DE8114191U1 - Faltschachtel fuer schuettfaehiges Gut insbesondere fuer Fluessigkeiten - Google Patents
Faltschachtel fuer schuettfaehiges Gut insbesondere fuer FluessigkeitenInfo
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Description
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Beschreibung :
Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel für schüttfähiges Gut, insbesondere für Flüssigkeiten, mit einem boden- |
und deckelseitig anklappbare Faltlappen aufweisenden, etwa | rohrförmigen Faltmantel aus Karton oder Pappe, in welchem
ein im wesentlichen schlauchförmiges boden- und deckelseitig einfalt- und mit je einer Siegelfuge verschließbares Innenfutter
aus folienhaftem Werkstoff gehalten ist.
Faltschachteln der vorbeschriebenen Gattung besitzen im Unterschied zu Blech- oder Kunststoffbehältern den grundsätzlichen
Vorteil, daß sie raumsparend im zusammengefalteten Zustand angeliefert und gelagert werden können. Nach ihrer
Verwendung wiederum können entleerte Faltschachteln, mühelos zusammengedrückt, wiederum raumsparend gelagert und darüber
hinaus rückstandsarm verbrannt oder verrottet werden. Das Innenfutter besteht aus einem folienhaften Werkstoff, wie
z.B. Polyäthylenfolie oder Aluminiumfolie. Das Innenfutter weist eine nach außen abstehende Längssiegelfuge auf, so daß
ein zunächst boden- und deckelseitig offenes schlauchförmiges Gebilde vorliegt, welches an der Innenwandfläche des etwa
rohrförmigen Karton- bzw. Papp-Faltmantels - gemeinsam mit
diesem zu Lagerzwecken einfaltbar - mit mehreren Klebestellen gehalten ist. Wenn die Trägerfolie (z.B. Aluminiumfolie) des
Innenfutters selbst nicht verschweißbar ist, so ist die Trägerfolie innenseitig mit einer Siegelschicht, z.B. Heißsiegelschicht,
versehen. Zur Befüllung der Faltschachtel wird das schlauchförmige Innenfutter zunächst mit einer bodenseitigen
Siegelnaht bzw. Siegelfuge versehen. Sodann werden die Kartonbzw. Papp-Faltlappen bodenseitig angefaltet und verklebt,
worauf das Füllgut eingebracht, die deckelseitige Siegelnaht des schlauchförmigen Innenfutters hergestellt und schließlich
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die deckelseitigen Karton- bzw. Papp-Faltlappen angefaltet und
ebenfalls verklebt werden können.
Die eingangs beschriebene, durch offenkundige Vorbenutzung bekanntgewordene Faltschachtel dient beispielsweise
der Aufnahme von Motoröl und ist als Aufreißpackung mit einer
deckelseitigen Aufreißlasche versehen, die beim Aufreißen zugleich eine Ausgießöffnung im Innenbehälter bildet. Die
eingangs beschriebene bekannte Faltschachtel ist insbesondere für die Anwendungsfälle geeignet, bei denen - wie hauptsächlich
bei Motoröl - der gesamte Inhalt mit einem Mal gänzlich verbraucht wird. Bei einem Teilmengenverbrauch jedoch ist
die bekannte Faltschachtel ausgesprochen unvorteilhaft, da
sie keinen oder höchstens einen behelfsmäßigen - z.B. durch Zukleben mit Klebestreifen - Wiederverschluß gestattet. Ein
Teilmengenverbrauch mit anschließendem Wiederverschluß ist jedoch bei einer Vielzahl von schüttfähigen Gütern, z.B.
bei Speiseöl oder hygroskopischen Granulaten, regelmäßig erwünscht.
