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DE8504768U1 - Vorrichtung zum trockenen Ablösen von Etiketten von Behältnissen - Google Patents

Vorrichtung zum trockenen Ablösen von Etiketten von Behältnissen

Info

Publication number
DE8504768U1
DE8504768U1 DE19858504768 DE8504768U DE8504768U1 DE 8504768 U1 DE8504768 U1 DE 8504768U1 DE 19858504768 DE19858504768 DE 19858504768 DE 8504768 U DE8504768 U DE 8504768U DE 8504768 U1 DE8504768 U1 DE 8504768U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor
label
brush
drum
axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19858504768
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BOHRER LUDWIG 8413 REGENSTAUF DE
Original Assignee
BOHRER LUDWIG 8413 REGENSTAUF DE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BOHRER LUDWIG 8413 REGENSTAUF DE filed Critical BOHRER LUDWIG 8413 REGENSTAUF DE
Priority to DE19858504768 priority Critical patent/DE8504768U1/de
Publication of DE8504768U1 publication Critical patent/DE8504768U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B9/00Cleaning hollow articles by methods or apparatus specially adapted thereto 
    • B08B9/08Cleaning containers, e.g. tanks
    • B08B9/083Removing scrap from containers, e.g. removing labels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cleaning In General (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Description

vorrichtuag ■*■ trockenen Ablösen τοη Etiketten
Behältnissen.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäft Oberbegriff #vfeSBt4nspruch 1.
Bei der Reinigung von wiederverwendbaren Behältnissen, wie beispielsweise Getränkebehältern- oder Flaschen (z.B. Bierflaschen) oder Flaschenkasten (z.B. Bierflaschenkästen) ist es erforderlich, auch die mn diesen Behlltnisssn vcrhsndenen Bisenetiketten zu entfernen, was bisher in der für die Reinigung verwendeten Waschmaschine durch Ablösen der Etiketten mit Wasser erfolgte. Bin groAer Nachteil dieses bekannten Verfahrens besteht darin, da· sich die aus Papier gefertigten etiketten, sofern sie wasserlöslich sind, in Wasser nahezu vollständig auflösen und einen breiartigen Rückstand bilden, der aus der entsprechenden Waschmaschine von Zeit zu Seit entfernt werden raue. Nicht nur das Entfernen der aufgelösten Etiketten aus den Abwasser der Waschmaschine bereitet erhebliche Schwierigkeiten, sondern auch die Lagerung des von den aufgelösten Etiketten gebildeten Fapierbreis. Diese Lagerung stellt eine erhebliche Umweltbelastung dar und kann in der Regel nur auf Sondermüll-Deponien erfolgen. Gleiche Schwierigkeiten treten bei solchen Etiketten auf, die aus nichtlöslichem Papier hergestellt sind, wobei bei diesen Etiketten, die einen hohen Anteil an Schwermetall aufweisen, sich noch größere Umweltprobleme ergeben.
In der Entwicklung sind sog. ablösbare Etiketten, die im trockenen Zustand von einem Behältnis abgelöst werden können. Diese Etiketten, die allerdings bisher noch nicht auf dem Markt erhältlich sind, weisen an ihrer in üblicher Weise zu beleimenden Rückseite eine besondere Schicht auf, die nach dem Beleimen eine Zwischenschicht bildet, in deren Bereich ein mechanisches Abtrennen der Papierlage des zu entfernenden Etiketts von einem Behältnis möglich ist, und zwar ohne die Verwendung von Wasser oder anderen Flüssigkeiten.
13:
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung aufzuzeigen, die unter Verwendung derartiger Etiketten ein rationales Ablösen solcher Etiketten ermöglicht.
lur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung erfindungsgemäs gem&B dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Mit der erfindungsgemälen Vorrichtung werden die Etiketten rein mechanisch ohne Verwendung von Wasser cder Flüssigkeiten von den Behältnissen abgelöst, und zwar vor dem Hasohvorgang der Behältnisse, so daß die abgelösten Etiketten bzw. deren Reste im trockenen Zustand anfallen und somit eine Beseitigung dieser Etiketten bzw. deren Reste wesentlich einfacher und umweltfreundlicher ist als bei dem herkömmlichen Verfahren .
der erfindungsgemäBen Vorrichtung werden die mit den zu entfernenden Etiketten versehenen Behältnisse der Vorrichtung an der Aufgabeposition zugeführt und an der Abgabeposition entnommen. Das Zuführen und Entnehmen der Behältnisse erfolgt dabei vorzugsweise automatisch über der Vorrichtung vorgeschaltete bzw. nachgeschaltete weitere Fördereinrichtungen, d.h. die erfindungsgemäle Vorrichtung kann in Linie mit den bisherigen Einrichtungen und Anlagen zum Reinigen und sonstigen Behandeln von Behältnissen betrieben werden.
Die Btikettenabn&hmestation der erfindungsgemllen Vorrichtung weist wenigstens ein Btikettenabnahmeelement auf, welches beispielsweise von einer seitlich an der Fördereinrichtung angeordneten rotierenden Bürste, die mit ihren Borstep in die von der Fördereinrichtung gebildeten Bewegungsraum für die Behältnisse hineinreicht, oder aber von einer seitlich an der Fördereinrichtung vorgesehenen Walze oder Trommel gebildet ist, die an ihrem Umfang mehrere mit Unterdruck beaufschlagbare öffnungen bzw. Saugöffnungen besitzt.
In Förderrichtung der Fördereinrichtung ist der Etikettenabnahmestation vorzugsweise eine Etikettenaufreiestation vorgeschaltet, die das jeweils zu entfernende Etikett in einem Teilbereich, beispielsweise im Bereich einer Ecke oder aber im Bereich einer Kante von dem betreffenden Behältnis abhebt und damit das vollständige Abnehmen bzw. Abziehen des Etiketts vom Behältnis durch die nachfolgende Etikettenabnahmeatation vorbereitet bzw. erleichtert. Die Etikettenaufreisstation besitzt wenigstens ein EtikettenaufreiBelement, welches beispielsweise ebenfalls von einer rotierenden Börste, vorzugsweise jedoch von einer scheibenbürste gebildet ist, die mit ihrer senkrecht zur Rotationsachse liegenden Scheibenflächen so angeordnet ist, daß diese Flächen mit der mit dem zu entfernenden Etikett versehenen Fläche des Behältnisses bzw. mit einem Teilbereich der Fläche des Behältnisses, an welchem das Etikett aufgerissen bzw. für die weitere Abnahme angehoben werden soll, einen möglichst kleinen Winkel einschließen.
Sind die mit dem zu entfernenden Etikett versehenen Behältnisse rotationssymmetrische bzw. zumindest in einem Teil rotationssymmetrische Körper, wie beispielsweise Flaschen, so ist zwischen der Aufgabeposition und der Abgabeposition der Vorrichtung vorzugsweise wenigstens eine flotationseinrichtung vorgesehen, mit deren Hilfe die Behältnisse um ihre Rotationsachse gedreht werden, so daß ein einwandfreies Ablösen der Etiketten auch von der gekrümmten Umfangefläche derartiger Behältnisse möglich ist, aber auch bei Verwendung einer BtikettenaufreiBstation ein Aufreißen der Etiketten zuverlässig gewährleistet ist.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche .
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in sehr vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht die wesentlichsten Elemente der erfindungsgemäien Vorrichtung, zur Erläuterung der prinzipiellen Arbeitsweise dieser Vorrichtung;
Fig. 2 und 3 die wesentlichsten Elemente der erfindungsgemfißen Vorrichtung in Draufsicht, bei jeweils unterschiedlicher Ausbildung der Rotations-und Fördereinrichtung;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Ausführungefcrm der erfin-
dungsgemäflen Vorrichtung;
Fig. 5 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemil Fig. 4 in
einer Blickrichtung entsprechend dem ?feil A der Fig. 4;
Fig. 6 einen Querschnitt durch die Vorrichtung gemäß Fig. 4 entsprechend der Linie I-I;
Fig. 7 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 4, jedoch bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemSsen Vorrichtung;
Fig. 8 in Seitenansicht eine zumindest als Teil der Fördereinrichtung dienende Förderschnecke der Vorrichtung gamäfl Fig. 7, in Blickrichtung des Pfeiles B der Fig. 7;
Fig. 9 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 6, jedoch bei einer weiteren Ausführung«form der erfindungsgemäSen Vorrichtung;
Fig. 10 in Teildarstellung und in Seitenansicht eine weitere Ausfuhrungsform der erfindungsgentllen Vorrichtung, mit einer als Btikettenabnahneelement dienenden, gegenüber der Horizontalen geneigten Walzenbürste; Fig. 11 in Prinzipdarstellung ein von einer Scheibenbürste
gebildetes Etikettenaufweiselement zusammen mit einer etikettierten Flasche;
Fig. 12 in Prinzipdarstellung und in Draufsicht eine von mehreren Scheibenbürsten gebildete Etikettenaufweisstation der erfindungsgemäflen Vorrichtung;
Fig. 13 in Einzeldarstellung und in perspektivischer Seitenansicht eine als Etikettenabnahmeeleinent dienende Minkbfirste;
Pig. 14 in Draufsicht eine weitere Auaführungaforra der «rfindungsgemäßen Vorrichtung!
rig. 15 in Draufsicht eine weitere Ausffihrungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der eine mit Borsten versehene Förderschnecke als Etikettenabnahmeelement sowie teilweise auch als Fördereinrichtung dient;
Fig. 16 die Förderschnecke gemäß Fig. 15 in Stirnansicht,
d.h. in einer Blickrichtung entsprechend dem Pfeil C der Fig. 15»
Fig. 17 einen Schnitt entsprechend der Linie H-II der Fig. 15»
Fig. 18 in Draufsicht eine weitere Ausfflhrungsforra der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der als Etikettenabnahmeelement eine mit Unterdruck beaufschlagbare Btikettenabnahmewalze oder -Trommel verwendet ist;
Fig. 19 in Seitenansicht die Btikettenabnahmewalze der Vorrichtung gem&B Fig. 18f
Fig. 20 im Teilschnitt eine abgewandelte Ausfflhrungsform der Etikettenabnahmewalze zusammen mit einer ortsfesten Steuerscheibe ;
Fig. 21 in Teildarstellung eine Draufsicht auf die Steuerscheibe gemäß Fig. 20;
Fig. 22 im Schnitt ein auf ein Behältnis aufgebrachtes abziehbares Etikett.
Fig. 23 in Seitenansicht sowie teilweise im Längsschnitt ein« Aueführung«form ähnlich den Fig. 19 bzw. 20;
Fig. 24 eine Draufsicht auf die Fördereinrichtung bzw. die Btikettenabnahmestation einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 25 einen Schnitt entsprechend der Linie IH-III der Fig. 24;
Fig. 26 in Einzeldarstellung ein Etikettenabnahmeelement der Vorrichtung gemäß Fig. 24;
Fig. 27 in Frontansicht den Saug-Kopf eines Etiketterabnahmeelementes der Vorrichtung gemäß Fig. 24;
Fig. 28 eine weitere AusfQhrungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
■ ■ · · · Il I · * *
■ ■ · Il I I · ·
Fig. 29 in schematischer D«reteilung und Draufsicht eine
weitere Ausfflhrungsform der Btikettenabnahmestationj
Fig. 30 einen Vertikalsohnitt der Etikettenabnalwestation nach Fig. 29.
