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Verfahren zum Herstellen von Zahnbrücken
Die Erfindung betrifft ein
Verfahren zum Herstellen von Zahnbrücken und Bestandteilen der Brücken.
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Bei den bisher üblichen Verfahren zum Herstellen von Zahnbrücken
wurde zunächst von den für die Verankerung der Zahnbrücke noch tauglichen Teilen
des Restgebisses des Patienten, den Wurzel- und/oder Kronenstümpfen, Maß für die
dazu erforderlichen Wurzel- und/oder Kronenkappen genommen. Hierzu wurde mit einer
Drahtschlinge der Umfang des betreffenden Gebißteiles gemessen und danach aus Blech
ein passendes Stück herausgeschnitten, das gerollt und durch Zusammenlöten seiner
Kanten zu einem Ring geformt wurde. Diese angepaßten Ringe erhielten dann Kappen,
und zwar für die Wurzelstümpfe der vorderen Schneide- und Eckzähne flach aufliegende
und für die Wurzelstümpfe der Backenzähne solche mit gestanzten Kauflächen. Die
Ringe und Kappen wurden miteinander verlötet. Schließlich wurden diese Wurzelkappen
und Kronen mit dem sogenannten Brückenkörper verlötet. Bei den Wurzelstiften der
vorderen Zähne wurde ein Wurzelloch in die Krone gebohrt, ein Stift hindurchgesteckt
und mit der Kappe verlötet. Als Werkstoff für solche Brücken benutzte man Gold,
Silberzinn, Silberpalladium, also Edelmetalle, die teuer und heutzutage auch knapp
sind.
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Die Erfindung bezweckt einerseits, das bekannte, bisher übliche Verfahren
zum Herstellen von Zahnbrücken zu vereinfachen, und andererseits, durch Einführung
wohlfeilerer Metalle als Werkstoffe für die Brücken diese auch wesentlich zu verbilligen.
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Hierzu wird ein Verfahren vorgeschlagen, das sich der Erfindung gemäß
dadurch kennzeichnet, daß der Brücken körper im Gießverfahren hergestellt wird und
dabei in die Gießform eingelagerte Vorrichtungen zum Befestigen der Brücke an dem
Restgebiß des Patienten
und Vorrichtungen zum Befestigen der künstlichen
Zähne an dem Brückenkörper mit vergossen werden.
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Die Erfindung sieht für die Durchführung dieses Verfahrens als Werkstoff
für den Guß des Brückenkörpers, die Befestigungsmittel der Brücke am Restgebiß des
Patienten und die Befestigungsmittel der künstlichen Zähne am Brückenkörper vor:
Chromnickelstahl, Reinaluminium und ähnliche unschädliche Metallegierungen.
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Das vorgeschlagene Verfahren läßt sich natürlich auch mit den bisher
üblichen, eingangs erwähnten Edelmetallen durchführen.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß als
Befestigungsglieder fertige, nur nach dem Umfang des Zahnhalses auszuwählende Wurzelkappen
verwendet werden, die z. B. als Stanzkörper aus Blech in genormten Größen hergestellt
sind.
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Durch jahrelange vergleichende Untersuchungen ist nämlich festgestellt
worden, daß die Zahnwurzeln der einzelnen Zahntypen wohl in ihrer Größe, jedoch
selten in ihrer anatomischen Form Unterschiede aufweisen. Man benötigt für jede
einzelne Zahntype nur etwa sechs bis acht Größen von Wurzelkappentypen, die sich
nur im Umfang, und zwar um etwa 1/4 mm unterscheiden, um alle oder nahezu alle vorkommenden
Forderungen bei der Anfertigung von Wurzelkappen als Befestigungsmittel für die
Brücke und deren Brückenkörper am Restgebiß des Patienten befriedigend zu erfüllen.
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Zur Durchführung dieser Verfahren werden Befestigungsvorrichtungen
für die Brücke am Restgebiß und für die künstlichen Zähne am Brückenkörper vorgeschlagen,
die sich erfindungsgemäß dadurch kennzeichnen, daß die Befestigungsvorrichtungen
Mittel aufweisen, welche beim Gießen des Brückenkörpers mit eingegossen werden.
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Weitere Kennzeichen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung,
den Ansprüchen und der Zeichnung.
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In der Zeichnung ist das vorgeschlagene Verfahren in stark vergrößerten,
schaubildlichen Darstellungen in mehreren Verfahrensstufen erläutert.
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Fig. I zeigt das aus der Gießform geschälte Gußstück; Fig. 2 zeigt
eine nahezu fertige Brücke; Fig. 3 bis 6 zeigen Einzelteile einer Brücke; Fig. 6
zeigt eine solche aus Blech gestanzte Wurzelkappe; ihre obere Fläche 2 ist von innen
her durchstoßen, so daß diese Durchstoßungen 3 nach außen gerichtete gezackte Ränder
4 aufweisen. Diese Ränder führen eine verbesserte Verbindung der Wurzelkappe mit
dem später zu gießenden Brückenkörper herbei.
