DE8416567U1 - Vorrichtung zum Aussortieren von Übergrößen an Kartoffeln aus einer unsortierten Menge an Kartoffeln - Google Patents
Vorrichtung zum Aussortieren von Übergrößen an Kartoffeln aus einer unsortierten Menge an KartoffelnInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aussortieren von Übergrößen an Kartoffeln aus einer unsortierten
Menge an Kartoffeln.
Sortiervorrichtungen für Feldfrüchte, insbesondere Kartoffeln, sind in den verschiedensten Ausführungsformen
bekannt. Allen diesen SortierVorrxchtungen ist das Aussortieren
von Feldfrüchten von durch das Sortiermedium, wie Sieb od.dgl., vorgegebene Größen aus einer der Sortiervorrichtung
zugeführten Menge an Feldfrüchten gemeinsam, wobei es im wesentlichen um das Aussortieren aus einer
unsortierten Menge an Feldfrüchten, z.B. Kartoffeln, geht. Alle bekannten Sortiervorrichtungen können jedoch
diese Aufgabe nicht vollständig erfüllen, da bei einem Übergrößenanteil von etwa 20% 80% der Feldfrüchte durch
das Sortiermedium, wie Sieb od.dgl., hindurchfallen muß.
Die Gefahr einer Beschädigung der Feldfrüchte ist dabei sehr groß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sortiervorrichtung für Kartoffeln zu schaffen, mit der
ein schonendes Transportieren der Kartoffeln bei gleichzeitigem Aussortieren von Übergrößen an Kartoffeln aus
einer unsortierten Menge an Kartoffeln und Abgabe der aussortierten Ware an ein Ableitband möglich ist, so
daß letztlich die aussortierten Kartoffeln beschädigungsfrei abgeleitet werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im Schutzanspruch 1 gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Mit der erfindungsgemäßen Sortiervorrichtung ist
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ein Sortiersystem geschaffen, das jedoch keine Quadrat- ^
sortierung löst, d.h. bei Beginn der Sortierung muß eine j
manuelle Messung der Kartoffeln vorgenommen werden, worauf dann der Abstand der Riemen auf das erforderliche Maß
eingestellt wird. Dieser Abstand ist abhängig von der Kartoffelform. Sollen beispielsweise Kartoffeln über
65 mm Quadratmaß oberhalb der Riemen verbleiben und ist die Form der Kartoffel flach, so muß der Abstand der
Riemen auf etwa 58 mm eingestellt werden. %
Wesentlicher Vorteil der Sortiervorrichtung ist nicht nur das beschädigungsfreie Aussortieren und Ableiten
der aussortierten Kartoffeln, sondern die schnelle Verstellung des Abstandes aller Riemen über eine gemeinsame Vorrichtung.
Dieses Verstellen der Abstände der Riemen unter Beibehaltung gleicher Abstandsbreiten zwischen je zwei Riemen kann
von Hand über eine Handkurbel und entsprechend ausgebildeten z.B. spindelartigen Verstellvorrichtungen erfolgen,jedoch ist ein elektromotorisches
Verstellen entsprechend ausgebildeter Verstellvorrichtungen möglich, wobei Voraussetzung ist,
daß die einzelnen Verstellvorrichtungen für das Verstellen der die Riemen tragenden Tragrahmen in Abhängigkeit
vom Verstellweg der einzelnen Tragrahmen vorgenommen wird, so daß gleichzeitig alle Tragrahmen mit ihren Riemen
auf gleiche Abstände zwischen den Riemen einstellbar sind. Das Verschieben der Tragrahmen mit den Riemen erfolgt
über ein Gestänge nach außen, welches über eine gemeinsame
Antriebseinrichtung angetrieben wird, die von Hand oder auch elektromotorisch betätigbar ist. Die Abstände der
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Riemen verändern sich dabei nach außen mit zunehmendein
Maß, d.h. letztlich verändern sich die Abstände untereinander gleichmäßig.