In den Figuren ist mit 1 allgemein ein mit eine« Etikett 2 versehenes Behältnis bezeichnet, «reiches beispielsweise eine Flasche 1', oder aber ein Flaschenkasten 1" sein kann. Das Etikett 2 besteht aus einer Papierlage 3, die mit einer Oberfllohenseite die bedruckte Aulenfläche des Etiketts bildet, und ist «it einer Leitschicht 4, die von einem wasserlöslichen Leim gebildet ist, an der Oberfläche des Behältnisses 1 aufgeklebt, und swar in der Weise, dal an bestimmten, vorgegebenen Stellen 5, beispielsweise an einer oder aber an mehreren Ecken des Etikettes 2, oder aber an einer oder Mehreren Randlinien dieses Etikettes zwischen zwei benachbarten Ecken kein Leimauftrag erfolgt. Zwischen der Leimschicht 4 und der Papierlage 3 ist eine zwischenschicht gebildet, die ein Ablösen bzw. Abziehen des Etikettes 2 bzw. zumindest der Papierlage 3 dieses Etikettes im trockenen Sustand gestattet.
Eine Vorrichtung, mit der das Etikett 2 vom Behältnis 1 im trockenen Sustand und damit vor allem auch umweltfreundlich abgezogen werden kann, ist im prinzipiellen Aufbau in den Fig. 1-3 dargestellt, wobei in diesen Figuren als Beispiel für die mit dem Etikett 2 versehenen Behältnisse 1 die Flasche 1' dargestellt ist.
Die Vorrichtung besteht in ihrem grundsätzlichen Ausbau aus einer Fördereinrichtung 7, die in den Fig. 1-3 als llcharnierbandkette angegeben ist und mit deren Hilfe die Planchen 1' aufrechtstehend in Richtung des Pfeiles D an einer !Etikettenaufreinstation 6, die wenigstens ein Etikettenaufreißelement auf weift, sowie ansehUtitend an einer Etikettenabnahmestation 9 vorbeibewegt werden, welch letztere wenigstens ein Etikettenabnahmeelement besitzt. Obwohl in den Fig. 1-3 die Btikettenaufrei«station β und die Etikettenabnahmestation 9 als zwei räumlich getrennte, in Förderriohtung (Pfeil D) der
.le
Fördereinrichtung 7 aufeinanderfolgender räumlich getrennte Stationen angegeben sind, ist es bei entsprechender Ausbildung grundsätzlich auch möglich, daβ die Funktionen beider Stationen von einer einzigen Station übernommen bzw. in einrr •inaigen Btikettenaufreift- und Etikettenabnahnestation integriert sind,
Sofern es sich bei den Behältnissen 1 um Flaschen oder andere runde Behälter handelt und dabei insbesondere keine genaue Orientierung der Behältnisse 1 bzw. der zu entfernenden Btikett-an 2 bezüglich der Förderrichtung (Pfeil D) möglich ist, besitzt die Vorrichtung weiterhin eine Rotationseinrichtung, mit der die Behältnisse bzw. Flaschen 1 um Symmetrieachse bzw. Hochachse in Rotation versetzt werden. Diese Rotationseinrichtung ist im einfachsten Fall von wenigstens einer Leiste 10 gebildet, die an einer Längsseite der Fördereinrichtung 7 vorgesehen ist bzw. diese Fördereinrichtung an einer Längsseite begrenzt und an ihrer der Fördereinrichtung 7 sugewendeten Oberflächenseite mit einem Reibbelag 10' versenen ist, so das sich die Flaschen 1' beim Bewegen in Richtung des Pfeiles D mit ihrem umfang an dieser Oberflächeneeitc der mit ihrer Längserstreckung in Föräerrichtung liegenden Leiste 10 abrollen und dadurch die erforderliche Rotation um ihre Hochachse H ausführen. Dm eine einwandfreie Rotation der Flaschen 1' sicherzustellen, ist auf der anderen Längsseite der Fördereinrichtung 7 wenigstens ein umlaufendes, endloses Band 11 vorgesehen, welches über zwei Umlenkrollen 12 geführt ist, von denen wenigstens eine mit Hilfe eines Antriebsmotors (Elektromotors) angetrieben ist. Eine Länge 11' des Bandes 11 bildet die seitliche Begrenzung der Fördereinrichtung 7 an der der Leiste 10 gegenüberliegenden Längsseite dieser Fördereinrichtung und erstreckt sich ebenfalls in Förderrichtung (Pfeil D) wobei in Abhängigkeit von dem Durchmesser der Flaschen 1 der Abstand !wischen der Länge 11' und der Leiste 10 so gewählt ist, daß jede Flasche an ihrem Umfang an einer Seite gegen die Leiste 10 und cn der gegenüberliegenden Seite an der Länge 11' des Bandes 11 anliegt. Durch das umlaufende Band 11 wird die
19 ■
Flasche 1' in der beschriebenen Weise um ihre Hochachse gedreht, und zwar bei gleichzeitiger Abwälzung auf der Leiste 10.
der Leiste 10 kann an der dortigen Längsseite der Fördereinrichtung 7 wenigstens ein weiteres, endloses umlaufendes Band 13 vorgesehen sein, welches dem Band 11 entspricht und fiber Umlenkrollen 14 umläuft, wie dies in der Fig. 2 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist. Es versteht sich» daß wenigstens eine der Omlenkrollen 14 wiederum angetrieben ist. Die Flaschen 1' liegen dann auch gf?j;en die die Fördereinrichtung ? an dieser Seite begrenzende Länge des Bandes 13 an, so daß bei mit unterschiedlicher Geschwindigkeit oder gegenläufig angetriebenen Bändern 11 und 13 die zwischen diesen Bändern eingespannten Flaschen 1' ebenfalls um ihre Hochachse gedreht werden. Selbstverständlich ist es möglich, die an den Längsseiten der Fördereinrichtung 7 sich erstreckenden Längen der Bänder 11 und 13 jeweils durch mehrere Stützrollen zu unterstützen.
Die von der Scharnierbandkette gebildete Fördereinrichtung sowie die voranstellend beschriebene Rotationseinrichtung setzen voraus, daft die Flaschen 1' bereits mit einem bestimmten Abstand der Vorrichtung zum Entfernen der Etiketten 2 zugeführt wird, d.h. bei der Zuführung nicht auf Stau gearbeitet wird.
Wird bei der Zuführung auf Stau gearbeitet, d.h. werden die Flaschen Γ unmittelbar gegeneinandersteheud der Vorrichtung zugeführt, so kann der für das Entfernen bzw. Abziehen der Etiketten 2 erforderliche Flaschenabstand dadurch erreicht werden, daß an einer Längsseite der Fördereinrichtung 7 eine Förderschnecke 15 vorgesehen ist, die mit ihrer Längserstreckung bzw. Achse in Förderrichtung (Pieil D) der Fördereinrichtung 7 liegt und deren Schneckengang 16 zumindest in dem bezogen auf die Förderrichtung vorderen Schneckenbereich eine zunehmende Steigung aufweist, so das die einlaufenden Flaschen 1' durch die mit Hilfe eines Antriebsmotors (Elektromotors) rotierend angetriebene Förderschnecke 15 aus-
2'0 ■
Fördereinrichtung 7 ist dann beispielsweise wiederum die Leiste 10 vorgesehen, an der sich die Flaschen 1' mit ihrem Umfang abwälzen und dadurch um ihre Hochachse H in Rotation versetzt werden.
Die in Richtung des Pfeiles D bewegten und zugleich um ihre Hochachse H gedrehten Flaschen werden zunächst an der Etikettenaufreiestation 8 vorbeibewegt, an der das zu entfernende Etikett 2 an einer nicht beleimten Stelle 5 von der Flasche 1' abgehoben wird, wie dies in der Fig. 1 mit dei unterbrochenen Linie 2' angedeutet ist. Das wenigstens eine Etikettenabnahmeelernent der Etikettenabnahmestation 9 kann dann das so abgehobene Etikett erfassen und endgültig von dez Flasche 1' abziehen. Die Rotation der Flaschen 1' um ihre Hochachse H stellt nicht nur sicher, das die Etiketten 2 an wenigstens einer nicht beleimten Stelle 5 in Eingriff mit den wenigstens einen Etikettenaufreitelenent der Btikettetnaufreilstation können und somit von der jeweiligen Flasche 1' ar der nichtbeleimten Stelle 5 abgehoben werden, sondern die Rotation um die Hochachse H stellt auch sicher, das trotz der Wölbung bzw. Krümmung der Flaschenoberfläche das jeweilige Etikett 2 von dem wenigstens einen Etikettenabnahraeeleaent der Btikettenabnahmestation 9 vollständig von der jeweiligen riasche 1' abgezogen wird.
Als Etikettenabnahmeelemente für die Etikettenabnahmestation 9 eignen sich beispielsweise rotierend umlaufende Bürsten, die mit ihren Borsten zumindest teilweise in den Bewegungsraum der Flaschen 1' bzw. der Behältnisse 1 ganz allgemein auf der Fördereinrichtung 7 hineinreichen, wobei diese Bürsten, wie die nachfolgenden Ausführungen noch zeigen, sehz unterschiedlich ausgebildet sein können. Bei Verwendung von Bürsten als Btikettenabnahmeelemente empfiehlt sich auf jeder Fall die Verwendung einer vorausgehenden Etikettenaufreiistation 8, um zu vermeiden, daß die zu entfernenden Etiketter 2 durch die Elemente der Etikettenabnahmestation 9 nicht angebürstet, sondern tatsächlich auch von den Flaschen 1' bzw. den Behältnissen 1 ganz allgemein entfernt werden.
••■•21
Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, die Etiketten 2 an der Etikettenabnahmestation 9 durch eine Saugvorrichtung» t^ispie Is weise durch eine als Saugvorrichtung dienende Walze zu entfernen. In diesem Fall iet es nicht unbedingt erforderlich, der Etikettenabnahmestation 9 eine Etikettenaufreiftstation β vorzuordnen, wenngleich auch in diesem Fall das Abziehen der Etiketten durch eine vorausgehende EtikettenaufreiAstation wesentlich vereinfacht und verbessert wird.
Nach dem Entfernen der Etiketten 2 bzw. deren Papierlagen von den Flaschen 1' bzw. anderen Behältnissen werden letztere in üblicher Weise gewaschen, wobei bei diesem Waschvorgang dann lediglich noch der am Behältnis 1 vorhandene Teil der Leimschicht 4 entfernt werden muA. In dem Abwasser der verwendeten Waschanlage bzw. -maschine befinden sich somit keine Fapierreste mehr, die bei wasserlöslichen Etiketten als Schlamm oder Papierbrei bzw. bei nicht wasserlöslichen Etiketten als Papierreste mit hohem Schwermetallanteil die Umwelt stark belasten können.
