DE8226430U1 - Schutzhülle für eine Scheckkarte, Automatenkarte, und dergleichen - Google Patents
Schutzhülle für eine Scheckkarte, Automatenkarte, und dergleichenInfo
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- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
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- A45C11/18—Ticket-holders or the like
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Description
Beschreibungseinleitung
Die Erfindung betrifft eine flache/ rechteckige Schutzhülle aus biegesteifem Kunststoffmaterial zur
Aufnahme einer rechteckigen Karte, bestehend aus einer Oberseitenplatte und einer Unterseitenplatte, die an
drei Seiten dauerhaft miteinander verbunden sind und an der vierten Seite unverbunden sind, und mit einer
Grifföffnung in einer der Platten
Solche Schutzhüllen dienen insbesondere zur geschützten und dennoch leicht zugänglichen Aufnahme von Scheckkarten,
Automatenkarten, Kreditkarten, vorzugsweise mit einem Magnetstreifencode.
Die US-PS 4 141 400 beschreibt eine solche Schutzhülle, wobei die Oberseitenplatte und die Unterseitenplatte
durch Reibungsschluß miteinander verbunden sind. Hierzu sind voneinander beabstandet an der Oberseitenplatte
mehrere Stifte vorgesehen, die in entsprechende Sacklöcher an der Unterseitenplatte eingreifen. Alternativ
können die beiden Platten dort auch miteinander verklebt werden. Die GriffÖffnung erstreckt sich bis zum Rande.
Außerdem sind an einer der Plätten Vörsprünge mit einer Anlaufkante vorgesehen, die sich über den gesamten
Verschiebungsweg der Karte in der Schutzhülle erstrecken, und die verhindern sollen, daß die Karte ungewollt verlorengeht.
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; Die beschriebene Verbindungsart der beiden Platten
miteinander, nämlich über in Sacklöcher eingreifende Stifte, gegebenenfalls mit einem Bindemittel, bedingt
aber notwendigerweise eine fühlbare Dicke dieser Schutzhülle. Es kann daher vermutet werden, daß diese vorbeschriebene
Schutzhülle nicht mehr ohne weiteres wegen ihrer Dicke in ein Portemonnaie paßt. Noch nachteiliger
fällt ins Gewicht, daß die dort vorzugsweise verwendete Schnappverbindung der beiden Platten miteinander den
Belastungen nicht genügen kann. Steckt der Benutzer die Schutzhülle beispielsweise in seine Gesäßtasche, so wird
die Schutzhülle notwendigerweise in gewissem Maße verbogen. Versuche haben gezeigt, daß die beschriebene
Schnappverbindung diesen Belastungen nicht standhalten kann und daher aufspringt. Verwendet man andererseits
die dort ebenfalls empfohlene Klebeverbindung, so wird dadurch wiederum die Schutzhülle zu steif und läßt sich,
beispielsweise in der Gesäßtasche - eoenfalls nicht bequem
tragen.
Die deutsche Gebrauchsmusterschrift 8 031 866 beschreibt
eine Schutzhülle, in der nebeneinander zwei Öffnungen zur Aufnahme von Datenträgern ausgebildet sind. Die
Schutzhülle besteht aus einer Trägerplatte aus verhältnismäßig starrem Kunststoff und einer Deckplatte aus durchsichtigem
Kunststoff. Beide Platten sind miteinander verklebt oder verschweißt. Auch hier besteht wieder der
Nachteil, daß die Klebe- oder Schweißverbindung die bekannte
Schutzhülle sehr steif macht, so daß bei Biegebeanspruchungen der Schutzhülle die Klebe- oder Sehweißnaht
aufspringt. Außerdem sollen Schutzhüllen mit einer transparenten Deckplatte aus Sicherheitsgründen nicht
für Scheckkarten usw. eingesetzt werden. Die vorbe-
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schriebene Schutzhülle wird daher auch vorzugsweise zur
Kennzeichnung von Pflanzen und dergleichen in Baumschulen eingesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzhülle der eingangs genannten Art vorzuschlagen, die einerseits
ausreichend biegesteif ist, um die in ihr befindliche Karte vor unzulässigen Beanspruchungen, insbesondere vor einem
Knicken oder Durchbiegen zu schützen, aber andererseits auch so biegeweich ist, daß sie angenehm getragen werden
kann und sich leichten Verbiegungen, beispielsweise beim Einstecken in eine Gesäßtasche,anpaßt, ohne daß
dabei die in der Schutzhülle befindliche und empfindliche Karte Schaden leidet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Platten an ihren miteinander
verbundenen Kanten voneinander beabstandete Vorsprünge haben, denen eine Schweißfläche gegenüberliegt.
