DE9016754U1 - Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers - Google Patents
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Description
P/St-R 3091
Die Erfindung betrifft eine Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers, insbesondere aus Karton oder dergl., mit
einer den Container aufnehmenden, auf zumindest einem Fußteil abgestützten Trägerplatte.
Unter einer Palette versteht man im allgemeinen einen Untersatz für den Transport und das Stapeln von Gütern mittels
eines Gabelstaplers oder dergl.. Mit derartigen Paletten werden u.a. kleinere Container, wie insbesondere Schachteln
und Kartons beispielsweise zum Versand von Büchern oder dergl., transportiert bzw. gestapelt.
Ein allgemeines Problem bei einem derartigen Transport und Stapeln von Containern besteht darin, daß diese sich auf den
betreffenden Paletten verlagern und unter Umständen sogar völlig von den Paletten herunterrutschen können. Um dies zu
verhindern, ist es bisher üblich, die Container durch besondere Befestigungsmittel an der Palette zu fixieren, was relativ
aufwendig und stets mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Entsprechend groß ist auch der hierbei erforderliche
Zeitaufwand, zumal die jeweiligen Befestigungsmittel letztendlich auch wieder entfernt werden müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten Paletten
zu beseitigen und eine Palette der eingangs genannten Art zu schaffen, die nicht nur einfach aufgebaut und damit
relativ kostengünstig herstellbar ist, sondern gleichzeitig auch problemlos handhabbar ist und insbesondere ohne zusätzliche
Hilfsmittel ein schnelles Fixieren des Containers auf der Palette ermöglicht und ohne besondere Maßnahmen ein
ebenso rasches und problemloses Lösen des Containers von der Palette zuläßt.
Diese Aufgabe wird" nach der Erfindung dadurch gelöst, daß
die Trägerplatte zwei übereinanderllegende Plattenteile
umfaßt, die an einer Seite gelenkig miteinander verbunden sind und eine Klemmaufnahme für wenigstens eine, an der Bodenseite
des Containers vorgesehene Lasche bilden.
Aufgrund dieser Ausbildung ist die Palette nicht nur äußerst einfach handhabbar, wobei infolge des Wegfalls zusätzlicher
Befestigungsmittel eine Minimierung der zum Fixieren bzw. Lösen des Containers benötigten Zeit erreicht wird, die erfindungsgemäße
Palette ist auch derart einfach aufgebaut, daß sie insbesondere aus umweltfreundlichem Karton oder dgl.
fertigbar und gegebenenfalls zusammen mit dem jeweiligen, im allgemeinen ebenfalls aus Karton bestehenden Container als
flache Verpackungseinheit an den jeweiligen Abnehmer auslieferbar ist und bis zum jeweiligen Gebrauch platzsparend zwischengelagert
werden kann. Die Paletten können in unterschiedlicher Größe und Form bereitgestellt und auch untereinander
sowie mit unterschiedlichen Containern kombiniert werden. Einerseits ist es möglich, einer jeweiligen Palette
nicht nur einen, sondern auch mehrere, entsprechend kleinere Container zuzuordnen. Andererseits können mehrere, gleiche
oder verschiedenartige Paletten einen entsprechend größeren Container aufnehmen. Bei einer Vereinigung wenigstens zweier
Paletten können zwischen den jeweiligen Paletten Verbindungsstücke vorgesehen sein. Die beiden Plattenteile der Trägerplatte
sind zweckmäßigerweise gleich groß, so daß der obere Plattenteil den unteren vollständig abdeckt und zur Bildung
der Klemmaufnahme eine hinreichende Überlappung vorliegt.
Vorzugsweise bilden die beiden Plattenteile eine Klemmaufnahme
für zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten des Containers vorgesehe Laschen. Diese lassen sich problemlos zwischen
die Plattenteile bzw. Plattenhälften schieben, worauf
der Container über die durch das Gewicht des Containerinhalts verstärkte Klemmverbindung an der Palette fixiert
wird.
Insbesondere im Falle einer aus Karton oder dgl. bestehenden Palette ist es zweckmäßig, das zwischen den beiden Plattenteilen
vorgesehene Gelenk durch wenigstens eine Knicklinie, vorzugsweise zwei zueinander parellele Knicklinien der einteiligen
Trägerplatte zu bilden.
Für den Fall, daß die Container zur Aufnahme schwererer Lasten bestimmt sind, kann die Palette bzw. deren Trägerplatte
auf einfachste Weise dadurch verstärkt werden, daß zwischen die beiden übereinanderliegenden Plattenteile eine Verstärkungsplatte
eingesetzt wird. Diese Verstärkungsplatte kann ebenfalls wiederum aus Karton bestehen. Grundsätzlich
ist jedoch auch eine Verstärkungsplatte aus einem anderen Material möglich.
