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Armierter Baukörper Beim Montagebau, sowohl für Wohnungsbau als auch
Industriebau, ist vorgeschlagen worden, zunächst Skelette vornehmlich aus Stahl
oder auch aus Stahlbetonfertigteilen aufzustellen und diese dann mit Leichtbaustoffen
im Großformat praktisch ohne eine weitere Armierung oder aber auch mit Bauplatten
aus Holz, Preß- oder Kunststoffen o. dgl. auszufachen. Bei diesen bekannten Skelettbauformen
ist das Skelett der tragende Teil. Es ist auch schon vorgeschlagen worden, einen
ähnlichen Weg einzuschlagen und das den Bau tragende Skelett nicht zunächst für
sich aufzustellen, sondern in seinen Einzelteilen vor der Aufstellung auszufachen.
Der '.Montagebau soll dann aus meist großformatigen, etwa stockwerkhohen und im
allgemeinen armierten Platten bestehen, die von einem tragenden Stahlrahmen in der
Größe einer solchen Platte umgeben sind, wobei dann zur Herstellung der Stahlrahmen
mit einem nicht tragenden bzw. nur beschränkt tragenden Leichtbaustoff ausgegossen
oder ausgepreßt wird.
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Die vorgeschlagene Montagebauweise hat Nachteile. Wird zunächst ein
Skelettbau errichtet, der dann später ausgefacht werden muß, so wird dazu eine erhebliche
Arbeitszeit benötigt. Außerdem sind das Ausfachen, die Putz- und Installationsarbeiten
langwierig. Bei :Montagebau, bei dem nichttragende Leichtbauplatten verwendet werden,
ergibt sich der Nachteil, daß diese bei ihrer hohen Empfindlichkeit einen sorgfältigen
und damit teuren Transport erfordern. Eine größere Wandstärke, die diesem Übelstand
begegnen
könnte, verteuert den Bau. Das Aufeinanderstellen mehrerer
Stockwerke ist 'nicht mehr möglich. Nichttragende Bauplatten ausi Preß- oder Kunststoffen
scheiden für bestimmte Bauzwecke, insbesondere für Großbauten, aus. Außerdem ist
der Stahlbedarf derartiger Baustoffe sehr hoch, da ja im wesentlichen der Stahl
die Kräfte des Baukörpers aufnehmen muß.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, die Nachteile der bekannten
Baukörper zu vermeiden. Sie betrifft einen armierten Baukörper und bezieht sich
weiterhin auch auf durch derartige Baukörper ermöglichte Bauformen. Der Erfindung
liegt dabei der Gedanke zugrunde, Baumaterial zu schaffen, das sowohl in der Herstellung
als auch in der Montage billig bzw. leicht und einfach zu handhaben ist. Die Erfindung
besteht darin, daß die Baukörper, insbesondere Bauplatten, aus selbsttragendem Material
bestehen und von einem allein nichttragenden Rahmen, vorzugsweise einem Metallrahmen,
umgeben sind. Als Grundstoff kann erfindungsgemäß ein gießbarer bis preßfähiger
Leichtbaustoff hoher Festigkeit bei niedrigem Gewicht verwendet werden. Naturgemäß
muß der Baustoff geeignet sein, Drücke und Belastungen des Baukörpers allein aufzunehmen.
Der Baustoff wird beispielsweise .in einen Stahl-, Leichtmetall- oder Kunststoffrahmen
derart eingebracht, daß er mit diesem eine feste Einheit bildet. Während das selbsttragende
Material die Belastung auf sich nimmt, dient der Rahmen in erster Linie der Möglichkeit
einer schnellen Montage. Er dient fernerhin dem Kantenschutz, so daß der Transport
und die Handhabung der erfindungsgemäßen Baukörper erleichtert wird. Der Rahmen
der Baukörper kann sehr leicht gehalten sein, da er selbst nicht in besonderem Maße
beansprucht wird. Als Leichtbaustoffe werden zweckmäßig hoch isolierende Stoffe
verwandt, die schnell erhärten, um eine Massenfabrikation wirtschaftlich zu gestalten.
