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DE9110828U1 - Gerüst - Google Patents

Gerüst

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Publication number
DE9110828U1
DE9110828U1 DE9110828U DE9110828U DE9110828U1 DE 9110828 U1 DE9110828 U1 DE 9110828U1 DE 9110828 U DE9110828 U DE 9110828U DE 9110828 U DE9110828 U DE 9110828U DE 9110828 U1 DE9110828 U1 DE 9110828U1
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DE
Germany
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scaffolding
cassettes
roof
bearing
profile
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE9110828U
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English (en)
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Guenter Rux 5800 Hagen De GmbH
Original Assignee
Guenter Rux 5800 Hagen De GmbH
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Publication date
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Publication of DE9110828U1 publication Critical patent/DE9110828U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E04G5/00Component parts or accessories for scaffolds
    • E04G5/12Canopies
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/342Structures covering a large free area, whether open-sided or not, e.g. hangars, halls
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
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    • E04G21/24Safety or protective measures preventing damage to building parts or finishing work during construction
    • E04G21/242Safety or protective measures preventing damage to building parts or finishing work during construction for temporarily covering the whole worksite, e.g. building, trench
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Gerüst gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Das insbesondere als Rohrgerüst ausgebildete erfindungsgemäße Gerüst erlaubt die schnelle Errichtung von Arbeitsbühnen, aber auch von Abdeckungen, welche von dem Gerüst getragen werden und beispielsweise dazu dienen, die Umgebung eines Gebäudes zu schonen, weil hinter der Abdeckung, beispielsweise durch die Arbeiten an einem Gebäude Staub oder andere Emissionen freigesetzt werden. So ist z.B. die Sanierung von Gebäudefronten, welche Asbest enthalten, meistens mit der Auflage verbunden, das Emittieren von Asbestfasern in die Umgebung des Gebäudes zu vermeiden, insbesondere das Gerüst entsprechend abzudichten.
Rohrgerüste sind als sogenannte Schnellbaugerüste bekannt, bei denen die Gerüststützen aus wenigstens einem Vertikalrahmen oder aus mehreren, aufeinandergesetzten Rahmen bestehen, welche durch Riegel miteinander verbunden sind. Sogenannte Modulbaugerüste bestehen ebenfalls aus Rohren, verwenden jedoch einzelne Stützen und Riegel bestimmter Achslängen, welche einem vorgegebenen Raster folgen. Die Rohrgerüste lassen sich ganz oder teilweise aus Aluminium oder aus verzinkten Stahlrohren verhältnismäßig schnell auf- und abbauen und den örtlichen
Verhältnissen anpassen. Soweit sie abgedeckt werden, besteht die Abdeckung im allgemeinen aus Planen oder Folien, welche an den außen angeordneten Gerüststützen mit Ösen und Verschnürungen angebunden werden.
Es hat sich jedoch herausgestellt, daß solche Abdeckungen nicht in allen Fällen den Anforderungen gerecht werden, weil sie häufig nicht hinreichend dicht abschließen und außerdem flexibel sind, wodurch sie u.a. auf Windeinwirkungen ungünstig reagieren.
Die Erfindung geht demgegenüber einen anderen Weg, der im Anspruch 1 seinem Grundgedanken nach wiedergegeben ist. Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß der Erfindung besteht die Gerüstabdeckung aus Kassetten, die infolge ihres Aufbaus aus einer profilierten und deshalb vorzugsweise aus Metall, nämlich aus verzinkten Eisenblechen oder Aluminiumblechen bestehen, welche durch ihre Profilierung eine hohe Eigensteifigkeit aufweisen und deshalb nicht mehr flexibel auf Belastungen reagieren. Diese Kassetten lassen sich leicht handhaben, weil die Außenabdeckung aus einer Vielzahl von Kassetten zusammengesetzt wird und weil die dazu erforderlichen Einhängeeinrichtungen den Aufbau der Außenabdeckung durch aufeinanderfolgendes Eindecken der abzudeckenden Gerüstfläche mit den Kassetten erlaubt. Diese an jeder Kassette vorgesehene Einhängeeinrichtung schafft zugleich eine steife Verbindung mit den Quergliedern der Lagerschienen, die ihrerseits an den Gerüststützen befestigt sind. Dabei kann das Eindecken der senkrechten Flächen
dem Fortschritt des Aufbaus des Gerüstes folgen. Diese Arbeit ist einfach und auch an Standorten auf dem noch nicht fertigen Gerüst ausführbar, weil die Kassetten lediglich von außen auf die Lagerschienen zum Einfädeln der Querglieder in die Schlitze der Aussparungen in den Einhängeeinrichtungen aufgelegt zu werden brauchen, um dann die betreffenden Kassetten zu verschieben, was die Querglieder in die Lagerschlitze einspurt und dadurch die Kassette festlegt.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß sie eine formsteife Abdeckung ausgedehnter Gerüstflächen mit den Kassetten ermöglicht und dazu gängige Rohrgerüste benutzen kann. Diese Abdeckung führt gleichzeitig zu einer günstigen Aussteifung des Gerüstes infolge der Verbindung der Kassettenaußenhaut mit den Metallprofilabschnitten der Einhängeeinrichtung und deren Formschluß mit den Lagerschienen. Das gestattet die Verwendung von Rohrgerüsten zum Aufbau ganzer Hallen, wenn das Dach ebenfalls aus mit dem Gerüst zu verbindenden Trägerelementen besteht, die mit den senkrechten Gerüstteilen verbunden sind, was in seinen Einzelheiten weiter unten näher erläutert wird.
