DE8817117U1 - Vorrichtung zum Aufbewahren von Transportsicherungs-Hülsen und -Schrauben an einer Waschmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Aufbewahren von Transportsicherungs-Hülsen und -Schrauben an einer WaschmaschineInfo
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- D06F39/001—Arrangements for transporting, moving, or setting washing machines; Protective arrangements for use during transport
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Description
Vorrichtung zum Aufbewahren von Transportsicherungs-Hülsen und -Schrauben an
einer' Waschmaschine.
Die vorliegenden Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Aufbewahren von
Transportsicherungens-Hülsen und -Schrauben an einer mit einer Wartungsklappe versehenen
Waschmaschine, mit zur Aufnahme der Hülsen und Schrauben eingerichteten, federelastischen Mitteln.
Derartige Waschmaschinen besitzen ein schwingbewegliches Trommelsystem, welches
beim ungesicherten Transport gegen die Wandteile des Außengehäuses anschlagen würde. Um diese Gefahr zu beseitigen, wird das Trommelsystem zum Transport gesichert.
Gemäß einem Vorschlag der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung DE-P 37 39 036.8 werden zum Festlegen solcher schwingend mit dem Gehäuse verbundener
Teile Schrauben verwendet, die das schwingbewegliche Aggregat gegen die Rückwand
der Maschine ziehen. Zum Einhalten eines gewissen Abstands werden Stützhilfen in
Form von die Schrauben umhüllenden Hülsen verwendet, die zwischen dem schwingbeweglichen
Aggregat und der Innenfläche der Gehäuserückwand eingeklemmt werden. Nach dem Aufstellen des Haushaltsgerätes müssen diese Transportsicherungs-Einrichtungen
gelöst und entfernt werden. Sie werden dann für die Dauer des Betriebes dieser Waschmaschine am Aufstellungsort nicht mehr benötigt. Eine Aufbewahrung
dieser Sicherungs-Einrichtungen empfiehlt sich aber, weil bei einer späteren Ortsveränderung das schwingende Aggregat wieder festgelegt werden sollte.
Häufig werden solche Sicherungs-Einrichtungen irgendwo abgelegt oder gehen verloren,
so daß sie zu späteren Zeiten nicht mehr auffindbar sind, wenn das Haushaltge-
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rät ggf. erneut transportiert werden muß. Damit diese Sicherungs-Einrichtungen
nicht verloren gehen und leicht auffindbar sind, wurde in der vorgenannten Anmeldung
schon vorgeschlagen, daß der Bedienungsperson die Aufbewahrung der Sicherungs-Einrichtungen
an einer Stelle des Gerätes möglich ist, an der es immer wieder gefunden werden kann und nie verloren geht. Man hat hierzu die Innenfläche der
Vorderwandklappe ausgewählt, wobei die Aufnahmevorrichtung VVesensmerkmale der
Außenkontur der Sicherungs-Einrichtungen besitzt, so daß es dadurch der Bedienungsperson
ermöglicht wird, die nach dem Aufstellen des Haushaltsgerätes entfernten Sicherungs-Einrichtungen in diese Aufnahmevorrichtung einzulegen und bereit zu
halten. Diese Aufnahmevorrichtung hält die Schrauben und die aufgezogenen Hülsen
zwischen elastischen Zapfen im Abstand zur Innenfläche. In diesen Abstand können
die Finger der Bedienungsperson eingreifen, um die Sicherungsvorrichtung leicht von
ihrem Aufbewahrungsort zu entnehmen.
Wenn auch eine derartige Vorrichtung sehr praktisch für die Bedienungsperson ist,
so können Rüttelbewegungen beim Betrieb der Waschmaschine zum Lösen der Hülse auf der Schraube führen. Dadurch klappert die Hülse unangenehm während des
Schleuderbetriebs. Der Erfindung liegt die Aufgabe vor, diesen Mißstand zu beseitigen,
ohne die praktische Handhabung aufzugeben.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß an einem Lagerbock zwei
Rohrstutzen angebracht sind, deren Außendurchmesser an den Innendurchmesser der Hülsen angepaßt ist und innerhalb der Rohrstutzen an deren Innenwand entlang der
Längserstrseckung Federleisten angeordnet sind, die einen Zylinderraum mit einem
Durchmesser mindestens gleich dem Nenndurchmesser der Schrauben umschließen.
