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Ruhegurthalterung Die Erfindung bezieht sich auf eine Gurthalterung,
-welche hauptsächlich dazu bestimmt ist, in sitzender Lage befindlichen Personen
durch Unterstützung und Entlastung des Körpers ein bequemes Ausruhen oder Schlafen
zu ermöglichen. Insbesondere ist diese Gurthalterung für Reis-ende bestimmt, welche
bei Eisenbahnfahrten oder in sonstigen Fahrzeugen gezwungen sind, längere Zeit im
Sitzen zuzubringen. jedoch eignet sich die Erfindung auch zum Hausgebrauch für schwache,
kranke oder gelähmte Personen oder für ähnliche Zwecke.
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Das längere Sitzen auf den üblichen Sitzbänken von Eisenbahnpersonenwagen
ist bekanntlich vor allem bei Nachtf ahrten außerordentlich anstrengend und ermüdend.
Der Reisende möchte sich gern in entspannter Lage ausruhen -und möglichst auch schlafen,
wird auber hieran durch die beim Sitzen erforderliche aufrechte Stellung seines
Oberkörpers und die im allgemeinen durch Mitreisende herbeigeführte Beschränkung
auf seinen verhältnismäßig schmalen Sitzplatz gehindert. Wenn den Reisenden trotzdem
die Müdigkeit überwältigt, neigt sich sein Oberkörper mit dem Kopf nach vorn oder
nach der Seite und sinkt in Kürze so tief herab, daß der Reisende plötzlich wieder
aufschreckt und erwacht. Abgesehen davon können auch die Mitreisenden durch solche
beim Einschlafen seitlich fallende Perso-nen belästigt werden.
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Es ist schon verschiedentlich vorgeschlagen worden, den Reisenden
in Eisenbahnwagen od. dgl. durch besondere, Arm-, Kopf- und Rückenstützen oder auch
durch Aufhängevorrichtungen Erleichterungen zu bieten, aber diese Vorrichtungen
konnten sich nicht einführen, weil sie zu teuer, zu
kompliziert
und umständlich imGebrauch oder auch zu auffallend und platzraubend war-en. Durch
die Erfindung wird bezweckt, diese Übelstände zu beseitigen und eine einfache, billige
und handliche Haltegurtvorrichtung zu schaffen, welche sich in Eisenbahnabteilen
oder an sonstigen Stellen leicht anbringen und gebrauchen läßt.
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Der Ruhegurt gemäß der Erfindung besteht im wesentlichen aus zwei
an ihren oberen Enden mit Aufhängeorganen -und an ihren unteren Enden mit Armgurtschlaufen
versehenen Traggurten, die oben durch "einen Kopfstützgurt und unten durch einen
Rückenstützgurt zu einem schaukelaxtig aufhängbaren Gurtpar-,allelograrnrn verbunden
sind. Die Anordnung wird hierbei zweckmäßig in -der Weise ge-
troffen, daß
die Traggurte oberhalb einer Sitzgelegenheit in einem etwa, der Schulterbreite einer
sitzenden Person entsprechenden gegenseitigen Ab-
stand aufgehängt werden
können, wobei sie mit dem Kopfstützgurt oder einer entsprechenden Kopf stütze ungefähr
in oder oberhalb der Kopfhöhe und mit dem Rückenstützgurt -ungefähr in der Achselhöhe
der sitzenden Person verbunden sind.
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in weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorzugsweise dafür gesorgt,
daß die HöhenlaTe de Kopfstütze und des Rückenstützgurtes sowie auc#r der Armgurtschlaufen
einzeln oder gemeinsam veränderlich ist. Der durch die Erfindung etzielte technische
Fortschritt besteht vor allem darin, daß die parallelogilammartige Verbindung der
Kopfstütze und des Rückenstützgurtes mit zwei in entsprechendem Ab-
stand
im wesentlichen parallel zueinander verlaufenden Traggurten eine schaukelaxtige
Aufhängung der Haltevorrichtung über der Sitzgelegenheit z. B. an dem Gepäcknetz
eines Eisenbahnabteils ermöglicht, welche eine Verdrehung des Oberkörpers, wie sie
sich bei einer Einpun',ktaufhängung leicht ergibt, verhindert bzw. dafür sorgt,
daß der von der Vorrichtung gehaltene Oberkörper selbsttätig immer wieder in die
normale Lage zurückgeführt wird. Da ferner alle Teile der Gurthalterting leicht
von der sitzenden Person selbst verstellt werden können, ist es möglich, die, Unterstützungen
für den Rücken, den Kopf und jeden der Arme unabhängig voneinander jederzeit in
eine beliebige Lage zu bringen, so daß alle Teile des Körpers jeweils in der beque-insten
Stellung gehalten werden können. Die Kopfstütze kann hierbei wahlweise nach vorn
zur Abstützung der Stirn ,oder nach hinten zur Abstützung des. Hinterkopfes gelegt
werden. Besonders vorteilhaft für den praktischen Gebrauch der Vorrichtung gemäß
der Erfindung ist ferner der Umstand, daß sich die Vorrichtung leicht anbringen
läßt und infolge ihrer nur aus wenigen schmalen Gurten bestehenden Ausbildung sowohl
bei der Benutzung als auch in zusammengefaltetem Zustand wenig Platz beansprucht.
