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DE9016754U1 - Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers - Google Patents

Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers

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DE9016754U1
DE9016754U1 DE9016754U DE9016754U DE9016754U1 DE 9016754 U1 DE9016754 U1 DE 9016754U1 DE 9016754 U DE9016754 U DE 9016754U DE 9016754 U DE9016754 U DE 9016754U DE 9016754 U1 DE9016754 U1 DE 9016754U1
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DE
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pallet
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Ritzi 7218 Trossingen De GmbH
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Description

P/St-R 3091
Die Erfindung betrifft eine Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers, insbesondere aus Karton oder dergl., mit einer den Container aufnehmenden, auf zumindest einem Fußteil abgestützten Trägerplatte.
Unter einer Palette versteht man im allgemeinen einen Untersatz für den Transport und das Stapeln von Gütern mittels eines Gabelstaplers oder dergl.. Mit derartigen Paletten werden u.a. kleinere Container, wie insbesondere Schachteln und Kartons beispielsweise zum Versand von Büchern oder dergl., transportiert bzw. gestapelt.
Ein allgemeines Problem bei einem derartigen Transport und Stapeln von Containern besteht darin, daß diese sich auf den betreffenden Paletten verlagern und unter Umständen sogar völlig von den Paletten herunterrutschen können. Um dies zu verhindern, ist es bisher üblich, die Container durch besondere Befestigungsmittel an der Palette zu fixieren, was relativ aufwendig und stets mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Entsprechend groß ist auch der hierbei erforderliche Zeitaufwand, zumal die jeweiligen Befestigungsmittel letztendlich auch wieder entfernt werden müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten Paletten zu beseitigen und eine Palette der eingangs genannten Art zu schaffen, die nicht nur einfach aufgebaut und damit relativ kostengünstig herstellbar ist, sondern gleichzeitig auch problemlos handhabbar ist und insbesondere ohne zusätzliche Hilfsmittel ein schnelles Fixieren des Containers auf der Palette ermöglicht und ohne besondere Maßnahmen ein ebenso rasches und problemloses Lösen des Containers von der Palette zuläßt.
Diese Aufgabe wird" nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Trägerplatte zwei übereinanderllegende Plattenteile umfaßt, die an einer Seite gelenkig miteinander verbunden sind und eine Klemmaufnahme für wenigstens eine, an der Bodenseite des Containers vorgesehene Lasche bilden.
Aufgrund dieser Ausbildung ist die Palette nicht nur äußerst einfach handhabbar, wobei infolge des Wegfalls zusätzlicher Befestigungsmittel eine Minimierung der zum Fixieren bzw. Lösen des Containers benötigten Zeit erreicht wird, die erfindungsgemäße Palette ist auch derart einfach aufgebaut, daß sie insbesondere aus umweltfreundlichem Karton oder dgl. fertigbar und gegebenenfalls zusammen mit dem jeweiligen, im allgemeinen ebenfalls aus Karton bestehenden Container als flache Verpackungseinheit an den jeweiligen Abnehmer auslieferbar ist und bis zum jeweiligen Gebrauch platzsparend zwischengelagert werden kann. Die Paletten können in unterschiedlicher Größe und Form bereitgestellt und auch untereinander sowie mit unterschiedlichen Containern kombiniert werden. Einerseits ist es möglich, einer jeweiligen Palette nicht nur einen, sondern auch mehrere, entsprechend kleinere Container zuzuordnen. Andererseits können mehrere, gleiche oder verschiedenartige Paletten einen entsprechend größeren Container aufnehmen. Bei einer Vereinigung wenigstens zweier Paletten können zwischen den jeweiligen Paletten Verbindungsstücke vorgesehen sein. Die beiden Plattenteile der Trägerplatte sind zweckmäßigerweise gleich groß, so daß der obere Plattenteil den unteren vollständig abdeckt und zur Bildung der Klemmaufnahme eine hinreichende Überlappung vorliegt.
Vorzugsweise bilden die beiden Plattenteile eine Klemmaufnahme für zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten des Containers vorgesehe Laschen. Diese lassen sich problemlos zwischen die Plattenteile bzw. Plattenhälften schieben, worauf
der Container über die durch das Gewicht des Containerinhalts verstärkte Klemmverbindung an der Palette fixiert wird.
Insbesondere im Falle einer aus Karton oder dgl. bestehenden Palette ist es zweckmäßig, das zwischen den beiden Plattenteilen vorgesehene Gelenk durch wenigstens eine Knicklinie, vorzugsweise zwei zueinander parellele Knicklinien der einteiligen Trägerplatte zu bilden.
Für den Fall, daß die Container zur Aufnahme schwererer Lasten bestimmt sind, kann die Palette bzw. deren Trägerplatte auf einfachste Weise dadurch verstärkt werden, daß zwischen die beiden übereinanderliegenden Plattenteile eine Verstärkungsplatte eingesetzt wird. Diese Verstärkungsplatte kann ebenfalls wiederum aus Karton bestehen. Grundsätzlich ist jedoch auch eine Verstärkungsplatte aus einem anderen Material möglich.
