DE8915837U1 - Einrichtung zum Lagern von Schienen für Schienenfahrzeuge - Google Patents
Einrichtung zum Lagern von Schienen für SchienenfahrzeugeInfo
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Description
Einrichtung zum Lagern von Schienen für Schienenfahrzeuge
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Lagern von Schienen für Schienenfahrzeuge bei schotterlosem Oberbau
oder beim Schotterbau mit Betonschwellen, wobei zwischen der die Schienen tragenden Rippenplatte und dem Unterbau
bzw. der Betonschwelle eine elastische Zwischenlage angeordnet ist.
Bei Einrichtungen der vorgenannten Art spielt ■ die Dämpfung von Körperschall eine sehr wesentliche Rolle.
Um eine weitgehende Dämpfung des Körperschalls herbeizuführen, sind verschiedene Maßnahmen bekannt, und
zwar sowohl beim schotterlosen Oberbau als auch beim Schotterbau.
Bei schotterlosen Oberbau ist es beispielsweise bekannt, unter den Schienenfüßen elastische Zwischenlagen anzuordnen.
Diese elastischen Zwischenlagen bewirken jedoch nur eine unbedeutende Dämpfung des Körperschalls.
Eine wesentliche bessere Wirkung wird durch ein elastisches Lager erzielt, das zwischen den Schienen und
dem festen Untergrund angeordnet ist und bei dem sich die Schienen bzw. die die Schienen tragenden Schwellen
über schräggestellte elastische Zwischenlagen gegen einen mit dem festen Untergrund verbundenen Rahmen
abstützen (DE-OS 28 28 713).
Bei auf Schotter verlegten Schienen wird eine Verringerung des auf die in der Nähe befindlichen Gebäude
einwirkenden Körperschalls und der Erschütterungen durch
eine unter dem Schotter angeordnete elastische Matte herbeigeführt (DE-PS 31 21 946; DE-OS 34 25 647).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden,
daß sie universell einsetzbar ist; also sowohl beim schotterlosen Oberbau als auch beim Schotterbau.
Die Lösung der gestellten Aufgabe besteht darin, daß die elastische Zwischenlage, deren Dicke mindestens der
Dicke der Rippenplatte entspricht, eine sich über etwa die gesamte Fläche der Rippenplatte erstreckende Auflagerfläche
bildet und daß die Rippenplatte freibeweglich zwischen zwei Kopfführungsplatten geführt ist
und durch einen Spannbügel niedergehalten wird.
Die erfindungsgemäße Einrichtung erlaubt eine erhebliche
Einfederung, was im Zusammenwirken mit der verhältnismäßig großen Auflagerfläche der elastischen Zwischenlage
zu einer sehr starken Dämpfung des Körperschalls führt. Es wird eine Schwingungsweite von etwa 3 mm bis 4 mm
erreicht.
Zweckmäßigerweise beträgt die Dicke der elastischen Zwischenlage zwischen 20 mm und 55 mm, bei einer
Auflagerfläche von 450 cm2 bis 600 cm2, so daß sich ein
hochelastisches Lager ergibt.
Die elastische Zwischenlage kann durch ein Elastomerlager gebildet sein; in weiterer Ausgestaltung der
Erfindung ist die elastische Zwischenlage als bewehrtes Elastomerlager ausgebildet.
In Weiterbildung der Erfindung weisen die Kopfführungsplatten je zwei Kragarme auf, deren Abstand
voneinander - in Längsrichtung der Schiene - etwas größer ist als die Länge der Rippenplatte, so daß jede
Kopfführungsplatte an ihrer der Rippenplatte zugewandten Seite eine die Rippenplatte umfassende U-Form aufweist,
daß die Kopfführungsplatte über eine zusätzliche Befestigungsrippe
zur Anordnung des Spannbügels verfügt und daß die Kopfführungsplatte mit zwei Schwellenschrauben
befestigt ist. Dadurch erhält die Rippenplatte eine einwandfreie Führung.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung wird eine einwandfreie Führung der Rippenplatte dadurch erreicht,
daß jede Kopfführungsplatte mit einem Nocken versehen ist, der in eine in der Rippenplatte vorgesehenen Ausnehmung
eingreift, wobei die Nocken und die Ausnehmungen etwa in der Mittelebene der Kopf führungsplatten und der
Rippenplatte angeordnet sind.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung 0 weist jede Kopfführungsplatte an ihrer der Rippenplatte
abgewandten Seite einen nach unten gerichteten Vorsprung auf, der in eine in der Betonschwelle vorgesehene entsprechende
Ausnehmung eingreift. Der dadurch gebildete Quer- und Längsanschlag verhindert Scherbeanspruchungen
im Bereich der Schwellenschrauben und der Rippenplattenführung.