Die Fig. 4-6 zeigen mehr im Detail eine erste Ausführungsform der erfindungagemäflen Vorrichtung, Diese Vorrichtung besteht in der bereits beschriebenen Weise aus der von einer Scharnierbandkette gebildeten Fördereinrichtung 7 und den beiden, an den beiden Längsseiten dieser Fördereinrichtung vorgesehenen Bänder 11 und 13, die entsprechend den Pfeilen F. und F gleichsinnig und mit gleicher Geschwindigkeit angetrieben sind, so dal die auf der Fördereinrichtung 7 zwischen den Bändern 11 und 13 angeordneten Flaschen 1' durch diese Bänder lediglich in Rotation um ihre Hochachse H versetzt wetden, während die Förderung der Flaschen 1 in Richtung des Pfeiles D ausschließlich durch die Fördereinrichtung 7 erfolgt.
Wie die Fig. 5 zeigt, ist bei dieser Ausführungsform jedes Band 11 bzw. 13 von zwei in vertikaler Richtung Übereinander angeordneten Einzelbändern 11a und 11b bzw. 13a und 13b gebildet. Die Omlenkrollen 12 bzw. 14 für die im Abstand übereinander angeordneten Einzelbänder sind jeweils paarweise
an sinsr gsmsinssK^n vertikalen Wells 1? vorgesehenr- von denen die in der Fig. 5 linke Welle 17 über ein Zahnrad 18 antriebemäflig mit einer Antriebseinrichtung verbunden ist. Der vertikale Abstand zwischen den Einzelbändern 11a und 11b bzw. 13a und 13b ist einstellbar und so gewählt, dafl die Etiketten 2 an den Flaschen 1' zwischen diesen Einzelbändern frei zugänglich sind. Zum Abstützen der die seitliche Begrenzung der Fördereinrichtung 7 bildenden Längen der Einzelbänder sind mehrere Abstützrollen 19 vorgesehen, die ebenfalls um eine vertikale Achse drehbar gelagert sind.
Als Etikettenabnahmeelemente sind bei dieser Aueführungsform zwei an einer gemeinsamen Längsseite der Fördereinrichtung 7 und in Förderrichtung (Pfeil D) aufeinander folgend angeordnete Walzenbürsten 20 vorgesehen, die jeweils um ihre vertikale Walzenachse rotierend angetrieben sind, und zwar entsprechend den Pfeilen G in einem Drehsinn, der der Rotationsrichtung (Pfeile I) der Flaschen 1' um ihre Hochachse entspricht.
Wie in der Fig. 6 angedeutet ist, sind die Wellen 17 über die Zahnräder 18 sowie fiber ein auf der Antriebswelle 21 für eine Walzenbürste 20 sitzendes Zahnrad 22 mit dieser Antriebswelle verbunden, ALa ihrerseits mit dem Antrieb der Vorrichtung in Verbindung steht. Eine Etikettenaufreiflstation bzw. ein EtikettenaufreiÄelernent ist bei dieser in den Fig. 4-6 dargestellten Ausführungsform nicht verwendet.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine Ausführungsforn, bei der ähnlich der Fig. 3 eine Förderschnecke 23 verwendet ist.
Bei dieser Ausführungsform sind zwei Fördereinrichtungen 7 vorgesehen, die von zwei parallel zueinander und mit gewissen Abstand voneinander angeordneten Scharnierbandketten gebildet sind. Die Förderschnecke 23 liegt mit ihrer Welle bzw. Achse 24 parallel zu den beiden Fördereinrichtungen 7 bzw. zu deren Förderrichtung (Pfeile D) und reicht mit ihren Schneckengängen 25 seitlich in beide in gleicher Richtung fördernden Fördereinrichtungen 7 hinein, d.h. die Förderschnecke 23
richtung 7. An den außen liegenden Längsseiten der beiden Fördereinrichtungen sind die in den Fig. 7 und 8 nicht nSher dargestellten Leisten 10 vorgesehen, an welchen eich die aufrecht stehenden Flaschen an ihrem Umfang zur Erzeugung der Rotationsbewegung um die Hochachse H abwälzen. Die Förderschnecke 2 3 ist über ein von zwei Kettenrädern 26 und einer Kette Π gebildetes Kettengetriebe antrlebsrnSBig mit der Ausgangswelle eines in der Drehzahl regulierbarem Qetrieberaotors 28 verbunden.
An den bei den außenliegenden Längsseiten der Fördereinrichtungen 7 sind bei dieser für höhere Leistung bestimmten Vorrichtung jeweils drei um die vertikale Achse umlaufende Walzenbürsten 20 vorgesehen.
Die Flaschen 1' werden der Vorrichtung bei der für die Fig. gewählten Darstellung von rechts über eine sich verengende äußere Fördereinrichtung 29 zugeführt und gelangen dann -geführt durch ein spitz zulaufendes Leitblech 30, welches über das in Förderrichtung vordere Ende der Förderschnecke in den Bereich der Fördereinrichtung 29 hineinreicht -wahlweise auf die eine oder andere Fördereinrichtung 7, wo sie von der Förderschnecke 23 erfaßt und auf den erforderlichen Abstand gebracht bzw. in diesem Abstand an den Bürstenwaisen 20 vorbeibewegt werden.
Fig. 9 zeigt einen Querschnitt durch die EtikettenaufreiB-und -abnahmestation einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Als Fördereinrichtung 7 ist wiederum eine Scharnierbandkette vorgesehen, deren Förderrichtung senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 9 verläuft. An einer Seite der Fördereinrichtung 7 ist eine Förderschnecke vorgesehen, die der Förderschnecke 15 der Fig. 3 entspricht und somit in der Fig. 9 ebenfalls mit der Bezugsziffer 15 bezeichnet ist.
,2-4.·
An der der Förderschnecke 15 gegenüberliegenden Seite der Fördereinrichtung 7 sind übereinander zwei Leisten 10 vorgesehen, und zwar derart, daβ gegen die untere Leiste die betreffende Flasche 1' mit ihren dem Flaschenboden benachbart liegenden Omfangsbereioh und gegen die obere Leiste 10 der Flaschenhals anliegen. Die untere Leiste 10 ist an einem ortsfesten Vorrichtungsgestell 31 befestigt, welches mit dem ortsfesten Teil der Fördereinrichtung 7 verbunden ist. An des Vorrichtungsteil 31 ist das eine Ende bzw. der eine Schenkel eines als O-förmiger Hügel ausgebildeten Halteelementes 32 befestigt, welches an seinem anderen, oberen Schenkel die obere Leiste 10 trägt.
Als Etikettenaufreiflelement ist bei dieser Ausführungsform eine flache Walzenbürste bzw. Scheibenbürste 33 verwendet, die im Vorrichtungsteil 31 um eine vertikale Achse rotierend gelagert ist und um diese Achse angetrieben wird. Entsprechend der in der Fig. 9 gewählten Darstellung erfalt die Scheibenbürste 33 eine vertikale Randlinie des Etikettes 2 der Flasche 1' im Bereich der unteren Ecke. Durch entsprechend höhere Anordnung bzw. durch entsprechende Verlängerung der die Bürste 33 tragenden Welle 34 nach oben, kann mit dieser Bürste selbstverständlich auch ein Randbereich des Etikettes 2 an einer oberen Ecke erfaftt werden.
Als Etikettenentnahmeelement dient bei dieser Ausführungefora eine Walzenbürste 35, die mit ihrer Walzenachse in Förderrichtung der Fördereinrichtung 7 liegt, gegenüber der Horizontalen jedoch geneigt ist, so da· diese Walzenbürste 35 beim Weiterbewegen der Flasche 1' durch die Fördereinrichtung 7 die gesamte vertikale Höhe des abzulösenden Etiketts 2 (Rumpfetikett) erfaftt. An dem oberen freien Schenkel der Haltevorrichtung 32 ist noch eine weitere, der Bürste 33 entsprechende Bürste 36 vorgesehen, die mit ihrer Achse leicht gegenüber der Vertikalen geneigt ist. Diese weitere Bürste 36 dient zum Ablösen eines Brustetikettes 2a.
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25"
Die Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführunqsform der erfindungagemäeen Vorrichtung zum Ablösen von Etiketten, die auf Flaschenkäsen 1' * aufgebracht sind. Bei dieser Ausführungsform ist die von einer Scharnierbandkette gebildete Fördereinrichtung 7 an beiden Längsseiten durch ein Führungsgelinder 37 begrenzt, welches im Bereich der an einer Längsseite der Fördereinrichtung 7 vorgesehenen Etikettenabnahmestation unterbrochen ist. Die Etikettenabnahmestation ist bei dieser? Aueführungsform von der bereits beschriebenen Walzenbürste 35 gebildet, die mit ihrer Achse in Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung 7 liegt, jedoch gegenüber der Horizontalen geneigt ist, und zwar derart, daß der Abstand der Achse der Walzenbürste 35 von der Oberseite der Fördereinrichtung 7 in Förderrichtung {Pfeil D) abnimmt. Die Walzenbürste 35 ist beidendig an ortsfesten Lagerarmen 38 gelagert und über ein von Kettenrädern 39 sowie einer Kette 40 gebildeten Kettentrieb mit einem Getriebemotor 41 antriebsmäßig verbunden.
In der Fig. 11 ist in schematischer Darstellung eine Etikettenauf reiflstation bzw. das Etikettenaufreißelement einer solchen Station zusammen mit einer Flasche 1' dargestellt. Das Etikettenaufreißelement ist bei dieser Ausführungeform von einer Scheibenbürste 4 2 gebildet, die an einem Ende einer rotierend angetriebenen Welle 43 befestigt ist und um eine Achse, d.h. um die Achse der Welle 43 umläuft, welche im wesentlichen senkrecht tür Förderrichtung der Fördereinrichtung 7 verläuft und gegenüber der Horizontalen leicht ganeigt ist. Beim Vorbeibewegen der Flasche 1' an dieser die Ketten- f aufreisatation liegt somit die Scheibenbürste 42 leicht schräg gegen die mit den« zu entfernenden Etikett 2 versehen« Umfangsflache der Flasche 1' an, d.h. die Borsten der Scheibenbürste 42 können nahezu von der Seite her an den nichtbeleimten Stellen des Etikettes 2 zwischen dieses Etikett und der Außenfläche der Flasche 1' eingreifen und dadurch beispielsweise eine ηichtbeleimte Ecke 2' des Etikettes seitlich nach außen biegen (Linie bzw. Abschnitt 2' der Fig. 1) und somit das Etikett 2 an der nichtbeleimten
Etikette und anschließend dann auch in dem angrenzenden beleimten Bereich von der Flasche 1' abheben, und zwar bei gleichzeitiger Rotation der Flasche 1' um ihre Hochachse H.
