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Abzweigklemme für Sammelschienen Die Erfindung bezieht sich auf eine
Abzweigklemme für Sammelschienen in Form eines Käfigs mit vier Fenstern, dessen
Decke eineDruckschraube enthält. Bei einer bekannten Klemme dieser Art besteht der
Käfig aus zwei Teilen, nämlich einem Hauptkörper in Gestalt zweier durch eine mit
ihnen einstöckige Decke verbundener Rahmen und aus einer in die Rahmenöffnung eingreifenden
Bodenplatte, die durch stufenförmiges Absetzen ihrer Unterfläche gegen Verschieben
gesichert ist. Der Hauptkörper ist aus dem Vollen durch Fräsen erzeugt, was umständlich
und zeitraubend ist und einen erheblichen Werkstoffverlust durch Zerspanen bedingt.
Die abgesetzte Bodenplatte erfordert ebenfalls wesentliche Fräsarbeit. Aus dem Grunde
ist die bekannte Klemme kostspielig in der Herstellung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Herstellung einer als
Käfig mit vier Fenstern ausgebildeten Abzweigklemme für Sammelschienen zu, vereinfachen
und zu verbilligen. Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst,
daß der Käfig aus Blech gestanzt ist, indem er aus zwei Blechrahmen und zwei durch
die Rahmen gesteckten Blechplatten besteht. Letztere übergreifen mit an ihren vier
Ecken vorgesehenen Vorsprüngen die Ränder der Rahmenöffnungen, wodurch die Rahmen
und Platten zusammengehalten sind.
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Zweckmäßig kann die Klemme noch mit einer dritten Blechplatte ausgestattet
sein, die als Druckplatte zwischen dem Schaftende der Schraube und den einzuklemmenden
Leitungen eingeschaltet isst. Die dritte Platte bildet ebenfalls- ein Stanzstück
aus Blech; sie ist wie die beiden Blechplatten des Käfigs ,durch die :beiden Rahmen
gesteckt und an ihren vier Ecken mit die Ränder der Rahmenöffnungen übergreifenden
Vorsprüngen versehen.
Durch die neue Ausbildung wird, wie ersichtlich
die Herstellung <der Klemme vereinfacht und verbilligt. Abgesehen von der Druckschraube
besteht sie aus einfachen Blechteilen, die in kürzester Zeit und mit geringem Werkstoffabfall
aus Blechplatten öder Blech- oder Bandmetallstreifen ausgestanzt werden können.
Die Herstellung ist dabei deshalb besonders einfach, weil die leiden Blechrahmen
einander vollkommen gleich sind, während die beiden Blechplatten sowie .die gegebenenfalls
vorhandene Druckplatte genau die gleiche Umriflfigur haben, also mit denselben Werkzeugen
ausgestanzt werden können. Zwischen den Blechplatten: besteht nur insofern ein Unterschied,
als die Decke mit einem vorzugsweise durch einen am Lochrand herausgedrückten Halsansatz
verstärkten Gewindeloch fier die Druckschraube versehen ist. Dadurch, daß die beiden
Blechplatten des Käfigs sowie die gegebenenfallsvorhandeneDruokplatte die öffnungsränder
der beiden Blechrahmen mit an ihren vier Ecken vorgesehenen Vorsprüngen übergreifen,
wird der Vorteil gewonnen, daß ein Ausweichen bzw: Spreizen der beiden Rahmen unter
dem Druck der eingeklemmten Leitungen, was bei der bekannten Klemme möglich ist,
nicht stattfinden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Decke des Käfigs
deshalb, weil: sie einen von den Rahmen getrennten Teil bildet, aus elastisch biegsamem
Metall hergestellt werden kann. Das gibt die Möglichkeit, diese Platte beim Anziehen
der Schraube federnd durchzubiegen und so unter Spannung zu setzen, so daß ein elastischer
Klemmdruck erzeugt wird, wie er bei Leitern aus Metall von geringer Dauerstandfestigkeit
erwünscht ist. Durch die Anordnung einer dritten Platte oder Druckplatte ist endlich
der Gebrauchswert der Klemme insofern erhöht, als nicht nur unterhalb einer Sammelschiene,
d. h. zwischen Schiene und Bodenplatte, sondern auch oberhalb,der Schiene, nämlich
zwischen dieser und :der Druckplatte, abzuzweigende Leitungsdrähte eingeklemmt werden
können.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht.
Dabei zeigen Fig. i und2 zwei um go° gegeneinander versetzte Seitenansichten der
neuen Klemme, Fig: 3 eine Draufsicht derselben.
