DE9111863U1 - Verpackungskörper - Google Patents
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Description
ABEL-05gDE
23. Sept. 1991
23. Sept. 1991
BESCHREIBUNG Verpackungskörper
TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft einen Verpackungskorper, der flächig
aneinanderliegende Wellpappenabschnitte aufweist, die gegenseitig unverschiebbar miteinander verbunden, wie beispielsweise
miteinander verklebt sind.
Derartige Verpackungskorper können als separate Verpackungseinheiten verwendet werden. Es ist andererseits auch möglich,
solcherart ausgebildete Verpackungskorper als Füllmaterial und zur Stoßsicherung innerhalb eines Umkartons zu benutzen.
Im letzteren Fall befinden sich die Verpackungskorper zwischen
der Innenseite des Umkartons und der Außenseite des zu verpackenden Gutes. Das Verpackungsgut besitzt dabei oftmals
eine sehr unebene Oberfläche mit herausstehenden und vorstehenden Kanten und Ecken. Die Verpackungskorper füllen dann
mehr oder weniger den Zwischenraum zwischen dem zu verpackenden Gut und dem Umkarton aus. Die Verpackungskorper müssen
volumenmäßig in einem derartigen Fall daher der jeweils vorhandenen Größe des vorhandenen Zwischenraums optimal angepaßt
sein.
STAND DER TECHNIK
Aus dem DE-G 90 14 539 ist ein Verpackungskorper der eingangs
genannten Art bekannt. Die Wellpappenabschnitte bestehen aus Rollenwellpappe, die zu einem Rollenkörper aufgerollt oder
zick-zack-f örmig gefaltet flächig aneinanderliegen. Derartige
Verpackungskorper besitzen ausgerundete bzw. abgerundete Biege- bzw. Faltkanten, so daß eine exakt winklige bzw. ebenflächige
Umrißgestalt praktisch nicht herstellbar ist. Dies trifft auch für das aus der GB-PS 964.153 bekannte Ver-
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packungskissen zu. Infolge seiner aus einem aufgewickelten
Abschnitt gebildeten Form besitzt es ausgerundete Ecken und eine nicht exakt auszubildende einspringende Kante. Bei den
aus der US-PS 2.947.459 und US-PS 3.088.647 bekannten Verpackungskörpern
besitzen diese aufgerollte Rollenkörper, wodurch eine entsprechend gekrümmte Oberflächenform zwangsläufig
vorgegeben ist.
Das aus der CH-PS 420.980 bekannte Verpackungshilfselement
ist nicht aus Rollenwellpappe sondern aus flächiger Wellpappe hergestellt. Diese Wellpappe besitzt eine gewellte Mittellage,
die beidseitig von einer oberen und unteren flächigen Deckbahn abgedeckt ist. Eine derartige Wellpappenbahn kann
vom Hersteller nicht in Form der üblicherweise bei Rollenwellpappe verwendeten großen Rollen dem Verbraucher bzw. Verwender
zur Verfügung gestellt werden.
Aus der US-PS 1.926.156 ist eine rollenförmig gewellte Wellpappe
vorhanden, bei der zwischen einer oberen und unteren gewellten Wellpappenbahn eine ebenfalls gewellte Mittellagenbahn
vorhanden ist. Ein derartiger aus drei speziellen Bahnen hergestellter Wellpappenabschnitt ist aus üblicherweise vorhandenen
Rollenwellpappenabschnitten nicht herzustellen.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Verpackungskörper der eingangs
genannten Art anzugeben, der preiswert und damit aus Rollenwellpappe hergestellt und der möglichst universell eingesetzt
werden kann.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben.
Der Verpackungskörper der eingangs genannten Art zeichnet sich dementsprechend dadurch aus, daß seine Wellpappenabschnitte
aus einzelnen, flächig ubereinandergestapelten
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Rollenwellpappenabschnitten bestehen, wobei mehrere übereinandergestapelte
Abschnitte in etwa quader- oder winkelförmig ausgebildet sind.