Um bei der an sich willkürlichen Zuführung der aufrechtstehenden Flaschen 1* das beschriebene Aufreiten der Etiketten 2 sicherzustellen, sind entsprechend der Fig. 12 vorzugsweise mehrere Scheibenbürsteη 42 in Förderrichtung (Pfeil D) aufeinander folgend an einer Längsseite der Fördereinrichtung 7 vorgesehen, wobei diese Scheibenbürsten 42 danti aus Platzgründen, d.h. zur Reduzierung der Länge der Etikettenaufreißetation mit ihrer Achse auch gegenüber der Förderrichtung (Pfeil D) geneigt sein können, d.h. mit dieser Förderrichtung einen Winkel kleiner als 90° einschließen können.
Fig. 13 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Mink-Bürste 44, die mit ihrer Achse in vertikaler Richtung verlaufend angeordnet und um diese Achse rotierend ange- '. trieben ist. Diese Bürste besitzt eine Vielzahl von Borsten j 45, die in einer gewendelten Linie oder in mehreren, ineinander angeordneten gewendelten Linien um den umfang eines zylinderförmigen Bürstenkörpers 46 angeordnet sind, wobei j jede Linie jeweils in mehreren Windungen von einer Stirnseite zur anderen Stirnseite des Bürstenkörpers 46 reicht.
Die Bürste 44 kann anstelle der Walzenbürsten 20 bei den Ausführungsformen nach den Fig. 4-8 verwendet werden und ist dann beidendig, d.h. an der den Bürstenkörper 46 tragenden und beidendig über diesen Bürstenkörper wegstehenden Welle 47 an einem festen Vorrichtungeteil, beispielsweise im Vorrichtungsteil 48 dor Fig. 7 an der betreffenden Längsseite der Fördereinrichtung 7 drehbar gelagert und mit dem entsprechenden Antrieb verbunden. Die Minkbürste 44 hat den Vorteil, daß ; das Etikett 2 jeder sich an dieser Bürste vorbeibewegenden j> Flasche 1' aufgrund der Rotation der Flasche um ihre Hoch- t achse sowie aufgrund des gewendelten Verlaufs der die Borsten
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45 tragenden Linien zunehmend in einer vertikalen Richtung» d.h. beispielsweise von oben nach unten von der Flasche 1' gelöst wird.
Die Pig. 14 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäften Vorrichtung, die im wesentlichen der Ausführungsform nach den Pig. 4-6 entspricht, wobei allerdings anstelle einer Walzenbürste 20 mit radial zur Achse dieser Bürste verlaufenden Borsten eine Bürste 49 verwendet wird, die einen zylinderföraiigen Bürstenkörper 50 aufweist, an welchem die Borsten jeweils gleicheinnig so angeordnet sind, dafl bei der durch den Pfeil G angegebenen Drehrichtung der Bürste 49 dit* freien Enden der einseinen Borsten 51 den am Bürstenkörper 50 befestigten Enden jeweils vorauseilt, die Borsten 51 also eher tangential zum Umfang des Bürstenkörpers 50 als radial zur Achse dieses Bürstenkörpers angeordnet sind. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß die Borsten 51 im wesentlichen von der Seite her mit ihrem freien Ende zwischen die Flasche 1' und das Etikett 2 bzw. dessen Papierlage 3 schieben und somit das Etikett 2 in besonders günstiger Weise von der Flasche 1' abheben.
In UBn Fig. 15-17 ist eine Ausführungsfonn dargestellt, bei der als Fördereinrichtung sowie gleichzeitig auch als Btikettenabnahmeelement eine Förderschnecke 52 verwendet wird, die mit ihrer LängserStreckung bzw. Achse in Förderrichtung (Pfeil D) der Flaschen 1" liegt, gegenüber der Horizontalen jedoch geneigt ist, und zwar in ähnlicher Weise, wie dies oben für die Walzenbürste 35 beschrieben wurde.
Die Förderschnecke 52 besitzt einen Schneckengang 53, der zumindest in einem bezogen auf die Förderrichtung (Pfeil D) vorderen Teilbereich eine zunehmende Steigung aufweist, so dat die von der Förderschnecke 52 erfaitei, Flaschen 1' in diesem Teilbereich auseinandergezogen, d.h. auf Abstand gebracht werden. Zumindest im Bereich ihres in Förderrichtung hinteren Endes ist die Förderschnecke 52 am Schneckengang mit einer Vielzahl von Borsten 54 versehen bzw. als Bürste ausgebildet, so daß mit Hilfe dieser Borsten 54 das jeweils
zu entfernende Etikett 2 von der betreffenden Flasche 1' aufgrund der Relativbewegung zwischen dieser Flasche und der Förderschnecke 52 abgelöst wird. Da die Förderschnecke 52 in der beschriebenen Weise gegenüber der Horizontalen geneigt ist, und auch bei dieser Ausführung die Flaschen 1' wiederum um ihre Hochachse H gedreht werden, erfolgt ein vollständiges Ablösen der Etiketten 2, und zwar jeweils beispielsweise auegehend vom oberen zum unteren Rand. Die Rotation der Flaschen 1' um ihre Hochachse H erfolgt auch bei dieser nuaiuiiiuii^aLULiii «rxcueium uauuiuiif ua» CcIS "iSSCriSn 1 SH (SCRt der Förderschnecke 52 abgewendeten Teil ihrer Umfangelinie gegen eine mit einem Reitbelag versehene Führungsleiste 10 anliegen.
Um die von den Flaschen 1' abgelösten Etiketten 2 bzw. deren Teile von den Borsten 5 4 abzunehmen, sind an einem ortsfester Vorrichtungsteil mehrere Kiemenbleche 5 5 jeweils mit Abstand voneinander in Richtung der Achse der Förderschnecke 52 angeordnet. Diese Kiemenbleche 55 bilden eine kammartige Struktur, durch welche sich die Borsten 54 der Förderschnecke 52 hindurchbewegen, wodurch die an den Borsten haftenden Etiketten 2 oder Etikettenreste von diesen Borsten abgenommen werden.
Während die bisher beschriebenen Ausführung3formen insbesondere auch als Etikettenabnahmeelemente Bürsten verwenden, zeigen die Fig. 18-21 Ausführungsformen, bei welchen das Abnehmen der Etiketten 2 durch Saugwirkung erfolgt.
In der Fig. 18 ist 7 wiederum eine von einer Scharnierbandkette gebildete Fördereinrichtung, die an beiden Längsseiten durch nicht näher dargestellte Führungsgeländer begrenzt ist. Mit Hilfe der Fördereinrichtung 7 werden in Richtung des Pfeiles D Behältnisse in Form von Flaschenkasten 1", die an wenigstens einer Längsseite mit einem Etikett 2 versehen sind, mit ihrer Bodenfläche auf der Fördereinrichtung stehenc an der Etikettenentnahmestation 9 vorbeibewegt, die an einer Längsseite der Fördereinrichtung 7 vorgesehen ist. Sofern dei Flaschenkasten 1" an zwei Längsseiten mit einem Etikett 2
versehen ist; oder aber eine genaue Orientierung der Flaschenkasten 1" nicht gewährleistet ist, ist an beiden 1
Längsseiten der Fördereinrichtung 7 jeweils eine Etiketten- ?
^,bnahmestation 9 vorgesehen.
Die Etikettenabnahmeatation 9 besteht im wesentlichen aus |
einer Walze oder Trommel 56 mit kreiszylinderförmiger |
Umfangsflache, welche bei der in den Fig. 18 und 19 darge- jj
stellten Ausführungsform von einer Wandung 57 mit einer ''
Vielzahl von durchgehenden öffnungen 58 gebildet ist, die bei )
der dargestellten Ausführungsform Schlitze sind, welche sich |
parallel zur Trommelachse erstrecken. Grundsätzlich können |
die öffnungen 58 auch andersartig ausgebildet sein. Der von "i
der Wandung 57 umschlossene Innenraum der Trommel 56 ist ] durch mehrere, bei der dargestellten Ausführungsform durch
vier radial zur Trommelachse verlaufende Zwischenwände 5 9 in
vier voneinander getrennte Rammern 60 unterteilt. Der
Innenraum der Trommel 56 bzw. die Kammern 60 sind durch einen | Trommelbodeη 61 sowie durch einen Trorameldeckel 62 nach auBen
hin verschlossen* Im Bereich der Trommelachse ist im Inneren
der Trommel 56 ein hülsenartiger, mit seiner achsgleich mit
der Trommelachse liegender Nabenkörper 63 vorgesehen, von
welchem die Zwischenwände 59 ausgehen und der an seinen J
beiden Stirnseiten ebenso wie die oberen und unteren Kanten |
der Zwischenwände 59 abgedichtet mit dem Trommelbodeη 61 bzw. i
mit dem Trorameldeckel 62 verbunden ist. Mit einer im Naben- |
körper 63 vorgesehenen, achsgleich mit der Trommelachse |
liegenden Bohrung ist die Trommel 56 an dem einen Ende einer 1
vertikalen Antriebswelle 64 drehfest gehalten. Die durch eine |
Bohrung in einer Steuerscheibe 6b hindurchreichende Antriebs- f
welle 6 4 ist am einen Ende eines Halteannes 66 drehbar T,
gelagert. An diesem Haltearm ist auch eine nicht näher j
dargestellte Antriebseinrichtung vorgesehen, mit welcher die ]
Trommel 56 bzw. die Antriebswelle 6 4 in Richtung des Pfeiles ;
K rotierend angetrieben werden kann. Das andere Ende des ', Haltearmes 66 ist mit Hilfe eines Gelenkbolzens 67 um eine
horizontale Achse an einem festen Vorrichtungsteil schwenkbar
gelagert. Eine Zugfeder 68 versucht den Haltearm 66 in \
Richtung des Pfeiles L im Sinne einer federnden Anlage gegen \
die Seitenfläche des Flaschenkasten:? 1" Haltearm 66 ist weiterhin eine Schwairanrolle 6 9 um eine vertikale Achse drehbar gelagert, die mit ihrer Umfangsflach· gegen die Umfangsflache der Trommel 56 anliegt. Mit Hilfe dieser durch wenigstens eine, nicht näher dargestellte FlÜBsigkeits- bzw. Wasserdüse ständig naß gehaltene Schwammrolle 59, wird die Umfangsflache der Trommel 56 beim Umlauf in Richtung des Pfeiles K ständig feucht gehalten.
Die fest mit dem Haltearm 66 fest verbundene Steuerscheibe 65 besitzt zwei Bohrungen 70 und 71, die auf einer im wesentlichen senkrecht zur Förderrichtung (Pfeil D) der Fördereinrichtung 7 verlaufenden Linie angeordnet sind und von denen die der Fördereinrichtung 7 näherliegende Bohrung 70 mit dem Eingang eines Gebläses 7 2 und die der Fördereinrichtung 7 entfernt liegende Bohrung 71 mit dem Ausgang dieses Gebläses verbunden sind. Beide Bohrungen 70 und 71 besitzen jeweils den gleichen Abstand von der Trommolachse bzw. von der Achse der Antriebswelle 64. Im Trommelboden 61 ist im Bereich jeder Kammer 60 eine kreisbogenförmig gekrümmte, schlitzförmige öffnung 73 vorgesehen, die den gleichen Abstand von der Trommelachse wie die Bohrungen 70 und 71 aufweist und durch die bei entsprechender Drehstellung der Trommel 56 eine Verbindung dt&r zugehörigen Kammer 60 zu der Bohrung 70 bzw. 71 und damit zu dem Eingang bzw. Ausgang des Gebläses 7 2 besteht.