Aufgrund der Möglichkeit der Verstellbarkeit der Tragrahmen mit den Riemen unter Verwendung speziell ausgebildeter
Tragrahmen ist es möglich, sehr schnell den Abstand der Riemen zu verstellen, so daß eine hohe Arbeitsleistung
mit der Sortiervorrichtung erreichbar ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
F i g. 1 die Sortiervorrichtung in einer Ansicht von oben,
F i g. 2 die Sortiervorrichtung ohne Riemen, jedoch mit einem größeren Abstand zwischen den die Riemen tragenden
Tragrahmen, in einer Ansicht von oben,
F i g. 3 die Sortiervorrichtung in einem waagerechten Schnitt unterhalb der oberen Riemenscheiben an den Tragrahmen,
F i g. 4 einen Tragrahmen in einer vergrößerten Seitenansicht,
F i g. 5 die Sortiervorrichtung in einer Ansicht von vorn,
F i g. 6 schematisch die Verstellbarkeit der Tragrahmen mit den Riemen in einer Ansicht von oben und
F i g. 7 schematisch die Verstellbarkeit der Tragrahmen mit den Riemen anhand der bodenseitigen Riemenscheiben.
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Die in Fig. 1 mit 100 bezeichnete Vorrichtung zum Aussortieren von Übergrößen an Kartoffeln aus einer unsortierten
Menge an Kartoffeln besteht aus einem Maschinengestell 10 mit Seitenholmen 11, 12, waagerecht verlaufenden Querholmen
13,14 und in der Zeichnung nicht dargestellten Standholmen, die an ihren bodenseitigen Enden mit Laufrollen
versehen sein können, um die Sortiervorrichtung 100 verfahren zu können.
In dem Maschinengestell 10 ist eine Anzahl von nebeneinanderliegenden
und senkrechtstehenden Tragrahmen 20-21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32 angeordnet
(Fig. 1, 2 und 4).
Jeder von diesen Tragrahmen 20 bis 32 weist ein Η-Profil auf, wie dies aus Fig. 4 ersichtlich ist. Der
waagerecht verlaufende Steg 120 trägt an seinen beiden Enden 120a, 120b nach oben und nach unten gerichtete
Flansche, von denen die oberen Flansche mit 121, 122 und die bodenseitigen Flansche mit 123, 124 bezeichnet
sind. Die Flansche 121, 122, 123, 124 sind senkrecht verlaufend.
Bei dem in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind in dem Maschinengestellt 10 dreizehn Tragrahmen
20 bis 32 angeordnet. Da jeder Tragrahmen gleich ausgebildet ist, wird die Tragrahmenausgestaltung nachstehend
an dem Tragrahmen 20 beschrieben (Fig. 4).
Der Tragrahmen 20 mit seinem Η-Profil trägt an den freien Enden 121a, 122a, 123a, 124a der Flansche 121,122,
123,124 Riemenscheiben 40,41,42,43, wobei die Gesamtanordnung
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dieser vier Riemenscheiben derart ist, daß von den Riemenschei ben eine etwa quadratische oder rechteckförmige Fläche
begrenzt wird. Die Länge des Tragrahmens 20 hängt von der
Über die Riemenscheiben 40,41,42,43 ist ein endloser in Pfeilrichtung X umlaufend angetriebener Riemen 50
geführt, der im bodenseitigen Bereich des Tragrahmens 20 über eine Spannscheibe 70 geführt ist, die mit einer
Spindelspannvorrichtung 71 in Verbindung steht, so daß vermittels dieser Spannscheibe 70 die Riemenspannung
veränderbar ist. Die Spindelspannvorrichtung 71 für die Riemen aller Tragrahmen 20 bis 32 sind über eine gemeinsame
in der Zeichnung nicht dargestellte Antriebswelle verstellbar, die von Hand oder auch elektromotorisch eingetrieben sein
kann. Wie der Tragrahmen 20 mit dem Riemen 50 versehen ist, sind auch alle weiteren Tragrahmen 21 bis 32 mit
umlaufend angetriebenen Riemen versehen, die mit 51,52,53,54, 55,56,57,58,59,60,61,62 bezeichnet sind (Fig. 1).
