DE9205046U1 - Verpackung für einen Artikel, der einen länglichen, stabförmigen Abschnitt umfaßt - Google Patents
Verpackung für einen Artikel, der einen länglichen, stabförmigen Abschnitt umfaßtInfo
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Patentanwaltskanzlei
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Telefon:.© 089/32 5041*· Telex: 5 218 915 gpat d · Telegramm: wgeypatent ■ Telefax: 089/3 23 43 88 (CCITT Gr. 2 + 3)
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Pemas Auto- und München, den
Zweiradzubehör GmbH 10.04.1992
(u.Z. GM 244/42-92) Dr.G/A/wa
Verpackung für einen Artikel, der einen länglichen, stabförmigen Abschnitt umfaßt
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für einen Artikel, der einen
länglichen, stabförmigen Abschnitt umfaßt, wie etwa ein Funkgerät oder eine Autoantenne, mit einem geschlossenen Aufnahmegehäuse, das eine Vorderwand,
Seitenwände, eine Rückwand, einen Boden und eine obere Abschlußfläche aufweist, wobei die Rückwand einen nach oben über die obere Abschlußfläche
hinaus verlängerten Abschnitt aufweist.
Bei der Verpackung sperriger Artikel, wie Autoantennen o.a., die u.a. ein
relativ langes, stabförmigen Teil umfassen, das z.B. aus einem dickeren Teil (wie einem Befestigungsabschnitt, einem Antennenmotor o.a.) vorragt, oder
auch bei der gemeinsamen Verpackung eines aus mehreren zusammengehörigen Einzelprodukten bestehenden Artikels, wobei von diesen Produkten eines
stabförmig ausgebildet und deutlich länger als die anderen ist, ergeben sich mehrere Probleme, deren gleichmäßige Berücksichtigung unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten schwierig ist. So sollen geeignete Verpackungen wenig aufwendig aufgebaut sein, möglichst Totraum um den verpackten Artikel
herum vermeiden, gleichzeitig aber auch eine gewisse Betrachtung des verpackten Artikels ermöglichen, eine rasche Erstellung der fertigen
Verpackung zulassen und auch ein schnelles und unkompliziertes Verpacken gestatten.
Diesen Anforderungen genügen z.B. einfache durchsichtige Kunststoffbeutel
mit einem Reiter, der den Beutel verschließt und gleichzeitig als Aufhängeeinrichtung
dient. Das eingesetzte Material ist biegeweich, so daß sich der Beutel sofort an die verpackte Ware anlegt, wodurch so gut wie überhaupt
kein Totraum entsteht. Der verpackte Artikel kann zudem von allen Seiten befühlt und betrachtet werden. Allerdings müssen solche Beutel in ihrer Größe
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dem zu verpackenden Artikel weitgehend angepaßt sein. Sie bieten auch
keinerlei Schutz gegen eine Schlag- oder Stoßbeanspruchung, so daß in dieser Hinsicht empfindliche Ware bei Verpackung in solchen Beuteln mechanischen
Einwirkungen von außen nahezu ungeschützt ausgesetzt ist. Dabei kann es leicht zum Auftreten von Beschädigungen oder gar Zerstörungen, insbesondere
an langen dünnen Teilen wie Antennenstäben o.a., kommen. Darüber hinaus
müssen solche Beutel auch sehr groß gewählt werden, um das längliche Teil im Beutel aufnehmen zu können, was zu einem unnötigen Materialaufwand führt.
Einen besseren Schutz und auch einen günstigeren Materialeinsatz bieten Skin-
und Blisterkarten, bei denen der auf einem Papp- oder Kartonstreifen liegende Artikel mit einer Plastikfolie überzogen wird, die sich entweder durch
Anwendung von Unterdruck eng um das zu verpackende Produkt legt und dieses am Kartonstreifen festhält oder die in Form einer steifen Kunststoff-Hohlform
vorgeformt über die zu verpackende Ware gelegt wird, wobei hier der Papp- bzw. Kartonstreifen als Rückwand für die Kunststoff-Hohlform
dient. Da jedoch auch die hier eingesetzten Plastikfolien relativ nachgiebig sind, kann insgesamt nur ein vergleichsweise begrenzter Schutz erzielt werden,
der von der Seite des Papp- bzw. Kartonstreifens her noch am besten ist, da zumindest dieses Bestandteil der Verpackung eine relativ große Steifigkeit
aufweist. Bei solchen Verpackungen, insbesondere bei der Aufnahme des Artikels in vorgeformten steifen Kunststoff-Hohlformen, muß die jeweilige
Hohlform der Form und Größe des Artikels entsprechend gewählt werden, d.h. für unterschiedliche, selbst in ihren Außenformen ähnliche Artikel müssen in
der Regel unterschiedliche Hohlformen eingesetzt werden. Hierdurch wird die Verpackung solcher Artikel komplizierter und kostenaufwendiger. Wenn beim
Verpacken versehentlicherweise der Artikel auch nur seitenverkehrt auf den Kartonstreifen aufgelegt wird, ist der Einsatz vorgeformter Kunststoff-Hohlformen
nicht mehr möglich, wenn die Hohlform nicht in sich symmetrisch ausgebildet und symmetrisch zur Kartonstreifen-Längsachse vorgesehen ist.