Zweckmäßigerweise ist ein jeweiliger Fußteil über eine Steckverbindung
mit der Trägerplatte lösbar verbunden, bei der der Fußteil wenigstens einen Schlitz für eine jeweilige
Stecklasche aufweist, über die der Fußteil am unteren Plattenteil befestigbar ist. Die Stecklasche kann zumindest abschnittsweise
etwas größer bemessen sein als der Schlitz, so daß eine zuverlässige Verbindung herstellbar ist. Obwohl bevorzugt
der jeweilige Schlitz am Fußteil und die zugeordnete Stecklasche am Plattenträger vorgesehen sind, ist grundsätzlich
auch eine umgekehrte Anordnung dieser Befestigungselemente denkbar.
Um die Palette, vorzugsweise zusammen mit dem Container, möglichst als flache Einheit versenden bzw. lagern zu
können, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Stecklaschen in der insbesondere aus Karton oder dgl. bestehenden
Trägerplatte bis auf eine verbleibende Knicklinie ausgeschnitten und vor "einem jeweiligen Einsatz der Palette um
diese Knicklinie zum betreffenden Fußteil hin abbiegbar
sind.
diese Knicklinie zum betreffenden Fußteil hin abbiegbar
sind.
Eine andere vorteilhafte Ausführungsvariante zeichnet sich dadurch aus, daß vorzugsweise jeweils zwei Stecklaschen an
einem insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden getrennten Steckteil vorgesehen und durch im unteren Plattenteil
ausgebildete Schlitze hindurch in die betreffenen
Schlitze des Fußteils einsteckbar sind.
Schlitze des Fußteils einsteckbar sind.
Für den Fall, daß zwei Schlitze pro Fußteil vorgesehen sind, die mit zwei an der Trägerplatte angeordneten Stecklaschen
zusammenwirken, wird die entsprechende Vorbereitung der zunächst ungefalteten Trägerplatte dadurch weiter vereinfacht,
daß der Abstand der beiden im Fußteil vorgesehenen Schlitze vorzugsweise gleich der doppelten Länge der zugeordneten
Stecklaschen ist. Demzufolge können die beiden Stecklaschen mit zwei aneinandergrenzenden Seiten in der Trägerplatte vorbereitet werden, wodurch es beispielsweise möglich ist, die jeweiligen Ränder der beiden Laschen durch einen einzigen
Schnitt freizulegen.
Stecklaschen ist. Demzufolge können die beiden Stecklaschen mit zwei aneinandergrenzenden Seiten in der Trägerplatte vorbereitet werden, wodurch es beispielsweise möglich ist, die jeweiligen Ränder der beiden Laschen durch einen einzigen
Schnitt freizulegen.
Um insbesondere auch die vorzugsweise länglichen, guaderförmigen
Fußteile der Palette für die Lagerung und den Versand in möglichst flacher Form bereitstellen zu können, sind
diese Fußteile vorzugsweise ebenfalls aus einem flachen, beispielsweise wiederum aus Karton oder dgl. bestehenden Materialstück durch Faltung entlang vorgegebener Knickstellen gebildet.
diese Fußteile vorzugsweise ebenfalls aus einem flachen, beispielsweise wiederum aus Karton oder dgl. bestehenden Materialstück durch Faltung entlang vorgegebener Knickstellen gebildet.
Insbesondere bei einem aus Karton oder dgl. bestehenden Fußteil ist es von Vorteil, in dessen Innerem wenigstens einen
durch Faltung des flachen Materialstücks erhaltenen, diago-
nal verlaufenden Verstärkungsabschnitt vorzusehen. Hierbei
wird ein besonders robuster Aufbau der Fußteile dadurch erreicht, daß wenigstens zwei durch Faltung des flachen Materialstücks
erhaltene, hintereinanderliegende und über Kreuz diagonal verlaufende Verstärkungsabschnitte vorgesehen sind.
Die diagonalen Verstärkungsabschnitte sind zweckmäßigerweise jeweils an einer Verstärkungsklappe vorgesehen, die über
eine Knicklinie mit jeweils einer Seitenwand des Fußteils verbunden ist und durch wenigstens eine weitere Knicklinie
unterteilt ist. Ein Abschnitt dieser Verstärkungsklappen kann somit jeweils eine der Bodenwand gegenüberliegende Abdeckung
bilden, während die diagonale Verstärkung durch einen weiteren Abschnitt dieser Verstärkungsklappen gebildet
ist.
Zur Bildung der über Kreuz diagonal verlaufenden Verstärkungsabschnitte
können die Verstärkungsklappen unterschiedlich ausgebildet, d.h. insbesondere in eine unterschiedliche
Anzahl von Abschnitten unterteilt sein. Um die Verstärkung in der einen Diagonalen zu erhalten, kann eine betreffende
Verstärkungsklappe durch eine jeweilige Knicklinie in zwei Abschnitte unterteilt sein, und zwar in einen an die betreffende
Seitenwand angrenzenden, der Bodenwand gegenüberliegenden ersten Abschnitt und einen sich daran anschließenden,
die diagonale Verstärkung bildenden zweiten Abschnitt. Die andere diagonale Verstärkung wird beispielsweise dadurch erreicht,
daß zumindest eine weitere Verstärkungsklappe durch zwei Knicklinien in drei Abschnitte unterteilt ist, und zwar
in einen an die betreffende Seitenwand angrenzenden und der Bodenwand gegenüberliegenden Abschnitt, einen die diagonale
Verstärkung bildenden Abschnitt sowie einen dazwischenliegenden, innen an der gegenüberliegenden Wand anliegenden Abschnitt.