Die oberen Trume 50a,51a,52a,53a,54a,55a,56a,57a,58a,
59a,60a,61a,62a der Riemen 50 bis 62 der in dem Maschinengestell
IC angeordneten Tragrahmen 20 bis 32 bilden die Sertierbahn 150 und aufgrund der Abstandsanordnung eines
jeden Tragrahmens vom jeweils anderen Tragrahmen erfolgt das Aussortieren der auf die Sortierbahn 150 bei A aufgegebenen
Kartoffeln. Für die Aufgabe des auszusortierenden Gutes ist auf der Aufgabeseite A dör Sortiervorrichtung
100 oberhalb der oberen Trume 50a bis 62a der Riemen 50 bis 62 ein Aufgabeblech 95 vorgesehen. Das Ableiten
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der auf der Sortierbahn 150 liegenden Kartoffeln erfolgt über ein an der Abgabeseite B der Vorrichtung 100 vorgesehenes
Abgabeblech 96 (Fig. 1). Die aussortierten und durch die Zwischenräume zwischen je zwei Riemen hindurchfal- %
'] lenden Kartoffeln werden über ein unterhalb der oberen
Trume 50a bis 62a der Riemen 50 bis 62 angeordnetes Ableitband 97 abgeleitet, welches nur in einem geringen Abstand
von der Unterseite der oberen Trume 50a bis 62a der Riemen
50 bis 62 angeordnet ist, um eine kleine Fallhöhe zu ί
haben, um eine schonende Übergabe der aussortierten Kartoffeln auf das Ableitband 97 zu erreichen (Fig. 4). Der Antrieb
des Ableitbandes 97 ist abgeleitet vom Antrieb für die Riemen 50 bis 62. Diese Riemen 50 bis 62 sind als ochmale
Bandriemen ausgebildet, doch so breit bemessen, daß ein Transportieren nicht aussortierter Kartoffeln über die
Sortierbahn 150 möglich ist. \
Jeder Tragrahmen 20 bis 32 ist in dem Maschinengestell 10 angeordnet, wobei die waagerechten Stege 120 der Tragrahmen f
auf den waagerechten Querholmen 13,14 des Maschinengestells I1
j-' 10 sich abstützen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, 3
die Querholme 13,14 als Führungsstäbe auszubilden, auf I
denen dann die Tragrahmen 20 bis 32 mittels ihrer waagerechten Stege 120 geführt sind, um die Tragrahmen 20 f
bis 32 mit ihren Riemen 50 bis 62 in Pfeilrichtung Xl und/oder X2 in dem Maschinengestell 10 verschieben zu
können. ;
Aufgrund der H-förmigen Ausgestaltung eines jeden ;
Tragrahmens 20 bis 32 sind die oberen Flansche 121,122 %
des Tragrahmens 20 - und auch die der anderen Tragrahmen §
12 1
21 bis 32 - freistehend. An ihren freien, oberen Enden 121a/122a tragen diese Flansche 121,122 des Tragrahmens
20 Lagergabeln 21, in denen die oberen Riemenscheiben 40, 41 frei drehbar gelagert sind (Fig. 5).
Die bodenseitigen freien Enden 123a,124a der bodenseitigen
Flansche 123,124 des Tragrahmens 20 können ebenfalls Lagergabeln zur Aufnahme der Riemenscheiben 42,43 tragen,
wobei jedoch für das Verschieben der Tragrahmen 20 bis 32 mit ihrem Riemen 50 bis 62 auf den die Riemenscheiben 42,43
aller Tragrahmen 20 bis 32 tragenden Wellen 45/ 46 erfolgt, von denen eine Welle als Antriebswelle ausgebildet ist.
Bei dem in Fig. 1 und 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Welle 45 als Antriebswelle ausgebildet und steht
mit einem Antrieb 145 in Verbindung. Diese Antriebswelle 45 ist als Vierkantprofil ausgebildet und nimmt die Riemenscheiben
45 der Tragrahmen 20 bis 32 auf. Diese Riemenscheiben 42 der Tragrahmen 20 bis 32 sind auf dieser Antriebswelle
45 in Antriebswellenlängsrichtung verschieblich. Auch die Welle 46 ist entsprechend der Antriebswelle
45 ausgebildet. Die auf dieser Welle 46 angeordneten Riemenscheiben 43 aller Tragrahmen 20 bis 32 sind auf
dieser Welle 46 in Wellenlängsrichtung verschieblich.