Zweckmäßigerweise ist ein jeweiliger Fußteil über eine Steckverbindung mit der Trägerplatte lösbar verbunden, bei der der Fußteil wenigstens einen Schlitz für eine jeweilige Stecklasche aufweist, über die der Fußteil am unteren Plattenteil befestigbar ist. Die Stecklasche kann zumindest abschnittsweise etwas größer bemessen sein als der Schlitz, so daß eine zuverlässige Verbindung herstellbar ist. Obwohl bevorzugt der jeweilige Schlitz am Fußteil und die zugeordnete Stecklasche am Plattenträger vorgesehen sind, ist grundsätzlich auch eine umgekehrte Anordnung dieser Befestigungselemente denkbar.
Um die Palette, vorzugsweise zusammen mit dem Container, möglichst als flache Einheit versenden bzw. lagern zu können, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Stecklaschen in der insbesondere aus Karton oder dgl. bestehenden
Trägerplatte bis auf eine verbleibende Knicklinie ausgeschnitten und vor "einem jeweiligen Einsatz der Palette um
diese Knicklinie zum betreffenden Fußteil hin abbiegbar
sind.
Eine andere vorteilhafte Ausführungsvariante zeichnet sich dadurch aus, daß vorzugsweise jeweils zwei Stecklaschen an einem insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden getrennten Steckteil vorgesehen und durch im unteren Plattenteil ausgebildete Schlitze hindurch in die betreffenen
Schlitze des Fußteils einsteckbar sind.
Für den Fall, daß zwei Schlitze pro Fußteil vorgesehen sind, die mit zwei an der Trägerplatte angeordneten Stecklaschen zusammenwirken, wird die entsprechende Vorbereitung der zunächst ungefalteten Trägerplatte dadurch weiter vereinfacht, daß der Abstand der beiden im Fußteil vorgesehenen Schlitze vorzugsweise gleich der doppelten Länge der zugeordneten
Stecklaschen ist. Demzufolge können die beiden Stecklaschen mit zwei aneinandergrenzenden Seiten in der Trägerplatte vorbereitet werden, wodurch es beispielsweise möglich ist, die jeweiligen Ränder der beiden Laschen durch einen einzigen
Schnitt freizulegen.
Um insbesondere auch die vorzugsweise länglichen, guaderförmigen Fußteile der Palette für die Lagerung und den Versand in möglichst flacher Form bereitstellen zu können, sind
diese Fußteile vorzugsweise ebenfalls aus einem flachen, beispielsweise wiederum aus Karton oder dgl. bestehenden Materialstück durch Faltung entlang vorgegebener Knickstellen gebildet.
Insbesondere bei einem aus Karton oder dgl. bestehenden Fußteil ist es von Vorteil, in dessen Innerem wenigstens einen durch Faltung des flachen Materialstücks erhaltenen, diago-
nal verlaufenden Verstärkungsabschnitt vorzusehen. Hierbei wird ein besonders robuster Aufbau der Fußteile dadurch erreicht, daß wenigstens zwei durch Faltung des flachen Materialstücks erhaltene, hintereinanderliegende und über Kreuz diagonal verlaufende Verstärkungsabschnitte vorgesehen sind.
Die diagonalen Verstärkungsabschnitte sind zweckmäßigerweise jeweils an einer Verstärkungsklappe vorgesehen, die über eine Knicklinie mit jeweils einer Seitenwand des Fußteils verbunden ist und durch wenigstens eine weitere Knicklinie unterteilt ist. Ein Abschnitt dieser Verstärkungsklappen kann somit jeweils eine der Bodenwand gegenüberliegende Abdeckung bilden, während die diagonale Verstärkung durch einen weiteren Abschnitt dieser Verstärkungsklappen gebildet ist.
Zur Bildung der über Kreuz diagonal verlaufenden Verstärkungsabschnitte können die Verstärkungsklappen unterschiedlich ausgebildet, d.h. insbesondere in eine unterschiedliche Anzahl von Abschnitten unterteilt sein. Um die Verstärkung in der einen Diagonalen zu erhalten, kann eine betreffende Verstärkungsklappe durch eine jeweilige Knicklinie in zwei Abschnitte unterteilt sein, und zwar in einen an die betreffende Seitenwand angrenzenden, der Bodenwand gegenüberliegenden ersten Abschnitt und einen sich daran anschließenden, die diagonale Verstärkung bildenden zweiten Abschnitt. Die andere diagonale Verstärkung wird beispielsweise dadurch erreicht, daß zumindest eine weitere Verstärkungsklappe durch zwei Knicklinien in drei Abschnitte unterteilt ist, und zwar in einen an die betreffende Seitenwand angrenzenden und der Bodenwand gegenüberliegenden Abschnitt, einen die diagonale Verstärkung bildenden Abschnitt sowie einen dazwischenliegenden, innen an der gegenüberliegenden Wand anliegenden Abschnitt. Diese diagonale Verstärkung verläuft zu der zuerst genannten über Kreuz.