Diese diagonale Verstärkung verläuft zu der zuerst genannten über Kreuz.
Grundsätzlich ist "es jedoch auch denkbar, die Verstärkungsklappen gleich auszubilden und zur Bildung über Kreuz diagonal
angeordneter Verstärkungsabschnitte an unterschiedlichen Seitenwänden vorzusehen.
Um die betreffende Fußteilkonstruktion abzuschließen und zusätzlich
zu verstärken, können Verschlußklappen vorgesehen sein, die vorzugsweise jeweils eine Verstärkungsklappe übergreifen
und mit einem Ansatz versehen sind, der zur Fixierung dieser Verschlußklappen in eine schlitzartige öffnung
im Bereich der Seitenwand eingreift, mit der die jeweilige Verstärkungsklappe verbunden ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert;
in dieser zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer aus Palette und Container bestehenden Einheit,
Fig. 2 eine auseinandergezogene Teildarstellung der
Palette,
Fig. 3 einen vollständig auseinandergeklappten
Fußteil der Palette,
Fig. 4 den Fußteil gemäß Fig. 3, wobei jedoch
bereits eine Verstärkungsklappe nach unten umgebogen ist,
Fig. 5 den Fußteil gemäß Fig. 4, wobei jedoch
zusätzlich eine weitere Verstärkungsklappe nach unten umgebogen und eine Verschlußklappe
über die zuvor nach unten umgebogene Verstärkungsklappe umgeschlagen ist,
Fig. 6 eine auseinandergezogene Darstellung der
Palette, wobei die Fußteile bereits zusammengesetzt sind und die Trägerplatte
für ein Aufstecken der Fußteile bereits vorbereitet ist, und
Fig. 7 eine weitere Ausführungsvariante der Palette, bei der zur Befestigung der Fußteile an
der Trägerplatte getrennte Steckteile vorgesehen sind.
In Fig. 1 ist eine zum Transport sowie zum Stapeln unterschiedlicher
Güter mittels eines Gabelstaplers oder dgl. bestimmte Einheit aus einer Palette 10 und einem Container 12
gezeigt. Sowohl der das jeweilige Transportgut aufnehmende Container als auch die Palette 10 bestehen beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel jeweils aus Karton oder dgl..
Der quaderförmige, als Schachtel oder Karton ausgebildete
Container 12 weist an seiner Bodenseite 86 vier Laschen auf, von denen lediglich die drei Laschen 20, 22 und 24 zu sehen
sind. Diese Laschen 20, 22, 24 sind jeweils über Knicklinien 26, 28, 36 in Richtung der Pfeile A, B, C zur Bodenseite 86
des Containers 12 hin umklappbar. Während die Lasche 24 vollständig zur Bodenseite 86 umgeklappt ist und somit bei auf
der Palette 10 aufgenommenem Container 12 auf der Palette aufliegt, dienen die beiden einander gegenüberliegenden Laschen
20, 22 in einer noch zu beschreibenden Art und Weise zur Fixierung des Containers an der Palette.
Wie den Fig. 1, 2 und 6 zu entnehmen ist, weist die im vorliegenden
Fall zur Aufnahme eines einzigen Containers 12 bestimmte, ebenso wie der Container aus Karton oder dgl. bestehende
Palette 10 eine Trägerplatte 16 auf, die auf drei guaderförmigen,
länglichen Fußteilen 14 abgestützt ist.
Diese Trägerplatte 16 umfaßt zwei übereinanderliegende Plattenteile
16', 16'', die an einer Seite über ein Gelenk 18
miteinander verbunden sind. Dieses zwischen den beiden gleich großen Plattenteilen 16', 16" vorgesehene Gelenk 18
ist durch zwei zueinander parallele Knicklinien 18', 18'■
(vergl. Fig. 2) gebildet, die durch entsprechende Schwachstellen, wie insbesondere Rillen oder dgl., erhalten werden.
Die länglichen Fußteile 14 sind jeweils mit zwei zueinander parallelen, quer verlaufenden Schlitzen 38, 40 versehen, in
die jeweils eine am unteren Plattenteil 16' vorgesehene
Stecklasche 30 bzw. 32 eingreift. Um eine entsprechend zuverlässige
Verbindung zu schaffen, sind die Stecklaschen 30, 32 zumindest abschnittsweise größer bemessen als die Schlitze
38, 40.
Die Stecklaschen 30, 32 sind in der aus Karton oder dgl. bestehenden
Trägerplatte 16 bzw. deren unteren Plattenhälfte 16· jeweils bis auf eine verbleibende Knicklinie 30', 32'
ausgeschnitten und um die verbleibende Knicklinie 30·, 32·
zum betreffenden Fußteil 14 hin nach unten abgebogen.