Bei einer Verpackung der eingangs genannten Art wird der Artikel einschließliches
des stabförmigen, länglichen Bestandteils in einem geschlossenen Aufnahmegehäuse in Form einer allseits geschlossenen Schachtel aus Pappe
oder Karton aufgenommen. Dabei wird durch eine Verlängerung der Rückwand
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der Schachtel nach oben hin über die obere Abschlußfläche des Aufnahmegehäuses
hinaus die Möglichkeit geschaffen, dort eine Aufhängeeinrichtung vorzusehen, mit der der Artikel platzsparend an einem geeigneten Gestell in
hängender Anordnung befestigt werden kann. Eine solche Verpackung bietet in Form der geschlossenen Schachtel einen guten Schutz gegen Schlag- und Stoßbeanspruchungen,
wobei der verpackte Gegenstand über die obere Abschlußfläche (Deckel) oder über den Boden der geschlossenen Schachtel aus- bzw.
eingeführt werden kann. Es ist bekannt, derartige Schachteln z.B. zur Verpackung von Stabantennen von Kraftfahrzeugen einzusetzen, wobei die Stabantenne
komplett mit Antennenstab, Antennenfuß und Zubehörteilen in dem Aufnahmegehäuse (Schachtel) vollständig verpackt ist. Dabei kann der aufzunehmende
Artikel entweder in den bereits fertig gefalteten Behälter eingesetzt oder aber der Behälter um den zu verpackenden Artikel herum
gefaltet werden. Die bekannte Verpackung weist allerdings den Nachteil auf, daß auch hier wieder das Aufnahmegehäuse sich in voller Größe über die ganze
Länge des stabförmigen Teiles erstreckt, wodurch sehr viel ungenutzter Packraum entsteht, da Breite und Tiefe des Aufnahmegehäuses (Schachtel) nach
den Abmessungen des breitesten Teils, etwa des Antennenfußes oder eines Antennenmotors, und die Länge der Schachtel nach der Länge des längsten
Teils, also etwa des Antennenstabes, ausgelegt sein müssen. Prinzipiell besteht hier zwar die Möglichkeit, mit einer Schachtelgröße auch Artikel unterschiedlicher
Größe, d.h. Antennen mit unterschiedlich langen Antennenstäben, verpacken zu können. Dies kann aber nur unter Inkaufnahme erheblichen Leerraumes
in der Verpackung erfolgen, wobei sich insbesondere bei der Verwendung derselben Verpackung für kleinere Teile ggf. die Notwendigkeit
ergibt, innerhalb der Verpackung großen Totraum noch "auszustopfen", um ein unerwünschtes Herumfallen des verpackten Artikels im Aufnahmegehäuse zu
vermeiden. Setzt man hierfür aber dann gleich entsprechend kleinere Verpackungen ein, bedeutet dies wiederum, daß die Vielseitigkeit ein und
derselben Verpackung nicht mehr gegeben ist.
Hier soll nun die Erfindung Abhilfe schaffen und eine Verpackung der eingangs
genannten Art, insbesondere zur Verpackung von Stabantennen für Kraftfahrzeuge o.a., so verbessern, daß unter Beibehaltung eines sehr guten Schutzes
gegen mechanische Beschädigungen der verpackten Teile ein besonders
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geringer Aufwand an Verpackungsmaterial erreicht, der im Aufnahmegehäuse
ungenutzte Verpackungsraum besonders klein gehalten und eine große Vielseitigkeit
im Einsatz gewährleistet wird, wobei insbesondere auch ein seitenverkehrtes Auflegen des zu verpackenden Gegenstandes auf die Rückwand
problemfrei möglich ist. Ferner soll ein geeigneter Karton-Faltzuschnitt für eine solche Vverpackung angegeben werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Verpackung der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, daß der an die Rückwand angegrenzende Bereich der oberen Abschlußfläche des Gehäuses im wesentlichen über die
ganze Breite dieser oberen Abschlußfläche hinweg aus nebeneinanderliegenden, zur Schaffung eines Durchlaßes für den länglichen, stabförmigen Abschnitt des
zu verpackenden Artikels, der aus dem Gehäuse in Richtung auf den verlängerten Abschnitt der Rückwand hin vorsteht, unabhängig voneinander aus
der Ebene der oberen Abschlußfläche (nach oben oder unten) herausbiegbaren Flächenelementen besteht.
Die Erfindung löst das angesprochene Verpackungsproblem in einer ganz überraschend
einfachen Weise. Bei der erfindungsgemäßen Verpackung wird zunächst unnötiger von der Verpackung umschlossener Totraum dadurch
vermieden bzw. erheblich reduziert, daß für das längliche, stabförmige Teil, etwa den Antennenstab, die Möglichkeit geschaffen wird, daß dieser aus dem
Aufnahmeraum für die restlichen Teile der Antenne (etwa den Antennenmotor, ggf. auch zusätzlich noch weitere Anschluß- und/oder Einbauteile, Einbauwerkzeuge
o.a.) herausragen kann. Dies hat zur Folge, daß der Aufnahmeraum des Aufnahmegehäuses nicht mehr in seiner Größe unter Berücksichtigung der
Ausdehnung des Antennenstabes o.a. ausgelegt werden muß, vielmehr sein
Aufnahmevolumen nur so groß auszulegen ist, daß die unten an der Antenne befindlichen Verdickungen (in Form eines Motors oder einer Antennenhalterung)
sowie ggf. weitere Anschlußteile (Verbindungskabel o.a.) aufgenommen
werden können, die Antenne selbst aber nach außen hochragen kann. Die Antenne läuft dabei durch die obere Abschlußfläche ("Deckel") des
Aufnahmegehäuses in Richtung des verlängerten Abschnitts der Rückwand
^5 hinaus, so daß sie durch letzteren auch weitestgehend vor einer Schlag- oder
Stoßbeanspruchung gesichert ist. Dabei wird durch die Ausbildung der neben-
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einanderliegenden, aus der oberen Abschlußfläche des Aufnahmegehäuses
herausschwenkbaren Flächenelemente die Möglichkeit geschaffen, das stabförmige Teil (Antenne), an der Rückwand liegend, durch die obere Abschlußfläche
des Aufnahmegehäuses (also oben durch den "Deckel" der Aufnahmeschachtel) ohne Schwierigkeit hindurchführen zu können, unabhängig davon, an
welcher Stelle, über die Breite der Rückwand gesehen, dieser Durchtritt nun erfolgt. Hierzu ist es allein erforderlich, daß an der betreffenden Durchtrittsstelle
das dort vorhandene Flächenelement bzw. die dort angeordneten Flächenelemente (bevorzugt nach innen in den Aufnahmeraum des Aufnahmegehäuses
hinein) eingeklappt werden, wodurch eine ausreichend große Öffnung für den Durchtritt des Antennenstabes entsteht. Beidseits des Antennenstabes bleiben
aber die restlichen Flächenelemente der oberen Abschlußfläche des Aufnahmegehäuses
unverändert, so daß nicht über die ganze Breite des Aufnahmegehäuses hinweg oben ein offener Spalt entsteht, sondern tatsächlich nur eine
Durchtrittöffnung, deren Breite (abhängig von der gewählten Größe der unabhängig
aufschwenkbaren Flächenelemente) im wesentlichen nicht sehr viel größer als die Breite des stabförmigen Teiles ist. Es bleibt also das Aufnahmegehäuse
mit Ausnahme der Durchtrittsstelle des stabförmigen Teils an seiner Oberseite weiterhin geschlossen. Da die ausschwenkbaren bzw. verklappbaren,
nebeneinander angeordneten Flächenelemente sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Rückwand erstrecken, ist es unerheblich, an welcher
Position (über die Breite der Rückwand gesehen) beim Verpacken der Antennenstab oben durch die Abschlußfläche des Aufnahmegehäuses hindurchtreten soll.