Die Federleisten sind in den Rohrstutzen des Lagerbockes nur am rückwärtigen Ende
des Rohrstutzens frei von der Rohrwandung und federelastisch angeordnet, so daß sie
eine starke Andruckkraft auf die Schraube ausüben. Außerdem können die Federleisten
am rückwärtigen Ende mit an das Gewinde der Schrauben angepaßten Gewindegang-Abschnitten
versehen sein. Zum Befestigen der Transportsicherungen werden die Hülsen zunächst auf die Rohrstutzen gezogen. Nach dem Einführen sind die Schrauben
noch um einen kleinen Drehwinkel einzuschrauben, damit sie auch die Hülse sicher
einklemmen.
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Zum leichteren Einführen der Schrauben in die Rohrstutzen können diese nach oben
hin mit einer trichterförmigen Einsteckmündung versehen sein oder es können die Federleisten am vorderen Ende trichterförmig angeschrägt sein. Als Anbringungsort
der Vorrichtung kann jeder freie Raum innerhalb der Waschmaschine genutzt werden,
der durch die Wartungsklappe hindurch gut erreichbar ist. Hierzu empfiehlt sich die Bodenplatte, in der angestanzte Schlitze vorgesehen sein können, in die Hakenfüße
der Vorrichtung eingreifen, die in eine Raststellung verschiebbar und mittels einer
Rastung verriegelbar ist. Die Hakenfüße der Vorrichtung greifen dabei unter die Platte und halten die Vorrichtung in der Raststellung fest.
Weiter Einzelheiten der Erfindung sind aus den Zeichnungen ersichtlich, in denen ein
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch dargestellt ist.
Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung mit aufbewahrter, teilweise geschnittener
Sicherungs-Einrichtung
Fig. 2 die montierte Vorrichtung in der Frontansicht gemäß Pfeil B in Fig.
1, jedoch ohne Sicherungs-Einrichtungen,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch einen Rohrstutzen der Vorrichtung,
Fig. 4 die Rückannsicht der Vorrichtung in Pfeilrichtung A gemäß Fig. 1 und
Fig. 5 einen vergrößerten Querschnitt durch eine Federleiste am hinteren Ende
der Vorrichtung mit einem Gewindegang-Abschnitt.
Die Sicherungs-Einrichtung umfaßt zwei Hülsen 1, von denen in Fig. i nur eine geschnitten
dargestellt ist, je eine Unterlegscheibe 2 und je eine Schraube 3. Für diese jeweils drei Teile (2 &khgr; pro Waschmaschine) soll eine Aufbewahrungs-Möglichkeit
geschaffen werden. Hierzu dient eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem Lagerbock
4, der zwei Rohrstutzen 5 trägt. In der Seitenansicht der Fig. 1 ist von ihnen nur einer sichtbar. An der Unterseite des Lagerbockes 4 befinden sich Hakenfüße
6, die zu seiner Befestigung an einer Bodenplatte 8 dienen.
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Wie weiter aus Fig. 2 ersichtlich ist, werden die Hakenfüße 6 der Vorrichtung in
abgestanzte Schlitze 7 und 9 einer Bodenplatte 8, eingesetzt und der Lagerbock in
Pfeilrichtung C in die Montagelage geschoben. Da fällt die Rastnase 10 einer Lasche
11 in den Schlitz 9 ein, der zu diesem Zweck extra lang ausgeformt ist. Nunmehr ist die Vorrichtung auf der Platte festgelegt. Ein Aushebelappen 12 an der Lasche
11 dient zum Ausheben der Rastnase, so daß beim Schieben des Lagerbockes 4 entgegen
der Pfeilrichtung C die Vorrichtung von der Bodenplatte gelöst werden kann.
In Fig. 3 ist ein Längsschnitt durch einen der Rohrstutzen 5 und in Fig. 4 die
Rückansicht auf das hintere Ende der Rohrstutzen dargestellt. Im Rohrstutzen sind
Federleisten 13 angebracht, die am vorderen Ende in einer Trichtermündung 14 zusammengefaßt
sind. Statt der Trichtermündung können die Federleisten 13 an ihrem vorderen Ende abgeschrägt sein. Die Trichtermündung bzw. die Abschrägungen dienen
als Einfädel-Hilfe für die Transportsicherungs-Schraube. Am hinteren frei federnden
Ende 15 sind die Leisten mit je einem Gewindegang-Abschnitt 16 versehen. Alle Gewindegang-Abschnitte erfassen zusammengenommen einen kompletten Gewindegang
auf der Schraube. Beim Einstecken der Schrauben können die Leistenenden 15 über die Gewindespitzen ausfedern und schließlich in das Schraubengewinde einfallen.
Kommen die Gewindegang-Abschnitte beim Anschlag der Schraube mit dem Schraubengewinde
nicht in Eingriff, so kann durch Drehen der Schraube der Eingriff bewirkt werden.
