Die andere Alternative eines Stellantriebs ist ein hydraulischer Arbeitszylinder 30, der im Querteil 23 und im Bohlenkasten 24 abgestützt und über Leitungen 31 aus einer Steuervorrichtung 32, z.B. einem Steuerventil, betätigt wird, das an eine Signalleitung 33 angeschlossen ist und die Stellsignale empfängt.
Im Betrieb ist die Einbaubohle B mit einem Anstellwinkel &agr; angestellt, so daß zwischen dem Glättblech 19 und dem Planum ein sich in Fahrtrichtung öffnender Einzugsspalt 41 entsteht. Vor der Hauptbohle H liegt ein wulstförmiger Vorlauf V, aus dem die Hauptbohle H eine ebene Decke mit der Oberfläche 35 bildet.
Die Zusatzbohle Z ist mit dem gleichen Anstellwinkel a angstellt (gegebenenfalls wird der Anstellwinkel für die Zusatzbohle auch variiert). Obwohl - in Richtung des Glättblechs 19 - das Glättblech 25 der Zusatzbohle Z mit dem Glättblech 19 der Hauptbohle H fluchtet, liegt wegen des Anstellwinkels &agr; die Zusatzbohle Z tiefer als die Hauptbohle H. Die Folge ist, daß die Zusatzbohle Z aus ihrer Gutvorlage VZ in einem keilförmigen Einzugsspalt 41' eine dünnere Decke mit der Oberfläche 35' bildet.
Auf diese Weise entsteht (Fig. 4) zwischen den von den Bohlen H, Z gebildeten Deckenoberflächen jeweils dort eine Längsstufe 36, wo die Innenkante der Zusatzbohle Z läuft. Damit die Oberfläche 35' mit der Oberfläche 35 fluchtet und das Entstehen der Längsstufen vermieden wird, muß jede Zusatzbohle Z in Richtung eines Pfeiles nach oben verstellt werden, bis die Hinterkante ihres Glättblechs 25 auf der gleichen Höhe über demm Planum liegt wie die Hinterkante des Glättbleches 19 der Hauptbohle H. Dies wird über die Steuereinrichtungen oder 39 und beispielsweise die Einstellvorrichtung 38 im Führerpult 7 selbsttätig durchgeführt, wenn ein bestimmter Anstellwinkel &agr; gewählt oder der Anstellwinkel &agr; verändert wird. Zweckmäßigerweise ist bei der Einstellvorrichtung 38, die entweder auf die vorderen Anlenkpunkte 9 der Tragarme 8 oder auf die Hydraulikzylinder 14 oder auf diese beiden Komponenten einwirkt, ein Auswerte- und/oder Umsetzschaltkreis vorgesehen, der aus dem jeweiligen Anstellwinkel oder aus der Anstellwinkeländerung Stellsignale für die Steuervorrichtung 32 oder 39 erzeugt und die Einstellung der Zusatzbohle Z vornimmt. Auch bei Anstellwinkeländerungen, die sich aufgrund geänderter Arbeitsgeschwindigkeit, anderer Temperatur oder Konsistenz des Einbauguts, geänderter Vorlagestärke oder verstellter Tempodrehzahl ergeben, wird jede Zusatzbohle selbsttätig richtig eingestellt.
Zusätzlich oder alternativ ist es auch möglich, an der Einbaubohle oder zwischen den Tragarmen 8 und dem Deckenfertiger F eine Anstellwinkel-Abstastvorrichtung 37, z.B. mit einem Pendel, vorzusehen, die den jeweiligen Anstellwinkel oder Anstellwinkeländerungen repräsentierende Signale erzeugt und diese entweder an die Einstellvorrichtung 38 im Führerpult 7 oder direkt
an die Steuervorrichtung 32 bzw. 39 übermittelt, um die Zusatzbohle permanent korrekt einzustellen. Gegebenenfalls ist ein Zeitglied eingeschaltet, das bei kurzzeitigen Änderungen des Anstellwinkels eine sofortige Nachstellung der Zusatzbohlen unterdrückt.
Ferner kann bei der Einstellvorrichtung 38 eine zusätzliche Betätigung 40 vorgesehen sein, um in der eingefahrenen Stellung der Zusatzbohlen diese so weit anzuheben, daß sie nicht oder weniger auf die Deckenschicht einwirken.
Schließlich ist es möglich, direkt in oder an der Grundbohle 44 eine mechanische Einrichtung 43 (strichliert angedeutet) vorzusehen, die direkt auf die Stellantriebe S der Zusatzbohlen Z einwirkt und die Höheneinstellung vornimmt, und zwar abhängig vom Anstellwinkel &agr; oder/und abhängig von Änderungen des Einbauwinkels. Es könnte aber auch der Höhenabstand der Hinterkante des Glättblechs 19 der Hauptbohle H vom Planum &rgr; oder einer Referenzlinie als Istwert für die Höhenlage der Hinterkanten der Glättbleche 42 der Zusatzbohlen Z bei deren Verstellung gemessen oder abgegriffen werden.

