DE9201879U1 - Kassette für mindestens eine Schallplatte mit hoher Informationsdichte - Google Patents
Kassette für mindestens eine Schallplatte mit hoher InformationsdichteInfo
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Description
CARTONNERIES DE THULIN S.A., Debiham 20, BE - 7350 Thulin
Kassette für mindestens eine Schallplatte mit hoher
Informationsdichte
Die Erfindung betrifft eine Kassette für mindestens eine Schallplatte
mit hoher Zeichendichte, bestehend aus einem Gehäuse und einem darin angeordneten Plattenhalter-Teller, welches Gehäuse
aus einem Basisteil und einem hierzu schwenkbaren Deckel besteht,
wobei das Basisteil des Gehäuses einen flachen, rechteckigen Boden aufweist, an dessen seitlichen Rändern
angeordnet sind,
angeordnet sind,
wobei der Deckel des Gehäuses eine obere flache,
Wand aufweist, an deren seitlichen Rändern
angeordnet sind,
Wand aufweist, an deren seitlichen Rändern
angeordnet sind,
und wobei der Plattenhalter-Teller eine im wesentlichen rechteckige,
in das Gehäuse einlegbare Tafel aufweist, in deren Mitte auf mindestens einer ihrer beiden Seiten Halteelemente zum
Festhalten der Schallplatte angeordnet sind.
Seitenwände
rechteckige Seitenwände
Bekannt ist die zum Aufbewahren einer CD vorgesehene rechteckige Kassette, die als Gehäuse ausgebildet ist, bestehend aus einem
Basisteil, einem Deckel aus üblicherweise durchsichtigem Kunststoff und einem Plattenhalter, der in das Basisteil paßt und
darin festgehalten wird und der aus üblicherweise dunkelfarbigem Kunststoff hergestellt ist.
Das Basisteil des Gehäuses weist einen flachen rechteckigen
Boden und vier Wände auf. Die beiden Seitenwände besitzen in der Mitte einen Ausschnitt, um eine Reibung der Schallplatte an der
Wand zu vermeiden und das Eingreifen, das Herausnehmen oder das Hineinlegen der Platte zu erleichtern. Zwischen dem Basisteil
und dem Plattenhalter kann ein bebildertes Titelblatt eingelegt werden, das sich auf die Platte bezieht. Dieses Blatt läuft an
der hinteren und der vorderen Wand entlang, damit man den Titel
an den Rändern der eingeordneten Kassette ablesen kann.
Der Deckel weist eine rechteckige, annähernd quadratische obere
Wand auf, die etwas kürzer ist als das Basisteil. Zwei Seitenwände stehen auf dieser Wand und erstrecken sich nach hinten,
wobei sie elastische Arme mit Drehzapfen bilden, die in entsprechende Löcher im hinteren Teil des Basisteils eingreifen und
eine Achse zum Verschwenken des Deckels gegenüber dem Basisteil bilden. Auf diese Weise kann der Deckel geschlossen oder 180°
weit geöffnet werden.
Die Seitenwände des Deckels weisen sechs kleine, halbkreisförmige,
nach innen vorspringende Laschen auf, von denen drei Stück an jeder Seite vorgesehen sind. Die Laschen lassen
zwischen sich und der oberen Deckelwand einen gewissen Zwischenraum frei, so daß entlang dieser Wand ein Heftchen mit die
Schallplatte betreffender, bebildeter Titelseite geschoben und in dem Zwischenraum festgehalten werden kann. Hinten stößt das
Heftchen gegen eine Rückwand von der Dicke des Heftchens. Vorn wird das Heftchen durch zwei kleine Vorsprünge gehalten.
Die Seitenwände des Basisteils springen um die Dicke der Seitenwände
des Deckels zurück. Wenn das Gehäuse geschlossen wird, legen sich die letzteren auf die Ränder des Bodens des
Basisteils und umschließen die Seitenwände des Basisteils an ihrer Innenseite. Gleichzeitig legt sich der keine Stirnwand
aufweisende Deckel auf den Rand der Stirnwand des Basisteils.
Der ebenfalls rechteckige Plattenhalter besitzt an seinem hinteren Rand einen hochgezogenen Streifen, der bei
geschlossener Kassette in derselben Ebene liegt wie die obere Deckelwand. Der Plattenhalter besitzt an den vier Ecken hochgezogene Bereiche sowie eine abgesenkte kreisförmige Aufnahme.
Die Oberfläche dieser Aufnahme ist zum Schutz der Platte vorgesehen. In der Mitte befindet sich eine dem Mittelloch der
Platte entsprechende Bohrung. Konzentrisch zu dieser Bohrung ist eine wenig erhöhte kleine Scheibe vorgesehen, die eine Stützfläche
für den kreisförmigen Innenbereich der Platte bildet, der keine Informationen trägt. Auf diese Weise schwebt der gesamte
mit Informationen besetzte Bereich frei in der kreiförmigen Aufnahme des Plattenhalters, so daß jeder Kontakt und jede
Reibungsberührung zwischen den Aufzeichnungen auf der Schallplatte und der Verpackung ausgeschlossen wird. Um das Mittelloch
herum sind Segmentausschnitte angeordnet, an denen sich Haken befinden, die an dem Rand der Bohrung der Schallplatte einrasten
können.
Trotz der hohen Dichte der auf den Compact Disks aufgezeichneten Informationen, die eine Abspieldauer von mehr als einer Stunde
ermöglicht, reicht diese Zeit für bestimmte Werke nicht aus. Daher besteht ein Bedarf für Kassetten, die die Unterbringung
mehrerer Platten in einer einzigen Verpackung erlauben.
In dem europäischen Patent 114 631 ist eine derartige Kassette beschrieben. Die Kassette besitzt zwei Basisteile mit ihrem
Plattenhalter, der mit dem der oben beschriebenen Einscheiben-Kassette genau übereinstimmt, die um ein neuartiges Mittelstück
beweglich sind. Die Anordnung bildet eine Kassette mit gegenüber der Einscheiben-Kassette doppelter Dicke. In dieser Kassette
kann jedes Basisteil mit seinem Plattenhalter eine Schallplatte aufnehmen, und das Mittelstück kann außerdem auf seiner einen
oder auf beiden Seiten eine oder zwei zusätzliche Schallplatten
tragen. Die Kassette kann somit zwei bis vier Schallplatten aufnehmen. Die beiden mit dem oben beschriebenen Basisteil genau
übereinstimmenden Basisteile brauchen nicht weiter beschrieben zu werden. Sie unterscheiden sich nur durch ihre Funktion, die
in der Kassette Deckel statt Basisteil bedeutet.
Das Mittelteil besitzt eine rechteckige, annähernd quadratische Tafel und zwei Seitenwände von doppelter Höhe im Vergleich zu
der Seitenwand des Deckels der Einscheiben-Kassette. Die Seitenwände des Mittelstücks gehen nach hinten in federnde Arme
über, die auf jeder Seite zwei Drehzapfen tragen. Die Drehzapfen greifen jeweils in eine Bohrung am hinteren Ende eines
Basisteils ein und bilden die Drehachse für diese Basisteile, die damit zu Deckeln geworden sind.
Das Mittelstück ist vorn mit einem Profilstreifen versehen, der
niedriger ist als die Seitenwände. Die Ränder dieses Streifens bilden eine Auflagefläche für die Stirnränder der Deckel. Hinten
befindet sich ebenfalls ein Profilstreifen, der mit dem vorderen Streifen vergleichbar ist.
Die rechteckige Tafel des Mittelstücks weist an den Enden vier
halbkreisförmige Öffnungen auf, die eine Materialersparnis bedeuten und in die man die Finger hineinstecken kann, um die
Platten zum Einlegen oder Herausnehmen anzufassen. In der Mitte ist ein Loch. Soll die Kassette mehr als zwei Platten aufnehmen,
wird in dieses Loch ein hochgezogenes Halteteil mit Segmenten und Haken eingeschoben zum Festhalten einer weiteren Platte auf
einer oder auf beiden Seiten. Das hochgezogene Halteteil, die Segmente und die Haken sind vergleichbar mit den entsprechenden
Teilen der Einscheiben-Kassette und dienen jeweils dem gleichen Zweck.