Die Drehrichtung (Pfeil K) für die Trommel 56 ist so gewählt, daS sich der Umfang dieser Trommel an dem sich an der Btikettenabnahmestation 9 vorbeibewegenden Flaschenkasten 1" bzw. an dessen Längsseite abrollt. Immer dann, wenn die Trommel 56 einen Flaschenkasten 1" bzw. die dortige, mit dem Etikett 2 versehene Oberfläche berührt, wird die an diesem, den Flaschenkasten 1" berührenden Teil des Trommelumfangs vorgesehene Kammer 60 über die sich deckenden öffnungen 70 und 73 mit einem Unterdruck beaufschlagt, so daß das am Flaschenkasten 1" vorhandene Etikett 2 von der Trommel 56 abgenommen und an der Umfangsflache dieser Trommel durch Unterdruck gehalten wird. Durch das Anfeuchten der Umfange-
fläche der Troeün.el 56 durch die Schwemmrolle 69 wird diese Saugwirkung verstärkt, d.h. es ergibt sich ein besonders dichtes Anliegen des Etikettes 2 an der Umfangefläche der Trommel 56 im Bereich der öffnungen 58. Das Gebläse 72 ist so ausgelegt, daß auch bereits schon am Beginn der Abnahme des Etiketts 2 vom Flaschenkasten 1" , d.h. also dann, wenn praktisch noch keine der öffnungen 58 von dem abzunehmenden Etikett 2 abgedeckt ist, eine die Abnahme des Etikettes 2 sicherstellende Saugwirkung besteht.
Sobald sich die Trommel 56 nach der Abnahme eines Etikettes 2 um weniger als 180° in Richtung des Pfeiles K weitergedreht hat, wird die entsprechende Kammer 60 der Trommel 56 Ober die sich nun deckenden öffnungen 71 und 73 mit Überdruck (aus den Ausgang des Gebläses 72) beaufschlagt, wodurch das Etikett 2 vom Umfang der Trommel 56 abgeblasen wird. Hierdurch ist nicht nur eine Selbstreinigung der Trommel 56 von Etiketten 2 sichergestellt, sondern mit ein und demselben Gebläse 72 ist das Ansaugen und Wegblasen der Etiketten möglich, wodurch sich eine besonders einfache und daher vorteilhafte Ausführung ergibt.
Die Fig. 20 und 21 zeigen eine Trommel 56' sowie eine zugehörige Steuerscheibe 65*, die anstelle der Trommel 56 und der Steuerscheibe 6 5 bei der Etikettenabnahmestation 9 der Fig. 18 und 19 verwendet werden können.
Die Trommel 56' unterscheidet sich von der Trommel 56 im wesentlichen dadurch, das in der kreiszylinderförmigen Umfangswand 74 eine Vielzahl von parallel zur Trommelachse verlaufenden, voneinander getrennten Kanälen 75 vorgesehen sind, die an der Oberseite der Trommel 56' jeweils verschlossen und an der Unterseite dieser Trommel bzw. am Trommelboden offen sind. Jeder Kanal 7 5 steht mit einer Gruppe von radial zur Troiranelachse verlaufenden und ausschließlich an der Umfangefläche der Trommel 56 offenen Kanälen 7 6 in Verbindung, die sich in Kanäle 77 fortsetzen, welche in einem ringförmigen, die Trommel 56' umschlieSenden Element 78 aus elastischem Material, z.B. geschäumtem
Kunststoff mit geschlossener Außenfläche, aber auch mit geschlossener Fläche in den Kanälen 77 fortsetzt. Die Kanäle 77r die ebenfalls radial zur Trommelachse verlaufen, münden an der Außenfläche des Elementes 58, und zwar im Bereich von ring- oder hülsenförmigen Düsenkörpern 79 aus Metall oder hartem Kunststoff, die dort in das Element 78 eingesetzt sind und geringfügig über die ümfangsflache des Elementes 78 vorstehen. An der der Trommel 56' zugewendeten Oberseite der Steuerscheibe 65' sind mehrere kreisbogenförmig gekrümmte nutenförmige Vertiefungen 80 vorgesehen, die den gleichen Abstand von der Trommelachse aufweisen, wie die unteren, offenen Enden der Kanäle 75.
Eine der nutenförmigen Vertiefungen 80 ist so angeordnet, da· deren Anfang der Fördereinrichtung 7 unmittelbar benachbart liegt und sich diese Vertiefung in Drehrichtung der Trommel 56' (Pfeil K der Fig. 18) über eine Länge erstreckt, die in etwa gleich der Länge des abzuziehenden Etiketts ist. Dies« erste Vertiefung 80 ist mit einer Unterdruck-Quelle verbunden. An die erste Vertiefung 80 schließt sich dann wenigstens eine weitere Vertiefung 80 an, die mit einer Quelle für Oberdruck bzw. Blasluft verbunden ist. Die Arbeitsweise mit der Trommel 56' ist im Prinzip die gleiche wie mit der Trommel 56, wobei die Trommel 56' allerdings den Vorteil hat, daß die insbesondere am Anfang des Abziehvorganges eines Etiketts durch dieses Etikett noch nicht abgedeckten Öffnungen der Düsenkörper 79 nur einen verhältnismäßig kleinen Querschnitt aufweisen, so daß bei Verwendung der Trommel 56' eine Unterdruckquelle geringerer Leistung erforderlich ist als bei Verwendung der Trommel 56. Durch die Verwendung des Elementes 78 aus elastischem Material sowie der ringförmigen Düsenkörper 79 aus hartem Material ist weiterhin auch sichergestellt, daß selbst bei unebener Fläche des Flaschenkasten« 1" der jeweilige Düsenkörper 79 nicht nur fest angedrückt, sondern auch an der gesamten, die Düsenöffnung umschließenden Ringfläche dicht gegen das abzuziehende Etikett 2 zur Anlage kommt, da sich jeder Düsenkörper 79 in seiner Lage dem Verlauf der Oberfläche des Flaschenkastens 1" optimal anpassen kann. Da Flaschenkästen, insbesondere
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solch·, die aus Kunststoff gefertigt sind, sich bei längerem Qebrauah mechanisch oder aber durch Hitzeeinwirkung stark verformen können, trägt die elastische Anordnung der Düsenelesente 79 ebenfalls dazu bei, die etiketten 2 mit geringe» Leistungsbedarf für die Unterdruckquelle zuverlässig von den Flaschenkästen 1" abziehen zu können.
In der Fig. 23 ist in Seitenansicht und teilweise im Schnitt eine Ausführungsform der erfindungsgemäten Vorrichtung dargestellt, die als Etikettenabnahmeelement eine Trommel oder Walze 81 aufweist, die an ihrer kreiszylinderförmigen Omfangsflache mit einer Vielzahl von in ihrer Funktion in Düsenelementen 79 entsprechenden Saugnäpfen 82 versehen ist und mittels einer Welle 83 an einem Tragarm 84 drehbar gelagert ist. Die Welle 83 ist bei der dargestellten Ausführungsform fest mit der Walze 81 verbunden und reicht mit ihrem über die Unterseite der Walze 81 vorstehenden Ende in ein am Tragarm 84 vorgesehenes Lager 85 hinein. Die Welle 83 ist weiterhin mit einer am unteren Ende verschlossenen Längsbohrung 86 versehen, die über Kanäle 87 mit den einzelnen Saugnäpfen 82 in Verbindung steht. Bei der dargestellten Ausführung«form führt von der Bohrung 86 zu jedem Saugnapf 82 ein gesonderter Kanal 87, der sich radial zur Achse der Welle 85 erstreckt. Selbstverständlich sind such andere Ausführungen für die Kanäle 87 denkbar.
Auf dem über die Oberseite der Walze 81 vorstehenden Ende der Welle 85, an dem (Ende) die Bohrung 86 offen ist, sitzt abgedichtet ein zweiteiliges Kupplungsstück 88, von denen ein Teil sich mit der Walze 81 mitdreht, während der andere Teil ortsfest gehalten ist. Dieses Kupplungsstück stellt eine nach auÄen hin abgedichtete Verbindung zwischen der Bohrung 86 und einem Schlauch 89 her, welcher mit dem Unterdruck-Ausgang 90 einer Unterdruck-oder Vakuumquelle 91 verbunden ist. Diese Unterdruckquelle ist bei der dargestellten Ausführungsform eine ein Venturi-Rohr aufweisende Einrichtung, die am Eingang 92 mit Druckluft beaufschlagt wird, welche am Ausgang 9 3 in die Umgebung abfließen kann. In den Bereich des Venturi-Rohr« mündet der Ausgang 90. Weiterhin ist die Unterdruckquelle 91
mit einem zusätzlichen Speicherraum 94 versehen. Die in diesem Speicherraum gespeicherte Druckluft strömt beim Abschalten der dem Eingang 92 zugeführten Druckluft zumindest teilweise auch an den Ausgang 90 und von dort in die Kanäle 87 und an die Saugnäpfe 82, so daß sich beim Abschalten der Druckluft am Eingang 92 nicht nur das Vakuum an den Saugnäpfen 82, die ein Etikett erfaßt haben, sehr schnell abbaut, sondern das abgenommene Etikett von den Saugnäpfen 82 auch abgeblasen wird. Die Arbeitsweise der in der Fig. 23 gezeigten Vorrichtung ist im Prinzip die gleiche, wie sie bereits vorangehend für die Ausführungen nach den Fig. 18 bis 21 beschrieben wurde, d.h. auch die Walze 81 ist seitlich an der von der Scharnierbandkette 7 gebildeten Fördereinrichtung angeordnet, wobei der Tragarm 84 in gleicher Weise wie tfer Haltearm 66 an seinem der Walze 81 entfernt liegenden Ende üb die vertikale Achse mit Hilfe des Gelenkbolzens 67 schwenkbar gehalter, ist.
Bei der in der Fig. 23 dargestellten Ausführung ist der Halte- bzw. Tragarm 84 zweiteilig ausgebildet und besteht aus dem im wesentlichen rohrförmigen Teil 84', welcher an einem Ende an dem Gelenkbolzen 67 angelenkt ist, sowie aus äem mehrfach abgewinkelten Teil 84", der an einem Ende das Lager 8 5 aufweist und am anderen Ende im Teil 84' um eine horizontale Achse drehbar gelagert ist. Die Anordnung ist weiterhin so getroffen, dafl der Masseschwerpunkt des von der Walze 81, der Welle 83 sowie des Teiles 84" gebildeten Masse-Systems unterhalb der horizontalen Achse liegt, um die der Teil 84" gegenüber dem Teil 84' schwenkbar ist. Hierdurch ist sichergestellt, dafl sich die Walze 81 ohne Berührung mit einem Flaschenkasten 1" stets so ausrichtet, daB die Achse der Welle 8 3 in vertikaler Richtung liegt. Bei Anlage gegen die Seitenfläche eines Flaschenkastens 1" kann sich die Walze 81 dem Verlauf dieser Seitenfläche durch Schwenken um die vertikale Achse (Gelenkbolzen 67) sowie durch Schwenken um die horizontale Achse (Schwenkbewegung zwischen den Teilen 84' und 84") genau anpassen.