Als druckfester Leichtbaustoff kann z. B. dampfgehärteter Hartporenbeton oder Leichtkalkbeton
dienen, der bei einem Raumgewicht von o,6 bis o,8 einen Druck von mindestens etwa
5o kg/qcm aufzunehmen in der , Lage ist. Ein erfindungsgemäßer Baukörper in Form
einer Montageplatte kann beispielsweise 3o bis r25 cm breit und 125 bis
500 cm lang sein. Die Rahmenkonstruktion kann dabei Winkeleisen vom Normalprofil
von 15 bis 30 mm Winkelschenkeln, U-Eisen von 15 x 30 mm bis 20 X
40 mm, T-Eisen von 15 X 15 mm bis 30 x 30 mm oder ähnliche
Profile ähnlicher Größen besitzen. Es werden dabei zweckmäßig Leichtprofile von
1,5 mm bis 3 mm Stärke verwandt. Werden Leichtmetall-Kunststoffprofile oder Profile
aus anderem Material verwandt, so werden die Stärken entsprechend gewählt.
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In den Bauplatten können von vornherein Fenster-und Türöffnungen durch
Einfügen entsprechender Rahmen vorgesehen sein, wobei natürlich die Tür-bzw. die
Fensteröffnungen dann nicht ausgegossen werden.
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Der Rahmen des neuen Baukörpers kann mit einer Drahtarmierung, insbesondere
Stahldrahtarmierung, derart versehen sein, daß die Zug-, oder Biegekräfte von diesen
Drähten allein oder auch gemeinsam mit dem Rahmen aufgenommen werden. Die Drähte
können parallel zu ihren Rahmenflächen liegen, sie können mit dem Rahmen verschweißt
oder vernietet sein.
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Die Drähte können auch spannbar, vorzugsweise durch verschraubbare
Verbindungen mit dem Rahmen verbunden sein, z. B. derart, daß die Drähte durch Bohrungen
der Rahmen geführt und mittels Schraube und Mutter verankert werden. Bei einer derartigen
Bauform ist es möglich, z. B. nach der Erhärtung der Platte, eine Vorspannung der
Drahtarmierung mit der Schraubverbindung zu erzielen. Auf diese Art und Weise kann
die Biegefestigkeit, wie sie z. B. bei Decken und Dachplatten erwünscht ist, erhöht
werden.
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Die Rahmen können dabei schmäler als die Breite der Platten sein und
vorzugsweise auf einer Seite bündig mit der Plattenebene abschließen. Dadurch ergeben
sich zunächst Vorteile bei der Fabrikation der Baukörper. Außerdem ist der Vorteil
gegeben, daß bei der Herstellung einer Wand aus den erfindungsgemäßen Baukörpern
keine durch die Wände unmittelbar durchsetzende Metallteile entstehende Kältebrücken
gebildet werden. Derartige Rahmen werden z. B. bei Verwendung der oben angegebenen
Profile erreicht, deren Schenkel nur 4o bis 5o mm breit sind, während die Platten
z. B. 5o bis i50 mm stark sein können.
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Die Rahmen können ganz oder teilweise, mindestens aber an zwei Seiten
der Platten profiliert und derart angebracht sein, daß ein bzw. mehrere Rahmenschenkel
herausragen. Der eine Teil des profilierten Rahmens legt sich also der Platte an
bzw. ist er in die Platte eingelassen und bildet den Kantenschutz, während der andere
Teil des Rahmens aus der Platte herausragt. Dabei können die Rahmenschenkel, insbesondere
bei mittig aus den Platten herausragenden Rahmenschenkeln, schräg geneigt sein.
Dadurch wird die weiter unten beschriebene Montage der Platten erleichtert.
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Im Interesse einer besonders stabilen Verbindung zwischen Rahmen und
Plattenmaterial können aus den Rahmen Laschen o. dgl. herausgebogen sein, die in
die Platten hineinragen. Derart werden die Rahmen in den Platten verankert. So können
z. B. aus den den Platten anliegenden Rahmenteilen drei- oder viereckförmige Laschen
herausgestanzt werden, die parallel oder senkrecht oder in, jedem beliebigen Winkel
zur Platte geneigt sein können und in das Plattenmaterial hineinragen.
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Die freien Rahmenschenkel können mit Bohrungen versehen sein, wodurch
die Montage der Platten untereinander erleichtert wird.