Der abzupackende Artikel kann somit z.B. seitenverkehrt eingelegt werden, da
der Antennenstab sowohl bei einer rechts von der Mitte liegenden Durchtrittsstelle,
wie gleichermaßen bei einer ebenso links von der Mitte liegenden Durchtrittsstelle
bei ein und derselben Verpackung problemfrei hindurchtreten kann. Hierdurch ergibt sich aber auch eine besondere Vielseitigkeit der erfindungsgemäßen
Verpackung zum Einsatz bei unterschiedlichen Gegenständen.
Eine besonder günstige Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die
Flächenelemente in Form nebeneinanderliegender Zungen ausgebildet sind. Dabei kann die Form der nebeneinanderliegenden Zungen durchaus unterschiedlich
gewählt werden, etwa im Mittelbereich breitere und im Randbereich schmalere Zungen o.a., besonders bevorzugt werden die Zungen jedoch alle mit
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gleicher Breite und Länge ausgeführt.
Ja nach Wunsch besteht die Möglichkeit, die einzelnen Zungen jeweils über die
gesamte Tiefe oder nur über einen Teil der Tiefe der oberen Abschlußfläche sich erstreckend auszuführen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß besonders
vorzugsweise die Zungen eine Länge aufweisen sollen, die sicherstellt, daß sie (ausgehend von der Rückwand) mindestens über ein Drittel der Tiefe der
oberen Abschlußfläche zwischen Rückwand und Vorderseite verlaufen.
10
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Eine andere bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung
besteht darin, daß eine besonders große Vielzahl ausbiegbarer Flächenelemente vorgesehen ist, die in Form einer Bürstendichtung ausgebildet sind. Damit kann
erreicht werden, daß die Durchtrittsöffnung für den Antennenstab wirklich so gut wie nur im Bereich des Querschnitts des Antennenstabes freigegeben wird,
weil die Vielzahl der einzelnen Abdeckborsten der "Bürstendichtung" eine sehr exakte Anpassung an den Außenumfang des Antennenstabes zulassen.
In einer weiteren vorzugsweisen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
*® Verpackung besteht das Aufnahmegehäuse und der über dessen obere Abschlußfläche
hinaus verlängerte Abschnitt der Verpackung aus Kunststoff.
Bevorzugt wird der Teil des Aufnahmegehäuses, der aus der Vorderwand, den
Seitenwänden, der oberen Abschlußfläche und dem Boden besteht, als einstückiges Bauteil ausgebildet, das, wenn es aus Kunststoff besteht, ganz
besonders bevorzugt als Spritzgießteil gefertigt wird. Dieses wird, besonders bevorzugt, um eine Achse zur Rückwand verklappbar angeordnet, die sowohl
parallel, wie auch senkrecht (quer) zur Längsachse der Rückwand angeordnet sein kann, und zwar entweder an der Anlagekante des Bodens an der Rückwand
^ oder an der Anlagekante einer Seitenfläche an der Rückwand liegt, wobei das
einstückige Bauteil in seiner an die Rückwand hingeklappten ("geschlossenen")
Stellung an dieser verrastbar ist. Hierdurch läßt sich eine besonders rascher Verpackungsvorgang erzielen, indem, bei aufgeklapptem, einstückigem Bauteil,
das zu verpackende Teil nur auf Rückwand aufgelegt und anschließend das Gehäuse zugeklappt und verriegelt wird. Der nach oben vorstehende Antennenstab
wird beim Zuklappen des Gehäuses automatisch an der richtigen Stelle
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durch die Decke geführt.
Eine andere, ebenfalls bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
daß das einstückige Bauteil über ein Filmscharnier an der Rückwand befestigt wird.