Uhi Flaschenkasten 1" unterschiedlicher Höhe behandeln zu können, ist die Vorrichtung vorzugsweise so ausgebildet, dai auf dan Tragarm 84 Walzen 81 mit unterschiedlicher Höhe zusammen mit der jeweils zugehörigen Welle 83 aufgesteckt werden können. In diesem Fall ist dann im Bereich der Verbindung zwischen dem Schlauch 89 und der Welle 83 vorzugsweise eine Schnellkupplung vorgesehen, die dann im konkreten Fall entweder zwischen dem Kupplungsstück 88 und der Welle oder aber zwischen dem Kupplungsstück 88 und dem Schlauch 89 vorgesehein ist, oder aber das Kupplungsstück 88 ist selbst zumindest teilweise als Schnellkupplung ausgeführt.
Die Figuren 24 bis 27 zeigen eine Ausführung einer Etikettenabnahraestation, bei der die auf einer Scharnierbandkette 7 aufstehenden Flaschenkasten 1" getaktet an den Etikettenabnahmeelementen 95 vorbeigeführt werden. Bei der in diesen Figuren dargestellten Ausführungsform sind jeweils zwei Etikettenabnahmeelemente 95 an jeder Längsseite der Scharnierbandkette 7 vorgesehen, wobei sich jeweils zwei F,tikettenabnahmeelentente 95 an verschiedenen Längsseiten der Schcrnierbandkette 7 gegenüberliegen. Diese Ausführung hat nicht nur den Vorteil, daß an zwei einander gegenüberliegenden Seitenflächen eines Flaschenkastens 1" gleichzeitig die dort vorhandenen Etiketten 2 entfernt werden können, sondern durch die Verwendung von jeweils zwei Etikettenabnahmeelemente 95 an jeder Längsseite der Scharnierbandkette 7 ergibt sich auch o.<ar Vorteil, daß bei großer Leistung der Etikettenabn«hntestation eine relativ große Stillstandszeit bei der taktweisen Bewegung der Flaschenkasten 1" erreichbar ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehr als zwei Etikettenabnahmeelemente 95 an jeder Längsseite der Scharnierbandkette 7 vorzusehen, um so noch größere Stillstandeseiten bei gleich hoher Leistung zu erzielen.
Die getaktete Bewegung der Flaschenkästen lu an den Etikettenabnahiraelementen 85 vorbei wird bei kontinuierlich angetriebener Scharnierbandkette 7 dadurch erreicht, daß Anschläge 96 vorgesehen sind, die im Arbeitstakt der Etiket-
tenabnahmestation in die Bewegungabahn der Piaschenkästen 1" hineinbewegbar sind und gegen die der in Förderrichtung erste Flaschenkasten 1" einer Gruppe von unmittelbar aneinander anschließenden Flaschenkasten anschlägt, wodurch die gesamte Gruppe von Flaschenkasten angehalten wird, die bei der dargestellten Ausführungsform zwei Flaschenkasten 1" aufweist, wobei die Anzahl der Flaschenkasten dieser Gruppe jedoch grundsätzlich der Anzahl der Etikettenabnahmeelemente 9 5 entspricht, die an jeder Längsseite der Scharnierbandkette 7 vorgesehen sind. Nach dem Abnehmen der Etiketten 2 von den Flaschenkasten 1 werden die Anschläge 96 wieder aus der Bewegungsbahn der Flaschenkasten 1" herausbewegt, so daß sich die Gruppe der behandelten Flaschenkästen 1" mit der Scharnierbandkette 7 weiterbewegen kann.
Jedes Etikettenabnahmeelernent 95 besteht im wesentlichen aus einer Führungsplatte 97, die mit ihren Oberflüchenseiten in vertikalen Ebenen liegt und an einem ortsfesten Haltearm 98 befestigt ist, und zwar in der Weise, dafl die Oberflächenseiten der Führungsplatte 97 senkrecht oder im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung der Scharnierbandkette 7 liegen. Bevorzugt sind die Führungsplatten 97 an den Haltearmen 98 gegen die Wirkung von nicht näher dargestellten Federmitteln um die vertikale Achse um einen gewissen Winkelbereich schwenkbar. An jeder Führungsplatte 97 sind in vertikaler Richtung übereinander zwei Führungselemente 99 vorgesehen, in welchen jeweils eine Führungsstange 100 in horizontaler Richtung hin- und her verschiebbar geführt ist. Jede der beiden, im Abstand und parallel zueinander angeordneten Führungsstangen 10 0 ist an ihrem der Scharnierbandkette 7 zugewendeten, über die dortige Seite der Führungsplatte 97 vorstehenden Ende mit einem Lagerklotz 101 verbunden, an welchem gegen die Wirkung von Federelementen 102, die beispielsweise von Gummipuffern gebildet sind, um eine horizontale, senkrecht zur Längserstreckung der Führungsstangen 100 verlaufende Achse bzw. um einen entsprechenden Gelenkbolzen 103 ein Kopf 104 des entsprechenden Etikettenabnahmeelemente s 9 5 um einen gewissen Winkelbetrag schwenkbar befestigt ist. Der Kopf 104 trägt an seiner, der Scharnier-
bandkette 7 zugewendeten Seite mehrere, den Saugnäpfen 82
entsprechende Saugnapfe 105, die über Kanäle in dem Kopf 104
sowie eine Schlauchverbindung 106 mit der ünterMruckquelle 91 verbunden sind.
Um eine möglichst geringe Nasse für den Kopf 104 zu erhalten, ist dieser bei der dargestellten Ausführungsform entsprechend Fig. 27H mit zwei im wesentlichen in vertikaler Richtung sich erstreckenden und im Abstand voneinander angeordneten äußeren Stegen ICS und einem mittleren, in horizontaler Richtung sich erstreckenden Quersteg 10 7 ausgebildet, wobei an den Stegen
106 übereinander mehrere kleinere Saugnäpfe 105 und an dem
Steg 107 in horizontaler Richtung nebeneinander mehrere
größere Saugnapfe 105 vorgesehen sind. Durch diese Ausbildung ist es möglich, daß von einem Flaschenkasten 1" abzunehmende
Etiketten 2 mit Hilfe der Saugnäpfe 105 auf einem großen
71ächenbereich zu erfassen, und zwar vor allem auch im
Bereich der Ecken und an den vertikalen Randlinien, um so ein einwandfreies Ablösen des Etikettes 2 zu erzielen. Die
Abmessungen des Kopfes 104, d.h. der Abstand der Stege 106
sowie deren Länge entsprechen dabei den Abmessungen des
Etikettes 2. Durch die größeren Saugnäpfe 105 wird im
mittleren Bereich des Etikettes 2 eine besonders große Haltebzw. Ablösekraft erzielt. Die kleineren Saugnapfe 105 stellen das einwandfreie Erfassen des Etikettes 2 vor allem auch im
Bereich der Ecken sicher.
Mit Hilfe einer doppelt-wirkenden und pneumatisch betriebenen Kolben-Zylinder-Anordnung 108, die an jedem Etikettenabnahmeelement 95 vorgesehen ist und zwischen einem Lager an der
Führungsplatte 97 und dem Lagerkörper 100 wirkt, kann der
Kopf 104 in horizontaler Richtung hin- und her bewegt werden.
Die Arbeitsweise der in den Figuren 24 bis 27 dargestellten
Vorrichtung läßt sich, wie folgt, beschreiben:
Sobald eine Gruppe von Flaschenkästen 1" durch die Anschläge 96 ihrer Bewegung gestoppt ist, werden die Köpfe 104 der Btikettfsnabnahmeelemente 9 5 vorzugsweise gleichzeitig aus ihrer zurückgezogenen Ruhestellung in Richtung auf die Scharnierbandkette 7 bewegt, so daß die Saugnäpfe 105 jedes Kopfes gegen das zu entfernende Etikett 2 zur Anlage kommen, wobei durch die schwenkbare Halterung der Führungsplatte 97 sowie des Kopfes 104 um zwei senkrecht zueinander verlaufende Achsen auch bei Deformationen an den Seitenflächen der Flaschenkasten 1" eine einwandfreie Anlage sämtlicher Saugnäpfe 105 an dem jeweiligen Etikett 2 sichergestellt ist.
Sobald die Saugnäpfe 105 gegen das zu entfernende Etikett 2 anliegen, wird der Eingang 92 der Unterdruckquelle 91 mit Druckluft beaufschlagt, so daß an den Saugnäpfen 105 ein Unterdruck entsteht. Bei dem anschließenden Zurückbewegen der Köpfe 104 in ihre Ausgangsstellung werden die Etiketten 2 von den Flaschenkasten 1" abgezogen. Anschließend wird die Zufuhr der Druckluft an den Eingang 92 abgeschaltet, wodurch ein Teil der im Speicherraum 9 4 gespeicherten Druckluft an die Saugnäpfe 105 gelangt und zu einem sofortigen Abfall des Unterdrucks sowie auch zu einem gewissen Abblasen der an den Köpfen 104 gehaltenen Etiketten 2 führt.
Selbstverständlich ist es bei der in den Figuren 24 bis 27 dargestellten Ausführungsform ebenso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 23 möglich, daß das Abblasen der abgenommenen Etiketten 2 von den Saugnäpfen 82 bzw. 105 auch dadurch erfolgt, daß nach dem Abschalten des Vakuums der Schlauch bzw. die Schlauchverbindung 106 kurzzeitig mit einer Druckluft- oder Überdruckquelle verbunden wird. Weiterhin kann anstelle der ein Venturi-Rohr aufweisenden Unterdruckquelle auch eine andere Unterdruckquelle Verwendung finden.
Speziell bei der in den Figuren 24 bis 27 dargestellten Ausführungsform ist es selbstverständlich auch möglich, die Köpfe 104 andersartig als in der Fig. 27 dargestellt, auszubilden. Die Köpfe 104 können beispielsweise auch als
Platte ausgebildet sein. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Köpfe 1J4 und die an diesen Köpfen vorgesehenen Saugnapfe 105 so auszubilden, daß bei der Bewegung dieser Köpfe zunächst nur ein Teil der Etiketten 2 von den Flaschenkästen 1" abgelöst wird, wobei dann das vollständige Ablösen der Etiketten 2 dadurch erfolgt, daß sich die Piaschenkästen 1" bei noch an den Köpfen 104 gehaltenen Etiketten 2 weiterbewegen.