Die Erfindung basiert damit auf der Erkenntnis, daß Rollenwellpappe
ein umweltfreundliches Produkt ist und damit problemlos eingesetzt werden kann. Rollenwellpappe kann darüber
hinaus zu beliebig langen und dicken Rollenkörpern aufgewikkelt sein, wodurch beliebig lange Wellpappenabschnitte beim
jeweiligen Benutzer bzw. Verwender dieser Wellpappe zur Verfügung gestellt werden können. Bei dem erfindungsgemäßen Verpackungskörper
werden dementsprechend einzelne Wellpappenabschnitte von einer entsprechend breiten Wellpappenrolle abgetrennt
und flächig, Abschnitt für Abschnitt, übereinandergestapelt. Ein aus einem derartigen Stapel gebildeter Teilkörper
kann mit einem beispielsweise Klebeband umschlungen und dadurch in seiner quaderförmigen oder sonstigen winkelförmigen
Gestalt gesichert werden. Als vorteilhaft hat es sich allerdings herausgestellt, vor dem Übereinanderstapeln der einzelnen
Abschnitt dieselben mit einer Klebschicht zu versehen, so daß übereinandergestapelte Abschnitte aneinanderkleben und
dadurch der gesamte Teilkörper in seiner jeweiligen voluminösen Form stabilisiert werden kann.
Um die Steifigkeit oder Stabilität von übereinandergestapelten Rollenwellpappenabschnitten zu erhöhen, hat es sich als
vorteilhaft herausgestellt, diese Abschnitte kreuzweise übereinanderzustapeln. Das bedeutet, daß die Wellenbahnen von benachbarten
Abschnitten quer, insbesondere rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind.
Nach einer wesentlichen Weiterbildung der Erfindung können mehrere aus übereinandergestapelten Abschnitten jeweils gebildete
Teilkörper auf einem gemeinsamen Rollenwellpappenabschnitt befestigt sein. Längs dieses einen Rollenwellpappenabschnittes
sind die mehreren Teilkörper miteinander verbun-
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den. Die Teilkörper können dabei problemlos winklig zueinander ausgerichtet werden, da als Knickkante lediglich der einzelne
Abschnitt vorhanden ist. Ein einzelner Rollenwellpappenabschnitt läßt sich aber problemlos umbiegen. Sofern benachbarte
Teilkörper durch einen etwa V-förmigen Spalt voneinander beabstandet und durch einen gemeinsamen Abschnitt
miteinander verbunden sind, können die beiden Teilkörper beispielsweise zu einer rechtwinkligen Winkelform umgeklappt
werden. Die den V-förmigen Spalt begrenzenden Begrenzungsflächen der beiden Teilkörper können miteinander verklebt werden,
so daß ein Verpackungskörper mit entsprechend bleibender und stabiler Winkelform ausgebildet werden kann.
Je nach Verwendungs- und Einsatzzweck ist es auch möglich, mehrere aus übereinandergestapelten Abschnitten gebildete
Teilkörper stumpf aneinanderstoßend anzuordnen und in ihren Stoßbereichen miteinander zu verbinden. Diese Verbindung ist
dabei insbesondere eine Klebverbindung.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung können die Abschnitte eines Teilkörpers auch stufenförmig abgetrennt ausgebildet
werden. Bei einer derartigen Stufenausbildung kann dann ein weiterer Teilkörper gleichsam auf die "Trittfläche" einer
Stufe aufgelagert werden. Es können dann mit einem Hohlkörper ausgebildete Verpackungskörper bereitsgestellt werden, die
gleichsam mit einem Deckel bzw. Boden verschlossen werden können.
Eine ganz wesentliche Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß in dem Verpackungskörper eine Mulde
ausgebildet ist. Diese Mulde wird durch Eindrücken in den Stapel von Abschnitten hergestellt. Dabei wird die Mulde zu
einem Zeitpunkt ausgebildet, wo der zwischen den einzelnen Abschnitten vorhandene Kleber noch nicht ausgehärtet ist.
Nach dem Aushärten des Klebers behält der Rollenwellpappenstapel seine mit einer Mulde versehene Gestalt. Sofern ge-
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wünscht, kann der Stapel dann nachträglich rechtwinklig nachgeschnitten
werden, so daß die durch die Einwölbung entstandene Verformung der äußeren Begrenzungsebenen des Stapels
wieder beseitigt werden kann.
Diese Mulde kann beispielsweise auch in Form einer Rinne ausgebildet
sein. Die eine oder die beiden Stirnseiten dieser Rinne können durch einen weiteren Stapel von Abschnitten verschlossen
werden. In der Mulde bzw. der Rinne können dann beispielsweise kreiszylindrische Körper wie Flaschen oder
dergleichen stoßsicher und damit geschützt eingelagert werden .
Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Verpackungskörpers
sind den in den sonstigen Ansprüchen enthaltenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen
zu entnehmen. Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben
und erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 einen aus zwei Teilkörpern bestehenden Verpackungskörper nach der Erfindung im aufgeklappten Zustand,
Fig. 2 den Verpackungskörper nach Fig. 1 im winklig umgeklappten Zustand,
Fig. 3 einen aus mehreren Teilkörpern bestehenden anderen
Verpackungskörper nach der Erfindung im aufgeklappten Zustand,
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Fig. 4 einen mit Deckel und Boden zu verschließenden, wandartigen Verpackungskörper, ähnlich dem in Fig. 3 dargestellt
en Verpackungskörper,
Fig. 5 einen aus drei Teilkörpern zusammengesetzten weiteren Verpackungskörper,
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Fig. 6 einen mit einer Mulde versehenden Verpackungskörper nach der Erfindung und
Fig. 7 einen mit einer stirnseitig verschlossenen Rinne versehenen
Verpackungskörper nach der Erfindung.
WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
In Fig. 1 und 2 ist ein Verpackungskörper 10 dargestellt, der aus flächig übereinandergestapelten, einzelnen Abschnitten
aus Rollenwellpappe zusammengesetzt ist.
Die einzelnen Abschnitte 12.1, 12.2, 12.3, 12.4 und 12.5 sind miteinander verklebt und in einem linken stapeiförmigen Teilkörper
14.1 und in einem rechten ebenfalls stapeiförmigen Teilkörper 14.2 vorhanden. Beide Teilkörper 14.1 und 14.2
sind auf einem untersten Abschnitt 12.6 aufgeleimt vorhanden. Der unterste Abschnitt 12.6 ist doppellagig ausgebildet und
besitzt eine in der Zeichnung von unten nach oben ausgerichtete kopfstehende Wellpappen-Welle. Dadurch ist der Teilkörper
10 sowohl von oben als auch von unten flächig eingerahmt vorhanden.
Der unterste Abschnitt 12.6 ist unterhalb beider Teilkörper 14.1 und 14.2 vorhanden. Die beiden Teilkörper 14.1 und 14.2
sind über einen V-förmigen Spalt 16 voneinander getrennt. Dieser Spalt 16 ist nicht in dem untersten Abschnitt 12.6
ausgebildet. Dadurch hängen über diesen untersten Abschnitt 12.6 die beiden Teilkörper 14.1, 14.2 aneinander. Durch
rechtwinkliges Hochklappen des in der Zeichnung linken Teilkörpers 14.1 wird der Spalt 16 überbrückt und die Begrenzungslinien
18.1 vom linken Teilkörper 14.1 bzw. 18.2 vom rechten Teilkörper 14.2 liegen flächig aneinander, so wie das
in Fig. 2 dargestellt ist. Um diese Winkelform des Verpackungskörpers
10 (Fig. 2) aufrechtzuerhalten und bleibend zu sichern, wird zumindest die eine Begrenzungsfläche 18.1
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bzw. 18.2 mit einer Klebeschicht versehen, so daß die beiden Teilflächen 14.1 und 14.2 aneinanderkleben können. Statt der
Ausrichtung der Wellen wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, kann diese Wellenausrichtung auch quer zum Spalt 16 und damit
rechtwinklig zu der dargestellten Ausrichtung verlaufen. Dies ist dann sinnvoll, wenn mehr Kartonmaterial im Bereich der
Begrenzungsflächen 18 als Klebefläche vorhanden sein soll. Außerdem läßt sich dann die Winkelform (Fig. 2) von Teilkörpern
14.1, 14.2 leichter bzw. besser herstellen.
Der in Fig. 3 dargestellte Verpackungskörper 10.3 besteht aus vier Teilkörpern 14.3, 14.4, 14.5 und 14.6, die aus jeweils
vier übereinandergestapelten Abschnitten 12 bestehen. Die flächige Ausdehnung der einzelnen Abschnitte 12 ist derart,
daß zwischen den einzelnen Teilkörpern 14.3, 14.4, 14.5 und 14.6 jeweils ein Spalt 16 vorhanden ist. Alle Teilkörper sind
auf einem untersten durchgehenden Abschnitt 12.6 vorhanden. Über diesen Abschnitt 12.6 hängen vier Teilkörper aneinander.
Durch entsprechendes Umklappen der einzelnen Teilkörper läßt sich der Umfangsmantel des in Fig. 4 dargestellten Teilkörpers
10.4 herstellen. Entsprechend der längenmäßigen Ausdehnung der Teilkörper 10.3 und 10.5 mit der Länge a und der
beiden anderen Teilkörper 14.4 und 14.6 mit der Länge b bekommt der Verpackungskörper 10.4 seine quaderförmige Umrißform.