Anstelle von Lagergabeln an den bodenseitigen Enden 123a,124a der beiden Flansche 123,124 des Tragrahmens
20 für die Riemenscheiben 42,43 können diese Flansche 123,124 an ihren bodenseitigen Enden auch Führungsgabeln
80 tragen. Jede Führungsgabel umgreift dann mit ihren Gabelarmen seitlich die entsprechende Riemenscheibe
42 bzw. 43, wie dies aus Fig. 5 ersichtlich ist. Werden
die Tragrahmen 20 bis 32 mit den Riemen 50 bis 62 in dem Maschinengestell 10 in Pfeilrichtung Xl und/oder
X2 verschoben, dann nehmen die Führungsgabeln 80 an den Enden der Flansche 123,124 aller Tragrahmen 20 bis 32
die Riemenscheibe 42 und 43 mit, da diese Riemenscheiben 42,43 auf den Wellen 45,46 verschieblich gehalten sind.
Die Wellen 45,46 dienen gleichzeitig für das Verstellen der Abstände zwischen je zwei Riemen, d.h. für das Verstellen
der Tragrahmen 20 bis 32 stellen sie gleichzeitig hierfür die Führungen dar, so daß es zusätzlicher Führungen aift
Maschinengestell 10 nicht bedarf. Die Tragrahmen 20 bis 32 sind dann lediglich mit ihren waagerechten Profilstegen
120 so in dem Maschinengestell 10 gehalten, daß jeder Tragrahmen 20 bis 32 senkrechtstehend ist, jedoch auch
gleichzeitig in Richtung der Pfeile Xl und/oder X2 verschoben werden kann.
Die oberen Riemenscheiben 40,41 an den Tragrahmen 20 bis 32 sind vorteilhafterweise aus metallischen Werkstoffen
ausgeführt. Die bodenseitigen Riemenscheiben 42,43 bestehen vorzugsweise aus geeigneten Kunststoffen, so daß die
Reibung zwischen den Außenwandflächen der Riemenscheiben 42 bis 43 an den Innenwandflächen der Gabelarme der Führungsgabeln 80 möglichst gering gehalten wird.
Bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Sortiervorrichtung 100 sind dreizehn Tragrahmen
20 bis 32 mit Riemen 50 bis 62 in dem Maschinengestell 10 angeordnet. Soll eine Veränderung des Abstandes
je zweier Tragrahmen voneinander vorgenommen werden.
ί .
so werden von den Tragrahmen 20 bis 32 mit ihren Riemen 50 bis 62 nur die Tragrahmen 20 bis 25 und 27 bis 32
einzeln so verstellt/ daß zwischen je zwei Tragrahmen immer die gleichen Abstände beibehalten und eingestellt
werden, wobei der mittlere Tragrahmen 26 mit dem Riemen 56 in dem Maschinengestell 10 feststehend angeordnet
ist. Es werden hiernach die beiden Hälften der Tragrahmen 20 bis 25 und 27 bis 32 der Gesamtanzahl der Tragrahmen
in Richtung der Pfeile Xl und X2, d.h. ausgehend von dem feststehend angeordneten Tragrahmen 26 mit dem Riemen
56, in dem Maschinengestell 10 verschoben.
Für dieses Verschieben der Tragrahmen 20 bis 25 mit den Riemen 50 bis 55 und der Tragrahmen 27 bis 32
mit den Riemen 57 bis 62 sind entsprechend ausgebildete Verstelleinrichtungen 90 vorgesehen, die in Fig. 6 schematisch
angedeutet sind. Jeder zu verstellende Tragrahmen kann beispielsweise mit einer spindelartig ausgebildeten Verstellvorrichtung
90 versehen sein, über die dann der Vorschub bzw. das Verstellen eines jeden Tragrahmens erfolgt,
wobei alle Verstelleinrichtungen 90 in einer gemeinsamen Verstelleinrichtung 190 zusammengeführt sind, wobei jedoch
die einzelnen Verstelleinrichtungen 90 unterschiedliche Bewegungshübe für die Tragrahmen ausüben müssen, da die
jeweils äußeren Tragrahmen bei einer Abstandsverstellung einen größeren Weg zurücklegen müssen, als diejenigen
Tragrahmen mit ihren Riemen, die benachbart dem mittleren und feststehenden Tragrahmen 26 angeordnet sind.