Die Mehrscheiben-Kassette nach EP 114 631 ist somit für Aufzeichnungen
vorgesehen, deren Abspieldauer über die einer einzigen Compact Disk hinausgeht. In der Praxis hat es sich aber
gezeigt, daß die Kassette in 70% aller Fälle nur zwei Compact Disks enthält. Die auf zwei Platten begrenzte Verpackung in der
oben beschriebenen Kassette führt zu verhältnismäßig hohen Kosten und großem Raumbedarf, verglichen mit Kosten und Raumbedarf
der angebotenen Platten. Außerdem läßt die Stärke dieser Kassette nicht das Einordnen in die üblichen Kassettenschränke
zu, die mit Fächern ausgerüstet sind, deren Weite auf Einscheiben-Kassetten abgestimmt ist. Schließlich sind für die
Herstellung mindestens fünf Komponenten erforderlich: die beiden Deckel, die beiden darin eingesetzten Plattenhalter und das
Mittelstück, das die Gelenkverbindung der ganzen Anordnung ermöglicht. Diese Komponenten machen mindestens drei
verschiedene Formen erforderlich, die Deckelform, die Plattenhalterform und die Mittelstückform, abgesehen von dem
Mittelteil mit hochgezogener Scheibe, Segmenten und Haken auf einer Seite oder auf beiden Seiten für den Fall, daß die
Kassette mehr als zwei Platten aufnehmen soll. Bei der Herstellung beträgt der Zeitaufwand das Doppelte im Vergleich zu
der Einscheiben-Kassette.
Mit dem europäischen Patent 420 350 wurde versucht, diese
Nachteile zu vermeiden, wobei eine Kassette für zwei Platten vorgeschlagen wird, die die gleichen Abmessungen hat wie die
gebräuchliche Einscheiben-Kassette und die eine geringere Anzahl Einzelteile und Formen erfordert, was eine nicht zu übersehende
Kostensenkung bei der Herstellung bedeutet. In dem Patent wird eine Kassette beschrieben, die aus einem mittleren rechteckigen
Plattenhalter besteht, der mit einem Deckel für jede Seite versehen ist. Die Deckel werden verschwenkt mit Hilfe von Drehzapfen
und Bohrungen an zwei diagonal einander gegenüberliegenden Seiten des Plattenhalters, so daß die ganze Anordnung
sich im Zickzack öffnet.
Das Plattenhalter-Mittelstück besitzt eine rechteckige Tafel und zwei Seitenwände. Vorn und hinten ist die Tafel versetzt schwach
angehoben, um für jeden Deckel eine Schwenkfläche freizugeben. Die Tafel zwischen den Anhebungen weist an den vier Ecken halbkreisförmige
Ausschnitte auf. Diese Ausschnitte, die paarweise gegenüberliegend teilweise verschlossen sein können, erlauben
es, die Platten zum Einlegen und Herausnehmen anzufassen. In der Mitte dient auf jeder Seite ein kreisförmiger Bereich größerer
Stärke als Auflage für die datenfreie Zone der Platten. Dieser Bereich schiebt zum Mittelloch Segmente vor, die Zähne tragen,
welche abwechselnd gegen einen der beiden Deckel gerichtet sind. Sie sind dazu bestimmt, die Platten, die aufgesetzt oder
abgenommen werden, ein- und ausrastend festzuhalten oder freizugeben.
Die Deckel weisen jeweils eine rechteckige obere Wand mit zwei Seitenwänden auf. Der Boden ist hinten C-förmig umgebogen. Die
Seitenwände besitzen jeweils zwei nach innen gekrümmte Streifen, die Zwischenräume aussparen, in die ein Titelblatt oder ein
Heftchen mit bebildeter Titelseite eingeschoben werden können. Das Blatt verläuft nach hinten, ist gefaltet und zeigt dadurch
den Titel der Platte auch auf dem Rand an. Dasselbe gilt für den anderen Deckel für die dort befindliche Platte. Somit enthält
die Kassette zwei unterschiedlich bedruckte Seiten entsprechend den darin befindlichen Platten.
Ein Nachteil der Kassette nach EP 420 350 ist jedoch, daß sie
sich mit an zwei gegenüberliegenden Seiten liegenden Drehachsen zickzackförmig öffnet. Das ist unbequem im Vergleich zu den vorhergehenden
Kassetten, die sich buchartig mit gleichseitig liegenden Drehachsen und zur gleichen Seite hin öffnen. Die
Kassette nach EP 420 350 muß bei der Suche nach der zu der gewünschten Platte gehörigen Öffnung nachteiligerweise hin und
her gedreht werden. Außerdem besteht beim Öffnen der Kassette
und beim Versuch, die Platte herauszunehmen, indem die Finger in die halbkreisförmigen Öffnungen gesteckt werden, die Gefahr, daß
durch den von den Fingern ausgeübten Druck ein Druck auf die Platte der anderen Seite und auf deren Deckel ausgeübt wird,
wodurch die Platte abgeschoben und beschädigt werden könnte. Außerdem kann diese Kassette weder auf den üblichen
Fertigungsstraßen für Einscheiben-Kassetten noch mit den üblichen Montageanlagen produziert werden. Die letzteren sollen
Platten auf das Plattenhalter-Mittelstück setzen. Sie werden aber nun behindert durch Deckel, die sich zickzackförmig öffnen
und die vertikal arbeitende Montageanlagen erfordern. Außerdem hält das System mit Zähnen nach diesem Patent die Platten nicht
so kräftig fest, daß das Aufsetzen einer Platte das Abschieben der anderen Platte verhindert. Im übrigen ist der Plattenhalter
zum Stapeln wenig geeignet, weder bei der Herstellung noch beim Zusammenbau. Das gilt auch für die Maschinen zum Einlegen von
Titelblättern und Heftchen, da ja zwei verschiedene Titelblätter für die beiden zickzackartig versetzten Seiten erforderlich
sind. Außerdem sind diese Blätter in anderer Weise gefaltet als die gebräuchlichen Titelblätter bei Einscheiben-Kassetten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine die
Größe einer herkömmlichen Verpackung für eine Schallplatte hoher Informationsdichte aufweisende, einfach zu bedienende Kassette
zu schaffen, deren Plattenhalter auch dann eine geringe Materialdicke bei zugleich ausreichender mechanischer Stabilität
ermöglicht, wenn die Kassette mit zwei Schallplatten zugleich bestückt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die
Seitenwände des Gehäuses Ausschnitte aufweisen, daß ferner der Plattenhalter-Teller an den den Ausschnitten entsprechenden
Stellen seitliche Vorsprünge sowie seitliche Rippen auf mindestens einer Seite der Tafel aufweist, wobei die seitlichen
Vorsprünge und die von ihnen getragenen Rippen bei geschlossenem Gehäuse in die Ausschnitte hineinragen.
Eine solcherart ausgebildete Kassette ermöglicht die Verwendung eines dünnwandigen Plattenhalters auch in solchen Fällen, in
denen die Kassette nicht mit einer, sondern mit zwei Schallplatten bestückt ist. Die erforderliche mechanische
Stabilität des Plattenhalters hinsichtlich Eigensteifigkeit und Biegefestigkeit wird durch die in die Ausschnitte des Gehäuses
hineinragenden Vorsprünge sowie die von den Vorsprüngen getragenen Rippen hergestellt. Der Plattenhalter-Teller weist
daher eine ausreichende Steifigkeit auch dann auf, wenn seine Tafel aus einem sehr dünnen Material, 2. B. einer Folie mit
einer Dicke von 1,2mm, hergestellt wird. Damit bietet die erfindungsgemaße Kassette die Voraussetzungen für eine Materialeinsparung
bis zu 20% gegenüber herkömmlichen Kassetten, deren Tafeln eine Dicke von etwa 1,5mm haben. Durch die Verringerung
der Dicke wird Raum für die Unterbringung von bis zu zwei Schallplatten gewonnen. Außerdem wird mit der Erfindung
erreicht, daß sich der Plattenhalter an den seitlichen Vorsprüngen leicht von Hand greifen und zur Entnahme der jeweils
anderen Schallplatte wenden läßt. Die Kassette ist also vom Benutzer besonders einfach zu bedienen, wobei Berührungen der
Plattenoberflächen vermieden werden.
