DE9110913U1 - Sanitärelement - Google Patents
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Description
Rotter GBbH & Co. KG, Soltauer Str. 18 - 22,
D-1000 Berlin 27
Sani tarelenent
Besc h r e i b u &eegr; g_:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sanitäreleraent, welches
beispielsweise zum Ausbau von übereinander angeordneten
Sanitärräumen in Gebäuden mit mehreren Stockwerken geeignet ist.
üblicherweise werden Sanitärobjekte, wie beispielsweise
Waschbecken, WC-Becken o.a. an den Wänden eines Raumes befestigt und mit den zugehörigen Zu- und Abflußleitungen
verbunden, die üblicherweise in diesen Wänden verlaufen.
Infolgedessen sind die Wände des Raumes bereits
mit diesen Sanitärobjekten besetzt, so daß wenig oder
kein Platz übrig bleibt, um Schränke oder andere Einrichtungsgegenstände aufzustellen.
Im Zusammenhang mit den geltenden Schallschutz-Bestimmungen
ergeben sich bei Neubauten, vor allem aber bei nachträglichen Umbauten Probleme hinsichtlich der ordnungsgemäßen
Installation der Wasser- und Abwasserleitungen. (JbI icherweise werden diese unter Putz in den
Gebäudewänden verlegt. Dies setzt voraus, daß die Wände
hinsichtlich ihres Aufbaues zur Aufnahme von Installationsleitungen
geeignet, d.h. insbesondere ausreichend dimensioniert sind. Bei einem Neubau wird hierauf in
der Regel Rücksicht genommen, bei Umbauten von Gebäuden bereitet dies jedoch häufig erhebliche Probleme. Weiterhin
sind viele moderne Zweckbauten, beispielsweise Hotels, Kasernen oder Bürogebäude so konstruiert, daß
die Zwischenwände eines relativ großen Gesamtraumes als Leichtbauwände ausgestaltet sind. Daraus ergibt sich
die Schwierigkeit, in diesen Wänden Rohrleitungen zu
installieren und Sanitärobjekte zu montieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sanitärelement zu schaffen, welches bei einfachem Aufbau
und günstigen Gesamtkosten eine problemlose Verlegung der Installationsrohre ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Sanitärelement
gelöst, bestehend aus zwei Seitenwänden und eine die beiden Seitenwände einstückig verbindende, in
einem Winkel zu den Seitenwänden angeordnete Stirnwand, einem mit der Stirnwand verbindbaren geschoßhohen ein-
oder mehrteiligen Rahmen, der Befestigungselemente sowohl für Ver- und Entsorgungsleitungen wie auch für
die Seiten- und Stirnwände und sonstige Anbauelemente
aufweist und aus Anschluß- und Befestigungseinrichtungen
an der Stirnwand und/oder den Seitenwänden zum Anschluß und zur Befestigung zumindest eines Sanitärteiles.
Das erfindungsgemäße Sanitärelement zeichnet sich durch
eine Reihe erheblicher Vorteile aus. Da die Stirnwand in einem Winkel zu den beiden Seitenwänden angeordnet
ist, ergibt sich hinter der Stirnwand ein dreieckförmiger
Freiraum, welcher zur Verlegung der Installations-
rohre genutzt werden kann. Durch die Ausgestaltung des
Sanitäreleraentes ist es möglich, dieses mit mehreren
anderen, gleichen Sanitärelementen zu kombinieren, so daß beispielsweise vier Sanitärelemente zusammengeordnet
werden können, die einen quadratischen Freiraum einschließen, welcher mittig hinsichtlich der Sanitärelemente
gelegen ist und eine problemlose Installation der Leitungen ermöglicht. Alternativ hierzu können auch
zwei Seitenwände nebeneinander angebracht sein, so daß sich zwischen den Stirnwänden dieser Sanitärelemente
ein dreieckförmiger Freiraum zur Aufnahme der Leitungen
ergibt. Die Sanitärelemente können in dieser Anordnung beispielsweise gegen eine Wand gestellt werden. Aus
diesen unterschiedlichen Anordnungsmöglichkeiten der
Sanitäreleraente ergibt sich, daß diese in
unterschiedlichster Zuordnung montiert werden können,
nämlich freistehend in einem Raum oder an eine Wand eines Raumes angenähert. Somit bieten die Sanitärelemente
die Möglichkeit, nachträglich und ohne die Notwendigkeit, Leitungen in Wänden zu verlegen, Sanitärbereiche
beliebiger Ausgestaltung aufzubauen. So ist es beispielsweise
möglich, die Versorgungsleitungen mittig in
einem Raum durch den Boden bzw. die Decke zu verlegen und die Sanitärelernen te entsprechend um diesen Leitungsstrang
anzuordnen. Es ist auch möglich, die Leitungen parallel zu vorhandenen Wänden zu führen,
weiterhin können Sanitärelemente zu beiden Seiten einer
Gebäudewand aufgestellt werden, wobei nur an einer Seite der Wand ein Strang von Versorgungsleitungen zu
installieren ist, während in dem anderen Raum der Anschluß durch einen relativ kleinen Mauerdurchbruch erfolgen
kann.
