DE8608062U1 - Hafte für Blechdächer - Google Patents
Hafte für BlechdächerInfo
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- E04D—ROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
- E04D3/00—Roof covering by making use of flat or curved slabs or stiff sheets
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Description
• ■ ■ K . I 1 . ( I &Egr;
- 3 &bgr;
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Hafte, insbesondere eine Schiebehafte,
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs i.
Solche Haften sind für das Halten von Blechbahnen von Blechdächern,
insbesondere Doppelfalz-Blechdächern^ auf Unterkonstruktionen bekannt. Die einzelnen Blechbahnen des Doppelfalz-Blechdachs
werden durch den Einbau von Haften mit Hilfe von Befestigungsmitteln mit der Unterkonstruktion (Holzschalungen,
Betonflächen) verbunden. Diese Befestigungssysteme, bestehend aus den Haften und den Befestigungsmitteln (Stifte, Nägel,
Schrauben) müssen das Abheben des Blechdachs Von der Unterkonstruktion infolge der Windlast (Sog) dauerhaft verhindern.
Der Einbau von Schiebehaften, längs denen sich die Bleohbahnen
bewegen können, gewährt hierbei die ungehinderte Wärmeausdehnung der Blechbahnen in der Neigungsrichtung des Daches. Für
jede Blechbahn ist außerdem mindestens eine feste Hafte einzubau-^
en, die eirr unzulässiges Abrutschen der Blechbahnen verhindert.
Die auf die Blechbahnen wirkende Windlast (Sog) wird über den Stehfalz, mit dem benachbarte Blechbahnen miteinander verbunden
sind, auf die Haften übertragen und über deren Befestigungsmittel in die Unterkonstruktion eingeleitet. Der Stehfalz der
Blechbahnen wirkt hierbei zwischen den Haften statisch als Träger. Der gegenseitige Abstand der Haften richtet sich nach
der Größe der auftretenden Windlast, der Breite der Blechbahnen und nach den zulässigen Auszugswiderstandswerten der aus den
Haften und ihren Befestigungsmitteln bestehenden Befestigungs-
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systeme. Normalerweise soll der gegenseitige Häftenäbstand
50 cm nicht Überschreitens
Bei den bekannten Haften wurden bisher die Löcher für die Befestigungsmittel
(Stifte, Nägel, Schrauben) in der Fläche der Befestigungsschenkel angeordnet. Die Windkraft wirkt jedoch
Über den Stehfalz der Blechbahnen und den dazwischen eingebauten Halteschenkel der Haften auf eine Seitenkante des Befestigungsschenkeü
der Haften. Infolgedessen besteht zwischen der Linie,längs deren die Windkraft eingeleitet . wird, und den
Befestigungspunkten an den Befestigungsschenkeln ein Abstand, der zur Folge hat, daß sich die Befestigungsschenkel der Haften
zwischen den Befestigungspunkten und dem Halteschenkel verformen oder nach oben aufbiegen können. Dies kann zu einem Ausreißen
der Stifte oder Schrauben aus den Befestigungsschenkeln oder zu einem Zerreißen der Haften führen, wodurch das Blechdach
von der Unterkonstruktion abgerissen wird. Normalerweise werden zwei oder drei Befestigungspunkte an den Befestigungsschenkeln vorgesehen, wobei zwei Befestigungspunkte auf einer
Linie parallel zu der Seitenkante des Befestigungsschenkels liegen, über der der Halteschenkel angeordnet ist. Bei Verwendung
von drei Befestigungspunkten liegt der dritte Punkt auf der dieser Seitenkante gegenüberliegenden freien Seite des
Befestigungsschenkeis, sofern er nicht in einer Linie mit den
beiden anderen Befestigungspunkten liegt. Die durch diese Art der Befestigung erzielte Widerstandsfähigkeit der Befestigungssysteme gegen ein Abziehen oder Ausziehen von der Unterkonstruktion
bestimmt die Anzahl der pro laufenden Meter Blechbahn zu verwendenden Haften, also den gegenseitigen Haftenabstand.
Das Anbringen der Haften an der ünterkonstruktion ist arbeitsaufwendig.
