-
Feuerlöscheinrichtung, insbesondere für Brennstofflagerbehälter Um
bei Feuerlöscheinrichtungen für Brennstofflagerbehälter von an der Behälteraußenwand
hochgeführten Löschmittelzuleitungen unabhängig zu sein und um zu vermeiden, daß
die Feu#erlöscheinrichtungen an explosionsgefährdeten Stellen dieser Lagerbehälter
liegen, ist bereits vorgeschlagen worden, das Löschmittel dem Lagerbehälter durch
dessen Bodenfläche zuzuführen, um es dann etwa frei durch den Behälterinhalt aufsteigen
zu lassen oder es durch Steigrohre bis zum Flüssigkeitsspiegel zu führen.
-
Andere Vorschläge sehen die Anordnung von auf dem Flüssigkeitsspiegel
schwimmenden Plattformen vor, die entweder eine selbsttätig wirksam werdende vollständige
Feuerlöschanlage mit dem Löschmittelvorrat tragen oder denen das Löschmittel durch
vom Boehälterboden aufsteigende Rohre zugeführt wird. Aber auch diese Vorschläge
konnten sich bisher in der. Praxis nicht durchsetzen, da bei im Behälterboden liegenden
Austrittsdüsen die Gefahr besteht, daß sie durch Ablagerungen des Brennstoffes,
insbesondere bei schwer siedenden Brennstoffen, verstopft werden oder das Löschmittel
beim Aufsteigen durch den Behälterinhalt an seiner Wirksamkeit verliert und nicht
mehr geeignet ist, eine den Flüssigkeitsspiegel abdeckende Schicht zu bilden, während
die schwimmenden Plattformen im Bereich der Flammen liegen und durch Explosionen
leicht beschädigt oder zerstört werden.
-
Die Erfindung betrifft eine neue Ausbildung einer in einen B-rennstofflagerbehälter
eingehauten Feuerlöscheinrichtung mitZufuhr desLöschmittels vom Behälterboden aus,
die ohne Gefährdung durch Flammen oder Explosionen mit der Einschaltung der Löschmittelzufuhr
dieses unverändert auf den Flüssigkeitsspiegül entläßt und damit eine rasche und
schnelle Abdeckung desselben gewährleistet.
Erfindungsgemäß besteht
die neue Feuerlöscheinrichtung aus einem durch eine nachgiebige Leitung an eine
Auftriebsmittelquelle angeschlossenen, mit einem Verdrängungsauslaß - versehenen
Auftriebskörper, einer von dem Aüftriebskörper mitnehm--baren Löschmittelleitung,
die an die Bodenlöschleitung des Behälters angeschlossen -ist, und von dem Auftriebskörper
getragenen Auslässen für das Löschmittel. Zweckmäßig ist der Auftriebskörper als
Fangraum für das Löschmittel ausgebildet, wobei dieses gleichzeitig das Auftriebsmittel
bildet. Der Fangraum ist dabei vorteilhaft mit Enflüftungslöchern versehen und hat
besondere Selbstschlußventile. Die Größe und das Gewicht des Auftriebskörpers sind
so bemessen, daß er bei Füllung mit dem flüssigen, schaumigen oder gasförmigen
Druck- oder Löschmittel zufolge der Austreibung der Behälterflüssigkeit an die Oberfläche
der Behälterflüssigkeit aufsteigt und dann durch den ständig offenen Auslaß das
Löschmittel auf den Flüssigkeitsspiegel abgibt. Zweckmäßig hat der Auftriebskörper
die Form eines sich- nach unten verjüngenden, geschlossenen Kegelstumpfmantels mit
einem vondem Boden her eingeführten Anschlußstutzen, der unter der Deckplatte ausmün#det,
und einem von der Deckplatte frei in den Anschlußstutzen eingeführten Auslaßstutzlen,
der unter Belassung eines Schlitzes von einer Haube abgedeckt ist. Der Boden des
Kegelstumpfmantels ist mit Auslässen versehen, denen vorteilhaft Ab-
sperrglieder
zugeordnet sind, deren spezifisches Gewicht kleiner ist als dasjenige des Behälterinhalts,
aber größer als dasjenige des Löschmittels. Der Anschlußstutzen ist an die nachgebende
Verbindungsleitung zu der Löschmittelzufuhrleitung angeschlossen. Die Verbindungsleitung
kann auch aus einem Schlauch, einem Gelenkrohr, - einem Teleskoprohr od.
dgl. bestehen.
-
Zur Sicherung der aufrechten Lage des Auf-
triebskörpers kann
dieser mit einem Stuhl versehen sein, wie auch auf dem Behälterboden ein Sitz für
ihn angeordnet sein kann.
-
Der Auftriebskörper ruht bei leerem Lagerbehälter auf dessen Boden
und bleibt auch bei der Füllung des Lagerbehälters auf seinem Stuhl oder Sitz, da
die Behälterflüssigkeit durch die Bodenlöcher unter Austreiben der Luft durch den
ständig offenen Auslaß und die Entlüftungslöcher in ihn eindringt und ihn ausfüllt.
