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DE8814713U1 - Vorrichtung zur Befestigung eines Zahnersatzes an einem menschlichen Kiefer - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung eines Zahnersatzes an einem menschlichen Kiefer

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DE8814713U1
DE8814713U1 DE8814713U DE8814713U DE8814713U1 DE 8814713 U1 DE8814713 U1 DE 8814713U1 DE 8814713 U DE8814713 U DE 8814713U DE 8814713 U DE8814713 U DE 8814713U DE 8814713 U1 DE8814713 U1 DE 8814713U1
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DE
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crown
primary
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anchoring part
primary crown
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DE8814713U
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
    • A61C8/0048Connecting the upper structure to the implant, e.g. bridging bars
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
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  • Dental Prosthetics (AREA)

Description

Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines Zahnersatzes an einem menschlichen Kiefer mit einem in den Kiefer zu implantierenden Implantat und einer den Zahnersatz tragenden Krone.
Es sind Vorrichtungen bekannt, bei denen ein relativ großer Verankerungsteil in den Kieferknochen eines Patienten versenkt wird, nachdem im wesentlichen freihändig eine entsprechende Bohrkavität geschaffen worden ist. Der Verankerungsteil weist eine rauhe Oberfläche und einige Durchbruche auf, an denen das Knochengewebe beim Einheilungsvorgang ansetzen kann, um das Implantat am Knochengewebe festzulegen. Der Zwischenraum zwischen dem Implantat und der dieses umgebenden Spongiosa ist sehr anfällig für Infektionen. Da durch die freihändige Implantationsmethode die Größe dieses Zwischenraumes schwer zu kontrollieren ist, ist dieser Risikofaktor für Infektionen erheblich. Ferner weisen die üblichen Implantate Verankerungsteile mit einem Durchmesser von ca. 4 mm auf, so daß der Einsatzbereich für derartige Implantate von vornherein bei einer geringen Knochenbreite des Kiefers ausgeschlossen ist. Am Implantat wird unter Verwendung von Dietanzscheiben eine Krone mit dem damit verbundenen Zahnersatz festgeschraubt. Die Schraube durchdringt dabei den Zahnersatz und ragt in das Implantat hinein. Die Beechad jung des Zahnersatzes durch die Schraube muß verfüllt werden. Das bedeutet, daß der Zahnersatz am Kiefer unentfernbar festgelegt ist. Er kann mithin nicht herausgenommen und ordnungsgemäß gereinigt werden.
Durch die Kaubewegungen des Patienten kann sich die Schraube, mit der die Krone an dem Implantat festgeschraubt ist, lösen, so daß der Zahnersatz locker wird. Dieser Mangel muß dadurch behoben werden, daß der Zahnersatz an der Stelle der Verschraubung erneut angebohrt wird, damit die Schraube nachgezogen werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die ein sicheres Einheilen des Implantates bei dem Patienten ermöglicht und diesen mit einem dauerhaften, hygienisch einwandfreien und mit hohem Tragekomfort ausgestattenen Zahnersatz zu versehen.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemä&bgr; dadurch gelöst, daß das Implantat an seinem dem Kiefer abgewandten Ende mit einet Kronenträger versehen ist und die daran angeordnete Krone aus zwei Teilen besteht, von denen einer als Primärkrone an dem Kronenträger befestigt ist und der andere Teil als Sekundärkrone an der Primärkrone in definierter Lage festgelegt ist.
Damit ist es möglich, daß zunächst das Implantat in den Kieferknochen des Patienten implantiert wird und dort einheilen kann, bis nach dem Einheilungsprozeß d-e Primärkrone auf das Implantat aufgeschraubt werden kann. Durch eine vollständige Anpassung der Sekundärkrone an die Primärkrone kann die Sekundärkrone auf die Primärkrone aufgeschoben werden und sitzt dort durch eine vorher zu definierende Haftreibung fest. Hierdurch ist es möglich, sowohl das Implantat, als auch die Primär
krone und die Sekundärkrone industriell vorzufertigen, da lediglich die Sekundärkrone mit dem individuell für den Patienten anzufertigenden Zahnersatz verbunden werden muß. Da lediglich die Primärkrone am Implantat festgeschraubt wird, ist auch durch das Aufsetzen der Sekundärkrone und die Verschraubung mit dem Implantat hinreichend geschützt.
