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DE9209817U1 - Tisch mit einer beweglichen Arbeitsplatte - Google Patents

Tisch mit einer beweglichen Arbeitsplatte

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DE9209817U1
DE9209817U1 DE9209817U DE9209817U DE9209817U1 DE 9209817 U1 DE9209817 U1 DE 9209817U1 DE 9209817 U DE9209817 U DE 9209817U DE 9209817 U DE9209817 U DE 9209817U DE 9209817 U1 DE9209817 U1 DE 9209817U1
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Description

Beschreibung
Die Neuerung betrifft einen Tisch mit einer beweglichen Arbeitsplatte auf einem mit Beinen versehenen Tischgestell, vorzugsweise aus Massivholz.
Es ist grundsätzlich bekannt, die bewegliche Führung einer Tischplatte durch unterhalb der Tischplatte angebrachte Gratleisten zusammen mit seitlich an der Tischauflage oder den Tischbeinen angeordneten Laufleisten zu gewährleisten. Seitlich der Tischplatte befindliche Laufleisten sind beispielsweise aus der GB-PS 377 598 bekannt. Durch eine Vorrichtung dieser Art macht man beispielsweise eine Tischplatte auf einem Tischgestell verschiebbar. Weiterhin ist es prinzipiell bekannt, Arbeitsplatten von Tischen aus ergonomischen Gründen relativ zur Auflageebene der Arbeitsplatte zu neigen. Insbesondere Zeichentische aus Metall oder Kunststoff verfügen heutzutage über Klappmechanismen, die eine bestimmte Schrägstellung z.B. durch Hochklappen der Arbeitsplatte und Arretierung mit Feststellelementen ermöglichen. Solche Vorrichtungen sind insbesondere aus der US-PS 1 560 131 und der US-PS 2 027 609 bekannt. Bei der Vorrichtung gemäß US-PS 1 560 131 ist jedoch der Verschiebemechanismus relativ aufwendig gestaltet und benötigt daher viel Raum im
Arbeitsplattenbereich. Der Klappmechanismus gemäß der US-PS 2 027 609 hingegen erfordert ein aufwendig gestaltetes Gestänge.
Bei Kipp- oder Klappvorrichtungen nach dem Stand der Technik ist jedoch die Gefahr des Versagens dieser
Elemente evident, was kausal für die Beschädigung oder die Zerstörung des Kipp- oder Klappmechanismus bei besonders schweren massiven Arbeitsplatten bzw. Tische, z.B. aus Massivholz sein kann.
Aus dem DE-GM 90 14 828 ist ein Tisch mit beweglicher Arbeitsplatte bekannt, der aus Massivholz gefertigt ist. Dabei werden Laufleistenanordnungen verwendet, die zwar ein Verstellen der Arbeitsplatte in vertikaler und horizontaler Richtung ermöglichen, jedoch beansprucht diese Laufleistenanordnung eine relativ große Tiefe des Tisches. Dies widerspricht dem Trend zu weniger tiefen Tischen, insbesondere Büro- und Schreibtischen. Darüberhinaus ist der Bewegungsablauf zum Verstellen der Arbeitsplatte durch mehrere Schritte, nämlich Vorziehen, Kippen und Zurückschieben gekennzeichnet.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Neuerung, einen Tisch mit einer beweglichen Arbeitsplatte, vorzugsweise aus Massivholz zu schaffen, wobei die Arbeitsplatte in bestimmer Neigung und in der Horizontalen relativ zur Auflageebene auf dem Tischgestell bei gleichzeitig einfacher und kraftsparender Handhabung fixierbar ist. Dadurch soll eine Verkürzung der Tiefe des Tisches unter Schaffung ergonomisch günstiger Arbeitsbedingungen für den Benutzer erreicht werden. Darüberhinaus soll die Konstruktion möglichst einfach und ökonomisch produzierbar sein.
Neuerungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Arbeitsplatte gleichzeitig in horizontaler Richtung in einer geradlinigen
Längsführungsanordnung und in einer angewinkelten Stellung in bezug zur Horizontalen um einen Drehpunkt im vorderen Bereich der
Längsführungsanordnung über eine im allgemeinen keilförmige Führungsleistenanordnung verstellbar ist.
Die Längsführungsanordnung besteht dabei aus einer Nut-Bolzen-Verbindung, die jeweils an zwei entgegengesetzten Stirnseiten der Arbeitsplatte zwischen dieser und dem Tischgestell angeordnet ist, wobei der Bolzen den Drehpunkt bildet. An der Unterseite der Arbeitsplatte an deren entgegengesetzten Stirnseiten ist jeweils die Führungsleistenanordnung ausgebildet, deren Keilform in bezug zur Horizontalen nach hinten ansteigt. Zumindest ein Quersteg ist am Tischgestell vorgesehen, der mit einer jeweils freien Keilfläche der Führungsleistenanordnung in Berührungsbeziehung bringbar ist, die eine Gleitbewegung auf dem Quersteg ausübt.
In weiterer Ausbildung kann die Nut der Nut-Bolzen-Verbindung jeweils im benutzernahen Bereich der Stirnseite der Arbeitsplatte und der in der Nut geführte Bolzen im der Stirnseite der Arbeitsplatte gegenüberliegenden Tischgestell angeordnet. Dabei verläuft die Nut über etwa 1/3 der Länge der Stirnseite der Arbeitsplatte.
Die freie Keilfläche der Führungsleistenanordnung kann eine Quernut zur formschlüssigen Aufnahme des Quersteges in der horizontalen und angewinkelten Stellung der Arbeitsplatte aufweisen. In bevorzugter Ausführung verläuft die Bodenfläche der Quernut winklig in bezug auf deren Seitenflächen, um einen spitzen Winkel zur Horizontalen zu bilden. Der spitze Winkel der Bodenfläche der Quernut entspricht etwa dem Neigungswinkel der Arbeitsplatte in der angewinkelten Stellung.
Der Neigungswinkel der Arbeitsplatte in der angewinkelten Stellung beträgt zweckmäßigerweise etwa 5 bis 15°, vorzugsweise 8°.
Schließlich kann zumindest eine der Führungsleistenanordnungen ein in das Tischgestell hineinragendes und mit dem Tischgestell in Anlage bringbares Sicherungsteil aufweisen, das die Arbeitsplatte in ihrer angewinkelten Stellung fixiert.
Durch diese neuerungsgemäße Lösung kann eine einfache, durch eine einzige Bewegung gekennzeichnete Verstellung der Arbeitsplatte ausgeführt werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Arbeitsplatte ein großes Gewicht aufweist, da die freien Keilflächen der Führungsleistenanordnung über den Quersteg gleiten, und zwar solange, bis die in der Keilfläche befindliche Quernut formschlüssig in den Quersteg einrastet. Dennoch ist die Quernut nicht zwingend erforderlich, da der Quersteg auch an einer beliebigen Stelle der freien Keilfläche der Führungsleistenanordnung anliegen kann. Durch Ziehen der Arbeitsplatte hin zum Benutzer wird diese automatisch in ihre angewinkelte Stellung gebracht. Der Neigungswinkel der Keilfläche in Verbindung mit der Quernut ist dabei ausschlaggebend für den Neigungswinkel der in Schrägstellung gebrachten Arbeitsplatte. Durch einfaches Zurückschieben der Arbeitsplatte wird diese wieder in ihre Auflageebene auf das Tischgestell geschoben. Als Quersteg kann die ohnehin am Tischgestell vorgesehene Längsstrebe zwischen den Tischbeinen genutzt werden.
