DE8225697U1 - Rampe - Google Patents
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- DE8225697U1 DE8225697U1 DE19828225697 DE8225697U DE8225697U1 DE 8225697 U1 DE8225697 U1 DE 8225697U1 DE 19828225697 DE19828225697 DE 19828225697 DE 8225697 U DE8225697 U DE 8225697U DE 8225697 U1 DE8225697 U1 DE 8225697U1
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Description
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VON KREISLER SCHOfNWALD EISHOLD FUES VON KREISLER KELLER SELTING WERNER
PATENTANWÄLTE Dr.-Ing. von Kreisler t 1973
Dr.-Ing. K. Schönwald, Köln Dr.-Ing. K. W. Eishold, Bad Soden
Dr. J. F. Fues, Köln Dipl.-Chem. AIeIc von Kreisler, Köln
Dipl.-Chem. Carola Keller, Köln Dipl.-Ing. G. Selling, Köln
Dr. H.-K. Werner, Köln
10. September 1982 Sg-DB/Ru
D-5000 KÖLN 1
Firma Hans Stollenwerk u. Cie. GmbH & Co., Dellbrücker Hauptstraße 197/201, 5000 Köln 80
Rampe
Die Erfindung bezieht sich auf eine Rampe zum Be- und Entladen von erhöht angeordneten Großbehältern, wie
Fahrzeugaufbauten od. dgl., bestehend aus einer schräg ansteigenden Plattform, die gegen den Boden abgestüzt
ist.
Bei einer Rampe handelt es sich um eine befahr- oder begehbare, stufenlose Verbindung verschiedener Ebenen,
die das Erreichen der einen oder der anderen Ebene erleichtert. Dies ist insbesondere beim Be- und Entladen
eines Fahrzeuges wichtig, wenn keine Flurfördermittel, z.B. Gabelstapler, zur Verfügung stehen und Güter von
Personen nach oben oder unten geschafft werden müssen. Je größer der zu überwindende Niveauunterschied ist, umso
langer muß die Rampe sein, damit die Steigung nicht unbe-
quem steil wird. Dies ist insbesondere dann wichtig,
wenn ein Gegenstand, z.B. eine beladene Krankentrage, gleichzeitig von zwei Personen getragen werden muß, die
hintereinander über die Rampe gehen. Ein flaches Ansteigen der Plattform ist gerade beim Krankentransport
erstrebenswert, damit die Sanitäter bei dem meist unter Zeitdruck erfolgenden Be- und Entladen nicht über beschwerliche
Steigungen laufen müssen und damit die Krankentrage in verhältnismäßig waagerechter Lager von einer
Ebene auf die andere befördert wird, so daß der Kranke nicht von der Krankentrage herrunterrutschen kann. Die
zur Erzielung einer flachen Steigung der Plattform notwendige Länge der Rampe hat bisher den Einsatz von Rampen
mit flach ansteigenden Plattformen verhindert, weil die lange Plattform sich unter dem Gewicht der Träger und der
Krankentrage zu sehr durchbog. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die bekannten Rampen mit einer nur an den
Enden abgestützten Plattform versehen sind. Ferner ergibt sich ein Federungseffekt, der ein Straucheln der
Träger und das Fallenlassen der Krankentrage zur Folge haben kann. Zwar könnte durch klobigere Ausbildung der
Rampe sowie durch Materialverstärkungen eine Stabilisierung der Plattform erreicht werden, jedoch sind hierbei
dadurch Grenzen gesetzt, daß die Rampe zur Mitnahme auf dem Fahrzeug weder zu sperrig, noch zu schwer sein darf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rampe mit langer Plattform zu schaffen, die sich platzsparend
auf einem Fahrzeug unterbringen läßt und im Benutzungszustand stabil ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß wenigstens an dem Mittelbereich der Plattform ein teleskopierbarer
Stützfuß klappbar befestigt ist.
