DE9210140U1 - Handgeführtes Bohrgerät - Google Patents
Handgeführtes BohrgerätInfo
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Description
Patentanwalt
Dipl.-Ing. W. Jackisch & Partner
Menzelstr.40 · 7000 Stuttgart 1
Menzelstr.40 · 7000 Stuttgart 1
Firma A 39 7 95/mxa
Andreas Stihl
Badstraße 115 28. Juli 1992
7050 Waiblingen
Die Erfindung betrifft ein von Hand zu führendes Bohrgerät mit Führungsgriff, Antriebsmotor, Getriebe und einer zwischen
Motor und Getriebe liegenden Fliehkraftkupplung.
Handgeführte Bohrgeräte dieser Art haben den Nachteil, daß beim Auftreffen des Bohrers auf Widerstände im Bohrloch,
beispielsweise Steine, Wurzeln oder dgl., unerwartet Drehmomenterhöhungen auftreten können, die zu einer plötzlichen
Drehzahlminderung des Bohrers oder sogar zu seinem Verhaken oder Verklemmen führen. Das dabei auftretende Bremsmoment
mußte von der Bedienungsperson über die Führungsgriffe aufgebracht
werden, was zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko führt, da die Bedienungsperson die Gewalt über das Gerät
verlieren bzw. sich verletzen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das bekannte Bohrgerät mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 erwähnten
Merkmalen so auszugestalten, daß die beschriebenen Nachteile vermieden werden und das bestehende Sicherheitsrisiko mit
einfachen konstruktiven Mitteln auf zuverlässige Weise beseitigt wird.
Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß die zwischen Getriebe und Motor liegende Fliehkraftkupplung mit einer eine Trägheitsmasse
aufweisenden Sicherheitsbremseinrichtung versehen ist. Eine solche Sicherheitsbremseinrichtung bewirkt, daß
beim Auftreffen des Bohrers auf Widerstände im Bohrloch die dabei auf das Bohrgerät mit Führungsgriffen und damit auf
die Bedienungsperson einwirkende Drehmomenterhöhung momentan durch Abbremsen der Trommel der Fliehkraftkupplung verhindert
wird. Dabei wird das Antriebsdrehmoment über das Bremsband abgefangen und so eine Verdrehung des Gerätes gegenüber
dem Bohrer und damit ein Gefährdungsrisiko für die Bedienungsperson
vermieden.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Sicherheitsbremseinrichtung als Zwischenstück
ausgebildet wird, und zwar vorzugsweise als flanschartiges Zwischenstück, derart, daß es in einfacher
Weise zwischen Antriebsmotor und Getriebe eingebaut werden kann. Eine solche flanschartige Ausbildung der Sicherheitskupplung
hat den Vorteil, daß der bauliche Aufwand gering gehalten werden kann und konstruktive Änderungen der übrigen
Bauelemente eines solchen Bohrgerätes nicht vorgenommen werden müssen. Darüber hinaus besteht der Vorteil, daß bei
einer erfindungsgemäß vorgesehenen flanschartigen Ausbildung
der Sicherheitsbremse in Form eines Zwischenstückes bereits vorhandene Bohrgeräte in einfacher Weise mit einer solchen
Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können, ohne daß konstruktive oder bauliche Änderungen notwendig werden.
Die erfindungsgemäße Sicherheitsbremseinrichtung wird so
einjustiert, daß bei Übersteigen eines vorgegebenen kritischen Winkelbeschleunigungswertes des Bohrgerätes samt
Führungsgriffen die Trägheitsmasse von selbst den Bremsvorgang
auslöst, wodurch das Drehmoment am blockierten Bohrer abgestützt wird, während die Fliehkraftkupplung den Stillstand
des Antriebsmotors verhindert. Wird die erfindungsgemäße Sicherheitsbremseinrichtung als selbständiges Bauteil,
vorzugsweise als flanschartiges Zwischenstück, ausgebildet, das lediglich an den Motor und an das Getriebe
anzuflanschen ist, ist vorgesehen, daß dieses Zwischenstück in Form eines Trägergehäuses ausgebildet ist, in welchem
alle funktionswesentlichen Teile, nämlich Bremsband, Positionierfeder, Bandfeder und Kniehebelgelenk untergebracht
sind.
Weitere Ausgestaltungen enthalten die Unteransprüche und ergeben sich aus Beschreibung und Zeichnung eines Ausführungsbeispieles.
Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein komplettes Bohrgerät mit Sicherheitsbremseinrichtung in Explosiv-Darstellung,
Fig. 2 die Sicherheitsbremseinrichtung, ebenfalls in Explosiv-Darstellung integriert in das Gehäuse des
Getriebes des Bohrgerätes,
Fig. 3 die Sicherheitsbremseinrichtung im Radialschnitt durch das Trägergehäuse.
Die Sicherheitsbremseinrichtung 3 ist, wie die Figuren zeigen, als flanschartiges Zwischenstück ausgebildet und wird
zwischen Motor 4 und Getriebe 14 durch Befestigungselemente 12, die beispielsweise als Bohrungen 12 ausgebildet sind und
durch Befestigungsteile 13, beispielsweise in Form von Schrauben oder Stehbolzen, angeflanscht (vgl. Fig. 1). Dabei
sind in dem Trägergehäuse 5 des Zwischenstückes 3 alle für die Bremsfunktion notwendigen Bauteile untergebracht, und
zwar derart, daß das Zwischenstück 3 ein kompaktes, eigenständiges Bauteil bildet, das infolge seines geringen Platzbedarfes
das Bohrgerät nach Aufbau und Gewicht nicht wesentlich verändert und mit Vorteil sowohl in neue als auch in
bereits vorhandene Bohrgeräte leicht eingebaut werden kann.
Wie aus der Zeichnung weiter ersichtlich, weist das Zwischenstück 3 eine Trägheitsmasse 2 auf, die im Ausführungsbeispiel als Auslösehebel ausgebildet ist. Sie ragt, für den
Benutzer leicht zugänglich, aus dem Trägergehäuse 5 hervor (vgl. Fig. 1 und 2), und ist mittels Bohrung 19 und Bolzen
20 begrenzt schwenkbar im Trägergehäuse 5 gelagert. Eine vorgesehene Positionierfeder 7 greift in eine Rastausnehmung
21 des Auslösehebels 2 ein und hält diesen in der Stellung,
in der die Bremse gelöst ist. Die Haltekraft der Feder 7 ist dabei so ausgelegt, daß sie von der kritischen Beschleunigungskraft,
die aus der Drehbeschleunigung und der trägen Masse des Auslösehebels resultiert, überwunden wird. Das Gehäuse
5 umschließt, wie aus der Zeichnung ersichtlich, die Kupplungstrommel 10 der Fliehkraftkupplung 1, wobei die
Kupplungstrommel 10 mit einem Antriebsritzel 11 versehen ist, das die formschlüssige Verbindung mit dem Getriebe 14
herstellt. Die Anordnung ist ferner so getroffen, daß die Kupplungstrommel 10 von dem Bremsband 6 mindestens annähernd
vollständig, vorzugsweise mehrfach, umschlossen ist, und daß das Bremsband 6 mit einem Ende bei 15 im Trägergehäuse 5 befestigt
ist, während das andere freie Ende des Bremsbandes über das Kniegelenk 9 mit dem Auslösehebel 2 und der Spannfeder
8 in Wirkverbindung steht. Wie schon erwähnt, erhält die Sicherheitsbremseinrichtung 3 ihre gedrängte Bauweise
dadurch, daß es ein dem Motorgehäuse bzw. dem Getriebe an-
gepaßtes Trägergehäuse 5 hat, in welchem alle wesentlichen Elemente, nämlich Bremsband 6, Positionierfeder 7, Bandfeder
8 und Kniehebelgelenk 9 untergebracht sind. Dabei ist, wie aus der Zeichnung ersichtlich, die Anordnung so getroffen,
daß exzentrisch zu einer im Trägergehäuse 5 liegenden, mindestens annähernd kreisförmigen Ausnehmung 21 in einer an
diese angrenzenden Ausnehmung 22 die Zusatzfeder 8, das Kniehebelgelenk 9, die Positionierfeder 7 und ein vorzugsweise
abgewinkelter Endabschnitt 2a des Auslösehebels 2 mit seinem Gelenkbolzen 20 untergebracht sind. Das Kniehebelgelenk
9 kann in geeigneter Weise ausgebildet sein; im Ausführungsbeispiel
ist das Kniehebelgelenk 9 als ein um die Achse 23 schwenkbarer zweiarmiger Hebel ausgebildet, wobei
der das Ende der Zugfeder 8 aufnehmende Hebel über eine Lasche 24 und einen Zwischenhebel 25 am Gelenkbolzen 20 angelenkt
ist. Am anderen Ende des zweiarmigen Hebels 91 ist
in einer entsprechenden Ausnehmung das freie Ende des Bremsbandes 6 befestigt.