Die somit ausgebildete Schweißverbindung zwischen den beiden Platten zeichnet sich durch eine ausreichende
Biegeweichheit aus, wobei die in der Schutzhülle befindliche Karte dennoch vor einem Verbiegen, Verknicken oder
sonstigen Beschädigungen geschützt wird, weil die Schweißpunkte einen ausreichenden Abstand voneinander haben.
Weil die Stifte mit ihnen zugeordneten Sacklöchern beim geschilderten Stand der Technik entfallen, kann
die erfindungsgemäße Schutzhülle auch sehr flach ausgebildet sein. Ihre Dicke liegt unter drei mm. Die
Schutzhülle wird aus einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt, wodurch die gewünschte Biegesteifigkeit,
verbunden mit einer ausreichenden Flexibilität der
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Schutzhülle, unterstützt wird. Als solches Kunststoffmaterial wird vorzugsweise Polypropylen oder ABS
verwendet. Die erfindungsgemäße Schutzhülle ist daher
sehr klein und insbesondere flach und kann ohne weiteres im Geldbeutel, in der Brusttasche eines Hemdes, in einer
Brieftasche usw. aufbewahrt werden.
Um zu verhindern, daß die in der Schutzhülle aufbewahrte Karte ungewollt verlorengehen kann, wird es bevorzugt,
wenn im Innenraum der Schutzhülle im rückwärtigen Bereich an einer der Platten wenigstens ein Vorsprung
mit einer vorderen AnIaufkante vorgesehen ist. Dieser Vorsprung wirkt gewissermaßen als Bremse beim
Einstecken und Herausziehen der Karte aus der Schutzhülle. Die Bremswirkung tritt aber nur beim Anfangsteil des
Verschiebungsweges der Karte in der Schutzhülle in Erscheinung. Ist die Bremswirkung einmal überwunden,
so kann die Karte sehr leicht aus der Schutzhülle herausgeschoben und in sie wieder eingeführt werden.
Diese Reibungskraft wird besonders symmetrisch aufgebracht, wenn zwei Vorsprünge an einer der Platten in deren
Randbereich vorgesehen sind. Sie sind so angeordnet, daß ein eventuell vorhandener Magnetstreifencode der
Karte durch die Vorsprünge nicht beschädigt wird.
Außerdem wird es bevorzugt, wenn die Außenflächen der Schutzhülle aufgerauht sind. Die Schützhülle rutscht
dann nicht so leicht aus Taschen heraus, in denen sie aufbewahrt wird.
Der allseitige Schutz der in die erfindungsgemäße
Schutzhülle eingesteckten Karte wird weiterhin verbessert.
wenn die Grifföffnung als allseitig von Material umgebenes Langloch ausgebildet ist.
Das Wiedereinführen der Karte in die Schutzhülle wird erleichtert, wenn die freie Kante einer der Platten um
ein geringes Maß über die freie Kante der anderen Platte vorsteht.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert, aus dem sich weitere
wichtige Merkmale ergeben.Es zeigt:
Fig. 1 - eine Draufsicht auf eine Unterseitenplatte einer Schutzhülle nach der Erfindung, und
zwar von der Innenseite her gesehen;
Fig. 2 - die Unterseitenplatte nach Fig. 1 von der Außenseite her gesehen;
Fig. 3 - einen Schnitt längs der Linie III - III von Fig. 1;
Fig. 4 - einen Schnitt längs der linie IV - IV von Fig. 1;
(Fortsetzung Seite 5 ursprüngliche Beschreibung.