Solche aus Rohrgerüsten bestehende Hallen erlauben ihrerseits das allseitige Einrüsten von Gebäuden einschließlich des Daches zur Vermeidung von Emissionen außerhalb des Gerüstes. Sie können aber auch Gebäude überhaupt, jedenfalls zeitweise ersetzen, wenn feste Hallenbauten ausreichender Abmessungen nicht oder nicht sofort zur Verfügung stehen.
Vorzugsweise sorgt man zusätzlich für eine ausreichende Aussteifung der neuen Außenabdeckung, welche
auch einen günstigeren Anschluß benachbarter Kassetten ermöglicht. Die Merkmale des Anspruches 3 haben diesen Vorteil.
Die Profilierung der Kassettenaußenhaut ist an sich beliebig. Es hat sich jedoch bewährt, gemäß dem Anspruch 4 die Profilierung trapezförmig zu gestalten, wodurch einerseits die gewünschte Formsteifigkeit gefördert wird, andererseits aber die Trapezprofile der Abdeckung Rinnen bilden, in denen Niederschläge ablaufen können.
Die Metallprofile der Einhängeeinrichtung sollten im Interesse einer einfachen Ausführung, die auch Gewichte in den Kassetten spart, ausgebildet sein. Dem werden die Merkmale des Anspruches 5 gerecht. Die dort beschriebenen Winkelprofile haben selbst bei geringen Profilgewichten ausreichende Festigkeiten und passen in verhältnismäßig schmale Öffnungen von Lagerschienenprofilen. Die können nach Anspruch 2 bedarfsweise zusätzlich gesichert werden. Eine günstige Möglichkeit hierfür bilden die Merkmale des Anspruches 6. Die in den Öffnungen der Lagerschienen vorgesehenen Keilgetriebeständer sorgen dafür, daß die eingeführten Profilschenkel der beschriebenen Winkelgetriebe mit den Profilschenkeln der betreffenden Lagerschiene parallel ausgefluchtet werden, bevor die Keilgetriebe geschlossen werden. Da man bei dieser Ausführungsform der Erfindung die Treibkeile nicht unmittelbar auf die zu verspannenden Kassetten wirken läßt, sondern auf einer Anzugsplatte, die vorher auf den Getriebeständer aufgefädelt wird, können die Keilkräfte günstig verteilt werden und die Profile nicht beschädigen.
Die Befestigung der Lagerschienen auf den Gerüstträgern erfolgt zweckmäßig mit den Merkmalen des Anspruches 7. Infolge der dort vorgesehenen Kupplungen lassen sich die Lagerschienen von den Profilen der Gerüstträger trennen, die deswegen ihre universelle Verwendbarkeit behalten, d.h. wahlweise der neuen Außenabdeckung, aber auch ohne diese benutzt werden können.
Mit den Merkmalen des Anspruches 8 wird eine Aussteifung der Kassetten erreicht. Das geschieht durch eine Rahmenkonstruktion, welche die ohnehin erforderlichen Metallprofilabschnitte der Einhängevorrichtung verwendet.
Wenn von der eingangs dargelegten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, das Gerüst mit einer Dachkonstruktion zu vervollständigen, erhält man aufgrund der Eigensteifigkeit der Kassetten eine Hallenkonstruktion, die ausschließlich aus den Gerüstelementen besteht, wenn man die Merkmale des Anspruches 9 verwirklicht. Geeignete Anschlüsse des Daches an die senkrechten Gerüste sind in den Ansprüchen 10 und 11 beschrieben. Bei weitgespannten Dächern ist allerdings eine Unterteilung der Dachbinder zweckmäßig, die Gegenstand des Anspruches ist.