Da die Sekundärkrone an der Primärkrone lediglich durch Haftreibung befestigt ist, ist es möglich, den Zahnersatz zu Reinigungszwecken aus dem Mund des Patienten zu entfernen und nach der Reinigung erneut durch Aufsetzen wieder zu befestigen.
Gemäe ?ine; bevorzugten Ausführungsform der Neuerung besteht das Implantat im wesentlichen aus einem zylindrisch bis leicht konisch geformten Verankerungsteil, das mit in seinen Längsrichtungen verlaufenden Riefen versehen ist. Hierdurch wird eine erhebliche Vergrößerung der Oberfläche des Verankerungsteiles herbeigeführt, wodurch es möglich ist, den Dutchmesser des Verankerungsteiles erheblich zu reduzieren. Wegen der Riefen bleibt gleichwohl eine ausreichend große Oberfläche des Verankerungsteile erhalten, um einen sicheren Halt des Verankerungsteils im Knochengewebe, insbesondere in der Songiosa zu gewährleisten. Nach dem Einsetzen des Implantates in die Bohrkavität können dort vornandene Reste von Luft und Blut nach außen abfließen, so daß das insoweit vorhandene Infektionsrisiko nahezu vollständig beseitigt werden kann. Ferner wird vermieden, daß in der Bohrkavi-
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tat beim Einsetzen des Implantates durch einen Stau des Blut und Luft-Gemisches ein Überdruck entsteht, der das Einsetzen behindert.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Neuerung ist das Implantat in seinem der Krone zugewandten Bereich mit einem Ringflansch radial umgeben, der einen den Kieferknochen im Bereich der C vmpacta abschließenden Knochenschlußteil ausbildet. Dieser wird in eine entsprechend angepaßte Versenkung in der Coiupacta eingesetzt, so daß der intr^kapillare Raum zwischen dem Implantat und der Bohrkavität von der Außenwelt abgeschlossen werden kann, wodurch eine Infektion vermieden wird. Dies wird durch die intakte Schleimhaut unterstützt, die sich naturgemäß nach der Implantation über dem Knochenschlußteil des Implantates schließt.
Heitere Einzelheiten der Neuerung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen eine Ausführungsform der Neuerung beispielsweise veranschaulicht ist.
In den Zeichnungen zeigen: Fig. 1 : Ein Implantat in Seitenansicht, Fig. 2 : eine Draufsicht auf ein Implantat gemäß
Figur 1, Fig. 3 : ein Implantat in Seitenansicht gemäß
Figur 1 mit einer daran befestigten Primärkrone,
Fig. 4 : eine Primärkrone in perspektivischer Darstellung in Seitenansicht»
Fig. 5 j eine Draufsicht auf eine Primärkrone gemäß Figur 4,
Fig. fi j eine Druntersicht unter eine Primä'rkrone gemäß Figur 4,
Fig. 7 : eine Sekundärkrone in Seitenansicht/
Fig. 8 t einen Stirnbohrer zur Herstellung einer für ein Implantat gemäß Figur 1 erforderlichen Bohrkavität.
Die Vorrichtung zur Befestigung eines Zahnersatzes besteht im wesentlichen aus einem Implantat 1, das an seinem dem Kiefer abgewandten Ende 2 mit einem Kronenträger 3 versehen ist, an dem eine Krone 4 angeordnet ist, die aus zwei Teilen 5, 6 besteht, von denen einer als Primärkrone 7 und der andere als Sekundärkrone 8 ausgebildet ist. Das implantat 1 besteht im wesentlichen aus einem zylindrisch bis leicht konisch geformten Verankerungsteil 9, das mit in seinen Längsrichtungen verlaufenden Riefen 10 versehen ist. Die Riefen 10 sind radial im wesentlichen gleichmäßig über das Verankerungsteil 9 verteilt. Die Riefen 10 sind vorzugsweise gegenüber der übrigen Oberfläche des Verankerungsteils 9 etwa einen halben Millimeter tief, wobei das Verankerungsteil 9 einen Gesamtdurchmesser von 2,5 bis 3,3 mm aufweist.