Grundsätzlich ist "es jedoch auch denkbar, die Verstärkungsklappen gleich auszubilden und zur Bildung über Kreuz diagonal angeordneter Verstärkungsabschnitte an unterschiedlichen Seitenwänden vorzusehen.
Um die betreffende Fußteilkonstruktion abzuschließen und zusätzlich zu verstärken, können Verschlußklappen vorgesehen sein, die vorzugsweise jeweils eine Verstärkungsklappe übergreifen und mit einem Ansatz versehen sind, der zur Fixierung dieser Verschlußklappen in eine schlitzartige öffnung im Bereich der Seitenwand eingreift, mit der die jeweilige Verstärkungsklappe verbunden ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer aus Palette und Container bestehenden Einheit,
Fig. 2 eine auseinandergezogene Teildarstellung der
Palette,
Fig. 3 einen vollständig auseinandergeklappten
Fußteil der Palette,
Fig. 4 den Fußteil gemäß Fig. 3, wobei jedoch
bereits eine Verstärkungsklappe nach unten umgebogen ist,
Fig. 5 den Fußteil gemäß Fig. 4, wobei jedoch
zusätzlich eine weitere Verstärkungsklappe nach unten umgebogen und eine Verschlußklappe über die zuvor nach unten umgebogene Verstärkungsklappe umgeschlagen ist,
Fig. 6 eine auseinandergezogene Darstellung der
Palette, wobei die Fußteile bereits zusammengesetzt sind und die Trägerplatte für ein Aufstecken der Fußteile bereits vorbereitet ist, und
Fig. 7 eine weitere Ausführungsvariante der Palette, bei der zur Befestigung der Fußteile an der Trägerplatte getrennte Steckteile vorgesehen sind.
In Fig. 1 ist eine zum Transport sowie zum Stapeln unterschiedlicher Güter mittels eines Gabelstaplers oder dgl. bestimmte Einheit aus einer Palette 10 und einem Container 12 gezeigt. Sowohl der das jeweilige Transportgut aufnehmende Container als auch die Palette 10 bestehen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils aus Karton oder dgl..
Der quaderförmige, als Schachtel oder Karton ausgebildete Container 12 weist an seiner Bodenseite 86 vier Laschen auf, von denen lediglich die drei Laschen 20, 22 und 24 zu sehen sind. Diese Laschen 20, 22, 24 sind jeweils über Knicklinien 26, 28, 36 in Richtung der Pfeile A, B, C zur Bodenseite 86 des Containers 12 hin umklappbar. Während die Lasche 24 vollständig zur Bodenseite 86 umgeklappt ist und somit bei auf der Palette 10 aufgenommenem Container 12 auf der Palette aufliegt, dienen die beiden einander gegenüberliegenden Laschen 20, 22 in einer noch zu beschreibenden Art und Weise zur Fixierung des Containers an der Palette.
Wie den Fig. 1, 2 und 6 zu entnehmen ist, weist die im vorliegenden Fall zur Aufnahme eines einzigen Containers 12 bestimmte, ebenso wie der Container aus Karton oder dgl. bestehende Palette 10 eine Trägerplatte 16 auf, die auf drei guaderförmigen, länglichen Fußteilen 14 abgestützt ist.
Diese Trägerplatte 16 umfaßt zwei übereinanderliegende Plattenteile 16', 16'', die an einer Seite über ein Gelenk 18 miteinander verbunden sind. Dieses zwischen den beiden gleich großen Plattenteilen 16', 16" vorgesehene Gelenk 18 ist durch zwei zueinander parallele Knicklinien 18', 18'■ (vergl. Fig. 2) gebildet, die durch entsprechende Schwachstellen, wie insbesondere Rillen oder dgl., erhalten werden.
Die länglichen Fußteile 14 sind jeweils mit zwei zueinander parallelen, quer verlaufenden Schlitzen 38, 40 versehen, in die jeweils eine am unteren Plattenteil 16' vorgesehene Stecklasche 30 bzw. 32 eingreift. Um eine entsprechend zuverlässige Verbindung zu schaffen, sind die Stecklaschen 30, 32 zumindest abschnittsweise größer bemessen als die Schlitze 38, 40.
Die Stecklaschen 30, 32 sind in der aus Karton oder dgl. bestehenden Trägerplatte 16 bzw. deren unteren Plattenhälfte 16· jeweils bis auf eine verbleibende Knicklinie 30', 32' ausgeschnitten und um die verbleibende Knicklinie 30·, 32· zum betreffenden Fußteil 14 hin nach unten abgebogen.
