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Bootshaut Die Erfindung betrifft eine Bootshaut für Faltboote, Schlauchboote
und ähnliche transportable Wasserfahrzeuge. Solche Bootshäute werden aus mehreren
Schichten aufgebaut, und zwar wird in der Regel die eigentliche Tragschicht, die
zumeist aus einer Gewebebahn oder sonstigen Textilstoffen besteht, einseitig oder
beiderseitig mit wasserundurchlässigen Beschichtungen bekleidet. Bekannt sind einerseits
Bootshäute, die aus mit Kautschuk bekleideten Gewebebahnen bestehen, andererseits
solche, bei denen die Gewebebahnen mit gummiähnlichen Kunststoffschichten, vorzugsweise
auf Polyvinylchlorid- oder Polyäthylenbasis, versehen sind. Die Erfindung unterscheidet
sich von diesen beiden bekannten Ausführungsformen dadurch, daß in der Bootshaut
sämtliche drei vorerwähnten Schichten in bestimmter Zuordnung vorgesehen sind.
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Die gummiähnlichen Kunststoffe, die im Handel häufig als Plastics
bezeichnet werden und für die als hauptsächliche Vertreter Kunststoffe auf Polyvinylchlorid-
oder Polyäthylenbasis vorstehend bereits genannt wurden, werden als diejenige Außenbelegung
verwendet, die mit dem Wasser in Berührung kommt. Anstatt nun jedoch, wie bisher
üblich, diese Kunststoffschicht unmittelbar auf der eigentlichen Tragschicht aus
Textilstoff anzubringen, wird zwischen :der Tragschicht und der Kunststoffschicht
noch eine kältebeständige Schicht vorgesehen, die vorzugsweise in der Hauptsache
aus Naturkautschuk oder Kunstkautschuk oder Mischungen der beiden Materialien besteht.
Auf
diese Weise gelingt es, die guten Eigenschaften beider Werkstoffe,
einerseits des Kautschuks und andererseits des Kunststoffes, zur Wirkung zu bringen
und ihre Mängel auszugleichen.
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Kunststoffschichten auf Polyvinylchloridbasis und ähnliche Schichten
besitzen gute Schürffestigkeit und günstige Gleiteigenschaften. Dagegen sind diese
Kunststoffschichten nur beschränkt kältebeständig. Auch durch Zusatz von Weichmachern
gelingt es bekanntlich nicht, das Brüchigwerden dieses Materials bei tieferen Temperaturen
völlig auszuschalten. So muß bei vielen Materialien dieser Art trotz Zusatz von
Weichmachern mit Brüchigwerden bei etwa -5° gerechnet werden.
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Durch die erfindungsgemäß zwischen diesen kälteempfindlichen Schichten
und der eigentlichen Tragschicht angeordnete Schicht aus kältebeständigem Werkstoff
bleibt die Tragschicht gegen Eindringen von Feuchtigkeit auch bei Brüchigwerden
der kälteempfindlichen Außenschicht geschützt.
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Auch in anderer Hinsicht ergänzen sich bei dieser Anordnung die beiden
Schichten, nämlich dann, wenn man als Außenschicht Substanzen auswählt, die durch
Berührung mit Ölen, Fetten oder Treibstoffen nicht angegriffen werden, im Gegensatz
zu Kautschuk, der sich bekanntlich in Berührung mit solchen Materialien chemisch
zersetzt. Dieser Nachteil der bisher bekannten Bootshäute mit außenliegender Kautschukbeschichtung
wird durch die neue Kombination ebenfalls vermieden. Die schon genannten Kunststoffe
auf Polyvinylchloridbasis sind Beispiele für solche treibstoffesten Kunststoffe.
Auch die durch Alterung des Naturkautschuks, insbesondere unter Einwirkung des Sonnenlichtes,
auftretenden Veränderungen, wie die bekannten Lichtrisse, können infolge der erfindungsgemäßen
Schichtenkombination nicht auftreten. Andererseits kommt in der erfindungsgemäßen
Schichtenkombination die unerwünschte Thermoplastizität der Kunststoffschichten
nicht zur Auswirkung.
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Die Erfindung ist daher dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einer
nach außen liegenden kälteempfindlichen gummiähnlichen Kunststoffschicht und einer
Tragschicht, vorzugsweise einer Gewebeeinlage, eine Schicht aus Naturkautschuk,
Kunstkautschuk oder anderen kautschukartigen kältebeständigen Substanzen vorgesehen
ist, wobei zwischen der äußeren Kunststoffschicht und der kältebeständigen Schicht
sowie auf der anderen Seite der kältebeständigen Schicht gegebenenfalls noch Textilstoffschichten
vorgesehen sind.