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In Fig. 7 ist die Verstellbarkeit der Tragrahmen 20 bis 25 und 27 bis 32 mit ihren entsprechenden Riemen
anhand dargestellter Riemenscheiben erörtert, und zwar anhand der Riemenscheiben 42, die aus Fig. 5 ersichtlich
sind.
In Fig. 7 zeigt die Stellung C die Anordnung der Riemenscheiben 42 in gleichmäßigen Abständen voneinander.
Diese Riemenscheiben sind mit R, Rl, R2, R3, R4, R5, R6 und Rl', R2', R3', R4', R5', R6' bezeichnet. Entsprechend
den vorangegangenen Ausführungen ist in Äquivalenz mit dem feststehenden Tragrahmen 26 auch die Riemenscheibe
R auf ihrer Lager- und Führungswelle feststehend angeordnet. Bei einer Abstandsveränderung werden lediglich die Riemenscheiben
Rl,R2, R3,R4,R5,R6 in Pfeilrichtung Xl und die Riemenscheiben Rl1, R2', R3', R4', R5', R6' in Pfeilrichtung
X2 verschoben. Die Verstelleinrichtungen 90 sind dabei so ausgelegt, daß bei einem Verstellen der Abstände der
Riemenscheiben die Abstände zwischen je zwei Riemenscheiben immer gleich sind, d.h. auch während des Verstellvorganges
der Riemenscheiben bleiben die Abstände zwischen jeweils zwei Riemenscheiben gleich.
Die Stellung D in Fig. 7 zeigt die Riemenscheiben nach einer erfolgten Abstandsveränderung um den Betrag
von Yl zum Abstand Y zwischen den Riemenscheiben R, Rl.
Der neue Abstand zwischen den Riemenscheiben R,Rl beträgt
dann Y + Yl. Die Abstände aller Riemenscheiben betragen nach dem Verschieben zwischen je zwei Riemenscheiben
immer Y + Yl.
Wird z.B. die Riemenscheibe Rl um den Betrag X in Pfeilrichtung Xl von der Riemenscheibe Rl verschoben,
dann müssen alle weiteren Riemenscheiben R2, R3, R4, R5, R6 um Mehrfachbeträge verschoben werden, um zu erreichen,
daß zwischen allen Riemenscheiben der gleiche Abstand Y + Yl besteht. Hiernach muß die Riemenscheibe R2 um den Betrag
2X, die Riemenscheibe R3 um den Betrag 3X, die Riemenscheibe R4 um den Betrag 4X, die Riemenscheibe R5 um den Betrag
5X und die Riemenscheibe R6 um den Betrag 6X verschoben werden, so daß dann die Riemenscheiben Rl bis R6 die
in Fig. 7 bei D gezeigte Position einnehmen. Fig. 7 zeigt, daß die Riemenscheibe R6 einen weitaus größeren Verschiebeweg
zurücklegen muß gegenüber dem Verschiebeweg, der für das Verschieben der Riemenscheibe Rl von der feststehenden
Riemenscheibe R erforderlich ist. In gleicher Weise wie auch die Riemenscheiben Rl bis R6 verschoben werden,
werden gleichzeitig die Riemenscheiben Rl1 bis R6' verschoben.
Dadurch, daß alle Riemenscheiben, d.h. alle Tragrahmen 20 bis 32 bis auf den mittleren, feststehenden Tragrahmen
26, mit ihren entsprechenden Riemen verschiebbar sind, und dieses Verschieben von einer einzigen Steuereinrichtung
190 aus gesteuert wird, ist es möglich, den Abstand zwischen
zwei Riemenscheiben jederzeit zu verändern, wobei diese Abstandsveränderung für alle Tragrahmen mit ihren Riemen
gleichzeitig durchgeführt wird, so daß eine Abstandsveränderung in kürzester Zeit durchführbar ist.