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Das Verankerungsteil 9 ist an seinem in einen Kieferknochen hineinragenden Ende 11 mit einer Abrundung 12 versehen. Der Verankerungsteil 9 ist an seiner der Abrundung 12 abgewandten Seite mit einem ihn radial umgebenden Ringflansch 13 versehen. Dieser ist an seiner dem Verankerungsteil 9 zugekehrten Unterseite 14 konisch ausgebildet. An seiner der Unterseite 14 angewandten Überseite des Ringflansches 13 ist der Kronenträger 3 angeordnet, der im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist. Der Kronenträger 3 ist mit einer Gewindebohrung 15 versehen, die ihn im Bereich seiner Längsachse durchdringt. Dip Gewindebohrung 15 ragt in das Verankerungsteil 9 hinein.
Der Kronenträger 3 weist an seiner dem Ringflansch 13 ab* gewandten Seite 16 eine die Primärkrone 7 abstützende Stützfläche 17 auf. Er ist im Bereich der Stützfläche 17 mit zwei Sacklöchern 18, 19 versehen, die benachbart der Gewindebohrung 15 angeordnet sind. An dem Kronenträger 3 ist die PriiPÜrkrone ? befestigt. Diese weist eine der Stützfläche 17 angepaßte Auflagerfläche 20 auf. In einer der Auflagerfläche abgewandten Richtung verjüngt sich die Primärkrone 7 geringfügig konisch. An der Auflagerflache 20 der Primärkrone 7 sind Führungsstifte 21, 22 vorgesehen, die formschlüssig in die Sacklöcher 18, 19 des Kronenträgers 3 hineinragen. Die Primärkrone 7 ist mit einer auf die Gewindebohrung 15 des Kronenträgers 3 ausgerichteten Bohrung 23 versehen, durch die eine die Primärkrone 7 mit dem Kronenträger 3 verspannende Spannschraube 24 hindurchragt. Die Spannschraube 24 ist mit
einem Kopf 25 versehen, der in einer Versenkung 26 der Primärkrone 7 angeordnet ist.
Die Primärkrone 7 ist im Bereich ihrer Mantelfläche 27 mit einer Führungsnut 2B versehen, die im wesentlichen in gleichen Richtungen wie die Spannschraube 24 verläuft.
Die Sekundärkrone 8 ist im wesentlichen als eine die Primärkrone 7 umschließende Haube 29 ausgebildet. Ihre Innenflächen 30, 31 sind den Außenflächen 32, 33 der Primärkrone 7 im Sinne einer Haftreibung angepaßt.
Die Sekundärkrone 8 ist im Bereich ihrer konisch verlaufenden Innenmantelfläche 34 mit einem Führungssteg 35 versehen, der der Führungsnut 28 der Primärkrone 7 angepaßt ist und dieser parallel verläuft. Der Führungssteg 35 und die Führungsnut 28 sind als Geschiebe im Sinne einer gleitenden, die Sekundärkrone 8 in einer definierten Lage zur Primärkrone 7 festliegenden Lagerung ausgebildet. Die Sekundärkrone 8 ist im Bereich ihrer dem Ringflansch 13 zugekehrten Öffnung mit Retentionskerben 36 versehen, an denen ein mit der Sekundärkrone 8 verbundener Zahnersatz 37 befestigt ist. Der Führungssteg 35 ist aktivierbar im Sinne einer Erweiterung oder Verengung, um die Haftreibung der Sekundärkrone 8 gegenüber der Primarkrone 7 zu verändern.
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Zur Herstellung einer Implantationskavität ist ein Stirnbohrer 38 vorgesehen, dessen Bohrkrone 39 der Form und den Abmessungen des Verankerungsteiles 9 angepaßt ist. Der Stirnbohrer 38 ist mit einem Frästeller 40 versehen» dessen Abmessungen dem Ringflansch 13 angepaßt sind.