Die Nut-Bolzen-Verbindung zwischen der Arbeitsplatte und dem Gestell, die sich im benutzernahen Bereich der Arbeitsplatte befindet, dient der horizontalen Bewegbarkeit der Arbeitsplatte. Durch das
Vorhandensein des Bolzens wird ein Drehpunkt festgelegt, um den die Arbeitsplatte bei gleichzeitig horizontaler Bewegung angewinkelt wird. Die Verstellbarkeit der Arbeitsplatte wird dadurch im wesentlichen durch den in der Nut geführten Bolzen und die freie Keilfläche der Führungsleistenanordnung bestimmt.
Die Schrägstellung der Arbeitsplatte sollte im Bereich von etwa 5 bis 15°, vorzugsweise bei liegen, da erfahrungsgemäß bei diesen Werten die besten ergonomischen Bedingungen geschaffen werden.
Gerade bei der Benutzung von Stühlen, insbesondere Bürostühlen, deren Sitzfläche und Lehnenfläche verstellbar sind, ist bei herkömmlichen Tischen die Verstellung dieser Elemente immer dann sinnlos, wenn die Arbeitsstellung am Tisch, insbesondere an einem Arbeitstisch, durch den Benutzer eingenommen wird, da er mit dem Rücken die Lehne des Stuhles verlassen muß, um sich auf den Arbeitstisch abzustützen. Durch das Heranziehen und Abwinkein der Arbeitsplatte kann nun der Benutzer den Rücken an der Stuhllehne behalten und somit eine dauernde, ergonomisch günstige, den Oberkörper entlastende Arbeitsposition in einer entspannten Haltung einnehmen.
An einem Ausführungsbeispiel wird die vorliegende Neuerung unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen die Zeichnungen
Figur 1: die Draufsicht auf einen Tisch mit beweglicher Arbeitsplatte;
Figur 2: die fragmentarische Vorderansicht des Tisches gemäß Figur 1 mit der Arbeitsplatte in Normalstellung;
Figur 3: einen Schnitt durch den Tisch entlang der Linie A-A gemäß Figur 1; und
Figur 4: einen Schnitt durch den Tisch entlang der Linie B-B gemäß Figur 1.
Das folgende Ausführungsbeispiel bezieht sich auf einen Tisch mit beweglicher Arbeitsplatte, wobei die eigentliche Tischplatte in drei Elemente unterteilt ist, wovon das mittlere Element die verstellbare Arbeitsplatte bildet. Die rechts und links der Arbeitsplatte befindlichen Teile, die gewissermaßen ebenfalls eine Tischfläche bilden, werden im Ausführungsbeispiel als Teil des Tischgestelles betrachtet. Darüberhinaus bezieht sich das Ausführungsbeispiel auf den Tisch, der aus Massivholz hergestellt ist. Es sei daher betont, daß prinzipiell alle beschriebenen Teile aus massivem Holz bestehen können.
Wie bereits erwähnt, ist die Tischplatte dreiteilig ausgebildet, wobei der mittlere Teil von der Arbeitsplatte 3 gebildet wird. Die rechts und links befindlichen plattenförmigen Teile sind dem zugehörigen Tischgestell 5 zugeordnet. Die ebenfalls zum Tischgestell 5 gehörigen Beine 7, die hinteren Längsstrebe 9 und der vordere Quersteg 11 sind in Figur 1 strichliert dargestellt.
Figur 2 zeigt den Tisch fragmentarisch in einer Vorderansicht, um die Anordnung der Führungsleistenanordnung 13 und der Nut-Bolzen-Verbindung 15 zu verdeutlichen. Im Bereich der Nut-Bolzen-Verbindung 15 befindet sich auch der Drehpunkt 17, auf den später in Verbindung mit der Führungsleistenanordnung 13 und der Nut-Bolzen-Verbindung 15 näher eingegangen wird.