Die Abstandsveränderung der Tragrahmen voneinander kann, wie voranstehend darauf hingewiesen, mittels spindel-
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artiger Einrichtungen erfolgen. Jedoch auch mechanische Führungsgestange sind einsetzbar, wobei gewährleistet
sein muß, daß bei einer Äbstandsveränderung alle Tragrahmen mit ihren Riemen entsprechend derart verändert werden,
daß in der Endphase alle Riemen voneinander den gleichen Abstand aufweisen.
Dadurch, daß für die Riemenführung und -halterung in dem Maschinengestell 10 angeordnete Tragrahmen 20 bis
32 vorgesehen sind, ist eine Sortiervorrichtung 100 geschaffen, die eine einfache konstruktive Bauweise aufweist, da sie
im wesentlichen aus vervielfachten, wiederkehrenden Elementen, nämlich den Tragrahmen, besteht, so daß die Sortierbahnbreite
150 durch Hinzufügen oder Abnehmen von Tragrahmen mühelos veränderbar ist, falls eine Sortierbahnbreitenveränderung
erforderlich oder gewünscht wird.
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Claims (7)
1. Vorrichtung zum Aussortieren von Übergrößen an Kartoffeln aus einer unsortierten Menge an Kartoffeln,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einem Maschinengestell (10) eine Anzahl von nebeneinanderliegenden,
senkrechtstehenden Tragrahmen (20 bis 32) angeordnet ist, von denen jeder Tragrahmen ein H-Profil
aufweist, dessen über den waagerechten, sich auf waagerechten Querholmen (13,14) des Maschinengestells
(10) abstützenden Steg (120) miteinander verbundenen Flansche (12,1,122,123,124) an ihren beiden oberen Enden
(121a, 122a) und an ihren beiden bodenseitigen Enden (123a, 124a) je eine Riemenscheibe (40,41,42,43) tragen,
\, daß über die vier Riemenscheiben (40,41,42,43) und über
-,Λ eine die Riemenspannung veränderbare Spannrolle (70)
t ein endloser, umlaufend antreibbarer Riemen (50 bis 62)
f geführt ist, wobei die oberen waagerechten Trume (50a
5 bis 62a) der Riemen (50 bis 62) der Tragrahmen (20 bis
32) unter Ausbildung von in ihrer Breite veränderbaren Sortierschlitzen zwischen je zwei oberen Riementrumen
die Sortierbahn (150) bilden,
daß die bodenseitigen Riemenscheiben (42,43) der auf
einer Seite des Maschinengestells (10) liegenden Flansche
(123) der Tragrahmen (20 bis 32) auf einer in dem Maschinengestell
(10) gelagerten Antriebswelle (45) angeordnet und auf dieser in Antriebswellenlängsrichtung verschieblich
sind, und die bodenseitigen Riemenscheiben (43) der auf der anderen Seite des Maschinengestells (10) liegenden
Flansche (124) der Tragrahmen (20 bis 32) auf einer in dein Maschinengestell (10) gelagerten Welle (46) angeordnet
und auf dieser in Wellenlängsrichtung verschieblich sind, daß die Spannscheiben (70) für die Riemen (50 bis 62)
mit Spindelspannvorrichtungen (71) verbunden sind, die zur gleichzeitigen Betätigung aller Spannscheiben (70)
in einer gemeinsamen Antriebseinrichtung zusammengeführt sind,
daß die Tragrahmen (20 bis 25) mit den Riemen (50 bis
daß die Tragrahmen (20 bis 25) mit den Riemen (50 bis
55) der einen Hälfte der Gesamtzahl der Tragrahmen (20 bis 32) und die Tragrahmen (27 bis 32) mit den Riemen
(57 bis 62) der anderen Hälfte der Gesamtzahl der Tragrahmen (20 bis 32) mittels mechanischer und/oder elektromotorischer
»II III
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Einrichtungen (90) zur gleichmäßigen Veränderung der :
Breite der Abstände zwischen je zwei Tragrahmen mit Riemen quer zur Riemenbandumlaufrichtung verstellbar ausgebildet j
sind, wobei die Tragrahmen (20 bis 25) mit den Riemen ;<j
(50 bis 55) der einen Hälfte der Gesamtzahl der Tragrahmen (20 bis 32) unter Beibehaltung gleicher Abstandsbreiten
zwischen je zwei Tragrahmen nach der einen Seite und die Tragrahmen (27 bis 32) mit den Riemen (57 bis 62)
der anderen Hälfte der Gesamtzahl der Tragrahmen (20 *
bis 32) unter Beibehaltung gleicher Abstandsbreiten zwischen je zwei Tragrahmen nach der anderen Seite des Maschinengestells
(10) verschiebbar sind/ und
daß unterhalb der oberen Trume (50a bis 62a) der Riemen (50 bis 62) ein Kartoffelableitband (97) angeordnet ist.