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Da der Stützfuß ein Durchbiegen der Plattform bei Belastung verhindert, kann eine lange Plattform verwendet
werden, mit dem Resultat, daß ihre Steigung verhältnismäßig flach ist und das Be- und Entladen z.B. eines
Fahrzeugaufbaus erleichtert wird. Die Teleskopierbarkeit des Stützfußes erlaubt seine beliebige Längeneinstellung
zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten. Aufgrund der klappbaren Anbringung des Stützfußes an der Plattform
ist er bleibend mit ihr verbunden und kann nicht verlorengehen. Zum Verstauen der Plattform auf dem Fahrzeug
ist der Stützfuß in die Plattform eingeklappt, so daß er die Handhabung der Rampe nicht behindert und nur
der von der Plattform eingenommene Platz auf dem Fahrzeug als Stauraum für die Rampe benötigt wird. Die Plattform
kann dank des Stützfußes leicht gebaut sein, so daß sich auch in dieser Hinsicht günstige Verhältnisse für
die Mitnahme auf einem Fahrzeug ergeben,
Der Stützfuß kann aus zwei verschiebbar zusammengesetzten Stangen bestehen, deren gegenseitige Position mittels
einer Arretiervorrichtung gesichert wird. Die Arretiervorrichtung kann in beliebiger Weise ausgebildet sein
und ein stufenweises oder stufenloses Verstellen der Länge des Stützfußes ermöglichen, um ihn den zu überbrückenden
Abständen zwischen Boden und Plattform anzupassen. Am unteren Ende des Stützfußes ist vorteilhafterweise eine Stützplatte gelenkig befestigt. Die gelenkige
Beweglichkeit der Stützplatte hat den Vorteil, daß sie sich in Benutzungsstellung Bodenunebenheiten anpaßt,
und daß sie bei unbenutzter Rampe gegen die untere Stange des Stützfußes flach anlegbar ist, so daß auch
sie in dem Profil der Plattform versenkt ist, wenn der Stützfuß gegen die Plattform angeklappt ist. Der einge-
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klappte Stützfuß kann zur Sicherung in dieser Position hinter eine Traverse der Plattform geklemmt werden.
Die Plattform besteht zweckmäßigerweise aus zwei parallelen Platten, die mittels einer Spannvorrichtung lösbar
miteinander verbunden sind. Auf diese Weise läßt sich die Plattform zum Verstauen auf dem Fahrzeug in zwei
Teile zerlegen, die sich gut unterbringen lassen, und im Benutzungszustand hat sie eine bequem begehbare Breite.
Die Spannvorrichtung kann eine Betätigungsstange aufweisen, die an der einen Platte quer verlaufend und
drehbar be.festigt . ist und die an einem Ende einen Betätigungshebel
trägt, während ihr anderes Ende einen Riegel aufweist, der Verriegelungsorgane an der anderen
Platte hintergreift. Der Riegel ist als symmetrische, im wesentlichen rechteckige Doppellasche ausgebildet,
deren Breite etwas geringer als der Abstand zwischen zwei an der anderen Platte befestigten und zueinander
parallelen Bügeln ist. Der Riegel wird zunächst so eingestellt, daß er zwischen die beiden Bügel paßt,und an-
schließend wird er um 90° gedreht, so daß die beiden Laschen die beiden Bügelstege hintergreifen und die
Platten miteinander verriegelt sind. Die Verriegelungsvorrichtung befindet sich unter der Lauffläche der Plattform.
An wenigstens einer Längsseite der Plattform ist ein Handlauf vorgesehen, dessen Halter mit Hülsen an dem
Plattformrand gegen Herausziehen gesichert zusammengesteckt sind. Die Sicherung gegen Herausziehen besteht
aus einem an dem Halter um eine waagerechte Achse drehbar befestigten Winkelstück, dessen einer Schenkel die
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Hülse untergreift. Die Ausbildung des Geländers trägt zur einfachen Montage und Demontage der Rampe bei. Durch
die zwar lösbare, jedoch feste Verbindung der Halter mit der Plattform wird den Sicherheitsvorschriften genügt
und die Benutzer der Rampe haben auf der Plattform festen Halt.
Am oberen Ende der Plattform ist eine klappbare Anschlagnase angeordnet. Diese greift in den Schlitz zwischen
der Endkante eines Fahrzeugbodens und der heruntergeschwenkten Ladeklappe ein und sichert die Rampe in gegen
ein Fahrzeug angesetzter Stellung. In nicht benutztem Zustand der Rampe ist auch die Anschlagnase gegen die
Plattform angeklappt und bildet keinen überstand.
Vorteilhafterweise sind an wenigstens einem Ende jeder Platte Laufrollen und ein Handgriff abgebracht.