Wie aus Figur 2 ersichtlich, befindet sich der Quersteg 11 vor der hinteren Längsstrebe 9. Insofern ist die hintere Längsstrebe 9 mit den hinteren Beinen 7 des Tischgestelles 5 verbunden, während der Quersteg 11 mit den vorderen Beinen 7 des Tischgestelles 5 verbunden ist. An der Unterseite der Führungsleistenanordnung 13 ist jeweils ein Sicherungsteil 19 angebracht, auf das später noch eingegangen wird. Figur 2 verdeutlicht im wesentlichen die lokale Anordnung der Führungsleistenanordnung 13.
Figur 3 zeigt eine Schnitt entlang der Linie A-A gemäß Figur 1, wobei zu berücksichtigen ist, daß sich die Anordnung gemäß Figur 3 sowohl rechts als auch links der Arbeitsplatte 3 befindet. Figur 3 verdeutlicht insbesondere die Anordnung der hinteren Längsstrebe 9 und des Quersteges 11 am Tischgestell 5. Darüberhinaus ist die Lage des Drehpunktes 17 dargestellt, der durch den Bolzen der Nut-Bolzen-Verbindung 15 gebildet wird.
In Figur 4 ist ein Schnitt entlang der Linie B-B gemäß Figur 1 dargestellt, und zeigt eine Seitenansicht des Tisches 1 im Bereich der linken Seitenkante der Arbeitsplatte 3. Die Vollinien zeigen die Arbeitsplatte 3 in ihrer Normalstellung, nämlich in der Auflageebene auf dem Tischgestell 5, während die Strich-Punkt-Strich-Linien die Arbeitsplatte 3 in ihrer horizontal verschobenen und angewinkelten Position darstellen. Hierzu ist zu bemerken, daß sich die gleiche Anordnung wie an der linken Seite der Arbeitsplatte 3 auch an der rechten Seite der Arbeitsplatte 3 befindet.
An der Unterseite der Arbeitsplatte ist an deren Stirnseite die Führungsleistenanordnung 13 angebracht, die eine im wesentlichen Keilform
aufweist. Die freie Keilfläche 23 ist mit einer Quernut 25 versehen, die zur formschlüssigen Aufnahme des Quersteges 11 in der horizontalen und angewinkelten Stellung der Arbeitsplatte 3 dient. Die Bodenfläche 27 der Quernut 25 verläuft winklig und bildet dabei einen spitzen Winkel O< zur Horizontalen.
An der Stirnseite der Arbeitsplatte 3 befindet sich in deren vorderem Bereich eine
Längsführungsanordnung 31, die durch die Nut 29 und den Bolzen 21 gebildet wird. Diese Nut 29 weist eine Länge auf, die ausreicht, daß der Bolzen 21 sich darin soweit bewegen kann, bis bei der Verstellung der Arbeitsplatte 3 der Quersteg 11 in die Quernut 25 der Führungsleistenanordnung 13 einrasten kann.
In Normalstellung befindet sich die Führungsleistenanordnung 13 bezogen auf die Sitzposition des Benutzers hinter dem Quersteg 11. Mit dem hinteren Ende liegt die Arbeitsplatte 3 auf der hinteren Längsstrebe 9 des Tischgestells 5 auf.
Wird die Arbeitsplatte 3 an ihrem vorderen Ende in bezug auf die Sitzposition des Benutzers durch diesen gemäß den in Figur 4 dargestellten Pfeilen horizontal nach vorn und gleichzeitig vertikal nach unten gedruckt, gleitet die Keilfläche 23 über den Quersteg 11 soweit darüber, bis dieser in die Quernut 25 einrastet. Dabei schwenkt die Arbeitsplatte 3 um den Drehpunkt 17, wobei der Bolzen 21 in der Nut 29 der Nut-Bolzen-Verbindung bzw. der Längsführungsanordnung 31 gleitet. Dadurch senkt sich das vordere Ende der Arbeitsplatte ab, während sich deren hinteres Ende anhebt. Die Länge der horizontalen Verschiebbarkeit der Arbeitsplatte
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3 ist durch L gekennzeichnet. Die abgewinkelte Stellung der Arbeitsplatte 3 aus ihrer ursprünglichen Position erfolgt in einem Winkel ß in bezug zur Horizontalen. Vorzugsweise beträgt dieser Winkel 8°, um die besten ergonomischen Bedingungen für den Benutzer zu erreichen.