Der Abstand d der Schlitze 38, 40 ist gleich der doppelten Länge 1 der zugeordneten Stecklaschen 30, 32. Demnach grenzen die noch nicht nach unten abgebogenen, jeweils einem Fußteil 14 zugeordneten Laschen 30, 32 an einer Seite unmittelbar aneinander, wie dies anhand der beiden hinteren, in Fig. 2 gezeigten Laschenpaare 30, 32 erkennbar ist. An der betreffenden Stelle können die beiden Laschen 30, 32 somit mit
einem einzigen Schnitt von dem unteren Plattenteil 16' getrennt werden.
Sobald die jeweils einem Fußteil 14 zugeordneten Stecklaschen 30, 32 zum betreffenden Fußteil 14 hin nach unten umgebogen sind, verbleibt an der betreffenden Stelle im unteren Plattenteil 16' eine jeweilige Öffnung 34, die jedoch nach unten durch den Fußteil 14 und nach oben durch den oberen Plattenteil 16'· verschlossen bzw. abgedeckt ist.
Die beiden Plattenhälften bzw. Plattenteile 16', 16" bilden eine Klemmaufnahme für die beiden einander gegenüberliegenden Laschen 20, 22 des Containers 12 (vergl. Fig. 1)· Diese beiden Laschen 20, 22 werden in Richtung der Pfeile A, B unter den oberen Plattenteil 16·· und damit zwischen die beiden Plattenteile 16' und 16·' geschwenkt, wonach der Container 12 in Richtung des Pfeiles F zur Gelenkstelle 18 hin nach hinten verschoben wird.
Sobald der Container 12 losgelassen wird und auf der Trägerplatte 16 aufliegt, wird die obere Plattenhälfte 16·' durch den Container und ggf. unterstützt durch das Gewicht des Containerinhalts gegen die untere Plattenhälfte 16' gepreßt, so daß die beiden Laschen 20, 22 des Containers 12 zwischen den beiden Plattenhälften eingeklemmt werden. Der Container ist somit auf einfachste Weise ohne irgendwelche zusätzlichen Hilfsmittel an der Palette 10 fixiert.
Nachdem die Laschen 20, 22 ebenso wie die Lasche 24 lediglich streifenförmig ausgebildet sind, wird der Boden des Containers 12 zumindest teilweise durch den oberen Plattenteil 16·■ gebildet.
Die Lasche 24 sowie die gegenüberliegende, nicht zu sehende Lasche sind unmittelbar auf die Bodenseite 86 des Containers
12 umgebogen. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, die vordere Lasche 24 "ebenso wie die Laschen 20 und 22 unter die obere Plattenhälfte 16*· umzuschlagen.
Gegebenenfalls kann zwischen die beiden Plattenteile 16', 16·' eine Verstärkungsplatte 84 (vergl. Fig. 1) eingesetzt werden, wie dies durch den Pfeil J angedeutet ist. Diese Verstärkungsplatte 84 kann wiederum aus Karton oder dgl., oder auch aus anderem Material bestehen.
Wie anhand der Fig. 3 bis 5 zu erkennen ist, sind auch die länglichen, im zusammengesetzten Zustand quaderförmigen Fußteile 14 jeweils aus einem flachen Materialstück aus Karton oder dgl., und zwar durch Faltung entlang vorgegebener Knickstellen 48, 50, 52', 54', 54··, 58, 80, 82, 88, 90 gebildet. Die Knicklinien 48, 50, 52·, 54', 54·', 58, 88, 90 verlaufen parallel zueinander und in Längsrichtung des Fußteils 14.
Die in Längsrichtung des Fußteils 14 verlaufenden Knicklinien 48, 50, 58, 88 definieren eine Bodenwand 42, zwei Seitenwände 44, 46, Gelenkverbindungen zu drei Verstärkungsklappen 52, 54 an der einen Seitenwand 46 sowie zu drei Verschlußklappen 66, 68 an der anderen Seitenwand 44. Die dazu parallelen Knicklinien 52·, 54', 54·' definieren eine Unterteilung der beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 in jeweils zwei Abschnitte 52a, 52b und eine Unterteilung der mittleren Verstärkungsklappe 54 in drei Abschnitte 54a, 54c und 54b, wie weiter unten noch im einzelnen beschrieben wird.
Die dazu senkrecht verlaufenden Knicklinien 82 bilden jeweils eine Gelenkstelle zu an den beiden äußeren Verschlußklappen 66 vorgesehenen, zur Bildung der betreffenden Stirnwand 76 (vergl. auch Fig. 1 und 2) dienenden Laschen 74. Jede dieser beiden Laschen 74 wird durch eine zur Knicklinie 82 parallele Knicklinie 80 in den die betreffende Stirnwand
-live bildenden Abschnitt und in einen äußeren, im zusammengesetzten Zustand de~s Fußteils 14 innen an der Bodenwand 42 anliegenden Abschnitt 78 unterteilt.
