DE9002860U1 - Scheibe zur Behandlung eines Fußbodens - Google Patents
Scheibe zur Behandlung eines FußbodensInfo
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Description
Die vorliegende Neuerung bezi' i sich auf die Reinigung
von Fußböden und befaßt sich insbesondere der Reinigung von relativ glatten Fußböden/ im Gegensatz zu Fußbodenoberflächen,
wie die durch Polwaren und andere Fasermaterialien dargestellt
werden. Die Reinigung relativ glatter Fußbodenoberflächen umfaßt normalem «reise einen Reibevorgang zur Entfernung von
Fremdkörpern von der Oberfläche und einen PolierVorgang zur
Herstellung eines Glanzes oder eines anderen gleichmäßigen Bearbeitungszustandes auf der Fußbodenoberfläche.
Zur Reinigung relativ glatter Fußbodenoberflächen werden Poliermaschinen eingesetzt, die eine im Kontakt mit der Fußbodenoberfläche
befindliche Scheibe umlaufen lassen. Normalerweise hat die Scheibe eine faserige Struktur und wird von
einem Träger gehalten, der eine Anordnung kleiner Haken oder anderer Mittel zum lösbaren Festhalten der Scheibe auf dem
Träger umfassen. Um Fremdmaterial von der Fußbodenoberfläche zu entfernen*ist oftmals eine Scheibe mit Körnern eines
abrasiven Materials auf der Arbeitsfläche der Scheibe erforderlich,
daß heißt auf der Fläche, die bei der Benutzung auf dem Boden aufliegt. Auf die Weise kann festsitzender Schmutz
von der Oberfläche entfernt werden. Außerdem können mittels einer abrasiven Scheibe Kratzer von der Fußbodenoberfläche
•&Igr; &Pgr; · fir?--"if!
entfernt werden. Es sind Scheiben mit verschiedenen abrasiven
Körnungen erhältlich, so daß in einigen Fällen relativ grobe abrasive Scheiben, in anderen Fällen relativ feine abrasive
Scheiben benutzt werden können.
Der Reinigungsvorgang einer Fußbodenoberfläche umfaßt üblicherweise
das Abreiben der Oberfläche mit einer abrasiven Scheibe? die ä«f ©ine Poltensa^-hine montiert ist. Die abrasive
Sehei.be wird sodann entfernt und durch eine nicht abrasive Scheibe ersetzt, worauf der Fußboden noch einmal mit der
nicht abrasiven Scheibe abgerieben wird. Die Benutzung der nicht abrasiven Scheibe ist notwendig, um ein poliertes Finish
auf der Fußbodenober f.lache zu erreichen. Neuerungsgemäß wird
eine Scheibe vorgeschlagen, mittels deren ein Fußboden reibend bearbeitet werden kann und die eine auf dem Fußboden im Gebrauch
aufliegende Arbeitsfläche aufweist und dadurch gekennzeichnet ist, daß die Arbeitsfläche eine oder mehrere relativ abrasive
Zonen und ein oder mehrere relativ nicht abrasive Zonen aufweist.
Wenn eine neuerungsgsmäße Scheibe mit der Arbeitsfläche in
Kontakt mit der Fußbodenoberfläche umlaufen gelassen wird, wird die Bodenoberfläche einer Folge von Hüben ausgesetzt, bei denen
abrasive Hübe mit nicht abrasiven Hüben abwechseln. Es wurde gefunden, daß diese Behandlung Fremdmaterialien von einer Fußbodenoberfläche
entfernt und außerdem auf dem Fußboden ein poliertes Finish erzeugt. Dies ist überraschend, da vorher ermittelt
wurde, daß ein poliertes Finish nicht durch Abreiben einer Fußbodenoberfläche mit einer Scheibe mit abrasiven Fartikeln
in der arbeitenden Oberfläche erzeugt werden kann.
Die Bewegung der Scheibe in Rontakt mit der Fußbodenoberfläche
kann auch eine andere als eine Rotation sein, beispielsweise eine hin- und hergehende Bewegung.
Bei «3er bevorzugten Aus^ührungsform der Scheibe hat die
bzw. jede relativ abrasive Zone Abstand vom Scheibenumfang.
