DE9106829U1 - Festkörperlaser - Google Patents
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- H01S—DEVICES USING THE PROCESS OF LIGHT AMPLIFICATION BY STIMULATED EMISSION OF RADIATION [LASER] TO AMPLIFY OR GENERATE LIGHT; DEVICES USING STIMULATED EMISSION OF ELECTROMAGNETIC RADIATION IN WAVE RANGES OTHER THAN OPTICAL
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Description
Beschreibung: 91022 G
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Festkörperlaser mit einem Laserstab und mindestens einer Pumplampe im Innenraum
einer Pumpkammer mit Stirnwänden.
Bei optisch gepumpten Festkörperlasern sitzt der Laserstab häufig in einer sog. Pumpkammer, deren Innenraum (auch
Kavität genannt) derart ausgebildet ist, daß die von der Pumplichtlampe bzw. den Pumplichtlampen ausgehende Anregungsstrahlung möglichst vollständig auf den Laserstab reflektiert
wird.
Die Pumpkammer ist oft unmittelbar oder über eine Grundplatte an einem Grundgestell befestigt, das - um eine gute thermische
Stabilität zu erreichen - aus mindestens drei Invarstäben und zwei Platten besteht, welche die genaue Lage der
Invarstäbe zueinander in der Nähe ihrer Enden festlegen. An den Platten können der End- und der Auskoppelspiegel
befestigt sein. Eventuell vorhandene weitere Bauteile des Lasers sind an zusätzlichen Platten oder an mindestens zwei
der drei Invarstäbe befestigt.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Pumpkammer auf einer Montageplatte, z.B. aus der Aluminium-Magnesium-Legierung
AlMg 4,5 Mn F28 der Fa. Aluminium-Walzwerke Singen, zu befestigen. Auf dieser Montageplatte sind dann auch der
Resonator- und der Auskoppelspiegel, sowie eventuell vorhandene weitere Bauteile des Lasers befestigt.
Bekannte derartige Festkörperlaser haben den Nachteil, daß der Austausch der Pumplampen umständlich ist und/oder daß
nach dem Austausch der Laser neu- oder mindestens nachjustiert werden muß. Das ist insbesondere deshalb störend, da
die Lebensdauer der Pumplampen verhältnismäßig kurz ist.
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Aus dem Gebrauchsmuster DE-U-8 903 388 ist ein Festkörperlaser bekannt, bei dem die Pumplampen mit Fassungsteilen
verbunden sind und mit diesen in eine Pumpkammer, deren obere Hälfte abnehmbar ist, durch mechanische Führungen und Anschläge
in eine vorgegebene und reproduzierbare Lage einsetzbar sind. Auf diese Weise wird das Nachjustieren des Lasers
nach dem Auswechseln der Pumplampen vermieden.
Nachteilig bei diesem bekannten Festkörperlaser ist, daß jede Pumplampe mit Fassungsteilen versehen sein muß, die genau auf
die mechanischen Führungen und Anschläge an der Pumpkammer abgestimmt sein müssen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Festkörperlaser so auszubilden, daß die Pumplampen auf
einfache Weise ausgetauscht werden können, daß nach dem Austausch der Pumplampen keine Nachjustierung erforderlich
ist und daß trotzdem der Aufwand für mechanische Teile möglichst gering ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen
Festkörperlaser mit den Merkmalen des Anspruches 1.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind die
Außenteile als Steckerteile ausgebildet, welche die elektrischen Verbindungen der Pumplampen mit ihrer Stromversorgung
herstellen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind Pumpkammer
und Zwischenteile, sowie Zwischenteile und Außenteile durch getrennte Schrauben miteinander verbunden. Insbesondere
bei den Verbindungen zwischen Zwischenteilen und Außenteilen ist es jedoch auch möglich, den notwendigen Druck auf die
Dichtringe auf andere Art zu erzeugen, z.B. durch Schnellspannvorrichtungen .
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von zwei Ausführungsbeispielen beschrieben, welche in den Figuren 1 bis 5 dargestellt
sind. Dabei zeigen
Figur 1 eine Pumpkammer mit einer Pumplampe,
Figur 2 eine Befestigung von Zwischenteil und Außenteil,
Figur 3 eine Pumpkammer mit zwei Pumplampen,
Figur 4 einen Schnitt durch ein Zwischenteil von Figur 3 und
Figur 5 einen Schnitt durch die Pumpkammer von Figur 3.