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Es sind je nach den Erfordernissen des Einzelfalles zahlreiche Schichtkombinationen
möglich, von denen einige noch näher erläutert werden.
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Demgemäß wird die Erfindung an Hand schematischer Zeichnungen an einer
Reihe von Ausführungsbeispielen noch näher beschrieben.
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Fig. I ist ein Schnitt durch ein Faltboot mit teilweise vergrößertem
Bootshautquerschnitt, Fig. 2. ein Schnitt durch ein Schlauchboot ebenfalls mit teilweise
vergrößerten Bootshautquerschnitten. Die Bootshaut gemäß Fig. I ist aufgebaut aus
einer dem Wasser zugekehrten kälteempfindlichen Kunststoffschicht 5, der eigentlichen
Tragschicht 2 in Form einer Gewebeeinlage und einer zwischen der kälteempfindlichen
Kunststoffschicht 5 und der Tragschicht 2 vorgesehenen kältebeständigen Schicht
3, die vorzugsweise im wesentlichen aus Naturkautschuk besteht. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel liegt die Kautschukschicht 3 nicht unmittelbar neben der kälteempfindlichen
Kunststoffschicht I, sondern es ist eine Zwischenschicht 4 vorgesehen, die vorzugsweise
ebenfalls aus Gewebe besteht. Die Tragschicht :2 ist in dem Ausführungsbeispiel
auf ihrer anderen Seite wiederum mit einer kälteempfindlichen Kunststoffschicht
bekleidet. Für die Schichten I und 5 wählt man vorzugsweise Kunststoff auf Polyvinylchlorid-
oder Polyäthylenbasis mit den in der Technik allgemein bekannten Weichmacher- und
sonstigen Zusätzen. Schicht 2 als die eigentliche tragende Schicht. kann kräftiger
ausgeführt sein als die Schicht 4. Man kann aber auch beide Schichten :2 und 4 gleich
stark ausbilden und hat dann infolge des symmetrischen Schichtenaufbaus die Möglichkeit,
die Bootshaut beiderseitig zu verwenden.
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Bei dem Schlauchboot gemäß Fig. 2 besteht die Bootshaut 9 des aufblasbaren
Teils Io aus drei Kautschukschichten II, 13 und 15, an die sich, von innen nach
außen gesehen, drei Gewebeschichten 12, I4 und 16 anschließen. In der Regel verwendet
man Naturkautschuk, doch können auch Kunstkautschuk oder Mischungen dieser Substanzen
verwendet werden. Die Gewebeschicht 16 ist außen mit einer Kunststoffschicht 17
bekleidet, also einer Schicht, die durch Treibstoff, Öl u. dgl. nicht angegriffen
wird und auch sehr alterungsbeständig ist.
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Für die Bootshaut I9 des Bootsbodens 2o ist bei dem in Fig. 2 veranschaulichten
Ausführungsbeispiel keine Kautschukzwischenlage vorgesehen; der Boden 2o besteht
aus einer beidseitig mit Kunststoffschichten 2I, 23 versehenen Gewebebahn 22.
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Fig. 2 veranschaulicht demgemäß die Möglichkeit, eine Bootshaut der
bisher bereits bekannten Art mit einer Bootshaut gemäß der Erfindung zu kombinieren.
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Eine Ausführungsform, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, ist beispielsweise
angezeigt für Schlauchboote, für die besonders hohe Treibstoff- und Lichtrißbeständigkeit,
hohe Anschürffestigkeit und geringer Wasserwiderstand gefordert wird. Diese Treibstoffestigkeit
wird dadurch gewährleistet, daß sämtliche von außen zugänglichen Schichten, nämlich
die Bootsaußenschichten 17 und 23 sowie die Bootsinnenschicht 21, aus treibstoffestem
Material bestehen. Durch die Kautschuklagen i i, 13, 15 wird bei dem
aufblasbaren Schlauchteil io die bei Fehlen dieser Schichten zutage tretende schädliche
Auswirkung der Thermoplastizität der Schicht 17 vermieden, da der sich bei Sonnenbestrahlung
in dem aufgeblasenen Schlauch ausbildende Innendruck insbesondere von den Kautschukschichten
aufgenommen wird.
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An Stelle von Natur- oder Kunstkautschuk können für die betreffenden
Schichten auch andere gummiähnliche kältebeständige Substanzen ver`-wendet
werden.
Die verschiedenen Schichten können als Folien mit den Textilstoffschichten vereinigt
werden. Sie können auch in zunächst flüssiger Form aufgebracht werden.