Die Scheibe kann eine einzige relativ nicht abrasive Zone aufweisen, die die oder jede relativ abrasive Zone umgibt.
Die oder wenigstens eine der relativ abrasiven Zofien der
arbeitenden Fläche ist vorzugsweise durch einen Einsatz gebildet, der in einer in dem Hauptkörper der Scheibe gebildeten Öffnung
angeordnet ist. Der Einsatz kann fest in der Öffnung gehalten und vorzugsweise frei aus der Öffnung entfernbar sein. Mit
der Beschreibung des Einsatzes als "freientfernbar " ist gemeint,
daß der Einsatz von Hand ohne übermäßige Schwierigkeit entfernt werden kann. Der feste Sitz zwischen dem Einsatz und
dem Hauptkörper der Scheibe ist vorzugsweise derart , daß der Einsatz nicht aus dem Hauptkörper herausfallt, wenn die arbeitende
Fläche der Scheibe vom Boden abgehoben wird.
Ein von dem Hauptkörper der Scheibe entfernbarer Einsatz jrann durch einen sndsrsn Eins&tz er set 3 t. werden; Der snders
Eineatz kann abrasive Eigenschaften aufweisen, die von denen des entfernten Einsatzes verschieden sind. Es kann so zum Gebrauch
mit dem Hauptkörper ein Satz von Einsätzen vorgesehen
sein, die jeweils verschiedene Eigenschaften oder Schleifgrade
aufweisen.
Nach einen zweiten Aspekt der Neuerung ist eine zum Abreiben des Fußbodens geeignete Scheibe mit einer bei der Benutzung der
Scheibe auf dem Boden aufliegenden arbeitenden Oberfläche vorgesehen, wobei die Scheibe mindestens eine sich von der arbeitenden
Fläche in die Scheibe hinein oder ganz durch diese hindurch erstreckende Öffnung bildet. Die Öffnung kann einen
geeigneten Einsatz beispielsweise einen abrasiven Einsatz aufmaKmaw
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Die Öffnung hat vorzugsweise Abstand sowohl von dem Zentrum
der Scheibe als auch von ihrem Umfang. Die Oberfläche der öffnung liegt vorzugsweise im Bereich von 2,5% bis 10% der arbeitenden
Oberfläche der Scheibe.
Die Scheibe kann eine Anzahl von öffnungen aufweisen. In
diesem Fall liegt die Gesamtfläche der öffnungen in der Arbeitsfläche
vorzugsweise im Bereich von 8% bis 50% der Fläche der Arbeitsfläche.
Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Satz von Scheiben vorgesehen, welcher eine größere Scheibe nach dem
zweiten Aspekt der Erfindung und eine Anzahl von kleineren Scheiben umfaßt, die jeweils eine Größe aufweisen, so daß sie
in die Öffnung oder in eine jeweilige öffnung in der größeren
Scheibe hineinpaßt.
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findung verkörpert, wird nunmehr unter Bezugnahme auf die beigefügte,
eine perspektivische Ansicht der Scheibe wiedergebende Zeichnung beschrieben.
Die in der beigefügten Zeichnung wiedergegebene Scheibe hat die Form eines vorzugsweise zylindrischen Tellers, dessen
Durchmesser mehr als zehnmal so groß als die Dicke der Scheibe ist. Die Scheibe ist nachgiebig flexibel und zusammendrückbar.
Wenn die Scheibe eich in spannungslosem Zustand befindet, besitzt
sie eine im wesentlichen ebene kreisförmige Fläche 1o, die hier die arbeitende Fläche genannt wird. Im Gebrauch liegt
die arbeitende Fläche auf der Oberfläche auf, die durch das Reiben der Scheibe behandelt wird.
Die der arbeitenden Oberfläche 1o gegenüberliegende Oberfläche der Scheibe kann im wesentlichen mit der arbeitenden
Oberfläche identisch sein, so daß die Scheibe von beiden Seiten benutzt werden kann.