Der Abstand d der Schlitze 38, 40 ist gleich der doppelten Länge 1 der zugeordneten Stecklaschen 30, 32. Demnach grenzen
die noch nicht nach unten abgebogenen, jeweils einem Fußteil 14 zugeordneten Laschen 30, 32 an einer Seite unmittelbar
aneinander, wie dies anhand der beiden hinteren, in Fig. 2 gezeigten Laschenpaare 30, 32 erkennbar ist. An der betreffenden
Stelle können die beiden Laschen 30, 32 somit mit
einem einzigen Schnitt von dem unteren Plattenteil 16' getrennt
werden.
Sobald die jeweils einem Fußteil 14 zugeordneten Stecklaschen 30, 32 zum betreffenden Fußteil 14 hin nach unten umgebogen
sind, verbleibt an der betreffenden Stelle im unteren Plattenteil 16' eine jeweilige Öffnung 34, die jedoch nach
unten durch den Fußteil 14 und nach oben durch den oberen Plattenteil 16'· verschlossen bzw. abgedeckt ist.
Die beiden Plattenhälften bzw. Plattenteile 16', 16" bilden
eine Klemmaufnahme für die beiden einander gegenüberliegenden Laschen 20, 22 des Containers 12 (vergl. Fig. 1)· Diese
beiden Laschen 20, 22 werden in Richtung der Pfeile A, B unter den oberen Plattenteil 16·· und damit zwischen die
beiden Plattenteile 16' und 16·' geschwenkt, wonach der Container
12 in Richtung des Pfeiles F zur Gelenkstelle 18 hin nach hinten verschoben wird.
Sobald der Container 12 losgelassen wird und auf der Trägerplatte 16 aufliegt, wird die obere Plattenhälfte 16·' durch
den Container und ggf. unterstützt durch das Gewicht des Containerinhalts gegen die untere Plattenhälfte 16' gepreßt, so
daß die beiden Laschen 20, 22 des Containers 12 zwischen den beiden Plattenhälften eingeklemmt werden. Der Container ist
somit auf einfachste Weise ohne irgendwelche zusätzlichen Hilfsmittel an der Palette 10 fixiert.
Nachdem die Laschen 20, 22 ebenso wie die Lasche 24 lediglich streifenförmig ausgebildet sind, wird der Boden des Containers
12 zumindest teilweise durch den oberen Plattenteil 16·■ gebildet.
Die Lasche 24 sowie die gegenüberliegende, nicht zu sehende Lasche sind unmittelbar auf die Bodenseite 86 des Containers
12 umgebogen. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, die
vordere Lasche 24 "ebenso wie die Laschen 20 und 22 unter die obere Plattenhälfte 16*· umzuschlagen.
Gegebenenfalls kann zwischen die beiden Plattenteile 16',
16·' eine Verstärkungsplatte 84 (vergl. Fig. 1) eingesetzt
werden, wie dies durch den Pfeil J angedeutet ist. Diese Verstärkungsplatte 84 kann wiederum aus Karton oder dgl., oder
auch aus anderem Material bestehen.
Wie anhand der Fig. 3 bis 5 zu erkennen ist, sind auch die länglichen, im zusammengesetzten Zustand quaderförmigen Fußteile
14 jeweils aus einem flachen Materialstück aus Karton oder dgl., und zwar durch Faltung entlang vorgegebener Knickstellen
48, 50, 52', 54', 54··, 58, 80, 82, 88, 90 gebildet.
Die Knicklinien 48, 50, 52·, 54', 54·', 58, 88, 90 verlaufen
parallel zueinander und in Längsrichtung des Fußteils 14.
Die in Längsrichtung des Fußteils 14 verlaufenden Knicklinien 48, 50, 58, 88 definieren eine Bodenwand 42, zwei Seitenwände
44, 46, Gelenkverbindungen zu drei Verstärkungsklappen 52, 54 an der einen Seitenwand 46 sowie zu drei Verschlußklappen
66, 68 an der anderen Seitenwand 44. Die dazu parallelen Knicklinien 52·, 54', 54·' definieren eine Unterteilung
der beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 in jeweils zwei Abschnitte 52a, 52b und eine Unterteilung der mittleren
Verstärkungsklappe 54 in drei Abschnitte 54a, 54c und 54b, wie weiter unten noch im einzelnen beschrieben wird.
Die dazu senkrecht verlaufenden Knicklinien 82 bilden jeweils eine Gelenkstelle zu an den beiden äußeren Verschlußklappen
66 vorgesehenen, zur Bildung der betreffenden Stirnwand 76 (vergl. auch Fig. 1 und 2) dienenden Laschen 74.
Jede dieser beiden Laschen 74 wird durch eine zur Knicklinie 82 parallele Knicklinie 80 in den die betreffende Stirnwand
-live bildenden Abschnitt und in einen äußeren, im zusammengesetzten
Zustand de~s Fußteils 14 innen an der Bodenwand 42 anliegenden Abschnitt 78 unterteilt.