Aus elektrischer Sicht ist es zweckmäßig, daß die Rippenplatte und/oder die Kopfführungsplatte aus einem
Hartkunststoff hergestellt ist.
Zwischen jeder Kopfführungsplatte und der Betonschwelle
ist zweckmäßigerweise eine Zwischenlage aus einem Elastomer vorgesehen.
In Ausgestaltung der Erfindung ist der Unterbau bzw. die Betonschwelle mit einer Ausnehmung versehen, in die die
Rippenplatte und die darunter befindliche elastische Zwischenlage eingesetzt sind, wobei die Tiefe der Ausnehmung
mindestens der Dicke der elastischen Zwischenlage entspricht. Durch diese Maßnahme benötigt die
erfindungsgemäße Einrichtung nur eine geringe Bauhöhe.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist auf den Unterbau bzw. auf die Betonschwelle ein Auflagergrundrahmen
aufgesetzt, dessen Höhe mindestens der Dicke der elastischen Zwischenlage entspricht. Dieses Merkmal
der Erfindung findet dann Anwendung, wenn aus konstruktiven oder betrieblichen Gründen auf eine Ausnehmung im
Unterbau bzw. in der Betonschwelle verzichtet werden muß. Die Befestigung des Auflagergrundrahmens erfolgt
mittels zwei Schwellenschrauben. Unter dem Auflagergrundrahmen kann eine elastische Matte angeordnet sein.
Die Elastizität der elastischen Zwischenlage kann dadurch erhöht werden, daß die Unterseite der Rippenplatte
und die Oberseite der elastischen Zwischenlage sägezahnförmig ausgebildet sind, wobei die die Sägezahnform
bildenden Erhöhungen und Vertiefungen der Rippenplatte so angeordnet sind, daß die Erhöhungen der
Rippenplatte in Vertiefungen der elastischen Zwischenlage eingreifen, wobei nach einem weiteren Merkmal der
Erfindung die die Sägezahnform bildenden Erhöhungen der elastischen Zwischenlage mit seitlichen Einkerbungen
versehen sind.
Die Elastizität der elastischen Zwischenlage kann auch dadurch erhöht werden, daß die die Sägezahnform bildenden
Erhöhungen der Rippenplatte eine geringere Höhe aufweisen als die Erhöhungen der elastischen Zwischenlage.
Eine andere Maßnahme zur Erhöhung der Elastizität der elastischen Zwischenlage besteht darin, daß die Unterseite
der elastischen Zwischenlage und die Oberseite des Unterbaues bzw. der Betonschwelle sägezahnförmig ausgebildet
sind, wobei die die Sägezahnform bildenden Erhöhungen und Vertiefungen so angeordnet sind, daß die
Erhöhungen der elastischen Zwischenlage in Vertiefungen des Unterbaues bzw. der Betonschwelle eingreifen.
Eine Beeinflussung der Federsteife der elastischen Zwischenlagen kann auch dadurch bewirkt werden, daß die
elastischen Zwischenlagen mit inneren Ausnehmungen versehen sind.
Je nach Anwendungsfall der erfindungsgemäßen Einrichtung
kann es zweckmäßig sein, in die elastischen Zwischenlagen Einlagen einzubetten, wobei diese Einlagen aus
Stahl-Spiralfedern, Stahl-Blechen, Rundfeder-Stahlgewebe
o. dgl. bestehen können.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Ausbildung des Betonschwellenauflagers von Belang.
Zwischen den Ausformungen zur Anordnung der Kopfführungsplatten ist die Betonschwelle mit einer Ausnehmung
versehen, die die der Rippenplatte zugeordnete elastische Zwischenlage aufnimmt, wobei die Tiefe der
Ausnehmung mindestens der Dicke der elastischen Zwischenlage entspricht. Durch diese Maßnahme benötigt
die erfindungsgemäße Einrichtung nur eine geringe Bauhöhe, 0,60 m beim Aufbau einer festen Fahrbahn auf
eine vorgegebene Betonsohle. Im Schotteroberbau ist durch die gewählte Auflagerprofilierung bei der Ausbildung
der Betonbreitschwellen eine Erhöhung der Gleistrasse vermieden worden. Hier führt die Verwendung
der Betonbreitschwelle auch zur Reduzierung der Schotterkornpressungen.