Er kann also nie durch irgendwelche Vorgänge über dem Spiegel der Behälterflüssigkeit
beeinflußt werden.
-
Mit der Freigabe des Löschmittels, das ja spezifisch leicht-er ist
als der Behälterinhalt, dringt das Löschmittel in den Fangraum des Auftriebskörpers
ein und füllt diesen unter Verdrängen der Behälterflüssigkeit. Der Auftriebskörper
wird hierdurch spezifisch leichter als die Behälterflüssigkeit und steigt unter
Mitnahme der Verbindungsleitung zu dem Flüssigkeitsspiegel auf, in welcher Stellung
er das ihm zugeführte Löschmittel durch den Auslaß an den Brennstoffspiegel abgibt.
Der Auslaß kann mit einer Rückschlagkl-appe versehen sein, die bei etwa erfolgenden
Explosionen-in dem Behälter einen Übertrittder Druckwelle indie Löschmittelzufuhr
verhindert. Mit dem Abstellen der Löschmittelzufuhr entweicht -das in dem Auftriebskörper
noch vorhandene Löschmittel durch den Auslaß bzw. die Entlüftungslöcher, und der
Körper füllt sich durch die Bodenöffnungen wieder mit der ihn tragenden Flüssigkeit,
so daß er wieder auf den Behälterboden absinkt.
-
In der Schwimmstellung ist ein unerwünschter Austritt von Löschmittel
durch die Bodenöffnungen durch die gegenüber dem Löschmittel spezifisch schweren
Absperrkörper verhindert.
-
Die neue Einrichtung ist nachstehend an Hand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt Fig. i einen Achsenschnitt durch einen Lagerbehälter mit dem Auftriebskörper
und Fig, :2 einen Achsenschnitt durch diesen in größerem Maßstab.
-
Der Auftriebskörper besteht aus einem allseits geschlossenen kegelsturnpfförrnigen
Hohlkörper i, auf dessen den größer-en Durchmesser aufweisenden Deckplatte.2 mittels
#Stützen3 eine Haube4 aufgesetzt ist, deren Rand 5 im Durchmesser demjenigen
der D:eckplatte 2 entspricht und nach dieser hin einen Ringspalt 6 beläßt.
Von der Deckplatte 2 geht ein in den Hohlkörper i gerichtetes zentrales Auslaßrohr
7 aus, das von einem den Boden 8
durchsetzenden Einlaßrohrg umgeben
ist. Dieses reicht bis nahe an die Deckplatte2 und hat unter dem Auslaßrohr
7 eine Erweiterung io mit eingesetztem Ablenkkörper i i, Unter der Haube
4 ist eine Abweisplatte 12 angeordnet, und,di#e Haube4 sowie die Abweisplatte 12
sind mit Entlüftungslöchern 13 versehen, wie auch solche in der Deckplatte
angebracht sind.
-
Die Bodenplatte 8 hat zwei Durchlässe 14, über denen in Käfigbügeln
15 Absperrkörper 16 geführt sind. Das spezifische Ge-,vicht dieser Absperrkörper
16 ist so gewählt, :daß es kleiner ist als das spezifische, Gewicht der leichtesten,
von dem Lagerbehälter 17 aufzunehmen-den Flüssigkeit und größer ist als das spezifische
Gewicht des schwersten der in Betracht kommenden Löschmittel.
-
In den Lagerbehälter 17 ist nahe dessen Boden 18 die Löschmittelzufuhrleitung
ig eingeführt, an die das Einlaßrohr 7 des Hohlkörpers i durch ein Gelenkrohr
2o angeschlossen ist. In der Zufuhrleitung ist außerhalb des Behälters
17 ein in der Regel offenes Absperrventil 21 und vor diesem ein Rückschlagventil
22 mit einer unter dem Druckdes Löschmittels zerstörbaren Absperrscheibe angeordnet.
Das Ventil 2,1 wird nur geschlossen, wenn etwa die äußere Zufuhrleitung und dasRückschlag-Ventil
22 überprüft werden sollen, um dann ein Ausfließen vom Behälterinhalt zu vermeiden.
-
Der Hohlkörper i kann mit einem Stuhl versehen sein, der ihn auf dem
Boden des Behälters 17 in aufrechter Lage hält, wie auch auf dem Behälterboden ein
Sitz für den Hohlkörper i angeordnet sein kann.
-
Der Hohlkörper i befindet sich in der Regel auf dem Behälterboden,
da beim Füllen des Lagerbehälters der Brennst-off durch die Bodenöffnungen
14
eindringt und die in dem Hohlkörper i enthalt#ene Luft durch den Ringspalt
6 sowie die Entlüftungslöcher 13 austreibt. Auch die in dem Gelenkrohr:2o
und der Zuleitung enthaltene Luft kann hierbei entweichen, und der Brennstoff steht
dann bis zu dem Rückschlagventil 22.