Claims (11)

ßatea^nsprüche
1. Deckenfertiger (F) mit einer Einbaubohle (B), die an zwei an gegenüberliegenden Fertigerseiten gelenkig und wenigstens zum Verändern des Anstellwinkels (a) der Einbaubohle (B) höhenverstellbar angeschlossenen Tragarmen (8) befestigt ist und aus einer mittigen, ein das Einbaugut beaufschlagendes Glättblech (19) aufweisenden Hauptbohle (H) und mindestens einer an der Hauptbohle (H) geführten, in Arbeitsrichtung gegenüber der Hauptbohle (H) versetzten und relativ zu ihr quer zur Arbeitsrichtung verstellbaren, ein das Einbaugut beaufschlagendes Glättblech (42) aufweisenden Zusatzbohle (Z) besteht, und mit zwischen der Haupt- und der Zusatzbohle angeordneten, über Steuereinrichtungen betätigbaren Stellantrieben (S) zum Einstellen zumindest der Höhenlage des Sohlenblechs der Zusatzbohle (Z) relativ zum Sohlenblech der Hauptbohle (H), um in der Deckenoberfläche des eingebauten Einbauguts zu vermeiden, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzbohle (Z) mit ihrem Glättblech (42) selbsttätig und in Abhängigkeit vom Anstellwinkel (ce) der Einbaubohle (B) einstellbar ist.
2. Deckenfertiger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Einstellvorrichtung (38) für den Anstellwinkel (&agr;) der Einbaubohle (B) vorgesehen ist, daß zwischen der Einstellvorrichtung (38) und den Steuervorrichtungen (32, 39) der Stellantriebe (S) eine signalübertragende Verbindung für dem Anstellwinkel (&agr;) oder Anstellwinkeländerungen proportionale Betätigungssignale für die Stellantriebe (S) vorgesehen ist.
3. Deckenfertiger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
• · * ■
gekennzeichnet, daß zwischen der Einstellvorrichtung (38) und den Steuervorrichtungen (32, 39) eine Anstellwinkel-Auswerte- oder Umsetz-Schaltung (40) vorgesehen ist, mit der aus dem Anstellwinkel (a) oder aus Anstellwinkeländerungen Betätigungssignale für die Steuervorrichtungen (32, 39) ableitbar sind.
4. Deckenfertiger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Einbaubohlen-Anstellwinkel-Abtastvorrichtung (37), vorzugsweise an der Einbaubohle (B) oder zwischen den Tragarmen (8) und dem Deckenfertiger (F), vorgesehen ist, mit der dem jeweils abgestasteten Anstellwinkel (&agr;) proportionale Betätigungssignale erzeugbar und an die Steuervorrichtungen (32, 39) übermittelbar sind.
5. Deckenfertiger nach wenigstens einem der Ansprüche bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß pro Fertigerseite eine Einstell- und/oder eine Abtastvorrichtung (37, 38) vorgesehen ist.
6. Deckenfertiger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellantriebe (S) mit Hydro- oder Elektromotoren (28) angetriebene Spindeltriebe (27, 25, 26) sind.
7. Deckenfertiger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellantriebe (S) über Steuerventile (32) betätigbare Hydraulikarbeitszylinder (30) sind.
8. Deckenfertiger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der die Hauptbohle (H) und die Zusatzbohle (Z) enthaltenden Grundbohle (44) eine mechanische Einrichtung (43) angeordnet und mit den
Steuereinrichtungen (S) verbunden ist, um die relative Höhenlage der Zusatzbohle(n) (Z) bezüglich der Hauptbohle (H) selbsttätig einzustellen.
9. Einbaubohle (B) für einen Deckenfertiger, mit einer mittigen Hauptbohle, die in ihrem Anstellwinkel (a) einstellbar und mit Tragarmen (8) an den Deckenfertiger (F) anschließbar ist, mit wenigstens einer an der Hauptbohle (H) quer zur Arbeitsrichtung verstellbar abgestützten, in Arbeitsrichtung gegenüber der Haupbohle (H) versetzten Zusatzbohle (Z), und mit wenigstens einem zwischen der Zusatzbohle (Z) und der Hauptbohle (H) vorgesehenen, über Steuervorrichtungen (28, 32) betätigbaren Stellantrieb (S) zur Höheneinstellung des Glättblechs (42) der Zusatzbohle (Z) in Relation zur Höhe des Glättblechs (19) der Hauptbohle (H), dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzbohle (Z) in Abhängigkeit vom Anstellwinkel (ce) der Einbaubohle (B) selbsttätig auf die Höhe des Glättblechs (19) der Hauptbohle (H) einstellbar ist.
10. Einbaubohle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Einbaubohle (B), vorzugsweise an der Hauptbohle (H), mindestens an einer Seite eine Anstellwinkel-Abtastvorrichtung (37) vorgesehen ist, mit der dem Anstellwinkel (&agr;) der Einbaubohle oder Anstellwinkeländerungen proportionale Stellsignale für die Steuereinrichtungen (32, 39) erzeugbar sind, und daß zwischen der Anstellwinkel-Abtastvorrichtung (37) und den Steuervorrichtungen (32, 39) eine Signalübertragungsverbindung vorgesehen ist.
11. Einbaubohle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß in der die Hauptbohle (H) und die Zusatzbohle (Z) enthaltenden Grundbohle (44) eine mechanische
Einrichtung (43) angeordnet und mit den Steuereinrichtungen (S) verbunden ist, um die relative Höhenlage der Zusatzbohle(n) (Z) bezüglich der Hauptbohle (H) selbsttätig einzustellen.
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