Die in der beigefügten Zeichnung wiedergegebene Scheibe
umfaßt einen Hauptkörper 11, der den Umfang der -Scheibe bildet
und eine Anzahl von Offnungen aufweist, die sich von der arbeitenden
Oberfläche entweder in den Körper hinein oder vollständig durch die Dicke des Körpers hindurcherstrecken. In jede dieser
öffnungen ist jeweils ein Einsatz 12 eingepasst. Es kann ein einzelner Einsatz in einer einzelnen öffnung des Hauptkörpers
vorhanden sein. Vorzugsweise ist jedoch eine Anzahl von Einsätzen vorgesehen. Beispielsweise sind in der beigefügten
Zeichnung vier Einsätze dargestellt. Diese Einsätze sind mit gleichen Abständen um den Hittelpunkt des Hauptkörpers angeordnet.
In dem wiedergegebenen Beispiel weist jeder der Einsätze Abstand vom Umfang des Hauptkörpers 11 und ebenso vom Zentrum
dieses Hauptkörpers auf. Die Einsätze können etwas näher an dem Umfang des Hauptkörpers als an seinem Zentrum liegen.
In der beigefügten Zeichnung sind als Beispiel kreisförmige Einsätze gezeigt. Die öffnungen und Einsätze können jedoch auch
andere, z.B. rechteckige Gestalt aufweisen. Außerdem können in einer einzigen Scheibe unterschiedlich geformte Einsätze
enthalten sein.
• B II··
ist in erster Linie für die Behandlung von Fußböden vorgesehen. Der Hauptkörper besteht aus Materialien, wie sie zur Herstellung
von bekannten Scheiben zur Fußbodenbehandlung verwendet werden. Üblicherweise bestehen Scheiben für die Fußbodenbehandlung aus
einer Fasermenge, die durch einen Binder zu einem zusammenhängenden Körper verbunden sind. Es werden unterschiedliche
Binder eingesetzt. Der Binder des Hauptkörpers 11 ist vorzugsweise ein Latexbinder. Die Fasern und der Binder werden vorzugsweise
so ausgewählt, daß sie dem Hauptkörper 11 eine Nachctiofeietleaifc
verleihen.
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Jeder der Einsätze 12 kann ebenfalls aus einer Fasermenge
bestehen« die durch einen geeigneten Binder zu einem zusammenhängenden
Körper verbunden sind. Die Fasern und/oder der Binder können die gleichen oder andere sein wie diejenigen, die für
die Bildung des Körpers 11 verwendet worden sind. Die Fasern und/oder der Binder können so gewählt sein, daß jeder Einsatz
eine etwas größere Steifigkeit als der Hauptkörper 11 aufweist. Die Abmessungen jedes Einsatzes relativ zu den Abmessungen der
entsprechenden Öffnung In dem Körper 11 sind so gewählt, daß
der Einsatz stramm in dem Körper 11 sitzt. Die Dicke jedes Einsatzes kann im wesentlichen der Dicke des Körpers 11 entsprechen,
wenn die jeweilige öffnung vollständig durch die Dicke
Entweder derjenige Teil der arbeitenden Fläche 1o, der durch den Hauptkörper 11 gebildet wird oder derjenige Teil der arbeitenden
Fläche 1o, der durch wenigstens einen der Einsätze 12 gebildet wird, hat abrasive Eigenschaften. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der durch den Hauptkörper 11 gebildete Teil der arbeitenden Fläche nicht abrasiv, während jeder der
Einsätze 12 abrasive Eigenschaften aufweist. Wie bei bekannten abrasiven Scheiben zur Behandlung von Fußböden wird der abrasive
Charakter durch die Anwesenheit von Körnern eines abrasiven Materials in der arbeitenden Fläche jedes Einsatzes 12 erzeugt.