Eine Ausgestaltung der Kassette sieht vor, daß sich die Ausschnitte sowohl in den Seitenwänden des Basisteils als auch
in den Seitenwänden des Deckels befinden. Hierbei kann es von Vorteil sein, wenn sich bei geschlossenem Gehäuse die
Ausschnitte des Basisteils mit den entsprechenden Ausschnitten des Deckels zumindest teilweise überdecken und in den durch
diese Uberdeckung gebildeten Freiraum die Vorsprünge mit den Rippen hineinragen.
Um der Kassette die Aufnahme handelsüblicher Compact-Disks (CD's) zu ermöglichen, wird bei einer bevorzugten Ausgestaltung
der Kassette vorgeschlagen,
daß sich die Seitenwände des Basisteils an den längsten Rändern des Bodens befinden und ferner eine Stirnwand und eine Rückwand
an den kürzeren Rändern des Bodens vorgesehen ist,
daß bei der flachen, rechteckigen Wand des Deckels vorgesehen ist, daß deren stirnseitige und rückseitige Ränder eine Länge im wesentlichen gleich der Länge der kürzesten Ränder des rechteckigen Bodens des Basisteils haben und deren seitlich liegende Ränder kürzer sind als die längsten Ränder des rechteckigen Bodens des Basisteils, wobei die Seitenwände des Deckels, deren Länge im wesentlichen gleich der Länge der längsten Ränder des rechteckigen Bodens des Basisteils ist, nach hinten über den rückwärtigen Rand der oberen Wand hinausragen und dort mit ihren freien Enden Arme für die Schwenkverbindung des Deckels mit dem Basisteil in der Nähe des hinteren Endes der Seitenwände dieses Basisteils bilden,
daß bei der flachen, rechteckigen Wand des Deckels vorgesehen ist, daß deren stirnseitige und rückseitige Ränder eine Länge im wesentlichen gleich der Länge der kürzesten Ränder des rechteckigen Bodens des Basisteils haben und deren seitlich liegende Ränder kürzer sind als die längsten Ränder des rechteckigen Bodens des Basisteils, wobei die Seitenwände des Deckels, deren Länge im wesentlichen gleich der Länge der längsten Ränder des rechteckigen Bodens des Basisteils ist, nach hinten über den rückwärtigen Rand der oberen Wand hinausragen und dort mit ihren freien Enden Arme für die Schwenkverbindung des Deckels mit dem Basisteil in der Nähe des hinteren Endes der Seitenwände dieses Basisteils bilden,
daß ferner die im wesentlichen rechteckige Tafel des Plattenhalter-Tellers
in das Basisteil einlegbar ist, wobei die in der Nähe der Seitenwände bzw. der Stirnwand bzw. der Rückwand
befindlichen Ränder dieser Tafel Seitenränder bzw. stirnseitige Ränder bzw. rückwärtige Ränder bilden, wobei der rückwärtige
Rand der Tafel einen nach oben versetzten Streifen aufweist, der, wenn das Gehäuse geschlossen ist, im wesentlichen in der
gleichen Ebene liegt wie die obere Wand des Deckels.
Um auch dem Basisteil und dem Deckel eine erhöhte Stabilität ^u
verleihen, wird vorgeschlagen, daß an den in den Seitenwänden des Basisteils und des Deckels angebrachten Ausschnitten
Verstärkungsrippen erhalten bleiben.
Vorzugsweise weist der Plattenhalter-Teller eine Verstärkungsrippe auf mindestens einer Tellerseite längs des stirnseitigen
Randes auf.
Vorteilhafterweise weist der Plattenhalter-Teller eine Verstärkungsrippe auf jeder Tellerseite längs des stirnseitigen
Randes auf, wobei die untere Rippe gegenüber der oberen Rippe in
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Richtung auf die Mitte des Tellers um einen Betrag versetzt ist, der im wesentlichen der Stärke dieser Rippen entspricht, so daß,
wenn zwei Plattenhalter-Teller vertikal aufeinandergelegt werden, die untere Rippe des oberen Tellers neben der oberen
Rippe des unteren Tellers vorbeilaufen kann. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Kassette völlig automatisch auf den für
die Herstellung der bekannten Einscheiben-Kassetten verwendeten Fertigungsstraßen produziert und montiert werden kann. Ferner
wird erreicht, daß sich mehrere Plattenhalter-Teller stabil übereinander stapeln lassen. Diese Stapeln ist selbst dann
möglich, wenn die Teller mit Schallplatten bestückt sind. Dies ist während der für die Produktion und die Montage der Teile
erforderlichen Schritte wichtig.
Im vorgenannten Sinne ist ein weiteres Ziel der Erfindung die Entwicklung einer Kassette, deren Plattenhalter-Teller stapelbar
sind, wobei der Stapel leicht in Seitenrichtung wie in Vor-Zurück-Richtung, und zwar automatisch, ausgerichtet oder
wieder ausgerichtet werden kann. Angestrebt wird hierbei insbesondere eine automatische Montierung der einzelnen Bestandteile
der Kassette, wobei der Plattenhalter-Teller automatisch in das Basisteil eingesetzt werden soll.
Hierzu ist bei einer Weiterbildung der Kassette vorgesehen, daß die an dem stirnseitigen Rand des Plattenhalter-Tellers
angebrachte Verstärkungsrippe Vorsprünge trägt, die, wenn zwei Plattenhalter-Teller vertikal aufeinandergelegt werden, als
Anschläge für die untere Rippe des oberen Tellers dienen.
Vorzugsweise ist in der unteren Verstärkungsrippe mindestens eine Kerbe angebracht, die, wenn zwei Plattenhalter-Teller aufeinandergelegt
werden, einen der genannten Vorsprünge aufzunehmen vermag, wodurch ein seitliches Verrutschen der
beiden aufeinanderliegenden Teller gegeneinander verhindert wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Tafel des Plattenhalter-Tellers längs ihres rückwärtigen Randes
eine gegen den Boden des Basisteils gerichtete Verstärkungsrippe auf.
ZweckmäGigerweise weist die Tafel des Plattenhalter-Tellers in
der Nähe ihrer vier Ecken Ausschnitt auf, die das Anfassen der auf dem Plattenhalter-Teller angeordneten Schallplatte
erleichtern können.
In einer vorteilhaften Ausführung bestehen die Halteelemente, die sich an dem Plattenhalter-Teller befinden, aus einem Kranz
von Zähnen, die in das Mittelloch der Schallplatte eingreifen und an der Wand des Mittellochs einrasten können.
Vorzugsweise sind die Halteelemente von einer konzentrischen kreisförmigen Rippe umgeben, die als Abstützung für die
Schallplatte in deren von Aufzeichnungsspuren freiem Mittelbereich dienen kann.
Um einen sicheren Halt der Schallplatte zu gewährleisten, durchragen
die Zähne federnd die Tafel des Plattenhalter-Tellers.
Eine Ausgestaltung sieht vor, daß der Teller zur Aufnahme von zwei Schallplatten auf jeder Seite jeweils vier Zähne aufweist.
Es hat sich herausgestellt, daß bei vier Zähnen auf jeder Seite eine besonders sichere und verschleißarme Halterung der Schallplatten
erreicht wird.
Vorzugsweise ist von den Zähnen bei geschlossener Kassette jeder zweite dem Deckel zugewandt und jeder andere zweite dem
Basisteil zugewandt ausgebildet.