Im zusammengesetzten Zustand weist das Fußteil 14 in seinem Inneren drei jeweils durch eine Faltung einer Verstärkungsklappe 52, 54 erhaltene, diagonal verlaufende Verstärkungsabschnitte auf, die durch die Abschnitte 52b, 54b der Verstärkungsklappen 52 bzw. 54 gebildet werden.
Hierbei sind die beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 jeweils durch die Knicklinie 52· in den an die Seitenwand 46 angrenzenden, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 der Bodenwand 42 gegenüberliegenden oberen Abschnitt 52a und den die betreffende diagonale Verstärkung bildenden Abschnitt 52b unterteilt.
Demgegenüber ist die mittlere Verstärkungsklappe 54 durch die beiden Knicklinien 54', 54" in den an dieselbe Seitenwand 46 angrenzenden, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 der Bodenwand 42 gegenüberliegenden oberen Abschnitt 54a, den die betreffende diagonale Verstärkung bildenden äußeren Abschnitt 54b und den dazwischenliegenden, zur gegenüberliegenden Seitenwand 44 parallelen und innen an dieser anliegenden mittleren Abschnitt 54c unterteilt.
Die sich bei zusammengesetztem Fußteil 14 ergebende gleiche Orientierung der beiden äußeren Verstärkungsabschnitte 52b ist in Fig. 5 anhand des rechten Verstärkungsabschnitts 52b gezeigt. Die sich im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 ergebende Orientierung des mittleren diagonalen Verstärkungsabschnitts 54b ist anhand von Fig. 4 erkennbar.
Demnach verlaufen die beiden äußeren diagonalen Verstärkungsabschnitte 52b der beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 ein-
erseits und der mittlere diagonale Verstärkungsabschnitt 54b der mittleren Verstärkungsklappe 54 andererseits über Kreuz.
Die beiden äußeren Verstärkungsklappen 52 sind jeweils mit einem Vorsprung 60 versehen, der seitlich außen am im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 diagonal verlaufenden Verstärkungsabschnitt 52b angeordnet ist. Dieser Vorsprung 60 greift in einen jeweiligen Schlitz 56 im Bereich der Knicklinie 50 zwischen der Bodenwand 42 und der Seitenwand 46 ein. Demgegenüber ist am Verstärkungsabschnitt 54b der mittleren Verstärkungsklappe 54 eine Ausnehmung 62 vorgesehen, die entsprechend einem an der mittleren Verschlußklappe 68 vorgesehenen Ansatz 70 bemessen ist. Ein derartiger Ansatz 70 ist jeweils auch an den beiden äußeren Verschlußklappen 66 vorgesehen. Zwischen jedem Ansatz 70 und der betreffenden Verschlußklappe 66, 68 ist eine Knicklinie 90 in Form einer Rille oder dgl. vorgesehen, um die der jeweilige Ansatz 90 umbiegbar ist.
Jeder dieser Ansätze 70 weist eine Hinterschneidung 72 auf und greift in eine schlitzartige Öffnung 64· im Bereich der Knicklinie 58 zwischen der Seitenwand 46 und der jeweiligen Verstärkungsklappe 52, 54 ein (vergl. insbesondere auch Fig. 4). Diese schlitzartigen öffnungen 64' (vergl. Fig. 4) werden jeweils durch einen U-förmigen Einschnitt 64 (vergl. Fig. 3) im Bereich der Knicklinie 58 und das anschließende Umklappen der Verstärkungsklappen 52, 54 erhalten.
Im zusammengesetzten Zustand des Fußteils 14 umgreift jede der an der Seitenwand 44 vorgesehenen Verschlußklappen 66, 68 eine mit der gegenüberliegenden Seitenwand 46 verbundene Verstärkungsklappe 52, 54, wobei die Ansätze 70 zur Verriegelung der gesamten Fußteilkonstruktion in die schlitzartigen Öffnungen 64· im Bereich der Knicklinie 58 eingreifen.
Während gemäß Fig. 3 der Fußteil 14 noch vollständig auseinandergefaltet ist," ist nach Fig. 4 die mittlere Verstärkungsklappe 54 bereits in Richtung des in Fig. 3 gezeigten Pfeiles K nach unten umgebogen.
Gemäß Fig. 5 ist auch die gegenüberliegende Verschlußklappe 68 in Richtung des in Fig. 4 gezeigten Pfeiles L nach oben und über die Verstärkungsklappe 54 (in Fig. 5 nicht mehr zu sehen) umgeschlagen. Auch der Ansatz 70 ist bereits nach unten gebogen und in der in der schlitzförmigen Ausnehmung 64' aufgenommen.