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In den Rahmen können fernerhin Durchbrüche zur Aufnahme von vorzugsweise
innerhalb der Platten liegenden Installationsleitungen vorgesehen sein. So können
z. B. die Elektrizitätsleitungen, die Rohrleitungen für die Heizung, die Wasserleitungen
u. dgl. in die Rahmen eingelassen werden. Diese Leitungen können im allgemeinen
auch völlig innerhalb des Plattenmaterials liegen. Die Rohrstutzen der aus den Rahmen
herausragenden Leitungen können dann durch Gewinde oder Bleimuffen untereinander
bei der Montage verbunden werden. Die Einlegung des Zentralheizungskörpers
in
die Platte gibt die Möglichkeit, heizbare Wände zu schaffen, deren Heizfläche keinerlei
besonderen Raum beansprucht.
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Die freien Rahmenschenkel können bei Fenster- und Türöffnungen als
Anschlag für die Fenster- und Türrahmen dienen. Dabei können die Fenster- und Türwinkel
fest mit der äußeren Rahmenkonstruktion verbunden sein. Fenster- und Türöffnungen
können aus den gleichen Profilen gebildet werden, wie sie sonst im Montagebau verwendet
werden.
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Die erfindungsgemäßen Baukörper, insbesondere Platten, können auf
unterschiedliche Art und Weise zu einem Montagebau verwendet werden. Eine einfache
Form besteht darin, daß die Baukörper zur Herstellung von Eck-, Mehrfachverbindungen
o. dgl. derart aneinander gestellt bzw. gelegt werden, daß die freien Rahmenschenkel
in- oder übereinandergreifen. Dabei können sie zur Versteifung noch miteinander
vorzugsweise durch Schraubverbindung, Vernagelung, durch Nieten, durch Drähte o.
dgl. verbunden werden. Die Art und Weise, in der die Rahmenwinkel ineinander- bzw.
übereinandergreifen, richtet sich nun nach der besonderen Ausgestaltung der verwendeten
Rahmen. Die freien Rahmenschenkel können aber auch unmittelbar gegen das Material
einer anstoßenden Fläche liegen und dann mit dieser durch Eintreiben oder Einziehen
von Nägeln, Schrauben o. dgl. verankert werden. In allen diesen Fällen dient der
freie Rahmen als Verbindungselement. Es ist aber auch möglich, die Verbindung durch
Krampen zu erzielen, die in die Verbindungselemente oder auch in die Platten selbst
eingeschlagen werden. Auch können z. B. U-förmige Eisen o. dgl. benutzt werden,
die die freien Rahmenflächen für sich umgreifen, ohne daß sie beispielsweise an
den Wandflächen selbst anliegen. Die zwischen den einzelnen Bauelementen dann bestehenden
Zwischenräume oder die entstehenden Fugen können dann nachträglich mit Mörtel, Beton,
unter Umständen auch unter Einbau einer Armierung ausgefüllt werden. Eine derartige
Verbindung ist besonders bei Eckverbindungen erwünscht. In die Zwischenräume können
außerdem noch profilierte Fertigbetonteile eingesetzt und dann durch Mörtel oder
Beton mit den anderen Bauteilen verbunden werden.
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Wände können mit den erfindungsgemäßen Platten in einfacher Bauform
oder als Doppelwände errichtet werden. Für Außen- und tragende Zwischenmauern wird
man im allgemeinen Doppelwände aus zwei Platten herstellen, während nichttragende
Zwischenwände als einfache Wände ausgeführt werden. Decken und Dächer können je
nach den vorliegenden Bedürfnissen einfach, doppelt oder mehrfach ausgelegt werden.
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Zur Herstellung einer doppelten Außenmauer oder einer tragenden Zwischenwand
können so z. B. zunächst an der Ecke des Gebäudes zwei Platten parallel zueinander
auf dem Fundament aufgestellt werden, zweckmäßig dabei derart, daß mindestens auf
einer Seite beide von den Rahmen gebildete freie Schenkel dem inneren Luftraum zugekehrt
liegen. Die Größe dieses Luftraumes richtet sich dabei u. a. nach der Gebäudehöhe.