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Vorzugsweise weisen die seitlichen Verstärkungsrippen an ihrer Oberseite nahe dem stirnseitigen Rande des Tellers einen
Vorsprung auf, dessen oberer freier Rand in der gleichen waagerechten Ebene liegt wie der obere freie Rand der mittleren
seitlichen Rippen.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Teller in der Ecke zwischen dem genannten Vorsprung und der Tafel einen Flügel
auf, der senkrecht zu den Seitenrändern des Tellers in Richtung auf dessen Mitte verläuft, wobei der Flügel etwas höher ist als
der Vorsprung, so daß er einen Anschlag bildet, der das seitliche Verrutschen der aufeinandergestapelten Teller
verhindert.
Insbesondere läßt sich der Plattenhalter-Teller um eine Achse verschwenken, die längs einer Stirnwand des Basisteils verläuft,
wobei die an dem stirnseitigen Rand des Tellers angeordnete obere Rippe an ihren seitlichen Enden einen seitwärts
gerichteten Drehzapfen aufweist, der in zugeordnete Öffnungen in den Seitenwänden des Basisteils nahe der Stirnwand eingreifen
kann.
Vorteilhafterweise sind die in die Seitenwände des Basisteils geschnittenen Öffnungen in einem hochgezogenen Teil dieser Wände
angeordnet, wobei der Plattenhalter-Teller eine Nut längs seines stirnseitigen Randes aufweist, so daß der Teller sich um mehr
als 180° um die genannte Schwenkachse drehen kann.
Ferner wird vorgeschlagen, daß zwei Einschnitte in der an dem stirnseitigen Rand des Teller befindlichen oberen Rippe in der
Nähe von deren seitlichen Rändern vorgesehen sind, so daß der stirnseitige Rand des Tellers ausreichend nachgiebig wird, um
die Drehzapfen in die zugeordneten Öffnungen des Basisteils einführen zu können.
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Vorteilhafterweise führen diese Einschnitte ein kleines Stück weit in die Tafel des Tellers hinein.
Mit der Erfindung wird ferner vorgeschlagen, daß der Plattenhalter-Teller in der durch die Seitenrippen und die Tafel
gebildeten Ecke Streben aufweist, die sich in Richtung auf die Mitte des Tellers senkrecht zu seinen Seitenrändern erstrecken
und einen freien Schrägrand aufweisen, der sich von der Tafel aus zum oberen freien Rand der Seitenrippen erstreckt.
Mit der Erfindung wird ferner vorgeschlagen, daß der Plattenhalter-Teller
am stirnseitigen und der Deckel am rückseitigen Rand des Basisteils angelenkt ist.
Mit der Erfindung wird ferner vorgeschlagen, daß der rückseitige Rand des Tellers durch den hinteren, nach oben versetzten
Streifen und auf der anderen Tellerseite durch einen Vertikalstreifen verstärkt ist.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der Plattenhalter-Teller
nur einseitig mit Zähnen und einer konzentrischen kreisförmigen Rippe versehen, so daß der Teller nur eine einzige
Schallplatte aufzunehmen vermag.
Der Plattenhalter-Teller besitzt an seinen Seitenrändern Verankerungsvorsprünge, die seitwärts gerichtet sind und in
zugeordnete Öffnungen oder Kerben in den Seitenwänden des Basisteils einzugreifen vermögen, so daß der Teller in das
Basisteil eingelegt und darin gehalten werden kann.
Vorteilhafterweise sind längliche Ausschnitte längs der Seitenränder
des Plattenhalter-Tellers im Bereich der Verankerungsvorsprünge vorgesehen, so daß der Teller leichter in das Basisteil
eingeführt werden kann.
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Vorzugsweise weist der Plattenhalter-Teller an seiner Unterseite
ein Abstützorgan in der Mittelzone der Tafel des Tellers auf, um zu verhindern, daß der Teller auf den Boden des Basisteils
stößt.
Die Erfindung soll nun in einer bevorzugten Ausführungsform der Kassette unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben
werden, die folgendes darstellen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht der geöffneten erfindungsgemäßen Kassette von der Seite mit einem Teller
zur Aufnahme von zwei Schallplatten;
Fig. 2 ein perspektivisch gezeichnetes Zerlegbild der
drei Hauptteile der Kassette;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Basisteils;
Fig. A eine Seitenansicht des Deckels;
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Plattenhalter-Teller;
Fig. 6 eine Druntersicht unter den Plattenhalter-Teller;
Fig. 7 einen Schnitt durch den Plattenhalter-Teller
längs der Linie VII-VII in Fig. 5;
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Fig. 8 eine Seitenansicht eines Schnitts durch die
geschlossene Kassette mit darinliegendem Plattenhalter-Teller;
Fig. 9 einen Teilschnitt durch die Gelenkstelle
zwischen Teller und Basisteil in größerem Maßstab, wobei der Teller um mehr als 180°
geöffnet ist;
Fig. 10 einen Teilschnitt durch das vordere Ende von
zwei aufeinandergelegten Tellern in größerem Maßstab;
Fig. 11 einen Teilschnitt längs der Linie XI-XI in Fig.
5 durch die Mitte des Tellers zur Darstellung des Systems von Nasen;
Fig. 12 einen Schnitt durch den vorderen Bereich einer
vollständigen Kassette in geschlossenem Zustand;
Fig. 13 eine mit Fig. 5 vergleichbare Ansicht einer
anderen Ausführungsform der Erfindung, bei der der Teller nur eine einzige Schallplatte aufnehmen
soll;
Fig. 14 einen Teilschnitt durch die Mitte des Tellers
längs der Linie XIV-XIV in Fig. 13 in größerem Maßstab;
Fig. 15 eine Ansicht der Mitte des Tellers bei einer
weiteren Ausführungsform, und
Fig. 16 einen Schnitt durch den Teller längs der Linie
XVI-XVI in Fig. 15.
Die erfindungsgemäße Kassette besteht aus drei Hauptteilen: dem
Basisteil 10, dem Deckel 11 und dem Plattenhalter-Teller 12. Der
Teller 12 ist vorn an dem Basisteil 10 angelenkt und wird in das
Basisteil 10 hinein geklappt, während der Deckel 11 hinten an
dem Basisteil angelenkt ist und auf die Außenseite des Basisteils geklappt wird (vgl. Fig. 1).
Das in den Figuren 2 und 3 dargestellte Basisteil 10 umfaßt einen flachen rechteckigen Boden 13, zwei Seitenwände 14, eine
Stirnwand 15 und eine Rückwand 16. Die Seitenwände 14 weisen in ihrer Mitte Ausschnitte 17 auf. Längs dieses Ausschnittes 17
verläuft eine niedrigere Verstärkungsrippe 18, die an der Außenseite jeder Seitenwand 14 überlappt. An dem vorderen Ende 19 und
dem hinteren Ende 20 und neben dem Ausschnitt 17 (Erhöhung 21) sind die Seitenwände 14 hochgezogen. Die Erhöhungen 21
längsseits der Rippe 18 sind zur Erhöhung der Stabilität zur Mitte hin abgeschrägt. Die vordere mittlere Erhöhung 21 weist
eine Öffnung 22 mit Führungskerben für das Einführen eines Vorsprungs des Deckels 11 auf, um diesen an der Außenseite des
Basisteils in heruntergeklappter Lage festzuhalten. Die vorderen Erhöhungen 19 besitzen Gelenköffnungen 23 mit konischer
Führungskerbe für das Einführen des Drehzapfens des Plattenhalters 12, um diesen verschwenken zu können. Andererseits
besitzen auch die hinteren Erhöhungen 20 Gelenköffnungen 24 mit konischen Führungskerben für das Einführen der Drehzapfen hinten
an dem Deckel 11, so daß dieser verschwenkbar ist. Auf den Boden 13 des Basisteils 10 kann man ein bebildertes Titelblatt legen,
das nach vorn und nach hinten gefaltet ist, um den Titel
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kleingedruckt an den Rändern 15, 16 der Kassette erscheinen zu lassen. Um diese Ränder vor dem Zerkratzen zu schützen, sind
sie gegenüber dem Boden etwas zurückgenommen. Die Stirnwand 15 ist niedriger als die Rückwand 16, um das Herumschwenken des
Tellers 12 um mindestens 180° zu erleichtern.