Die erfindungsgemäße Sicherheitsbremse 3 kann sowohl durch
bewußtes Betätigen des Auslösehebels 2 durch die Bedienungsperson ausgelöst werden als auch automatisch bei plötzlichem
Auftreten einer, einen Grenzwert übersteigenden Drehbeschleunigung des Bohrgerätes, bei der der Auslösehebel 2
aufgrund seiner trägen Masse den Bremsvorgang auslöst. Die Empfindlichkeit der Auslösung und damit die kritische Beschleunigungskraft
läßt sich dadurch einstellen, indem am Auslösehebel 2 eine verstellbare Trägheitsmasse 16 vorgesehen
ist. Bei Auslösung des Bremsvorganges wird das Kniehebelgelenk 9 so über den Totpunkt bewegt, daß die Spannfeder
8 das Bremsband 6 strafft und die Kupplungstrommel der Fliehkraftkupplung 1 kraftschlüssig umschlingt. Die
Drehrichtung - in Fig. 3 mit N bezeichnet - der Kupplungs-
trommel 10 und des mit dieser verbundenen Antriebsritzels ist derart, daß eine Selbstverstärkung, also eine Servobremsung,
zwischen Bremsband 6 und Kupplungstrommel 10 bewirkt wird.
Tritt während des Betriebes des Bohrgerätes am Bohrer ein Widerstand auf, der den Bohrer abbremst oder sogar stillsetzt,
so werden die Teile des Bohrgerätes einschließlich der Führungsgriffe 17 drehbeschleunigt, und zwar entgegen
der Drehrichtung N des Bohrers· Der bewegliche Auslösehebel 2 behält in diesem Augenblick aufgrund seiner trägen Masse
seine eingestellte Lage bei und folgt dieser Drehbeschleunigung mit Verzögerung, so daß die dadurch entstehende Relativbewegung
zwischen Trägergehäuse 5 und Auslösehebel 2 den Bremsvorgang auslöst (vgl. Fig. 1). Das im Trägergehäuse
5 vorgesehene Kniegelenk 9 gerät dabei über seinen Totpunkt, wodurch die Spannfeder 8, die als Zugfeder ausgebildet ist,
das Bremsband 6 an die Kupplungstrommel 10 legt, und dadurch die in Bewegung geratenen Gehäuseteile über das Bremsband 6
am mehr oder weniger blockierten Bohrer 18 abgestützt werden, so daß die Bedienungsperson entlastet und nicht gefährdet
ist, während der Motor 4 selbst im Leerlauf weiterdrehen kann. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung liegt
also darin, daß bei Abbremsvorgängen des Bohrers 18 infolge auftretender Bohrwiderstände der Kraftfluß zwischen Antriebsmotor
4 und Bohrer 18 automatisch, also ohne Eingreifen der Bedienungsperson, unterbrochen wird und dadurch die
Bedienungsperson gegen plötzlich am Bohrgerät auftretende Reaktionskräfte geschützt ist, ohne daß der Antriebsmotor
des Bohrgerätes selbst stillgesetzt werden muß.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 zeigt, wie erläutert, das Bohrgerät mit einer Sicherheitsbremseinrichtung 3, die als
selbständiger Bauteil ausgebildet ist, derart, daß auch bereits vorhandene Geräte mittels geeigneter Befestigungselemente
12 durch bloßes Anflanschen an Motor und Getriebe mit der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet
werden können.
Die Fig. 2 zeigt eine Ausführung, bei der das Zwischenstück 3 in das Gehäuse des Getriebes 14 baulich integriert ist,
derart, daß Zwischenstück und Getriebegehäuse einen einzigen Bauteil bilden. Die Anordnung ist dabei vorteilhaft so getroffen,
daß die bisherige Bauhöhe des Getriebes nicht erhöht werden muß, so daß gleichfalls ein einfacher Austausch
des integrierten Getriebegehäuses samt Zwischenstück mit darin befindlicher Sicherheitsbremseinrichtung möglich ist.
