DE8229946U1 - Fahrradlampe - Google Patents
FahrradlampeInfo
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- DE8229946U1 DE8229946U1 DE19828229946 DE8229946U DE8229946U1 DE 8229946 U1 DE8229946 U1 DE 8229946U1 DE 19828229946 DE19828229946 DE 19828229946 DE 8229946 U DE8229946 U DE 8229946U DE 8229946 U1 DE8229946 U1 DE 8229946U1
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- solar cells
- bicycle lamp
- housing
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Description
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Troisdorf, den 20.10.1982 1
Dipl.-Ing. G. Paschek Troisdorf
Fahrradiamp e
Die Erfindung bezieht sich auf eine wiederaufladbare Fahrradlampe mit einem Gehäuse, einer Birne und einer
Speichertrockenbatterie, die elektrisch mit der Birne
verbunden und mittels Schalter betätigbar ist.
Die bekannten Fahrradlampen werden mittels Dynamo betrieben. Es ist auch bekannt, Fahrradlampen mit einer
Speichertrockenbatterie auszurüsten, so daß sie auch bei Stillstand des Dynamos Licht abgeben. Diese können
im Bedarfsfall über den Dynamo wieder aufgeladen werden.
Es ist auch bereits bekannt, im Freien aufgestellte Beleuchtungseinrichtungen,
insbesondere Straßenbeleuchtun-2G gen, mittels siner durch Solarzellen gespeisten Wiederauf
lade vorrichtung auszurüsten; siehe beispielsweise DE-OS 30 17 224 und DE-OS J-I 27 973.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wiederaufladbare Fahrradlampe zu schaffen, die unabhängig von
einem vorhandenen und ZU betreibenden Dynamo wieder aufgeladen werden kann. - 9 «
ig. mm
Ί Erfiadüngsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst ^ daß
eine Fährradlaiäpe mit in Serie geschalteten plattenförmigen
Solarzellen ausgerüstet ist, die mit dem Gehäuse der Fahrradlampe zu einer Einheit verbunden sind, wobei
die Solarzellen elektrisch mit de£ Speichertrockenbatterie
verbunden sind. Die erfindungsgemäß ausgerüstete Fahrradlampe kann nun tagsüber durch Aussetzen der Sonneneinstrahlung
einfach aufgeladen werden und ist dann während der Dunkelheit wiederum einsatzbereit als Daüerleuchte
bei Stillstand des Dynamos oder bei nicht vorhandenem Dynamo. In Ländern langer Sonnenscheindauer ist es
möglich, bei Fahrräder auf den Dynamo zu verzichten und sie nur mit einer erfindungsgemäß solar-elektrisch betriebenen
Fahrradlampe auszurüsten.
Plattenförmige Solarzellen in verschiedener Gestalt sind bereits handelsüblich und ermöglichen erfindungsgemäß
eine Kompaktbauweise einer wiederaufladbaren Fahrradlampe«
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Fahrradlampe sieht vor i
daß plattenförmige Solarzellen auf einer ebenen bzw. abgeflachten horizontalen, nach oben weisenden Außenfläche
des Gehäuses befestigt sind. Die Solarzellen können beispielsweise auf dem Gehäuse bzw. einer Halteplatte
aufgeklebt sein.
Die benötigte Anzahl der Solarzellen wird vorteilhaft so berechnet, daß während einer realistischen Aufladungszeit
während eines Tages eine Brenndauer von 2 bis 5 Stunden pro Nacht ermöglicht wird. Nach einer vorteilhaften Ausbildung
der Erfindung wird vorgeschlagen, daß für die Fahrradlampe bei Einsatz von vier Speichertrockenbatterier
von je 1,2 V und 1,8 Ah zwölf Solarzellen einer Fläche vor je einem Zehntel Kreis mit einem Durchmesser von 75 mm in
Gestalt eines Kreissegmentes von je 0,5 V und 0,11 A in
Serie geschaltet verbunden sind. Bei einer Birne von 0,5 i
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als Verbraucher errechnet sich eine Brenndauer von etwa
3 1/2 Stunden.
Bei einer Aufladeäeit mit 800 W/m Sonneneinstrahlung
während 20 Stunden, was 80 % entspricht, bzw. 1 000 W/m Sonneneinstrahlung, was 100 % während 16,4· Stunden entspricht,
erhält man dann eine Abgabeleistung der so ausgerüsteten Fahrradlampe für eine 0,5-A-Birne als Verbraucher
von 3»5 Stunden Brenndauer. Falls man. noch ein Rücklicht von z.B. 0,12 A als Verbraucher zuschaltet,
Verringert sich die gesamte Brenndauer auf etwa 3 Stunden.
