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DE9200624U1 - Elektrisches Gerät, insbesondere Schalt- und Steuergerät für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Elektrisches Gerät, insbesondere Schalt- und Steuergerät für Kraftfahrzeuge

Info

Publication number
DE9200624U1
DE9200624U1 DE9200624U DE9200624U DE9200624U1 DE 9200624 U1 DE9200624 U1 DE 9200624U1 DE 9200624 U DE9200624 U DE 9200624U DE 9200624 U DE9200624 U DE 9200624U DE 9200624 U1 DE9200624 U1 DE 9200624U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
circuit board
housing
electrical device
housing cover
edge
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9200624U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE9200624U priority Critical patent/DE9200624U1/de
Priority to DE4218112A priority patent/DE4218112B4/de
Priority to FR9214041A priority patent/FR2686476A1/fr
Priority to JP5006389A priority patent/JPH05283876A/ja
Priority to ITMI930069A priority patent/IT1263767B/it
Priority to KR1019930000672A priority patent/KR100292417B1/ko
Publication of DE9200624U1 publication Critical patent/DE9200624U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/0026Casings, cabinets or drawers for electric apparatus provided with connectors and printed circuit boards [PCB], e.g. automotive electronic control units
    • H05K5/0047Casings, cabinets or drawers for electric apparatus provided with connectors and printed circuit boards [PCB], e.g. automotive electronic control units having a two-part housing enclosing a PCB
    • H05K5/0052Casings, cabinets or drawers for electric apparatus provided with connectors and printed circuit boards [PCB], e.g. automotive electronic control units having a two-part housing enclosing a PCB characterized by joining features of the housing parts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