Im zusammengesetzten Zustand weist das Fußteil 14 in seinem Inneren drei jeweils durch eine Faltung einer Verstärkungsklappe 52, 54 erhaltene, diagonal verlaufende Verstärkungsabschnitte auf, die durch die Abschnitte 52b, 54b der Verstärkungsklappen
52 bzw. 54 gebildet werden.
Hierbei sind die beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 jeweils durch die Knicklinie 52· in den an die Seitenwand 46
angrenzenden, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 der Bodenwand 42 gegenüberliegenden oberen Abschnitt 52a und
den die betreffende diagonale Verstärkung bildenden Abschnitt 52b unterteilt.
Demgegenüber ist die mittlere Verstärkungsklappe 54 durch die beiden Knicklinien 54', 54" in den an dieselbe Seitenwand
46 angrenzenden, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 der Bodenwand 42 gegenüberliegenden oberen Abschnitt
54a, den die betreffende diagonale Verstärkung bildenden äußeren Abschnitt 54b und den dazwischenliegenden,
zur gegenüberliegenden Seitenwand 44 parallelen und innen an dieser anliegenden mittleren Abschnitt 54c unterteilt.
Die sich bei zusammengesetztem Fußteil 14 ergebende gleiche Orientierung der beiden äußeren Verstärkungsabschnitte 52b
ist in Fig. 5 anhand des rechten Verstärkungsabschnitts 52b gezeigt. Die sich im zusammengesetzten Zustand des Fußteils
14 ergebende Orientierung des mittleren diagonalen Verstärkungsabschnitts 54b ist anhand von Fig. 4 erkennbar.
Demnach verlaufen die beiden äußeren diagonalen Verstärkungsabschnitte 52b der beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 ein-
erseits und der mittlere diagonale Verstärkungsabschnitt 54b der mittleren Verstärkungsklappe 54 andererseits über Kreuz.
Die beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 sind jeweils mit einem Vorsprung 60 versehen, der seitlich außen am im zusammengesetzten
Zustand des Fußteils 14 diagonal verlaufenden Verstärkungsabschnitt 52b angeordnet ist. Dieser Vorsprung
60 greift in einen jeweiligen Schlitz 56 im Bereich der Knicklinie 50 zwischen der Bodenwand 42 und der Seitenwand
46 ein. Demgegenüber ist am Verstärkungsabschnitt 54b der mittleren Verstärkungsklappe 54 eine Ausnehmung 62 vorgesehen,
die entsprechend einem an der mittleren Verschlußklappe 68 vorgesehenen Ansatz 70 bemessen ist. Ein derartiger
Ansatz 70 ist jeweils auch an den beiden äußeren Verschlußklappen 66 vorgesehen. Zwischen jedem Ansatz 70 und der
betreffenden Verschlußklappe 66, 68 ist eine Knicklinie 90 in Form einer Rille oder dgl. vorgesehen, um die der jeweilige
Ansatz 90 umbiegbar ist.
Jeder dieser Ansätze 70 weist eine Hinterschneidung 72 auf und greift in eine schlitzartige Öffnung 64· im Bereich der
Knicklinie 58 zwischen der Seitenwand 46 und der jeweiligen Verstärkungsklappe 52, 54 ein (vergl. insbesondere auch Fig.
4). Diese schlitzartigen öffnungen 64' (vergl. Fig. 4)
werden jeweils durch einen U-förmigen Einschnitt 64 (vergl. Fig. 3) im Bereich der Knicklinie 58 und das anschließende
Umklappen der Verstärkungsklappen 52, 54 erhalten.
Im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 umgreift jede der an der Seitenwand 44 vorgesehenen Verschlußklappen 66,
68 eine mit der gegenüberliegenden Seitenwand 46 verbundene Verstärkungsklappe 52, 54, wobei die Ansätze 70 zur Verriegelung
der gesamten Fußteilkonstruktion in die schlitzartigen Öffnungen 64· im Bereich der Knicklinie 58 eingreifen.
Während gemäß Fig. 3 der Fußteil 14 noch vollständig auseinandergefaltet
ist," ist nach Fig. 4 die mittlere Verstärkungsklappe 54 bereits in Richtung des in Fig. 3 gezeigten Pfeiles
K nach unten umgebogen.
Gemäß Fig. 5 ist auch die gegenüberliegende Verschlußklappe 68 in Richtung des in Fig. 4 gezeigten Pfeiles L nach oben
und über die Verstärkungsklappe 54 (in Fig. 5 nicht mehr zu sehen) umgeschlagen. Auch der Ansatz 70 ist bereits nach
unten gebogen und in der in der schlitzförmigen Ausnehmung 64' aufgenommen.
Gemäß Fig. 5 ist auch bereits die rechte äußere, den einen der beiden diagonalen Verstärkungsabschnitte 52b aufweisende
Verstärkungsklappe 52 nach unten geklappt. Entsprechend ist auch mit der linken äußeren Verstärkungsklappe 52 zu verfahren,
wie dies durch den Pfeil G angedeutet ist. Anschließend sind auch die beiden äußeren Verschlußklappen 66 nach unten
zu klappen, wie dies im Zusammenhang mit der rechten Verschlußklappe 66 durch die Pfeile H und I angedeutet ist.