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Fig. 5 - eine Ansicht einer zugehörigen Oberseitenplatte, von der Innenseite her gesehen;
Fig. 6 - die Platte nach Fig. 5 von der Außenseite her gesehen;
Fig. 7 - einen Schnitt längs der Linie VII - VII von Fig. 5;
Fig. 8 - einen Schnitt längs der Linie VIII - VII von Fig. 5.
Die Figuren 1 bis 4 zeigen in verschiedenen Ansichten und teilweise geschnitten eine Unterseitenplatte und die
Figuren 5 bis 8 eine Oberseitenplatte, die zusammen die neuartige Schutzhülle ergeben.
Die Unterseitenplatte nach Fig. 1 bis 4 besteht aus einer rechteckigen Grundplatte 1, die zur Einschubseite, d.h.
nach vorne offen ist. An den anderen Seiten hat die Grundplatte 1 eine ringsum laufende Leiste 2, auf der unter Abständen
voneinander Vorsprünge 3, 4 ausgebildet sind. Fig. 1 zeigt, daß Jeweils zwei beabstandete punktförraige
Vorsprünge 3 vorgesehen sind, auf die wiederum unter Abstand ein längerer Vorsprung 4 folgt, usw. An der Rückseite sind
zwei längere VorSprünge 4 vorgesehen, die von zwei punktförmigen
Vorsprüngen 3 berandet sind. Wichtig ist es, daß alle Vorsprünge 3, 4 ausreichend beabstandet sind.
Die Grundplatte 1 springt an ihrer Vorderseite um ein geringes Maß über die Oberseitenplatte nach Fig. 5 bis 8 vor. Dadurch
wird an der Grundplatte 1 eine Auflagekante 3 ausgebildet, mit deren Hilfe Karten besser in die Schutzhülle eingeschoben
werden können.
Die in den Figuren 5 bis 8 gezeigte Oberseitenplatte besteht ebenfalls aus einer Grundplatte 6, die nach vorne
offen ist. An den anderen drei Seiten ist ebenfalls eine umlaufende Leiste 7 ausgebildet. Sind beide Platten übereinander
gelegt, so stehen die Vorsprfinge 3, 4 dieser Leiste 7 direkt gegenüber und liegen auf ihr auf.
Gegenüber dieser Leiste 7 nach außen versetzt und direkt an sie anschließend ist ein Rahmen 8 vorgesehen, der ebenfalls
nur zur Vorderseite hin offen ist. Der Rahmen 8 hat eine Höhe derart, daß er im wesentlichen mit der Unterseitenplatte
nach Fig. 1 bis 4 fluchtet. Er schützt also die Unterseitenplatte und bildet eine nur zur Vorderseite hin
offene Aufnahme für die Unterseitenplatte in der Oberseitenplatte .
Im rückwärtigen Teil der Grundplatte 10 sind außerdem allseitig
abgerundete und sich in Längsrichtung erstreckende Vorsprünge 9 vorgesehen, die in den Innenraum des Schutzhülle
hineinragen. Sie legen sich an eine in die Schutzhülle eingeschobene Karte an und vergrößern den Reibungswiderstand
zwischen der Schutzhülle und der Karte, solange sich die Karte über den Vorsprüngen 9 befindet. Weil diese nur im
hinteren Bereich angeordnet sind, wird die dadurch hervorgerufene Bremswirkung nur über einen geringen und anfänglichen
Teil des Verschiebungsweges auf die Karte ausgeübt, wenn diese aus der Schutzhülle herausgezogen werden soll.