Infolgedesisen wirkt die Vorrichtung im Gebrauch auch nicht be,-sonders auffällia
und stört die Mitreisenden in Eisenbahnabteilen nicht, was gerade beim Gebrauch
einer solchen Einrichtung in öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich ist und dazu
beiträgt, eine etwa bestehende Scheu vor der Verwendung eines solch-en Hilfsmittels
zu beseitigen. Auch ist die Vorrichtung gemäß der Erfindung in der Herstellung billig,
besitzt ein sehr geringes Gewicht und kann in zusa,mmengefaltetemZustand leicht
z.B. in der Tasche mitgeführt werden. Sie ist daher in hohem Maße geeignet, idie
Bequemlichkeit des Reisenden zu steigern und dem Reisenden auch ohne Benutzung eines
Schlafwagens ein entspanntes Ausruhen und Schlafen währendder Fahrt zu ermöglichen.
Ähnliche Erleichterungen können sich z. B. auch kranke und schwächliche Personen
durch die Vorrichtung gemäß der Erfindung verschaffen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in zwei Ausführungsformen beispielsweise
veranschaulicht. Fig. i #zeigt in Vorderansicht eine Gurthalterung in aufgehängtem
und aufnahmebereitem Zustand mit teilweise abgebrochen dargestellter rechterArmschlaufe
und Klemmverstellungder Kopfstütze; Fig. 2 zeigt schema-tisch eine Anwendungsform
der Erfindung in einem Eisenbahnabteil; Fig. 3 zeigt in vergrößertem Maßstah
für sich herausgezeichnetden oberen Teil eines Traggurtes; Fig- 4 zeigt -entsprechend.
den unteren Teil eines Trag-gurtes, und Fig. 5 zeigt in Vorderansicht ähnlich
Fig. i eine Gurthalterung mit Zugseilverstellung der Kopfstütze. Die in der Zeichnung
veranschaulichte Ruhegurtvorrichtung besitzt zwei Haupttraggurte i, die an ihrem
oberen Ende mit Mitteln zu ihrer Befestigung oder Aufhängung an entsprechenden,
oberhalb der jeweiligen Sitzgelegenheit befindlichen Trägern, Haken od. dgl. versehen
sind. Bei der vorzugsweise in Frage kommenden Verwendung der Vorrichtung in Eisenbahnwagen
können die oberen Enden der Haupttraggurte in einfacher Weise an dem im allgemeinen
über der Sitzbank:2 angeordneten Gepäcknetz,o-der Kofferträger 3 befestigt
werden, und zwar entweder, wie Fig. 2 zeigt, an dem unteren, zurückliegenden Querträger
4 oder an dem oberen, vorderen Querträger 5.
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Die Befestigungsmittel können aus einfachen Haken bestehen, die unmittelbar
an den Träger4 oder 5 gehängt werden. Zweckmäßig sind auch verstellbare Befestigungsmittel,
idie z. B. aus kleineren Haken 6 bestehen, welche nach Umlegen. des Traggurtes
wahlweise in eine von mehreren; im oberen Abschnitt der Traggurte angebrachten Ösen
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od. dgl. einhängbar sind. Dieses Befestigungsmittel ist in Fig.
3 vergrößert dargestellt. Am unteren Ende der Traggurte i ist ebenfalls
je ein kleiner Haken 8 angebracht, der wahlweise in eine von mehreren
Ösen 9 eiiiHngbar ist, welche im unteren Abschnitt jedes Traggurtes i vorgesehen
sind. Die unteren Enden der Traggurte i werden vor .der Einhängung der Haken
8 durch Schnallen io gezogen, so daß mit Hilfe dieser in Fig. 4 vergrößert
dargestellten Anordnung die Länge der Traggurte i leicht von der sitzenden Person
selbst verstellt werden kann. Mit den Schnallen io der beiden Traggurte i sind d-ie
Enden eines quer von Schnalle
zu Schnalle verlaufenden Rückenstützgurtes
i i verbunden. Die Länge dieses Rückenstütz,gurtes ii ist größer als der normale,
etwa der Schulterbreite einer Person entsprechende Querabstand der beiden Traggurte
i voneinander. Infolgedessen hängt der Rückenstützgurt: ii in dem in F.ig. i dargestellten
aufnahmelbereiten Zustand der Ruheigurtvorrichtung bogenförmig lose herab, während
er sich im Benutzungszustand der Vorrichtung, wie, aus Fig. 2 ersichtlich ist, -um
den Rücken der sitzenden Person herum wölbt. Durch Verstellung der Haken
8 in den Ösen 9 der Traggurte i kann die Höhenlage des Rückenstützgurtes
i i bequem verändert und der Größe und Figur der jeweiligen Person angepaßt werden.