Schließlich ist der äußere Abschnitt 78 der beiden Laschen 74 in das Innere des Fußteils 14 einzuschieben, wonach
dieser Abschnitt 78 innen an der Bodenwand 42 anliegt, während der jeweilige Abschnitt 7 6 die betreffende Stirnwand
des Fußteils 14 bildet.
Die die Stecklaschen 30, 32 der Trägerplatte 16 aufnehmenden
Schlitze 38, 40 der Fußteile 14 werden durch die einander zugewandten Randabschnitte der jeweils benachbarten Verstärkungs-
und Verschlußklappen 52, 54 bzw. 66, 68 begrenzt und erstrecken sich über die gesamte Breite des betreffenden Fußteils
(vergl. Fig. 5 und 6).
Nachdem die drei Fußteile 14 jeweils zusammengesetzt bzw. zusammengesteckt
sind, kann die Trägerplatte 16 auf die drei
Fußteile 14 aufgesteckt werden, indem die Stecklaschen 30, 32 in die betreffenden Schlitze 38, 40 eingesetzt werden,
wie dies in Fig. 6 durch die Pfeile D, E angedeutet ist.
In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsvariante der Palette 10 gezeigt, bei der zur Befestigung der Fußteile 14 an der
Trägerplatte 16 getrennte Steckteile 94 vorgesehen sind.
Das betreffende Fußteil 14 weist wiederum zwei Schlitze 38, 40 auf. Die zugeordneten Stecklaschen 30, 32 sind jedoch
nicht mehr am unteren Plattenteil 16' der Trägerplatte 16, sondern an einem getrennten, insbesondere wiederum aus
Karton oder dgl. bestehenden Steckteil 94 vorgesehen. Dieses Steckteil 94 weist zwei solche Stecklaschen 30, 32 auf, die
über einen Steg 92 miteinander verbunden und um Knicklinien 30', 32' jeweils nach unten umgebogen sind. Das Steckteil
wird so aufgesteckt, daß die Stecklaschen 30, 32 durch im unteren Plattenteil 16' ausgebildete Schlitze 96, 98 hindurch
in die betreffenden Schlitze 38, 40 des zu befestigenden Fußteils 14 eintreten. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel weist
der untere Plattenteil 16' drei Schlitzpaare 96, 98 für drei Steckteile 94 auf, so daß drei jeweils zwei Schlitze 38, 40
aufweisende Fußteile 14 mit dem unteren Plattenteil 16' verbunden werden können. Grundsätzlich ist jedoch auch eine
andere Anzahl von Fußteilen möglich, wobei die Anzahl der Schlitzpaare 96, 98 im unteren Plattenteil 16· entsprechend
zu wählen ist. Bei auf den unteren Plattenteil 16' umgeklapptem
oberen Plattenteil 16" wird der Steg 92 des Steckteils 94 unterstützt durch den Containerinhalt gegen den unteren
Plattenteil 16· gehalten, so daß eine zuverlässige Verbindung zwischen dem Fußteil und dem unteren Plattenteil sichergestellt
ist.
P/St-R 3091
10 | Palette |
12 | Container |
14 | Fußteile |
16 | Trägerplatte |
16· | Plattenteil |
16' · | Plattenteil |
18 | Gelenk |
18' | Knicklinie |
18' ' | Knicklinie |
20 | Lasche |
22 | Lasche |
24 | Lasche |
26 | Knicklinie |
28 | Knicklinie |
30 | Stecklaschen |
30· | Knicklinie |
32 | Stecklaschen |
32· | Knicklinie |
34 | öffnung |
36 | Knicklinie |
38 | Schlitz |
40 | Schlitz |
42 | Bodenwand |
44 | Seitenwand |
46 | Seitenwand |
48 | Knicklinie |
50 | Knicklinie |
52 | Verstärkungsklappe |
52' | Knicklmie |
54 | Verstärkungsklappe |
54' | Knicklinie |
54· · | Knicklinie |
54a | oberer Abschnitt |
54b | diagonaler Verstärkungsabschnitt |
54c | seitlicher Abschnitt |
56 | Schlitze |
58 | Knicklinie |
60 | Vorsprünge |
62 | Ausnehmung |
64 | Einschnitte |
64' | schlitzartige Öffnung |
66 | Verschlußklappe |
68 | Verschlußklappe |
70 | Ansätze |
72 | Hinterschneidung |
74 | Lasche |
76 | Abschnitt/Stirnwand |
78 | Abschnitt |
80 | Knicklinie |
82 | Knicklinie |
84 | Verstärkungsplatte |
86 | Bodenseite |
88 | Knicklinie |
90 | Knicklinien |
92 | Steg |
94 | Steckteil |
96 | Schlitz |
98 | Schlitz |
A | Pfeil |
B | Pfeil |
C | Pfeil |
D | Pfeil |
E | Pfeil |
F | Pfeil |
G | Pfeil |
H | Pfeil |
I | Pfeil |
J | Pfeil |
K | Pfeil |
L | Pfeil |
d | Abstand |
1 | Länge |
Claims (22)
