DE874415C - Geteilte Radfelge, insbesondere fuer luftgefuellte Gummibereifungen - Google Patents
Geteilte Radfelge, insbesondere fuer luftgefuellte GummibereifungenInfo
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- DE874415C DE874415C DEV2703A DEV0002703A DE874415C DE 874415 C DE874415 C DE 874415C DE V2703 A DEV2703 A DE V2703A DE V0002703 A DEV0002703 A DE V0002703A DE 874415 C DE874415 C DE 874415C
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B60B25/00—Rims built-up of several main parts ; Locking means for the rim parts
- B60B25/04—Rims with dismountable flange rings, seat rings, or lock rings
- B60B25/14—Locking means for flange rings or seat rings
- B60B25/16—Arrangement of bayonet catches
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Description
- Geteilte Radfelge, insbesondere für luftgefüllte Gummibereifungen Die Erfindung bezieht sich auf eine Radfelge, die insbesondere für luftgefüllte Gummibereifungen Anwendung findet, und bezweckt, den Aufbau der Felge so zu gestalten, daß das Abnehmen bzw. Auswechseln von Decke und Schlauch ohne, Benutzung besonderer Werkzeuge in kürzester Zeit und ohne genauere Sachkenntnis durchgeführt werden kann.
- Bekanntlich verursacht das Auswechseln der Bereifung vielfach einen unerwünschten Zeitverlust und zwingt häufig zu einem unvorhergesehenen Kostenund, Kraftaufwand.
- Um diese Mängel zu beheben, ist es bekannt, den Aufbau der. Felgen aus mehreren Einzelteilen vorzunehmen und die letzteren mittels Federgliedern zusammenzuhalten. So wurde beispielsweise empfohlen, das Felgenbett mit dem mit ihm zu verbindenden vorderen Teil des Radkörpers an ihren Stoßstellen längs des Radkranzes mit konischen Ansätzen auszurüsten und dieselben unter Anwendung von Federgliedern sowie von Keilstücken und Stiften zusammenzuhalten. Eine andere Ausführung besteht darin, die Felge aus zwei oder mehreren Ringscheiben aufzubauen, deren einzelne Segmente nach dem Aufschieben des Reifens mittels eines mit Zapfen versehenen Federringes in der Felge befestigt werden können.
- Es hat sich jedoch gezeigt, daß auch derartige aus mehreren Einzelteilen bestehende Felgen die gestellte Aufgabe nicht vollauf zu lösen vermögen, weil das Einsetzen. der Federglieder die Anschaffung von Spezialwerkzeugen erforderlich macht und einen vielfach mühevollen Kraftaufwand bedingt, so daß ein nicht unerheblicher Zeitverlust mit in Kauf genommen werden muß, wenn ein Reifenwechsel vorgenommen werden soll.
- Erfindungsgemäß werden diese Nachteile dadurch behöben, daß die Felge-aus nur drei Einzelteilen zusammengesetzt ist und daß der Radkörper und das Felgenbett mit dem einen Felgenhorn aus einem einzigen Stück bestehen. Die Einzelteile besitzen. dabei vorzugsweise die Form von Scheiben oder Ringen und werden mit Bajonettverbindung zusammengehalten und -verriegelt. Die Verriegelung ist dabei so gestaltet, daB nur eine Verdrehung eines Ringes um wenige Grad genügt; um den gesamten Verschluß der drei Felgenteile zu lösen bzw. wieder herzustellen.
- Die Erfindung, ist in Form eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung veranschaulicht.
- Abb. i zeigt einen Querschnitt durch die Felge; wobei der untere Teil in der Darstellung den Querschnitt erkennen läßt; der gegenüber der Darstellung des oberen Teiles um. einige Grad verschoben ist; Abb. 2 ist eine Ansicht auf die Vorderseite der Radfelge bei abgenommener Radkappe.
- Die erfindungsgemäße Felge besteht aus dem Felgenbett a, das mit dem Radkörper a1 aus einem Stück hergestellt ist, ferner aus :einem Vorderteil; der sogenannten Deckplatte b, und einer innenliegenden, mit Löchern versehenen Scheibe, dem Verschlußring c. Die Vorderseite des Radkörpers a1 ist mit Wülsten versehen. Entsprechend ausgebildete Wülste besitzt der äußere Ring b. Indem die beiden Teile a1 und b mit ihren Wülsten aufeinander zu liegen kommen, ist eine sichere Auflage der beiden Teile gegeneinander gewährleistet. Der als Deckplatte dienende vordere Teil b der Felge weist in der Nähe seines äußeren und gegebenenfalls inneren Randes eine Anzahl Abbiegungen auf, die zweckmäßig durch Ausstanzen gewonnen und aus der Ringebene herausgepreßt oder -gedrückt werden können. Diese Haltenocken d greifen durch schlitzartige Öffnungen e des Felgenbettes a und des Verschlußringes c. Die Deckplatte bzw. der äußere Ring b ist am Rande als Felgenhorn ausgebildet. Das andere Felgenhorn wird durch das U-förmig umgebogene Ende des Felgenbettes a gebildet.