-
Mit der Freigabe der Löschmittelzufuhr dringt das Löschrnittel nach
dem Zertrümmern der Ab-
sperrscheibe in dem Rückschlagventil 22 durch die
Leitungen ig, 2o, 9 in den Hohlkörper i ein. Es gelangt dabei zu-erst durch
das Rohr 9 inden einen Fangraum bildenden Hohlkörper i und verdrängt die
in diesem enthaltene Flüssigkeit durch die Bodenauslässe 14. Der Hohlkörper i ist
bezüglich seiner Größe und seines Gewichtes so bemessen, daß er nach dem Austreiben
der Flüssigkeit mit dem ihn dann ausfüllenden Löschmittel spezifisch leichter ist
als die den Behälter füllen#de Flüssigkeit. Er steigt somit unter Mitnahme des GelenkrohreS
20 an die Oberfläche der Behälterflüssigkeit auf. Die Gewichtsabstimmung ist dabei
so getroffen, daß in der schwimmenden Lage der Ringspalt 6 etwas über dem
Flüssigkeitsspiegel liegt. N#unmehr kann das Löschmittel durch das Auslaßrohr
7 frei durch den Ringspalt 6 austreten und breitet sich auf dem Flüssigkeitsspiegel
aus. Es tritt zwar schon mit der Freigabe der Löschmittelzufuhr einiges Löschmittel
durch den Ringspalt 6
aus, doch wird hierdurch das Verdrängen der Flüssigkeit
aus dem Hohlkörper i und damit das Aufsteigen desselben nicht beeinträchtigt.
-
In dem Auslaßrohr 7 kann noch eine Rückschlagklappe angeordnet
sein, die bei schwimmendem Hohlkörper i das Eindringen von Explosionsdruckwellen
in den Hohlkörper i verhindert.
-
Mit dem Abstellen der Löschmittelzufuhr und dem dann schnell absinkenden
Druck des Löschmittels in dem Hohlkörper i dringt in diesen durch die Bodenöffnungen
14 wieder die Behälterflüssigkeit ein und verdrängt das restliche Druckmittel, das
durch den Ringspalt 6 und die Entlüftungslöcher 13 entweicht. Der Hohlkörper
i sinkt somit wieder auf den Behälterboden 18 ab, Das während des Löschbetriebes
durch die Entlüftungslöcher 13 entweichende Löschmittel stört die vorbeschriebene
Wirksamkeit des Hohlkörpers i nicht.
-
Die neue Löscheinrichtung kann sowohl mit flüssigen, schaumigen oder
gasförmig-en Löschmitteln betrieben werden, wie auch ein wechselweiser Betrieb mit
zwei verschiedenen Mitteln denkbar ist. So kann beispielsweise ein gasförmiges Löschmittel
zuerst zum Aufsteigen des Hohlkörpers i verwendet werden, worauf dann ein schaumiges
Löschmittel eingesetzt wird. Es wird dadurch vermieden, daß das schaumige Löschmittel,
soweit es zum Verdrängen der Flüssigkeit aus dem Hohlkörper i eingesetzt wird, sich
mehr oder weniger verflüssigt und damit im ersten Teil des Löschvorganges weniger
wirksam ist bzw. das Aufsteigen des Hohlkörpers i sich verzögert. Im übrigen steigt
bei sich in dem Hohlkörper anfänglich verflüssigendern Löschschaum der Hohlkörper
nicht bis an die Oberfläche der Behälterflü,ssigkeit, so daß dasWasser durch nachströmenden
Löschschaum wieder ausgetrieben wird und mit dem Auftauchen des Hohlkörpers aus
der Behält#erflü,ssigkeit unverdichteter Löschschaum aus diesem austritt.
-
Der Auftriebskörper kann auch unter Wegfall des Auslasses
7 über das Einlaßrohr und die Leitung 2,o an eine inerte Druckgasquelle angeschlossen
sein, durch die bei Freigabe nur der Auftrieb des Körpers i bewirkt wird. Der Ringspalt
6 des Körpers i ist dann an eine besondere Löschmittelleitung angeschlossen.
Auch kann in diesem Fall der Körper i an sich bekannte Kohlensäurelöschbatterien
tragen, die beim Aufsteigen des Körpers i an die Brennstoffoberfläche selbsttätig
wirksam werden.
-
Die neue Anlage eignet sich auch zur Anordnung in Hafenbecken, insbesondere
von ölhäfen, da mit ihr eine Bedeckung selbst großer Flächen bei Anordnung einer
entsprechenden Anzahl von Auftriebskörpern i leicht möglich i!st.
-
Für einen Probebetrieb kann die Zuleitung ig über einAbsperrventil
an #eineDruckmittelzuleitung für die Zuleitung von Druckluft oder sonst eines in,ert,en
Gases angeschlossen sein.