Die statisch selbsttragende Konstruktion des Rahmens
ermöglicht die Aufstellung ohne weitere Baumaßnahmen auch in der Raummitte oder an Raumwänden. Die Anordnung
in der Raummitte bietet erhöhten Schallschutz, weil
keine Installationen in oder an Wänden zu Aufenthaltsräumen
angeordnet werden müssen. Alle Installationsrohre
werden schallgedämmt innerhalb des Rahmens montiert. Die Konstruktion ermöglicht die Aufstellung
sowohl auf dem Rohfußboden als auch auf dem Fertigfußboden. Letztere Aufstellungsart bedeutet, daß die
bei herkömmlicher Bauweise auftretenden Abhängigkeiten der verschiedenen Gewerke (Installateur, Bauhandwerker,
Fliesenleger usw.) entfallen.
In einer besonders günstigen Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß an der Stirnwand Durchlässe zur Befestigung von Sanitärobjekten und Armaturen sowie
von Durchführungen von Installationsrohren ausgebildet
sind. Die Bereitstellung entsprechender Durchlässe,
welche bereits bei der Herstellung des Sanitärelementes
ausgebildet werden, vereinfacht in beträchtlichem Maße
die Installation der jeweiligen Waschbecken, Duschwannen o.a., da keine Bohrarbeiten o.a. an den Sanitärelementen
durchzuführen sind. Die Sanitärelemente können
somit vorgefertigt und baukastenartig zur Verfügung gestellt
werden, der Montageaufwand beim Einbau läßt sich
somit erheblich reduzieren.
Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn die Seitenwände benachbarter Sanitärelemente, vorzugsweise mit
ihren Stirnseiten oder flächig, miteinander verbindbar sind, beispielsweise mittels mechanischer Elemente oder
durch Verklebung. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, daß die Sanitärelemente in dem jeweiligen Raum
nicht nur aufgestellt, sondern fest zu einer Einheit
miteinander verbunden werden. Besonders im Bereich von öffentlichen Sanitäreinrichtungen besteht das große
Problem, daß diese Einrichtungen durch Vandalismus zerstört werden. Eine feste Verbindung der Sanitärele-Diente,
beispielsweise durch eine Verklebung bietet ein
hohes Maß an Sicherheit, da eine Demontage oder sonstige Entfernung der Sanitärelemente erschwert wird.
Zur Steigerung der Stabilität der Sanitärelemente kann
es günstig sein, daß der Rahmen aus Elementen gebildet ist, die zwei Längsträger aufweisen, die über mindestens
zwei Querträger miteinander verbunden sind, die Aufnahmemittel für die Sanitärelemente bilden, und daß
die Längsträger mit Befestigungsmitteln versehen sind,
die zum Anschluß benachbarter Rahmen dienen, wobei die Längsträger vorzugsweise zumindest an einer Stirnseite
mit verstellbaren Boden- und/oder Deckenanschlüssen
versehen sind und gegebenenfalls zwischen den Längsträgern Querträger für den Anschluß von Sanitärteilen, Armaturen
und Ver- und Entsorgungs leitungen angeordnet sind. Der Rahmen kann auch Kräfte zur Montage bzw. Halterung
der Sanitärobjekte, beispielsweise WC-Becken
aufnehmen, so daß die Sanitärelemente selbst geringer
dimensioniert werden können.
Besonders vorteilhaft kann es weiterhin sein, an den Seitenwänden jeweils Türen zu lagern, beispielsweise um
einen geschlossenen WC-Bereich auszubilden oder um eine
Duschwanne abzutrennen. Die Türen können als Schiebetüren oder mittels Scharnieren befestigt werden. Es ist
auch möglich, die Türen an den Wänden der Gebäude zu lagern und beispielsweise nur den Schließmechanismus
der Tür an der Stirnwand auszubilden.
Die erfindungsgemäßen Sanitärelemente können entweder
rechteckige Seitenwände haben, es ist auch möglich, die Seitenwände am unteren Bereich mit einer größeren
Breite als am oberen Bereich auszubilden, weiterhin ist es bei verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten denkbar,
eine Seitenwand rechteckig und die andere in der eben beschriebenen Weise im oberen Bereich schmaler als im
unteren Bereich auszugestalten.