Bei der Ausbildung einer festen Fahrbahn ermöglicht die geringe Bauhöhe und die versenkte Auflagerausbildung die Anordnung eines Absorbationsbelages
zur Minderung des Luftschalls.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, die der Anordnung der Gleistrasse eine ebene Betonauflagerfläche
vorgibt (Betonplatte, Bauwerkssohle, Betonlängsbalken) wird das elastische Auflager, die Rippenplatte mit der
elastischen Zwischenlage von einem Auflagergrundrahmen der mit und zwischen den Kopfführungsplatten gebildet
wird aufgesetzt. Der Rahmen zwischen den Kopfführungsplatten liegt nicht auf und entspricht in seiner
Höhe etwa der 2fachen Dicke der Rippenplatte. Der Abstand zwischen den Kopfführungsplatten ist auf die
Länge der Rippenplatte abgestimmt, wobei sich die Breite um ca. 2 &khgr; 5 mm reduziert. Die Breite der elastischen
Zwischenlage hingegen ist auf die Rahmenvorgabe insgesamt abgestimmt. Hieraus ergibt sich ein seitlicher
Überstand von 2x5 mm für das Elastomer. Dies erfolgt
aufgrund des besseren Handlings beim Einlegen des Auflagers in den Grundrahmen. In der Kopfplattenausbildung
ist der Befestigungsteil für die Anordnung des Spannbügeis
erhöht ausgeführt und die Anordnung der Schwellenschrauben ist bei dieser Ausführung je ein
3fach Federring zugeordnet. Da auch bei dieser Ausführung der Erfindung eine Trennung von Bahn- und
Bauwerkserde zu fordern ist, ist unter den Kopfführungsplatten des Auflagergrundrahmens eine Isolierzwischenlage
anzuordnen, nicht einfedernd.
Eine weitere erfindungsgemäße Vorgabe stellt in diesem
Zusammenhang die Abschrägung auf der Unterseite der Betonbreitschwelle auf etwa 2/4 der ebenen Aufstands-
fläche dar, die bei festen Fahrbahnaufbauten den Lufteinschluß unter der Schwelle beim Einbringen des
Vergußbetons vermeidet und ein ausreichendes Einrütteln, Verdichten des Vergußbetons ermöglicht. Die bisher nicht
abgeschrägte Betonschwellenunterseite hat in der Vergangenheit zu erheblichen Nachinjektionen geführt, wobei
vielfach auch ein Aufschwimmen des Gleises festgestellt werden konnte. Hier schließt die Gleisfestlegung an den
schräggestellten Seitenwangen ein Aufschwimmen aus.
Bei der Ausbildung eines Schotteroberbaues mit Betonbreitschwellen
ermöglicht die Abschrägung auf der Unterseite der Betonschwellen eine gute Schotterbettverdichtung
beim Einsatz von Gleisstopfmaschinen und reduziert zugleich die Schotterkornpressung, da dem
Lastverteilungswinkel entgegengewirkt wird.