Im Inneren der Teilkörper 14.3, 14.4, 14.5 und 14.6 sind weitere Teilkörper 14.7, 14.8 vorhanden, die in ihrer Breite
bzw. höhenmäßigen Ausbildung kleiner sind als die in Fig. 3 dargestellten Teilkörper. Dadurch wird eine Stufe 19 ausgebildet.
Diese Stufe 19 dient als umlaufendes Auflager eines weiteren Teilkörpers 14.9, der mit seinen Abmessungen gerade
den Innenraum im Verpackungskörper 10.4 ausfüllt.
Mittels eines weiteren Teilkörpers 14.10 kann der Verpackungskörper
10.4 von unten verschlossen werden. Die Teil-
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körper 14.9 und 14.10 liegen stumpf an entsprechend anderen Teilkörpern dieses Verpackungskorpers an.
Auch bei dem in Fig. 5 dargestellten Verpackungskörper 10.5 liegen mehrere, im vorliegenden Beispielsfall drei, Teilkörper
14.11, 14.12, 14.13 jeweils stumpf aneinander. In ihren gemeinsamen Stoßbereichen 20 sind die entsprechend benachbarten
Teilkörper miteinander verklebt. Die Ausrichtung der Wellen 22 im mittleren Teil 14.12 ist senkrecht zu der Ausrichtung
der Wellen in den benachbarten beiden Teilkörpern 14.11, 14.13. Dadurch ist eine größere Stabilität dieses zu einem im
Querschnitt U zusammengesetzten Verpackungskorpers 10.5 vorhanden .
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Verpackungskörper 10.6 ist
von in der Zeichnung oben her eine Mulde 24 eingedrückt vorhanden. Diese Mulde 24 ist vor dem Aushärten der zwischen den einzelnen Abschnitten 12 vorhandenen Klebschichten eingedrückt worden. Nach Aushärten der Klebschichten bleibt die
von in der Zeichnung oben her eine Mulde 24 eingedrückt vorhanden. Diese Mulde 24 ist vor dem Aushärten der zwischen den einzelnen Abschnitten 12 vorhandenen Klebschichten eingedrückt worden. Nach Aushärten der Klebschichten bleibt die
Mulde 24 vorhanden. Im Umfangsbereich der Mulde 24 sind im
vorliegenden Beispielsfall Rißlinien 26 in der obersten Lage 12 beim Ausformen der Mulde 24 entstanden. Das Auftreten und die Größe der Rißlinien 26, die auch in den inneren Lagen 12 noch vorhanden sein können, hängt von der Größe der Mulde 24
vorliegenden Beispielsfall Rißlinien 26 in der obersten Lage 12 beim Ausformen der Mulde 24 entstanden. Das Auftreten und die Größe der Rißlinien 26, die auch in den inneren Lagen 12 noch vorhanden sein können, hängt von der Größe der Mulde 24
Bei dem in Fig. 7 dargestellten Verpackungskörper 10.7 ist
eine der Mulde 24 vergleichbare Rinne 27 ausgebildet. Im Unterschied zu der Mulde 24 ist bei der Rinne 27 nur eine Verformung in einer Richtung erforderlich. Dadurch sind gegebenenfalls auftretende Rißlinien 26 auch nur im Seitenbereich der Rinne 27 als geradlinige Risse vorhanden. Wenn im Vorstehenden von Rißlinien und damit von Rissen gesprochen wird,
können diese Rißlinien auch planmäßig durch Einschnitte hergestellt und daher in ihrer Lage und Größe vorbestimmt werden.
eine der Mulde 24 vergleichbare Rinne 27 ausgebildet. Im Unterschied zu der Mulde 24 ist bei der Rinne 27 nur eine Verformung in einer Richtung erforderlich. Dadurch sind gegebenenfalls auftretende Rißlinien 26 auch nur im Seitenbereich der Rinne 27 als geradlinige Risse vorhanden. Wenn im Vorstehenden von Rißlinien und damit von Rissen gesprochen wird,
können diese Rißlinien auch planmäßig durch Einschnitte hergestellt und daher in ihrer Lage und Größe vorbestimmt werden.
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Die Rinne 27 ist bei dem Verpackungskörper 10.7 in einem ersten Teilkörper 14.14 ausgebildet. Mittels eines weiteren
Teilkörpers 14.15, der quer zum Teilkörper 14.14 mit demselben verklebt ist, ist die Rinne 27 im Bereich ihrer einen
Stirnseite verschlossen.