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An jeder Schnalle io ist ferner ein Armstützgurt 12 befestigt, welcher
im Benutzungszustand in Form einer zur - Aufnahme des Armes geeigneten Schlaufe
angehängt ist. Vorzugsweise ist,dieseGurtschlaufe lösbar und verstellbar, um sie
leicht um
den Arm schlingen und in verschiedener Höhenlage feststellen zu
können. Zu diesem Zweck ist beispiels,weise nur das eine Ende jedes Armstützgurtes
12 mit der Schnalle io fest verbunden, während das andere, freie Ende mit einem
kleinen Haken, 13 versehen ist, welcher beliebig in eine von mehreren am Rückenstützgurt
ii angebrachten Ösen 14 einhängbar ist. Auf der rechten Seite der Fig. i
ist der Armstützgurt 1:2 teilweise herausgebrochen dargestellt, -um die Ösen 14
mit dem Haken 13 besser zeigen zu können. Fig. 4 läßt diese Befestigung in vergrößertem
Maßstab erkennen.
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Schließlich sind an den Traggurten i etwa in Kopfhöhe der sitzenden
Person oder zweckmäßig etwas darüber die Enden eines Kopfstützgurtes 15 befestigt.
Der mittlere Teil dieses Kopfstützgurtes besteht aus einer verbreiterten, vorteilhaft
aus elastischem Material, wie z. B. entsprechend breitem Gummiband hergestellten
Kopfstütze 16, welchwahlweise um die Stirn oder um den Hinterkopf der sitzenden
Person gelegt werden kann. Die Länge des Kopfstützgurtes 15 bzw. der Kopfstütze
16 wird so gewählt, daß sich die in unbenutztem Zustand, (Fig. i) lose herabhängende
Kopfstütze beim Gebrauch (Fig. 2) um Stirn oder Hinterkopf der betreffenden Person
wölben kann, ohne daß der gegenseitige Abstand der Traggurte i dadurch wesentlich
verkleinert wird.
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Die Höhe des Kopfstützgurtes 15 ist zweckmäßig einstellbar.
Dies kann z. B. dadurch geschehen, daß die Enden des Kopfstützgurtes an nach Art
von Hosenträgerschnallen ausgebildeten Klemmschnallen 17 befestigt sind,
welche auf den Trag' gurten i verschiebbar und in jeder Lage festklemmbar sind.
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Um die Höhenlage der Kopfstütze besonders bequem im Sitzen und ohne
Störung etwaiger Mitreisender verändern zu können, kann die in Fig. 5
dargestellte,
besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung gewählt werden. Danach ist
die Kopfstütze 16 an schmalen Bändern oder Schnüren 18 befestigt, die durch an oder
in den Traggurten i angeordnete Ringe oder Ösen ig angezogen und an ihren freien,
etwa bis in Schulterhöhe herabhängenden Enden mit kleinen Haken,:2o versehen sind.
Durch Einhängen dieser Haken in höher oder tiefer gelegene Ösen 9 der Traggurte
i läßt sich die Kopfstütze leicht vom Sitz aus höher oder tiefer stellen.
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Die Wirkungsweise einer Ruhegurthalterung der vorstehend beschriebenen
und in der Zeichnung dargestellten Art ist nach dem Vorangegangenen ohne weiteres
verständlich. Nach Aufhängung der Traggurte i beispielsweise gemäß Fig. 2 und Einstellung
der einzelnen Gurte legt sich die sitzende Person die Traggurte i über die Schultern,
nachdem der Rückengurt i i unter den Achselhöhlen hindurch um den Rücken herum geführt
ist. Die Arme werden in die Armschlaufen 12 gesteckt, so. daß die Unterarme unterstützt
werden. Die Kopf stützt, 16. wird mit Hilfe des Gurtes 15 bzw. der Zugseile iS entweder
nach vorn in die in Fig. 2 veranschaulichte Stellung gebracht, in welcher der Kopf
nach vorn abgestützt wird, oder sie kann umgekehrt nach hinten gelegt werden, um
den Hinterkopf abstützen zu können. In diesem Fall empfiehlt es sich jedoch, die
Aufhängung der Traggurte i möglichst an weiter vorn gelegenen Punkten, bei Eisenbahngepäcknetzen
'z. B. an der vorderen Querstange 5
vorzunehmen.
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Da, die hauptsächlichen Verstellorgane; der Gurthalterung sämtlich
im Sitzen von der betreffenden Person selbst leicht zuerreichen sind, kann dieselbe
im Eisenbahnabteil ohne Belästigung der Mitreisenden jede, gewünschte Einstellung
der einzelnen Gurte herbeiführen und da-durch die bequemste 11.alterung erzielen
bzw. die Lage des Oberkörpers bzw. der Arme oder des Kopfes von Zeit zu Zeit verändern.
Wie praktische Versuche zeigen, wird der Körper der sitzenden Person durch eine
Gurthalterung gemäß der Erfindung so bequem und allseitig gehalten und an ein-cm
Absinken nach der Seite oder nach vorn gehindert, daß die betreeende Person ohne
größere Anstrengung auch eine längere Reise im Sitzen überstehen und hierbei bequem
ausruhen und schlafen kann.
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Im Sinne der Erfindung können die einzelnen Teile der Vorrichtung
variiert werden, ohne daß der Rahmen der Erfindung dadurch überschritten wird.