Derartige abrasive Partikel werden durch den Binder mit den Fasern der Scheibe verbunden. Die abrasiven Partikel können in
den Binder vor der Verbindung der Fasern miteinander eingebracht worden sein. Die Größe und rudere Eigenschaften der abrasiven
Partikel können je nach der Art des Fußbodens, auf welchem die
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Scheibe benutzt werden soll oder je nach anderen Umständen der Benutzung unterschiedlich sein. Normalerweise sind die
abrasiven Partikel nur an und in unmittelbarer Machbarschait
der oberfläche jedes Einsatzes 12 vorhanden und nicht durch
die gesamte Dicke dos selben hindurch. Auf der gegenüberliegenden
arbeitenden Fläche des Einsatzes können die gleichen oder unterschiedliche abrasive Partikel zugegen sein. Alternativ
kann jeder Einsatz abrasive Eigenschaften auf einer Seite und nicht abrasive Eigenschaften auf der gegenüberliegenden arbeitenden
Oberfläche aufweisen.
Jeder Einsatz 12 sitzt fest in der entsprechenden öffnung
in dem Hauptkörper 11. Es kann beim Einsetzen in und beim
Entfernen des Einsetzenseus dem Hauptkörper einige nachgiebige
Verformung des Hauptkörpers und/ oder des Einsatzes notwendig
sein. Der Hauptkörper greift an dem Einsatz ausreichend an, um sicheraustellen , daß dieser nicht aus dem HauDtkörper
herausfällt, wenn die arbeitende Fläche der Scheibe von der FuBbodenoberflache angehoben wird. Dar Einsatz kann ohne weiteres
von Hand aus dem Körper entfernt werden. Wenn beispielsweise ein Teil des Hauptkörpers 11 in unmittelbarer Nachbarschaft
eines Einsatzes zusammengedrückt wird, wird die ümfangsflache
des Einsatzes freigelegt. Dadurch wird da^ Ergreifen des Einsatzes
von Hand und das Herausziehen erleichtert. Ein Ersatzeinsatz kann durch Anwendung eines sanften Druckes eingesetzt
werden. Die Ümfangsflachen der Einsätze 12 und die entsprechenden
Grenzflächen der Offnungen in dem Hauptkörper 11 sind im wesentlichen
senkrecht zu der arbeitenden Fläche der Scheibe, wenn diese spannungsfrei ist. Es liegt innerhalb -"!er Neuerung, wt>ü
die Umfaftgsflächen der Einsätze etwas zu der arbeitenden Fläche
geneigt sind oder eine gestufte Form aufweisen, um den Einsatz sicherer in dem Hauptkörper festzuhalten.
Vorzugsweise dienen die entfernbaren Einsätze zur Bereitstellung der relativ abrasiven Zonen der arbeitenden Fläche 1o.
Es ist dann möglich, die Einsätze gegen andere Einsätze unterschiedlicher Eigenschaften auszutauschen. Darüberhinaus kann
ein Ms zu einer merklichen Verschlechterung der abrasiven Eigenschaften verschlissener Einsatz durch einen neuen Einsatz
ausgewechselt werden, ohne den Hauptkörper 11 wegwerfen zu müssen. K-s liegt jedoch auch eine einheitliche Scheibe im Rahmen
Ul Il IC ti ·» · *
der Neuerung, die eine arbeitende Fläche mit mindestens einer
relativ abrasiven Zone und mindestens eine relativ nicht abrasive Zone aufweist. Beispielsweise kann die Scheibe aus einem einzigen
Körper gebundener Fasern bestehen, bei welchem abrasive Partikel
nur in lokalen Regionen der arbeitenden Fläche der Scheibe eingebettet sind. Alternativ kann die Scheibe aus einem Hauptkörper
und Einsätzen aufgebaut sein, die dauerhaft mit dem Hauptkörper verbunden sind. Es fällt auch in den Rahmen der
Neuerung, wenn der Hauptl'örper 11 abrasive Eigenschaften und
Einsätze demgegenüber relativ nicht abrasive Eigenschaften aufweisen.
Wenn der Hauptkörper der Scheibe nicht abrasive Eigenschaften aufweist und die Einsätze abrasiv sind,ist die Gesamtfläche
der relativ abrasiven Zonen der arbeitenden Fläche der Scheibe vorzugsweise im Bereich von 2,5% bis 5o% der
Fläche der relativ nicht abrasiven Zone der arbeitenden Fläche gelegen. Insbesondere können die relativ abrasiven Zonen eine.