Ganz besonders bevorzugt läßt sich die erfindungsgemäße Verpackung aus
einem geeigneten Karton-Faltzuschnitt erstellen, der aus mehreren, über FaItlinien
miteinander verbundenen Faltabschnitten besteht. Dabei ist ein erster rechteckiger Faltabschnitt zur Ausbildung der Rückwand des Aufnahmegehäuses
sowie deren oberer Anschlußfläche vorgesehen, der mit seiner Länge alle anderen Faltabschnitte überragt und an dem in einer Entfernung von
seinem oberen Ende an beiden Längsseiten über Faltlinien seitliche, ebenfalls rechteckige Faltabschnitte für die Ausbildung des Aufnahmegehäuses
angebracht sind. Hierbei werden auf einer Seite mehrere rechteckige, aneinander über parallel zu den Längsseiten des erten Faltabschnitts verlaufende
Faltlinien befestigte Faltabschnitte vorgesehen. Erfindungsgemäß sind nun bei einem solchen Kartonzuschnitt an jeder Seite des ersten Faltabschnitts jeweils
noch zwei seitliche Faltabschnitte angebracht, von denen jeder jeweils eine Breite aufweist, die etwa der Breite des mittleren, ersten Faltabschnitts (zur
Ausbildung der Rückwand und deren oberer Anschlußfläche) entspricht, an dessen unterem Rand über eine Faltlinie ein die seitlichen Faltabschnitte nach
unten überragender unterer Faltabschnitt für die Ausbildung des Bodens des Aufnahmegehäuses angebracht ist, wobei am oberen Rand nur eines der beiden
äußeren seitlichen Faltabschnitte über eine Querfaltlinie ein oberer Faltabschnitt
vorgesehen ist, der in einer der Breite des direkt seitlich neben dem ersten Faltabschnitt auf der Seite des oberen Faltabschnitts liegenden Faltabschnitts
entsprechenden Entfernung von der Querfaltlinie von einer weiteren,
3Q zur Querfaltlinie parallelen Faltlinie unterteilt wird, wobei im hinter der
letzteren liegenden Endbereich des Faltabschnitts nebeneinander angeordnete,
im wesentlichen parallel zum mittleren, ersten Faltabschnitt ausgerichtete Zungen ausgebildet sind. Dieser erfindungsgemäße Karton-Faltzuschnitt bietet
bei einer vergleichsweise einfachen Formgebung die Möglichkeit zu einer besonders raschen und günstigen Herstellung einer aus Karton bestehenden
erfindungsgemäßen Verpackung, wobei die Faltzuschnitte notfalls sogar von
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Hand zur fertigen Verpackung zusammengefaltet werden können, so daß selbst
bei Ausfall einer Faltmaschine die Ausfallzeiten bei der Verpackung in Grenzen gehalten werden können.
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Bei einer ganz bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kartonzuschnitts
werden die beiden seitlich außen liegenden Zungen an ihren äußeren Seitenrändern abgeschrägt ausgebildet, was bei der Herstellung der fertigen
Verpackung aus dem Kartonzuschnitt das Umstülpen der oberen Abschlußfläche und der Zungen zur Einnahme der Endform der Verpackung im Sinne einer
raschen Verpackungsherstellung begünstigt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung im Prinzip beispielshalber
noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung aus formstabilem
Kunststoff, bei der die Rückwand vom übrigen Teil des Gehäuses weggeklappt ist, wobei der an die Rückwand angrenzende Bereich der oberen
Abschlußfläche des Aufnahmegehäuses in Form einer Bürstendichtung ausgeführt ist;
Fig. 2 einen Ausschnitt aus Fig. 1, wobei das Aufnahmegehäuse geschlossen ist
und eine Autoantenne aufnimmt, deren Antennenstab nach oben aus dem Aufnahmegehäuse herausragt (wobei der obere Teil der Verpackung abgeschnitten
ist);
Fig. 3 eine Perspektivansicht ähnlich der aus Fig. 2, wobei jedoch die aus der
oberen Abschlußfläche des Aufnahmegehäuses herausbiegbaren Flächenelemente zum Durchlaß des Antennenstabes in Form von Kartonzungen
ausgebildet sind;
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, wobei hier der Antennenstab
des verpackten Artikels einen deutlich größeren Durchmesser als bei der
Darstellung der Fig. 3 aufweist;
35
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Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt zur Ausbildung einer
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erfindungsgemäßen Verpackung entsprechend Fig. 3 oder Fig. 4;
Fig. 6 eine Perspektivansicht einer aus dem Faltzuschnitt der Fig. 5
gefertigten erfindungsgemäßen Verpackung, und
Fig. 7 eine Schnittdarstellung durch die Verpackung aus Fig. 6 entsprechend
VII-VII in Fig. 6.
\q Die Figuren zeigen Verpackungen zur Aufnahme von Stabantennen für Kraftfahrzeuge.
Solche Antennen bestehen aus einem relativ langen Teleskopstab, der an seinem unteren Endbereich in einen gegenüber dem Stabdurchmesser
breiteren Antennenfuß übergeht. Ferner weisen sie für ihren Einbau in ein Kraftfahrzeug eine Anzahl weiterer Zubehörteile auf, wie z.B. Antennenkabel,
spezielle Einbauwerkzeuge o.a., die ebenfalls in der Verpackung mitaufgenommen
werden müssen.
Die in Fig. 1 gezeigte Verpackung besteht aus formstabilem Kunststoff und
weist ein Aufnahmegehäuse 1 auf, das aus zwei Seitenwänden 2, einer Vorderwand 3, einer Rückwand 4, einer oberen Abdeckfläche 5 (hier in Form zweier
im Winkel zueinander angestellter Flächen 5A und 5B) sowie einen Boden 6 auf, der sich - wie Fig. I zeigt - aus zwei ebenen, geneigt zueinander
angebrachten Einzelflächen 6A, 6B zusammensetzt.
Wie Fig. 1 ferner darstellt, sind die Seitenwände 2, die Vorderwand 3, die
Einzelflächen 5A und 5B der oberen Abdeckfläche 5 sowie die Einzelflächen 6A, 6B des Bodens 6 als einstückiges Bauteil 8 ausgeführt. Dieses ist
gegenüber der Rückwand 4 um eine in Fig. 1 nur prinzipiel dargestellte Klappbzw.
Schwenkachse 9 verschwenkbar, die in der gezeigten Ausführungsform längs einer Endkante einer Seitenwand 2, mit der diese an die Rückwand 4
anstößt, und gleichzeitig auch längs einer Seitenkante 1OB der Rückwand 4 verläuft. Das einstückige Bauteil 8 kann dabei auch einstückig mit der
Rückwand 4 ausgebildet und mit dieser über ein Filmgelenk verbunden sein. Die Klappachse 9 kann jedoch auch in jeder anderen geeigneten Art und Weise
realisiert werden, soferne dadurch die gewünschte Verklappbewegung des einstückigen Bauteils 8 relativ zur Rückwand 4 bis zu einer völlig
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geschlossenen Position möglich ist.