Ausgehend von der durch offenkundige Vorbenutzung bekanntgewordenen,
eingangs beschriebenen Faltschachtel dieser Gattung, liegt der Erfindung im Bewußtsein der Nachteile des
Bekannten die Aufgabe zugrunde, eine Faltschachtel zu schaffen, welche mit einfachen Mitteln einen wiederverwendbaren
flüssigkeits- und gasdichten Verschluß gestattet. Entsprechend
der Erfindung wurde diese Aufgabe dadurch gelöst, daß mindestens in der deckelseitigen Siegelfuge des Innenfutters
ein endseitig mit einem Verschlußteil versehener Auslauf-
stutzen eingesiegelt ist, welcher an seiner Außenmantelfläche
mindestens einen zwickeiförmigen Ansatz aufweist, der, einen zwickeiförmige Übergangslücke zwischen Futterfolie und Auslaufstutzen
ausfüllend, mit seiner freien Zwickelkante in die Siegelfuge hineinragt.
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Entsprechend der Erfindung wird, während die deckelsei-
tige Siegelfuge des Innenfutters hergestellt wird, zugleich
κ, ein zuvor in die Fugenöffnung eingesteckter Auslaufstutzen
'& eingesiegelt. Das Einsiegeln geschieht zweckmäßig mittels
zweier zusammenfahrbarer und gegeneinanderdrückbarer beheizter
S Siegelbackenwerkzeuge. Mit der Schaffung der erfindungsge-
- mäßen Faltschachtel waren indes erhebliche Schwierigkeiten . zu überwinden, da der Auslaufstutzen zunächst nicht in allen
Fällen völlig flUssigkeits- und gasdicht eingesiegelt werden
konnte. Dieses zusätzliche Problem hat die Erfindung unter "' Beibehaltung einer einfachen Bauform dadurch gelöst, daß der
,· Auslaufstutzen an seiner Außenmantelfläche mindestens einen
zwickeiförmigen Ansatz aufweist, der, eine zwickeiförmige
ζ Übergangslücke zwischen Futterfolie und Auslaufstutzen ausfüllend,
mit seiner freien Zwickelkante in die Siegelfuge hineinragt. Aufgrund der vorbeschriebenen erfindungsgemäßen
Merkmale ist es möglich geworden, die sich an den Auslaufstutzen anschließenden Übergangsstellen der Siegelfuge völlig
flüssigkeits- und gasdicht zu versiegeln.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß unter dem Begriff "Siegelfiige" alle vergleichbaren Fugen, wie Schweißfugen,
Heißsiegelfugen oder Klebefugen zu subsummieren sind.
Für den Fall, daß der Auslaufstutzen unmittelbar an
einem Ende der deckelseitigen Fugenöffnung des Innenfutters eingesetzt wird, kann es genügen, daß der Auslaufstutzen
an seiner Außenmantelfläche lediglich einen zur Schachtelmitte hin in die Siegelfuge hineinragenden zwickeiförmigen Ansatz
aufweist. Für den Fall, daß der Auslaufstutzen nur ein wenig ' entfernt von einem Fugenende angeordnet ist, hat es sich
\ entsprechend weiteren Erfindungsmerkmalen als zweckmäßig
herausgestellt, an der Außenmantelfläche des AuslaufStutzens
' an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen je einen zwickel-
fb'rmigen Ansatz vorzusehen. Die beiden diametral voneinander
weg weisenden zwickeiförmigen Ansätze ragen sodann - jeder zwickeiförmige Ansatz für sich - in die angrenzende Siegelfuge
hinein, indem die jeweilige zwickeiförmige Lücke in der Siegel fuge dichtend ausgefüllt wird.
Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, daß der zwickeiförmige Ansatz als einstückig-stoffschlüssiger Bestandteil
des ein Kunststoffspritzgußteil bildenden AuslaufStutzens
mit sich beidseitig parallel zur freien Zwickelkante erstreckenden konkaven Anschlußbereichen geschmeidig in die
Außenmantelfläche des AuslaufStutzens übergeht. Die geschmeidi
gen Übergänge ermöglichen zusätzlich ein dichtes Anlegen der Futterfolie an den Auslaufstutzen während des Siegelvorgangs.