Zur Vereinfachung der Installation und um nachträgliche
Reparaturarbeiten leichter durchführen zu können, ist es günstig, am unteren Bereich der Stirnwand Montageöffnungen
vorzusehen, welche beispielsweise mittels
eines Deckels verschließbar sind. Die Montageöffnung
kann unterhalb eines Waschbeckens vorgesehen sein.
Insbesondere bei fensterlosen Räumen oder bei Räumen, welche zwangsbelüftet oder zwangsentlüftet werden sollen,
ist es möglich, im Bereich der Stirnwand entsprechende Be- oder Entlüftungseinrichtungen auszubilden,
wobei der hinter den Stirnwänden der Sanitärelemente gebildete schachtartige Freiraum, in welchem die Rohre
verlaufen, auch zur Zuleitung bzw. Ableitung von Luft nutzbar ist. Damit entfallen zusätzliche Einbauten, so
daß die Gesamtkosten zur Herstellung des Sanitärraumes weiter gesenkt werden können.
Die Sanitärelemente, die ein Waschbecken, eine Duschwanne,
ein WV-Becken, ein Urinal oder dergl. enthalten können, können beispielsweise aus Polymerbeton gefertigt
werden; diese Vorgehensweise bringt den Vorteil mit sich, daß nachträgliche Oberflächenbehandlungen
o.a. entfallen können. Es ist insbesondere nicht erforderlich, die Sanitärelemente zu verfliesen, da der Po-
J- t-
lymerbeton eine besonders glatte und porenfreie Oberf
lache aufwe ist.
Die spezielle Formgebung der abgewinkelten Verkleidungswände,
die von den Seitenwänden und der Stirnwand gebildet werden, ermöglicht eine vielfältige Kombination
gleichartiger oder unterschiedlicher Wände und Sanitärobjekte.
Es können beispielsweise vier Verkleidungswände für Waschtische an dem Rahmen angebracht
werden, oder für vier Duschen, oder für vier Urinalbecken oder für vier WC-Becken. Der besondere
Vorteil der speziellen Verkleidungswände liegt darin, daß beliebige Kombinationen mit den genannten Sanitärobjekten
möglich sind.
Weiterhin ergibt sich ein wesentlicher Vorteil dadurch, daß die Verkleidungswände auch beliebig nebeneinander
in der Raummitte oder an den Raumwänden angeordnet werden können, so daß optimale Ausnutzungen der Raumgrundflächen
gegeben sind. Somit bietet ein erfindungsgemäßes Sanitärelement die Möglichkeit, nachträglich und
ohne die Notwendigkeit, Leitungen in Wände zu verlegen,
Sanitärbereiche beliebiger Ausgestaltung aufzubauen.
Die Verk1eidungswände können auch gleichzeitig als
Raumtrennwände dienen, wenn sie nicht mit Sanitärobjekten
ausgerüstet werden.
Für die speziellen abgewinkelten Verkleidungswände eignen
sich besondere Modelle für Waschtisch und Duschwanne, die eine optimale Ausnutzung der Wandflächen ermöglichen.
Die Paßform der Sanitärobjekte entspricht der Wandform, so daß die Abdichtungen der Sanitärobjekte
zu den Wänden problemlos sind.
