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DE9103472U1 - Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß o.dgl. - Google Patents

Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß o.dgl.

Info

Publication number
DE9103472U1
DE9103472U1 DE9103472U DE9103472U DE9103472U1 DE 9103472 U1 DE9103472 U1 DE 9103472U1 DE 9103472 U DE9103472 U DE 9103472U DE 9103472 U DE9103472 U DE 9103472U DE 9103472 U1 DE9103472 U1 DE 9103472U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
theft
pawl
rotary latch
latch
vehicle door
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9103472U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bomoro Bocklenberg & Motte & Co Kg 5600 Wuppertal De GmbH
Original Assignee
Bomoro Bocklenberg & Motte & Co Kg 5600 Wuppertal De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE9004201U external-priority patent/DE9004201U1/de
Application filed by Bomoro Bocklenberg & Motte & Co Kg 5600 Wuppertal De GmbH filed Critical Bomoro Bocklenberg & Motte & Co Kg 5600 Wuppertal De GmbH
Priority to DE9103472U priority Critical patent/DE9103472U1/de
Publication of DE9103472U1 publication Critical patent/DE9103472U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/16Locks for luggage compartments, car boot lids or car bonnets

Landscapes

  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Gesthuysen &. von Rohr
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß od. dgl. nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Bei Kraftfahrzeug-Türschlössern, -Haubenschlössern od. dgl. besteht ein Problem darin, daß von einem Dieb versucht werden kann, die die Drehfalle in Sicherungsstellung - Schließstellung der Tür - haltende Sperrklinke hochzudrücken. Man kann das mitunter durch das Dichtungsgummi einer Kraftfahrzeugtür hindurch oder unter Durchschlagen des Bleches der Kraftfahrzeugtür an einer ganz bestimmten Stelle erreichen. Man versucht daher seit längerem, besondere Diebstahlsicherungen für die Sperrklinke bzw. die Drehfalle vorzugeben. Aus dem Stand der Technik ist es dabei bekannt (DE-U 7 534 154), die Sperrklinke in Sicherungsstellung und Diebstahlsicherungsstellung zu blockieren, so daß sie nicht von außen her hochgedrückt bzw. aus der Hauptrast in der Drehfalle herausgedrückt werden kann. Aus der Praxis ist es auch bekannt, der Drehfalle neben der normalen Sperrklinke eine zweite Sperrklinke - Diebstahlsicherungsklinke - zuzuordnen. Befindet sich die Drehfalle in Schließstellung mit in Hauptrast eingefallener Sperrklinke, so liegt die weitere, der Diebstahlsicherungsklinke zugeordnete Raste der Drehfalle so, daß die Diebstahlsicherungsklinke hier ebenfalls einrasten kann. Durch aktives Betätigen der Diebstahlsicherungsklinke von einem gesonderten Schließzylinder her oder auch in einem weiteren Schaltschritt vom normalen Schließzylinder her kann die Diebstahlsicherungsklinke eingerastet werden. Die Diebstahlsicherungsklinke kann dabei so angeordnet werden, daß sie von außen her nun wirklich nicht mehr erreicht werden kann.
Für die Mehrstellenverrriegelung moderner Zentralverriegelungsanlagen bei Kraftfahrzeugen ist es wesentlich, daß man auch bei einer offenstehenden Kraftfahrzeugtür oder, insbesondere, einem offenstehenden Kofferraumdeckel zentral verriegeln kann, ohne daß irgendwelche Blockierungen auftreten. Das wird auch regelmäßig realisiert. Ein Problem bereitet aber eine Mehrstellenverriegelung bei der zuvor erläuterten zusätzlichen Diebstahlsicherung.
Gesthuysen & von Rohr
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß od. dgl. der in Rede stehenden Art anzugeben, das, insbesondere als Haubenschloß, für eine Mehrstellenverriegelung mit Zentralverriegelungsanlagen auch hinsichtlich der Diebstahlsicherungsklinke geeignet ist.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist bei einem Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß od. dgl. mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen 2 und 3 beschrieben.
Wesentlich für die Lehre der Erfindung ist es, daß die Diebstahlsicherungsklinke mit einer Übertotpunktfeder verbunden ist. Diese wirkt auf die Diebstahlsicherungsklinke so, daß bei in Öffnungsstellung befindlicher Drehfalle, jedoch Betätigung des Schließzylinders zur Erreichung der Diebstahlsicherungsstellung lediglich die Übertotpunktfeder vorgespannt wird, die Diebstahlsicherungsklinke aber noch nicht einfällt. Beim Schließen der Kraftfahrzeugtür bzw. der Haube kann dann die Diebstahlsicherungsklinke unter Wirkung der übertotpunktfeder in die dann erreichte Diebstahlsicherungsraste einfallen. Im Ergebnis kann man dann auch eine solche Diebstahlsicherung bei Mehrstellenverriegelung im Rahmen einer Zentralverriegelungsanlage einsetzen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung nochmals erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer Ansicht, schematisch, ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß od. dgl., hier in Form eines Kofferdeckelschlosses, und
Fig. 2 stark vereinfacht eine Prinzipdarstellung der mechanischen Konstruktion des zuvor erläuterten Deckelschlosses.
Qesihuysen & von Rohr;