Gemäß Fig. 5 ist auch bereits die rechte äußere, den einen der beiden diagonalen Verstärkungsabschnitte 52b aufweisende Verstärkungsklappe 52 nach unten geklappt. Entsprechend ist auch mit der linken äußeren Verstärkungsklappe 52 zu verfahren, wie dies durch den Pfeil G angedeutet ist. Anschließend sind auch die beiden äußeren Verschlußklappen 66 nach unten zu klappen, wie dies im Zusammenhang mit der rechten Verschlußklappe 66 durch die Pfeile H und I angedeutet ist. Schließlich ist der äußere Abschnitt 78 der beiden Laschen 74 in das Innere des Fußteils 14 einzuschieben, wonach dieser Abschnitt 78 innen an der Bodenwand 42 anliegt, während der jeweilige Abschnitt 7 6 die betreffende Stirnwand des Fußteils 14 bildet.
Die die Stecklaschen 30, 32 der Trägerplatte 16 aufnehmenden Schlitze 38, 40 der Fußteile 14 werden durch die einander zugewandten Randabschnitte der jeweils benachbarten Verstärkungs- und Verschlußklappen 52, 54 bzw. 66, 68 begrenzt und erstrecken sich über die gesamte Breite des betreffenden Fußteils (vergl. Fig. 5 und 6).
Nachdem die drei Fußteile 14 jeweils zusammengesetzt bzw. zusammengesteckt sind, kann die Trägerplatte 16 auf die drei
Fußteile 14 aufgesteckt werden, indem die Stecklaschen 30, 32 in die betreffenden Schlitze 38, 40 eingesetzt werden, wie dies in Fig. 6 durch die Pfeile D, E angedeutet ist.
In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsvariante der Palette 10 gezeigt, bei der zur Befestigung der Fußteile 14 an der Trägerplatte 16 getrennte Steckteile 94 vorgesehen sind.
Das betreffende Fußteil 14 weist wiederum zwei Schlitze 38, 40 auf. Die zugeordneten Stecklaschen 30, 32 sind jedoch nicht mehr am unteren Plattenteil 16' der Trägerplatte 16, sondern an einem getrennten, insbesondere wiederum aus Karton oder dgl. bestehenden Steckteil 94 vorgesehen. Dieses Steckteil 94 weist zwei solche Stecklaschen 30, 32 auf, die über einen Steg 92 miteinander verbunden und um Knicklinien 30', 32' jeweils nach unten umgebogen sind. Das Steckteil wird so aufgesteckt, daß die Stecklaschen 30, 32 durch im unteren Plattenteil 16' ausgebildete Schlitze 96, 98 hindurch in die betreffenden Schlitze 38, 40 des zu befestigenden Fußteils 14 eintreten. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel weist der untere Plattenteil 16' drei Schlitzpaare 96, 98 für drei Steckteile 94 auf, so daß drei jeweils zwei Schlitze 38, 40 aufweisende Fußteile 14 mit dem unteren Plattenteil 16' verbunden werden können. Grundsätzlich ist jedoch auch eine andere Anzahl von Fußteilen möglich, wobei die Anzahl der Schlitzpaare 96, 98 im unteren Plattenteil 16· entsprechend zu wählen ist. Bei auf den unteren Plattenteil 16' umgeklapptem oberen Plattenteil 16" wird der Steg 92 des Steckteils 94 unterstützt durch den Containerinhalt gegen den unteren Plattenteil 16· gehalten, so daß eine zuverlässige Verbindung zwischen dem Fußteil und dem unteren Plattenteil sichergestellt ist.
P/St-R 3091
Bezuaszeichenliste
10 Palette
12 Container
14 Fußteile
16 Trägerplatte
16· Plattenteil
16' · Plattenteil
18 Gelenk
18' Knicklinie
18' ' Knicklinie
20 Lasche
22 Lasche
24 Lasche
26 Knicklinie
28 Knicklinie
30 Stecklaschen
30· Knicklinie
32 Stecklaschen
32· Knicklinie
34 öffnung
36 Knicklinie
38 Schlitz
40 Schlitz
42 Bodenwand
44 Seitenwand
46 Seitenwand
48 Knicklinie
50 Knicklinie
52 Verstärkungsklappe
52' Knicklmie
54 Verstärkungsklappe
54' Knicklinie
54· · Knicklinie
54a oberer Abschnitt
54b diagonaler Verstärkungsabschnitt
54c seitlicher Abschnitt
56 Schlitze
58 Knicklinie
60 Vorsprünge
62 Ausnehmung
64 Einschnitte
64' schlitzartige Öffnung
66 Verschlußklappe
68 Verschlußklappe
70 Ansätze
72 Hinterschneidung
74 Lasche
76 Abschnitt/Stirnwand
78 Abschnitt
80 Knicklinie
82 Knicklinie
84 Verstärkungsplatte
86 Bodenseite
88 Knicklinie
90 Knicklinien
92 Steg
94 Steckteil
96 Schlitz
98 Schlitz
A Pfeil
B Pfeil
C Pfeil
D Pfeil
E Pfeil
F Pfeil
G Pfeil
H Pfeil
I Pfeil
J Pfeil
K Pfeil
L Pfeil
d Abstand
1 Länge

Claims (22)

  1. EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
    MANITZ, FINSTERWALD & ROTERMUND
    DEUTSCHE PATENTANWÄLTE
    DR. GERHART MANITZ · oipl.-phys.
