DE917593C - Aufhaengung eines insbesondere aus Motor und Getriebe bestehenden Antriebsaggregates in einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Aufhaengung eines insbesondere aus Motor und Getriebe bestehenden Antriebsaggregates in einem KraftfahrzeugInfo
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- DE917593C DE917593C DED7935A DED0007935A DE917593C DE 917593 C DE917593 C DE 917593C DE D7935 A DED7935 A DE D7935A DE D0007935 A DED0007935 A DE D0007935A DE 917593 C DE917593 C DE 917593C
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Description
(WlGBL S. 175)
AUSGEGEBEN AM 6. SEPTEMBER 1954
D 7935 III 63 c
Die Erfindung bezieht sich auf die Aufhängung eines insbesondere aus Motor und Getriebe bestehenden
Antriebsaggregates in einem Kraftfahrzeug unter Verwendung eines die Fahrzeugräder, vorzugsweise
unabhängig voneinander tragenden, mit dem Rahmen bzw. dem Wagenkasten nachgiebig, gegebenenfalls
auch gelenkig verbundenen Zwischengliedes.
Die Erfindung bezweckt vor allem eine solche Aufhängung des Antriebsaggregates, daß an den Fahrzeugrädern
auftretende Stöße und Erschütterungen möglichst wenig auf den Rahmen oder Wagenkasten
übertragen werden. Gleichzeitig wird eine verbesserte Lagerung des Antriebsaggregates angestrebt,
insbesondere derart, daß auch vom Motor herrührende Stöße und Erschütterungen vom Fahrzeugrahmen
bzw. vom Wagenkasten soweit wie möglich ferngehalten werden. Ferner sollen ein einfacher
Einbau und eine erleichterte Auswechselbarkeit des Antriebs- bzw. des Achsaggregates gewährleistet
sein. ao
Die Erfindung besteht darin, daß das Antriebsaggregat sich außerhalb der durch die Aufhängepunkte
bestimmten Auflagefläche der nachgiebigen Verbindung des Zwischengliedes mit dem Rahmen und,
auf diese Auflagefläche bezogen, in oder außerhalb der durch die Radabstützung am Zwischenglied
gelegten Querebene auf dem Zwischenglied abstützt, so daß das Gewicht des Antriebsaggregates mit Bezug
auf den der Radabstützung in Längsrichtung des Fahrzeuges entgegengesetzten Aufhängepunkt der
Auflagefläche einen ebenso großen oder größeren Hebelarm als die Radabstützung hat und dadurch
in voller Höhe oder mit Übersetzung ins Größere auf die Fahrzeugräder übertragen wird.
Das Antriebsaggregat ist auf dem Zwischenglied sowie am Rahmen derart gelagert oder abgestützt,
daß die Lagerung oder Abstützung am Zwischenglied in oder nahezu in einer durch den Schwerpunkt des
Antriebsaggregates gehenden senkrechten Ebene oder in einer Ebene zwischen der Abstützung des Antriebsaggregates am Rahmen und dem Schwerpunkt erfolgt
und sich demgemäß das Gewicht des Antriebsaggregates im wesentlichen in voller Höhe oder mit
ίο Übersetzung ins Größere auch auf das Zwischenglied überträgt.
Die Abstützung des Zwischengliedes am Rahmen sowie die Abstützung des Antriebsaggregates am
Rahmen bzw. am Zwischenglied erfolgen hierbei unter an sich bekannter Verwendung von Gummipuffern,
so daß einerseits das Zwischenglied gegen den Rahmen und andererseits das Antriebsaggregat
sowohl gegen das Zwischenglied als auch gegen den Rahmen elastisch abgedämpft ist.
Dadurch, daß sich das Antriebsaggregat mit seinem vollen oder nahezu vollen Gewicht oder sogar mit
Übersetzung ins Größere außerhalb der Abstützfläche des Zwischengliedes am Rahmen und außerhalb der
die Radaufhängung enthaltenden Querebene auf dem Zwischenglied abstützt, wirkt es mit vergrößertem
Hebelarm unmittelbar auf die Räder, so daß die Masse des Aggregates mit entsprechend erhöhter
Wirksamkeit eine Trägheits- oder Dämpfungsmasse zwischen den Rädern und dem Rahmen bildet. Hierdurch
werden nicht nur die Schwingungen mit niederer Frequenz abgedämpft, sondern auch die von der
Fahrbahn herrührenden Erschütterungen, Schwingungen und Abrollgeräusche höherer Frequenz unterbunden,
welche von der üblichen Federung auch unter Verwendung von Gummipuffern in der Regel nicht
befriedigend gedämpft werden können.