Die Dachbinder verlaufen sämtlich parallel und werden zunächst nur von den senkrechten Gerüsten zusammengehalten. Um eine gegen unbeabsichtigte Verformungen geeignete Konstruktion zu schaffen, empfiehlt es sich, von den Merkmalen der Ansprüche 13 und 14 Gebrauch zu machen. Die Zugelemente sorgen dann dafür, daß große Spannweiten mit den Dachbindern überbrückt werden können, während die Aus-
steifungen die Dachbinder untereinander zu einer verwindungsfreien Konstruktion verbinden.
Wenn von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, empfiehlt es sich, die Grundelemente des Gerüstes auch für die Dachkonstruktion einzusetzen. Das gelingt mit den Merkmalen des Anspruches 15, weil die dort offenbarten Fachwerkträger aus Rohrabschnitten aufgebaut sind, die den Rohren in den senkrechten Gerüstelementen entsprechen. Da man die Fachwerke in einer Ebene anordnet, kann man verhältnismäßig einfach die Konstruktionselemente des Daches miteinander verbinden.
Eine dieser Möglichkeiten ist im Anspruch 16 dargestellt. Die hierbei vorgesehenen Verbindungsbolzen und Keilkupplungen lassen sich auch dann einfach montieren und demontieren, wenn der Gerüstbauer einen zunächst unsicheren Standort hat.
Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 in perspektivischer und teilweise auseinandergezogener Ansicht eine mit dem Gerüst gemäß der Erfindung aufgebaute Hallen,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Rahmen einer Kassette,
Fig. 3 teilweise im Schnitt eine Lagerschiene mit den darin befestigten benachbarten Kassetten,
Fig. 4 eine unterbrochene Ansicht eines Metallprofilabschnittes, der die Einhängevorrichtung der Kassette bildet,
Fig. 5 in der Fig. 2 entsprechender Darstellung die Ausbildung eines Kassettenrahmens für die Firstabdeckung der Halle,
Fig. 6 eine Ansicht des Gegenstandes der Fig. 5,
Fig. 7 in abgebrochener Darstellung die Einhängevorrichtung mit der anschließenden Kassette in abgebrochener Darstellung, sowie im Schnitt,
Fig. 8 in Ansicht aneinander anschließende Lagerschienen,
Fig. 9 eine Stirnansicht des Gegenstandes der Fig. 8,
Fig. 10 die Verkeilung aneinander anschließender Kassetten in einer Lagerschiene,
Fig. 11 in Ansicht und Seitenansicht einen Ständer eines Keilgetriebes,
Fig. 12 die im Keilgetriebe verwendete Anzugsplatte in Draufsicht und in Ansicht,
Fig. 13 in Ansicht den dazugehörigen Keil,
Fig. 14 das Segment eines Dachbinders in Seitenansicht,
Fig. 15 oben eine Ansicht einer Verbindung einer im übrigen nicht näher dargestellten Aussteifung, unten eine Draufsicht auf das Ende der Aussteifung,
Fig. 16 eine Stirnansicht des Gegenstandes der Fig. 17,
Fig. 17 eine Seitenansicht eines Dachauflagers,
Fig. 18 eine Stirnansicht des Gegenstandes der Fig. 19,
Fig. 19 in abgebrochener Darstellung die Anbringung eines Zugelementes an einem Dachbinder,
Fig. 20 in Ansicht und in abgebrochener Darstellung eine Auflagerschiene für den First und
Fig. 21 eine vergrößerte Teildarstellung, die mit XX in Fig. 20 bezeichnet ist und eine Stirnansicht wiedergibt.