R. 24981
20.12.1991 Pn/Sm
ROBERT BOSCH GMBH, 7000 STUTTGART 10
Elektrisches Gerät, insbesondere Schalt- und Steuergerät für Kraftfahrzeuge
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem elektrischen Gerät nach der Gattung des Hauptanspruchs. Bei derartigen aus der US-PS 4 811 165 bekannten elektrischen Geräten ist die Leiterplatte auf eine Basisplatte aufgebracht, die als Kühl- und Versteifungselement dient, insbesondere, wenn die Leiterplatte als Leiterfolie ausgebildet ist. Die Leiterplatte hat dabei eine kleinere Grundfläche als die Basisplatte und auf den freibleibenden Randbereichen der Basisplatte liegen die umlaufenden Ränder des Gehäusebodens beziehungsweise Gehäusedeckels auf. Die Verwendung einer derartigen Basisplatte bringt erhebliche Probleme bei der Isolierung mit sich, wenn Schaltungsbauelemente in Drahtbauweise auf der Leiterplatte angeordnet sind. Bei Leiterplatten in Zweilagentechnik sind ebenfalls erhebliche Aufwendungen zur Isolierung notwendig. Darüberhinaus bedeutet die Nutzung einer derartigen Basisplatte allein schon einen nicht unerheblichen Material- und Fertigungsaufwand.
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Es ist weiterhin bekannt, Leiterplatten mit einem Gehäuseboden beziehungsweise Gehäusedeckel zu verbinden, indem die Leiterplatte mit Abstand zum betreffenden Gehäusebauteil an diesem befestigt ist. Dazu verfügt das entsprechende Gehäusebauteil über Abstandshalter, auf denen die Leiterplatte aufliegt und in denen Befestigungselemente vorgesehen sind. Diese Abstandshalter und Befestigungselemente können auch als zusätzliche Bauelemente verwendet werden, die mit entsprechenden Befestigungsvorrichtungen der entsprechenden Gehäusebauteile zusammenwirken. Eine derartige, quasi aufgeständerte Befestigung an beziehungsweise auf einem Gehäusebauteil ist aufwendig und erfordert einen nicht unerheblichen Bauteilaufwand.
Vorteile der Erfindung
Das erfindungsgemäße elektrische Gerät mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß bei einfachem Aufbau ein geringer Bauteilaufwand erreicht wird und daß Isolierungsprobleme der Leiterplatte vermieden werden. Das erfindungsgemäße elektrische Gerät ist aufgrund des sehr geringen Bauteilaufwandes vor allem äußerst preisgünstig herzustellen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus der Beschreibung und den Unteransprüchen.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung und Zeichnung näher erläutert. Letztere zeigt einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes elektrisches Gerät in vereinfachter Darstellung.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Das elektrische Schalt- oder Steuergerät hat eine Leiterplatte 10, auf deren Oberseite 11 eine elektronische Schaltung aufgebracht ist, von der nur einige elektronische Bauelemente 12, 14 dargestellt sind. Diese können als herkömmliche Drahtbauelemente 12, deren Anschlußdrähte 13 durch entsprechende Lötöffnungen der Leiterplatte 10 ragen, oder als SMD-Bauelemente 14 (Surface mounted device) ausgeführt sein. Auf die Oberseite 11 der Leiterplatte 10 ist an deren vorderer Stirnseite 15 weiterhin eine an sich bekannte Steckerleiste 16 aufgesetzt, deren Anschlußfahnen 17 mit der Leiterplatte 10 beziehungsweise der Schaltung verbunden sind.
Die Oberseite 11 der Leiterplatte 10 wird von einem wannenformigen Gehäusedeckel 18 abgedeckt, der an seiner vorderen Seitenwand 19 eine die Steckerleiste 16 umfassende Ausnehmung 20 hat. Die übrigen Seitenwände 21 haben einen durchgehenden, kragenförmigen Rand 22, der auf dem äußeren Bereich der Leiterplatte 10 aufliegt. Die Leiterplatte 10 ist dazu im Bereich ihrer Außenränder frei von Schaltungsbauteilen und Leiterbahnen.
Der durchgehende Rand 22 hat eine parallel zu den jeweiligen Seitenwänden 21 verlaufende, abgewinkelte Kante 23, die die Stirnseiten der Leiterplatte 10 umfaßt. Diese abgewinkelte Kante 23 schließt an ihrer Unterseite 24 bündig mit der Unterseite 25 der Leiterplatte 10 ab, so daß diese quasi eingebettet ist.
Die Unterseite 25 der Leiterplatte 10 wird von einem ebenfalls wannenformigen Gehäuseboden 26 umfaßt, dessen Seitenwände 27 einen durchgehenden, kragenförmigen Rand 28 haben, der auf dem äußeren Bereich der Unterseite 25 der Leiterplatte 10 anliegt. Der Rand 28 überragt die Leiterplatte 10, so daß dieser an der Kante 23 des Gehäusedeckels 18 aufliegt und die Leiterplatte 10 eingeschlossen ist.
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Die Ränder von Gehäusedeckel 18 und Gehäuseboden 26 haben mehrere fluchtende Bohrungen 29, die auch die Leiterplatte 10 durchdringen, und in die Schrauben 30 eingesetzt sind, die den Gehäusedeckel 18, die Leiterplatte 10 und den Gehäuseboden 26 fest miteinander verbinden.
Der durch den Gehäusedeckel 18 und die Leiterplatte 10 sowie die Steckerleiste 16 umschlossene Raum 31 ist zum Druckausgleich über eine Bohrung 32 in der Leiterplatte 10 mit dem Raum 33 verbunden. Dieser wird durch den Gehäuseboden 26 und die Leiterplatte 10 gebildet.
Anstelle der Verschraubung von Gehäusedeckel 18, Leiterplatte 10 und Gehäuseboden 26 können diese auch durch Kleben, Löten, Bördeln, Nieten, mittels Rastelementen oder anderen Verbindungstechniken fest miteinander verbunden sein. Durch einen umlaufenden Kleberauftrag zwischen dem jeweiligen umlaufenden Rand und der Leiterplatte kann der Verband abgedichtet werden. Der Gehäusedeckel und Gehäuseboden sind vorzugsweise aus einem gut wärmeleitenden Material gefertigt, zum Beispiel Metall, Blister mit metallischer Beschichtung oder ähnlichem. Dadurch, daß der Rand 28 des Gehäusebodens 26 und die Kante 23 des Gehäusedeckels 18 aufeinanderliegen, kann ein Temperaturausgleich zwischen Gehäuseboden und Gehäusedeckel stattfinden. Gleichzeitig ist die Leiterplatte 10 umfassend abgedeckt. Um einen guten Wärmeübergang zwischen Gehäuse und Leiterplatte zu gewährleisten, kann letztere im Randbereich beziehungsweise im Bereich der Auflage von Gehäusedeckel und Gehäuseboden mit einer wärmeleitenden Schicht versehen sein, zum Beispiel mit einer Kupferkaschierung, einer Zinnschicht oder einer wärmeleitenden Paste.
Sollen durch das Gehäuse Abschirmfunktionen (Verbesserung der elektromagnetischen Verträglichkeit) ausgeübt werden, werden Gehäusedeckel und Gehäuseboden vorteilhafterweise elektrisch leitend ausgeführt und sind elektrisch leitend miteinander verbunden.
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Enthält die Schaltung auf der Leiterplatte 10 stark wärmeerzeugende Leistungsbauelemente, werden diese in vorteilhafterweise in der Nähe des Außenrandes der Leiterplatte angeordnet und über die zuvor beschriebene wärmeleitende Beschichtung der Leiterplatte zur Wärmeabfuhr an den Gehäusedeckel beziehungsweise den Gehäuseboden angebunden. Enthält die elektronische Schaltung beispielsweise Leistungsbauelemente vom Typ TO 220, TO 218, ist es vorteilhaft, diese auf der Leiterplatte so anzuordnen, daß sie mit ihren Rückseiten flächig aufliegen und ihre Kühlfahnen zum Rand der Leiterplatte weisen. Diese Leistungsbauelemente werden dann soweit nach außen zum Leiterplattenrand hin angeordnet, daß die Kühlfahnen zwischen Leiterplatte und dem aufliegenden kragenförmigen Rand des Gehäusedeckels 18 eingeklemmt werden. Dadurch wird ein direkter Wärmeübergang zur jeweiligen Gehäusehalbschale ermöglicht. Um den Verband Gehäusebauteil, Kühlfahne des Leistungsbauelementes und Leiterplatte innig zu gestalten, kann von außen eine im Querschnitt U-förmige Feder über den Gehäuserand geschoben werden. Der Abschnitt des Randes, der das Leistungsbauelement festklemmt, kann elektrisch isoliert werden, zum Beispiel durch eine Folie, durch Lackauftrag, eine Eloxalschicht oder eine Keramikschicht.
Wird der umlaufende Rand an definierten Stellen verbreitert, können diese Verbreiterungen als Befestigungslaschen ausgebildet werden, mit denen das elektrische Gerät am Einbauort befestigt wird.
Im Gegensatz zur bisher beschriebenen Ausführungsform kann bei dem elektrischen Gerät die Leiterplatte auch in Zweilagentechnik oder als Leiterfolie ausgebildet werden. In letzterem Fall wird dazu vorteilhafterweise der Gehäusedeckel nach dem Bestückungsvorgang der Leiterfolie auf diese aufgeklebt, so daß diese allseitig fest mit dem Gehäusedeckel verbunden ist und damit mechanisch stabilisiert wird. Durch Aufkleben des Gehäusebodens wird der Verband abge -
- 6 - R. 24981
schlossen, so daß die Leiterfolie fest eingespannt ist. Der Gehäusedeckel ist dazu entsprechend ausgebildet, das heißt, die umlaufende Kante 23 ist entweder entsprechend angepaßt, das heißt kürzer, oder der Gehäusedeckel wird ohne entsprechende umlaufende Kante ausgeführt.
Durch den sandwichartigen Aufbau des elektrischen Gerätes wird ein mechanisch stabiler Aufbau erreicht, der mit einer minimalen Zahl von Komponenten auskommt und daher einfach und billig zu fertigen ist.