Eine Begrenzung der Breite der Schienenauflagerfläche
der Rippenunterlagsplatte auf 100 mm zwecks Ausschluß von Kantenpressungen im Schienenauflagerbereich aufgrund
der erhöhten Durchbiegung der Schiene durch die Vorgabe des elastischen Auflagers ist im weiteren als erfindungsgemäße
Vorgabe zu werten, da Teil der Funktionssicherheit der Auflagerausbildung.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung
gegenüber den bekannten Einrichtungen - neben der hohen Dämpfung der Körperschalls - besteht darin, daß
die erfindungsgemäße Einrichtung besonders leicht zu montieren und ihre einzelnen Bestandteile leicht
auszuwechseln ist. Außerdem ist die erfindungsgemäße Einrichtung sowohl in der Ausführung als auch in der
Anordnung sehr variabel; sie kann beispielsweise abgestimmt werden auf Betonschwellenbreiten und auf
Achslasten. Die Einrichtung ermöglicht ferner die Einstellung jeder gewünschten Kennlinie.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Einrichtung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 die rechte Hälfte des oberen Teils einer Betonschwelle mit darin eingesetztem Schienenlager,
in einem Schnitt nach der Linie I-I in Fig. 2;
10
10
Fig. 2 eine Draufsicht auf die rechte Hälfte der Betonschwelle gemäß Fig. 1, wobei die Schiene weggelassen
ist;
Fig. 3 die rechte Hälfte des oberen Teils einer anderen Betonschwelle mit darin eingesetztem Schienenlager,
in einem Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 4;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die rechte Hälfte der Betonschwelle gemäß Fig. 3, wobei die Schiene weggelassen
ist;
Fig. 5 den rechten oberen Abschnitt des Unterbaues mit darauf aufgesetztem Schienenlager;
Fig. 6 einen Querschnitt durch den unteren Teil der Rippenplatte und dem oberen Teil einer elastischen
Zwischenlage, in größerem Maßstab;
30
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Fig. 7 einen Querschnitt durch den unteren Teil einer elastischen Zwischenlage und den oberen Teil
einer Betonschwelle, ebenfalls in größerem Maßstab;
35
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Fig. 8 bis 12 jeweils einen Querschnitt durch eine elastische Zwischenlage;
Fig. 13 einen Querschnitt durch eine Betonschwelle im Bereich des Schienenlagers;
Fig. 14 eine Draufsicht auf die Betonschwelle gemäß Fig. 12.
Bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Betonschwelle 1 mit einer Ausnehmung 2
versehen, wobei die Ausnehmung 2 eine Tiefe T aufweist, gemessen von der Oberkante der Betonschwelle 1. In diese
Ausnehmung 2 sind die die Schiene 3 tragende Rippenplatte 4 sowie eine unter der Rippenplatte 4 vorgesehene
elastische Zwischenlage 5 eingesetzt. Die Dicke D der elastischen Zwischenlage 5 ist größer als die Dicke d
der Rippenplatte 4. Die elastische Zwischenlage 5 bildet eine sich über etwa die gesamte Fläche der Rippenplatte
4 erstreckende Auflagerfläche. Die Rippenplatte 4 ist
mit einer nach unten gerichteten Bördelung 6 versehen, die sich nur in Längsrichtung der Schiene 3 erstrecken
oder um den gesamten Umfang der Rippenplatte 4 verlaufen kann. Wenn sich die Bördelung 6 nur in Längsrichtung der
Schiene 3 erstreckt, können zur Verhinderung einer Längsverschiebung mit der Betonschwelle 1 oder mit der
Rippenplatte 4 verbundene Bolzen, Schrauben, Stifte o. dgl. vorgesehen sein, die in die elastische Zwischenlage
5 eingreifen. Die Schiene 3 ist mittels bekannter Spannbügel 7 auf der Rippenplatte 4 gehalten.
Die Rippenplatte 4 ist freibeweglich zwischen zwei
seitlich angeordneten Kopfführungsplatten 8 geführt, die je zwei der Rippenplatte 4 zugewandte Kragarme 9 aufweisen.
Der Abstand A der Kragarme 9 voneinander ist
etwas größer als die Länge L der Rippenplatte 4 (Fig. 2). Dadurch bilden die Kopfführungsplatte 8 und
ihre Kragarme 9 eine die Rippenplatte 4 umfassende U-Form. Jede Kopfführungsplatte 8 ist mittels Schwellenschrauben
10 an der Betonschwelle 1 befestigt. Durch einen auf der Kopf führungsplatte 8 und der Rippenplatte
4 aufliegenden Spannbügel 11 ist die elastische Zwischenlage 5 unter einer Vorspannung gehalten.
An ihrer Rippenplatte abgewandten Seite weist die Kopfführungsplatte
8 einen nach unten gerichteten Vorsprung 8.1 auf, der in eine Ausnehmung 1.1 der Betonschwelle 1
eingreift. Zwischen der Kopfführungsplatte 8 und der Betonschwelle 1 ist eine Zwischenlage 12 aus einem
Elastomer vorgesehen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Einrichtung, bei der jede Kopfführungsplatte 8 mit einem Nocken 13 versehen ist,
der in eine der Rippenplatten 4 vorgesehene Ausnehmung 14 eingreift.