Der in den Figuren 2 und 4 dargestellte Deckel 11 weist eine
flache rechteckige obere Wand 25 auf, die annähernd quadratisch ist, denn ihre Länge ist geringer als die des Basisteils 10.
Sie besitzt zwei Seitenwände 26, die in der Mitte Ausschnitte 27 aufweisen, so daß eine Verstärkungsrippe 28 verbleibt. Die
Seitenwände 26 ragen nach hinten über die obere Wand 25 des Deckels 11 hinaus, um praktisch die gleiche Länge wie die Seitenwinde
14 des Basisteils 10 zu erreichen. Diese Verlängerungen bilden Arme 29 und sind mit Drehzapfen 30 versehen, die in
die Gelenköffnungen 24 am hinteren hochgezogenen Ende 20 der Seitenwand 14 des Basisteils 10 eingreifen sollen. Um die Kassette
schließen zu können, springen die Seitenwände 14 des Basisteils 10 auf dem Boden 13 etwas zurück. Die Seitenwände 26
des Deckels 11 schließen somit die Seitenwände 14 des Basisteils 10 ein und liegen gleichzeitig auf dem schmalen Rand des
Bodens 13 des Basisteils 10 auf, der durch das Zurückspringen seiner Wände 14 freigegeben ist. Der stirnseitige Rand des
Oeckels 11 zeigt einen kleinen niedrigen Streifen 31 als Stirnwand. Diese kleine Stirnwand 31 des Deckels 11 liegt auf dem
oberen Rand der Stirnwand 15 des Basisteils 10 auf. Der Deckel weist nach innen gerichtete Laschen 32 auf, die einen gewissen
freien Zwischenraum entstehen lassen, in welchen ein Heftchen mit bebildertem Deckblatt geschoben werden kann. Dieses Heftchen
wird hinten von einem Streifen 33 gleicher Dicke als Rückwand gehalten. Vorn wird es durch kleine konische Vorsprünge 34
gehalten.
Der Plattenhalter-Teller 12, der in den Figuren 2, 5, 6 und 7
dargestellt ist, weist eine rechteckige Tafel 35 auf, die an jeder Seite im Mittelbereich einen seitlichen Vorsprung 36 besitzt.
Wenn die Kassette geschlossen ist, greifen die Vorsprünge 36 in die Mittelausschnitte 17, 27 der Seitenwände 14, 26
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des Basisteils 10 und des Deckels 14 ein. Der hintere Abschnitt
der Tafel 35 weist einen nach oben versetzten Streifen 37 auf, der bei geschlossener Kassette auf dem oberen Rand der Rückwand
16 des Basisteils 10 ruht. Durch die Position dieses Streifens 37 wird das Gelenk 24-30 des Deckels 11 freigehalten. Um ein
Einsinken des Streifens 37, etwa durch einen Fingerdruck auf die Mitte, zu verhindern, ist der Streifen in der Mitte der dem
Basisteil 10 zugewandten Seite mit einem Fuß 38 und gegebenenfalls
mit zusätzlichen vertikalen Laschen versehen. Der Streifen 37 besitzt weiterhin zwei kleine horizontale Laschen 39, um
das Absinken des hinteren Randes des Deckels 11 zu verhindern.
Der Plattenhalter-Teller 12 besitzt vertikale Verstärkungsrippen
40, 41, 42. Die vordere Rippe 40 und die hintere Rippe 42
zeigen (bei geschlossener Kassette) in Richtung auf das Basisteil 10, während die Rippe 41 gegen den Deckel 11 gerichtet ist
und dem Rand des seitlichen Vorsprungs 36 der Tafel 35 folgt. Diese Anordnung der Verstärkungsrippen 40, 41, 42 bedeutet eine
erhebliche Verstärkung der gesamten Telleranordnung 12 und
erteilt ihr eine ausreichende Eigensteifigkeit und Biegefestigkeit.
Daher kann die Tafel 35 des Teller 12 aus einer dünneren Folie hergestellt werden. Zum Beispiel kann diese Folie eine
Dicke von 1,2 mm erhalten, im Vergleich zu Tafeln nach dem Stande der Technik, die eine Dicke von 1,5 mm haben wurden, was
eine Materialeinsparung von 20% darstellt. Außerdem wird durch die Verringerung der Dicke Raum für die Unterbringung von zwei
Schallplatten gewonnen.
Der stirnseitige Rand des Tellers 12 ist ebenfalls verstärkt, insbesondere durch eine zum Basisteil 10 gerichtete (untere)
Rippe 47 und eine zum Deckel 11 gerichtete (obere) Rippe 48. Die untere Rippe 47 ist gegenüber der oberen Rippe 48 zur Mitte
des Tellers hin um ein Stück versetzt, das im wesentlichen der Dicke der Rippen 47, 48 entspricht, so daß beim Stapeln die untere
Rippe 47 des obenliegenden Tellers 12 sich neben die obere Rippe 48 des untenliegenden Tellers 12 legt.
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Die obere Rippe 48 weist kleine vertikale Vorsprünge 49, 50 auf, die zur Mitte des Tellers 12 hin gerichtet sind und als
Anschläge für die untere Rippe 47 des darüber gestapelten Tellers 12 dienen (vgl. Fig.10). Die beiden nahe den seitlichen
Enden des Tellers 12 befindlichen Vorsprünge 49 haben die gleiche Höhe wie die Rippe 48, während die anderen Vorsprünge
50 niedriger sind. Die untere Rippe 47 besitzt nahe den beiden seitlichen Enden eine Kerbe 51, die, wenn zwei Teller 12 aufeinandergesetzt
sind, die Vorsprünge 49 der oberen Rippe 48 des darunterliegenden Tellers 12 aufnehmen. Diese Anordnung
Kerbe 51/Vorsprung 49 verhindert ein Seitwärtsrutschen der aufeinandergesetzten
Teller.
Die stirnseitige obere Rippe 48 besitzt an ihren seitlichen Enden kleine Verbreiterungen 43, deren oberer Rand abgerundet
ist. Diese Verbreiterungen 43 tragen pilzförmige Drehzapfen
44, die in die öffnungen 23 des hochgezogenen Abschnitts 19 der Seitenwand 14 des Basisteils 10 eingeführt werden sollen. Die
Anordnung Drehzapfen 44/öffnung 23 bildet somit eine Schwenkachse für den Teller 12, der dadurch in das Basisteil 10 gelegt
oder mehr als 180° weit geschwenkt werden kann.
Um die Schwenkung von mehr als 180° zu erleichtern, ist eine Nut 45 längs der stirnseitigen Kante der Tafel 35 vorgesehen,
so daß der Teller 12 bei seiner Schwenkbewegung über die Stirnwand 15 des Basisteils 10 hinweggreifen kann (vgl. Fig.9).
Am vorderen unteren Ende der vorderen Seitenrippe 40 ist eine
abgerundete Einkerbung 46 vorgesehen. Diese kann, wenn zwei
Teller 12 aufeinandergelegt werden, das obere abgerundete Ende
der Verbreiterung 43 der Rippe 48 eines darunter liegenden Tellers
12 aufnehmen (vgl. Fig.10).
In der stirnseitigen oberen Rippe 48 sind nahe ihren seitlichen
Enden zwei (in Fig.12 erkennbare) Einschnitte 52 vorgesehen, die ein schwaches Verbiegen der stirnseitigen Kante des Tellers
12 ermöglichen, damit die Drehzapfen 44 in die zugeordneten Öffnungen 23 des Basisteils 10 eingreifen können. Diese Ein-
schnitte 52 können auch in die Tafel 35 des Tellers 12 weitergeführt
sein.
Außerdem ist der rückwärtige untere Rand durch eine Vertikalrippe
verstärkt. Diese Verstärkungsrippen der Ränder des Tellers 12 verleihen diesem eine gute Biegefestigkeit.