Anschließend kann die Karte verhältnismäßig frei und nur
mit geringer Reibung gleiten. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Vorsprünge 9, die also Auflaufkanten
haben, etwa im hinteren Zehntel dieses Verschiebungswegs der Schutzhülle angeordnet. Sie können natürlich auch
an anderen Stellen im Innenraum der Karte vorgesehen sein und gegebenenfalls auch sich an die Längskanten der Karte
anlegen,- wobei sie aber federnd ausgebildet sein sollten,
um Toleranzen in der Breite der Karte aufnehmen zu können.
In der Grundplatte 6 ist außerdem ein Langloch 10 ausgebildet, mit dessen Hilfe man mit einem Finger oder dem
Daumen die in der Schutzhülle befindliche Karte leicht verschieben kann. Auch dieses Langloch kann an anderer Stelle
vorgesehen sein; beispielsweise kann es als Einschnitt im vorderen Teil der Oberseitenplatte oder auch <?αγ Unterseitenplatte
ausgebildet sein.
Die Außenseiten der Grundplatten 1 und 6 sind - mit Ausnahme eines ringsum laufenden Rahmens, der in den Figuren 2 und
sichtbar ist - leicht aufgerauht.
Die durch Ultraschall-Verschweißung der beiden Platten
miteinander hergestellte Schutzhülle besteht aus geeignetem Kunststoff material, beispielsweise Polypropylen oder ABS.
Claims (1)
- Ansprücheιοί. Flache, rechteckige Schutzhülle aus biegesteifem a Kunststoffmaterial zur Aufnahme einer rechteckigen Karte, bestehend aus einer Oberseitenplatte und einer Unterseitenplatte, die an drei Seiten dauerhaft miteinander verbunden sind und an der vierten Seite unverbunden sind, und mit einer Grifföffnung in einer der Platten,dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1,6) an ihren miteinander verbundenen Kanten voneinander beabstandete Vor Sprünge (3,4) haben, denen eine .c»ch'7eißflache (7) gegenüberliegt.2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in ihrem Innenraum im rückwärtigen Bereich an einer der Platten (1,6) wenigstens ein Vorsprung (9) mit einer vorderen Anlaufkante vorgesehen ist.3. Schutzhülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Vorsprünge (9, 9) an einer der Platten (6) in deren Randbereich vorgesehen sind.4. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen der Schutzhülle aufgerauht sind.I> III» ·· ·· «1 MMIl · f · · * 1111··· · ( ( J5. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die GriffÖffnung als allseitig von Material umge benes Langloch (10) ausgebildet ist.106. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Kante (5) einer der Platten (1) ur ein geringes Maß über iie freie Kante der anderen (6) vorsteht.15Der Patentanwalt:20Dr. D. ffiudel30 35
Applications Claiming Priority (1)
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DE3234778 | 1982-09-20 |
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DE (1) | DE8226430U1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2600804A1 (fr) * | 1986-06-25 | 1987-12-31 | Electricite De France | Etui support de carte d'identification |
FR2705210A1 (fr) * | 1993-05-21 | 1994-11-25 | Melois Maurice | Porte-cartes pour cartes de crédit et autres. |
FR2705211A1 (fr) * | 1993-05-21 | 1994-11-25 | Melois Maurice | Etui pour objet sensible aux effets magnétiques, électromagnétiques et électrostatique, et procédé de fabrication correspondant. |
DE19952122A1 (de) * | 1999-10-29 | 2001-05-10 | Bosch Gmbh Robert | Kartenhülle für Chipkarten |
-
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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FR2600804A1 (fr) * | 1986-06-25 | 1987-12-31 | Electricite De France | Etui support de carte d'identification |
EP0251900A1 (de) * | 1986-06-25 | 1988-01-07 | Electricite De France | Etui zum Halten einer Identifikationskarte |
FR2705210A1 (fr) * | 1993-05-21 | 1994-11-25 | Melois Maurice | Porte-cartes pour cartes de crédit et autres. |
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