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Solche gezackten oder gezahnten Durchstoßungen können auch noch an
dem Mantel I der Wurzelkappen und der Kronen 5 (Fig. I) vorgesehen sein. Durch die
mittlere Durchstoßung ist ein Wurzelstift gesteckt, dessen unteres Ende 6 zum Befestigen
in der Zahnwurzel dient und dessen oberes, umgebogenes Ende 7 einen Anker darstellt
als weiteres Mittel zur Befestigung der Wurzelkappe am Brückenkörper.
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Bei einem anderen, nicht weiter dargestellten Ausführungsbeispiel
einer Wurzelkappe ist das Loch für den Wurzelstift von außen nach innen durchstoßen
und der nach innen gerichtete Rand mit Gewinde versehen, in welches der Wurzelstift
eingeschraubt wird.
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Da die als Werkstoff zum Herstellen der Brücke vorgeschlagenen Metalle,
insbesondere Chromnickelstahl, schwierig zu bearbeiten sind, sie sind z. B. nicht
löt- und verschweißbar, müssen für die Verankerung der künstlichen Zähne besondere
Hilfsmittel angewandt werden. Ein solches Hilfsmittel besteht in einem dünnen Blättchen
g aus Chromnickelstahl, das eine aus der Ebene des Blättchens vorstehende kastenförmige
Auswölbung hat. Die Wände dieser Wölbung stehen so, daß letztere im Querschnitt
schwalbenschwanzförmig ist. Das Blättchen ist an dem beschliffenen Zahn derart befestigt,
daß seine umgebördelten Ränder seitlich um den Zahn fassen.
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Ist es nötig, einen Wurzelstift zu umgehen, dann wird das Blättchen
so in die Gießform eingesetzt, daß die kastenförmige Auswölbung nach außen weist.
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Beim Vergießen des Blättchens beim Guß des Brückenkörpers füllt dann
das Gießmaterial die Höhlung der Wölbung aus, wodurch eine feste Verbindung durch
diese Art der Verankerung zwischen Blättchen und Brückenkörper herbeigeführt wird.
Fig. I und 2 zeigen solche Blättchen g mit hervortretenden Auswölbungen 10.
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Ist das Umgehen eines Wurzelstiftes nicht nötig, wird das Blättchen
so in die Gußform eingesetzt, daß die kastenförmige Auswölbung nach innen weist
(s. Fig. I bei II). In diesem Fall wird die Auswölbung beim Gießen des Brückenkörpers
vom Material umflossen und liegt nach dem Erstarren in ihm eingebettet.
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Die künstlichen Zähne für diese Blättchen mit den Auswölbungen 10,
II haben entsprechende Befestigungsvorrichtungen, mit denen sie in oder an der Auswölbung
verankert sind. Fig. 3 zeigt einen Zahn 12 mit einem Bügel I3, der in die Vertiefung
Io des Blättchens paßt, und Fig. 4 einen Zahn 14 mit einer kastenartigen Vertiefung
I5, die über die nach außen tretende Auswölbung II paßt. Zahn und Blättchen werden
miteinander verzementiert.
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Eine weitere Art der Befestigung künstlicher Zähne am Brückenkörper
besteht darin, daß eine Wurzelkappe etwa nach Fig. 6 ohne Wurzelstift in die Gußform
eingelagert und in das Loch für den Wurzelstift in bekannter Weise ein Schiefer-
oder Graphitstift gesteckt wird, der nach dem Gießen wieder ausgebohrt wird. An
der auf diese Weise mit dem Brückenkörper vergossenen Wurzelkappe wird dann ein
Zahn I6 mit einem Stift I7 verzementiert.
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Nach vorausgegangener Beschreibung der für die Herstellung einer
Brücke nach dem vorgeschlagenen Verfahren benötigten Vorrichtungen für die Befestigung
der Brücke am Restgebiß des Patienten und der künstlichen Zähne am Brückenkörper
ist das Verfahren ohne weiteres klar.
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Die notwendigen Befestigungsmittel: Kronen, Wurzelkappen und Wurzelstifte
und Blättchen für die Zähne werden in die Gießform eingelagert und sodann der Guß
des Brückenkörpers vorgenommen. Dabei verbindet sich das Material des Brückenkörpers
innig mit den eingelagerten Befestigungsvorrichtungen.
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Fig. 2 zeigt eine nahezu fertig bearbeitete Brücke, bei welcher nur
noch auf die nach außen weisende Auswölbung der auf das Blättchen 9 passende Zahn
zu zementieren ist.