DE8224886U1 - Kompostiervorrichtung - Google Patents
KompostiervorrichtungInfo
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Description
Kompostiervorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Kompostiervorrichtung mit etwa vertikalen Pfosten, Stützen od. dgl. und diese quer
verbindenden, jeweils übereinander angeordneten, vorzugsweise einen Abstand zwischen sich freilassenden Seitenteilen
.
Derartige Kompostiervorrichtungen sind bekannt. Dabei ist eine Ausführungsform bekannt, bei der vier Pfosten aus
Beton oder Metall vorgesehen sind, die gegenseitig mittels Spannstäben arretiert werden müssen. Diese Pfosten
haben an ihren jeweils nach außen gerichteten Seiten schräg nach oben offene Schlitze, in die Seitenteile eingelegt
werden können. Dies ergibt einerseits eine recht unzureichende Befestigung dieser Seitenteile und außerdem
einen immer festliegenden Abstand. Will man den Abstand zwischen den Seitenteilen vergrößern, muß man ein über
das andere Seitenteil weglassen, was zu zu großen Abständen führen kann.
Es sind ferner Kompostiervorrichtungen bekannt, bei denen in der Regel aus Holz bestehende Seitenteile jeweils in
ihren Endbereichen etwas ausgeklinkt und aufeinandergelegt und befestigt werden, so daß Pfosten entbehrlich
sind. Dabei ist der Abstand der Seitenteile durch ihre Dicke bzw. ihre Ausklinkung im Eckbereich festgelegt.
Ein Entnehmen eines unteren Seitenteiles, um die am stärk-
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sten kompostierte untere Erde entnehmen zu können, ist dabei nicht möglich.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Kompostiervorrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei der der Abstand
der Seitenteile auf einfache Weise verändert werden kann, wobei Abstände möglich sein sollen, die nicht der Breite der
Seitenteile entsprechen. Gleichzeitig soll die Herstellung und die Montage einfach sein und die Seitenteile sollen bei
Beibehaltung des Vorteiles einer einfachen Verbindung mit Pfosten oder Stützen in Gebrauchsstellung einen festen und
stabilen Sitz haben. Darüber hinaus soll der Vorteil erhal-' ten bleiben, beliebige Seitenteile unabhängig von anderen,
vor allem die unteren Seitenteile herausnehmen zu können, um den unteren, am weitesten gediehenen Kompost entnehmen zu
können.
Die Lösung dieser· Aufgabe besteht im wesentlichen darin, daß
die Pfosten od. dgl. an ihren die Seitenteile aufnehmenden Seitenflächen im Abstand übereinander angeordnete, schräg
nach oben und außen ragende Zungen haben und daß die Seitenteile in ihren Endbereichen über die Zungen passende Lochungeri
haben. Dabei können die Seitenteile an ihren Enden jeweils wenigstens zwei Lochungen haben, deren Abstand dem Abstand
zweier Zungen oder einem ganzzahligen Vielfachen entspricht. Auf diese Weise ist es möglich, die Seitenteile in
die schräg nach oben ragenden Zungen einzuhängen, wodurch diese aufgrund ihrer in der Regel federnden Eigenschaften,
Formen und Längen einen festen Sitz für die Seitenteile ergeben.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn der Abstand zweier Lochungen über die Breite des Seitenteiles dem doppelten Abstand
zweier Zungen entspricht und die Seitenteile in ihrem mittleren Querschnittsbereich eine vorzugsweise nach außen gerichtete
Profilierung haben, die eine mittlere Zunge zwischen
zwei Einhängestellen überbrücken kann. Daraus ergeben sich genügend breite Seitenteile, die eine gute Rückhaltung von
Kompost auch in sehr kleiner Stückelung bewirken und die etwa um die Hälfte ihrer Breite in der Höhe versetzbar sind.
Dies ergibt entsprechende Variationsmöglichkeiten für die Abstände zwischen den einzelnen Seitenteilen. Gleichzeitig
bedeutet die Profilierung, die zwischen den Lochungen der Seitenteile befindliche Zungen der Stützen überbrücken kann,
eine weitere Aussteifung der Seitenteile, so daß diese in einer großen Länge von z. B. 1m gefertigt sein können, ohne
daß der Druck des Kompostes zu Verformungen in unerwünschten Größenordnungen führt.
Besonders zweckmäßig für die Herstellung ist es, wenn die Pfosten aus Metall, insbesondere aus korrosionsgeschützem
Stahl bestehen, woraus entsprechend federnde und klemmende Zungen hervorgehen.
Ausgestaltungen der Erfindung von zum Teil erheblicher Bedeutung sind Gegenstand weiterer Ansprüche.
Insgesamt ergibt sich eine.Kompostiervorri;htung, die leicht
herstellbar, einfach aufstellbar und auch wieder demontierbar ist, in demontierter Form wenig Platzbedarf hat und an unterschiedliches
Kompostiergut angepaßt werden kann, indem die Abstände der Seitenteile auf einfache Weise variiert werden
können.