In Figur 1 ist mit (11) ein Laserstab bezeichnet, der im Innenraum (13i) der Pumpkammer (13) angeordnet ist. Der
Innenraum (13i) wird in bekannter Weise durch Stirnwände (14) abgeschlossen, welche durch die Dichtungen (14d) mit Pumpkammer
(13) flüssigkeitsdicht verbunden sind. Die Stirnwände (14) haben Öffnungen für den Laserstab (11) und die Pumplampe
(12). An die Stirnwände (14) werden gleichartig ausgebildete Zwischenteile (15) angedrückt, welche mit Hilfe der Dichtungsringe
(16) den Laserstab (11) flüssigkeitsdicht in den Stirnwänden (14) und damit auch in der Pumpkammer (13)
fixieren. Der Andruck der Zwischenteile (15) an die Stirnwände (14) kann z.B. durch Schrauben erfolgen, von denen eine
in Figur 2 dargestellt und mit (21) bezeichnet ist.
Die Zwischenteile (15) haben Bohrungen (15b) für den Strahlengang durch den Laserstab (11) und Hohlräume (15h) für die
Pumplampe (12). Letztere sind durch Dichtungsringe (15d) flüssigkeitsdicht mit den Stirnwänden (14) und mit dem Innenraum
(13i) der Pumpkammer verbunden und haben Anschlüsse (17)
für den Zu- bzw. Abfluß einer Kühlflüssigkeit.
Die Pumplampe (12) wird in den Zwischenstücken (15) flüssigkeitsdicht
fixiert durch Dichtungsringe (18), welche durch die Außenteile (19) zusammengedrückt werden, wenn die Außenteile
gegen die Zwischenteile (15) gedrückt werden. Dies kann z.B. mit Schrauben geschehen, von denen eine in Figur 2 dargestellt
und mit (22) bezeichnet ist. Die Außenteile (19) können - wie in den Figuren dargestellt - als Stecker ausgebildet
sein, welche Muffen (19m) enthalten, die an Kabel (19k) angeschlossen sind. Dann werden beim Ansetzen der
Außenteile (19) zugleich die elektrischen Verbindungen zwischen den Elektroden (12e) der Pumplampe (12) und ihrer
Stromversorgung hergestellt.
Zum Auswechseln der Pumplampe (12) werden lediglich die Außenteile (19) abgezogen, dann kann die Pumplampe (12) in
Richtung ihrer Achse aus der Pumpkammer (13) und den beiden Zwischenteilen (15) herausgezogen und eine neue Pumplampe
reingesteckt werden. Der Laserstab (11) bleibt dabei unverändert in der Pumpkammer (13), da die Zwischenteile (15) fest
mit der Pumpkammer verbunden bleiben. Daher ist nach dem Auswechseln der Pumplampe (12) keine Neu- oder Nachjustierung
des Lasers erforderlich.
In Figur 3 ist ein Festkörperlaser mit zwei Pumplampen (32) dargestellt, deren Strahlung den Laserstab (31) zur Emission
anregt. Die Pumpkammer ist mit (33) bezeichnet, ihre Stirnwände mit (34) und die Dichtungsringe zwischen ihnen mit
(34d). Die Zwischenteile (35) haben wieder Dichtungsringe (35d) gegenüber den Stirnplatten (34) und Dichtungsringe (36)
zur Fixierung des Laserstabes (31). Die Hohlräume (35h) der Zwischenteile (35) sind - wie in Figur 4 dargestellt - mit
den Anschlüssen (47) für den Zu- und Abfluß der Kühlflüssigkeit durch die Kanäle (45k) verbunden. Auch hier werden die
Pumplampen (32) in den Zwischenstücken (35) flüssigkeitsdicht fixiert durch die Dichtungsringe (38), wenn die Außenteile
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(39) aufgesetzt und gegen die Zwischenteile (35) gedrückt werden. Dies kann z.B. durch die in Figur 4 mit (42) bezeichneten
Schrauben geschehen, ebenso wie auch in diesem Ausführungsbeispiel die Zwischenteile (35) durch die mit (41)
bezeichneten Schrauben an die Pumpkammer (33) gedrückt und verbunden werden können. Auch in diesem Fall ist es vorteilhaft,
die Außenteile (39) als Stecker auszubilden, welche über Muffen (39m) und Kabel (39k) die elektrischen Verbindungen
zu den Elektroden (32e) der Pumplampen (32) herstellen.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist in dem
Innenraum (33i) der Pumpkammer (33) ein zylinderförmiges
Glasrohr (33g) eingekittet, dessen Querschnitt in der Figur zu sehen ist. Die Außenwand (53a) des Glasrohres (33g) ist
verspiegelt und behält daher trotz der Kühlflüssigkeit auch über lange Zeit ein gutes Reflexionsvermögen.