Die Laufrollen erleichtern das Aufschieben jeder Platte auf das Fahrzeug bzw. seine Abnahme von diesem, während
die sich nach Zusammenbau der Plattform ergänzenden, nach außen gerichteten Handgriffe die Handhabung der gesamten
Plattform vereinfachen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer gegen ein Fahrzeugende angesetzten Rampe;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Rampe nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht des Stützfußes in Gebrauchsstellung;
Fig. 4 eine Ansicht des Stützfußes in Nichtgebrauchsstellung;
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Fig. | eine Ansicht | der Spannvorrichtung zwischen zwei | |
6 | Platten einer | Plattform, gesehen in Richtung | |
der Pfeile V | - V der Fig. 6; | ||
Fig. | einen Querschnitt der Spannvorrichtung längs der | ||
Linie VI - VI der Fig. 2;
Fig. 7 einen Teilschnitt eines mit der Plattform verbundenen Geländers;
Fig. 8 die Sicherung der Verbindung zwischen Geländerhalter und Plattform;
Fig. 9 die an einem Ende der Plattform angebrachte klappbare Anschlagnase gemäß Ausschnitt A der Fig.
und
fig. 10 die Rückansicht eines Fahrzeugaufbaus mit verstarter
Plattform.
Die Plattform besteht im wesentlichen aus zwei nebeneinanderliegenden
langen, schmalen Platten 1 und 2, insbesondere aus Lochblechen, an deren unterem Ende
auf der Oberfläche profilierte Anschlußbleche 3 befestigt sind. Jede Platte 1,2 ist am oberen und am unteren
Ende mit einem nach außen gerichteten Handgriff 4,5 versehen. Außerdem sind am oberen Ende jeder Platte
1,2 je zwei Rollen 6 angebracht, während das untere Ende jeder Platte 1,2 nur eine am Außenrand befestigte Rolle
7 aufweist.
Jede Platte 1,2 wird von einem Stützfuß 8 (Fig. 3) gegen den Boden 9 abgestützt. Der Stützfuß 8 besteht aus
einem über eine drehbare Achse 10 an der Platte 1 oder 2 befestigten Rohr 11, in dem eine Stange 12 verschiebbar
ist. Zur Verhinderung des Herausfallens der Stange aus dem Rohr 11 dient ein Drahtseil 13 in dem Rohr
Die jeweilige Länge des Stützfußes 8 wird durch eine
Arretiervorrichtung festgelegt, die aus einem Bolzen 14
besteht, dessen inneres Ende 15 durch die Wand des Rohres 11 hindurch in Löcher einer Lochreihe des Stabes 12 hineinragt.
Das äußere Ende weist einen Griffhebel 14a auf. Am unteren Ende des Stabes 12 ist eine Stützplatte 16 um eine
waagerechte Achse 17 beweglich befestigt. Der Stützfuß 8 wird durch Bleche 20 (Figur 3) versteift, die an das
Rohr 11 und die Achse 10 angesetzt sind. Auch die Stützplatte
16 ist mit Versteifungsstegen 16a auf der Oberseite ausgestattet. Die Gslenkbeweglichkeit der Stützplatte 16
verbessert einmal ihre Anpassung an Unebenheiten des Bodens 9. Zum anderen gestattet sie ein Anlegen der Stützplatte
16 gegen die Stange 12 zur Unterbringung des Stützfußes
8 innerhalb des Profiles der Platte 1 oder 2. Dies ist in Figur 4 verdeutlicht. Jede Platte 1 oder 2 weist nach
unten abgebogene Längsränder 1a bzw. 2a auf, zwischen denen mittels Gewindebolzen 18 Traversen 19 als Versteifung
befestigt sind. Die in der Nähe des Stützfußes 8 befindliche Traverse 19 kann als Halterung für den eingeklappten
Stützfuß 8 benutzt werden. Zu diesem Zweck wird der zunächst verkürzte Stützfuß 8 bei Anlage der Unterfläche
der Stützplatte 16 gegen die Unterfläche der Plattformplatte 1 oder 2 soweit verlängert, bis die Oberseite der
Stützplatte 16 bzw. die Stange 12 auf der Traverse liegen
und zwischen Platte 1 bzw. 2 und Traverse 19 eingeklemmt sind. Mit Hilfe des Bolzens 14 wird der Stützfuß 8 in dieser
Länge gesichert und der Stützfuß ist zuverlässig innerhalb des Profiles der Platte 1 oder 2 untergebracht. Anstatt
der Traverse 19 kann auch eine Betätigungsstange 21 einer nachfolgend beschriebenen Spannvorrichtung für die beiden
Platten 1 und 2 bzw. die Verlängerung der Betätigungsstange 21 als Halterung für den Stützfuß 8 dienen.