Am hinteren Ende sind die Rohrstutzen 5 über ein Joch 17 miteinander verbunden,
das kammerartig geformt und nach vorn durch eine Anschlagwand 18 abgeschlossen ist. Die Rohrstutzen-Wandungen laufen hier nach unten in Stützwänden 19 aus. Die
Anschlagwand 18 hat zum vorderen Ende des Rohrstutzens einen Abstand 1 für eine freie Länge der Rohre. Dieser Abstand 1 ist gleich oder geringfügig kleiner als die
Länge der Hülsen 1 (Fig. l). So kann die aufgezogene Hülse 1 zwischen der Anschlagwand
18 und der Unterlegscheibe 2 klapperfrei gespannt werden.
Ein vergrößert dargestellter Querschnitt einer Federleiste ist in Fig. 5 wiedergegeben.
Die etwa T-förmig geformte Leiste 13 ist über einen werkstoffsparenden Schmalsteg 20 mit der Wandung des Rohrstutzens 5 verbunden. Außerhalb der Gewindegang-Abschnitte
16 dienen die Leistenflansche 21 lediglich zur Führung der Schrauben über die Länge der Rohrstutzen 5.
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Die Teile 1 bis 3 der Sicherungs-Einrichtung werden wie folgt in der Aufbewahrungs-Vorrichtung
abgelegt:
Auf den Rohrstutzen 5 wird die in Fig. 1 gezeigte Hülse 1 vom vorderen Ende her
aufgeschoben und kommt an der Anschlagwand 18 zum Anschlag. Der Außendurchmesser
des Rohrstutzens sollte zur Verminderung der Klappergefahr möglichst gut an den Innendurchmesser der Hülse 1 angepaßt sein, ohne daß die Hülse straff auf dem
Rohrstutzen sitzt; denn sie muß sich leicht auf- und abziehen lassen. Bei aufgezogener
Hülse 1 wird nun die Schraube 3 mit aufgezogener Unterlegscheibe 2 in den
Rohrstutzen 5 eingeführt und gegen den Widerstand der Gewindegang-Abschnitte 16 eingedrückt, bis die Scheibe 2 auf der Hülse 1 sitzt. Damit die Hülse 1 zur Anschlagwand
18 hingespannt ist, wird die Schraube zusätzlich leicht angezogen.
Die Vorrichtung kann im Rahmen der beanspruchten Merkmale abgeändert werden,
ohne daß dadurch der Erfindungsgegenstand verlassen wird. Wesentlich ist bei dieser
Vorrichtung lediglich, daß die Hülsen der Sicherungseinrichtung auf die Rohrstutzen
aufgeschoben und mit den Schrauben auf der Vorrichtung klapperfrei eingspannt werden.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Aufbewahren von Transportsicherungs-Hülsen und -Schrauben an
einer mit einer Wartungsklappe versehenen Waschmaschine mir zur Aufnahme der Hülsen und Schrauben eingerichteten federelastischen Mitteln, dadurch
gekennzeichnet, daß an einem Lagerbock (4) zwei Rohrstutzen (5) angebracht sind, deren Außendurchmesser an den Innendurchmesser der Hülsen angepaßt
ist, und innerhalb der Rohrstutzen an deren Innenwand entlang der Längserstreckung Federleisten (13) angeordnet sind, die einen Zylinderraum mit
einem Durchmesser mindestens gleich dem Nenndurchmesser der Schrauben umschließen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Federleisten (13)
nur am rückwärtigen Ende (15) des Rohrstutzens (5) frei von der Rohrwandung
und federelastisch angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federleisten
(13) am rückwärtigen Ende (15) mit an das Gewinde der Schrauben angepaßten Gewindegang-Abschnitten (16) versehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrstutzen
(5) am vorderen Ende einen Trichter (14) zum Einführen der Sicherungsschrauben besitzen.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohrstutzen (5) an ihren hinteren Enden über ein Joch (17) mit dem Lagerbock (4) verbunden sind.
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6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Rohrstutzen
(5) vom Joch (17) bis zum vorderen Ende kleiner ist als die Länge (1) der Hülsen (1).
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lagerbock (4) an seiner Unterseite mindestens einen Kakenfuß (6) aufweist,
der in einen Schlitz (7) in einer Bodenplatte (8) der Waschmaschine einsetzbar und in einer Raststellung mittels eines federnden Rastlappens festlegbar
ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnase (10)
des Rastlappens (11) so weit hinter dem Rücken des Hakenfußes (6) angeordnet
, ist, daß sie in Montagelage in den Schlitz (7) greift.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federleisten (13) am vorderen Ende nach innen zurückweichend angeschrägt
sind.
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