Gesamtfläche im Bereich von 16% bis 4o% der Fläche der nicht
abrasiven Zone der arbeitenden Fläche aufweisen. Wenn in jeweiligen Offnungen der arbeitenden Fläche eine Anzahl von Einsätzen
vorgesehen ist kann die Fläche jeder Öffnung in der arbeitenden Fläche vorzugsweise im Bereich von 2,5% bis 1o% der
relativ nicht abrasiven Zone der arbeitenden Fläche gelegen sein.
Bei der Benutzung der Scheibe wird diese umlaufen gelassen, wobei mindestens ein Teil der arbeitenden Fläche in Kontakt
mit der Fußbodenoberfläche oder der anderen zu behandelnden Oberfläche eich befindet. Derjenige Teil der arbeitenden Fläche
in welchem der Kontakt gebildet wird, umfaßt sowohl abrasive als auch nicht abrasive Zonen. Auf diese Weise let eine lokale
Region «der zu reinigenden Fläche nacheinander einer Folge von Reibungeangriffen auegesetzt, bei welchen abrasive Hübe mit
nicht abrasiven Hüben abwechseln.
Claims (15)
1. Scheibe zur Verwendung bei der reibenden Behandlung ·
eines Fußbodens mit einer arbeitenden Fläche, die bei der Benutzung der Scheibe auf dem Fußboden anliegt, dadurch gekennzeichnet,
daß die arbeitende Fläche (1o) eine oder mehrere relativ abrasive Zctoen (12) und eine oder mehrere
relativ nicht abrasive Zonen umfaßt.
2. Scheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die oder jede relativ abrasive Zone Abstand vom Umfang der
Scheibe aufweist.
3. Scheibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine einzige relativ nicht abrasive Zone (12) aufweist
in der die oder jede relativ abrasive Zone (12) von der nicht abrasive&eegr; Zone umgeben ist.
4. Scheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die oder wenigstens eine der relativ
abrasiven Zonen (12) der arbeitenden Flache durch einen Einsatz gebildet 1st, der in einem Hauptkörper (11) der Scheibe angeordnet
1st.
5. scheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Körper umfaßt, der einen Teil der arbeitenden Flache bildet und mindestens eine Öffnung aufweist, die
sich von der arbeitenden Fläche in den Körper hinein oder durch diesen hindurch erstreckt, und daß ein Einsatz (12) in der
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öffnung oder in den öffnungen vorgesehen ist.
6. Scheibe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz (12) stramm in die öffnung eingefügt und frei aus dieser entfernbar ist.
7. Scheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flache der relativ abrasiven Zone oder die Gesamtfläche der relativ abrasiven Zonen dp?1 ».leitenden
Fläche im Bereich vor 2,5% bis 5o% der Fläche der relativ nic-tit
as*rasiven Zone liegt.
8. Scheibe nach einem der vorangehenden Ä»i_prüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die oder jede de«: relativ nicht abrasion
Zonen der arbeitenden Fläche durch eine Menge von faserigem Material gebildet ist, dis f"rch eir.e^ Latexbinder zu Einern
zusammenhängendes nachgiebig flexible^ Körper (11) verbunden
9. Scheibe gax Verwendung h®i asr reibenden Behandlung eines
Fußbodens mit einer arbeitenden Fläche, die auf dem Boden beim Gebrauch der Scheibe aufliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Scheibe mindestens eine öffnung aufweist, die sich von der arbeitenden Fläche (1o) in die Scheibe hinein oder durch diese
hfrdurch erstreckt.
10. Scheibe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die öffnung Abstand vom Zentrum der Scheibe aufweist.
11. Scheibe nach Anspruch 9 oder Io, dadurch gekennzeichnet,
daß die öffnung Abstand vom Umfang der Scheibe aufweist.
12. Scheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fläche der öffnung im Bereich von 2,5% bis 1o% der Fläch· der arbeitenden Fläche liegt.
13. Saheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß sie mehrere öffnungen enthält und die Gesamtfläche der öffnungen im Bereich von 6% bis 5o% der Fläche der
arbeitenden Fläche gelegen ist.
14. Scheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die öffnung im wesentlichen zylindrisch ist.
15. Scheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung im wesentlichen rechteckig ist.
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