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Behälter, insbesondere Kiste
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter,
insbesondere auf eine Kiste oder einen kistenartigen Behälter, bei welchem beispielsweise
aus Sperrholz hergestellteTafeln, welche die Vorderseite, den Boden, die Rückseite
und in den meisten Fällen auch den Deckel des Behälters bilden, an ihren Enden verbunden
und drehbar aneinandergelenkt sind, so daß sie ein rechteckiges Faltstück bilden,
wobei die gelenkige Verbindung durch zwei metallische, im Querschnitt winkelförmige
Verbindungsstreifen erfolgt, welche einen an den Tafeln befestigten Hauptteil und
Flanschteile besitzen, die parallel zu, aber in einem Abstand von den Endkanten
der Tafeln liegen, so daß längs der gegenüberliegenden Kanten des Faltstückes zwei
Kanäle gebildet werden, welche geeignet sind, die Ränder der Stirnglieder oder Stirnwände
des Behälters aufzunehmen, wenn das Faltstück in Behälterform zusammengebogen ist
und die Stirnwände hinzugefügt sind, um die Stirnseiten des Behälters zu bildern.
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Die Metallverbindungsstreifen können an den Tafeln des Faltstückes
mit Hilfe von Zähnen befestigt sein, die mit den Streifen aus einem Stück bestehen,
oder die Verbindung kann durch Drahtheftung oder durch Vernietung oder auf andere
Weise erfolgen.
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Wenn beladene Behälter oder Kisten dieser Art einer unsorgfältigen
Behandlung und heftigen Stößen unterworfen werden, besteht die Gefahr, daß die Seiten
oder der Boden oder der Deckel sich einbeulen oder ausbauchen und daß die Kantenverbindungsstreifen
von den Kanten der Stirnwände des Behälters abspringen oder sich federnd abbiegen,
so daß die
Stirnwände aus den Kanälen, in denen sie gelagert sind,
heraustreten.
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Ein wesentlicher Gegenstand der Erfindung besteht darin, daß bei
einem Behälter der in Rede stehenden Art Mittel vorgesehen werden, durch welche
die Flansche der Metallverbindungsstreifen an gegenüberliegenden Kanten der Stirnwände
des Behälters zwischen den Ecken des Behälters miteinander verankert werden, so
daß sie sich auch unter harten Beanspruchungen nicht mehr voneinander weg bewegen
können.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung besteht darin, die Stirnwände
des Behälters an einer oder an mehreren Kanten direkt an den Flanschen, hinter denen
sie gelagert sind, durch Verankerungsmittel zu -verankern, welche von der Stirnwand
getragen werden.
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Gemäß einem Merkmal der Erfindung trägt das -Stirnglied oder die
Stirnwand eines Behälters oder einer Kiste der in Rede stehenden Art nahe an gegenüberliegenden
Kanten, vorzugsweise nahe an sämtlichen vier Kanten, Mittel, welche in den Metallflansch
eingreifen können, hinter welchem die Kante der Stirnwand liegt, und welche gleichermaßen
mit der Außenseite des Flansches in Eingriff kommen und den Flansch fest gegen eine
von der Fläche der 'Stirnwand weg gerichtete Bewegung halten können, so daß nicht
nur jegliche Relativbewegung zwischen der Stirnwand und dem Flansch in einer in
der Ebene der Stirnwand verlaufenden Richtung, sondern auch in einer senkrecht zu
der Stirnwand stehenden Richtung verhindert wird.
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Die von der Stirnwand getragenen Mittel können aus einer Platte aus
Blech bestehen, die nahe der Kante oder Kanten der Stirnwand mit Hilfe von Zähnen
befestigt ist, die mit der Metallplatte aus einem Stück bestehend gebildet sind,
oder die mittelsDrahtheftung oder durch andere geeignete Mittel befestigt ist. Alternativ
hierzu kann sich auch ein einziger Metallblechstreifen quer über die Stirnwand erstrecken
und an derselben durch geeignete Mittel befestigt sein.
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Wo getrennte Flanscheingriffsmittel an gegenüberliegenden Kanten
der Stirnwand befestigt sind oder wo ein einziges Flanscheingriffsmittel sich quer
über die Stirnwand erstreckt und mit den Flanschen zwischen ihren Enden an entgegengesetzten
Seiten des Behälters in Eingriff kommt, werden die Flansche miteinander verankert,
so daß sie sich nicht voneinander weg bewegen können.