- EUROPEAN PATENT ATTORNEYSMANITZ, FINSTERWALD & ROTERMUNDDEUTSCHE PATENTANWÄLTEDR. GERHART MANITZ · oipl.-phys.MANFRED FINSTERWALD · dipl.-ing dipl-wirtsch-ingHANNS^JÖRG ROTERMUND · dipl-physDR. HELIANE HEYN ■ oipl.-chem.RITZI GmbH WERNER GRÄMKOW · DIPL-ING. (1939-1982)Trossingen British chartered patent agentJAMES G. MORGAN · B. se. (Phys.i. o.m.s.ZUGELASSENE VERTRETER BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICETAiRES agrees pres loffice europeen des brevets8000 MÜNCHEN 22POSTFACH 221611- ROBERT - KOCH- STRASSE TELEFON (089) 22 4211 ■ TELEX 5 29 672 PATMF TELEFAX (0 89) 29 75 75München, 1 1. Dez. P/St-R 3091Palette zur Aufnahme wenigstens eines ContainersSchutzansprüche1. Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers (12), insbesondere aus Karton oder dgl., mit einer den Container (12) aufnehmenden, auf zumindest einem Fußteil (14) abgestützten Trägerplatte (16),dadurch gekennzeichnet ,
daß die Trägerplatte (16) zwei übereinanderllegende Plattenteile (16·, 16·') umfaßt, die an einer Seite gelenkig miteinander verbunden sind und eine Klemmaufnahme für wenigstens eine, an der Bodenseite (86) des Containers (12) vorgesehene Lasche (20, 22, 24) bilden. - 2. Palette nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet ,daß die beiden Plattenteile (16·, 16") eine Klemmaufnah-MANlTZ FINSTERWALD HEYN MORGAN 8000 MÜNCHEN 22 ROBERT-KOCH-STRASSE t TEL. (0 39) 22 4211 TELEX 529672 PATMF FAX (0 89) 29 7575HANNSvlÖRG ROTERMUND 7000 PTUTTCiART 50 IBAD CANNSTATT) SEELBERüSTR. 23/25 TEL. (0711) 56 72 61 HYPOBANK ■ MÜNCHEN 6 880 119 980 BLZ 700200;)! ^OSTGjROTVMT ,vfUNCHEN 77062-605 BLZ 700 '00 80 VEREINSBANK MÜNCHEN ■ 578 351 ■ BLZ 700 202me für zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten des Containers (12) vorgesehene Laschen (20, 22) bilden.
- 3. Palette nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet ,daß das zwischen den beiden Plattenteilen (16·, 16'') vorgesehene Gelenk (18) durch wenigstens eine Knicklinie (18·, 18'') der einteiligen, insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden Trägerplatte (16) gebildet ist. - 4. Palette nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet , daß das Gelenk (18) durch zwei zueinander paralelle Knicklinien (18·, 18·') gebildet ist.
- 5. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß zwischen die beiden Plattenteile (16·, 161') eine Verstärkungsplatte (84), insbesondere aus Karton oder dergl., eingesetzt ist.
- 6. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der vorzugsweise aus Karton oder dergl. bestehende Fußteil (14) lösbar mit dem unteren Plattenteil (16) verbunden und insbesondere über eine Steckverbindung an diesem befestigbar ist.
- 7. Palette nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet , daß der Fußteil (14) wenigstens einen Schlitz (38, 40) für eine jeweilige Stecklasche (30, 32) aufweist, über die der Fußteil (14) am unteren Plattenteil (161) befestigbar ist.
- 8. Palette nach Anspruch 7,dadurch g~e kennzeichnet , daß die Stecklaschen (30, 32) in der insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden Trägerplatte (16) bis auf eine verbleibende Knicklinie (301, 32') ausgeschnitten und um diese Knicklinie (301, 32') zum betreffenden Fußteil (14) hin abgebogen sind.
- 9. Palette nach Anspruch 8,dadurch gekennzeichnet , daß vorzugsweise jeweils zwei Stecklaschen (30, 32) an einem insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden getrennten Steckteil (94) vorgesehen und durch im unteren Plattenteil (16') ausgebildete Schlitze (96, 98) hindurch in die betreffenen Schlitze (38, 40) des Fußteils (14) einsteckbar sind.
- 10. Palette nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Fußteil (14) zwei Schlitze (38, 40) aufweist, deren Abstand (d) vorzugsweise gleich der doppelten Länge (1) der zugeordneten Stecklaschen (30, 32) ist.
- 11. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der aus einem flachen Materialstück durch Faltung entlang vorgegebener Knickstellen (48, 50, 52', 54', 54'·, 58, 80, 82, 88) gebildete, vorzugsweise längliche Fußteil (14) im zusammengesetzten Zustand quaderförmig ist.