Gemäß der Darstellung der Fig. 1 dienen zwei Standgerüste (1 und 2) zur Verlagerung eines Hallendaches (3). Es handelt sich um Rohrgerüste in Form der sogenannten Schnellbaugerüste. Dementsprechend verwendet jedes Gerüst zur Aufständerung mehrere Vertikalrahmen, die im Gerüst (2) mit (4-7) dargestellt sind, wobei die Gerüste (1 und 2) identisch sind, so daß die Gerüste in ihren Einzelheiten übereinstimmen, die der besseren Übersicht halber nicht in der Fig. 1 wiedergegeben sind. Das gilt
auch für die Außenabdeckung des Gerüstes, die aus Kassetten besteht, welche in der Darstellung der Fig. 1 bei (8-10) wiedergegeben sind. Die Teildarstellung der Kassettenverbindungen mit dem Gerüst zeigt in abgebrochener Darstellung die Kassette (8). Hieraus ist ersichtlich, daß jede Kassette eine nach aneinander anschließenden, parallelen Trapezen (11, 12) profilierte Außenhaut (14) aufweisen. Auf der Innenseite (15) jeder Kassette ist eine Einhängeeinrichtung wiedergegeben, die aus zwei parallelen Metallprofilabschnitten (16) besteht, von denen allerdings nur einer in der perspektivischen Darstellung der Fig. 1 erkennbar ist. Diese Metallprofilabschnitte bilden eine Einhängeeinrichtung, welche mit Aussparungen (17) für Querglieder (18) in einem außen offenen Profil (19) von Lagerschienen (20) ausgeführt sind. Die Lagerschienen sind auf je einem Gerüstelement (4, 5) und zwar auf den außen liegenden rohrförmigen Rahmengliedern (21, 22) befestigt und unterstützen die Kassetten (8-10) an deren seitlichen Enden (23, 24), wie in Fig. 1 am Beispiel der Kassette (8) dargestellt.
Die Fig. 3 zeigt einen rechteckigen Rahmen (25) aus biegesteif miteinander verbundenen Rahmengliedern (26, 27 bzw. 28, 29). Wie die Fig. 3 erkennen läßt, sind die kürzeren Rahmenglieder (28 und 29) Winkelprofile und werden von den Metallprofilen gebildet, die bei (16) in Fig. 1 wiedergegeben sind. Diese Winkelprofile sind mit einem Schenkel (30) in jeder der vier Rahmenecken mit einem der längeren Rahmenglieder (26 bzw. 27) verbunden. Dazu ist der Schenkel (30) auf den Obergurt (31) eines U-Profils aufgeschweißt, dessen Steg eine Schräge (31) aufweist, die auf den Scheitel (31) des Winkelprofils zu-
läuft. Der andere Winkelschenkel (32) ist in Fig. in Ansicht wiedergegeben.
Daraus ist ersichtlich, daß jede der Aussparungen (17) einen Einführungsschlitz (33) und einen daran anschließenden Lagerschlitz (34) aufweist, der gegenüber dem Einführungsschlitz derart abgewinkelt ist, daß er parallel zur Längsachse des Schenkels (32) verläuft.
Die Montag der Kassetten erfolgt in der Weise, daß die Kassetten, wie im Beispiel der Kassette (8) in Fig. 1 gezeigt, einzeln mit hierauf von den beiden Metallabschnitten (16) gebildeten Einhängeeinrichtung zunächst auf die Lagerschienen (20) aufgelegt werden. Dies erfolgt so, daß die den Aussparungen (17) zugeordneten Querglieder (18) durch die Schlitze (33) der Aussparungen (17) eingeführt werden. Nachdem der Gerüstbauer so verfahren hat, verschiebt er die betreffende Kassette im Falle der Kassette (8) nach unten, wodurch das Querglied (18) in den gegenüber dem Einführungsschlitz (33) abgewinkelten Lagerschlitz (34) eingespurt wird.
Die Fig. 9 zeigt die Anbringung einer Lagerschiene an einem Gerüstrohr (35). Dazu dienen Rohrkupplungen, die allgemein mit (37) bezeichnet sind. Die Rohrkupplungen sind unter sich identisch und paarweise an jeder Lagerschiene (20) angebracht. Jede Rohrkupplung hat eine feste Hälfte (38), die über einen von einem Rohrabschnitt gebildeten Ständer (36) an der Unterseite eines Profilsteges (39) der Lagerschiene (20) befestigt ist. Die feste Kupplungshälfte trägt über ein Bolzendrehgelenk (40) eine klappbare Kupplungshälfte (41), deren gegabeltes freies Ende (42) zum Einführen einer Spann-
schraube (43) dient, die ihrerseits mit einem Bolzengelenk (44) an die Kupplungshälfte (38) angeschlossen ist und mit Hilfe einer aufgedrehten Mutter (45) mit der klappbaren Kupplungshälfte (41) verspannt wird. Auf diese Weise läßt sich die Lagerschiene (20) auf allen Gerüstrohren (35) zuverlässig befestigen und zwar unabhängig davon, ob diese Rohre senkrecht, waagerecht oder unter einem Winkel zur Vertikalen verlaufen.
Die Lagerschienen (20) haben ein nach außen offenes Profil (46). Im Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein U-Profil, dessen Schenkel (47, 48) von einem Rundbolzen (49) durchdrungen werden, der das Querglied bildet. Dessen Verwirklichung mit dem Rundbolzen (49) hat den Vorteil, daß das Einführen in die Schlitze (33 und 34) erleichtert wird, die deshalb auch abgerundete Kanten aufweisen.