Die Ausnehmung für die Rippenplatte 4 und die elastische Zwischenlage 5 kann auch, wie in Fig. 5 dargestellt ist,
durch einen auf den Unterbau 15 aufgesetzten Auf-.
lagergrundrahmen 16 gebildet sein, wobei die Höhe H des Auflagergrundrahmens 16 mindestens der Dicke D der
elastischen Zwischenlage 5 entspricht. Zwischen dem Auf lagergrundrahmen 16 und dem Unterbau 15 ist eine
elastische Matte 14 angeordnet.
Wie aus Fig. 6 zu ersehen ist, können die Unterseite der Rippenplatte 4 und der Oberseite der elastischen
Zwischenlage 5 sägezahnförmig ausgebildet sein, wobei
die die Sägezahnform bildenden Erhöhungen 18 und Vertiefungen 19 der Rippenplatte 4 und die die
Sägezahnform bildenden Erhöhungen 20 und Vertiefungen 21 der elastischen Zwischenlage 5 so bemessen und angeordnet
sind, daß die Erhöhungen 18 der Rippenplatte 4 in Vertiefungen 21 der elastischen Zwischenlage 5 eingreifen.
Die Erhöhungen 20 der elastischen Zwischenlage 5 sind mit seitlichen Einkerbungen 22 versehen.
Es können aber auch, wie in Fig. 7 dargestellt ist, die Unterseite der elastischen Zwischenlage 5 und die
Oberseite der Betonschwelle 1 sagezahnförmig ausgebildet sein.
In den Fig. 8 und 9 sind elastische Zwischenlagen 5 dargestellt, die innere Ausnehmungen 25 bzw. 26 aufweisen,
während die in den Fig. 10 bis 12 dargestellten elastischen Zwischenlagen 5 mit durch Stahl-Spiralfedern
27, Stahl-Blechen 28 oder Rundfeder-Stahlgewebe 29 gebildete Einlagen versehen sind.
Die Fig. 13 und 14 zeigen die Gestaltung einer Betonschwelle 1.
Claims (21)
1. Einrichtung zum Lagern von Schienen für Schienenfahrzeuge
bei schotterlosem Oberbau oder beim Schotterbau mit Betonschwellen, wobei zwischen der
die Schienen tragenden Rippenplatte und dem Unterbau bzw. der Betonschwelle eine elastische Zwischenlage
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zwischenlage (5), deren Dicke (D) mindestens
der Dicke (d) der Rippenplatte (4) entspricht, eine sich über etwa die gesamte Fläche der Rippenplatte
(4) erstreckende Auflagerfläche bildet und daß die Rippenplatte (4) freibeweglich zwischen zwei
Kopfführungsplatten (8) geführt ist und durch einen Spannbügel (11) niedergehalten wird.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke (D) der elastischen Zwischenlage (5)
zwischen 20 mm und 55 mm beträgt, bei einer Auflagerfläche von 450 cm2 bis 600 cm2.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zwischenlage (5) als
bewehrtes Elastomerlager ausgebildet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfführungsplatten (8) je
zwei Kragarme (9) aufweisen, deren Abstand (A) voneinander - in Längsrichtung der Schiene - etwas
größer ist als die Länge (L) der Rippenplatte (4), so daß jede Kopfführungsplatte (8) an ihrer der
Rippenplatte (4) zugewandten Seite eine die Rippenplatte (4) umfassende U-Form aufweist, daß die
Kopfführungsplatte (8) über eine zusätzliche Befestigungsrippe
zur Anordnung des Spannbügels (11)
verfügt und daß die Kopf führungsplatte (8) mit zwei Schwellenschrauben (10) befestigt ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Kopfführungsplatte
(8) mit einem Nocken (13) versehen ist, der in eine in der Rippenplatte (4) vorgesehene Ausnehmung (14)
eingreift, wobei die Nocken (13) und die Ausnehmungen (14) etwa in der Mittelebene der Kopfführungsplatten
(8) und der Rippenplatte (4) angeordnet sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Kopf führungsplatte (8) an ihrer
der Rippenplatte (4) abgewandten Seite einen nach unten gerichteten Vorsprung (8.1) aufweist, der in
eine in der Betonschwelle (1) vorgesehene entsprechende Ausnehmung (1.1) eingreift.