Nachstehend ist die Erfindung mit ihren ihr als wesentlich 2ugehörenden Einzelheiten anhand der Zeichnung noch näher
beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht einer aufgebauten Kompostiervorrichtung
gemäß der Erfindung,
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Fig. 2 eine im Querschnitt winkelförmige Stütze, bei der ein Längsschnitt durch einen Winkelschenkel sowie
ein Querschnitt durch ein daran befestigtes Seitenteil der Kompostiervorrichtung gelegt ist,
Fig. 3 eine Außenansicht eines Stückes eines Pfostens,
Fig. k einen Querschnitt eines Pfostens im Bereich zweier
auf gleicher Höhe liegender Haltezungen,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch eine Haltezunge einer Stütze,
Fig. 6 eine Ansicht eines Seitenteiles mit seinen Befestigungslochungen
und
Fig. 7 eine Stirnansicht eines Seitenteiles gemäß Fig.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Kompostiervorrichtung hat einen etwa quadratischen Grundriß, in dessen Ecken Pfosten
2 od. dgl. Stützen angeordnet sind, die etwa vertikal stehen und in Querrichtung durch parallele, übereinander angeordnete,
einen Abstand zwischen sich freilassende, horizontale Seitenteile 3 verbunden sind. Auf diese Weise wird der Innenraum
dieser Kompostiervorrichtung 1 gut genug belüftbar, kann jedoch Gartenabfälle u. dgl. aufnehmen, damit diese zu Kompost
umgewandelt werden können.
In den Figuren 2 bis 5 erkennt man, daß die Pfosten 2 an ihren die Seitenteile 3 aufnehmenden Seitenflächen k im Abstand
übereinander angeordnete, schräg nach oben und außen ragende Zungen 5 (vgl. vor allem Fig. 2, 3 und §) haben,
während die Seitenteile gemäß Fig. 6 und 2 in ihren Endbereichen über die Zungen 5 passende Lochungen 6 haben. Im
Ausführungsbeispiel haben dabei die Seitenteile 3 gemäß Fig. 6 jeweils zwei Lochungen 6, deren Abstand dem Abstand
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zweier Zungen 5 oder einem ganzzahligen Vielfachen davon,
im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 dem doppelten zweier Zungen 5 entspricht. Man erkennt deutlich, daß auf diese
Weise ein Seitenteil 2 mit seinen Lochungen 6 an zwei mit Abstand zueinander stehenden Pfosten 2 eingehängt werden
kann. Die Montage ist also äußerst einfach und bedarf keiner Werkzeuge. Im mittleren Querschnittsbereich sind
die Seitenteile 2 so profiliert, daß eine mittlere Zunge 5 zwischen den beiden Einhängezungen ü arbrückt wird. Gleichzeitig
ergibt dies neben einer großen Breite des Seitenteiles 2 auch eine gute Aussteifung, so daß Seitenteile
von z.B. 1m Länge oder auch mehr möglich sind. In Fig. 1
erkennt man, daß die Abstände zwischen den einzelnen Seitenteilen etwa der Hälfte von deren Breite entspricht. Die
vorstehend geschilderte Konstruktion erlaubt jedoch auch größere Abstände, die z. B. der Breite der Seitenteile entspricht
oder diese auch übertrifft. Ferner können die Seitenteile unter Umständen sogar einander überlappend angehängt
werden, da die die Lochungen 6 aufweisenden Bereiche genügend dünn sind, um noch etwas Platz an ein und derselben
Zunge zu lassen, so daß beispielsweise der obere Rand eines weiteren Seitenteiles an der Zunge angehängt
werden kann, die schon den unteren Rand eines Seitenteiles erfaßt.
Im Ausführungsbeispiel sind die den Kompostierer 1 bildenden Teile, nämlich die Pfosten 2 und die Seitenteile 3 aus
Metall, vorzugsweise aus Stahl gefertigt, so daß auch die Zungen 5 entsprechende federnde Eigenschaften haben und in
Gebrauchsstellung eine ausreichende Klemmwirkung ausüben können. Dabei haben die Pfosten gemäß Fig. 2 bis A an zwei
über Eck benachbarten Seitenflächen k je eine Reihe von Zungen 5, so daß an jedem Pfosten zwei rechtwinklig zueinanderstehende
Seitenteile 3 jeweils auf gleicher, oder aber auch auf versetzter Höhe angebracht werden können. Die
Pfosten haben dabei gemäß Fig. A im Querschnitt ein Winkel-
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I . profil, an dem das Ausklinken der Haltezungen 5 besonders
f einfach durchführbar ist.
■f? Die Breite der Zunge entspricht im Ausführungsbeispiel etwa
'$ der entsprechenden Abmessung der Haltelochung 6 an den Sei-
;] tenteilen 2, so daß ein stabiler Verbund auch in Längsrich-
I tung der Seitenteile entsteht, bei dem die Pfosten 3 nicht
■j! einmal im Boden verankert werden müssen.