- 12. Palette nach Anspruch 11,dadurch gekennzeichnet ,daß der zusammengesetzte Fußteil (14) in seinem Inneren wenigstens einen durch Faltung des flachen Material-Stücks erhaltenen, diagonal verlaufenden Verstärkungsabschnitt (52b", 54b) aufweist.
- 13. Palette nach Anspruch 12,dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens zwei durch Faltung des flachen Materialstücks erhaltene, hintereinanderliegende und über Kreuz diagonal verlaufende Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) vorgesehen sind.
- 14. Palette nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet ,daß die diagonalen Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) jeweils an einer Verstärkungsklappe (52, 54) vorgesehen sind, die über eine Knicklinie (58) mit einer Seitenwand (46) des Fußteils (14) verbunden ist und durch wenigstens eine weitere Knicklinie (52', 54·, 54'') unterteilt ist. - 15. Palette nach Anspruch 14,dadurch gekennzeichnet , daß zur Bildung über Kreuz diagonal angeordneter Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) wenigstens eine (52) der vorzugsweise an derselben Seitenwand (46) vorgesehenen Verstärkungsklappen (52, 54) durch eine Knicklinie (52') in einen an die betreffende Seitenwand (46) angrenzenden, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils (14) dessen Bodenwand (42) gegenüberliegenden oberen Abschnitt (52a) und einen die diagonale Verstärkung bildenden Abschnitt (52b) unterteilt ist, und daß wenigstens eine andere Verstärkungsklappe (54) durch zwei Knicklinien (54·, 54·') in einen an die betreffende Seitenwand (46) angrenzenden, der Bodenwand (42) gegenüberliegenden oberen Abschnitt (54a), einen die diagonale Verstärkung bildenden Abschnitt (54b) und einen dazwischenliegenden, zur gegen-überliegenden Seitenwand (44) des Fußteils (14) paralellen und innen "an dieser anliegenden Abschnitt (54c) unterteilt ist.
- 16. Palette nach Anspruch 14,dadurch gekennzeichnet , daß die Verstärkungsklappen (52, 54) gleich ausgebildet und zur Bildung über Kreuz diagonal angeordneter Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) an unterschiedlichen Seitenwänden (44, 46) des Fußteils (14) vorgesehen sind.
- 17. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens ein Teil (52) der Verstärkungsklappen (52, 54) jeweils mit einem Vorsprung (60) versehen ist, der außen am diagonalen Verstärkungsabschnitt (52b) angeordnet ist, und daß dieser Vorsprung (60) in einen jeweiligen Schlitz (56) im Bereich der Knicklinie (50, 48) zwischen der Bodenwand (42) und einer Seitenwand (46, 44) oder zwischen einer Seitenwand und der Abdeckung des Fußteils (14) eingreift.
- 18. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß an wenigstens einer Seitenwand (44) des Fußteils (14) zumindest eine, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils (14) dessen Bodenwand (42) gegenüberliegende Verschlußklappe (66, 68) vorgesehen ist, die mit einem vorzugsweise hinterschnittenen Ansatz (70) versehen ist, der in eine schlitzartige öffnung (64·) im Bereich der gegenüberliegenden Seitenwand (46) eingreift.
- 19. Palette nach Anspruch 18,dadurch gekennzeichnet ,daß jede mit einer jeweiligen Seitenwand (44) verbundeneVerschlußklappe (66, 68) eine mit der gegenüberliegenden Seitenwand (46) verbundene Verstärkungsklappe (52, 54)
übergreift und deren Ansatz (70) in eine schlitzartige
Öffnung (64·) eingreift, die im Bereich der Knicklinie
(58) vorgesehen ist, die zwischen der gegenüberliegenden Seitenwand (46) und der Verstärkungsklappe (52, 54) verläuft. - 20. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet ,daß die an den beiden Enden des Fußteils (14) vorgesehenen äußeren Verschlußklappen (66) oder Verstärkungsklappen (52) mit die jeweilige Stirnwand (76) bildenden Laschen (74) versehen sind. - 21. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet ,daß die die Stecklaschen (30, 32) aufnehmenden Schlitze (38, 40) des Fußteils (14) jeweils durch die einander zugewandten Randabschnitte benachbarter Verstärkungs (52, 54)- bzw. Verschlußklappen (66, 68) begrenzt sind. - 22. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet ,daß zumindest ein Teil des Bodens des Containers (12)
durch den oberen Plattenteil (16·') der Palette (10) gebildet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9016754U DE9016754U1 (de) | 1990-12-11 | 1990-12-11 | Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9016754U DE9016754U1 (de) | 1990-12-11 | 1990-12-11 | Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9016754U1 true DE9016754U1 (de) | 1991-02-28 |
Family
ID=6860171
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE9016754U Expired - Lifetime DE9016754U1 (de) | 1990-12-11 | 1990-12-11 | Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9016754U1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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WO2009118573A1 (en) | 2008-03-28 | 2009-10-01 | Suda Laszlo | Paper-based pallet for the movement of goods |
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1990
- 1990-12-11 DE DE9016754U patent/DE9016754U1/de not_active Expired - Lifetime
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