0 7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeder Kopff
ührungsplatte (8) und der Betonschwelle (1) eine Zwischenlage (12) aus einem Elastomer vorgesehen
ist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenplatte (4) und/oder die Kopfführungsplatte (8) aus einem Hartkunststoff
hergestellt sind.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenplatte (4) mit
einer nach unten gerichteten, in Längsrichtung der Schiene (3) verlaufenden Bördelung (6) versehen ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenplatte (4) mit
einer nach unten gerichteten, umlaufenden Bördelung (6) versehen ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau bzw. die
Betonschwelle (1) mit einer Ausnehmung (2) versehen ist, in die die Rippenplatte (4) und die darunter
befindliche elastische Zwischenlage (5) eingesetzt sind, wobei die Tiefe (T) der Ausnehmung (2) mindestens
der Dicke (D) der elastischen Zwischenlage (5) entspricht.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Unterbau (1.1)
bzw. auf die Betonschwelle ein Auflagergrundrahmen (12) aufgesetzt ist, dessen Höhe (H) mindestens der
Dicke (D) der elastischen Zwischenlage (5) entspricht.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite der
Rippenplatte (4) und die Oberseite der elastischen Zwischenlage (5) sägezahnförmig ausgebildet sind,
wobei die die Sägezahnform bildenden Erhöhungen (18) und Vertiefungen (19) der Rippenplatte (4) so angeordnet
sind, daß die Erhöhungen (18) der Rippenplatte (4) in Vertiefungen (21) der elastischen
Zwischenlage (5) eingreifen.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die die Sägezahnform bildenden Erhöhungen
(20) der elastischen Zwischenlage (5) mit seitlichen Einkerbungen (22) versehen sind.
15. Einrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die die Sägezahnform bildenden
Erhöhungen (18) der Rippenplatte (4) eine geringere Höhe aufweisen als die Erhöhungen (20) der
elastischen Zwischenlage (5).
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite der
elastischen Zwischenlage (5) und die Oberseite des Unterbaues bzw. der Betonschwelle (1) sägezahnförmig
ausgebildet sind, wobei die die Sägezahnform bildenden Erhöhungen und Vertiefungen so angeordnet
sind, daß die Erhöhungen der elastischen Zwischenlage (5) in Vertiefungen des Unterbaues bzw. der
Betonschwelle (1) eingreifen.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16. dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Zwischenlagen
(5) mit inneren Ausnehmungen (25, 26) versehen sind.
18. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Zwischenlagen
(5) mit Einlagen, wie Stahl-Spiralfedern (27), Stahl-Blechen (28), Rundfeder-Stahlgewebe (29)
o. dgl. versehen sind.
19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zwischenlage
(5) an die Rippenplatte 4) anvulkanisiert ist.
20. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbildung des
Betonauflagers der Betonschwelle (1) zur Erhöhung
der Dicke der elastischen Zwischenlage (5) in der Auflagerausbildung eingesenkt ist und zur Fixierung
der Rippenplatte (4) die Kopfführungsplatten (8) in einer Ausnehmung im Betonauflager eingreifend mit
einem Quer- und Längsanschlag versehen ist.
21. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betonschwelle (1)
zur Vermeidung von Lufteinschlüssen beim Aufbau einer festen Fahrbahn oder aber zur Reduzierung der
Schotterkornpressung auf der Unterseite auf etwa 2/4 der Aufstandsfläche abgeschrägt ist und daß die
Gleisfestigung beim Aufbau einer festen Fahrbahn zur Sicherung der Gleislage an schräggestellten Seitenflächen
der Längsaussparung im Unterbeton mittels Justierschrauben festgelegt und gesichert wird.
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DE8915837U DE8915837U1 (de) | 1989-11-07 | 1989-11-07 | Einrichtung zum Lagern von Schienen für Schienenfahrzeuge |
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Publication Number | Publication Date |
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DE (1) | DE8915837U1 (de) |
Cited By (7)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
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US6409092B1 (en) | 1995-10-20 | 2002-06-25 | Bwg Butzbacher Weichenbau Gmbh & Co. Kg | Superstructure construction |
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WO2007147581A3 (de) * | 2006-06-20 | 2008-01-24 | Edilon Sedra Gmbh | Kontinuierliche elastische schienenlagerung |
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-
1989
- 1989-11-07 DE DE8915837U patent/DE8915837U1/de not_active Expired - Lifetime
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EA029726B1 (ru) * | 2014-04-01 | 2018-05-31 | Воссло Кожифер (Сосьетэ Аноним) | Устройство для позиционирования и крепления рельса на шпале |
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