An der der Klappachse 9 gegenüberliegenden anderen Endkante der anderen
Seitenfläche 2 sind Einrastelemente vorgesehen, die bei geschlossener Stellung des einstückigen Bauteils 8 in entsprechende Öffnungen 11 im Randbereich
nahe der anderen Seitenkante 1OA der Rückwand 4 eingreifen können und das einstückige Bauteil 8 in dieser geschlossenen Verpackungsstellung verriegeln
können. Die Form dieser Verriegelungselemente 12 und der sie aufnehmenden Gegenöffnungen 11 ist in geeigneter Form wählbar, wobei darauf geachtet
werden sollte, daß formschlüssig gut verriegelnde, jedoch auch vom Benutzer leicht zu öffnende Verriegelungs-Formpaarungen eingesetzt werden sollten.
Der an die Rückwand 4 angrenzende Bereich der oberen Abschlußfläche 5 bzw.
5B ist im wesentlichen über deren ganze Breite hinweg in Form nebeneinanderliegender
stabförmiger Abschnitte ausgeführt, die unabhängig voneinander aus der Ebene der oberen Abschlußfläche 5 bzw. 5B herausgeklappt werden können.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist dieser an die Rückwand 4 angrenzende Bereich in Form einer Bürstendichtung 13 ausgebildet, d.h. er
besteht aus einer Vielzahl neben- und übereinanderliegender borstenartiger Elemente, die, wie Fig. 1 gut zeigt, gemeinsm einen bürstenartigen Streifen
ergeben.
Wenn nun im inneren Aufnahmeraum des einstückigen Bauteiles 8, sobald
dieses in seine geschlossene Stellung relativ zum Profilrücken 4 überführt ist, ein Verkaufsartikel, z.B. eine Autoantenne zum Selbsteinbau, aufgenommen ist,
die einen teleskopartigen Antennenstab 14 aufweist, dann ragt dieser in der aus den Fig. 2 bis 4 ersichtlichen Form nach oben aus dem Aufnahmegehäuse 1
heraus und liegt dabei auf der oberen Verlängerung 4A der Rückwand 4 an, längs derer er sich über eine gewisse Länge erstreckt. Wie Fig. 2 zeigt,
werden dabei an der Durchtrittsstelle des Antennenstabes 14 durch die obere
Abschlußfläche 5A im Bereich der Bürstendichtung 13 die Borsten lokal aus der Ebene der Abschlußfläche 5B zur Ausbildung einer geeigneten Austrittsöffnung für den Antennenstab 14 herausgebogen.
35
Zur Verpackung eines solchen Artikels, etwa einer Kfz-Stabantenne zum Selbst-
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einbau, wird der Antennenfuß so in das Aufnahmegehäuse 1 eingelegt, daß der
Antennenstab 14 entlang der Rückwand 4 läuft, am besten gegen diese anliegt,
und durch die Bürstendichtung 15 in der in Fig. 2 gezeigten Weise nach oben c ragt. In das Aufnahmegehäuse 1, d. h. in den inneren Aufnahmeraum des
einstückigen Bauteils 8, können gleichzeitig weitere Teile eingelegt werden,
insbesondere Teile, die gegenüber dem Antennenstab 14 deutlich verdickt sind und die dort problemfrei aufgenommen werden können. So können z.B. ein
Antennenkabel oder auch Werkzeug zum Einbau der Antenne in das Kraftfahr-, (-, zeug, ggf. auch noch andere Befestigungselemente oder gar ein kleiner Elektromotor
zum Ausfahren der Antenne, dort untergebracht sein.
Die Fig. 3 bis 6 zeigen eine andere Ausbildung, für den der Rückwand 4A
benachbarten Bereich der oberen Abschlußfläche 5 bzw. 5B. Bei den c Ausführungsformen der Fig. 3 und 4 sind anstelle einer Bürstendichtung nebeneinander
liegende Einzelzungen 15 vorgesehen, die, wie die Fig. 3 und 4 erkennen lassen, aus der Ebene der oberen Abschußfläche 5B herausgebogen
werden können, um den gewünschten Durchlaß für den Antennenstab 14 zu schaffen.
Wenn die ganze Verpackung aus formstabilem Kunststoff besteht, können die
Zungen 15 mit einer besonders dünnen Wanddicke für ein elastisches Ausbiegen nach unten oder oben (aus der Ebene der oberen Abschlußfläche 5 bzw. 5B
heraus) ausgelegt werden.
Bei der Ausführungsform der Fig. 3 ist der Antennenstab 14 relativ dünn, d.h.
beim Hindurchtreten durch die obere Abschlußfläche 5 wird in der Regel nur
eine Zunge umgebogen, um den erforderlichen Austrittsquerschnitt zu schaffen.
Die Darstellung der Fig. 4 zeigt eine demgegenüber erheblich dickere
Ausbildung des Antennenstabes 14, die bedingt, daß zur Erzeugung seiner Austrittsöffnung durch die obere Abschlußfläche hindurch sogar zwei nebeneinander
liegende Zungen 15 umgebogen werden müssen.
Wenn der Antennenstab 14 seitlich von einem an seinem unteren Ende ange-
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brachten verdickten Abschnitt (Motor, Halterung) nach oben läuft, ist es
unerheblich, in welcher Seitenlage der entsprechende verdickte Teil innerhalb des Aufnahmegehäuses 1 liegt. Unabhängig davon, ob der Antennenstab 14 auf
der linken Seite (vgl. Fig. 3) oder ob er auf der rechten Seite der Rückwand 4
nach oben läuft (vgl. Fig. 4), oder ob der Antennenstab 14 gar in etwa mittig
nach oben durch die obere Abschlußfläche hindurchragt (vgl. Fig. 2), in jedem Fall ist beim Verschließen des einstückigen Bauteils 8 bzw. bei dessen
Zuklappen sichergestellt, daß im wesentlichen nur im Bereich des Hindurchtretens
des Antennenstabes 14 eine entsprechende Umbiegung der Zungen 15 bzw. der Borsten der Bürstendichtung 13 erfolgt.