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Das Flanscheingriffsmittel, welches von dem Stirnglied oder der Stirnwand
des Behälters getragen wird, besteht gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aus
einer Metallplatte, die einen nach außen gerichteten Grat besitzt, welcher mit einem
an der Innenseite des Flansches gebildeten Absatz in Eingriff kommen kann, und das
Mittel, welches mit der Außenseite des Flansches in Eingriff kommen und dasselbe
gegen eine von der Fläche der Stirnwand weg gerichtete Bewegung festhalten soll,
besteht aus einer Lasche, die von der Metallplatte über die freie Kante des Flansches
hinausragt und auf die Außenseite des Flansches heruntergebogen werden kann. Die
Lasche kann aus dem Metall gebildet sein, welches abgebogen wird, um zwei in Abständen
voneinander stehende Zinken oder Zähne an der Platte zu bilden, durch welche die
Platte an der Stirnwand befestigt wird.
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Der an der Innenseite des Flansches gebildete Absatz oder Vorsprung
kann die Form einer Rippe oder einer Welle oder Falte haben, welche längs des Flansches
verläuft, um letzteren zu versteifen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird eine Lasche,
die von der Platte aus der Stirnwand gebildet wird und sich von der Stirnwand in
der Ebene der letzteren hinweg erstreckt, durch einen Schlitz hindurchgeführt, der
in dem Metallverbindungsstreifen nahe dem Flanschfuß angeordnet ist. Diese durch
den Schlitz gesteckte Lasche kann auf die Außenseite des Flansches umgebogen werden
und dient auf diese Weise gleichzeitig zwei Zwecken, nämlich zum Halten des Flansches
gegen eine Bewegung relativ zu der Stirnwand entweder in der Ebene der letzteren
oder senkrecht dazu. Bei beiden Ausführungsformen der Erfindung wird der Flansch
zwischen dem Körper der Platte auf der Stirnwand und einem Teil derselben eingespannt,
welcher auf die Außenseite des Flansches umgebogen werden kann und letzteren eng
an der Platte festhält.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen
beispielsweise veranschaulicht, und zwar zeigt Fig. I schaubildlich ein Faltstück,
wie es bei Behältern oder Kisten der in Rede stehenden Art verwendet wird, in flach
gestreckter Lage; Fig. X zeigt schaubildlich das Faltstück hochgefaltet, wobei eine
Stirnwand eingefügt ist und die andere Stirnwand in teilweise emgefügter Stellung
dargestellt ist;-Fig. 3 zeigt schaubildlich einen Teil eines Behälters gemäß der
Erfindung, wobei eine Stirnwand an ihrem Platz ist, aber der Deckel des Behälters
noch offen ist; Fig. 4 ist eine ähnliche Darstellung eines Behälters gemäß der Erfindung,
wobei aber der Deckel geschlossen, jedoch noch nicht befestigt ist, und wobei die
Flanscheingriffsmittel von denjenigen gemäß Fig. 3 verschieden sind; Fig. 5 ist
eine ähnliche Darstellung eines Behälters wie in Fig. 4, wobei aber der Deckel befestigt
ist, und wobei Flanscheingriffsmittel vorgesehen sind, die sich in einem Stück quer
über die Stirnwand des Behälters erstrecken; Fig. 6 zeigt in schaubildlicher Darstellung
das in Eig; 3 vorgesehene Flanscheingriffsmittel; Fig. 7 zeigt im Querschnitt einen
Teil der Stirnwand des Behälters, welcher ein Flanscheingriffsmittel trägt, und
einen Teil des Behälterfaltstückes des Flansches, mit welchem die Stirnwand zusammengefügt
werden soll; Fig. 8 zeigt im Querschnitt die in Fig. 6 und 7 getrennt dargestellten
Teile in verriegelter Eingriffsstellung.