Um eine Erhöhung der Bauhöhe des Gehäuses des Getriebes 14 zu vermeiden, ist bei der Ausführung nach Fig. 2 das Bremsband
6 lediglich um die im Getriebegehäuse gelagerte Bremstrommel 10 gelegt und das Getriebegehäuse so ausgebildet,
daß die übrigen Teile der Bremseinrichtung, nämlich Positionsfeder 7, Spannfeder 8, Kniehebelgelenk 9 und die
Trägheitsmasse 2, in einer gegenüber dem eigentlichen Gehäuse des Getriebes 14 seitlich versetzten Gehäuseansatz mit
Ausnehmung 22 untergebracht sind. Auf diese Weise kann das Getriebegehäuse samt flanschartigem Zwischenstück als ein
einziger Bauteil in einfacher und billiger Weise hergestellt werden, ohne daß die axiale Höhe des Getriebegehäuses verlängert
werden muß.
Claims (14)
1. Von Hand zu führendes Bohrgerät mit einem Führungsgriff,
einem Antriebsmotor und einem Getriebe sowie einer zwischen Motor und Getriebe liegenden Fliehkraftkupplung,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fliehkraftkupplung (1)
mit einer, eine Trägheitsmasse (2) aufweisenden Sicherheitsbremseinrichtung (3) versehen ist.
2. Bohrgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsbremseinrichtung (3) als selbständiges Bauteil, vorzugsweise
als flanschartiges Zwischenstück (3) ausgebildet ist, an dem Befestigungselemente (12) zum Anflanschen an den
Motor (4) und an das Getriebe (14) vorgesehen sind.
3. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente als
Bohrungen (12) im Trägergehäuse (5) zur Aufnahme von Befestigungsschrauben (13) ausgebildet sind.
4. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (3) mindestens eines der folgenden Bauteile aufweist:
- Trägergehäuse (5),
- Bremsband (6),
- Positionsfeder (7),
- Spannfeder (8),
- Kniehebelgelenk (9),
- Trägheitsmasse (2).
5. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägheitsmasse als
Auslösehebel (2) ausgebildet ist.
6. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (3) eine Kupplungstrommel (10) der Fliehkraftkupplung (1) umschließt
und daß die Kupplungstrommel (10) ein Antriebsritzel (11) zur formschlüssigen Verbindung mit dem
Getriebe (14) aufweist.
7. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungstrommel (10)
von dem Bremsband (6) umschlossen ist und daß das Bremsband (6) mit einem Ende im Trägergehäuse (5)
befestigt ist.
8. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das andere, freie Ende des Bremsbandes (6) über das Kniehebelgelenk (9) mit dem
Auslösehebel (2) und der Spannfeder (8) in Wirkverbindung steht.
9. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierfeder (7) als Blattfeder ausgebildet ist, die mit einem Ende am Auslösehebel
(2) angelegt ist, während sie mit dem anderen Ende am Trägergehäuse (5) abgestützt ist.
10. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spannfeder (8) als Zugfeder zwischen dem Trägerhäuse (5) und dem Kniehebelgelenk
(9) ausgebildet ist.
11. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß am Auslösehebel (2) eine auf diesem in Längsrichtung verstellbare Trägheitsmasse (16)
vorgesehen ist.
12. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß exzentrisch zu einer im
Trägerhäuse (5) liegenden, mindestens annähernd kreisförmigen Ausnehmung (21) in mindestens einer
angrenzenden Ausnehmung (22) die Zugfeder (8), das Kniehebelgelenk (9), die Positionierfeder (7) und ein,
vorzugsweise abgewinkelter, Endabschnitt (2a) des Auslösehebels (2) mit Gelenkbolzen (20) angeordnet sind.
13. Bohrgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (3) mit
dem Gehäuse des Getriebes (14) zu einem Bauteil vereinigt ist.
14. Bohrgerät nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß bei baueinheitlicher Ausführung von Zwischenstück (3) und Getriebe (14) das
Bremsband um die im Getriebegehäuse befindliche Kupplungstrommel (10) gelegt ist und die übrigen Elemente
der Sicherheitsbremseinrichtung (3), nämlich Positionsfeder (7), Spannfeder (8), Kniehebelgelenk (9) und Trägheitsmasse
(2) in der das Gehäuse des Getriebes (14) mindestens teilweise seitlich überkragenden Ausnehmung
(22) untergebracht sind.
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1993
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Cited By (1)
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DE102011117866A1 (de) * | 2011-11-08 | 2013-05-08 | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr | Erdbohrgerät |
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