    MANFRED FINSTERWALD · dipl.-ing dipl-wirtsch-ing
    HANNS^JÖRG ROTERMUND · dipl-phys
    DR. HELIANE HEYN ■ oipl.-chem.
    RITZI GmbH WERNER GRÄMKOW · DIPL-ING. (1939-1982)
    Trossingen British chartered patent agent
    JAMES G. MORGAN · B. se. (Phys.i. o.m.s.
    ZUGELASSENE VERTRETER BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE
    TAiRES agrees pres loffice europeen des brevets
    8000 MÜNCHEN 22
    POSTFACH 221611- ROBERT - KOCH- STRASSE TELEFON (089) 22 4211 ■ TELEX 5 29 672 PATMF TELEFAX (0 89) 29 75 75
    München, 1 1. Dez. P/St-R 3091
    Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers
    Schutzansprüche
    1. Palette zur Aufnahme wenigstens eines Containers (12), insbesondere aus Karton oder dgl., mit einer den Container (12) aufnehmenden, auf zumindest einem Fußteil (14) abgestützten Trägerplatte (16),
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß die Trägerplatte (16) zwei übereinanderllegende Plattenteile (16·, 16·') umfaßt, die an einer Seite gelenkig miteinander verbunden sind und eine Klemmaufnahme für wenigstens eine, an der Bodenseite (86) des Containers (12) vorgesehene Lasche (20, 22, 24) bilden.
  2. 2. Palette nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß die beiden Plattenteile (16·, 16") eine Klemmaufnah-
    MANlTZ FINSTERWALD HEYN MORGAN 8000 MÜNCHEN 22 ROBERT-KOCH-STRASSE t TEL. (0 39) 22 4211 TELEX 529672 PATMF FAX (0 89) 29 7575
    HANNSvlÖRG ROTERMUND 7000 PTUTTCiART 50 IBAD CANNSTATT) SEELBERüSTR. 23/25 TEL. (0711) 56 72 61 HYPOBANK ■ MÜNCHEN 6 880 119 980 BLZ 700200;)! ^OSTGjROTVMT ,vfUNCHEN 77062-605 BLZ 700 '00 80 VEREINSBANK MÜNCHEN ■ 578 351 ■ BLZ 700 202
    me für zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten des Containers (12) vorgesehene Laschen (20, 22) bilden.
  3. 3. Palette nach Anspruch 1 oder 2,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß das zwischen den beiden Plattenteilen (16·, 16'') vorgesehene Gelenk (18) durch wenigstens eine Knicklinie (18·, 18'') der einteiligen, insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden Trägerplatte (16) gebildet ist.
  4. 4. Palette nach Anspruch 3,
    dadurch gekennzeichnet , daß das Gelenk (18) durch zwei zueinander paralelle Knicklinien (18·, 18·') gebildet ist.
  5. 5. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß zwischen die beiden Plattenteile (16·, 161') eine Verstärkungsplatte (84), insbesondere aus Karton oder dergl., eingesetzt ist.
  6. 6. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der vorzugsweise aus Karton oder dergl. bestehende Fußteil (14) lösbar mit dem unteren Plattenteil (16) verbunden und insbesondere über eine Steckverbindung an diesem befestigbar ist.
  7. 7. Palette nach Anspruch 6,
    dadurch gekennzeichnet , daß der Fußteil (14) wenigstens einen Schlitz (38, 40) für eine jeweilige Stecklasche (30, 32) aufweist, über die der Fußteil (14) am unteren Plattenteil (161) befestigbar ist.
  8. 8. Palette nach Anspruch 7,
    dadurch g~e kennzeichnet , daß die Stecklaschen (30, 32) in der insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden Trägerplatte (16) bis auf eine verbleibende Knicklinie (301, 32') ausgeschnitten und um diese Knicklinie (301, 32') zum betreffenden Fußteil (14) hin abgebogen sind.
  9. 9. Palette nach Anspruch 8,
    dadurch gekennzeichnet , daß vorzugsweise jeweils zwei Stecklaschen (30, 32) an einem insbesondere aus Karton oder dergl. bestehenden getrennten Steckteil (94) vorgesehen und durch im unteren Plattenteil (16') ausgebildete Schlitze (96, 98) hindurch in die betreffenen Schlitze (38, 40) des Fußteils (14) einsteckbar sind.
  10. 10. Palette nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Fußteil (14) zwei Schlitze (38, 40) aufweist, deren Abstand (d) vorzugsweise gleich der doppelten Länge (1) der zugeordneten Stecklaschen (30, 32) ist.
