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Webschaft Die Erfindung bezieht sich auf Webschäfte und betrifft insbesondere
solche, die bei Anlagen benutzt «erden, bei denen die Kettenfäden durch dieLitzenaugen
vermittels einer selbsttätigen Einziehmaschine eingezogen werden, die jetzt mehr
oder weniger im allgemeinen Gebrauch in Textilfabriken sind.
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Wie bekannt, ist es hei solchen Anlagen, bei denen die Kette vermittels
selbsttätiger Ketteneinziehmaschinen eingezogen wird, wesentlich, daß die Litzen
völlige Bewegungsfreiheit auf den Litzentragstangen von einem Ende des Rahmens bis
zum anderen haben. Daher ist es bei solchen Anlagen nicht möglich, Litzenrahmen
zu verwenden, welche Vorrichtungen zum Unterstützen der Litzenstangen zwischen ihren
Enden haben, die gemeinhin a13 Haken bezeichnet werden, weil es nicht möglich ist,
daß die Litzen an diesen Haken vorbeigehen, wie es bei dem selbsttätigen Einziehen
erforderlich ist, ohne daß zuerst die Litzentragstangen abgenommen werden. Dies
ist aber unpraktisch, wenn das Einziehen vermittels selbsttätiger Maschinen erfolgt.
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Der Hauptzweck der Erfindung besteht in der Schaffung eines verhältnismäßig
billigen Litzenrahmens, bei welchem die Mittel zur Unterstützung der Litzentragstangen
zwischen ihren Enden so ausgebildet und angeordnet sind, daß sie den freien Vorbeigang
der Litzen oder Helfen längs den Stangen und an den Unterstützungsvorrichtungen
vorbei nicht behindern.
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Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht darin, die zur Unterstützung
der Litzentragstangen zwischen
ihren Enden dienenden Mittel bzw.
den Litzenrahmen so auszubilden, daB Verziehungen oder Verformungen der hölzernen
Schienen am oberen und unteren Ende des Litzenrahniens infolge der Arbeitsbeanspruchungen
oder klimatischer Einflüsse nicht auf die Litzentragstangen übertragen werden, wodurch
diese aus ihrer parallelen Lage abgelenkt werden und die Litzen sich auf den Stangen
verklemmen.
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Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht darin, bei Litzenrahmen,
bei welchen eine Hilfsstange einen Teil der Vorrichtung zur Unterstützung der Litzentragstangen
zwischen ihren Enden bildet, besondere Mittel zur Befestigung der Hilfsstangen in
den Litzenrahmen vorzusehen.
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Der Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht.
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Fig. 1 ist eine Vorderansicht eines Webschaftes, der die Hauptmerkmale
der Erfindung aufweist, der Rahmen ist mit Litzen oder Helfen versehen, die zur
Verwendung bei Webstühlen geeignet sind, bei welchen zum Einziehen der Kette in
die Augen der Litzen selbsttätige Ketteneinziehmaschinen verwendet werden; Fig.
2 ist in vergrößertem Maßstab ein senkrechter Schnitt nach Linie 2-2 von Fig. 1;
Fig. 3 ist eine schaubildliche Darstellung eines Teils der Vorrichtung zum Unterstützen
der Litzentragstangen innerhalb ihrer Enden und zeigt ferner die Endteile einiger
für den Rahmen bevorzugt verwendeten Litzen oder Helfen; Fig. 4 ist eine schaubildliche
Ansicht eines Teils der Vorrichtung nach Fig. 3, aber von der anderen Seite gesehen,
und Fig. 5 ist die schaubildliche Ansicht eines Endes einer Hilfsstange, die einen
Teil der Vorrichtung zum Unterstützen der Litzentragstangen innerhalb ihrer Enden.
bildet.
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Wie erwähnt, ist der Erfindungsgegenstand in der Zeichnung nur beispielsweise
veranschaulicht. Es sind daher Abänderungen möglich, ohne aus dem Wesen und Umfang
der Erfindung herauszutreten.
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Der Litzenrahmen kann an sich jede Bauart aufweisen. Zum Beispiel
kann der Rahmen eine obere und untere Schiene to besitzen, wobei die Schienen an
ihren Enden durch Streben 11 verbunden sind. Die Litzentragstangen 12 bestehen vorzugsweise
aus flachen Metallstangen, die sich von einem Ende des Rahmens bis zum anderen erstrecken,
wobei die Enden der Stangen durch Schlitze in den Streben 11 des Rahmens in der
üblichen Weise hindurchragen.
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Die vorstehenden Enden jeder Litzentragstange 12 können in üblicher
Weise mit einem Loch 13 versehen sein, in welches das hakenförmige Ende 14 einer
Feder 15 eingreift, die an einer der Streben 11 des Rahmens angebracht ist.