Ferner hat die beschriebene Ausbildung der Lagerschiene den Vorteil, daß sich die Profile (46), wie bei (50) in Fig. 8 wiedergegeben, längs einer Überlappung ineinanderlegen lassen, so daß mehrere Lagerschienen (20) auf einem gegebenen Rohrglied (35) angebracht werden können und eine durchgehende Verlagerung aneinander anschließender Kassetten ermöglichen.
In den Fig. 10 bis 13 ist eine Sicherung wiedergegeben, welche verhindert, daß die in die Lagerschiene (20) eingeführten und mit den Quergliedern (18) verbundenen Kassetten sich lösen können. Wie sich aus Fig. 10 ergibt, dienen dazu Keilgetriebe, die in bestimmten Abständen über eine Lagerschiene verteilt angeordnet sind. Im allgemeinen genügt es, ein Paar solcher Keilgetriebe vorzusehen. Das dar-
gestellte Keilgetriebe (51) liegt in einem Ständer (52), der die Getriebebasis bildet. Hierbei handelt es sich um einen Blechausschnitt mit einem konischen Unterteil (53) und einem anschließenden, etwa rechteckigen Oberteil (54). Die Schrägflächen (55, 56) dienen zur Führung der Schenkel (32) der Metallprofilabschnitte (16) benachbarter Kassetten, die in Fig. 10 mit (57, 58) bezeichnet sind. Dadurch wird erreicht, daß die Profilschenkel (32) der Einhängeeinrichtung mit den Schenkeln (47, 48) des Lagerschienenprofils automatisch ausgefluchtet werden, sobald, wie beschrieben, die Kassetten aufgelegt werden. Wenn das geschehen ist, wird das Keilgetriebe eingebaut. Es besteht einerseits aus dem Treibkeil (59 ), dessen Schrägfläche (60) auf der oberen Kante (61) eines Schlitzes (62) des Ständers (52) reitet. Die gegenüberliegende, gerade Fläche (63) gleitet dagegen auf einer Anzugplatte (64). Die Keilspitze (65) ist nach oben über die Schrägfläche (60) abgewinkelt, wodurch verhindert wird, daß der Treibkeil (59) bei Lockerung des Keilgetriebes verlorengeht.
Die Anzugsplatte (64) hat eine Aussparung (66), mit der sie auf das Oberteil (54) des Ständers (53) aufgefädelt werden kann. Sie stützt sich dann auf den Winkelschenkeln (30) der Metallprofile der benachbarten Kassetten (57 und 58) ab, so daß im Ergebnis die Kassetten mit den Lagerschienen (20) verspannt sind. Eine Aussparung (67) im Unterteil (55) des Ständers (52) sorgt dafür, daß Niederschläge aus der Profilkammer der Lagerschiene (20) abgeleitet werden können.
Diese Sicherung kann für die an den Standgerüsten (1 und 2) eingehängten Kassetten vorgesehen werden.
doch kann man darauf in der Regel verzichten. Da aber die vorstehend beschriebenen Gerüstelemente im wesentlichen unverändert auch für das Hallendach (3) wie nachfolgend beschrieben, verwendet werden können, sind diese Sicherungen vor allem für das Hallendach vorgesehen, wenn sie dort benötigt werden.
Für das Dach wird davon ausgegangen, daß die senkrechten Stützen (21, 22), sowie die mit ihnen zu einem Rahmen vereinigten Stützen (67, 68) nach oben weisende freie Enden aufweisen, welche bei dem im Ausführungsbeispiel wiedergegebenen Rohrgerüst rohrförmig sind. Das in den Fig. 16 und 17 wiedergegebene Gerüstelement bildet ein Dachauflager, welches allgemein mit (69) bezeichnet ist. Das Dachauflager besteht im wesentlichen aus einer Rohrtraverse (70), an deren Enden Rohrstützen (71, 72) befestigt und mit Knotenblechen (73, sowie 74) ausgesteift sind. Die oberen Rohrenden tragen ein Flachprofil (75), das zwei parallele Konsolbleche (76, 77) unterstützt. Diese Bleche haben konische zulaufende Innenkanten (78, 79), welche zusammen mit dem hinter der Zeichenebene der Fig. 16 liegenden Schrägflächen weiterer Konsolbleche den rohrförmigen Untergurt (80) eines Dachbinders auf einer Lagerplatte (81) der Konsole (82) führen. Die Seitenwangen (83, 84) tragen ausgefluchtete Schlitze (85) für einen Treibkeil (86), der sich mit seiner geraden Kante auf dem Rohr (80) verschiebt und mit seiner Keilfläche (88) auf den gegenüberliegenden Kanten der Schlitze (85, 89) in den Konsolen (90 und 91) reitet.