j a -■ -
Aus der Möglichkeit, die einzelnen Sanitärelemente
baukastenartig auszugestalten, ergibt sich zwangsläufig,
daß auch Abwandlungen und/oder Modifikationen der Sanitärelemente günstig sein können. So ist es beispielsweise
möglich, mit der Stirnwand nur eine Seitenwand zu verbinden oder beispielsweise die Seitenwand
mit besonderen Ausnehmungen zu versehen, um spezielle Sanitärobjekte einzusetzen. Diese Ausgestaltungsformen
sind jedoch innerhalb des der Erfindung zugrundeliegenden Prinzips. Weiterhin ist es möglich, in dem Rahmen
der Sanitärelemente zusätzliche Einbauten vorzunehmen,
beispielsweise Ablagen, Ablageschränke o.a.. Weiterhin
können die Sanitärelemente zusätzlich zu den Wasserinstallationen
auch mit elektrischen Installationen
ausgestattet sein und/oder Beleuchtungskörper umfassen, die in die Sanitärelemente integriert sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von AusfUhrungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung
beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines unter
Verwendung der erfindungsgemäßen Sanitärelemente eingerichteten Sanitärraumes,
Verwendung der erfindungsgemäßen Sanitärelemente eingerichteten Sanitärraumes,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine weitere
Ausgestaltungsmöglichkeit von Sanitärräumen,
Ausgestaltungsmöglichkeit von Sanitärräumen,
Fig. 3 eine weitere Modifikation der Ausgestaltung
eines Sanitärraumes unter Verwendung der erfindungsgemäßen Sani tärelemente,
eines Sanitärraumes unter Verwendung der erfindungsgemäßen Sani tärelemente,
Fig. 4 ein weiteres Anwendungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Sanitärelemente, ähnlich den
Fig. 2 und 3,
Fig. 5 und
Fig. 6 perspektivische, schematische Ansichten verschiedener Ausgesta 1tungsformen der erfindungsgemäßen
Sanitärelemente,
Fig. 7 eine vereinfachte perspektivische Darstellung
eines mit einem Urinal versehenen Einbauteiles,
Fig. 8 und
Fig. 9 weitere perspektivische Ausgestaltungsformen
erfindungsgemäßer Sanitärelemente,
Fig. 10 eine perspektivische, vereinfachte Darstellung
des erfindungsgemäßen Rahmenelementes,
Fig. 11 und
Fig. 12 vereinfachte perspektivische Darstellungen
erfindungsgemäß verwendbarer Sanitärteile und
Fig. 13 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäß
verwendbaren Schrankbauteiles.
In den Fig. 1 bis 9 sind unterschiedliche Ausgestaltungsformen der erfindungsgemäßen Sanitärelemente
abgebildet. Die Sanitäre lemente umfassen jeweils zwei Seitenwände 1, welche in einem rechten Winkel zueinander
angeordnet sind. Im Verbindungsbereich der beiden Seitenwände 1 ist jeweils eine Stirnwand 2 angeordnet,
welche sich in einem Winkel zu den beiden Seitenwänden 1 erstreckt und mit den Ebenen der beiden
Seitenwände bevorzugterweise einen Winkel von 45o einnimmt.
Durch diese Ausgestal tungsform ergibt sich, daß
hinter der jeweiligen Stirnwand 2 ein Freiraum 11 ge-
bildet wird, dessen Form von der Anzahl der miteinander kombinierten Sanitärelemente abhängig ist. Bei Verwendung
zweier nebeneinander aufgestellter Sanitärelemente
ist der Freiraum 11 im Querschnitt dreieckig, so wie dies in der rechten Bildhälfte des in Fig. 3 gezeigten
Ausführungsbeispieles dargestellt ist. Ähnliche Anordnungen sind auch in dem AusfUhrungsbeispiel gemäß Fig.
2 gezeigt. Bei Verwendung von vier Sanitärelementen ergibt sich ein im wesentlichen quadratischer Freiraum
11, so wie dies in den Fig. 1 und 4 gezeigt ist. In dem Freiraum 11 verlaufen Installationsrohre 12, so wie
dies der perspektivischen Ansicht der Fig. 1 entnehmbar
ist. Diese Rohre sind für die Kalt- und Warmwasserzufuhr sowie für die Ableitung des Brauchwassers nutzbar.
Aus den gezeigten Anwendungsbeispielen ergibt sich, daß der durch den Freiraum 11 gebildete Kabelschacht entweder
parallel und angrenzend zu einer Wand oder in der Mitte eines Raumes (siehe Fig. 1) verlaufen kann.
Die einzelnen Sanitäreleraente werden zusätzlich an einem
Rahmen 3 befestigt, welcher gleichzeitig zur Montage der Sanitärobjekte, beispielsweise eines
Waschbeckens 6, einer Duschwanne 7, eines WC-Beckens 8 oder eines Urinais 9 dient. Die Fig. 10 zeigt eine
schematische Darstellung eines derartigen Rahmens 3. Durch Verwendung der beiden in Fig. 10 abgebildeten
Rahmen 3 wird ein viereckiger Freiraum 11 versteift, bei Verwendung nur eines der beiden Rahmen 3 wird ein
dreieckiger Freiraum 11 geschaffen. Auch hieraus ergibt sich die baukastenartige Ausgestaltung des Sanitärelementes.
Um mit Hilfe der Sanitärelemente abgeschlossene Einzel-Räume
schaffen zu können, sind Türen 4 vorgesehen. Die Fig. 3 zeigt beispielsweise eine Schiebetür 4 zur Ab-
trennung eines Duschraumes, in der perspektivischen Darstellung von Fig. 1 sind zwei Türen 4 für einen
Duschraum bzw. einen WC-Raum dargestellt. Die Türen können entweder an den Sanitärelementen oder an den
Wänden des Raumes gelagert sein.