Die erfindungsgemä'ße Vorrichtung wird wie folgt eingesetzt:
Nachdem mit Hilfe des Stirnbohrers 38 unter Verwendung der Bohrvorrichtung für kieferchirurgische Implantatkavitäten gemäß der deutschen Patentanmeldung P 38 32 823.9 eine von mehreren präzise einander parallel verlaufenden Implantatkavitäten im Kieferknochen eines Patienten gebohrt worden ist und der Frästeller 40 eine Einsenkung in die Compacta geschaffen hat» wird das Implantat 1 mit seinem Verankerungsteil 9 in die Bohrkavität eingesenkt. Etwa dort noch vorhandene Luft- und Blutreste werden durch die Riefen 10 des Verankerungsteils nach außen abgeführt. Der Ringflansch 13 senkt sich in die von dem Frästeller 40 des Stirnbohrers 38 geschaffene Einsekung und bildet dort ein Knochenschlußteil aus. Damit kann die Bohrkavität mit dem darin eingesetzten Verankerungsteil 9 des Implantetes 1 zuverlässig nach außen abgeschlossen und etwaige Infektionen verhindert werden.
Nach dem Einheilen des Implantates 1 in den Kieferknochen hat sich das Zahnfleich mit seiner Schleimhaut über den
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Ringflansch 13 geschoben und das Implantat 1 vollständig gegen die Außenwelt abgeschlossen.
Nach dem Einheilen des Implantates 1 wird auf den Kronenträger 3 die Primärkrone 7 aufgeschraubt. Dabei wird die Primärkrone 7 mit ihrer Auflagerfläche 20 auf die Stützfläche 17 des Kronenträgers 3 aufgebracht und die Führungsstifte 21, 22 der Primärkrone 7 in die Sacklöcher 18, 19 des Kronenträgers 3 eingesenkt. Durch die Bohrung 23 wird die Spannschraube 24 in die Gewindebohrung 15 des Kronenträgers 3 und des Verankerungsteiles 9 hineingeschraubt, bis der Kopf 25 der Spannschraube 24 vollständig in der Versenkung 26 festgespannt ist. Durch die in den Sacklöchern 18, 19 ruhenden Führungsstifte 21, 22 der Primärkrone 7 in Verbindung mit der Spannschraube 24 ist die Primärkrone 7 absolut sicher gegen Verdrehen gegenüber dem Kronenträger 3 gesichert, so daß durch die Kaubewegungen des Patienten die Spannschraube 24 nicht gelöst werden kann.
Nachdem die Primärkrone 7 am Kronenträger 3 befestigt ist, wird die Sekundärkrone 8 mit dem an ihr befestigten Zahnersatz 37, wie beispielsweise eine Brücke oder ähnlichem aufgeschoben. Dabei kommen die Innenflächen 30, 31 der Sekundärkrone 8 in engen Kontakt mit den Außenflächen 32, 33 der rrimärkrone, so daß zwischen ihnen eine Haftreibung entsteht. Beim Aufschieben der Sekundärkrone 8 auf die Primärkrone 7 wird in der Führungsnut 28 der Primärkrone 7 der an dem Innenmantel 34 der Sekundärkrone 8 vorgesehene Führungssteg 35 im Sinne einer definierten Festlegung der Sekundärkrone 8 auf der Primär-
krone 7 geführt. Hierdurch kann eine präzise und auch nach vielfältigem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Sekundärkrone 8 auf die Primärkrone 7 ein unverändert festsitzender Zahnersatz gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Implantate 1 unter Verwandung der Bohrvorrichtung für kieferchirurgische Impiantatkavitäten nach der deutschen Patentanmeldung P 38 02 789.5 am Kiefer des Patienten befestigt worden sind.

Claims (1)

1. Vorrichtung zur Befestigung eines Zahnersatzes an einem menschlichen Kiefer mit einem in den Kiefer zu implantierenden Implantat und einer den Zahnersatz tragenden Kroner dadurch gekennzeichnet» da&bgr; das Implantat (1) an seiner dem Kiefer abgewandten Ende (2) mit einem Kronenträger (3) versehen ist und die daran angeordnete Krone (4) aus zwei Teilen (5, 6) besteht, von denen einer als Primärkrone (7) an dem Kronenträger (3) befestigt ist und der andere Teil als Sekundärkrone (8) an der Primärkrone (7) in definierter Lage festgelegt ist.