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Claims (8)
1. Festkörperlaser mit einem Laserstab (11, 31) und mindestens einer Pumplampe (12, 32) im Innenraum (13i,
33i) einer Pumpkammer (13, 33) mit Stirnwänden (14, 34), dadurch gekennzeichnet, daß an die beiden Stirnwände (14,
34) Zwischenteile (15, 35) und an letztere Außenteile (19, 39) angesetzt sind, wobei die Zwischenteile (15, 35)
a) durch zusammengedrückte Dichtungsringe (16, 36) den Laserstab (11, 31) flüssigkeitsdicht fixieren,
b) für die Pumplampe (12) bzw. die Pumplampen (32) Hohlräume (15h, 35h) haben, die durch weitere zusammengedrückte
Dichtungsringe (15d, 35d) flüssigkeitsdicht mit dem Innenraum (13i, 33i) der Pumpkammer (13, 33)
verbunden sind,
c) einen Zufluß und einem Abfluß (17, 37) zu bzw. von den Hohlräumen (15h, 35h) für eine Kühlflüssigkeit
haben und
d) durch von den Außenteilen (19, 39) weitere zusammengedrückte Dichtungsringe (18, 38) die Pumplampe
(12) bzw. die Pumplampen (32) flüssigkeitsdicht in den Zwischenteilen (15, 35) fixieren.
2. Festkörperlaser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenteile (19, 39) als Steckerteile mit Muffen
(19m, 39m) und Kabeln (19k, 39k) für die Stromversorgung der Pumplampe (12) bzw. der Pumplampen (32) ausgebildet
sind.
3. Festkörperlaser nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenteile (15, 35) mit der Pumpkammer (13, 33) und die Außenteile (19, 39) mit den
Zwischenteilen (15, 35) durch getrennte Schrauben (21, 22, 41, 42) verbunden sind.
4. Festkörperlaser nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
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gekennzeichnet, daß die Stirnwände (14, 34) der Pumpkammer (13, 33) aus Platten bestehen, welche über Dichtringe
(14d, 34d) mit der Pumpkammer flüssigkeitsdicht verbunden sind.
5. Festkörperlaser nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Innenraum (33i) der Pumpkammer (33) ein
zylinderförmiges Glasrohr (33g) eingesetzt ist, das auf
seiner Außenseite (53a) verspiegelt ist.
6. Festkörperlaser nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpkammer (13, 33) oder die
Zwischenteile (15, 35) mit einer Montageplatte verbunden sind, auf welcher weitere optische Teile des Lasers
montiert sind.
7. Festkörperlaser nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpkammer (13, 33) oder die
Zwischenteile (15, 35) mit einem Gestell verbunden sind, an dem weitere optische Teile des Lasers montiert sind.
8. Festkörperlaser nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpkammer (13, 33) oder die
Zwischenteile (15, 35) mit einer Grundplatte verbunden sind, die an einem Gestell befestigt ist, an dem weitere
optische Teile des Lasers montiert sind.
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Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9106829U DE9106829U1 (de) | 1991-06-04 | 1991-06-04 | Festkörperlaser |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9106829U DE9106829U1 (de) | 1991-06-04 | 1991-06-04 | Festkörperlaser |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9106829U1 true DE9106829U1 (de) | 1991-08-01 |
Family
ID=6867933
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE9106829U Expired - Lifetime DE9106829U1 (de) | 1991-06-04 | 1991-06-04 | Festkörperlaser |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9106829U1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4437489C1 (de) * | 1994-10-20 | 1996-03-28 | Zeiss Carl Fa | Kühlvorrichtung für einen impulsförmig angeregten Laser und Verfahren zum Betrieb einer derartigen Kühlvorrichtung |
-
1991
- 1991-06-04 DE DE9106829U patent/DE9106829U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE4437489C1 (de) * | 1994-10-20 | 1996-03-28 | Zeiss Carl Fa | Kühlvorrichtung für einen impulsförmig angeregten Laser und Verfahren zum Betrieb einer derartigen Kühlvorrichtung |
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