Es müssen entweder zwei oder drei Schrauben pro Hafte eingedreht oder zwei oder drei Nägel pro Hafte eingeschlagen
werden. Trotzdem bleibt die Möglichkeit der Verformung oder des Aufbiegens der Befestigungsschenkel der Haften mit der
daraus resultierenden Gefahr des Abreißens des Dachs von der Unterkonstruktion.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrundes die Haften derart
auszubilden, daß die Möglichkeit einer Verformung Oder eines Aufbiegens der Haften unter Windlast vermieden oder zumindest
weitgehend vermindert wird, wobei gleichzeitig nach Möglichkeit die Zahl der Befestigungsstellen pro Hafte und damit der Arbeitsaufwand
beim Anbringen der Haften vermindert werden soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Hafte gemäß Anspruch
1 gelöst.
Durch Anordnung mindestens eines Befestigungslochs im Befestigungisschenkel
unmittelbar unter dem von diesem wegragenden Halteschenkel wird erreicht, daß die über den Halteschenkel
eingeleitete Windlast nicht mehr über einen seitlichen Abstand, sondern unmittelbar nach unten in Verlängerung der Kraftrichtung
der Windlast über mindestens ein Befestigungsmittel in die Unterkonstruktion eingeleitet wird. Die Zugkraft der Windlast
wird also praktisch in einer geraden Linie senkrecht von der Dachoberfläche in die Unterkonstruktion eingeleitet. Da die
Kraftlinie nicht seitlich versetzt oder abgeknickt wird, kann der Befestigungs—schenkel der Hafte nicht verformt oder aufgebogen
werden, so daß die Gefahr des Abreißens des Daches entsprechend vermindert ist. Die erfindungsgemäße Hafte versagt
erst, wenn die zulässige Ausreißkraft des Befestigungsmittels an dem Befestigungs-^schenkel oder an der Unterkonstruktion über=
schritten wird. Diese Kraft kann dureh-geeignete Wahl der Befestigungsmittel
(Spezialschrauben) besonders hoch gehalten werden, so daß man unter Umständen mit einer einzigen Befestigungsstelle
pro Hafte auskommt. Hierdurch wird auch der Arbeitsaufwand
beim Anbringen der Haften vermindert.
Die Unteransprüche kennzeichnen vorteilhaft Weiterbildungen der
Erfindung.
Weitere Vorteile und Einzelheiten aer Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand
der Zeichnung.
Fig. 1 zeigt in Schrägansicht eine bekannte feste Hafte; Fig. 2 zeigt in Schrägansicht eine bekannte Schiebehafte;
Fig. 3 zeigt in Schrägansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen festen Hafte;
Fig. 4 und 5 zeigen in Schrägansicht zwei Ausf ühruivgsbeispiele
einer erfindungsgemäßen Schiebehafte.
Die in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Haften weisen jeweils einen
unteren Befestigungsschenkel 11 auf, der auf eine Unterkonstruktion (Holzschalupg, Betonfläche) zu liegen kommt, sowie einen
sich etwa senkrecht von diesem Befestigungsschenkel 11 weg erstreckenden Halteschenkel 17. Der Halteschenkel 17 ist längs
einer Seitenkante 15 einstückig mit dem Befestigungsschenkel verbunden und etwa senkrecht von diesem nach oben gebogen. Der
Befestigungsschenkel 11 weist zwei oder drei Befestigungslöcher 13 zur Aufnahme nicht dargestellter Befestigungsmittel (Nagel,
Schrauben) auf, mittels deren der Befestigungsschenkel 11 und damit die Hafte an der Unterkonstruktion befestigt wird. Der
nach oben ragende Halteschenkel 17 wird bei den festen Haften gemäß Fig. 1 und 3 zwischen den beiden Stehfalzen benachbarter
Blechbahnen des Dachs mitjeingefalzt und hält dadurch das Dach
auf der Unterkonstruktion fest. Bei den Schiebehaften gemäß den Fig. 2 und 4 sind zusätzlich etwa V-förmig aus Blech gebogene
Halteabschnitte 19 vorgesehen, die in eine Ausnehmung 24
zwischen Befestigungsschenkel und Halteschenkel 17 eingehängt
sind. Die Ausnehmung 24 erstreckt sich längs der Seitenkante 15 des Befestigungsschenkels 11. Die Halteabschnitte 19 werden,
in gleicher Weise wie die Halteschenkel 17 bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1 und 3, zwischen den Stehfalzen benachbarter
Blechbahnen mitjeingefalzt, um das Dach an der Unterkonstruktion
zu halten. Die Ausnehmungen 24 verlaufen in Längsrichtung der Blechbahnen, also in Neigungsrichtung des Daches. Bei Wärmedehnungen
oder WärmeSchrumpfungen der Blechbahnen verschieben
sich mit diesen die Halteabschnitte 19 längs der Ausnehmungen 24.