Eine andere Ausführungsform für eine solche Verpackung zeigen die Fig. 5 bis
7, wobei hier die Verpackung aus einem einzigen Karton-Faltzuschnitt 20 besteht, wie er in Fig. 5 dargestellt ist.
Dabei umfaßt der Karton-Faltzuschnitt 20 zunächst einen langen, ersten, rechteckigen
Faltabschnitt 21, der bei fertiggestellter Verpackung die Rückwand 4 und deren obere Verlängerung 4A umfaßt. Zu beiden Seiten 1OA und 1OB dieses
ersten Faltabschnitts 21 sind jeweils zwei seitliche, ebenfalls rechteckige Faltabschnitte
22A, 22B und 23A, 23B vorgesehen.
Ferner ist unten am mittleren Faltabschnitt 21 über eine Faltlinie 32 ein
weiterer Faltabschnitt 27 angebracht, der die seitlichen Faltabschnitte 22A, 22B, 23A, 23B nach unten überragt. Dieser Faltabschnitt 27 ist vpm der
Faltlinie 23 in einer Entfernung C, die i, doe Dicke des Kartonzuschnitts kleiner als die Breite B' des seitlichen Faltabschnitts 22B ist und der
Ausbildung des Bodens 6 der fertigen Verpackung dient, durch eine weitere
Faltlinie 32' unterteilt. Der hinter dieser liegende Endabschnitt 27B bildet bei
der fertigen Verpackung eine Abstützung des Bodenabschnitts 27A an der Vorderseite 3 der fertigen Verpackung.
An nur einem der beiden äußeren seitlichen Faltabschnitte, nämlich am
rechten seitlichen Faltabschnitt 23A, ist oben über eine Querfaltlinie 33, die senkrecht zur Längsmittelachse des mittleren Faltabschnitts 21 und parallel zu
den Faltlinien 32 und 32' liegt, ein obere Faltabschnitt 24 angebracht, der bei
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der fertigen Verpackung die obere Abschlußfläche ausgebildet Dieser
Faltabschnitt 24 ist seinerseits über eine weitere, zur Querfaltlinie 33
parallele Faltlinie 33' unterteilt, die in einem Abstand A von der Querfaltlinie
33 liegt, welcher der Breite B des zwischen dem äußeren Faltabschnitt 23A und dem mittleren Abschnitt 21 liegenden Faltabschnitts 22A entspricht.
Durch diese weitere Faltlinie 33' wird der obere Faltabschnitt 24 in zwei
Faltabschnitte 24A und 24B aufgeteilt, wobei der Faltabschnitt 24A direkt an die Querfaltlinie 33 angrenzt, während der Faltabschnitt 24B den nach oben
ragenden Endbereich des Abschnitts 24 darstellt.
Im Endbereich 24B des Faltabschnitts 24 sind nebeneinander angeordnete, im
wesentlichen parallel zum mittleren ersten Faltabschnitt 21 ausgerichtete Zungen 15 ausgebildet, die sogar noch in den anschließenden Abschnitt 24A
hineinreichen und zwar um eine Länge, die mindestens ein Drittel der Erstreckung A dieses Faltabschnitts 24A beträgt. Die beiden jeweils außen
liegenden Zungen 15 sind auf ihrer Außenseite jeweils mit abgeschrägten Seitenrändern 26 versehen, die in Richtung zum freien Ende des Faltabschnitts
24 hin konvergent verlaufen.
Die Breite B des direkt an den mittleren Faltabschnitt 21 auf der Seite 1OA,
auf der auch der obere Faltabschnitt 24 liegt, angrenzenden Faltabschnitts 22A ist um die Dicke des Kartons größer als die Breite B1 des auf der anderen
Seite 1OB liegenden Faltabschnitts 22B.
Um aus dem in Fig. 5 dargestellten Karton-Faltzuschnitt eine fertige
Verpackung herzustellen, werden in einem ersten Schritt der Endabschnitt 27B des unteren Faltabschnitts 27 und der Endabschnitt 24B des oberen
Faltabschnitts 24 um 90° und in gleicher Richtung aus der Ebene des FaIt-Zuschnitts,
also z.B. nach oben, um die Faltlinie 32' bzw. 33' umgeklappt.
Anschließend werden, ebenfalls gleichzeitig, die beiden äußeren seitlichen
Faltabschnitte 23A und 23B jeweils um ihre Faltlinie 31' in gleicher Faltrichtung
(also nach oben) um 90° zum benachbarten Faltabschnitt 22A bzw. 22B umgefaltet. Nunmehr wird der untere Faltabschnitt 27 um die Faltlinie 32
noch einmal in gleicher Faltrichtung relativ zum mittleren Faltabschnitt 21 um 90° verklappt, wonach der Endabschnitt 27B oberhalb des mittleren FaIt-
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abschnitts 21 und parallel zu diesem liegt. Hiernach wird der Faltabschnitt
22B um die Faltlinie 31 in gleicher Faltrichtung um 90° relativ zum mittleren Faltabschnitt 21 verklappt, wodurch der äußere Faltabschnitt 23B, der eine
gleiche Breite wie der mittlere Faltabschnitt 21 aufweist, direkt oberhalb des letzteren sowie oberhalb des Faltabschnitts 27B und parallel zu beiden liegt.