Die Erfindung wird in der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen die Figuren 1, 2 und 3 eine Frontansicht, Seitenansicht und Aufsicht auf
eine Fahrradlampe in schematischer Darstellung.
Die Fahrradlampe 1 nach den Figuren 1 bis 3 weist ein
Gehäuse 2 auf, in dem die Trockenbatterien 4-, beispielsweise
vier Stück untergebracht sind, sowie den Reflektor 9 und die Birne 3. Die Fahrradlampe wird z.B. mittels
der Halterungsgabel 5 an dem nicht dargestellten Fahrrad
befestigt. Die erfindungsgemäße Ausrüstung mit Solarzellen (6) erfolgt auf der Oberseite des Gehäuses in horizontaler
Ausrichtung auf einer ebenen Fläche 7, z.B. einer vertieften Fläche 7 oder einer zusätzlich angebrachten
Halterungsplatte. Die Anzahl der Solarzellen richtet sich nach der benötigten Spannung und sollte zusammen
eine mindestens um 25 % höhere Spannung aufweisen.
In dem gezeigten Beispiel sind zwölf Solarzellen 6 mit einer Fläche von je 1/10 Kreissegment eines Kreises mit
75 mm Durchmesser vorgesehen, die je 0,5 V und 0,11 A leisten und in Reihe geschaltet eine Spannung von 6 V bei
0,11 A ergeben. Die Solarzellen 6 sind mit den Trocken-"batterien M- elektrisch verbunden und diese wiederum mit
dem Verbraucher, d.h. der Birne 10.
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Des weiteren ist vorgesehen, daß die Solarzellen in Serie miii einer nicht dargestellten Diode verbünden sind, um
ein Zurückfließen des Stromes aus der Trockenbatterie zu vermeiden. Die Betätigung, d.h. Ein- und Ausschalten der
Fahrradlampe, erfolgt über den im Stromkreis angeordneten Schalter 8* Die Leistungsfähigkeit und Anzahl der Solarzellen
richten sich nach dem Verbraucher.
Die Form der· Fahrradlampe ist freizügig,^ jedoch sollte
die Aufnahmefläche für die Solarzellen oben horizontal
sein und der Reflektor 9 so zugeordnet unter dem Winkel cL,
daß dieser den vorgeschriebenen erwünschten Beleuchtungskegel auf die Straße wirft.
Die Speichertrockenbatterien sollten mit einer Einrichtung zum Schutz gegen Tiefentläden ausgerüstet sein.
Claims (4)
1. Wiederaufladbare Fahrradlampe mit einem Gehäuse, einer
Birne und einer Speichertrockenbatterie, die elektrisch mit der Birne verbunden und mittels Schalter
betätigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in Serie geschaltete plattenförmige Solarzellen (6) mit dem
Gehäuse (2) der Fahrradlampe (1) zu einer Einheit verbunden
sind, wobei die Solarzellen elektrisch mit der Speichertrockenbatterie (4) verbunden sind.
2. Fahrradlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß plattenförmige Solarzellen auf einer ebenen bzw.
abgeflachten horizontalen, nach oben weisenden Außenfläche (7) des Gehäuses (2) befestigt sind.
3. Fahrrad7%ampf nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Solarzellen auf dem Gehäuse bzw. einer Halterungsplatte aufgeklebt sind.
4. Fahrradlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch
gekennzeichnet, daß bei Einsatz von vier Speichertrockenbatterien (4) von Je 1,2 V und 1,8 Ah zwölf
Solarzellen (6) einer Fläche von je einem Zehntel eines Kreises mit einem Durchmesser von 75 mm i11 Gestalt
eines Kreissegmentes von je 0,5 V und 0,11 A in Reihe geschaltet vorgesehen sind.
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Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19828229946 DE8229946U1 (de) | 1982-10-26 | 1982-10-26 | Fahrradlampe |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19828229946 DE8229946U1 (de) | 1982-10-26 | 1982-10-26 | Fahrradlampe |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE8229946U1 true DE8229946U1 (de) | 1983-02-10 |
Family
ID=6744922
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19828229946 Expired DE8229946U1 (de) | 1982-10-26 | 1982-10-26 | Fahrradlampe |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8229946U1 (de) |
-
1982
- 1982-10-26 DE DE19828229946 patent/DE8229946U1/de not_active Expired
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