;; Die winkelförmige Querschnittsform der im wesentlichen ver-
I tikclen Pfosten 2 hat außerdem den Vorteil, daß diese Pfosten
4 beim Transport und bei der Lagerung wenig Platz beanspruchen
und in Gebrauchsstellung nicht oder kaum in das Innere der
;''; Kompostiervorrichtung 1 vorstehen, dort also keinen Raum ein-
• nehmen und keine zusätzlichen Winkelräum?: bilden, wie es ein
; Pfosten aus Vollmaterial oder mit rohrförmigem Querschnitt
tun würde.
In den Figuren 2 und 5 erkennt man, daß die ausgebogenen
d Zungen 5 zunächst unter einem zwar spitzen, jedoch größeren
■ : Winkel von dem Pfosten 2 ausgehen und dann an einer Abbie-
; gung 7 in einen spitzeren Winkel übergehen. Beim Einhängen
der Seitenteile werden diese so gut geführt und können sich
■ im unteren Bereich aufgrund, ihrer Schwerkraft sogar selbst
: verklemmen. Dennoch stehen die Zungen 5 mit ihren Enden we-
i niger vor, als wenn sie nicht abgebogen wären. Eine solche
: Ausgestaltung ist in vorteilhafter Weise vor allem dann
; möglich, wenn die Vorrichtung 1 oder wenigstens die Pfosten
'■''■ 2 aus Blech bestehen.
!■ Die Länge der Zungen 5 ist wenigstens gleich oder zweck-
: mäßigerweise größer als der äußere Abstand des jeweils
!, oberen Loches 6 vom oberen Rand 3 a des Seitenteiles 3,
; so daß die Zunge 5 diesen gesamten Abstand in Gebrauchsstellung übergreift und eine gute seitliche Halterung des
K Seitenteiles auch gegen den Druck des in dem Kompostierer 1
\i η
- 7 befindlichen Materiales bewirken kann.
Im Ausführungsbeispiel sind die Seitenteile 3 und ihre Lochungen 6 symmetrisch ausgebildet und angeordnet. Dies ist
sowohl für die Herstellung als auch für die Benutzung vorteilhaft, weil die entsprechenden Profile in beliebiger
Orientierung in die jeweiligen Bearbeitungsvorrichtungen eingebracht werden können und der Benutzer beim Zusammensetzen
der Vorrichtung 1 nicht auf bestimmte Orientierungen vor allem der Seitenteile 3 achten muß.
Alle in der Beschreibung, der Zusammenfassung, den Ansprüchen
und der Zeichnung dargestellten Merkmale und Konstruktionsdetails können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination miteinander wesentliche Bedeutung haben.
- Zusammenfassung -
Claims (1)
- Kompostiervorrichtung mit etwa vertikalen Pfosten, Stützen od. dgl. und diese quer verbindenden, jeweils übereinander angeordneten, vorzugsweise einen Abstand zwischen sich freilassenden Seitenteilen, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (2) od. dgl. an ihren die Seitenteile (3) aufnehmenden Seitenflächen (A) im Abstand übereinander angeordnete, schräg nach oben und außen ragende Zungen (5) haben und daß die Seitenteile (3) jeweils in ihren Endbereichen über die Zungen (5) passende Lochungen (6) oder Ausnehmungen haben.Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (2) an ihren Enden jeweils wenigstens zwei Lochungen (6) haben, deren Abstand dem Abstand zweier Zungen (5) oder einem ganzzahligen Vielfachen davon, vorzugsweise dem doppelten Abstand zweier Zungen entspricht.Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (3) in ihrem mittleren Querschnittsbereich eine vorzugsweise nach außen gerichtete Profilierung haben, die wenigstens eine mittlere Zunge (5) zwischen zwei Einhängestellen überbrückt.-Z-L·,. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten aus Metall,.insbesondere aus Stahl bestehen und federnde Zungen (5) haben.5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (2) od. dgl. an zwei über Eck benachbarten äußeren Seitenflächen (A) jeweils wenigstens eine Reihe von miteinander fluchtenden Zungen (5) haben.6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (2) im Querschnitt ein' Winkelprofil haben.7„ Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Zungen (5) etwa der entsprechenden Abmessung der gegebenenfalls viereckigen Haltelochungen (6) an den Seitenteilen (2) entspricht.8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die viereckigen, vorzugsweise quadratischen Lochungen (6) mit ihren Lochungsrändern parallel zu den Rändern (3 a) der Seitenteile (3) orientiert sind.9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurchgekennzeichnet, daß die ausgebogenen Zungen (5) zunächst Uiiter einem größeren Winkel von dem Pfosten (2) ausgehen und dann in einen spitzeren Winkel übergehen.10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) oder wenigstens die Pfosten (2) aus Blech od. dßl. bestehen.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 1C, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Zungen (5) wenigstensI « ti I · It II·*··gleich oder gegebenenfalls größer als der äußere Abstc des oberen Loches (6) vom oberen Rand (3 a) des Seiten teiles (3) ist und daß die Zunge (5) diesen Abstand ir Gebrauchsstellung im wesentlichen übergreift.12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (3) und ihre Lochungen (6) symmetrisch ausgebildet und angeordnet
sind.- Beschreibung -
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