DE9104207U1 - Greifer - Google Patents
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Description
PATENTANWÄLTE
DR. RUDOLF BAUER · DIPL.-ING. HELMUT HUBBUCH DIPL.-PHYS. ULRICH TWELMEIER
WESTLICHE 29-31 (AM LEOPOLDPLATZ)
7530 PFORZHEIM (WEST-GERMANY)
TELEFON (0 72 31) 10 22 90/70 ■ TELEFAX (0 72 31)101144
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03.04.1991 TW/Be
Sommer automatic GmbH., D-7530 Pforzheim
Greifer
Beschreibung:
Die Erfindung befaßt sich mit Greifern, welche insbesondere pneumatisch betätigt werden.
Ein solcher Greifer ist in dem DE-GM 90 14 218 beschrieben. Die bekannten Greifer haben üblicherweise Backen, deren Greiffläche
eben oder in ihrer Gestalt an die konkrete Form der zu ergreifenden Gegenstände angepaßt ist; in jedem Fall
sind die Backen starre Körper, die allenfalls auf ihrer Vorderseite etwas abgepolstert, z.B. mit Gummi belegt sind.
Die bekannten Greifer sind nicht besonders gut geeignet, um Gegenstände von wechselnder äusserer Gestalt oder um eine
Reihe von Gegenständen gleichzeitig zu ergreifen, insbesondere wenn diese nicht in exakt gleichen Abständen angeordnet
sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Greifer zu schaffen, der besser geeignet ist, unterschiedliche
Gegenstände oder Reihen von Gegenständen zu ergreifen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Greifer mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen
des erfindungsgemässen Greifers sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Der neue Greifer hat von einer Basis, die starr sein kann, ausgehende
Finger, die nebeneinander mit Abstand in Reihe angeordnet sind und entweder gegen Federkraft ausgelenkt werden
können und selbsttätig zurückfedern oder - mindestens an ihren Spitzen - durch mindestens ein Band elastisch nachgebend miteinander
in Reihe verbunden sind. Die elastische Nachgiebigkeit kann dadurch erreicht werden, dass entweder das die Finger verbindende
Band elastisch nachgebend, insbesondere ein Gummiband ist, oder dadurch, dass die Finger elastisch nachgebend ausgebildet
sind. In beiden Fällen erreicht man, dass sich das Band, welches die Finger verbindet, dem zu ergreifenden Gegenstand
oder Teilbereichen des Gegenstandes leicht anpassen kann, und zwar in ungleich größerem Ausmaß als im Falle bekannter Greiferbacken,
die durchgehend starr ausgebildet und auf ihrer Vorderseite lediglich mit Gummi belegt sind. Durch die Flexibilität
des Greifers ist es darüberhinaus möglich, eine Reihe von Gegenständen, z.B. eine Reihe von Flaschen oder
Bechern, zu ergreifen, wobei sich diese insbesondere im Bereich zwischen je zwei Fingern in das Band bzw. in die Bänder einschmiegen
können. Aber auch dann, wenn die Finger des Greifers nicht durch ein Band verbunden, sondern nur selbst rückfedernd
sind, erreicht man bereits ein hohes Maß von Flexibilität und
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Anpassungsvermögen des Greifers an unterschiedliche Greifaufgaben.
Die Auslenkung gegen Federkraft kann dadurch verwirklicht werden, dass man die Finger selbst starr ausbildet, verschwenkbar
am Basisteil lagert und der Einwirkung einer gesonderten Feder aussetzt. Besonders bevorzugt ist es jedoch, die Finger
selbst nicht starr, sondern als Feder auszubilden. Um die Sicherheit ihres Griffs zu erhöhen, wird bevorzugt, die Finger
wenigstens in der Nähe ihrer Spitzen rutschhemmend auszurüsten, z. B. durch eine rutschhemmende Beschichtung oder durch das
Aufschieben von Gummihüllen.
Bei einem Greifer, dessen Finger durch ein Band verbunden sind, erreicht man eine hohe Flexibilität, wenn nicht nur das jeweilige
die Finger verbindende Band elastomer ist, sondern die Finger selbst elastisch nachgebend als Federn ausgebildet sind, z.B.
als Blattfedern. Blattfedern haben naturgemäss die Eigenart, sich nur in einer Ebene auslenken zu lassen. Eine noch höhere
Flexibilität erreicht man, wenn man die Finger als Wendelfedern ausbildet, weil diese in alle Richtungen ausgelenkt werden können.