In den Figuren 2 und 5 sind Flügel 70 zu erkennen, die in der
Ecke angeordnet sind, die von der Tafel 35 und den Seitenrippen 41 gebildet sind, die an dem Mittelabschnitt der Seitenränder
des Tellers 12 vorgesehen sind. Diese Flügel 70 zeigen in die Mitte des Tellers 12, senkrecht zu dessen Seitenrändern. Sie
besitzen einen freien waagerechten Rand 71, der in der gleichen Ebene liegt wie der obere freie Rand der zentralen Seitenrippen
41, und einen freien Schrägrand 72, der sich von dem freien waagerechten Rand 71 zu der Tafel 35 des Tellers 12 senkt.
Die Flügel 70 sollen das Wiederausrichten von zwei Tellern 12 erleichtern, die sich etwa seitlich versetzt aufeinandergelegt
haben. Ein einfacher seitlicher Druck auf den seitlich versetzten Teller 12 ermöglicht es nämlich dem unteren Rand der Seitenrippen
40, 42 dieses Tellers 12, auf dem Schrägrand 72 der Flügel 70 des untenliegenden Tellers 12 entlangzulaufen und
sich richtig auf den oberen Rand der zentralen Seitenrippen des untenliegenden Tellers 12 auszurichten. Ohne die Flügel 70
würden die Seitenrippen 40, 42 des obenliegenden Tellers 12 gegen die Seitenrippen 41 des untenliegenden Tellers 12 stoßen.
In den Figuren 5, 7 und 10 ist zu erkennen, daß die vorderen
Seitenrippen 40 auf ihrer Oberseite nahe dem stirnseitigen Rand des Tellers 12 einen Vorsprung 73 aufweisen. Der obere Rand
des Vorsprungs 73 liegt in der gleichen waagerechten Ebene wie der obere Rand der zentralen Seitenrippe 41.
In der durch den Vorsprung 73 und die Tafel 35 gebildeten Ecke befindet sich ein Flügel 74, dessen Form der der Flügel 70
ähnelt, dessen oberer Rand aber etwas höher liegt als der obere Rand des Vorsprungs 73. Der Flügel 74 bildet somit einen klei-
nen Anschlag für die vordere Seitenripppe 40 des obenliegenden
Tellers 12 und verhindert das seitliche Verrutschen der aufeinandergestapelten Teller 12.
Die Anordnung der stirnseitigen Verstärkungsrippen 47, 48, das Einfügen des oberen Teils der Verbreiterungen 43 in die zugeordnete
Einkerbung 46, das Einsetzen der Vorsprünge 49 in die zugeordneten Kerben 51, die Flügel 70 und der durch den Flügel
74 gebildete Anschlag ermöglichen das einfache und sichere Aufstapeln der Plattenhalter-Teller 12. Das ist für die Produktion
und Montage der Teile von großer Bedeutung. Die Fertigungsmaschinen stellen einerseits die Gehäuse (ßasisteil 10 + Deckel
11) her und setzen sie zusammen und fertigen andererseits getrennt davon die Plattenhalter-Teller 12. Letztere werden gestapelt
und an die Compact Disk-Hersteller geliefert. Dort setzen die Maschinen die Schallplatten auf die Teller, geben
die mit ihren Platten versehenen Teller auf die Montagestraße, wo diese Teller sowie die Titelblätter und die Heftchen automatisch
in die Gehäuse eingelegt werden. Während aller dieser Bewegungen und Übergänge zwischen Maschinen und Montagestationen
ist es wichtig, daß die Schallplatten aufgesetzt und durch die Teller geschützt sind, um jede Beschädigung dieser Platten
zu verhindern. Daher ist eine stabile Stapelung wichtig. Um die Stapelung weiter zu verbessern, kann man den vorderen unteren
Streifen 47 mit drei kreuzförmigen Vorsprüngen versehen und
beim Stapeln einen Zapfen in das Mittelloch der Teller 12 stecken.
Im Rahmen der Erfindung sind auch andere Maßnahmen zum Erreichen
einer stabilen Stapelung möglich.
An den vier Ecken des Bodens 35 des Tellers 12 sind Grifflöcher 53 vorgesehen, in die die Finger gesteckt werden können, um die
Schallplatten anzufassen; hier wird gleichzeitig Material eingespart .
Die Form der Grifflöcher 53 ist nicht besonders wichtig, sofern ein Finger hindurchgesteckt werden kann.
In der Mitte des Tellers 12 befindet sich ein Loch 54 und konzentrisch
dazu verläuft auf jeder Tellerseite mindestens ein kreisförmiger Wulst 55, der als erhöhte Stützfläche für den
zeichenfreien Bereich der Schallplatte 56 dient, wodurch der mit Zeichen besetzte Teil freischwebend und ohne Reibungsberührung
mit der Verpackung angeordnet ist. Um das Mittelloch 54 herum sind auf einem konzentrischen Kreis Rastzähne 57, 58 aufgerichtet.
Wechselweise steht jeder zweite Zahn 57 im wesentlichen senkrecht auf der dem Deckel 11 zugewandten Tellerseite
und jeder andere zweite Zahn 58 auf der dem Basisteil 10 zugewandten
Tellerseite (vgl. Fig.11).
Jede Gruppe Zähne 57, 58 soll eine Schallplatte 56 einrastend
halten. Die Form der Zähne 57, 58 gemäß der Erfindung ermöglicht einerseits ein besseres Festhalten der Schallplatten 56
ohne Gefahr einer Beschädigung und andererseits das Abheben durch Anfassen mit in die Grifflöcher 53 gesteckten Fingern.
Um die Schallplatte 56 abzunehmen, wird sie durch Einführen der
Finger in die Grifflöcher 53 angefaßt. Um das Einrasten und das Abnehmen zu verbessern, ist der obere Rand der Zähne 57, 58
abgerundet, außerdem ist er abwärts geneigt und springt zurück. Der abgerundete obere Rand vereinfacht das Einrasten und die
Neigung das Abnehmen.
In einer abgewandelten Form der Erfindung weist jede Tellerseite zwischen den obenbeschriebenen Zähnen 57, 58 genau 90°
senkrecht stehende Zähne gleicher Höhe auf, die beim Stapeln eine Abstützung der Rastzähne 57, 58 des obenliegenden Plattenhalter-Tellers
12 bewirken, wodurch das Einsinken der Schallplatten 56 in ihrer Mitte verhindert wird.
Nach einer in den Figuren 13 und 14 dargestellten Abänderung der Erfindung kann die Kassette speziell für die Aufnahme einer
einzigen Schallplatte 56 eingerichtet werden. In diesem Falle besitzen die Seitenwände 14 des Basisteils 10 jeweils zwei Öffnungen
oder Aussparungen, und der Plattenhalter-Teller 63 besitzt zwei Verankerungs-Vorsprünge 64 je Seite, die in die zu-
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geordneten Öffnungen oder Aussparungen des Basisteils 10 eingreifen.
Nach dieser Abänderung wird der Teller 63 in das Basisteil 10 eingelegt und festgehalten und dreht sich nicht um
dessen vorderes Ende. Die seitlichen Drehzapfen 44 entfallen.
Vier längliche Ausschnitte 65 sind längs der Seitenränder des Tellers 63 im Bereich der Verankerungsvorsprünge 64 in der Weise
angeordnet, daß auf den Teller 63 ein geringer Druck ausgeübt und er dadurch in die zugeordneten Öffnungen oder Aussparungen
des Basisteils 10 eingesetzt werden kann.
In der Mitte weist der Teller 63 eine kreisförmige Abstützrippe 55 für die Schallplatte 56 und das System von Nasen nur auf der
dem Deckel 11 zugewandten Tellerseite auf. Die andere Tellerseite
zeigt einen kreisförmigen Streifen 61 (dessen Höhe derjenigen der nicht vorgesehenen Zähne entspricht). Dieser Abstützstreifen
67 verhindert einerseits ein Absinken der Mitte, wenn auf sie ein Druck ausgeübt wird, und hält andererseits die
Mitte des Titelblattes, damit es sich nicht wölbt.