Schließlich wird der Faltabschnitt 22A um die Faltlinie 31 relativ zum mittleren Faltabschnitt 21 um 90° nach oben verschwenkt und der äußere
Faltabschnitt 23A am Faltabschnitt 23B geeignet befestigt, bevorzugt verklebt. Die Breite des Faltabschnitts 23A entspricht ebenfalls der Breite des
mittleren Faltabschnitts 21. Als abschließender Schritt wird noch der Faltabschnitt
24A um die Querfaltlinie 33 senkrecht und in. Faltrichtung auf den mittleren Faltabschnitt 21 hin zum äußeren Faltabschnitt 23A verschwenkt,
wodurch dann die in Fig. 6 gezeigte Endform der Verpackung (ohne Inhalt entsteht).
Zur Verpackung eines Artikels 30 wird dieser im Bereich des mittleren Faltabschnitts
21 auf den Kartonzuschnitt 20 aufgelegt, wonach die einzelnen Faltvorgänge (beginnend mit der Faltung des unteren Abschnitts 27) nacheinander
vorgenommen werden. Beim letzten Faltschritt, nämlich beim Abfalten des Faltabschnitts 24A um die Querfaltlinie 33, werden die Zungen
15 gleich an der Durchtrittstelle des Antennenstabes 14 entsprechend Fig. 6
zur Schaffung einer entsprechenden Durchtrittsöffnung lokal umgebogen.
Neben der beschriebenen Abfolge der Faltabschnitte bestehen auch noch
andere Möglichkeiten der Abfolge der einzelnen Faltschritte. Der Fachmann wird für den jeweiligen Verpackungsfall die Reihenfolge der Faltschritte
jeweils selbst geeignet auswählen.
Zur Ausbildung des über die obere Abschlußfläche 5 hinaus verlängerten
Abschnitts 4A der Rückwand 4 kann, wenn die Verpackung aus einem Karton-Faltzuschnitt erstellt werden soll, noch vorgesehen werden, daß der
obere Rand 28 im Karton als eine Faltlinie ausgebildet ist, über die der mittlere Faltzuschnitt 21 hinaus nach oben noch einmal um dieselbe Länge
verlängert ist, um die der Rand 28 von den Oberkanten 29 der seitlichen Faltzuschnitte 22A, 22B, 23A, 23B entfernt ist. In diesem Fall wird bei der
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Faltung des Kartonzuschnitts gleichzeitig mit dem Umfalten des unteren
End-Faltabschnitts 27B auch noch der nach oben ragende Endabschnitt des
mittleren Faltabschnitts 21 um die Faltlinie 28 nach vorne um 180° umgeknickt, so daß er dann den mittleren Faltabschnitt 21 vom Rand 28 bis
herunter zu der Stelle, an der die Oberkanten 29 der seitlichen Faltabschnitte
vorliegen, überdeckt, wodurch in diesem Bereich eine doppelte Wandstärke entsteht. Entsprechend muß für die Öffnung 17 natürlich auch symmetrisch zur
Faltlinie 28 in diesem oberen Endbereich eine gleiche Gegenöffnung vorgesehen sein, damit nach dem Verkloppen beide Offnungen eine Aufhängeeinrichtung,
etwa in Form eines Euro-Loches, ergeben. Hierdurch läßt sich eine Versteifung des nach oben überstehenden Abschnitts 4A- des mittleren
Faltabschnitts 21 bis zum oberen Rand 28 erreichen, was bei der Aufhängung des Artikels von Vorteil ist. Da der Faltzuschnitt auf seiner Rückseite
bedruckt ist, wird hierdurch auch die Möglichkeit geschaffen, eine rückseitig angebrachte Beschriftung, Illustration o.a. durch die Verklappung auf die
Vorderseite zu bringen und so bei der fertigen Verpackung in diesem überstehenden Bereich eine dem Auge des Betrachters zugewendete Werbeanbringung,
Illustration o.a. zu erhalten.
Fig. 7 zeigt schließlich ein Schnitt längs Linie VII-VII in Fig. 6, d.h. durch die
fertige Karton-Verpackung hindurch, wobei der verpackte Artikel 30 nur im Prinzip und gestrichelt angedeutet ist. Aus Fig. 7 ist auch die Verklebung 34
zwischen den Faltabschnitten 23A und 23B ersichtlich. Durch das gegenseitige Überlappen der Faltabschnitte 23A und 23B wird auf der Vorderseite 3 der
Verpackung eine erhöhte Schutzwirkung gegen die Einwirkung mechanischer Kräfte geschaffen.
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Claims (12)
- PatentanwaltskanzleiDR-ING. WERNER GEYER ./% ^- >Hermann-Vogel-Straße 12 · D-8000 Münehefi 4Q. " I ' , .- '".:<,Telefon:^ 0 89/32 50 AV ■ Telex: 5 218915 gpat d ■ Telegramm: wgeypatent ■ Telefax: 089/32343 88 (CCITT Cr. 2 + 3)Pemas Auto- und München, den&tgr; · j u u~ i~ UU 10.04.1992Zweiradzubehor GmbH _ _... .Dr.G/A/wa(u.Z.: GM 244/42-92)Ansprüche1. Verpackung für einen Artikel, der einen länglichen stabförmigen Abschnitt umfaßt, wie ein Funkgerät oder eine Autoantenne, mit einem geschlossenen Aufnahmegehäuse, das eine Vorderwand, Seitenwände, eine Rückwand, einen Boden und eine obere Abschlußfläche aufweist, wobei die Rückwand mit einem nach oben über die obere Abschlußfläche hinaus verlängerten Abschnitt versehen ist, an dessen oberem Endbereich eine Aufhängeeinrichtung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der an die Rückwand (4) angrenzende Bereich der oberen Abschlußfläche (5) des Aufnahmegehäuses (1) im wesentlichen über die ganze Breite der oberen Abschlußfläche (5) hinweg aus nebeneinanderliegenden, zur Schaffung eines Durchlasses für den länglichen stabförmigen Abschnitt (14) des zu verpackenden Artikels (30) unabhängig voneinander aus der Ebene der oberen Abschlußfläche (5) ausbiegbaren Flächenelementen (13, 15) besteht.