Das Auflager (69) wird auf die freien Enden der Rohrstützen aufgesteckt. Die Dachbinder, von denen
einer in Fig. 1 mit (92) bezeichnet ist, besteht aus einem Fachwerkträger, dessen Glieder Rohrabschnitte sind. Die Fachwerkglieder liegen in einer Ebene, die bei montiertem Dachbinder senkrecht verläuft. Das Fachwerk hat einen rohrförmigen Obergurt (94), einen ebenfalls rohrförmigen und dazu parallelen Untergurt (96), sowie abwechselnd geneigte Streben (95), die mit Ober- und Untergurt verschweißt sind.
Die Stabilität des Daches wird durch Aussteifungen (96) gewährleistet, die in vorgegebenen Abständen benachbarte Dachbinder (92, 97) verbinden. Die in Fig. 14 dargestellte Aussteifung (96) hat ebenfalls einen rohrförmigen Obergurt (97), einen dazu parallelen, rohrförmigen Untergurt (98) und Streben (99), welche paarweise gegeneinander geneigt und mit Obergurt und Untergurt verschweißt sind. An den Enden der Gurte befinden sich senkrechte Streben (100 und 101), welche die Gurtenden zusätzlich aussteifen. Die Rohre von Obergurt und Untergurt sind an den Gurtenden, wie bei (102-105) dargestellt, abgeplattet. In Fig. 15 ist eines der abgeplatteten Enden wiedergegeben. Aus den unteren Darstellung ist ersichtlich, daß die Platte von einer Bohrung (106) durchdrungen ist. Sie dient zur Aufnahme eines Nietes (107), mit dem eine Platte (108) und eine bogenförmige Kupplungshälfte (109) derart verbunden sind, daß sich die Platte zusammen mit der Kupplungshälfte (109) um die Achse (110) des Nietes drehen kann.
Die untere Hälfte (109) gehört zu einer Kupplung (111), deren obere Hälfte (112) ebenfalls bogenförmig ist. Diese obere Hälfte bildet an ihrem Ende eine Buchse (113) für einen Gelenkzapfen (114), um
den sie auf- und zuklappbar ist. Das gegenüberliegende Ende der Kupplungshälfte (112) läßt sich mit dem abgewinkelten Ende (115) der unteren Kupplungshälfte (109) verspannen, wenn in die Rundung (116) der Untergurt (96) oder der Obergurt (94) des Dachbinders eingelegt ist. Dazu dient ein Drehzapfen (117).
Die in der Fig. 15 wiedergegebene Kupplung befindet sich an jedem der abgeplatteten Enden (102-105), so daß die Aussteifungen (96) jeweils mit Ober- und Untergurt (94 und 96) der benachbarten Dachbinder (92 und 97) verspannt sind.
Auf den Obergurten der Dachbinder werden, wie aus Fig. 8 ersichtlich, die Auflagerschienen mit den Kupplungen (46) befestigt und aneinander unter Überlappung angeschlossen. Sodann können die Kassetten (9) eingebaut werden, wie dies bei (10) dargestellt ist. Die Kassetten werden dann mit ihren querverlaufenden Rahmengliedern (26 und 27) gegeneinander abgestützt und abgedichtet.
Der First (147) des Daches wird von einem abgewinkelten Rohr (148) gebildet, das auf das abgeplattete Ende (149) einer senkrechten Strebe (150) des Dachbinders aufgeschweißt ist. Das Rohr ist mit beiden Enden (151 und 152) mit den anschließenden Obergurten (94, 96) verzapft, wozu die üblichen Kippstifte verwendet werden können, deren Aussparungen bei (153-156) wiedergegeben sind. Dem Rohr (152) entspricht ein unteres Rohr (157), so daß der First mit einem eigenen Bauteil verwirklicht ist, welches zwei in einer senkrechten Ebene angeordnete Dachbinder (92 und 158) verbindet.