Für den Fall, daß eine Verschweißung zwischen der Innenbeschichtung der Futterfolie bzw. zwischen der Folie
selbst und dem Auslaufstutzenbereich der Siegelfolie beabsichtigt ist, hat es sich aus zweckmäßig herausgestellt,
Werkstoffgleichheit vorzusehen. So können beispielsweise die Futterfolien selbst und deren Innenbeschichtung sowie der
Auslaufstutzen selbst aus Polyäthylen bestehen.
Um einerseits eine hinreichende Abdichtung des Auslauf-Stutzens innerhalb der Siegelfuge zu erzielen, andererseits
aber eine schädliche Überdehnung der Futterfolie an den dem zwickeiförmigen Ansatz oder den zwickeiförmigen Ansätzen entfernten
Stellen zu vermeiden, sieht die Erfindung weiterhin vor, daß die Außenmantelfläche des Auslaufstutzens zumindest
an den jeweils etwa 90 oder 180 Umfangsgrad vom zwickelförmigen
Ansatz entfernten Stellen eine konvex gerundete Querschnittskontur
aufweist. Am einfachsten lassen sich diese Erfindungsmerkmale dadurch erfüllen, daß die den zwickelförmigen
Ansatz bzw. die zwickeiförmigen Ansätze tragende Außenmantelfläche des Auslaufstutzens im wesentlichen eine kreisför
mige Querschnittskontor besitzt.
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Zur Erzielung einer optimalen Dichtwirkung ist es außerdem
zweckmäßig, wenn die parallel zur Mittellängsachse des AuslaufStutzens gemessene axiale Länge eines jeden zwickeiförmigen Ansatzes etwa der Breite der Siegelfuge entspricht.
Das die Auslauföffnung des AuslaufStutzens verschließende |
lösbare Verschlußteil kann aus einer an sich bekannten Gewindekappe
oder z.B. aus einer Schnappverrastkappe oder aus einem [ an sich bekannten schnapp-verrastbaren Stopfen bestehen. Für
den Fall, daß das Verschlußteil eine Gewindekappe ist, muß ein Verwürgen des folienhaften Innenbehälters beim Abschrauben
der Gewindekappe vermieden werden. Zu diesem Zweck sieht die Erfindung vor, daß der Auslaufstutzen zwischen Siegelfuge
und seiner Auslauföffnung oder unterhalb der Siegelfuge (in letztem Falle: innerhalb des Innenfutters) angeordnete Verdrehsicherungsflachen
bildet.
Weitere Erfindungsmerkmale ergeben sich aus zusätzlichen
Unteransprüchen sowie aus den Zeichnungen in Verbindung mit der Zeichnungsbeschreibung.
In den Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsbeispiele entsprechend der Erfindung näher dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Faltschachtel mit aufgeklappten Deckelteilen des Karton- bzw. Papp-Faltmantels,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Auslaufstutzen entsprechend
der Schnittlinie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch den Auslaufstutzen entsprechend der abgeknickten Schnittlinie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 eine Faltschachtel im geschlossenen Zustand mit einem Stauraum zur Aufnahme des AuslaufStutzens und
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Fig. 5 eine andere Ausführungsform, bei welcher der mit einer Verschlußkappe versehene Auslaufstutzen über den
Deckelbereich des Karton- bzw. Pappmantels hinausragt und dort arretiert ist.
Die in Fig. 1 dargestellte Faltschachtel für Flüssigkeiten ist insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Die Faltschachtel 10 besteht zunächst aus einem etv/a rohrförmigen
Faltmantel 11 aus Pappe oder aus Karton, welcher boden- und deckelseitig anklapp- und anklebbare Faltlappen
aufweist. Aus Fig. 1 sind nur die deckelseitigen Faltlappen 12, 13, 14 und 15 zu ersehen.
Innerhalb des etwa rohrförmigen Faltmantels 11 aus Karton oder Pappe ist ein im wesentlichen schlauchförmiges boden-
und deckelseitig einfalt- und mit je einer Siegelfuge verschließbares Innenfutter 16 aus folienhaftem Werkstoff gehalten.