Die Steifigkeit der Wendelfedern und damit die Kraft, die sie beim Greifen übertragen können, kann man erhöhen, indem man sie
mit einem biegsamen Kern und/oder mit einer biegsamen Hülle versieht, welche vornehmlich aus elastomerem Werkstoff bestehen.
Wendelfedern mit einem solchen Kern können dadurch hergestellt werden, dass man zunächst einen zylindrischen
Kern aus einem thermoplastischen Werkstoff, z.B. aus Polyvinylchlorid oder aus Polyäthylen, herstellt und diesen
zur Bildung der Wendelfeder mit Federdraht fest umwickelt. Der soweit fertiggestellte Finger kann dann in einem Ofen
einer kontrollierten Wärmebehandlung unterzogen werden. Dabei wird die Temperatur so hoch gewählt, dass der thermoplastische
Kern weich wird und sich ausdehnt, wodurch er
in den Bereich zwischen den Windungen eindringt. Anschließend wird der Finger abgekühlt, wobei der Kern in seiner ausgedehnten
Gestalt erstarrt und stabilisiert wird. Eine Ummantelung der Wendelfeder ist durch Umspritzen mit thermoplastischem
Werkstoff möglich.
Um einen festen Verbund zwischen den Fingern und den Bändern herzustellen, werden die Finger vorzugsweise in das jeweilige
Band eingebettet, z.B. dadurch, dass die Finger zwischen zwei Bänder gelegt und diese beiden Bänder dann miteinander verklebt
oder verschweißt werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Anpassung an unterschiedliche Greifaufgaben kann dadurch eröffnet werden, dass als Basisteil,
von welchem die Finger ausgehen, eine Leiste aus Weichmessing oder einem ähnlich bildsamen Metallwerkstoff verwendet wird.
Eine solche Leiste kann vom Benutzer zur Anpassung an grobe Konturen leicht vorgebogen werden; die Anpassung an die feineren
Konturen übernehmen dann die Finger und/oder Bänder.
Einen flexiblen Greifer erhält man bereits dann, wenn nur einer der beiden Backen des Greifers erfindungsgemäss ausgebildet wird.
Naturgemäss ist die Flexibilität größer, wenn beide Backen erfindungsgemäss
ausgebildet sind, in diesem Fall wird bevorzugt, dass die Finger einander paarweise gegenüberliegen, so dass zum
Beispiel beim Ergreifen von Reihen von Flaschen oder Bechern die Finger stets zwischen zwei Flaschen zu liegen kommen.
Will man mit einem erfindungsgemässen Greifer Reihen von Gegenständen
ergreifen, bedingt das eine entsprechend längliche Bauform des Greifers. Je mehr Gegenstände ergriffen werden, desto
größer ist der Kraftbedarf des Greifers. Bei einem pneumatisch betätigten Greifer wird die Kraft bei vorgegebenem Luftdruck
maßgeblich von der wirksamen Kolbenfläche im Druckluftzylinder bestimmt. Durch Vergrößerung der Kolbenfläche kann deshalb die
Kraft des Greifers gesteigert werden. Damit wird aber zugleich die Breite des Gehäuses des Greifers gesteigert. Es gibt jedoch
Bedarf für Greifer, in denen sowohl eine große Kraft, als auch eine schmale Bauform verlangt werden. Dem kann man
durch eine Weiterbildung der Erfindung gerecht werden, die darin besteht, dass zur Betätigung des Greifers zwei oder
mehr als zwei parallal angeordnete Druckluftzylinder vorgesehen sind, die vorzugsweise ein gemeinsames Gehäuse haben.
Ein solcher Greifer bezieht seine größere Kraft nicht aus einer Vergrößerung der Kolbenfläche, sondern aus der Anordnung
von zwei oder mehr als zwei zueinander parallelen Zylindern, welche sämtlich mit den Backen in Wirkverbindung stehen.
Die Kräfte der einzelnen Zylinder addieren sich zur Gesamtkraft des Greifers. Die zwei oder mehr als zwei Zylinder können
in ihrem Durchmesser deshalb kleiner als ein einzelner Zylinder sein, der dieselbe Kraft aufbringt wie die Summe der Zylinder.