Bei den bekannten Haften (feste Hafte gemäß Fig. 1 und Sehiebehafte
gemäß Fig. 2) liegen jeweils zwei oder drei Befestigungslöcher 13 in dem Befestigungsschenkel 11 seitlich von dessen
Seitenkante 15, so daß zwischen einer Verbindungslinie der Befestigungslöcher
13 parallel zu der Seitenkante 15 und dieser selbst ein Abstand besteht, der mindestens so groß ist, daß man
an den Löchern 13 die notwendigen Befestigungsmittel (Stifte mit Köpfen, Nägel oder Schrauben) anbringen kann. Wegen dieses
Abstands besteht die zuvor erläuterte Gefahr des Aufbiegens der Befestigungsschenkel 11 und des Ausreißens der Befestigungsmittel
aus diesen.
Bei der erfindungsgemäßen festen Hafte gemäß Fig,. 3 und dev
erfindungsgemäßen Schiebehafte gemäß Fig. 4 ist ein einziges Be.fe s tigungs loch 23 oder ein zusätzliches Befestigungsloch 23
im Befestigungsschenkel 11 im Bereich unter dem von diesem wegragenden Halteschenkel 17 angeordnet. Statt eines einzigen
Befestigungslochs 23 können auf einer Linie unter dem Halteschenkel 17 auch zwei oder mehr Befestigungslöcher 23 nebeneinander
angeordnet sein. Die einzelnen oder mehreren Befestigungslöcher 23 liegen jeweils praktisch auf der Linie der Seitenkante
15 zwischen dem Befestigungsschenkel 11 und dem Halteschenkel 17.
Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, sind die Befestigungslöcher 23 in
einem Befestigungslappen 21 ausgebildet, der an der Seitenkante 15 des Befestigungsschenkels 11 unter dem von diesem nach oben
ragenden Halteschenkel 17 ausgebildet ■ ■■■■£. Um genügend Fläche
zur Aufnahme des Befestigungslochs üj>
&uacgr;&uacgr; bieten und um somit eine genügend große Haltekraft aufbringen zu können, ist; der
Befestigungslappen 21 seitlich Über die Seitenkante 15 des Befestigungsschenkels
11 hinaus vorragend ausgebildet.
Zweckmäßigerweise wird der Befestigungslappen 21 dadurch gebildet,
daß in dem ebenen Blechteil, das nach dem Abbiegen längs der Seitenkante 15 den unteren Befestigungsschenkel 11 und den
oberen Halteschenkel 17 bildet, ein U-förmiger Einschnitt 25 ausgebildet wird, der, wie die Fig. 3 und 4 zeigen, vollständig
innerhalb des Halteschenkels 17 liegt. Beim Aufbiegen des Halteschenkels 17 verbleibt somit der Befestigungslappen 21 als seitliche
Verlängerung des Befestigungsschenkeis 11 in dessen Ebene.
Im Gegensatz hierzu wird bei der bekannten Schiebehafte nach Fig. 2 vor dem Abbiegen des HalteschenkeIs 17 am ebenen Blech
ein Ausschnitt 24 gebildet, in dem also das Blechmaterial vollständig entfernt wird.