- Die Radkappe f findet auf dem offenen Außenrand der Abdeckseheibe b ihren Halt: Um das Anbringen der Kappe zu erleichtern und einen festen Sitz zu gewährleisten, ist ihr Bund g eingerollt. Die Radkappe kann leicht entfernt werden, indem unter Zuhilfenahme eines Schraubenziehers öd. dgl. Werkzeuges in die an der Außenseite der Abdeckscheibe b befindlichen Aussparungen h hinter die Einrollung des Kappenrändes eingegriffen und durch einen Hebeldruck die Kappe aus ihrer Halterung gelöst wird.
- Um die Felge auseinanderzunehmen, beispielsweise zwecks Auswechselns der Bereifung, wird das abgenommene und von der Radkappe f befreite Rad auf seine Vorderseite gelegt. Durch eine kurze Drehung nach links oder rechts wird alsdann der Verschlußring- c abgenommen. Felgenbett a und Deckplatte b werden auf diese Weise frei, so daß Decke und Schlauch vom Felgenbett leicht abgezogen und durch eine neue Bereifung ersetzt werden können. Nachdem die letztere auf das Felgenbett a aufgebracht worden ist; wird die Deckplatte b vorgelegt und der Verschlußring c so aufgesetzt, daß die Verschlußnocken d der Deckplatte durch die schlitzartigen Öffnungen e des Felgenbettes a und des Verschlußringes c durchgreifen. Ein Verdrehen des letzteren um einen geringen Weg führt zur Verriegelung der drei Felgenteile miteinander. Zur Sicherung der letzteren dienen die Halteschrauben, mit welchen das Rad mit der Bremstrommel verbunden wird. Alsdann wird die Radkappe f aufgesetzt.
- Die erfindungsgemäße Durchbildung der Felge hat vor allem auch den Vorteil, daß keine besonderen Verspannungen der Decke eintreten können und damit auf die Anordnung des an sich allgemein üblichen Tiefbettes verzichtet werden kann.
- Als Werkstoff für die Herstellung der Felgenteile und der Kappe hat sich Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder eine Legierung desselben, als recht vorteilhaft erwiesen. Auch zur Herstellung der Radkappe sind Aluminiumlegierungen deshalb besonders brauchbar, weil sie sowohl den mechanischen Beanspruchungen Rechnung tragen als auch gestatten, ein anodisches Polieren und Einfärben anzuwenden.
Claims (2)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Geteilte Radfelge; insbesondere für luftgefüllte Gummibereifungen von Fahrzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß der Radkörper (a1) und das Felgenbett (a) mit einem Felgenhorn aus einem einzigen Stück bestehen.
- 2. Geteilte Radfelge nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Radkörper (a1) zwei Einzelteile (b, c) in Form von Scheiben bzw: Ringen sitzen, die durch bajonettartig verriegelte Nocken (d) zusammengehalten und gesichert sind 3: Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Verriegelung dienenden Haltenocken (d) aus der Scheibenebene der Deckplatte (b) durch Stanzen und Herausbiegen oder Herausdrücken hergestellt sind. q.. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (d) durch schlitzartige Öffnungen (e) des Felgenbettes (a) und des Verschlußringes (c) ragen und durch Drehen des letzteren 'in Eingriff kommen. 5. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis q., dadurch gekennzeichnet, däß die Verriegelung durch Schraubenverbindungen des Felgenbettes (a) und des Verschlußringes (c) mit der Radnabe oder der Bremstrommel gesichert ist. 6. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (b) zur Aufnahme der Radkappe (f) dient, wobei die letztere in den offenen Außenrand der ersteren federnd eingreift. 7. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis 6; dadurch gekennzeichnet, daß die Radkappe (f) das ganze Rad abdeckt und einen eingerollten Rand (g) aufweist, B. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (b) eine oder mehrere Aussparungen (h) an ihrem Rand aufweist. , g. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung der Einzelteile (a, b, c) und der Kappe (f) Leichtmetall, vorzugsweise Aluminium bzw. Legierungen desselben, Verwendung findet. io. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis g, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite des Radkörpers (a1) Wülste hat, in denen der äußere Ring (b) der Felge mit seinen gleichen Wülsten aufliegt. ii. Geteilte Radfelge nach den Ansprüchen i bis io, dadurch gekennzeichnet, daß das Felgenhorn des Felgenbettes (a) einen U-förmig geschlossenen Ring darstellt. Angezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 78221i.
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1950
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