Um den First zu schließen, wird die in Fig. 5 wiedergegebene abgewinkelte Kassette benutzt. Sie ist im Prinzip wie die übrigen Kassetten aufgebaut, weist also ihrerseits einen Kassettenrahmen (159) auf, der jedoch für den First ein mittleres Rahmenglied (160) aufweist, wodurch er sich von dem Kassettenrahmen (35) der übrigen Kassetten unterscheidet. Ebenso wie dieser verwendet er für die längeren Rahmenglieder (160-162) U-Profile, die, wie Fig. 7 im Schnitt längs der Linie VII-VII der Fig. 5 zeigt, parallele Flansche (163 bzw. 164) aufweisen und in den Rahmenecken, wie bei (165) dargestellt, abgeschrägt sind. Sie tragen die winkelförmigen Metallprofilabschnitte (166 bzw. 167) und die ihrerseits abgewinkelte Außenhaut (168). Diese Kassetten wirken mit abgewinkelten Auflagerschienen (169) zusammen, die im übrigen den Auflagerschienen (20) entsprechen.
In der Binderebene sind die Binderhälften (92 und 158) mit Hilfe von Zugelementen verspannt, von denen einige in Fig. 1 mit (170 und 171) bezeichnet sind. Diese Zugelemente sind an ihren Enden mit Gewinde versehen und mit Spannschlössern (172) aneinander angeschlossen.
Wie die Darstellung der Fig. 18 und 19 zeigt, sind die Zugelemente an die Untergurte (96) der Binderhälften (92 und 158) mit Hilfe von Kupplungen (173-175) angeschlossen. Diese Kupplungen entsprechen den Rohrkupplungen, welche im Zusammenhang mit der Fig. 9 im einzelnen beschrieben worden sind. Sie entsprechen der dort wiedergegebenen Rohrkupplungen in allen Einzelheiten.
Die Kupplungen (173-175) sind mit ihrer unteren Hälfte auf die Oberseite (176) einer Platte (177) aufgeschweißt, die auf ihrer Unterseite (178) das abgewinkelte Ende (179) eines Anschlußzugelementes (180) trägt. Das freie Ende (181) ist ebenso wie die freien Enden der übrigen Zugelemente mit Außengewinde versehen und kann ein Spannschloß derart, das mit Bezugszeichen (172) in Fig. 1 wiedergegeben ist, aufnehmen.
Die Gerüste (1 und 2) werden in üblicher Weise aufgebaut und dann mit den Lagerschienen (20) versehen. Auf die oberen Enden der Gerüststützen werden die Gerüstelemente (69) aufgeschoben. Hierauf lassen sich die Dachbinder mit Hilfe der Konsolen (82) und der Keile (86) montieren, wobei es sich empfiehlt, die Dachbinder (92 und 158) mit dem Gerüstelement des Firstes (147) zu verbinden. Hiernach erfolgt die Verspannung mit Hilfe der Zugelemente (170 und 171) und das Spannschloß (172) angebracht, wodurch der Dachbinder in einer Ebene ausgesteift ist. Nach Montage des zweiten Dachbinders werden die Aussteifungen (96) montiert, worauf, falls nicht schon vorher geschehen, die Auflagerschiene auf den Obergurten befestigt werden. Danach können die Kassetten (9 bzw. 10), wie beschrieben und in Fig. 1 dargestellt, montiert werden. Dabei schließt man die Kassetten einschließlich der Firstkassette (168) lückenlos aneinander an.
Auf diese Weise entsteht eine allseitig geschlossene Halle mit einer verwindungssteifen Konstruktion.

Claims (16)

"Gerüst" Ansprüche
1. Gerüst, insbesondere Rohrgerüst mit einer Außenabdeckung, dadurch gekennzeichnet, daß die
Außenabdeckung aus Kassetten (8-10; 57, 58; 168) besteht, welche aus einer profilierten Außenhaut (14, 168) und einer auf deren Innenseite (15)
befestigten Einhängeeinrichtung aus wenigstens
einem Metallprofilabschnitt (16) mit Aussparungen (17) für Querglieder (18) in außen offenen
Profilen (19) von Lagerschienen (20) besteht,
welche jeweils auf einem Gerüstelement eines
Paares von parallelen Gerüstträgern (21, 22) befestigt sind, die die Kassetten (8-10) an deren Enden (23, 24) unterstützen, wobei die Kassetten (8-10, 57, 58, 168) einzeln durch Auflegen ihrer Einhängeeinrichtungen auf die Lagerschienen (20) mit gleichzeitigem Einführen und Quergliedern
(18) in senkrecht zur Ebene der Außenhaut verlaufende Einführungsschlitze (33) der Aussparung (17) und durch Verschieben unter Einbringung der Querglieder (18) in zu den Einführungsschlitzen
(33) abgewinkelte Lagerschlitze (34) der zugeordneten Aussparung (17) eingehängt und festgelegt werden.
2. Gerüst nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
Verspannen der eingehängten Kassetten (8-10, 57, 58, 168) der Einhängeeinrichtungen mit Teilen
des Profils (19) der Lagerschienen (20) im Anschluß an das Einhängen der Querglieder (18) in die Lagerschlitze (34).
3. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassetten (8-10, 57, 58, 168) quer zu den Metallprofilabschnitten (16) der Einhängevorrichtung verlaufende Metallprofile (27, 28, 161-162) von U-Profil aufweisen, die mit ihren Profilschenkeln (163, 164) parallel zur Ebene der Außenhaut (168) angeordnet sind und Abschrägungen (31, 165) aufweisen, wobei die Metallprofilabschnitte (16) auf den unter der Außenhaut (14, 168) liegenden Profilschenkel (31) mit einem Profilschenkel (30) aufgeschweißt sind.
4. Gerüst nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenhaut (14, 168) der Kassetten (8-10, 57, 58) trapezförmig profiliert ist.
5. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallprofilabschnitte (16) aus Winkelprofilen (30-32) bestehen, deren senkrecht zur Außenhaut (14, 168) verlaufender Winkelschenkel (32) die Aussparungen (17) für die Querglieder (18) trägt.
6. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelschenkel (32) als Anlage für aus der Profilöffnung der Lagerschienen (20) vorstehende Ständer (52) dienen, die ein zum Verspannen der Kassetten (57, 58) dienendes Keilgetriebes (51) aufweisen, welches einen Treibkeil (59) in einem Schlitz (62) des
Ständers (52) und eine auf den parallel zur Ebene der Außenhaut verlaufenden Winkelschenkel (30) der Einhängeeinrichtung wirkende Anzugsplatte (64) besitzt, die auf den Ständer (52) aufgeschoben ist, und als Lager für den Treibkeil (59) dient.
7. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lagerschiene (20) auf der Außenseite ihres Profils (39) mindestens eine Kupplung (37) aufweist, welche für Rohrgerüste aus einer Schalenkupplung (38, 41) bestehen.
8. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilabschnitte (16) der Einhängeeinrichtung parallele Außenglieder (28, 29) eines Rahmens (25) bilden, die mit dazu senkrechten und parallelen Rahmengliedern (26, 27, 161-162) in den Ecken des Rahmens (25, 159) biegesteif verbunden sind.
9. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf den senkrechten Gerüststützen (21, 22; 67, 68) Dachbinder (92, 158) angeordnet sind, auf deren Obergurten (94) Lagerschienen (20) für die als Dacheindeckung dienenden Kassetten (9, 10) befestigt sind.
10. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der Gerüststützen (4-7) und der Dachbinder (92, 97) Dachauflager (69) dienen, die formschlüssig mit den Enden der Gerüststützen (4-7) verbunden sind und eine entsprechend der Dachneigung bzw. des Untergurtes der Dachbinder einfallende Lager-
platte (75) aufweisen, auf der der Untergurt (96, 80) des Dachbinders (92, 97) mit Hilfe mehrerer Keilgetriebe (85-89) verspannbar ist, welche in Konsolen (90, 91) auf Stützen (71, 72) der Lagerplatte (75) ausgebildet sind.
11. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolen (90, 91) Konsolbleche (76, 77) mit konischen Kanten (78, 79) als Führungen für den Untergurt (96, 80) der Dachbinder (92, 97) auf die Lagerplatte (75) aufweisen.
12. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Dachbinder (92, 97) mehrteilig sind und im Dachfirst ein Verbindungselement (152, 157) angeordnet ist, dessen Ober- und Untergurt Bolzenverbindungen mit den zugeordneten Enden der Dachbinderteile (96, 158) aufweisen.
13. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Dachbinder (92, 97) unter den Kassetten (9, 10) mit Aussteifungen (96) untereinander und die Dachbinder (92, 97) mit an die beiden Enden ihrer Untergurte (96) angeschlossenen Zugelementen (170, 171) verspannt sind.
14. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zum Anschluß der Zugelemente (170, 171) eine Montageplatte (177) mit Rohrkupplungen (173-175) an den Untergurt angeschlossen ist, welche auf ihrer Unterseite (178) ein abgewinkeltes Anschlußzugelement (179-181) trägt.
15. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Dachbinder (92, 97) und die Aussteifen (96) aus Fachwerkträgern bestehen, deren Glieder (94-101) Rohrabschnitte sind, die in einer Ebene angeordnet sind.
16. Gerüst nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden von Ober- und Untergurt (94, 96, 97, 98) der Fachwerkträger abgeplattet und für verdrehbare Kupplungen (109, 112) vorgesehen sind, mit denen Anschlüsse zu Ober- und Untergurt (94, 96) der Dachbinder (92, 97) hergestellt werden.
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