  11. 11. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der aus einem flachen Materialstück durch Faltung entlang vorgegebener Knickstellen (48, 50, 52', 54', 54'·, 58, 80, 82, 88) gebildete, vorzugsweise längliche Fußteil (14) im zusammengesetzten Zustand quaderförmig ist.
  12. 12. Palette nach Anspruch 11,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß der zusammengesetzte Fußteil (14) in seinem Inneren wenigstens einen durch Faltung des flachen Material-
    Stücks erhaltenen, diagonal verlaufenden Verstärkungsabschnitt (52b", 54b) aufweist.
  13. 13. Palette nach Anspruch 12,
    dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens zwei durch Faltung des flachen Materialstücks erhaltene, hintereinanderliegende und über Kreuz diagonal verlaufende Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) vorgesehen sind.
  14. 14. Palette nach Anspruch 12 oder 13,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß die diagonalen Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) jeweils an einer Verstärkungsklappe (52, 54) vorgesehen sind, die über eine Knicklinie (58) mit einer Seitenwand (46) des Fußteils (14) verbunden ist und durch wenigstens eine weitere Knicklinie (52', 54·, 54'') unterteilt ist.
  15. 15. Palette nach Anspruch 14,
    dadurch gekennzeichnet , daß zur Bildung über Kreuz diagonal angeordneter Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) wenigstens eine (52) der vorzugsweise an derselben Seitenwand (46) vorgesehenen Verstärkungsklappen (52, 54) durch eine Knicklinie (52') in einen an die betreffende Seitenwand (46) angrenzenden, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils (14) dessen Bodenwand (42) gegenüberliegenden oberen Abschnitt (52a) und einen die diagonale Verstärkung bildenden Abschnitt (52b) unterteilt ist, und daß wenigstens eine andere Verstärkungsklappe (54) durch zwei Knicklinien (54·, 54·') in einen an die betreffende Seitenwand (46) angrenzenden, der Bodenwand (42) gegenüberliegenden oberen Abschnitt (54a), einen die diagonale Verstärkung bildenden Abschnitt (54b) und einen dazwischenliegenden, zur gegen-
    überliegenden Seitenwand (44) des Fußteils (14) paralellen und innen "an dieser anliegenden Abschnitt (54c) unterteilt ist.
  16. 16. Palette nach Anspruch 14,
    dadurch gekennzeichnet , daß die Verstärkungsklappen (52, 54) gleich ausgebildet und zur Bildung über Kreuz diagonal angeordneter Verstärkungsabschnitte (52b, 54b) an unterschiedlichen Seitenwänden (44, 46) des Fußteils (14) vorgesehen sind.
  17. 17. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens ein Teil (52) der Verstärkungsklappen (52, 54) jeweils mit einem Vorsprung (60) versehen ist, der außen am diagonalen Verstärkungsabschnitt (52b) angeordnet ist, und daß dieser Vorsprung (60) in einen jeweiligen Schlitz (56) im Bereich der Knicklinie (50, 48) zwischen der Bodenwand (42) und einer Seitenwand (46, 44) oder zwischen einer Seitenwand und der Abdeckung des Fußteils (14) eingreift.
  18. 18. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß an wenigstens einer Seitenwand (44) des Fußteils (14) zumindest eine, im zusammengesetzten Zustand des Fußteils (14) dessen Bodenwand (42) gegenüberliegende Verschlußklappe (66, 68) vorgesehen ist, die mit einem vorzugsweise hinterschnittenen Ansatz (70) versehen ist, der in eine schlitzartige öffnung (64·) im Bereich der gegenüberliegenden Seitenwand (46) eingreift.
  19. 19. Palette nach Anspruch 18,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß jede mit einer jeweiligen Seitenwand (44) verbundene
    Verschlußklappe (66, 68) eine mit der gegenüberliegenden Seitenwand (46) verbundene Verstärkungsklappe (52, 54)
    übergreift und deren Ansatz (70) in eine schlitzartige
    Öffnung (64·) eingreift, die im Bereich der Knicklinie
    (58) vorgesehen ist, die zwischen der gegenüberliegenden Seitenwand (46) und der Verstärkungsklappe (52, 54) verläuft.
  20. 20. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß die an den beiden Enden des Fußteils (14) vorgesehenen äußeren Verschlußklappen (66) oder Verstärkungsklappen (52) mit die jeweilige Stirnwand (76) bildenden Laschen (74) versehen sind.
  21. 21. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß die die Stecklaschen (30, 32) aufnehmenden Schlitze (38, 40) des Fußteils (14) jeweils durch die einander zugewandten Randabschnitte benachbarter Verstärkungs (52, 54)- bzw. Verschlußklappen (66, 68) begrenzt sind.
  22. 22. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet ,
    daß zumindest ein Teil des Bodens des Containers (12)
    durch den oberen Plattenteil (16·') der Palette (10) gebildet ist.
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