In der Fig. 28 ist schließlich eine Ausführung dargestellt, bei der das Abnehmen der Etiketten 2 von den Flaschenkästen 1" bei kontinuierlich an der Etikettenabnahmestation vorbeibewegten Flaschenkasten erfolgt. Als Etikettenabnahmeeleaient dient bei dieser Ausführung das voranstehend beschriebene Etikettenabnahmeelement 95, welches allerdings mit allen •einen zugehörigen Teilen nicht ortsfest angeordnet ist, sondern auf einer gurkenförmigen Bewegungsbahn 109 bewegt wird, die im wesentlichen zwei Bahnabschnitte 109' und 109" aufweist, welche jeweils seitlich von einer Längsseite der Scharnierbandkette 7 angeordnet sind und sich beide im wesentlichen in Richtung der Förderrichtung dieser Scharnierbandkette erstrecken. Das Etikettenabnahmeelement 95 wird entsprechend dem Pfeil L, d.h. bei der für die Fig. 28 gewählten Darstellung im Gegenuhrzeigersinn entlang der Bewegungsbahn 109 bewegt, so daß die Bewegungsrichtung in Bereich des Abschnittes 109' , der der Scharnierbandkette 7 näherliegu als der Abschnitt 109" gleichsinnig mit der Bewegungsrichtung der Flaschenkästen 1" auf der Scharnierbandkette 7 ist und die Geschwindigkeit des Etikettenabnahmeelementes 95 auf dem Abschnitt 109' zumindest in einem Teilbereich, in dem der Abschnitt 109" den kleinsten Abstand von der Scharnierbandkette 7 aufweist, gleich der Fördergeschwindigkeit der Scharnierbandkette 7 ist.
Ausgehend von dem in der Fig. 28 linken Übergangsbereich zwischen den Abschnitten 109" und 109' nähert sich somit das Etikettenabnahmeelement 95 bzw. dessen Kopf 104 den an der Etikettenabnahmestation vorbeigeführteη Flaschenkästen 1" zunehmend an, so daß der Kopf 104 etwa im mittleren Bereich
des Abschnittes 109 mit seinen Saugnäpfen 105 gegen das an einer Seixe des vorbeigeführten Flaschenkastens 1" angebrachten Etikett zur Anlage kommt. Beim weiteren Bewegen des Piaschenkastens 1" sowie des Etikettenabnahmeelementes 93 entfernt sich dessen Kopf 104 wieder vom Flaschenkasten 1", so daß das Etikett 2 vom Flaschenkasten abgenommen wird. Der Abschnitt 109" dient zum Rückführen des Etikettenabnahmeelementes 95 an die in der Fig. 28 linke Ausgangsposition (öbergangsbereich zwischen den Abschnitten 109" und 109').
Um ein schlupffreies Anlegen der Saugnäpfe 105 am Kopf 104 su erreichen, ist es bei dieser Ausführungsform u.a. vorteilhaft, daß das Etikettenabnahmeelement 95 zusätzlich noch um eine vertikale Achse 110 geschwenkt wird, so daß der mit den Saugnäpfen 105 versehene Kopf 104 bei der Berührung des Etiketts 2 am vorbeigeführten Flaschenkasten 1" eine Abwälibewegung ausführt. In diesem Fall ist dann die mit den Saugnäpfen 105 versehene Seite dee Kopfes 104 kreisbogenförmig konvex gewölbt, wobei bei der speziell in der Fig. 27 dargestellten Ausführung für den Kopf 104 an sich nur der Steg 107 entsprechend gekrümmt ausgebildet sein muß.
In den Fig. 29 und 30 ist eine Etikettenabnahmestation dargestellt, die zum Entfernen von Etiketten 2 bzw. 2a von Flaschen 1' dient. Diese Ausführung besteht im wesentlichen aus einem um eine vertikale Achse 111 rotierend angetriebenen Flaschentisch 112, welcher an seinem Außenumfang in jeweils gleichmäßigen Abständen mehrere, gegenüber dem Flaschentisch
112 um eine vertikale Achse drehbare Flaschenteller 113 aufweist. Die Flaschen 1' mit den zu entfernenden Etiketten werden über ein Förderband 114 aufrechtstehend zugeführt und von diesem Förderband über einen Einlaufstern 115 an den Flaschentisch 112 übergeben, so daf jeweils eine Flasche 1' mit ihrem Boden auf einem Flaschenteller aufsteht. Nach der Übergabe wird jede Flasche 1* durch einen mit einer 3alteglocke 116 versehenen Stempel 117 zwischen dem Flaschenteller
113 und dem mit der Halteglocke 116 an der Flaschenöffnung angreifenden Stempel 117 eingespannt. Nach dem Einspannen einer Flasche 1' wird der diese Flasche tragende Flaschentel-
ler 113 beim Weiterbewegen des Flaschentisches 112 in Richtung des Pfeiles M um die vertikale Achse in Drehbewegung versetzt/ was beispielsweise dadurch erreicht wird, daß jeder Flaschenteller 113 mit einer Welle 118 im Flaschentisch 112 drehbar gelagert ist/ und daß auf dieser Welle ein Reibrad
119 sitzt, welches nach der übergabe der Flaschen 1* an den Flaschentisch 112 sowie nach dem Einspannen dieser Flaschen mit einem ortsfesten, einen Reibbelag aufweisenden Führungsbogen 120 zur Anlage kommt und sich auf diesem Führungsbogca abwälzt. Selbstverständlich können zum rotierenden Antrieb der Flaschenteller 113 auch andere Mittel vorgesehen sein. So ist es beispielsweise möglich, den ortsfesten Führungsbogen
120 an seiner Außenfläche mit einer Verzahnung zu versehen, in die dann ein das Reibrad 119 ersetzendes Zahnrad oder Ritzel eingreift. Auf den Einlaufstern 115 in Drehrichtung des Flaschentisches 112 folgend ist um den Umfang des Flaschentisches 112 ein kreisbogenfSrmig gekrümmtes Bürstenelement 121 vorgesehen, welches aus einem kreisbogenförmig gekrümmten Träger mit einer Vielzahl von Borsten besteht, die von der der Achse 111 zugewendeten Innenfläche wegstehen und in den Bewegungsraum der auf den Flaschentellern 113 angeordneten Flaschen 1' hineinreichen. Das ortsfeste Bürstenelement
121 erstreckt sich über einen möglichst großen Winkelbereich um den Flaschentisch 112, beispielsweise über einen Winkelbereich von 270° . Durch die Borsten dieses Bürstenelementes werden die auf den um ihre Hochachse rotierenden Flaschen 1' vorgesehene Etiketten 2 bzw. 2a mechanisch entfernt. Die von den Etiketten befreiten Flaschen 1' werden dann (nach Anheben des jeweiligen Stempele 117 mit Hilfe eines Auslaufsterns 122 vom Flaschentisch 112 abgenommen und an eine Fördereinrichtung 123 zum Abführen der Flaschen 1' übergeben.
Es versteht sich, daß sämtliche Stempel 117, von denen jeweils einer über einem Flaschenteller 113 angeordnet ist, an einem gemeinsamen Träger 124 vorgesehen sind, der sich mit dem Flaschentisch 112 mitdreht. Anstelle eines durchgehenden Bürstenelementes 121 können am Umfang des Flaschentisches 112 auch mehrere separate Bürstenelemente, zumindest teilweise auch rotierend angetriebene Bürstenelemente oder andere
Etikettenabnahmeelemente vorgesehen sein, insbesondere auch solche, wie sie in den Fig. 1 bis 28 dargestellt und beschrieben sind.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke verlassen wird.

Claims (49)

nsprfiohet
1. Vorrichtung zum trockenen Ablösen von Etiketten von Behältnissen, gekennzeichnet durch eine Fördereinrichtung (7) sun Fördern der Behältnisse (1) von einer Aufgabeposition an eine Abgabeposition der Vorrichtung sowie durch wenigstens eine zwischen der Aufgabeposition und Abgabeposition an der Fördereinrichtung (7) vorgesehene Btikettenabnahmestation (9) zum rein mechanischen Abziehen der Etiketten (2) von den Behältnissen (1).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Btikettenabnahmestation (9) als Etikettenabnahaeelement wenigstens eine rotierend angetriebene Bürste (20, 35» 36, 44, 49) aufweist, die an wenigstens einer Seite der Fördereinrichtung (7) vorgesehen ist und mit ihren Borsten in den von dieser Fördereinrichtung (7) gebildeten Bewegungsreum der Behältnisse (1) hineinreicht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Btikettenabnahmestation (9) zwei oder mehrere Bürsten (20, 44) aufweist, die in Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung (7) aufeinander folgend angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dai die wenigstens eine Bürste (20, 36, 44, 49) der Btikettenabnahmestation (9) um eine senkzecht zur Förderrichtung (0) der Fördereinrichtung (7) verlaufende Achse rotierend angetrieben ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Bürste (20, 36, 44, 49) bei horizontaler Förderriohtung (D) der Fördereinrichtung (7) um eine Ih wesentlichen horizontal· Achte rotierend angetrieben ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine ein Etikettenabnahmeelement bildende Bürste (35) der Btikettenabnahmestation
(9) um eine Achse angetrieben ist, die sich in Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung (7) erstreckt, gegenüber dieser Förderrichtung jedoch so geneigt ist, da· der Abstand der Achse der wenigstens einen Bürste (35) in Förderrichtung (D) oder entgegen der Förderrichtong (D) der Fördereinrichtung (7) von der die Standfläche für die Behältnisse (1) bildenden Oberfläche der Fördereinrichtung (7) abnimmt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, das bei horizontaler Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung (7) die Achse der wenigstens einen Bürste (35) gegenüber der Horizontalen geneigt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die das Etikettenabnahmeelement bildende wenigstens eine Bürste der Etikettenabnahmestation (9) eine Walzenbürste (20, 35) ist.
9. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, da· die das Etikettenabnahmeelement der Etikettenabnahmestation (9) bildende wenigstens eine Bürste eine Scheibenbürste (36) ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, da· die das Etikettenabnahmeelement der Etikettenabnahmestation (9) bildende wenigstens eine Bürste eine Mink-Bürste (44) ist, deren Borsten (45) auf einer oder aber auf mehreren schrauben- oder wendelartigen Linien angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, da· die das Etikettenabnahmeelement der ttikettenabnahmeatation (9) bildende wenigstens eine Bürste (49) Borsten (51) aufweist, die derart an dem Bürstenkörper (50) angeordnet sind, da· die freien Enden der Borsten (51) ihrem jeweils am Bürstenkörper (50) gehaltenen Ende in Drehrichtung (G) der Bürste (49) voreilcn.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, da· die Btikettenabnahreestation (9) als Etikettenabnahmeelement wenigstens eine seitlich von der Fördereinrichtung (7) angeordnete Förderschnecke (52) aufweist, die mit ihrer Lingserstreckung biw. Achse in Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung (7) liegt und mit einem Teil ihres mit wenigstens einem Schneokengang (S3) versehenen Umfang* in den von der Fördereinrichtung (7) gebildeten Bewegungsraum der Behlltnisse (1) hineinreicht, und dai die um ihre Achse rotierend angetriebene Förderschnecke zumindest auf einer Tel Hänge und dabei wenigstens im Bereich ihres Schneckenganges (53) mit Borsten (54) versehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, da· die Achse der Fördersohnecke (52) gegenüber der rörderriohtung (D) der Fördereinrichtung (7) geneigt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, da· bei horizontaler Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung (7) die Achse der Förderschnecke (52) gegenüber der Horizontalen geneigt ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, da· an einem ortsfesten Vorrichtungsteil eine beispielsweise von mehreren Kiemenblechen (55) gebildete rechenartige Struktur vorgesehen ist, durch die sich die Borsten (54) beim Drehen der Förderschnecke (52) hindurchbewegen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daS die Etikettenabnahmestation (9) wenigstens eine Walze oder Trommel (56, 56') aufweist, die seitlich von der Fördereinrichtung (7) angeordnet ist und um ihre Achse rotierend angetrieben ist, da· die Trommel (56, 56') an ihrer ümfangsflache (57, 78) mit mehreren Öffnungen (58, 79) versehen ist, da· in der Trommel (56, 56') mehrere, voneinander getrennte Kammern
(60) oder Kanäle (75) gebildet sind, und dal jeweils eine Öffnung (58, 79) am Umfang der Trommel (57, 78) oder eine Gruppe solcher Öffnungen mit einer Kammer (60) oder einem Kanal (75) in Verbindung steht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch Steuermittel (65, 70, 73; 65', 80), mit denen beim Umlauf der Trommel (56, 56') die jeweils der Fördereinrichtung (7) b#näch»äfc li«g«nu«n uffnünfin (58, 79) bzw. deren Kammern (60) bzw. Kanäle (75) mit Unterdruck beaufschlagt werden.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, gekennzeichnet durch Steuermittel (65, 71, 73; 65', 80), mit denen beim Umlauf der Trommel (56, 56') die jeweils der Fördereinrichtung (7) entfernt liegenden Öffnungen (58, 79) bzw. deren Kammern (60) oder Kanäle (75) bzw. zumindest ein Teil dieser Öffnungen mit einem Oberdruck beaufschlagt werden.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekenn-
zeichnet, daβ die Steuermittel eine Steuerscheibe (65, |
65') aufweisen, die mit einer radial zur Drehachse der J
Trommel (56, 56') versetzten Fläche gegen eine Gegen- |
fläche der Trommel (56, 56') anliegt, da« in der Fläche 1 der Steuerscheibe (65, 65') wenigstens eine erste f
Steueröffnung (70, 71; 80) vorgesehen ist und an der a
Gegenfläche für jede Kammer (60) bzw. für jeden Kanal 1
(75) wenigstens eine zweite Steueröffnung mündet, die den \ gleichen Abstand von der Drehachse der Trommel (56, 56') ) aufweist wie die erste Steueröffnung, dal die erste Steueröffnung (70, 71; 80) oder die zweiten Steueröffnungen (73) als gekrümmte, konzentrisch zur Drehachse der Trommel (56, 56') verlaufende schlitzförmige Öffnungen ausgebildet sind, daß die wenigstens eine erste Steueröffnung (70, 71; 80) über einen Anschluskanal mit einer Quelle für Unterdruck oder Überdruck verbunden ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Steueröffnungen (73) jeweils als eine in eine Kairoer (60) mündende schlitzförmige Öffnung ausgebildet sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, da· die wenigstens eine erste Steueröffnung (80) von der der Gegenflache der Trommel (56') zugewendeten offenen Seite einer nutenförmigen Vertiefung (80) in der Steuerscheibe (65') gebildet ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daβ die Trommel (56') an ihrer Dmfangsflfiche (78) elastisch ausgebildet ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, das die Trommel (56') an ihrem Umfang mehrere von Düsenkör-
! pern (79) gebildete Offnungen aufweist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16-23, dadurch gekennzeichnet, daβ die Trommel (56) beispielsweise mit Hilfe eines Haltearmes (66) schwenkbar an einer Seite der Fördereinrichtung (7) angeordnet ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 24, gekennzeichnet durch eine um eine parallel zur Trommelachse drehbar gelagerte Schwammrolle (69), die mit ihrer Urafangsflache gegen die Umfangsflache der Trommel (56) anliegt.
26ο Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, das an der Fördereinrichtung (7) der Etikettenabnahmestation (9) in Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung (7) vorauseilend eine Etikettenaufreiestation (8) vorgesehen ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, das die Etikettenaufreiftstation (8) von wenigstens einer rotierend angetriebenen Bürste (33, 42) gebildet ist, die
nit ihren Borsten in den von der Fördereinrichtung (7) für die Behältnisse (1) gebildeten Bewegung·raunt hineinreicht.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnetf da· die das Etikettenaufreißelement der Etikettenaufrei·- station (8) bildende Bürste eine Walzen- vorzugsweise Scheibenbürste (42) ist, und daS die Drehachse dieser Scheibenbürste (42) quer zur Förderrichtung (D) der Fördereinrichtung (7) sowie quer zu der von der Fördereinrichtung (7) gebildeten Standfläche der Behältnisse (1) liegt.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, da· zwischen der Aufgabeposition und Abgabeposition der Fördereinrichtung (7) wenigstens eine Rotationseinrichtung (10, 11, 13) vorgesehen ist, u» zumindest teilweise rotationssymmetrisch ausgebildete Behältnisse, beispielsweise Flaschen (1') um ihre Symmetrie- oder Hochachse (H) zu drehen.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, da· die Rotationseinrichtung von wenigstens einer mit einem Reibbelag versehenen Führungsleiste (10) gebildet ist, die si'jh an einer Seite der Fördereinrichtung (7) erstreckt und die Fördereinrichtung (7) an dieser Seite begrenzt.
31. Vorrichtung nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationseinrichtung von wenigstens einem endlosen, umlaufenden Band (11, 13) gebildet ist, welches sich mit einer Länge (11*) an einer Seite der Fördereinrichtung (7) erstreckt und die Fördereinrichtung an dieser Seite begrenzt.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dai die Fördereinrichtung (7) eine Scharnierbandkette ist.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, da· die Fördereinrichtung eine Förderschnecke (15, 23) ist.
34. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 12 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daft die zumindest in einem Teilbereich mit Borsten (54) versehene Förderschnecke (52) zumindest einen Teil der Fördereinrichtung bildet.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daft die Etikettenabnahmestation wenigstens eine Walze oder Trommel (81) aufweist, die seitlich von der Fördereinrichtung (7) angeordnet ist und um ihre Achse (S3) vorzugsweise frei drehbar gelagert ist, und da· am Umfang der Trommel (81) mehrere Saugöffnungen oder Saugnapfe (82) vorgesehen sind, die über Kanäle (86, 87) mit einer Unterdruckquelle (91) in Verbindung stehen.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, da· die Unterdruckquelle (91) zur Erzeugung des Unterdrucks eine Venturi-Rohr-Anordnung aufweist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, da· die Unterdruckquelle (91) einen Speicherraum (94) für Luft mit Überdruck aufweist, der zum Abblasen der abgelösten Etiketten (2, 2a) zumindest teilweise über die Saugdüsen oder Saugnapfe (82) entlüftet wird.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daft die Trommel (81) an einem Tragarm (84) drehbar gelagert ist, welcher um eine vertikale Achse (67) schwenkbar ist.
39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daft der Tragarm (84) aus zwei Teilen (84', 84") besteht, von denen der eine Teil (84') um die vertikale Achse (67)
schwenkbar ist and von denen der andere Teil (84") um eine horizontale Achse schwenkbar mit dem einen Teil (84') verbanden ist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, da* die Behältnisse (1) mit Hilfe der Fördereinrichtung (7) getaktet an der Btiketteaamestation vorbeibewegt werden, und da· an wenigstens einer Längsseite der Fördereinrichtung zumindest ein Btikettenabnahmeelement (95) vorgesehen ist, welches wenigstens einen in Richtung senkrecht zur Förderrichtung der Fördereinrichtung (7) hin- und her bewegbaren Kopf (104) mit mehreren Saugnäpfen (105) aufweist, die über Ktnäle mit einer ünterdruckquelle (91) in Verbindung stehen.
41. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, da· an wenigstens einer Längsseite der Fördereinrichtung (7) mehrere Etikettenabnahmeelemente (95) vorgesehen sind.
42. Vorrichtung nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, da· der Kopf (104) des Btikettenabnahmeelementes {95) grölere und kleinere Saugnäpfe (105) aufweist, von denen die kleineren Saugnäpfe (105) insbesondere in den die Bcken des abzulösenden Etiketts (2) erfassenden Bereichen des Kopfes (104), d.h. vorzugsweise in den Bcken des Kopfes (104) vorgesehen sind.
43. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, da· der Kopf (104) H-förmig ausgebildet ist und an zwei parallel und im Abstand voneinander angeordneten Stegen (106) kleinere Saugnäpfe (105) sowie an dem mittleren Steg (107) grötere Saugnäpfe (105) vorgesehen sind.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dai bei kontinuierlich an der Etikettenabnahmestation vorbeibewegten Behältnissen (1) wenigstens an einer Längsseite der Fördereinrichtung (7) mindestens ein Etikettenabnahmeelement (95) vorgesehen ist, welches synchron mit der Bewegung der Fördereinrichtung (7) auf
einer gurkenffirmigen Bewegtingebahn (109) bewegt wird, and dat das Etikette&abnahmeelement (95) wenigsten· einen Kopf (104) mit Saugnapfen (105) aufweist, die fiber Kanäle mit einer Unterdruckquelle (91) in Verbindung stehen.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dat das Btikettenabnahmeelement (45) zusätzlich um eine vertikale Achse (110) schwenkbar ist, und dal die mit den Saugnapfen (105) versehene Seite des Kopfes (104) vorzugsweise konvex gewölbt ist.
4f. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 40 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dal die Unterdruckquelle (91) zur Erzeugung des Unterdrucks eine Venturi-Rohr-Anordnung aufweist.
47. Vorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, das die Unterdruckquelle (91) einen Speicherraum (94) zum Speichern von Luft mit Oberdruck aufweist, der sich zum Abblasen der abgelösten Etiketten (2) zumindest teilweise über die Saugnapfe (105) entlüftet.
48. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daβ die Fördereinrichtung von einem um eine vertikale Achse (111) rotierend angetriebenen Flaschentisch (112) mit mehreren an diesem Flaschentisch um die vertikale Achse drehbar gelagerten Flaschentellern (113) gebildet ist, dafl über jedem Flaschenteller (113) eine Einspanneinrichtung (117, 116) zum Einspannen einer Flasche (1') vorgesehen ist, daß Mittel (119, 120) vorgesehen sind, um die Flaschenteller (113) beim Umlaufen des Flaschentisches (112) um die vertikale Achse zu drehen, und das am Umfang des Flaschentinches (112) wenigstens ein Etikettenabnahmeelement (121) ortsfest angeordnet ist.
49. Vorrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daB das Btikettenabnahmeelement von wenigstens einer Bürste, vorzugsweise von einem kreisbogenförmig, den Flaschen-
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tisch (112) wenigsten· teilweise umgebenden Bürβtenelernen t (121) gebildet ist, welches an seiner der Drehachse (111) des Flaschentisehes (112) zugewendeten Seite eine Vielzahl von Borsten aufweist.
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