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Im allgemeinen wird der Luftraum, um die Knickfestigkeit des Mauerwerkes
zu vergrößern, mit der Höhe des Gebäudes gewählt. Die beiden Platten können dann
durch Einschlagen einer Krampe derart miteinander verbunden werden, daß die Krampen
durch Ausstanzungen des Rahmens in der Platte vernagelt werden. Dabei wird man zweckmäßig
schräg zur Plattenebene vernageln, damit die Wand, im Verband der beiden Platten
untereinander, steht. Statt der Krampenvernagelung kann naturgemäß auch jede andere
Verbindung der Platten untereinander erfolgen, z. B. durch Verschraubung etwa der
beiden freien Winkelschenkel der Platten. Die Hausecke kann nun durch Aufstellung
zweier weiterer Platten senkrecht zu den ersten Platten vervollständigt werden,
wobei die vier Eckplatten durch eine Spezialkrampe übereck untereinander vernagelt
werden. Die Eckverbindung kann dann noch durch Eingießen einer armierten oder auch
nichtarmierten Betonsäule vervollständigt werden.
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Bei der Herstellung von Doppelwänden müssen natürlich auch Fenster-
und Türplatten, d. h. Bauelemente, die die Fenster- und Türöffnungen von vornherein
entgalten, doppelt hintereinanderstehen. Sie werden wie jede andere Wandeinheit
mit den anderen verbunden.
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Bei besonderer Belastung des :Mauerwerks, beispielsweise bei mehrstöckigen
Häusern, können bei vorzugsweise mit Krampen verbundenen Doppelwänden die Hohlräume
ganz oder teilweise, insbesondere an den Verbindungsstellen, mit Mörtel, Beton o.
dgl. ausgefüllt werden. Der Beton braucht dabei nicht armiert. zu sein.
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Der Zwischenraum bei Doppelwänden kann zur Erhöhung der Isolation
mit Isolierwolle oder anderen Isolierstoffen ausgefüllt werden.
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Bei der Ausfugung des entstandenen Mauerwerks wird nach Möglichkeit
dafür Sorge getragen, daß die Metallrahmen so ausreichend eingebettet sind, daß
deren Korrosion auch bei längerer Zeit vermieden wird.
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Aus der beschriebenen Montagebauweise erhellt, daß die freien Rahmenschenkel
nach Möglichkeit so anzuordnen sind, daß beim Zusammenstellen der Wände die Platten
stets innerhalb einer Ebene liegen. Solange die freien Rahmenschenkel nicht mittig
aus der Platte herausragen, bereitet dies keine Schwierigkeiten. Sollten dann zwischen
den miteinander zu verbindenden Rahmen, wenn die aneinanderstoßenden Platten in
einer Ebene liegen, Zwischenräume bestehen, so können diese durch Verbiegen der
Rahmenschenkel oder durch Zwischenlagen o. dgl. überbrückt werden. Ragen dagegen
die freien Rahmenteile mittig aus den Platten heraus, dann werden sie zweckmäßig,
wie bereits oben angegeben, schräg gerichtet" da sie dann, wenn die Platten in einer
Ebene liegen, ebenfalls aufeinanderzuliegen kommen und miteinander verbunden werden
können. Wie bereits oben angegeben, richtet sich die Ausbildung der Rahmen nach
der beschriebenen und jeweils geforderten Montageart.
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Zur Verbindung stehender Wände, insbesondere zur Verbindung von Doppelwänden,
können vorzugsweise aus Betonfertigteilen bestehende Rahmenstücke aufgelegt
werden,
die in die herausragenden Rahmenschenkel der Wandeinheit eingreifen. Auf diese Art
und Weise können die aufgestellten Wände eines Stockwerks in einfachster Form an
ihrer Oberseite miteinander verbunden werden. Dabei können die aufgelegten, z. B.
aus Betonfertigteilen bestehenden Rahmen armiert sein oder nicht. Sie können in
der Form der erfindungsgemäßen Baukörper ausgebildet und dann untereinander zu einem
ebenen Rahmen verbunden werden. Sie können weiterhin mit den Eckverbindungen, die
unter Umständen auch Betonfertigteile enthalten, vergossen werden. In diesem Falle
ist es zweckmäßig, daß im Interesse einer guten Verbindung die Armierungseisen aus
den zu vergießenden Enden herausragen, um eine gute, einheitliche Gesamtverbindung
zu erhalten. Evtl. können auch Betonschlösser angebracht sein.