Die Fig. 5, 6 und 8 zeigen perspektivische Darstellungen
verschiedener Ausführungsformen der Sanitärelemente.
Die Fig. 8 zeigt eine Ausgestaltungsform, bei
welcher die beiden Seitenwände 1 jeweils rechteckig sind, bei der Ausgestaltungsform der Fig. 5 und 6 ist
eine bzw. sind beide der Seitenwände 1 im unteren Bereich mit größerer Breite versehen, als im oberen Bereich.
Zusätzlich ist in den Fig. 5, 6 und 8 eine Montageöffnung 5 gezeigt, welche zum Einbau der Installationen
und zu Servicezwecken dienen kann.
Die Fig. 7 zeigt in perspektivischer Darstellung das
Urinal 9, welches in ein Wandelement 13 eingesetzt ist. Das Wandelement 13 ist, wie aus Fig. 3 ersichtlich, mit
einem V-förmigen Querschnitt versehen und kann in den Freiraum 11 eingesetzt werden. Zu diesem Zwecke ist das
benachbarte Sanitärelement mit einer verkürzten Teilwand
14 ausgerüstet, so wie dies in Fig. 9 gezeigt ist.
Die Fig. 11 bis 13 zeigen jeweils vereinfachte perspektivische Darstellungen eines Waschbeckens 6, einer Duschwanne
7 sowie (Fig. 13) eines Schrankelementes 15, welches auch in Fig. 1 gezeigt ist.
Die Fig. 1 zeigt weiterhin die Möglichkeit, den Freiraum 11 zur Luftzufuhr bzw. Luftabfuhr zu benutzen,
zu diesem Zwecke sind Be- und EntlUftungseinrichtungen
10 vorgesehen, die beispielsweise an dem Rahmen 3 befestigt
werden können.
Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt, vielmehr ergeben sich für den
Fachmann im Rahmen der Erfindung vielfältige Abwandlungs- und Modifikationsmöglichkeiten.
Claims (16)
1. Sanitärelement, gekennzeichnet durch zwei Seitenwände (1) und eine die beiden Seitenwände (1) einstückig
verbindende, in einem Winkel zu den Seitenwänden (1) angeordnete Stirnwand (2), einem mit der Stirnwand
(2) verbindbaren geschoBhohen ein- oder mehrteiligen Rahmen (3), der Befestigungselemente sowohl für
Ver- und EntsorgungsIeitungen wie auch für die Seiten-
und Stirnwände und sonstige Anbauelemente aufweist und durch Anschluß- und Befestigungseinrichtungen an der
Stirnwand (2) und/oder den Seitenwänden (1) zum Anschluß und zur Befestigung zumindest eines Sanitärteiles.
2. Sanitärelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (3) im Grundriss linien-, dreieck- oder rechteckförmig ausgebildet ist.
3. Sanitärelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnwand (2) Durchlässe zur
Befestigung von Sanitärobjekten und Armaturen sowie von
Durchführungen für Installationsrohre ausgebildet sind.
4. Sanitärelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (1) benachbarter
Sanitärelemente miteinander verbindbar ist.
5. Sanitärelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (1) mit ihren Stirnseiten oder flächig miteinander verbindbar sind.
6. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) aus Elementen gebildet ist, die zwei Längsträger aufweisen, die
über mindestens zwei Querträger miteinander verbunden sind, die Aufnahmemittel für die Sanitärelemente bilden
und daß die Längsträger mit Befestigungsmitteln versehen
sind, die zum Anschluß benachbarter Rahmen dienen.
7. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsträger zumindest
an einer Stirnseite mit verstellbaren Boden- und/oder Deckenanschlüssen versehen sind.
8. Sanitärelement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den Längsträgern Querträger für den Anschluß von Sanitärteilen, Armaturen und
Ver- und EntsorgungsIeitungen angeordnet sind.
9. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine an der Seitenwand (1) gelagerte
Tür (4).
10. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (1) rechteckig ausgebildet ist.
11. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (1) am unteren Bereich mit größerer Breite versehen ist.
12. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Stirnwand (2) Montageöffnungen (5) vorgesehen sind.
13. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sanitärteil ein Waschbecken (6), eine Duschwanne (7), ein WC-Becken (8) oder
ein Urinal (9) ist.
14. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sanitärelement aus Polymerbeton gefertigt ist.
15. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Stirnwand (2) eine Entlüftungs- und/oder Belüftungseinrichtung
(10) vorgesehen ist.
16. Sanitärelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß am Sanitärelement Anschlüsse
für die Befestigung von Leuchten angeordnet s ind
Priority Applications (1)
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