Bei dem in den Figuren 15 und 16 dargestellten Plattenhalter-Teller
12 sind ebenfalls um das Mittelloch 54 der Tafel 35 herum auf einem konzentrischen Kreis Rastzähne 75 angeordnet. Wechselweise
sind die insgesamt acht Zähne 75 nach oben bzw. unten ausgerichtet. Die nach Art federnder Winkel ausgebildeten Zähne
75 sind bei dieser Ausführungsform so lang ausgebildet, daß sie die Tafel 35 durchragen. Hierzu ist das Mittelloch 54 von einer
kurzen Hülse 76 umgeben, an deren unterem Rand, d.h. noch unterhalb der Tafel 35, jene insgesamt vier nach oben
gerichteten Zähne 75 ansetzen, welche die oberhalb der Tafel 35 angeordnete Schallplatte 56 festhalten. Umgekehrt setzen die die
unterhalb der Tafel 35 angeordnete Schallplatte 56 haltenden Zähne 75 oberhalb der Tafel 35 an der Hülse 76 an. Auf diese
Weise ergeben sich besonders lange Federwege der Zähne 75, so
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daß diese auch bei längerem Gebrauch wenig abnutzen.
Radiale Speichen 77 verbinden die Hülse 16 mit der flachen Tafel
35. Die radialen Speichen 77 schließen in einer Ebene mit dem kreisförmigen Wulst 55 ab und sind damit ebenfalls Bestandteil
der erhöhten Stützfläche für den zeichenfreien Bereich der Schallplatten 56.
Die zentrale Öffnung in Gestalt des Mittellochs 54 dient der Zentrierung des Plattenhalter-Tellers 12 während der Bestückung
im Schallplattenwerk. Der Ansatz der Zähne 75 ist mit gerundeten Kanten und soweit flach ausgebildet, daß übereinanderliegende
Plattenhalter-Teller 12 nicht aneinander festhalten. Ferner wird beim Stapeln mehrerer Teller 12 eine Abstützung in der Plattenhalter-Mitte
erreicht.
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10 | Basisteil |
11 | Deckel |
12 | Plattenhalter-Teller |
13 | Boden |
14 | Seitenwand |
15 | Stirnwand |
16 | Rückwand |
17 | Ausschnitt |
18 | Verstärkungsrippe |
19 | vorderes Ende |
20 | hinteres Ende |
21 | Erhöhung (neben dem Ausschnitt 17) |
22 | Öffnung |
23 | Gelenköffnung |
2&Agr; | Gelenköffnung |
25 | obere Wand |
26 | Seitenwand |
27 | Ausschnitt |
28 | Verstärkungsrippe |
29 | Arm |
30 | Drehzapfen |
31 | Streifen, Stirnwand |
32 | Lasche |
33 | Streifen |
34 | Vorsprung |
35 | Tafel |
36 | seitlicher Vorsprung |
37 | (versetzter) Streifen |
38 | Fuß |
39 | Lasche |
40 | Seitenrippe (vordere Verstärkungsrippe) |
- 26 - |
Al | Rippe |
42 | Seitenrippe (hintere Verstärkungsrippe) |
43 | Verbreiterung |
44 | Drehzapfen |
45 | Nut |
46 | Einkerbung |
47 | untere Verstarkungsrippe |
48 | obere Verstärkungsrippe |
49 | Vorsprung |
50 | Vorsprung |
51 | Kerbe |
52 | Einschnitt |
53 | Griffloch, Ausschnitt |
54 | Mittelloch |
55 | Wulst, Abstützrippe |
56 | Schallplatte |
57 | Rastzähne |
58 | Rastzähne |
59 | Ausschnitt |
60 | zentraler Rand |
61 | Verjüngung |
62 | Öffnung |
63 | Plattenhalter-Teller |
64 | Verankerungs-Vorsprung |
65 | Ausschnitt |
66 | Seitenstreifen |
61 | kreisförmiger Abstützstreifen |
70 | Flügel, Streben |
71 | waagerechter Rand |
72 | Schrägrand |
73 | Vorsprung |
74 | Flügel |
75 | Zahn |
76 | Hülse |
77 | radiale Speichen |
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Claims (30)
1. Kassette für mindestens eine Schallplatte mit hoher Zeichendichte,
bestehend aus einem Gehäuse und einem darin angeordneten Plattenhalter-Teller (12,63), welches Gehäuse
aus einem Basisteil (10) und einem hierzu schwenkbaren Deckel (11) besteht,
wobei das Basisteil (10) des Gehäuses einen flachen, rechteckigen Boden (13) aufweist, an dessen seitlichen Rändern
Seitenwände (14) angeordnet sind,
wobei der Deckel (11) des Gehäuses eine obere flache, rechteckige Wand (25) aufweist, an deren seitlichen Rändern
Seitenwände (26) angeordnet sind,
und wobei der Plattenhalter-Teller (12,63) eine im wesentlichen rechteckige, in das Gehäuse einlegbare Tafel
(35) aufweist, in deren Mitte auf mindestens einer ihrer beiden Seiten Halteelemente zum Festhalten der Schallplatte
(56) angeordnet sind,
da durc h gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (14,26) des Gehäuses Ausschnitte (17,27) aufweisen, daß ferner der Plattenhalter-Teller (12,63) an den den Ausschnitten (17,27) entsprechenden Stellen seitliche Vorsprünge (36) sowie seitliche Rippen (41) auf mindestens einer Seite der Tafel (35) aufweist, wobei die seitlichen Vorsprünge (36) und die von ihnen getragenen Rippen (41) bei geschlossenem Gehäuse in die Ausschnitte (17,27) hineinragen.
daß die Seitenwände (14,26) des Gehäuses Ausschnitte (17,27) aufweisen, daß ferner der Plattenhalter-Teller (12,63) an den den Ausschnitten (17,27) entsprechenden Stellen seitliche Vorsprünge (36) sowie seitliche Rippen (41) auf mindestens einer Seite der Tafel (35) aufweist, wobei die seitlichen Vorsprünge (36) und die von ihnen getragenen Rippen (41) bei geschlossenem Gehäuse in die Ausschnitte (17,27) hineinragen.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ausschnitte (17,27) sowohl in den Seitenwänden (14) des
Basisteils (10) als auch in den Seitenwänden (26) des Deckels (11) befinden.
- 28 -
- 28 -1 —&bgr; &bgr; ; &Ggr; ," „ %,&Ggr; ,'
3. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich bei geschlossenem Gehäuse die Ausschnitte (17) des
Basisteils (10) mit den entsprechenden Ausschnitten (27) des Deckels (11) zumindest teilweise überdecken und in den durch
diese Uberdeckung gebildeten Freiraum die Vorsprünge (36) mit den Rippen (41) hineinragen.
4. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Seitenwände (14) des Basisteils (10) an den längsten
Rändern des Bodens (13) befinden und ferner eine Stirnwand (15) und eine Rückwand (16) an den kürzeren Rändern des
Bodens (13) vorgesehen ist,
daß bei der flachen, rechteckigen Wand des Deckels (11) vorgesehen ist, daß deren stirnseitige und rückseitige
Ränder eine Länge im wesentlichen gleich der Länge der kürzesten Ränder des rechteckigen Bodens (13) des Basisteils
(10) haben und deren seitlich liegende Ränder kürzer sind als die längsten Ränder des rechteckigen Bodens des
Basisteils (10), wobei die Seitenwände (26) des Deckels (11), deren Länge im wesentlichen gleich der Länge der
längsten Ränder des rechteckigen Bodens (13) des Basisteils (10) ist, nach hinten über den rückwärtigen Rand der oberen
Wand hinausragen und dort mit ihren freien Enden Arme (29) für die Schwenkverbindung des Deckels (11) mit dem Basisteil
(10) in der Nähe des hinteren Endes der Seitenwände (14) dieses Basisteils (10) bilden,
daß ferner die im wesentlichen rechteckige Tafel (35) des Plattenhalter-Tellers (12,63) in das Basisteil (10)
einlegbar ist, wobei die in der Nähe der Seitenwände bzw. der Stirnwand bzw. der Rückwand befindlichen Ränder dieser
Tafel (35) Seitenränder bzw. stirnseitige Ränder bzw. rückwärtige Ränder bilden, wobei der rückwärtige Rand der
Tafel (35) einen nach oben versetzten Streifen aufweist, der, wenn das Gehäuse geschlosssen ist, im wesentlichen in
der gleichen Ebene liegt wie die obere Wand (25) des Deckels (11).