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Die vorzugsweise aus Betonfertigteilen gebildeten Rahmen können zur
Aufnahme von Decken- oder Dachplatten profiliert sein. Die Decken- und Dachplatten
sind dann nur in die Profilierung einzulegen und können mit Beton vergossen werden.
Auf diese Axt und Weise wird eine Wand- und Decken- bzw. Dachverbindung in Form
eines geschlossenen Ganzen erreicht.
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Das folgende Stockwerk kann auf die zum Ringanker ausgebildeten Betonrahmen
in der gleichen Weise aufgebaut werden. Hierbgi kann natürlich eine entsprechende
Profilierung des Betonrahmens angebracht sein.
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In allen Fällen können die Flächen-, Ecken- und Mehrfachverbindungen,
wie Fugen o. dgl., ganz oder teilweise mit Mörtel, Beton usw. ausgefüllt werden.
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Wie bereits eingangs erwähnt, können in gleicher Form wie die Wandplatten
auch die Deckenplatten ausgebildet werden. Hierbei kann ein leichter Stahlrahmen
oder Leichtmetallrahmen mit so viel Stahldrähten in der Zugrichtung armiert werden,
als die statische Berechnung erfordert. Dieser Rahmen wird mit einer entsprechend
dickeren, druckfesten Masse ausgegossen. Die Platte wird zweckmäßigerweise in der
Länge der Zimmertiefe hergestellt. Sie kann z. B. 2,5 m, 3,75 m oder 5 m lang und
etwa io bis 15 cm stark sein. Im allgemeinen wird man, um am Gewicht zu sparen und
eine leichte Handhabung der Platte zur Montage zu sichern, diese je nach Länge 3o
bis 62,5 cm breit herstellen. Auch hier können die Fugen mit Mörtel vergossen werden.
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Die Deckenplatten wird män zumindest an ihrer Schmalseite zweckmäßig
mit einem U-förmigen Rahmen versehen. Die Deckenplatten werden dann so aufgelegt,
daß das U-förmige Profil mit seiner Öffnung nach unten gerichtet ist und in einen
Winkelschenkel der darunterliegenden Wandeinheit eingreift. Auf diese Art und Weise
wird eine zugfeste Verbindung erhalten.
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Zier Herstellung von Dächern kann man Platten von einer Dicke von
5 bis 7,5 cm verwenden. Die Platten können dabei auf einen Betonrahmen, welcher
das Gesims des Hauses bildet, einfach aufgesetzt und vergossen werden. Zur Bildung
eines Schrägdaches können Platten trapezförmig zueinander gestellt und untereinander
verbunden und über den mittleren Teil des Trapezes zur Bildung des Giebels zusammengestellt
und ebenfalls untereinander verbunden sein. Zur Herstellung eines solchen Daches
werden zunächst auf jeder Seite des Hauses zwei Dachschrägen aufgesetzt und in ihrer
Schrägrichtung abgestützt. Dann wird die Zimmerdecke des Dachgeschosses in Gestalt
einer Deckenplatte eingelegt und mit beiden Dachschrägen, beispielsweise mit Hilfe
einer Verbindungslasche, verschraubt bzw. vernietet, so daß ein trapezförmiger Dachausbau
entsteht. Daraufhin werden zwei Dachplatten zum Giebel verbunden, indem sie im First
unter sich vernagelt oder verschraubt werden.
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Zur Herstellung weit gespannter, frei tragender Decken bzw. Dächer
können Platten unter sich auch im Fachwerkverband verbunden sein. Hierbei können
in jeder Parallele zwei oder mehr Platten hintereinander angeordnet werden, indem
sie unter sich vernietet oder verschraubt werden. An der Längsseite wird das Fachwerk
an den Schenkeln der Stahl- oder Leichtmetallrahmen der Platten fest vernietet,
so daß eine frei tragende Decke großer Spannweite und hoher Tragfähigkeit gebildet
werden kann. In gleicher Form können auch frei tragende Dächer ausgebildet werden,
die eine flache oder leicht gewöbte Untersicht bieten. Da die Rahmenausbildung der
Platte und diese selbst mit ihrem druckfesten Material und der inneren Armierung
hohe Spannungen zu übertragen vermag, läßt sich auf diese Art und Weise eine sehr
leichte und billige Dachkonstruktion herstellen, welche gleichzeitig die Dachhaut
unter sich bildet und außerdem gut isoliert. Die Platten können bei derartigen Bauformen
beispielsweise 5 bis 7,5 cm stark sein.