Das in Figur 1 dargestellte Deckelschloß weist zunächst einen Schloßträger 1 auf, der üblicherweise als Metallplatte ausgeführt ist. An dem Schloßträger 1 ist die gesamte Schließmechanik angebracht, zumeist über Drehachsen gelagert. Am Schloßträger 1 auf einer Schwenkachse 2 gelagert ist zunächst eine Drehfalle 3, die als Gabelfalle ausgeführt ist und einen an einem zugeordneten Teil des Kraftfahrzeuges, beispielsweise einem Rahmen, angeordneten Schließkloben 4, hier in Form eines schallgedämpften Schließkeils, umfaßt. Fig. 1 zeigt die Schließstellung der Drehfalle 3, in der diese durch eine in einer Hauptrast 5 an der Drehfalle 3 eingefallene Sperrklinke 6 gesichert ist. An der Drehfalle 3 ist überdies eine Vorrast 7 vorgesehen, wie das an sich bekannt ist. Die Sperrklinke 6 kann durch einen Auslösehebel 8 ausgelöst werden, der seinerseits von einem gemeinsamen Kupplungselement 9 betätigt wird, das seinerseits wiederum mit einem Schließzylinder 10 des Deckelschlosses verbunden ist.
Zum Zwecke einer zusätzlichen Diebstahlsicherung ist der Drehfalle 3 an einer von außen unzugänglichen Stelle eine zweite Sperrklinke - Diebstahlsicherungsklinke 11 - zugeordnet, die bei in Hauptrast 5 eingefallener Sperrklinke 6 und eingeschalteter Diebstahlsicherung in eine weitere Raste - Diebstahlsicherungsraste 12 - an der Drehfalle 3 einfällt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Diebstahlsicherung eingeschaltet und die Diebstahlsicherungsklinke 11 ist in die Diebstahlsicherungsraste 12 an der Drehfalle 3 eingefallen, was in Fig. 1 nur angedeutet ist, jedoch in Fig. 2 deutlicher erkennbar ist.
Im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel gilt im übrigen, daß die Sperrklinke 6 und die Diebstahlsicherungsklinke 11 beide von ein und demselben Schließzylinder 10 her betätigbar sind. Dieser kann, wie in Fig. 2 gezeigt ist, dazu drei unterschiedliche Stellungen einnehmen, nämlich eine Entsicherungsstellung E, eine Sicherungsstellung S und eine Diebstahlsicherungsstellung DS.
Gesthuysen ,& vqn Rohr;
Wesentlich für die Lehre der Erfindung ist nun, daß an der Diebstahlsicherungsklinke 11 eine Übertotpunktfeder 13 angreift, durch die die Diebstahlsicherungsklinke 11 entweder in Richtung auf ihre Entsicherungsstellung oder in Richtung auf ihre Diebstahlsicherungsstellung vorgespannt ist, daß zwischen dem Schließzylinder 10 und der Diebstahlsicherungsklinke 11 eine jedenfalls in die Diebstahlsicherungsstellung ein bestimmtes Spiel erlaubende Verbindung, insbesondere eine Langlochverbindung 14, vorliegt, daß an der Drehfalle 3 vor der Diebstahlsicherungsraste 12 eine Laufbahn 15 für die Diebstahlsicherungsklinke 11 vorgesehen ist und daß die Diebstahlsicherungsklinke 11 bei noch nicht in Schließstellung befindlicher Drehfalle 3, aber in Diebstahlsicherungsstellung geschalteter Diebstahlsicherungsklinke 11 unter der Vorspannung der übertotpunktfeder 13 an der Laufbahn 15 anliegt und bei Erreichen der Schließstellung der Drehfalle 3 unter Wirkung der Übertotpunktfeder 13 in die Diebstahlsicherungsraste 12 einfällt. Fig. zeigt die komplette Schließstellung und Sicherungsstellung mit Diebstahlsicherungsstellung, also mit eingefallener Diebstahlsicherungsklinke 11, Fig. 2 zeigt dies in durchgezogenen Linien, in gestrichelten Linien ist die Lage der Diebstahlsicherungsklinke 11 in nicht diebstahlgesicherter Stellung eingezeichnet. Eine Langlochverbindung 14 hat als ein bestimmtes Spiel erlaubende Verbindung gegenüber beispielsweise einem Biegestab den Vorteil eines genau definierten toten Ganges. Sie erlaubt, daß sich der Schließzylinder 10 bis in die Diebstahlsicherungsstellung DS bewegt, ohne daß auf dem letzten Stück dieses Weges die Diebstahlsichungsklinke 11 zwingend mitgenommen werden muß. Lediglich die übertotpunktfeder 13 wird in die Diebstahlsicherungsstellung hinübergeschaltet, so daß sie die Diebstahlsicherungsklinke 11 in Richtung auf ihre Diebstahlsicherungsstellung vorspannt. Die Diebstahlsicherungsstellung 11 schnappt dann in die Diebstahlsicherungsraste 12 unter Wirkung der übertotpunktfeder 13 ein, wenn die Drehfalle 3 letztlich ihre Schließstellung und damit die Diebstahlsicherungsstellung erreicht.
Gesthuysen & von Rohr: *
Im dargestellten Ausführungsbeispiel gilt im übrigen, daß die Diebstahlsicherungsklinke 11 als um eine Lagerachse 16 schwenkbarer Doppelhebel ausgeführt ist, dessen einer Hebelarm in die Diebstahlsicherungsraste 12 eingreift und an dessen anderem Hebelarm die Übertotpunktfeder 13 und gegebenenfalls der Schließzylinder 10 angreift.
Im Unterschied zu normalen Sperrklinken 6 ist für die Diebstahlsicherungsklinke 11 von Bedeutung, daß sie vom Schließzylinder 10 her positiv in ihre nicht diebstahlgesicherte Stellung gezogen wird und dort bei normaler Sicherungsfunktion des Kraftfahrzeug-Türschlosses unter Wirkung der übertotpunktfeder 13 auch verharrt. Nur bei positiver Einschaltung der Diebstahlsicherung wird die Diebstahlsicherungsklinke 11 in Diebstahlsicherungsrichtung vorgespannt.
Die Kombination von Übertotpunktfeder 13 und Langlochverbindung 14 hat weiter den großen Vorteil, daß der Schlüssel im Schließzylinder 10 aus der Sicherungsstellung in die Diebstahlsicherungsstellung gedreht werden kann, ohne auf dem ganzen Weg gegen die Federkraft einer Feder arbeiten zu müssen. Auf dem überwiegenden Teil dieses Weges nämlich kann der Schließzylinder 10 im Leerlauf drehen, lediglich die übertotpunktfeder 13 muß über ihren Totpunkt hinweg bewegt werden. Am Schlüssel tritt also ein geringer Widerstand am Anfang der Drehbewegung in die Diebstahlsicherungsstellung auf, danach wirkt nur noch die Rückstellkraft einer gegebenenfalls vorhandenen und auch im dargestellten Ausführungsbeispiel verwirklichten Rückstellfeder 17.