Sowohl in die Mulde 24 als auch in die Rinne 27 können beispielsweise
im Querschnitt kreisförmige oder ovale Körper eingelagert werden. Solche Körper sind beispielsweise FIasehen.
Die in Fig. 6 und 7 dargestellten Verpackungskörper 10.6 und 10.7 können durch weitere Teilkörper allseitig verschlossen
werden. Dabei können durch entsprechend ähnlich ausgebildete Verpackungskörper (10.6, 10.7) beliebig lange Mulden 24 bzw.
Rinnen 27 in entsprechend langen Verpackungskörpern ausgebildet sein.
Sofern sich beim Ausformen der Mulde 24 bzw. der Rinne 27 die seitlichen Begrenzungsflächen 28 jeweils nach innen verformen,
können diese äußeren Begrenzungsflächen des entsprechenden Verpackungskörpers 10.6, 10.7 nachgeschnitten und damit
die entsprechende rechtwinklige oder sonstige vorbestimmte Winkelform des Verpackungskörpers sichergestellt werden.
25
Bei allen dargestellten Verpackungskörpern ist der jeweils unterste Abschnitt doppellagig vorhanden, damit sowohl auf
der oberen als auch auf der unteren Oberflächenseite des entsprechenden
Verpackungskörpers bzw. des entsprechenden Teilkörpers eine geschlossene, die einzelnen Wellen abdeckende
Oberflächengestalt vorhanden ist. Sofern gewünscht, kann auch diese unterste Lage nicht doppellagig sondern einlagig - wie
die übrigen Abschnitte - ausgebildet bleiben.
Claims (1)
- ABEL-05gDE
23. Sept. 1991-1-AN SPRÜCHE01) Verpackungskörper (10) mit flächig aneinanderliegenden Wellpappenabschnitten (12) , die gegenseitig unverschiebbar miteinander verbunden sind,dadurch gekennzeichnet, daß- die Wellpappenabschnitte aus einzelnen, flächig übereinandergestapelten Rollenwellpappenabschnitten (12) bestehen,- diese mehreren übereinandergestapelten Abschnitte in etwa quader- oder winkelförmig ausgebildet sind.02) Verpackungskörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitt (12) kreuzweise übereinandergestapelt vorhanden sind.03) Verpackungskörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß - mehrere Teilkörper (14) aus übereinandergestapelten Abschnitten (12) vorhanden sind,- diese Teilkörper (14) auf einem gemeinsamen Abschnitt(12.6) befestigt vorhanden sind.04) Verpackungskörper nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Teilkörper (14) durch einen etwa V-förmigen Spalt (16) voneinander beabstandet sind.05) Verpackungskörper nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Teilkörper im Bereich ihrer Begrenzungsflächen (18) des Spaltes (16) miteinander verklebt vorhanden sind.ABEL-05gDE
23. Sept. 1991-2-06) Verpackungskörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß - mehrere Teilkörper (14) aus ubereinandergestapelten Abschnitten (12) vorhanden sind, - diese Teilkörper (14) stumpf aneinanderstoßend miteinander verklebt vorhanden sind.07) Verpackungskörper nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitte (12) eines Teilkörpers (14) stufenförmig abgetrennt vorhanden sind derart, daß eine Stufe (19) als Auflage für einen weiteren Teilkörper (14.9) vorhanden ist.08) Verpackungskörper nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mulde (24) vorhanden ist.09) Verpackungskörper nach Anspruch 8,dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der oberste Abschnitt (12) Einschnitte bzw. Rißlinien (26) im Bereich des Muldenrandes aufweist.10) Verpackungskörper nach Anspruch 8 oder 9,dadurch gekennzeichnet, daß die Mulde (24) als Rinne (27) ausgebildet ist.11) Verpackungskörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rinne (27) stirnseitig durch einen weiteren Teilkörper (14.15) verschlossen ist.ABEL-05gDE 23. Sept. 1991-3-12) Verpackungskörper nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stapel von gleichsinnig übereinandergestapelten Abschnitten (12) durch einen kopfstehend dazu ausgerich-05 teten weiteren Abschnitt abgedeckt ist, so daß der äußere Abschnitt (12.6) doppellagig ausgebildet ist, d. h. aus zwei gegenseitig ineinandergeschachtelten Abschnitten besteht.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9111863U DE9111863U1 (de) | 1990-10-22 | 1991-09-23 | Verpackungskörper |
EP91710034A EP0483050A1 (de) | 1990-10-22 | 1991-10-19 | Verpackungskörper |
Applications Claiming Priority (2)
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