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i ist eine Sammelschiene von rechteckigem Querschnitt, die gegebenenfalls
aus einem Metall von geringer Dauerstandfestigkeit, z. B. Leichtmetall, bestehen
kann. Links und rechts von der Sammelschiene sind zwei zueinander und zu den Seitenflächen
der Schiene Parallele Metallrahmen angeordnet. Die beiden Rahmen sind länglich rechteckig
gestaltet, und ihre Längsmittellinien verlaufen senkrecht zur Längsrichtung .der
Sammelschiene. In den Öffnungen der beiden Rahmen .2 führen sich drei Metallplatten
3 und 5, deren durch die Öffnungen nach außen tretende Enden hakenartige Nasen aufweisen,
so daß die Platten: in der Draufsicht etwa H-förmig gestaltet sind. Die Nasen übergreifen
die Längsränder der Rahmenöffnungen, wodurch die beiden Rahmen 2 zusammengehalten
sind und gleichzeitig eine Verschiebung der Platten 3 und 5 quer zur Ebene der Rahmen
verhindert ist. Die obere Platte 5 der drei Platten stützt sich bei geschlossener
Klemme an den oberen Endkanten der Öffnungen der beiden Rahmen :2 ab, Sie ist als
Mutter ausgebildet, nämlich mit einer Gewindebohrung versehen, und enthält in dieser
Bohrung eine Druck- oder Klemmschraube 6, die an ihrem äußeren oder oberen Ende
mit einem Kopf versehen ist, der zum Angriff eines Schlüssels oder/und eines Schraubenziehers
eingerichtet ist. Im Beispiel ist ein sechskantiger Kopf mit einem Schraubenzieherschlitz
vorgesehen. Die beiden Platten 3 dienen als Druck- oder Klemmplatten und nehmen
die .Sammelschiene und die daran anzuklemmen@den Leitungen zwischen sich auf. Die
unterhalb der Sammelschiene i biegende Druckplatte 3 stützt sich bei geschlossener
Klemme an den unteren Endkantender Öffnungen in den beiden Rahmen 2 ab. Die zweite
Druckplatte 3 liegt dagegen zwischen der Sammelschiene i und der 'Mutterplatte 5.
Sie steht unter dem Einfluß der Schraube 6, indem diese bei geschlossener Klemme
mit ihrem Schaftende auf -die Platte drückt.
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Die an der Sammelschiene anzuklemmenden Leitungen 7, die aus Aluminium
oder Zink bestehen können, werden bei gelockerter Druckschraube 6 durch die Öffnungen
der beiden Rahmen 2 zwischen der Sammelschiene i einerseits und den beiden Klemmplatten
3 anderseits eingeschoben. Durch Anziehen der Druckschraube 6 werden ,die beiden
Platten 3 von entgegengesetzten Seiten her nach der Sammelschiene i hin an die Leitungen
7 angedrückt, wodurch letztere gut leitend an die- Schiene angepreßt werden. Die
auf entgegengesetzten Seiten der Sammelschiene i anzuklemmenden Leitungen 7 können
unterschiedliche Stärke haben, ohne daß dadurch ihre elektrische Verbindung mit
der Schiene leidet. Die Leitungen werden nämlich dadurch, @daß auf jeder Seite eine
besondere Druckplatte angeordnet ist, ungeachtet ihrer unterschiedlichen Stärke
mit gleichem Druck an die Schiene angeklemmt.
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Um das Einschieben der Leitungsenden in die Zwischenräume zwischen
der Sammelschiene i und den Druckplatten 3 zu erleichtern, sind die Enden der beiden
Platten nach entgegengesetzten Seiten, nämlich die Enden der oberen Platte nach
oben, die Enden der unteren Platte dagegen nach unten gebogen. Durch die damit verbundene
teilweise Wölbung der Druckplatten werden diese in ihrer Querrichtung gleichzeitig
etwas versteift.
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Die Mutterplatte 5 besteht aus elastischbiegsamem Metall, z. B. Stahl
oder Bronze, so daß sie unter dem Druck der Schraube 6 federnd durchgebogen und
unter Spannung gesetzt werden kann, wie in Fig. i durch gestrichelte Linien angedeutet.
Das hat, wie leicht einleuchtet, zur Folge, daß der für einen guten Stromübergang
erforderliche Kontaktdruck zwischen der Sammelschiene i und den .daran :angeklemmten
Leitungen 7 auch dann aufrechterhalten bleibt, wenn der Leiterwerkstoff, wie dies
bei Leichtmetall und Zinklegierungen der Fall ist, unter dem Klemmdruck nachgibt.
Die
Abzweigklemme kann bei gelockerter Druckschraube 6 auf der Sammelschiene i verschoben
werden, so daß das Anklemmen der Abzweigleitungen an jeder beliebigen Stelle der
Schiene erfolgen kann. Wird die Druckschraube zwecks Festklemmens der Leitungen
angezogen, dann wird gleichzeitig die Klemme an der Sammelschiene festgestellt.
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Wie ersichtlich, ist die neue Abzweigklemme einfach und billig in
der Herstellung, da sowohl der Rahmen 2 als auch die beiden Druckplatten 3 sowie
gegebenenfalls auch die :Mutterplatte 5 aus Stanzlingen aus Flachmetall bestehen
können und weil die beiden Rahmen 2 und die beiden Druckplatten 3 je genau gleich
gestaltet sind.
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Natürlich sind im Rahmen der Erfindung Abänderungen des dargestellten
Beispiele:s möglich.