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Naturgemäß können auch andere Mittel verwendet werden, um die Enden
der Litzentragstangen 12 an Ort und Stelle zu halten, jedoch haben sich hierfür
Federn 15 der beschriebenen Art besonders bewährt. Jede der oberen und unteren Schienen
to ist längs ihres unteren Randes mit einem Einschnitt oder einer Nut 20 versehen,
in der eine Stange 21 angeordnet ist. Letztere besteht vorzugsweise aus einer flachen
Metallstange, die etwas schwerer ist als die Litzentragstangen 12. Die Stange 21
besitzt an jedem Ende einen verjüngten Schlitz oder eine Nut 22 (Fig. 5), die in
jedem Falle in das innere Ende eines Teils 23 greift, der als Verlängerung der oberen
Enden der Streben 11 ausgebildet sein kann. Jedoch kann der Teil 23 gewünschtenfalls
auch selbständig und an dem inneren Kantenteil jeder Schiene to an deren Enden befestigt
sein.
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An jeder Stelle, wo eine Unterstützung einer Litzentragstange 12 zwischen
ihren Enden erwünscht ist, ist die Stange 21 mit einem Schlitz 24 versehen, der
einen breiteren Teil 25 und einen schmäleren Teil 26 aufweist.
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Zu jedem Schlitz 24 der Stange 21 ist eine Platte 27 angeordnet, die
zunächst waagerecht nach außen von einer Seite der Litzentragstange 12 verläuft
Und dann parallel zur Litzentragstange nach oben. Das obere Ende der Platte 27 ist
durch Niete 28 mit einem Abstandsblock 29 und einer Kopfplatte 30 verbunden. Die
Breite des Blockes 29 entspricht der Weite des schmalen Schlitzteils, während die
Kopfplatte 30 eine größere Breite besitzt, aber durch den weiteren Schlitzteil
25 der Stange 21 hindurchtreten kann.
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Infolge der beschriebenen Anordnung kann dadurch, daß die Litzentragstange
längsweise in dem Rahmen verschoben wird, die Kopfplatte 30 in Deckung mit
dem weiteren Schlitzteil 25 gebracht werden, so daß infolgedessen die Litzentragstange
von der Stange 21 gelöst werden kann; indem die Kopfplatte 3o durch den weiteren
Schlitzteil herausgezogen werden kann.
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Wenn die Litzentragstange in dem Rahmen angebracht werden soll, so
wird zunächst ein Ende der Litzentragstange 12 -in den Schlitz einer der Streben
11 eingeführt und dann in eine Stellung gebracht, in welcher die Kopfplatte 3o dem
weiteren Teil 25 des Schlitzes 24 der Stange 21 gegenübersteht, worauf die Kopfplatte
3o durch den weiteren Schlitzteil 25 hindurchgesteckt wird. Hierauf wird
das andere Ende der Litzentragstange 12 in den Schlitz der anderen Strebe 11 des
Litzenrahmens eingesteckt, wonach die Litzentragstange mit den an ihr befestigten
Teilen längsweise verschoben wird, bis die Hakenenden 14 der Federn 15 in. die Löcher
13 der Litzentragstange 12eingreifenkönnen.
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Die Litzen 31 können wie in Fig. 2 und 3 der amerikanischen Patentschrift
2 047 511 aus dünnen flachen Metallstreifen bestehen, deren Breite dem breitesten
Teil der Litze entspricht. Der Litze 31 wird vorzugsweise über die ganze Länge die
Breite des Metallstreifens belassen, und der mittlere Teil jeder Litze 31 ist mit
dem in üblicher Weise gestanzten und ausgebildeten Kettenfadenauge 32 versehen,
dessen Schenkel gewünschtenfalls aus der Ebene der eigentlichen Litze nach außen
gebogen sein können, um den Eintritt der Nadel der Ketteneinziehmaschine zu erleichtern
sowie dem Durchgang
der Kette eine größere Freiheit während des
Webens zu gewähren. Jede Litze ist an ihren beiden Enden mit einer Ausnehmung für
die Stange 12 versehen. Diese Ausnehmung weist auf einer Seite eine Öffnung zum
Vorbeigang der Litzen an den Haltern 27 der Litzentragstangen auf.
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Naturgemäß hängt die Anzahl der Vorrichtungen zum Unterstützen der
Litzentragstangen zwischen ihren Enden in erheblichem Maß von der Breite des Schaftrahmens
ab. Für gewöhnlich wird man eine Anzahl solcher Unterstützungsvorrichtungen sowohl
oben wie unten verwenden, obwohl in der Zeichnung nur eine derartige UnterstÜtzungsvorrichtung
oben und unten dargestellt ist.
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Durch die Anordnung gemäß der Erfindung wird ein Litzenrahmen geschaffen,
der so ausgebildet und angeordnet ist, daß die Litzentragstangen schnell und bequem
herausgenommen und wieder in den Rahmen eingesetzt werden können. Ferner wird die
parallele Lage der Litzentragstangen zu allen Zeiten aufrechterhalten, wodurch ein
Verklemmen der Litzen auf den Litzentragstangen vermieden wird, und zwar auch dann,
wenn die oberen und unteren Schienen durch Arbeitsbeanspruchungen wie auch durch
klimatische Einflüsse verformt und gebogen werden.
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Außerdem ergibt die vorliegende Ausbildung des Rahmens den Vorteil,
daß jede Hilfsstange 21 und die zugehörige Litzentragstange 12, wenn die Teile in
ihre Arbeitsstellungen gebracht sind, einen zusammengesetzten Balken bilden, der
einen wirksamen Widerstand gegen die Biegungsbeanspruchungen bietet, denen die Litzentragstange
bei der Fachbildung unterworfen ist.