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Das Faltstück oder der Faltzuschnitt, welcher in Fig. 1 gezeigt ist,
besitzt in bekannter Weise vier Tafeln A, B, C, D aus Sperrholz, welche die Vorderseite,
den Boden, die Rückseite und den Deckel eines Behälters bilden können. Diese Tafeln
sind gelenkig miteinander verbunden mit Hilfe von im Querschnitt rechtwinkligen
Metallstreifen, deren Hauptteile E,E
mit ihren Enden durch Drahtheftungen
F, F befestigt sind. Die Flanschteile G, G der Metallstreifen sind von den Stirnkanten
der Tafeln in einem Abstand gehalten, so daß Kanäle (Fig. 7) gebildet werden, welche
die Stirnwände des Behälters aufnehmen, wenn das Faltstück in Behälterform hochgebogen
ist.
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Bei den in den Figuren veranschaulichten Metallstreifen sind die
Flansche G in an sich bekannter Weise mit Längsversteifungswellen G1 versehen, die
eine Einbuchtung oder Vertiefung an den Innenflächen der Flansche bilden (s. Fig.
7).
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Wenn dieses Faltstück hochgebogen wird, wie aus Fig. 2 ersichtlich
ist, ist es bereit zur Aufnahme der Stirnglieder oder Stirnwände H des Behälters.
An den Stirnwänden sind Flanscheingriffsmittel 1,1 I befestigt, welche bei den in
Fig. 2 und 3 veranschaulichten Anordnungen die in Fig. 6 und 7 in vergrößertem Maßstab
gezeigte Form besitzen. Diese Flanscheingriffsmittel bestehen aus einer Metallblechplatte,
welche rückwärts vorstehende Zinken K besitzt, die durch die Stirnwand H durchgestochen
und umgenietet werden können, um die Platte sicher an der Stirnwand zu befestigen.
Das Metall aus der Zone zwischen diesen Zinken K bildet eine sich nach vorn erstreckende
Lasche L, und längs dem unteren Teil der Platte ist ein nach außen gerichteter Grat
M angeordnet, welcher unter die darüberliegende Innenfläche der Welle kl des Flansches
(Fig. 7 und 8) greifen kann. Man sieht, daß die ineinandergreifenden Flächen der
Teile M und G1 in Ebenen liegen, welche im wesentlichen in rechten Winkeln zu der
Ebene der Stirnwand H stehen.
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Wenn die Stirnwand H aus ihrer in Fig. 2 dargestellten Lage weiter
heruntergestoßen wird, greifen die GrateM in die Brillen oder Einbuchtungen G1 der
vertikalen Flanschteile in dem Vorderteil A und dem Hinterteil C des Behälters ein
und gleiten in denselben in Längsrichtung, wobei sie die Teile A, C gegen jede Bewegung
nach auswärts festhalten. In diesem Stadium erfüllen die Flanscheingriffsmittel
daher dieselbe Aufgabe wie die Laschenplatten bei anderen Behältern der in Rede
stehenden Art, welche an der Innenseite der Stirnwand des Behälters angeordnet sind
und hinter die Ränder der vorderen und der rückwärtigen Tafeln des Behälters greifen,
wie dies beispielsweise in der britischen Patentschrift 40I 660 beschrieben ist,
und durch die Einrichtung gemäß der Erfindung werden diese früher vorgeschlagenen
Vorrichtungen überflüssig.
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Wenn die Stirnwand den Bodenflanschteil des Behälters erreicht, genügt
ein Schub oder Druck oder ein leichter Stoß, damit der Flansch nach außen federt
und dem Grat M des unteren Flanscheingriffsmittels ermöglicht, die Kante des Flansches
zu überschreiten und in die Ausbuchtung oder Welle G' in dem Bodenflansch einzutreten.
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Wenn der Behälter gefüllt ist, wird der Deckel heruntergedrückt,
und das obere Flanscheingriffsmittel wird mit dem Deckelflanschteil in Eingriff
gebracht, indem letzterer in der soeben beschriebenen Weise federnd abgedrückt wird.
Die Enden der Verbindungsstreifen werden sodann miteinander in Eingriff gebracht
und verriegelt, und zwar mit Hilfe von Zungen und Schlitzen in an sich bekannter
Weise, wie in Fig. 5 angedeutet ist.
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Das vorstehend beschriebene Verfahren, gemäß welchem die Flanschteile
mit Metallfittings auf den Rändern der Stirnwände in Eingriff gebracht werden, ist
nicht wesentlich verschieden von bekannten Verfahren, welche bei Behältern oder
Kisten mit Metallbindungen angewendet werden, wobei nach außen gerichtete Teile
von an den Rändern der Stirnwände befestigten Platten hinter einwärts gerichtete
Teile der Flansche von Metallverbindungsstreifen eingreifen.