Durch kurzes Anheben des vorderen Endes der Arbeitsplatte 3 durch den Benutzer kommt die Quernut 25 außer Eingriff mit dem Quersteg 11, sodaß die Arbeitsplatte auf der Keilfläche 23 der Führungsleistenanordnung 13 wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgeschoben werden kann.
Durch diese Neuerung wurde ein Tisch mit einer beweglichen Arbeitsplatte geschaffen, die auf einfache und platzsparende Weise handhabbar ist und die gleichzeitig horizontal und vertikal im Bezug zur Auflageebene auf dem Tischgestell verstellbar ist.

Claims (9)

Schutzansprüche
1. Tisch mit einer beweglichen Arbeitsplatte auf einem mit Beinen versehenen Tischgestell, vorzugsweise aus Massivholz, dadurch gekennzeichent, daß die Arbeitsplatte (3) gleichzeitig in horizontaler Richtung in einer geradlinigen Längsführungsanordnung (31) und in eine angewinkelte Stellung im Bezug zur Horizontalen um einen Drehpunkt (17) im vorderen Bereich der Längsführungsanordnung (31) über eine im allgemeinen keilförmige Führungsleistenanordnung (13) verstellbar ist.
2. Tisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsführungsanordnung (31) aus einer Nut-Bolzen-Verbindung (15) besteht, die jeweils an zwei entgegengesetzten Stirnseiten der Arbeitsplatte (3) zwischen dieser und dem Tischgestell (5) angeordnet ist, wobei der Bolzen (21) den Drehpunkt (17) bildet, daß an der Unterseite der Arbeitsplatte (3) an deren entgegengesetzten Stirnseiten jeweils die Führungsleistenanordnung (13) ausgebildet ist, deren Keilform in bezug zur Horizontalen nach hinten ansteigt, und daß zumindest ein Quersteg (11) am Tischgestell (5) vorgesehen ist, der mit einer jeweils freien Keilfläche (23) der Führungsleistenanordnung (13) in Berührungsbeziehung bringbar ist, die eine Gleitbewegung auf dem Quersteg (11) ausübt.
3. Tisch nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (29) der Nut-Bolzen-Verbindung (15) jeweils im benutzernahen Bereich der Stirnseite der Arbeitsplatte (3) und der in der Nut (29) geführte Bolzen (21) im der Stirnseite der Arbeitsplatte (3) gegenüberliegenden Tischgestell (5) angeordnet ist.
4. Tisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (29) über etwa 1/3 der Länge der Stirnseite der Arbeitsplatte (3) verläuft.
5. Tisch nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Keilfläche (23) der Führungsleistenanordnung (13) eine Quernut (25) zur formschlüssigen Aufnahme des Quersteges (11) in der horizontalen und angewinkelten Stellung der Arbeitsplatte (3) aufweist.
6. Tisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (27) der Quernut (25) winklig in bezug auf deren Seitenflächen verläuft, um einen spitzen Winkel[0C,/ mit der Horizontalen zu bilden.
7. Tisch nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel ((/^) der Bodenfläche (27) der Quernut (25) etwa dem Neigungswinkel (ß) der Arbeitsplatte (3) in der angewinkelten Stellung entspricht.
8. Tisch nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (ß) der Arbeitsplatte (3) in der angewinkelten Stellung etwa 5 bis 15°, vorzugsweise 8° beträgt.
9. Tisch nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Führungsleistenanordnungen (13) ein in das Tischgestell (5) hineinragendes und mit dem Tischgestell (5) in Anlage bringbares Sicherungsteil (19) aufweist, das die Arbeitsplatte (3) in ihrer angewinkelten Stellung fixiert.
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