15
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bodenseitigen Riemenscheiben (42) der Tragrahmen (20 bis 32) auf einer Antriebswelle (45) und die bodenseitigen
Riemenscheiben (43) der Tragrahmen (20 bis 32) auf einer Welle (46) angeordnet und auf den Wellen (45,46) in Wellenlängsrichtung
verschieblich gehalten sind, daß die
bodenseitigen Enden (123a,124a) der Tragrahmenflansche f
(123,124) Führungsgabeln (80) aufweisen, deren Gabelarme eine jede Riemenscheibe (42,43) seitlich übergreifen,
und daß die oberen freien Enden (121a,122a) der Tragrahmenflansche
(121,122) Lagergabeln (81) tragen, in denen i die Riemenscheiben (40,41) freidrehbar gelagert sind. f
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Maschinengestell (10) dreizehn Tragrahmen (20 bis 32) mit umlaufend angetriebenen Riemen (50 bis
62) angeordnet sind, von denen sechs Tragrahmen (20 bis
25) der einen Seite des mittleren Tragrahmens (26) gemeinsam und sechs Tragrahmen (27 bis 32) mit den Riemen (57 bis
62) der anderen Seite des mittleren Tragrahmens (26) gemeinsam unter Aufrechterhaltung gleicher Abstandsbreiten
zwischen je zwei Tragrahmen in dem Maschinengestell (10) quer zur Riemenumlaufrichtung verschiebbar sind und daß der
mittlere Tragrahmen (26) mit seinem Riemen (56) feststehend ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragrahmenverstelleinrichtung (90) aus von Hand
oder motorisch angetriebenen Verstellspindeln mit unterschiedlichem Bewegungsvorschub zur gleichzeitigen Abstandsveränderung
aller Tragrahmen (20 bis 25 und 27 bis 32) bei Aufrechterhaltung gleicher Abstände zwischen jeweils
zwei Tragrahmen voneinander besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß oberhalb der von den oberen Trumen (50a bis 62a) der Riemen (50 bis 62) gebildeten Sortierbahn (150) auf
der einen Seite des Maschinengestells (10) ein Aufgabeblech (9 5) vorgesehen ist.
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6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß am Ende der Sortierbahn (150) im Abgabebereich der oberen Trume (50a bis 62a) der Riemen (50 bis 62) in
dem Maschinengestell ein Ableitblech (96) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Maschinengestell (10) mit Laufrollen tragenden Standfüßen versehen ist.
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE8416567U1 true DE8416567U1 (de) | 1984-08-30 |
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE8416567U Expired DE8416567U1 (de) | Vorrichtung zum Aussortieren von Übergrößen an Kartoffeln aus einer unsortierten Menge an Kartoffeln |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8416567U1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102014018017A1 (de) | 2014-12-08 | 2016-06-09 | Grimme Landmaschinenfabrik Gmbh & Co. Kg | Sortiervorrichtung für Kartoffeln o. dgl. Erntegut |
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- DE DE8416567U patent/DE8416567U1/de not_active Expired
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102014018017A1 (de) | 2014-12-08 | 2016-06-09 | Grimme Landmaschinenfabrik Gmbh & Co. Kg | Sortiervorrichtung für Kartoffeln o. dgl. Erntegut |
EP3031537A2 (de) | 2014-12-08 | 2016-06-15 | Grimme Landmaschinenfabrik GmbH & Co. KG | Sortiervorrichtung für kartoffeln o. dgl. erntegut |
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