Es ist erforderlich, die beiden Platten 1 und 2 fest und zuverlässig miteinander zu verbinden, damit sie
einen breiten und tragfähigen Laufsteg bilden. Dies ge-
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schieht mit Hilfe der in den Figuren 5 und 6 gezeigten Spannvorrichtung. Diese besteht aus einer Betätigungsstange
21, die unter der Platte 2 quer verläuft und durch öffnungen 22 in den abgebogenen Rändern 2a nach
außen hindurchragt. An dem einen Ende der Betätigungsstange 21 ist ein Betätigungshebel 23 befestigt, während
ihr anderes, der benachbarten Platte 1 zugewandtes Ende eine symmetrische Doppellasche 24 trägt. Die Doppellasche 24 ist drehfest mit der Betätigungsstange 21 ver-
blinden und dient als Riegel, der mit Bügeln 25,26 an der
Platte 1 zusammenwirkt. Die Bügel 25,26 haben U-Form und ihre geschlossenen Enden sind der Platte 2 zugewandt.
Der Abstand der geschlossenen Endender beiden Bügel 25,26 ist etwas größer als die Breite der Doppellasche 24, so daß
sie in der durchgezogenen Position gemäß Figur 5 zwischen den beiden Bügeln 25,26hindurchführbar ist. Nach einer Drehung
um 90° in die strichpunktierte Stellung nach Figur 5 hintergreift die Doppellasche 24 die beiden geschlossenenen
Enden der Bügel 25,26 und spannt die beiden Platten 1 und 2 fest zusammen. Zur Stabilisierung der Ränder
1a und 2a im Bereich der Spannvorrichtung dienen Befestigungsplatten 27,28 (Figur 6). Da ein wesentliches Anliegen
der Erfindung die Vorsprungslosigkeit der Platten 1 und 2 im verstauten Zustand ist, läßt sich auch der
Betätigungshebel 23 so sichern, daß er parallel zu dem Rand 2a verläuft. Zu diesem Zweck wird er in Figur 1
im Gegenuhrzeigersinn gedreht, bis er gegen einen Anschlag 47 auf der Außenfläche des Randes 2a aufliegt.
Zur Befestigung des an einer Seite der Plattform vorgesehenen Handlaufs 55 an dem äußeren Längsrand der
Platte 2 dienen Halter 56 in Form von Rohren, mit deren oberem abgeflachtem Ende der rohrförmige Handlauf 55
verschraubt ist. An dem unteren Ende des Halters 56 ist
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mittels eines Gewindebolzens 58 ein Winkelstück 57 schwenkbar befestigt, das aus einer ebenen geraden Platte besteht,
auf deren eine Seite ein etwa L-förmiger Winkelsteg 30 aufgeschweißt ist und deren Verlängerung 29 jenseits des
Winkelsteges 30 als Handgriff dient. Die Innenfläche des unteren Schenkels des Winkelsteges 30 ist etwas konvex
gewölbt und er untergreift das untere Ende einer Hülse 31 an der Außenseite des Randes 2a der Platte 2, wenn der
Halter 56 über ein abgestuftes Zwischenstück 32 mit der Hülse 31 zusammengesteckt ist. Dieser Zustand ist in Figur
7 veranschaulicht und das Winkelstück 57 verhindert eine unbeabsichtigte Trennung zwischen Halter 56 und Hülse 31.
Die Demontage des Geländers läßt sich durch Verdrehen des Winkelstückes 57 um den Bolzen 58 und Entfernung des Winkelsteges
30 von der Unterseite der Hülse 31 einfach bewerkstelligen. Der Handlauf 55 endet an einem Pfosten 33
(Figur 1), der auf einem Boden 34 eines Fahrzeuges steht.
Figur 9 zeigt die in Figur 1 eingekreiste Einzelheit A in vergrößertem Maßstab. Zwischen dem Boden 34 des Fahrzeuges
und der heruntergeklappten Ladeklappe 35 befindet sich ein Schlitz 36, der zur Verbindung der Platten 1 und
2 mit dem Fahrzeug ausgenutzt wird. In diesen Schlitz 36 greift eine Anschlagnase 38 ein, die an jeder Platte 1,2
um eine waagerechte Achse 37 klappbar befestigt ist. Bi.
eingeklapptem Zustand ist auch die Anschlagnase 38 hinter der Außenkante des Randes 1a bzw. 2a der Platte 1 oder
2 versenkt. Zum Ausgleich des Abstandes zwischen dem oberen Rand der Platten 1, 2 und dem Boden 39 einer auf dem Fahrzeugboden
34 stehenden Kabine 40 sind der Deutlichkeit halber nicht gezeichnte Übergangsplatten vorgesehen, die
mit Spannschlössern befestigt sind.