Dadurch, daß sich das Antriebsaggregat um eine durch seinen Schwerpunkt verlaufende Querachse
außerhalb der Anschlagsfläche des Zwischengliedes im wesentlichen frei einstellen kann, wird nicht nur
der Rahmen, sondern auch das Zwischenglied von den auftretenden Beanspruchungen wesentlich entlastet.
Durch die Verwendung eines zugleich die Fahrzeugräder tragenden Zwischengliedes kann das gesamte
Antriebs- und Achsaggregat für sich als Einheit zusammengebaut und nach dem Zusammenbau als
Ganzes am Fahrzeugrahmen befestigt werden. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn das Zwischenglied
in an sich bekannter Weise gabel- oder hufeisenförmig ausgebildet ist, und zwar derart, daß es das
Antriebsaggregat vom Fahrzeugende her umgreift, wobei es an seinem die Gabelenden verbindenden
Quersteg bzw. an einem hiermit verbundenen Gabelstiel am Rahmen abgestützt ist, während die Gabelenden
zur Abstützung des Antriebsaggregates bzw. zur Abstützung der Fahrzeugräder dienen.
Gegebenenfalls können auch die Gabelenden, insbesondere zur Aufnahme von die Räder treffenden
Stoßen, gegeneinander federnd ausgebildet sein.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind der Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles zu entnehmen. Hierbei zeigt
Fig. ι den Grundriß einer beispielsweisen Ausführungsform
des vorderen Endes eines Fahrgestelles, Fig. 2 die Seitenansicht desselben, Fig. 3 einen Schnitt nach Linie 3-3 der Fig. 1 und
Fig. 4 eine schematische Darstellung der am Zwischenglied wirkenden Kräfte.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das aus dem Motor io, dem Kupplungsgehäuse 11 und
dem Wechselgetriebe 12 bestehende Antriebsaggregat zwischen den beiden nach vorn V-förmig geöffneten
Längsträgern 13 und 14 des Fahrzeugrahmens angeordnet.
Die beiden Längsträger des Rahmens sind am vorderen Ende durch einen Querträger 15 miteinander
verbunden.
Zur Aufhängung des Antriebsaggregates und der Räder ist ein hufeisen- oder gabelförmiges Zwischenglied
16 vorgesehen, welches nach vorn geschlossen ist und den vorderen Teil des Motors 10 beiderseitig
umgreift, so daß das Antriebsaggregat durch die Hauptrahmengabel 13, 14 und das gabelförmige
Zwischenglied 16 rings umschlossen wird. Das Zwischenglied ist einerseits mittels eines nach vorn
gerichteten Ansatzes 17 bei 18 am vorderen Querträger
15 des Rahmens und andererseits bei 19 und 20
an den Rahmenlängsträgern oder Gabelarmen 13 und 14 elastisch aufgehängt. Die elastische Aufhängung
an jedem der drei Punkte erfolgt, wie Fig. 2 go und 3 zeigen, mittels übereinander angeordneter
Gummiringe, z. B. 18, 18', bzw. 19, 19', zwischen
denen ein Wandungsteil des Zwischengliedes 16 mittels
eines am Rahmen angeschweißten Zapfens 21 bzw. 22 eingespannt ist. Die lenkbaren Vorderräder 23 sind
am Zwischenglied mittels zweier übereinander angeordneter Lenker 24 und 25 unabhängig voneinander
geführt und in an sich bekannter Weise durch Schraubenfedern 26 gegen das Zwischenglied abgefedert.
Innerhalb der Schraubenfedern ist ein Teleskopstoßdämpfer 28 untergebracht. Die beschriebene
Radaufhängung und -abfederung bildet für sich keinen Gegenstand der Erfindung.