Claims (7)

R. 24981 20.12.1991 Pn/Sm ROBERT BOSCH GMBH, 7000 STUTTGART 10 Ansprüche
1. Elektrisches Gerät, insbesondere Schalt- und Steuergerät für
Kraftfahrzeuge, mit mindestens einer Leiterplatte (10), die eine
elektronische Schaltung trägt, und die in einem Gehäuse angeordnet ist, das mindestens einen haubenartigen Gehäusedeckel (18) und einen haubenartigen Gehäuseboden (26) aufweist, und wobei der Gehäusedeckel und der Gehäuseboden jeweils einen kragenförmigen Randbereich (22, 28) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die kragenförmigen Randbereiche von Gehäusedeckel und Gehäuseboden im Bereich des
Außenrandes der Leiterplatte (10) jeweils auf dieser aufliegen.
2. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte als Leiterfolie ausgebildet ist.
3. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (10) zumindest im Bereich der Auflage der Randbereiche (22, 28) von Gehäuseboden (26) und Gehäusedeckel (18) eine Schicht aus gut wärmeleitendem Material aufweist.
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4. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseboden (26) und der Gehäusedeckel (18) wärmeleitend miteinander verbunden sind.
5. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseboden (26) und der Gehäusedeckel (18) sich berührende Randbereiche (23, 24, 28) aufweisen.
6. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Schaltung wärmeabgebende Leistungsbauelemente aufweist, deren Kühlfahnen zwischen Leiterplatte und dem aufliegenden Randbereich von Gehäusedeckel beziehungsweise Gehäuseboden eingeklemmt ist.
7. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (22) des Gehäusedeckels (18) und der Rand (28) des Gehäusebodens (26) von mindestens einer Feder umfaßt werden.
DE9200624U 1992-01-21 1992-01-21 Elektrisches Gerät, insbesondere Schalt- und Steuergerät für Kraftfahrzeuge Expired - Lifetime DE9200624U1 (de)

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DE4218112A DE4218112B4 (de) 1992-01-21 1992-06-02 Elektrisches Gerät, insbesondere Schalt- und Steuergerät für Kraftfahrzeuge
FR9214041A FR2686476A1 (fr) 1992-01-21 1992-11-23 Appareil electrique, notamment appareil de commutation et de commande pour vehicule automobile.
JP5006389A JPH05283876A (ja) 1992-01-21 1993-01-19 電気機械、特に自動車用の切換え及び制御機械
ITMI930069A IT1263767B (it) 1992-01-21 1993-01-19 Apparecchio elettrico,specialmente apparecchio di commutazione e di comando per autoveicoli
KR1019930000672A KR100292417B1 (ko) 1992-01-21 1993-01-20 자동차용의절환및제어기계

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