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Unbewohnte Bauten, wie z. B. Garagen, Stallbauten, Schuppen usw.,
können mit den erfindungsgemäßen Baukörpern ohne Verwendung von Doppelwänden in
einfachster und billiger Art hergestellt werden. Die einfachen, untereinander verschraubten
oder vernagelten Wandplatten können in einem solchen Fall ebenfalls durch eine Rahmenkonstruktion
aus Betonfertigteilen als Gesims umgeben werden, während die Dach- bzw. Deckenplatten
mit ihren beispielsweise unten offenen U-Rahmen in die freien Rahmen der Wandplatten
eingreifen. Auch Schrägdächer können in ähnlicher Form ausgebildet werden.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsformen der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt Abb. i eine Platte nach der Erfindung, Abb. 2 eine Platte mit einem
Türrahmen, Abb. 3 eine Platte mit einem Fensterrahmen, Abb. 4 bis 9 verschiedene
Ausgestaltungen der Rahmen, Abb. io eine Einzelheit des Rahmens, Abb. ii bis 14
die Ausführung einer Doppelwand, Abb. 15 eine Eckverbindung einer Doppelwand, Abb.
16 und 17 andere Verbindungen von Doppelwänden, Abb. 18 Verbindungen zweier Platten
einer Doppelwand, Abb. ig die Eckverbindung einer Außenwand, Abb. 2o Anschluß einer
Innenwand an eine einfache Außenwand, Abb. 21 mehrfach zusammenstoßende Innenwände,
Abb. 22 und 23 Schnitte durch Decken,
Abb. 21 Anschluß einer Decke
an einer doppelten Außenwand, Abb. 25 Anschluß einer Decke an einer einfachen Außenwand,
Abb. 26 Auflagerung einer Decke auf eine tragende Innenwand, Abb. 27 Gesimsausbildung
für Dach- und Deckenauflagen, Abb. 28 Knotenpunkt in der Dachschräge, Abb. 29 einen
Firstpunkt, Abb. 30 und 31 Decken als Fachwerke, Abb.32 einen Schnitt durch
die Decken nach Abb. 30 und 31.
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Die Bauplatte nach Abb. i wird aus dem viereckigen Rahmen i gebildet,
der mit einer Drahtarmierung 2 versehen ist. In diesen Rahmen wird ein Baumaterial
eingegossen.
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Abb. 2 zeigt den in den Rahmen i eingebauten Türrahmen 3, Abb. 3 den
in den Rahmen i eingebauten Fensterrahmen 4.
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Bei den Abb.4 bis 9 sind unterschiedliche Ausführungsformen der Rahmen
im Schnitt dargestellt. Bei Abb. 4 ragt ein als Winkeleisen ausgebildeter Rahmen
5 mit seinem freien Schenkel mittig aus der Platte 6 heraus. Der freie Schenkel
7 ist bei der einen Darstellung abgewinkelt.
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Bei der Ausführungsform nach Abb.5 liegt der Winkelrahmen 5a teilweise
im Material 6.
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Bei der Ausführungsform nach Abb. 6 ist ein T-förmiger Rahmen 8, bei
den Abb. 7 bis 8 sind U-förmige Rahmen 9 und io vorgesehen. Die Ausführungsform
nach Abb. 8 ist besonders für Deckenkonstruktionen geeignet.
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Bei den Ausführungsformen nach Abb. 9 liegen die winkelförmigen Rahmen
ii bzw. 12 einseitig vollständig am Material 6 an.
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Wie Abb. io einmal in Vorderansicht und einmal in Seitenansicht zeigt,
sind aus dem Rahmen 13 Laschen 14 herausgestanzt, die in das Material einragen.