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5. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den in den Seitenwänden (14,26) des Basisteils (10) und des
Deckels (11) angebrachten Ausschnitten (17,27) Verstärkungsrippen (18,28) erhalten bleiben.
6. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter-Teller (12,63) eine
Verstärkungsrippe auf mindestens einer Tellerseite längs des stirnseitigen Randes aufweist.
7. Kassette nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter-Teller (12,63) auf jeder Tellerseite eine
Verstärkungsrippe längs des stirnseitigen Randes aufweist, wobei die untere Rippe (47) gegenüber der oberen Rippe (48)
in Richtung auf die Mitte des Tellers (12,63) um einen Betrag versetzt ist, der im wesentlichen der Stärke dieser
Rippen (47,48) entspricht, so daß, wenn zwei Plattenhalter-Teller (12,63) vertikal aufeinandergelegt werden, die untere
Rippe (47) des oberen Tellers (12,63) neben der oberen Rippe (48) des unteren Tellers (12,63) vorbeilaufen kann.
8. Kassette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem stirnseitigen Rand des Plattenhalter-Tellers (12,63)
angebrachte Verstärkungsrippe (48) Vorsprünge (49,50) trägt, die, wenn zwei Plattenhalter-Teller (12,63) vertikal
aufeinandergelegt werden, als Anschläge für die untere Rippe (47) des oberen Tellers (12,63) dienen.
9. Kassette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der unteren Verstärkungsrippe (47) mindestens eine Kerbe (51)
angebracht ist, die, wenn zwei Plattenhalter-Teller (12,63) aufeinandergelegt werden, einen (49) der genannte Vorsprünge
(49,50) aufzunehmen vermag, wodurch ein seitliches Verrutschen der beiden aufeinanderliegenden Teller (12,63)
gegeneinander verhindert wird.
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10. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tafel (35) des Plattenhalter-Tellers
(12,63) längs ihres rückwärtigen Randes eine gegen den Boden (13) des Basisteils (10) gerichtete
Verstärkungsrippe aufweist.
11. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tafel (35) des Plattenhalter-Tellers
(12,63) in der Nähe ihrer vier Ecken Ausschnitte (53) aufweist, die das Anfassen der auf dem
Plattenhalter-Teller (12,63) angeordneten Schallplatte (56) erleichtern können.
12. Kassette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente, die sich an dem
Plattenhalter-Teller (12,63) befinden, aus einem Kranz von Zähnen (57,58,75) bestehen, die in das Mittelloch der
Schallplatte (56) eingreifen und an der Wand des Mittellochs einrasten können.
13. Kassette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente von einer konzentrischen kreisförmigen Rippe
(55) umgeben sind, die als Abstüzung für die Schallplatte
(56) in deren von Aufzeichnungsspuren freiem Mittelbereich dienen kann.
14. Kassette nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (75) die Tafel (35) des Plattenhalter-Tellers
(12,63) federnd durchragen.
15. Kassette nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Teller (12) zur Aufnahme von zwei
Schallplatten (56) auf jeder Seite jeweils vier Zähne (75) aufweist.
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16. Kassette nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß von den Zähnen (57,58,75) bei geschlossener Kassette jeder zweite (57) dem Deckel (11)
zugewandt und jeder andere zweite (58) dem Basisteil (10) zugewandt ausgebildet ist.
17. Kassette nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Verstärkungsrippen (40)
an ihrer Oberseite nahe dem stirnseitigen Rand des Tellers (12,63) einen Vorsprung (73) aufweisen, dessen oberer
freier Rand in der gleichen waagerechten Ebene liegt wie der obere freie Rand der mittleren seitlichen Rippen (Al).
18. Kassette nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Teller (12,63) in der Ecke zwischen dem genannten Vorsprung
(73) und der Tafel (35) einen Flügel (74) aufweist, der senkrecht zu den Seitenrändern des Tellers (12,63) in
Richtung auf dessen Mitte verläuft und daß der Flügel (74) etwas höher ist als der Vorsprung (73), so daß er einen
Anschlag bildet, der das seitliche Verrutschen der aufeinandergestapelten Teller (12,63) verhindert.
19. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter-Teller (12) um eine Achse schwenkbar ist, die
längs einer Stirnwand (15) des Basisteils (10) verläuft, wobei die an dem stirnseitigen Rand des Tellers (12)
angeordnete obere Rippe an ihren seitlichen Enden (43) einen seitwärts gerichteten Drehzapfen (44) aufweist, der
in zugeordnete Öffnungen (23) in den Seitenwänden (14) des Basisteils (10) nahe der Stirnwand (15) eingreifen kann.
20. Kassette nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Seitenwände (14) des Basisteils (10) geschnittenen
Öffnungen (23) in einem hochgezogenen Teil (19) dieser
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Wände (14) angeordnet sind, wobei der Plattenhalter-Teller
(12) eine Nut (45) längs seines stirnseitigen Randes aufweist, so daß der Teller (12) sich um mehr als 180° um
die genannte Schwenkachse drehen kann.
21. Kassette nach einem der Ansprüche 19 und 20, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Einschnitte (52) in der an dem stirnseitigen Rand des Tellers (12) befindlichen oberen
Rippe (48) in der Nähe von deren seitlichen Rändern vorgesehen sind, so daß der stirnseitige Rand des Tellers
(12) ausreichend nachgiebig wird, um die Drehzapfen (44) in
die zugeordneten Öffnungen (23) des Basisteils (10) einführen zu können.
22. Kassette nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte (52) ein kleines Stück weit in die Tafel (35)
des Tellers (12) hineinführen.
23. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter-Teller (12,63) in der durch die Seitenrippen
(40,41) und die Tafel (35) gebildeten Ecke Streben (70) aufweist, die sich in Richtung auf die Mitte des Tellers
(12,63) senkrecht zu seinen Seitenrändern erstrecken und einen freien Schrägrand (72) aufweisen, der sich von der
Tafel (35) aus zum oberen freien Rand der Seitenrippen (41) erstreckt.
24. Kassette nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter-Teller (12) am
stirnseitigen und der Deckel (11) am rückseitigen Rand des Basisteils (10) angelenkt ist.
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- 33 - ■■·. I %■■'■ .-.:,.■-
25. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ausschnitte (17,27) in etwa im Bereich der Mitte der
Länge der Seitenwände (14,26) befinden.
26. Kassette nach einem der Ansprüche 4 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß der rückseitige Rand des Tellers (12) durch den hinteren, nach oben versetzten Streifen (37) und auf
der anderen Tellerseite durch einen Vertikalstreifen verstärkt ist.
27. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter-Teller (63) nur
einseitig mit Zähnen (57) und einer konzentrischen kreisförmigen Rippe (55) versehen ist, so daß der Teller (63) nur
eine einzige Schallplatte (56) aufzunehmen vermag.
28. Kassette nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter-Teller (63) an seinen Seitenrändern
Verankerungsvorsprünge (64) aufweist, die seitwärts gerichtet sind und in zugeordnete Öffnungen oder Kerben in
den Seitenwänden (14) des Basisteils (10) einzugreifen vermögen, so daß der Teller (63) in das Basisteil (10)
eingelegt und darin gehalten werden kann.
29. Kassette nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß längliche Ausschnitte (65) längs der Seitenränder des
Plattenhalter-Tellers (63) im Bereich der Verankerungsvorsprünge (64) vorgesehen sind, so daß der Teller (63)
leichter in das Basisteil (10) eingeführt werden kann.
30. Kassette nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
daß der Plattenhalter-Teller (63) an seiner Unterseite ein Abstützorgan (67) in der Mittelzone der Tafel
(35) des Tellers (63) aufweist, um zu verhindern, daß der Teller (63) auf den Boden (13) des Basisteils (10) stößt.
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