Das Antriebsaggregat 10, 11, 12 ist einerseits in
einer ungefähr durch den Schwerpunkts oder, wie im Falle des Ausführungsbeispieles, in einer hinter
dem Schwerpunkt S liegenden senkrechten Querebene in zwei Gummilagern 29 und 30 an den hinteren
Gabelenden des Zwischengliedes 16 aufgehängt und andererseits an seinem hinteren Ende durch einen
Gummipuffer 31 am Rahmen abgestützt, welcher einen rohrförmigen Gehäuseansatz 32 des Wechselgetriebes
12 z. B. halbringförmig umgibt. Die Gummilager
29, 30 sind zweckmäßig ebenfalls in einem Kreise angeordnet, deren Mittelpunkt etwa auf einer
durch den Schwerpunkt S gehenden Geraden s-s Hegt. Von dem Antriebsaggregat werden durch eine
Kardanwelle 33 die Hinterräder des Fahrzeuges angetrieben. Zweckmäßig ist ferner der Kühler 34,
z. B. unter Zwischenschaltung elastischer Puffer, sowie auch das Lenkgetriebe 35 auf dem Zwischengliede
16 gelagert. Das hufeisenförmige oder gabelartige Zwischenglied 16 kann ferner derart bemessen sein,
daß seine Gabelenden gegeneinander federn können. Stöße, welche die Räder in Fahrtrichtung oder quer
zur Fahrtrichtung treffen, können hierdurch infolge
der Nachgiebigkeit des Zwischengliedes besonders weich aufgenommen werden.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, wird das im Schwerpunkt S angreifende Gewicht G mit einer Übersetzung
ins Größere, und zwar mit der Kraft G1 = —- ■ G auf
ai
das Zwischenglied 16 übertragen, wo es sich mit einer
Kraft G3 = ~ · G1 abstützt, indem das Zwischenglied
to sich unter der Wirkung der Masse des Antriebsaggregates um eine in der Nähe des Lagerpunktes 18
waagerecht verlaufende Querachse zu drehen sucht. Der Rahmen erhält bei der im Ausführungsbeispiel
angenommenen Lage des Schwerpunktes S lediglich eine nach aufwärts gerichtete kleine Komponente G2
im Abstützpunkt 31 bzw. G4', G4" in den Abstützpunkten
18 bzw. 19, 20, wodurch dem Gewicht der Karosserie entgegengewirkt wird. Liegt der Schwerpunkt
S in der senkrechten Ebene der elastischen Abstützpunkte 29 und 30 des Antriebsaggregates
am Zwischenglied, so wird die vom Gewicht herrührende Kraft im Abstützpunkt 31 gleich Null.
Durch eine derartige Abstützung des Antriebsaggregates auf dem Zwischenglied und damit auf den
Rädern wird eine besonders wirksame Abdämpfung der von den Rädern herrührenden Erschütterungen
und Rollgeräusche erzielt. Gleichzeitig kann das Antriebsaggregat den an ihm wirkenden inneren
Kräften und Massenkräften in günstiger Weise nachgeben, so daß auch von Seiten des Antriebsaggregates
Stöße und Erschütterungen praktisch nicht auf den Rahmen bzw. auf die Karosserie übertragen werden.
Die Gummipuffer 29, 30 und 31, mittels deren das
Antriebsaggregat am Zwischenglied 16 bzw. am Rahmen gelagert ist, können in an sich bekannter
Weise mit den betreffenden Teilen durch Vulkanisation verbunden sein, wobei sie entsprechend ihrer
Anordnung Schubkräfte, z. B. infolge von Drehmomenten um die Achse s-s, sowie gegebenenfalls
Kräfte in senkrechter Richtung wirksam aufnehmen können. Die Gummipuffer an den Aufhängestellen 18,
19 und 20 sind in an sich bekannter Weise vorteilhaft derart gestaltet, daß sie sowohl senkrechte als auch
waagerechte Kräfte dämpfend aufnehmen können.
Die Gummipuffer an den Stellen 19, 20 können hierbei
z. B. weicher als der vordere, gegebenenfalls auch unelastische Aufhängepunkt 18 ausgeführt sein, so
daß das Zwischenglied 16, insbesondere um den in diesem Fall als Gelenk wirkenden Aufhängepunkt 18,
elastisch nachgeben kann.
Claims (11)
- Patentansprüche:i. Aufhängung eines insbesondere aus Motor und Getriebe bestehenden Antriebsaggregates in einem Kraftfahrzeug unter Verwendung eines die Fahrzeugräder, vorzugsweise unabhängig voneinander tragenden, mit dem Rahmen bzw. dem Wagenkasten nachgiebig, gegebenenfalls auch gelenkig verbundenen Zwischengliedes, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsaggregat sich außerhalb der durch die Aufhängepunkte (18, ig, 20) bestimmten Auflagefläche der nachgiebigen Verbindung des Zwischengliedes (16) mit dem Rahmen und, auf diese Auflagefläche bezogen, in oder außerhalb der durch die Radabstützung (26, 26) am Zwischenglied gelegten Querebene auf dem Zwischenglied abstützt, so daß das Gewicht des Antriebsaggregates mit Bezug auf den der Radabstützung (26, 26) in Längsrichtung des Fahrzeuges entgegengesetzten Aufhängepunkt (18) der Auflagefläche (18, 19, 20) einen ebenso großen oder größeren Hebelarm als die Radabstützung hat und dadurch in voller Höhe oder mit Übersetzung ins Größere auf die Fahrzeugräder übertragen wird.