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Aber dieser Eingriff der Teile bei den bekannten Einrichtungen ist
für sich allein nicht ausreichend, um den Behälter gegen ein Aufbrechen durch harte
Stöße zu sichern, welche bewirken, daß die im Eingriff befindlichen Teile sich lösen,
und es ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung, daß die im Eingriff befindlichen
Teile in der oben beschriebenen Weise in ihrer Eingriffslage verriegelt werden.
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Dies wird bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 2 und 6 bis 8 durch
die sich vorwärts erstreckenden Laschen L an den Platten I erreicht, welche beispielsweise
durch Hammerschläge auf die Außenseite der Flanschteile G heruntergebogen werden,
wie deutlich im Schnitt aus Fig. 8 ersichtlich ist. Das Stirnglied oder die Stirnwand
H wird auf diese Weise nicht nur sicher gegen eine Herauslösung aus den Kanälen
zwischen den Flanschteilen und den Tafelkanten festgehalten, sondern der Flanschteil
selbst wird ebenfalls durch die Lasche L dicht an der Platte I festgehalten, und
die ineinander eingreifenden Teile werden an einer Lösung gehindert, und die Stirnwand
des Behälters ist auf diese Weise mit dem Flansch verankert.
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Die Laschen L können vorteilhaft so bemessen sein, daß ihre Enden
in heruntergebogener Stellung unter den schulterartigen Vorsprüngen der Welle G1
liegen, so daß keine Gefahr besteht, daß Bedienungspersonen, welche mit den bepackten
Behältern hantieren, dadurch verletzt werden.
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Gemäß der abgeänderten Ausführungsform der Flanscheingriffsmittel,
welche in Fig. 4 gezeigt ist, ist der Hauptteil der Bindestreifen mit Schlitzen
versehen, wie bei N, N angedeutet ist, und die vier Platten 0 auf der Stirnwand
sind derart angeordnet, daß sie durch diese Schlitze hindurch- und herausragen.
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Das Faltstück A, B, C, D wird in diesem Fall sozusagen rund um die
Stirnwände herum gefaltet, anstatt daß letztere, wie gemäß Fig. 2, durch eine Gleitbewegung
in ihre Stellung gebracht werden. Die sich über die Kanten der Stirnwand hinaus
erstreckenden -Platten 0 erfüllen hier eine doppelte Funktion, da ein Abschnitt
dieser Teile unter die Basis des Flanschteiles greift und die Stirnwand gegen eine
Entfernung aus ihren Haltekanälen festhält, während der jenseitige Abschnitt auf
die Außenseite des Flansches gebogen wird und den letzteren fest an der Platte hält.
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Bei dieser Anordnung wird daher derselbe Zweck erreicht wie mit der
Anordnung gemäß den oben beschriebenen Figuren.
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Bei der Ausführungsforrn gemäß Fig. 5 sind die gegenüberliegend angeordneten
Flanscheingriffsmittel aus einem Stück gefertigt, wobei sich die Platten 0 quer
über die Stirnwand erstrecken.
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In den Fig. 4 und 5 ist beispielsweise gezeigt, wie die Flanscheingriffsplatten
durch Drahtheftung auf den Stirnwänden H des Behälters befestigt sind.
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Selbstverständlich kann auch mehr als ein Flanscheingriffsorgan mit
jedem Flanschteil zum Eingriff gebracht werden, wenn die Größe des Behälters oder
das Gewicht des Inhalts dies wünschenswert erscheinen läßt. Andererseits ist es
auch nicht immer notwendig, daß die Flanscheingriffsmittel an allen vier Seiten
der Stirnglieder oder Stirnwände des Behälters vorgesehen sind.
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Aus vorstehendem ist ersichtlich, daß, wenn getrennte Flanscheingriffsmittel
an gegenüberliegenden Seiten der Stirnwand, beispielsweise oben und unten, befestigt
sind, die gegenüberliegenden Flanschteile, mit denen sie im Eingriff stehen, an
den Eingriffsstellen miteinander verankert und gegen eine Bewegung voneinander weg
gesichert sind, und. dasselbe wird natürlich erreicht, wenn die Flanscheingriffsmittel
sich in einem einzigen Stück von Flansch zu Flansch erstrecken.