Claims (3)

Gesthuysen & von Rohr- Schutzansprüche:
1. Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß od. dgl. mit einer Drehfalle (3), einer in die Drehfalle (3) in einer Hauptrast (5) und gegebenenfalls auch in einer Vorrast (7) einfallenden Sperrklinke (6), wobei der Drehfalle (3) an von außen unzugänglicher Stelle eine zweite Sperrklinke - Diebstahlsicherungsklinke (11) - zugeordnet ist, die bei in Hauptrast (5) eingefallener Sperrklinke (6) und eingeschalteter Diebstahlsicherung in eine weitere Raste - Diebstahlsicherungsraste (12) - an der Drehfalle (3) einfällt und wobei die Sperrklinke (6) und die Diebstahlsicherungsklinke (11), vorzugsweise, beide von ein und demselben Schließzylinder (10) her betätigbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß an der Diebstahlsicherungsklinke (11) eine Übertotpunktfeder (13) angreift, durch die die Diebstahlsicherungsklinke (11) entweder in Richtung auf ihre Entsicherungsstellung oder in Richtung auf ihre Diebstahlsicherungsstellung vorgespannt ist, daß zwischen dem Schließzylinder (10) und der Diebstahlsicherungsklinke (11) eine jedenfalls in die Diebstahlsicherungsstellung ein bestimmtes Spiel erlaubende Verbindung, insbesondere eine Langlochverbindung (14), vorliegt, daß an der Drehfalle (3) vor der Diebstahlsicherungsraste (12) eine Laufbahn (15) für die Diebstahlsicherungsklinke (11) vorgesehen ist und daß die Diebstahlsicherungsklinke (11) bei noch nicht in Schließstellung befindlicher Drehfalle (3), aber in Diebstahlsicherungsstellung geschalteter Diebstahlsicherungsklinke (11) unter der Vorspannung der Übertotpunktfeder (13) an der Laufbahn (15) anliegt und bei Erreichen der Schließstellung der Drehfalle (3) unter Wirkung der übertotpunktfeder (13) in die Diebstahlsicherungsraste (12) einfällt.
2. Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß od. dgl. nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Diebstahlsicherungsklinke (11) als um eine Lagerachse (16) schwenkbarer Doppelhebel ausgeführt ist, dessen einer Hebelarm in die Diebstahlsicherungsraste (12) eingreift und an dessen anderem Hebelarm die Übertotpunktfeder (13) und gegebenenfalls der Schließzylinder (10) angreift.
Gesthuysen & von Rohr ;„ ,,
3. Kraftfahrzeug-Türschloß, -Haubenschloß od. dgl. nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließzylinder (10) drei Schließstellungen - entsichert, gesichert und diebstahlgesichert - aufweist.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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