- 2. Aufhängung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Abstützung des Antriebsaggregates einerseits (31) am Rahmen (13, 14) und andererseits (29, 30) am Zwischenglied (16), derart, daß die Abstützung des Aggregates am Zwischenglied (bei 29, 30) in oder nahezu in einer durch den Schwerpunkt (5) des Antriebsaggregates gehenden senkrechten Ebene oder in einer Ebene zwischen der Abstützung des Antriebsaggregates am Rahmen (bei 31) und dem Schwerpunkt (S) erfolgt und sich demgemäß das Gewicht des Antriebsaggregates im wesentlichen in voller Höhe oder mit Übersetzung ins Größere auch auf das Zwischenglied (16) überträgt.
- 3. Aufhängung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenglied (16) auf einer Seite der durch die Radmitten bzw. die Radabstützung (26) gelegten Querebene mit dem Rahmen (bei 18, 19, 20) nachgiebig verbunden ist und das Antriebsaggregat sich auf der anderen Seite der Radmitten oder Radachse (bei 29, 30) auf dem Zwischenglied (16) abstützt.
- 4. Aufhängung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützung des Antriebsaggregates auf dem Zwischenglied (bei 29, 30) zwischen seiner Abstützung am Rahmen (bei 31) und der Abstützung des Zwischengliedes am Rahmen (bei 18, 19, 20) vorgesehen ist.
- 5. Aufhängung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützung des Antriebsaggregates am Rahmen (bei 31) nach dem einen Fahrzeugende, z. B. den Hinterrädern zu, die Abstützung des Zwischengliedes am Rahmen (bei 18, 19, 20) nach dem anderen Fahrzeugende, z. B. dem vorderen Fahrzeugende zu erfolgt.
- 6. Aufhängung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Abstützung des Antriebsaggregates (10, 11, 12) am Rahmen und auf dem Zwischenglied als auch des Zwischengliedes (16) am Rahmen unter an sich bekannter Zwischenschaltung elastischer Pfuffer (bei 31, 29, 30 und 18, 19, 20) erfolgt.
- 7. Aufhängung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenglied (16) in an sich bekannter Weise gabel- oder hufeisenförmig iao ausgebildet ist, und zwar derart, daß es an dem die Gabelenden verbindenden Quersteg bzw. an einem Gabelstiel am Rahmen (bei 18) abgestützt ist, während die Gabelenden zur Abstützung des Antriebsaggregates (bei 29, 30) bzw. zur Ab-Stützung der Fahrzeugräder (bei 26) dienen.
- 8. Aufhängung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das gabel- oder hufeisenförmige Zwischenglied (16) derart ausgebildet ist, daß die Gabelenden zur Aufnahme von die Räder treffenden Stoßen gegeneinander federn können.
- 9. Aufhängung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenglied in mehreren, vorzugsweise drei Punkten (18,19, 20) am Rahmen nachgiebig aufgehängt ist, und zwar insbesondere in einem mittleren Punkt (18) an dem die Gabelenden verbindenden Quersteg bzw. an einem Gabelstiel (17) einerseits und in zwei Punkten (19, 20) an den Gabelenden andererseits.
- 10. Aufhängung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsaggregat am Rahmen bzw. am Zwischenglied durch im wesentlichen auf Schub beanspruchte Puffer (29, 30) aus elastischem Material abgestützt ist.
- 11. Aufhängung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das gabelförmige Zwischenglied (16) derart auf einem gabelförmigen Ende (13, 14) eines Hauptrahmenlängsmittelträgers gelagert ist, daß das auf beiden Gabeln (16 bzw. 13, 14) gelagerte bzw. abgestützte Antriebsaggregat von beiden ringförmig umschlossen wird.Angezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 895 171;
USA.-Patentschrift Nr. 1 948 744.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen© 9544 8.54
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DED7935A DE917593C (de) | 1951-02-06 | 1951-02-07 | Aufhaengung eines insbesondere aus Motor und Getriebe bestehenden Antriebsaggregates in einem Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE301990X | 1951-02-06 | ||
DED7935A DE917593C (de) | 1951-02-06 | 1951-02-07 | Aufhaengung eines insbesondere aus Motor und Getriebe bestehenden Antriebsaggregates in einem Kraftfahrzeug |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE917593C true DE917593C (de) | 1954-09-06 |
Family
ID=25785656
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DED7935A Expired DE917593C (de) | 1951-02-06 | 1951-02-07 | Aufhaengung eines insbesondere aus Motor und Getriebe bestehenden Antriebsaggregates in einem Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE917593C (de) |
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1951
- 1951-02-07 DE DED7935A patent/DE917593C/de not_active Expired
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