Die Siegelfuge 17, welche z.B. von einem Heißsiegelkleber ausgefüllt wird, befindet sich zwischen zwei deckelseitigen
Siegelrändern 18 und 19 des schlauchförmigen Innenfutters 16.
In der Siegelfuge 17 eingesiegelt (vgl. insbesondere Fig. 2 und 3) ist ein aus Kunststoff (z.B. Polyäthylen) bestehender,
insgesamt mit 20 bezeichneter Auslaufstutzen, welcher mittels einer Schraubkappe 21 verschließbar ist.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, weist der Auslaufstutzen
20 zu diesem Zweck einen mit Außengewinde versehenen Ansatz 22 auf, auf welchen die aus Fig. 1 ersichtliche Schraubkappe
21 (s. ebenfalls Fig. 5) aufschraubbar ist.
Ein wesentlicher Bereich des AuslaufStutzens 20 besteht
aus seiner Außenmantelfläche 23, welche eine hauptsächlich
kreisförmige Querschnittskontur aufweist. Aus der Außenmantelfläche 23 des ein Kunststoffspritzgußteil bildenden Auslaufstutzens
20 ragt jeweils an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen ein einstückig und stoffschlüssig angeschlossener
zwickeiförmiger Ansatz 24 hervor. Aus Fig. 2 ist besonders
deutlich zu ersehen, daß jeder zwickeiförmiger Ansatz 24, eine nicht weiter bezeichnete zwickeiförmige Übergangslücke
zwischen den Siegelrändern 18, 19 und dem Auslaufstutzen 20
ausfüllend, mit seiner jeweiligen freien Zwickelkante 35 in die Siegelfuge 17 hineinragt.
Aus Fig. 2 ist gleichfalls deutlich zu ersehen, daß jeder zwickeiförmige Ansatz 24 mit sich beidseitig parallel
zur freien Zwickelkante 35 erstreckenden konkaven Anschlußbereichen 25, 26 geschmeidig in die Außenmantelfläche 23 des
AuslaufStutzens 20 übergeht. Diese Zwickelausbildung mit den geschmeidigen Übergangsstellen gestattet ein sattes flüssigkeits-
und gasdichtes Einsiegeln mit der Außenmantelfläche 23 des AuslaufStutzens 20 in die Siegelfuge 17.
Zur Erzielung hinreichender Dichtlängen hat es sich, wie aus Fig. 3 besonders deutlich ersichtlich ist, als zweckmäßig
erwiesen, die axiale Länge 1 eines jeden zwickeiförmigen
Ansatzes 24 etwa gleich der Breite b der Siegelfuge 17 zu wählen.
Es ist vorstellbar, daß der Auslaufstutzen 20 infolge
der Flexibilität des Innenfutters 16 insgesamt raumgelenkig am Innenfutter 16 durch die Versiegelung befestigt ist. Diese
Anordnung gestattet grundsätzlich ein Ein- und Ausschwenken entsprechend dem in Fig. 1 mit y bezeichneten gekrümmten
Doppelpfeil. Diese erfindungsgem&Be Anordnung gestattet grund-
sätzlich zwei verschiedene Ausführungsformen. Einmal die AusfUhrungsform gemäß Fig. 4, gemäß v/elcher der Auslaufstutzen
20 entlang dem Pfeil y nach innen eingeschwenkt und innerhalb eines deckelseitig freien Stauraums innerhalb des Faltmantels
11 der Faltschachtel 10 eingelagert und die Deckelanordnung sodann verschlossen wird. Soll die Faltschachtel gemäß Fig. 4
geöffnet werden, so genügt es, die Aufreißlasche 27 entsprechend
dem Pfeil ζ wegzureißen, worauf der Auslaufstutzen 20 mit Schraubkappe 21 sichtbar wird und entlang dem Pfeil
y in eine Gebrauchsstellung nach oben versetzt bzw. herausgezogen werden kann. In der Gebrauchsendstellung stützen sich
Schlüsselflächen 28 an den gabelförmigen Laibungen 29, 30
der deckelseitigen Faltlappen 12, 15 ab und bilden somit einen Schutz gegen ein unbeabsichtigtes Verwürgen der Verschlußstelle
.
