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Auswechselbares Schweißblatt Es sind Schweißblätter aus präparierten
oder unpräparierten Stoffen bekannt, die aus zwei etwa halbmondförmigen und miteinander
vernähten Lappen bestehen, so daß sich insgesamt gesehen, ein etwa sattelförmiges
Gebilde ergibt. Diese Schweißblätter werden innerhalb von Kleidungsstücken auf dem
unteren Teil der Ärmel.ansatznaht durch Annähen von Hand derart befestigt, daß sie
sich beim Tragen unterhalb der Achselhöhle befinden, und zwar dergestalt, daß sich
die eine Sattelhälfte zwischen dem Körperteil des Kleidungsstückes und dem Körper
und die andere Sattelhälfte zwischen dem Ärmel des Kleidungsstückes und dem körperseitigen
Teil des Oberarmes befindet. Zweck dieser Schweißblätter ist es, den sich um die
Achselhöhle in besonders starkem Maße bildenden Schweiß aufzusaugen, um damit vor
allem Faser und Farbstoffe der Kleidungsstücke vor dem zerstörenden Einfluß des
Schweißes zu schützen, ferner aber auch, die rein körperliche Unannehmlichkeit und
die geruchliche Wirkung des sich bildenden Schweißes zu mildern.
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Nach mehr oder weniger langem Gebrauch müssen die beschriebenen und
bisher gebräuchlichen Schweißblätter durch Lösen der Naht aus den Kleidungsstücken
entfernt und gewaschen werden, um sie dann durch erneutes Einnähen wieder verwenden
zu können.
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Die Lösung der Aufgabe, einfacher herzustellende Schweißblätter aus
preiswertem Material anzufertigen und zu verwenden, die, etwa wie die bekannten
Zellstoffdamenbinden, nach dem Gebrauch vernichtet werden, scheint bisher daran
gescheitert zu sein, daß eine einfache und unkomplizierte
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der Befestigung und Entfernung solcher Schweißblätter nicht gefunden oder angewandt
wurde.
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Durch die Erfindung wird es möglich, billige, evtl. aus Zellstoff
bestehende Schweißblätter zu verwenden, deren Befestigung ohne Nähen und ohne sonstige
mechanische Hilfsmittel möglich ist, woraus sich ein ebenso einfaches wie praktisch
zeitloses Entfernen der gebrauchten Schweißblätter ergibt.
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Als Befestigungsgrundlage dient ein Grundblatt aus einem nicht- oder
wenigfasernden, tunlichst wasserdicht präparierten, waschbaren und lösungsmittel-
(benzin- usw.) beständigem Stoff, oder einer Kunststoffolie mit gleichen Eigenschaften,
das so elastisch sein muß, das es den Träger nicht beeinträchtigt, Dieses Grundblatt
kann sowohl aus zwei einzelnen Blättern bestehen, welche die beschriebene Form der
bisherigen Schweißblätter oder eine andere zweckmäßige Form haben, oder aus zwei
gleichformigen Einzelblättern, die zu einem sattelartigen Gebilde miteinander verbunden
sind.
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Das Grundblatt verbleibt in dem Kleidungsstück und kann sowohl bei
der Maß- oder Fabrikfertigung der Kleidungsstücke durch die Ärmel und Körperteil
der Kleidungsstücke verbindenden Näht unterhalb der Achselhöhle befestigt, als auch
in jedes fertige beliebige Kleidungsstück in derühlichen und an sich bekannten Weise
eingenäht werden. Es bildet so nicht nur die für die nahtlose Befestigung der eigentlichen
Schweißblätter erforderliche Befestigungsgrundlage, sondern schützt die Kleidungsstücke
bereits ohne Schweißblätter weitgehend gegen geringfügigere Schweißabsonderungen.
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Die Schweißblätter selbst sind in der Form des Grundblattes oder etwas
kleiner zu halten und müssen wie die beschriebenen und bisher üblichen Schweißblätter
ein sattelartiges Gebilde darstellen. Die Befestigung dieser Schweißblätter auf
dem Grundblatt erfolgt durch einen selbsttätig klebenden, indifferenten und wasserfesten
Klebstoff, z. B. einen selbsttätig klebenden kautschukhaltigen Klebstoff, wie er
bei der Herstellung der bekannten Kautschukheftpflaster verarbeitet wird. Dieser
Klebstoff wird, zweckmäßigerweise gitterförmig oder punktiert auf die Innenflächen
beider Sattelhälften aufgetragen und durch eine vor dem Gebrauch zu entfernende
Folie, z. B. aus fester Gaze, wie bei den bekannten Wundsehnellverbänden, geschützt.
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Zum Gebrauch wird demnach zunächst die Schutzfolie entfernt, der Sattel
auf den unteren Teil der Ärmelnaht innerhalb des Bereiches des Grundblattes aufgelegt
und leicht gegen die beiden Hälften des Grundblattes angedrückt. Damit ist das Schweißblatt
unverrückbar mit dem stabil in das Kleidungsstück eingenähten Grundblatt verbunden,
so daß eine Verschiebung während des Tragens ausgeschlossen ist. Die Entfernung
des gebrauchten Schweißblattes erfolgt durch einfaches Abziehen desselben von dem
Grundblatt, welches von etwa darauf verbleibenden Klebstoffresten mittels Benzin
oder Fleckwasser leicht gereinigt werden kann.
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Neben dem Vorteil, daß Schweißblätter im allgemeinen nicht mehr eingenäht
oder mittels sonstiger mechanischer Vorrichtungen oder Hilfsmittel befestigt zu
werden brauchen und ohne wesentlichen Zeitaufwand überall (Reise, Sport usw.) entfernt
und ausgewechselt werden können, muß besonders hervorgehoben werden, daß sich nach
diesem Patent die hervorragend saugfähigen, weichen und' preiswerten Schweißblätter
aus Zellstoff, die sich ihrer geringen Reißfestigkeit wegen durch Nähen oder andere
Befestigungsarten nicht anbringen lassen, nunmehr einem allgemeinen Verbrauch zuführen
lassen.
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Ein weiterer Vorteil durch die Erfindung ist dadurch gegeben: daß
nunmehr auch ärmellose Kleider, bei denen man bisher einen Schutz gegen den Schweiß
vermißte, nunmehr in der gleichen Weise wie die Kleidungsstücke mit Ärmel mit einem
Schweißschutz versehen werden können, indem man im Inneren des Kleides mit der Armlochnaht
oder auf diese ein einzelnes Grundblatt befestigt und auf dieses ein einzelnes Blatt
des in zwei gleiche Teile geteilten sattelartigen Schweißblattes aufklebt. Es ist
selbstverständlich auch möglich, von vornherein einteilige Schweißblätter für ärmellose
Kleider herzustellen.