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Die Kabine 40 ist mittels Kufen 41 (Figur 10) auf dem
Fahrzeugboden 34 abgestützt, so daß sich unter dem Boden 39 der Kabine 40 Hohlräume 42,4 3,44,45 ergeben. Diese
Hohlräume 42 - 45 nehmen die flach zusammengelegte Rampe auf, wobei die Platten 1 und 2 in die Hohlräume
42,4 3 eingeschoben werden, während das Geländer in dem Hohlraum 44 steckt und der Hohlraum 45 zur Aufnahme eines
gegebenenfalls zweiten Geländers oder anderer Zubehörteile zur Verfügung steht. Die Rollen 6 und 7 an den
Enden der Platten 1 und 2 erleichtern das Aufschieben der Platten auf den Fahrzeugboden 34 bzw. ihre Abnahme,
so daß in beiden Fällen ein beschleunigtes Hantieren möglich ist. Die beiden Platten 1,2 der Rampe werden
zentral gegen den Fahrzeugboden 34 angesetzt, so daß die Plattform der Rampe mit einer Tür 46 der Kabine 40 fluchtet.
Claims (12)
1. Rampe zum Be- und Entladen von erhöht angeordneten
Großbehältern, wie Fahrzeugaufbauten od. dgl., bestehend aus einer schräg ansteigenden Plattform, die
gegen den Boden abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens an
dem Mittelbereich der Plattform ein teleskopierbarer Stützfuß (8) klappbar befestigt ist.
2. Rampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Stützfuß (8) aus zwei verschiebbar
zusammengesteckten Stangen (11,12) besteht, und daß eine Arretiervorrichtung (14) zur Sicherung
ihrer gegenseitigen Position vorgesehen ist.
3. Rampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß am unteren Ende
des Stützfußes (8) eine Stützplatte (16) gelenkig befestigt ist.
4. Rampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet , daß die Plattform aus zwei parallelen Platten (1,2) besteht, die mittels
einer Spannvorrichtung lösbar miteinander verbunden sind.
5. Rampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung eine Betätigungsstange
(21) aufweist, die an der einen Platte (1,2) querverlaufend und drehbar befestigt ist,
und die an einem Ende einen Betätigungshebel (23) trägt, während ihr anderes Ende einen Riegel aufweist,
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der Verriegelungsorgane an der anderen Platte (1,2) hintergrei ft.
6. Rampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Riegel als symmetrische, im wesentlichen rechteckige Doppellasche (24) ausgebildet
ist, deren Breite etwas geringer als der Abstand zwischen zwei an der anderen Platte (1,2) befestigten
und zueinander parallelen Bügeln (25,26) ist.
7. Rampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß an wenigstens einer
Längsseite der Plattform ein Handlauf (55) vorgesehen ist, dessen Halter (56) mit Hülsen (31) an deiü Plattformrand
gegen Herausziehen gesichert zusammengesteckt sind.
8. Rampe nach Anspruch 7,dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung gegen Herausziehen
aus einem an dem Halter (56) um eine waagerechte Achse (58) drehbar befestigten Winkelstück (57) besteht,
dessen einer Schenkel die Hülse (31) untergreift.
9. Rampe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß am oberen Ende der
Plattform eine klappbare Anschlagnase (38Jangeordnet
ist.
10. Rampe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß die Längsränder (1a,
2a) jeder Platte (1/2) nach unten abgewinkelt sind/ und daß der Stützfuß (8) und die Anschlagnase (38)
hinter der Abwinklung versenkt sind.
11. Rampe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet , daß an weniqstens einem Ende jeder Platte (1,2) Laufrollen (6,7) und
ein Handgriff (4,5) angebracht sind.
12. Rampe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Platte (1,2) einen Stützfuß (8) aufweist, und daß die beiden
Stützfuße (8) auf der Querachse der Plattform nebeneinander
liegen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19828225697 DE8225697U1 (de) | 1982-09-11 | 1982-09-11 | Rampe |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19828225697 DE8225697U1 (de) | 1982-09-11 | 1982-09-11 | Rampe |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE8225697U1 true DE8225697U1 (de) | 1982-12-23 |
Family
ID=6743601
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19828225697 Expired DE8225697U1 (de) | 1982-09-11 | 1982-09-11 | Rampe |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8225697U1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19630359A1 (de) * | 1996-07-26 | 1998-01-29 | Blomenroehr Fahrzeugbau Gmbh | Mobile Be- und Entladerampe |
-
1982
- 1982-09-11 DE DE19828225697 patent/DE8225697U1/de not_active Expired
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19630359A1 (de) * | 1996-07-26 | 1998-01-29 | Blomenroehr Fahrzeugbau Gmbh | Mobile Be- und Entladerampe |
DE19630359C2 (de) * | 1996-07-26 | 2001-07-12 | Blomenroehr Fahrzeugbau Gmbh | Mobile Be- und Entladerampe |
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