Daraus ergibt sich eine zwar längere, aber schmalere Bauform als im Falle eines Greifers mit nur einem Zylinder,
was seiner Verwendung für das Ergreifen einer Reihe von Gegenständen entgegenkommt. Ein solcher Greifer kann mit besonderem
Vorteil überall dort eingesetzt werden, wo es eng zugeht, insbesondere in der Lebensmittelindustrie und in der Non-Food-Industrie,
z.B. beim Einpacken oder Auspacken von Reihen von Flaschen, Bechern, Gläsern, Schachteln und dergleichen in bzw.
aus Kartons oder Kisten oder beim Be- und Entladen von Paletten mit Reihen von Gegenständen oder Packungen, die eng nebeneinander
stehen.
Bei dem Greifer müssen nicht beide Backen durch einen Druckmittelzylinder
beweglich sein; es genügt vielmehr, in an sich
bekannter Weise nur einen Backen beweglich auszubilden und den zweiten Backen feststehend am Gehäuse vorzusehen. In den
meisten Fällen werden jedoch beide Backen beweglich ausgebildet sein, und zwar entweder als parallel zueinander verschiebliche
Backen zur Ausbildung eines Parallelgreifers, oder als Backen, die um zueinander parallele Achsen verschwenkbar
am Gehäuse gelagert sind, wobei die letztere Version einer schmalen Bauweise besonders entgegenkommt, da keine Mittel
für eine parallele Führung benötigt werden.
Die Backen des Greifers werden, um die bevorzugte schmale Bauform zu erreichen, an den Breitseiten des vorzugsweise quaderförmigen
Gehäuses angebracht. Die Zylinder können in einer gemeinsamen Flucht hintereinander oder parallel nebeneinander
angeordnet sein. Die erste Version ermöglicht eine Bauform mit geringer Bauhöhe, aber mit größerer Länge, die zweite Version
ermöglicht eine kürzere Bauform, aber mit größerer Bauhöhe. Was die erzielbare geringe Breite des Greifers anbelangt, sind
beide Versionen gleichwertig.
Natürlich müssen die beiden Druckluftzylinder synchron arbeiten. Sie sind deshalb gleichzeitig anzusteuern. Am einfachsten
erreicht man das dadurch, dass die zu den Zylindern führenden Versorgungsleitungen untereinander verbunden sind,
insbesondere in dem gemeinsamen Gehäuse miteinander verbunden sind. Bei einem Greifer, in dem die beiden Zylinder in einer
gemeinsamen Flucht liegen, kann man zu diesem Zweck die beiden Zylinder einfach durch eine koaxiale Bohrung miteinander
verbinden und diese Verbindungsbohrung quer anbohren, um sie mit
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Druckluft speisen zu können. Zur Synchronbewegung trägt auch bei, dass die Zylinder mit beiden Backen verbunden sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt.
Figur 1 zeigt einen Greifer von aussen in einer Schrägansicht mit geöffneten Backen,
Figur 2 zeigt den Schnitt II-II durch den Greifer aus
Figur 1, aber ohne die flexiblen Backenteile,
Figur 3 zeigt den Schnitt III-III gemäß Figur 2, und
Figur 4 zeigt den Greifer in einer Ansicht wie in
Figur 1 aber in geschlossenem Zustand.
Die Figuren zeigen einen Greifer mit einem schmalen, länglichen, im wesentlichen quaderförmigen Gehäuse 1, welches
ein von seiner langen, schmalen Oberseite ausgehendes und bis zur Unterseite durchgehendes Loch 2 hat, welches mittig angeordnet
und auf der Oberseite von vier Montagebohrungen 3 umgeben ist, welche zum Befestigen des Greifers an einer Handhabungsvorrichtung,
z.B. an einem Roboter dienen. Beidseits des Loches 2 befindet sich im Gehäuse 1 je ein von oben nach
unten verlaufender Druckluftzylinder 10 und 11 zur Betätigung von zwei Backen 4 und 5, welche um längsverlaufende, zueinander
parallele Achsen 6 und 7 schwenkbar an den Breitseiten des Gehäuses 1 angebracht sind.