Bei den bekannten Haften nach Fig. 1 und 2 ist der Halteschenkel 17 vor dem Einbau senkrecht gegenüber dem Befestigungsschenkel
11 nach oben gebogen. Bei der erfindungsgemäßen Hafte nach den Fig. 3 und 4 kann man dagegen den Halteschenkel 17 zunächst
nur um einen Teil eines rechten Winkels nach oben biegen, dann zunächst den Befestigungsschenkel 11 mittels des Befestigungslochs 23 an der Unterkonstruktion befestigen und erst danach
schließlich den Halteschenkel 17 in die endgültige Stellung etwa rechtwinklig zum Befestigungsschenkel 11 hochbiegen, was auch
durch Anstoßen zwischen den Stehfalzen der beiden zu haltenden Blechbahnen erfolgen kann. Der verschiebbare Halteabschnitt 19
kann nach dem anfänglichen Hochbiegen des Halteschenkels 17 vor dem Anstoßen der seitlichen Blecnfalze eingehängt werden.
Bei den erfindungsgemäßen Haften gemäß den Fig. 3 und 4 sind die in bekannter Weise angeordneten Befestigungslöcher 13 zusätzlich
vorgesehen, aber nicht notwendig. Die Befestigung mittels eines oder mehrerer ßefestigungslöcher 23 auf einer Linie längs
der Seitenkante 15 reieht aus«
Bei einer Schiebehäfte gemäß den Fig. 2 UiId 4 beträgt der maximale
Verschiebeweg durch Wärmebeanspruchungen etwa 5 nun in bei-
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>
Il
den Riehtungerij maximal insgesamt also 10 mm. Selbst wenn sich
der verschiebbare Halteabschnitt 19 gemäß Fig. k in seinen beiden
Extremstellungen befindet 3 erfolgt also immer noch eine
senkrechte Einleitung der Windkraft längs des Halteabschnitts 19 und des Halteschenkels 17 in einer Ebene über das in dem
Befestigungsloch 23 angebrachte, nicht dargestellte Befestigungsmittel in die Unterkonstruktion ohne seitliche Ablenkung der
.Kraftrichtung und damit ohne Gefahr eines Aufbiegens oder Abreißens
der Schiebehafte.
Statt der gezeigten V-Form (Fig. 2 und 4) kann der verschiebbare
Halteabschnitt 19 auch etwa eine C-Form aufweisen, wie in Fig.5
angedeutet. Hier sind auch (statt eines einzigen) zwei ßefestigunsjsl
ocher 23 gemäß der Erfindung vorgesehen, wobei die bekannten Befestigungslöcher 13 im Befestigungsschenkel 11
weggelassen sind.
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Claims (4)
1. Hafte, insbesondere Schiebehafte, zum Halten der Blechbahnen von insbesondere Doppelfalz-Blechdächern auf Unterkonstruktionen,
bestehend aus einem auf der Unterkonstruktion aufliegenden, mit Löchern (13) für Befestigungsmittel versehenen Befestigungsschenkel
(11) und einem etwa senkrecht von diesem an einer Seitenkante (15) wegragenden Halteschenkel (17) für
die Blechbahnen, insbesondere mit einem längs des Halteschenkels (17) verschiebbaren Halteabschnitt (19), dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Befestigungsloch (23) im Befestigungsschenkel (11) unter dem von diesem
wegragenden Halteschenkel (17) angeordnet ist.
2. Hafte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Seitenkante (15) des Befestigungsschenkels (11)
unter dem von diesem wegragenden Halteschenkel (17) ein Befestigungslappen (21) ausgebildet ist, der das Befestigungsloch (23) aufweist.
«LAUS LEHMAhJN ' LlPOWSKYSTRASSE IO HELMUT SCHROETER ' BOCKSOASSE 49
TELEFON! 089-725 2071 · D-8ÖÖÖ MÜNCHEN 70 TEL. Ö7l7i-S69Ö · D-707Ö SCHWAS. CMUND
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3. Hafte nach Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungslappen (21) seitlich über die Seitenkanj
te (15) des Befestigungsschenkeis (11) vorragt.
4. Hafte nach Anspruch 2 oder 33 dadurch gekennzeich
net, daß der Befestigungslappen (21) durch einen U-förmigen
Einschnitt (25) in dem Halteschenkel (17) gebildet ist.
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