- 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Flächenelemente in Form nebeneinanderliegender Zungen (15) ausgebildet sind.
- 3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen (15) sich mindestens über ein Drittel der Tiefe (A) der oberen Abschlußfläche (5) erstrecken.
- 4. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß alle Zungen (15) eine gleiche Breite und Länge aufweisen.
- 5. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Flächenelementen vorgesehen ist, die in Form einer Bürstendichtung (13)Pemas Auto- und Zweiradzubehor GmbH - ; : "ll(u.Z.: GM 244/42-92) ; ,-_' :J ^'" K.-ausgebildet sind.
- 6. Verpackung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmegehäuse (1) und der über dessen obere Abschlußfläche (5) hinaus verlängerte Abschnitt (4A) aus Kunststoff bestehen.
- 7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Vorderwand (3), Seitenwände (2), obere Abschlußfläche (5) und Boden (6) als einstückiges Bauteil (8) ausgebildet sind.
- 8. Verpackung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückige Bauteil (8) um eine Achse (9) zur Rückwand verklappbar ist, die längs der Anlagekante des Bodens (6) an der Rückwand (4) oder längs der Anlagekante einer Seitenfläche (2) an der Rückwand (4) liegt, wobei das einstückige Bauteil (8) in seiner an die Rückwand (4) hingeklappten Stellung verrastbar ist.
- 9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückige Bauteil (8) im zugeklappten Zustand über einen Schnapp- oder einen Steckverschluß (11; 12) an der Rückwand (4) verrastbar ist.
- 10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückige Bauteil (8) über ein Filmscharnier an der Rückwand (4) befestigt ist.
- 11. Karton-Faltzuschnitt für eine Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bestehend aus mehreren, über Faltlinien miteinander verbundenen Faltabschnitten, mit einem ersten rechteckigen Faltabschnitt zur Ausbildung der Rückwand des Aufnahmegehäuses und deren oberer Anschlußfläche, der in seiner Länge alle anderen Faltabschnitte überragt und an dem in einer Entfernung von seinem oberen Ende an beiden Längsseiten über Faltlinien seitliche, ebenfalls rechteckige Faltabschnitte für die Ausbildung des Aufnahmegehäuses angebracht sind, wobei auf einer Seite mehrere rechteckige, aneinander über parallel zu den Längsseiten des ersten Faltabschnittes verlaufende Faltlinien befestigte Faltabschnitte vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Seiten des ersten Faltabschnitts (21) jeweilsPemas Auto- und Zweiradzubehör GmbH
(u.Z.: GM 244/42-92)zwei weitere seitliche Faltabschnitte (22A, 23A; 22B, 23B) angebracht sind, wobei die an den Außenseiten liegenden Faltabschnitte (23A; 23B) jeweils eine Breite aufweisen, die etwa der Breite des mittleren ersten Faltabschnitts (21) entspricht, an dessen unterem Rand über eine Faltlinie (32) ein die seitlichen Faltabschnitte (22A, 22B, 23A, 23B) nach unten überragender unterer Faltabschnitt (27) für die Ausbildung des Bodens (6) des Aufnahmegehäuses (1) angebracht ist, und wobei am oberen Rand (29) eines (23A) der beiden äußeren seitlichen Faltabschnitte (23A, 23B über eine Querfaltlinie (33) ein oberer Faltabschnitt (24) vorgesehen ist, der in einer Entfernung (A) von der Querfaltlinie (33), die der Breite (B) des direkt seitlich neben dem ersten Faltabschnitt (21) auf der Seite des oberen Faltabschnitts (24) liegenden Faltabschnitts (22A, 22B) entspricht, von einer weiteren, zur Querfaltlinie (33) parallelen Faltlinie (33') unterteilt wird, wobei im hinter liegenden Endbereich (24B) des Faltabschnitts (24) nebeneinander angeordnete, im wesentlichen parallel zum mittleren, ersten Faltabschnitt (21) ausgerichtete Zungen (15) ausgebildet sind. - 12. Kartonschnitt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden seitlich außen liegenden Zungen (15) an ihren äußeren Seitenrändern (26) abgeschrägt sind.Pemas Auto- und Zweiradzubehör GmbH
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Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9205046U DE9205046U1 (de) | 1992-04-10 | 1992-04-10 | Verpackung für einen Artikel, der einen länglichen, stabförmigen Abschnitt umfaßt |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9205046U DE9205046U1 (de) | 1992-04-10 | 1992-04-10 | Verpackung für einen Artikel, der einen länglichen, stabförmigen Abschnitt umfaßt |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE9205046U1 true DE9205046U1 (de) | 1992-06-17 |
Family
ID=6878426
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE9205046U Expired - Lifetime DE9205046U1 (de) | 1992-04-10 | 1992-04-10 | Verpackung für einen Artikel, der einen länglichen, stabförmigen Abschnitt umfaßt |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9205046U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE29816715U1 (de) | 1998-09-18 | 1999-06-10 | Kramp & Comp. GmbH & Co. KG, 63073 Offenbach | 2-teilige Konstruktion: Standard-Faltschachtel-Trägerkarte |
EP3828101A1 (de) * | 2019-11-29 | 2021-06-02 | Bic Violex S.A. | Verpackungsvorrichtung und -verfahren |
-
1992
- 1992-04-10 DE DE9205046U patent/DE9205046U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE29816715U1 (de) | 1998-09-18 | 1999-06-10 | Kramp & Comp. GmbH & Co. KG, 63073 Offenbach | 2-teilige Konstruktion: Standard-Faltschachtel-Trägerkarte |
EP3828101A1 (de) * | 2019-11-29 | 2021-06-02 | Bic Violex S.A. | Verpackungsvorrichtung und -verfahren |
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US11912485B2 (en) | 2019-11-29 | 2024-02-27 | BIC Violex Single Member S.A. | Packaging device and method |
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