Die Druckluftzylinder 10 und 11 enthalten einen Kolben 12, dessen Kolbenstange 13 nach unten aus dem Zylinder herausführt
und jeweils in einem Einschnitt 14 des Gehäuses endet. Der Kopf 15 der Kolbenstange 13 ist über Lenker 16 und 17 mit den
Backen 4 und 5 verbunden. Die Kolbenstange 13 und die Lenker 16 und 17 bilden zusammen einen Kniehebelmechanismus.
Bohrungen 18, 19, 20 und 21, die von der Vorderseite bzw. von
der Rückseite des jeweiligen Kolbens 12 zur Gehäuseoberseite führen, dienen zur Drucklufteinspeisung.
Das zentrale Loch 2 dient einerseits zur Gewichtseinsparung und bietet andererseits Raum für einen Sensor, der auf die
zu ergreifenden Gegenstände anspricht und ein Signal zum Steuern des Greifers abgeben kann.
An den Backen 4 und 5 ist jeweils eine längsverlaufende Leiste 22 befestigt, von welcher eine Reihe von Fingern 23 ausgeht,
deren Spitzen in ein elastomeres Band 24 eingebettet sind. Bei den Fingern handelt es sich um Wendelfedern, die durch einen
biegsamen Kern versteift sind.
Der so gebildete Greifer ist hochflexibel. Er passt sich leicht
unterschiedlich geformten Gegenständen an und kann auch leicht Reihen von Gegenständen 25 ergreifen, denen er sich anpasst.
Claims (16)
1. Greifer, insbesondere mit zwei Backen (4, 5), dadurch ge
kennzeichnet, dass wenigstens einer der Backen (4, 5) von
einem Basisteil (22) des Backens (4, 5) ausgehende Finger (23) hat, die nebeneinander mit Abstand in Reihe angeordnet und entweder
zumindest an ihren Spitzen durch mindestens ein Band (24) elastisch nachgebend miteinander in Reihe verbunden oder selbst
rückfedernd sind.
2. Greifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet:, dass die
Finger (23) wenigstens in der Nähe ihrer Spitzen mit rutschhemmendem
Material, insbesondere mit Gummi, bekleidet sind.
3. Greifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet:, dass das
Band (24) ein Gummiband ist.
4. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn zeichnet, dass die Finger (23) Wendelfedern sind.
5. Greifer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Wendelfedern einen biegsamen Kern und/oder eine biegsame Hülle, insbesondere aus elastomerem Werkstoff, haben.
6. Greifer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Finger (23) als Biegefedern, insbesondere als Blattfedern, ausgebildet sind.
7. Greifer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge kennzeichnet, dass die Finger (23) in das jeweilige Band
(24) eingebettet sind.
8. Greifer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Basisteil (22) eine Weichmessingleiste
ist.
9. Greifer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass beide Backen (4,5) Finger (23) haben und diese einander paarweise gegenüberliegen.
10. Greifer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Betätigung des bzw. der Backen
(4,5) zwei oder mehr als zwei parallel angeordnete Druckluftzylinder (10,11) vorgesehen sind.
11. Greifer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zylinder (10,11) ein gemeinsames Gehäuse (1) haben.
12. Greifer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sein Gehäuse (1) ein Quader ist.
13. Greifer nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch ge kennzeichnet, dass die zur Vorderseite bzw. Rückseite
des Kolbens (12) in den Zylindern (10,11) führenden Versorgungsleitungen (18 und 20 bzw. 19 und 21) untereinander verbunden sind.
14. Greifer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Versorgungsleitungen (18 und 19 bzw. 20 und 21) im gemeinsamen Gehäuse (1) miteinander verbunden sind.
15. Greifer nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekenn-
zeichnet, dass beide Backen (4,5) relativ zum Gehäuse (1) beweglich und durch je eine Kniehebelanordnung (13,16,17) mit
den Zylindern (10,11) verbunden sind.
16. Greifer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Backen (4,5) schwenkbar am Gehäuse (1) gelagert sind
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9104207U DE9104207U1 (de) | 1991-04-08 | 1991-04-08 | Greifer |
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DE9104207U DE9104207U1 (de) | 1991-04-08 | 1991-04-08 | Greifer |
Publications (1)
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DE9104207U1 true DE9104207U1 (de) | 1991-09-12 |
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ID=6866049
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DE9104207U Expired - Lifetime DE9104207U1 (de) | 1991-04-08 | 1991-04-08 | Greifer |
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