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Die Abb. ii zeigt einen Plattenzusammenschluß einer Doppelwand mit
Hohlraum. Die freien Winkel 15 und 16 der Platten sind untereinander verschraubt,
vernietet o. dgl. Die Platten 17, 18,i9, 2o liegen in einer Ebene. Die Fugen 21
und 22 sind mit Beton ausgefüllt. Die freien Schenkel sind durch eine Querverbindung
23, z. B. in Form von Bolzen, untereinander verbunden.
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Die Ausführungsform nach Abb. 12 unterscheidet sich von der nach Abb.
ii nur dadurch, daß der Hohlraum zwischen den Platten an der Verbindungsstelle mit
Beton 24 ausgefüllt wurde.
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Die Abb. 13 zeigt eine ähnliche Verbindung mit schräg verlaufenden
freien Winkelflächen.
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Die Abb. 14 zeigt den Anschluß einer Zwischenwand 25, deren freier
Schenkel 26 an die Platte 20 angenagelt ist. Der Hohlraum 27 ist ebenfalls vergossen.
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Die Abb. 15 zeigt eine Eckverbindung. Zwischen den Winkeln 28, 29,
30 und 31 sind Verbindungsstücke eingesetzt, die mit den Winkeln bzw. mit
den Platten vernagelt sind. Die Ecke wird durch einen Betonpfeiler 32 ergänzt, der
mit einer Armierung 33 versehen sein kann. Abb. 16 zeigt den Anschluß einer Innenhohlwand
an eine Doppelaußenwand. Die Zwischenräume sind mit Beton ausgegossen.
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Abb. 17 zeigt sich kreuzende Hohlwände, bei denen ebenfalls die Zwischenräume
ausgegossen sind.
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Abb. 18 zeigt die Verbindung zweier Wände 34 und 35 durch schräg verlaufende
Krampen 36, die in die ausgestanzten Löcher 37 der Laschen eingreifen.
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Abb. i9 zeigt den Eckverband einer Außenwand. Die beiden Winkel
38 und 39 werden durch eirr weiteres Winkeleisen 40 zusammengehalten, das
in einem Eckpfeiler 41 liegt.
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Abb. 2b zeigt den Anschluß einer Innenwand an eine einfache Außenwand,
und Abb. 21 zeigt zwei sich kreuzende Innenwände.
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Abb.22 und 23 zeigen unterschiedliche Ausführungsformen von Deckenverbindungen.
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Abb. 24 zeigt den Anschluß einer Decke an eine doppelte Außenwand
42, 43, über die ein Betonrahmen 44 gelegt ist. Die Deckenplatte 45 trägt einen
U-förmigen Rahmen 46, der über den Winkelrahmen 47 der Platte 43 greift. Die Zwischenräume
48 usw. sind mit Beton ausgegossen.
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Abb. 25 zeigt die Anordnung einer Decke an einer einfachen Außenwand
49, die mit einem umlaufenden und armierten Betonrahmen 5o versehen ist. Die Decke
51 trägt ebenfalls einen U-förmigen Rahmen 52.
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Die Abb. 26 zeigt die Auflagerung der Decke auf eine tragende Zwischenwand.
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Bei allen Ausführungsformen ist die Decke mit einer besonderen Drahtarmierung
53 versehen, die bis in den Betonrahmen 44 bzw. 5o hineinragt.
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Die Abb. 27 zeigt die Gesimsausbildupg einer Dach-und Deckenauflage.
Auf der Doppelwand 54, 55 ist der Betonrahmen 56 sowie das Gesims 57, das bewehrt
ist, aufgelegt. Außerdem trägt die Wand 55 die Decke 58 über deren U-Eisen 59. Die
Dachplatte 56 ist in das Gesims eingesetzt. Die Hohlräume sind vergossen.
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Abb. 28 zeigt den Knotenpunkt in der Dachschräge und Abb. 29 den Firstpunkt.
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Die Abb. 3o und 31 zeigen Decken, die als Fachwerk gebaut sind und
bei denen die übereinanderliegenden Platten 6o, 61 bzw. 62, 63 durch Verstrebungen
64 verbunden sind, wie Abb. 32 zeigt.