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2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (1) im wesentlichen aus einem zylindrisch bis leicht konisch geformten Verankerungsteil (9) besteht, das mit in seinen Längsrichtungen verlaufenden Riefen (10) versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Riefen (10) im wesentlichen radial gleichmäßig um den Verankerungsteil (9) verteilt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Riefen (10) ca. 1/2 mm tief sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verankerungsteil (9) an seinem in einen Kieferknochen hineinragenden Ende (11) mit einer Abrundung (12) versehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekernzeichnet, daS der Verankerungsteil (9) an seiner der Abrundung (12) abgewandten Seite mit einem ihn radial umgebenden Ringflansch (13) versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringflansch (13) an seiner dem Verankerungsteil (9) zugekehrten Unterseite (14) konisch verläuft.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einer der Unterseite (14) abgewandten Oberseite des Ringflansches (13) der Kronenträger (3) angeordnet ist, der im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekenn- ssichnst, daS dsr KronsntrMger (3) mit einer Gewindebohrung (15) versehen ist, die ihn im Bereich seiner Längsachse durchdringt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekenn-* zeichnet, daß die Gewindebohrung (15) in den Verankerungsteil (9) hineinragt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kronenträger (3) an seiner dem Ringflansch (13) abgewandten Seite (16) eine die Primärkrone (7) abstützende Stützfläche (17) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kronenträger (3) im Bereich seiner Stützfläche (17) zwei Sacklöcher (18, 19) aufweist, die benachbart der Gewindebohrung (15) angeordnet sind.
1?» Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Kronenträger (3) die Primärkrone (7) befestigt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Primärkrone (7) eine der Stützfläche (17) angepaßte Auflagerfläche (20) aufweist und in einer dieser abgewandten Richtung geringfügig konisch verjüngt ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet» daß an der Auflagerfläche (20) der Primärkrone (7) Führungsstifte (21, 22) vorgesehen sind, die formschlüssig in die Sacklöcher (18, 19) des Kronenträgers (3) hineinragen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Primärkrone (7) mit einer auf die Gewindebohrung (15) des Kronenträgers (3) ausgerichteten Bohrung (23) versehen ist, durch die eine die Primärkrone (7) mit dem Kronenträger (3) verspannende Spannschraube (24) hindurchragt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannschraube (24/ mit einem Kopf (25) versehen ist, der in einer Versenkung (26) der Primärkrone (7) angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Primärkrone (7) im Bereich ihrer Mantelfläche (27) mit einer Führungsnut (28) versehen ist, die im wesentlichen in gleichen Richtungen wie die Spannschraube (24) verläuft.
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13. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Sekundärkrone (8) als eine die Primärkrone (7) umschließende Haube (29) ausgebildet ist, deren innenflächen (30, 31) den Außenflächen (32, 33) der Primärkrone (7) angepaßt sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenflächen (30, 31) der Sekundärkrone (8) den Außenflächen (32, 33) der Primärkrone (7) im Sinne einer Haftreibung angepaßt sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Sekundärkrone (8) im Bereich einer konisch verlaufenden Innenfläche (34) einen Führungssteg (35) aufweist, der der Führungsnut (28) der Primärkrone (7) angepaßt ist und dieser parallel verläuft.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungssteg (35) und die Führungsnut (28) als Geschiebe im Sinne einer gleitenden, die sekundärkrone te) in einer definierten Lage zur Primärkrone (7) festlegenden Lagerung ausgebildet sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungssteg (35) im Sinne einer Veränderung der Haftreibung der Sekundärkrone (8) gegenüber der Primärkrone (7) aktivierbar ausgebil det ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Sekundärkrone (8) an ihren der
Primärkrone (7) abgewandten Außenflächen mit dem
Zahnersatz (37), wie zum Beispiel einem künstlichen Zahn, einer Brücke o.a. verbindbar ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnersatz (37) an den Retentionskerben (36) befestigbar ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stirnbohrer (38) vorgesehen ist,
dessen Abmessungen dem Verankerungsteil (9) und dem Ringflansch (13) angepaßt sind.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Stirnbohrer (38) eine Bohrkrone aufweist,
deren Form und Abmessungen dem Verankerungsteil
angepaßt sind.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 und 2/ dadurch gekennzeichnet, daß der Stirnbohrer (38) einen Fräst eller (40) aufweist, dessen Form und Abmessungen dem Ringflansch (13) entsprechen.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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