Die zwischen der Auslauföffnung 31 und der Siegelfuge 17
angeordneten Schlüsselflächen 28 v/erden insgesamt von einem
schraubenkopfartigen Sechskant 32 gebildet, an dessen Kanten,
etwa mittig in axialer Höhe χ der Schlüsselflächen 28 nutförmige
Vertiefungen 33 vorgesehen sind. In diesen nutförmigen Vertiefungen 33 können die gabelförmigen Laibungen 29, 30 der
deckelseitigen Faltlappen 12, 15 eingreifen, so daß auf diese Weise eine Axialsicherung des Sechskants 32 - und damit dessen
anhaltende Verdrehsicherung - bewirkt wird.
Die in Fig. 5 dargestellte andere Ausführungsform zeigt eine Faltschachtel 10a, bei welcher der Auslaufstutzen 20
mit Gewindeschraubkappe 21 von Anfang an von außen her zugänglich ist. Der Karton- bzw. Faltmantel 11 braucht daher beim
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 keinen gesonderten Stauraum zur Aufnahme des ansonsten gemäß Fig. 4 eingeknickt eingelagerten
AuslaufStutzens 20 aufzuweisen. Im übrigen unterscheidet sich die Deckelanordnung des Faltmantels 11 gegenüber
dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 nur dadurch, daß von
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Anfang an keine Aufreißlasche 27 vorgesehen ist. Als Verdrehsicherung
weist der Auslaufstutzen 20 entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 einen im wesentlichen plattenförmigen
Ansatz 34 (nur teilweise dargestellt) auf, welcher sich in nicht dargestellter Weise an der Innenmantelfläche des
Karton- bzw. Papp-Faltkörpers 11 abstützt und so eine Sicherung gegen Verwürgen der Verschlußanordnung mit dem
Auslaufstutzen 20 bewirkt. Entsprechend kann der plattenförmige
Ansatz 34 auch unterhalb der Siegelfuge 17 am Auslaufstutzen 20 angeordnet sein und sich unter Zwischenschaltung
des Innenfutters 16 an den Innenwandflächen des Faltmantels 11 drehsichernd abstützen.
Es ist im übrigen auch möglich, die AuslaufÖffnung 31 des
ggf. zuvor eingesiegelten AuslaufStutzens 20 als Füllöffnung
zur Einbringung des Füllguts zu verwenden.
Die Mittellängsachse des AuslaufStutzens 20 ist mit a
bezeichnet.
Claims (12)
1. Faltschachtel für schüttfähiges Gut, insbesondere für Flüssigkeiten, mit einem boden- und deckelseitig anklappbare
Faltlappen aufweisenden, etwa rohrförmigen Faltmantel aus Karton oder Pappe, in welchem ein im wesentlichen schlauchförmiges
boden- und deckelseitig einfalt- und je mit einer Siegelfuge verschließbares Innenfutter aus folienhaftem Werkstoff
gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens in der deckelseitigen Siegelfuge (17) des Innenfutters (16) ein
endseitig mit einem Verschlußteil (21) versehener Auslaufstutzen (20) eingesiegelt ist, welcher an seiner Außenmantelfläche
(23) mindestens einen zwickeiförmigen Ansatz (24) aufweist, der, eine zwickeiförmige Übergangslücke zwischen
Futterfolie (18, 19) und Auslaufstutzen (20) ausfüllend, mit seiner freien Zwickelkante (35) in die Siegelfuge (17) hineinragt.
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2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zwickeiförmige Ansatz (24) als einstückig-stoffsch,1Ussiger
Bestandteil des ein Kunststoffspritzgußteil bildenden AuslaufStutzens (20) mit sich beidseitig parallel zur
freien Zwickelkante (35) erstreckenden konkaven Anschlußbereichen (25, 26) geschmeidig in die Außenmantelfläche (23) des
AuslaufStutzens (20) übergeht.
3. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder nach Anspruch
2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenmantelfläche (23) des
AuslaufStutzens (20) zumindest an den jeweils etwa 90 oder
Umfangsgrad vom zwickeiförmigen Ansatz (24) entfernten Stellen eine konvex gerundete Querschnittskontur aufweist.
4. Faltschachtel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den zwickeiförmigen Ansatz bildende Außenmantelfläche
(23) des Auslauf Stutzens (20) im wesentlichen eine kreisförmige Querschnittskontur besitzt.
5. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Außenmantelfläche (23) des AuslaufStutzens (20) an zwei diametral gegenüberliegenden
Stellen je ein zwickeiförmiger Ansatz (24) vorgesehen ist.
6. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder nach einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale
Länge (1) eines jeden zwickeiförmigen Ansatzes (24) etwa der Breite (b) der Siegelfuge (17) entspricht.
7. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Auslaufstutzen (20) zwischen Siegelfuge (17) und seiner AuslaufÖffnung (31) angeordnete
Verdrehsicherungsflachen (28) bildet.
— 3 —
8. Faltschachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdrehsicherungsflachen Schlüsselflächen (28) eines
regelmäßigen Sechskants (32) bilden.
9. Faltschachtel nach Anspruch 7 oder nach Anspruch
8, dadurch gekennzeichnet, daß etwa mittig in axialer Höhe (x)
der Schlüsselflächen (28) nutförmige Vertiefungen (33) zur
Aufnahme von Innenrandbereichen (bei 29 und 30) je einer in mindestens einem deckelseitigen Karton- bzw. Papp-Faltlappen
(12 und 19) vorgesehenen Arretierungsöffnung aufnimmt.
10. Faltschachtel nach Anspruch 7 oder nach einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdrehsicherungsf
lachen von mindestens einem etwa radial bezüglich der Mittellängsachse (a) des Auslaufstutzens (20) abstehenden,
etwa plattenförmigen Vorsprung (34) gebildet ist, welcher sich an mindestens einer Innenwandfläche dos Karton- bzw. Papp-Faltmantels
(11) abstützt.
11. Faltschachtel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß der plattenförmige Vorsprung (34) eine etwa rechteckige
Grundform aufweist und sich an mindestens zwei gegenüberliegenden Innenwandflächen des Karton- bzw. Papp-Faltmantels
abstützt.
12. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel (10) innenseitig
einen Stauraum zur Aufnahme des mit seiner Anschlußstelle an die Futterfolie (18, 19) mit einer Schwenkung von etwa
(bei y) nach innen eingelegten AuslaufStutzens (20) bildet.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19818114191 DE8114191U1 (de) | 1981-05-14 | 1981-05-14 | Faltschachtel fuer schuettfaehiges Gut insbesondere fuer Fluessigkeiten |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19818114191 DE8114191U1 (de) | 1981-05-14 | 1981-05-14 | Faltschachtel fuer schuettfaehiges Gut insbesondere fuer Fluessigkeiten |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE8114191U1 true DE8114191U1 (de) | 1981-08-13 |
Family
ID=6727643
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19818114191 Expired DE8114191U1 (de) | 1981-05-14 | 1981-05-14 | Faltschachtel fuer schuettfaehiges Gut insbesondere fuer Fluessigkeiten |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8114191U1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3915899A1 (de) * | 1989-05-16 | 1990-11-22 | Edelmann Carl Gmbh | Verpackungsbehaelter aus karton mit innenbeutel zur aufnahme von fluessigkeiten |
-
1981
- 1981-05-14 DE DE19818114191 patent/DE8114191U1/de not_active Expired
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3915899A1 (de) * | 1989-05-16 | 1990-11-22 | Edelmann Carl Gmbh | Verpackungsbehaelter aus karton mit innenbeutel zur aufnahme von fluessigkeiten |
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