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Verfahren zur Herstellung neuer Werkstoffe auf Gipsbasis Die Erfindung
bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Formkörpern aus Kunststein auf
Gipsbasis.
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Der Erfindungsgedanke liegt darin, daß man eine Mischung aus gebranntem
Gips, gebranntem Kalk, Bimsstein oder Basalt, wobei der Gipsanteil mindestens So
% der gesamten Mischung beträgt, sehr fein pulverisiert, mit einer Flüssigkeit befeuchtet,
die in der zur Abbindung der genannten Stoffe ausreichenden Wassermenge neben einem
kolloidal gelösten verharzbaren pflanzlichen Gummi, Formaldehyd und Phenol in gelöstem
Zustand enthält, diese 1lasse walzt und schließlich durch Pressen formt. Gegetlüber
den bekannten Gipspräparaten, wie sie zum Abformen, zu Bilddauer- und Stukkaturarbeiten,
als Baumaterial, Gummikitt u. dgl.Verwendung finden, zeichnen sich die nach dem
Verfahren der Erfindung hergestellten Werkstoffe durch eine unerwartete Druckfestigkeit
und Biegefähigkeit, durch eine der Wzen Masse gleichförmig zukommende, wasserabstoßende
Eigenschaft, durch eine hohe Beständigkeit gegenüber dem Wasser, den atmosphärischen
Niederschlägen und sonstigen Atmosphärilien, durch ihren Glanz, durch hohe Polierfähigkeit,
durch die Möglichkeit, ihr äußeres Ansehen im großen Umfange zu verändern und durch
ihre daher wesentlich verbreiterten Verwendungsmöglichkeiten aus.
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Die neuen Werkstoffe können mit allen irgendwie geeigneten Stoffen
gefärbt werden. Man kann ihnen
das Aussehen aller Holzarten und
aller Marmorarten geben, die dem natürlichen Marmor in nichts nachstehen. Man kann
ihnen auch das Aussehen aller übrigen Gesteins- und Felsarten geben.
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Sie zeichnen sich durch einen gewissen Glanz aus, der sich bis zur
vollkommenden Politur steigern läßt.
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Mit Hilfe der Erfindung gelingt es auf sehr leichte und schnelle Art
und mit geringen Kosten, besonders harte oder nachhärtende Werkstoffe für ortsfeste
Konstruktionen und Verwendungszwecke der eingangs angedeuteten Art zu erhalten.
Man kann mit ihnen Konstruktionen aller Art, auch Möbel und sonstige Artikel und
Gegenstände herstellen, ohne daß diese irgendwelcher Verstärkungen bedürfen.
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Die Erfindung erstreckt sich auf alle aus den neuen Werkstoffen hergestellten
industriellen Produkte, auf die aus diesen entstandenen Konstruktionen und alle
sonstigen mit ihrer Hilfe herstellbaren Artikel, ohne sich auf die bereits erwähnten
Verwirklichungsformen zu beschränken.
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Die folgenden Ausführungsbeispiele machen das Wesen der Erfindung
hinreichend verständlich und werden es ermöglichen, seine Anwendungsformen noch
besser zu erfassen. Beispiel i Ein auf das feinste pulverisierte Gemisch, das zu
8o% aus gebranntem Gips, zu 15% aus gebranntem Kalk und zu 5 % aus Bimsstein besteht,
ist mit einer 3%igen wäßrigen Gummiarabicumlösung zu tränken, die, bezogen auf die
Gesamtlösung, 9 bis 12 % Formaldehyd und, bezogen auf den letzteren, 3 bis 6 % Phenol
enthält. Die Menge dieser Lösung hat der zur Abbindung der pulverisierten Stoffe
erforderlichen Hydratwassermenge zu entsprechen. Danach wird die Masse gewalzt und
geformt.
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Durch den im Augenblick des Befeuchtens eintretenden Temperaturanstieg
tritt, also gleichzeitig mit der Wasserabbindung, eine wirksame Verharzung des Materials
ein, wobei sich das synthetische Harz innerhalb der Masse gleichförmig niederschlägt.
Durch die mechanische Nachbehandlung wird eine Verengung aller vorhandenen Kapillaren
und ihre völlige Ausfüllung durch das erhärtende Harz herbeigeführt. Auf diese Weise
wird das entstandene Produkt wasserabweisend und erhält seine große mechanische
Widerstandskraft. pro Gewichtskilogramm gemessen wird, erhält das Produkt die erwünschten
Eigenschaften.
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Beispiel 3 Man unterwirft ein feinstpulverisiertes Gemisch aus 85
% gebranntem Gips, 12 % Eisen-Portland-Zement und 6% Bimsstein (aus der Auvergne)
der gleichen Behandlungsweise, wie in Beispiel e angegeben.
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Die in den Beispielen 2 und 3 angegebenen festen Stoffe können auch
mit einer Lösung vorgenannter Zusammensetzung getränkt werden, der noch eine Dispersion
aus kurzfaserigem Juteabfall zugefügt wurde. Der Befeuchtungsflüssigkeit können
neben Pflanzengummi auch noch andere kolloidale, mineralische, pflanzliche oder
tierische Stoffe zugesetzt werden.
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Man erhält nach allen aufgeführten Beispielen ein Material, dessen
mechanische Eigenschaften eine bedeutende Modifizierung erfahren haben. So ist die
Druckfestigkeit des nach Beispiel 3 erhaltenen Produkts gegenüber gewöhnlichem Gips
um 200 bis 50o kg/cms gesteigert und die Biegefestigkeit auf das 3- bis 4fache erhöht.
Die Oberfläche der neuen Stoffe besitzt einen auffallenden Glanz und bei Verwendung
von Gummiarabicum bester Sorte, z. B. eine blaßrosa, beige bzw. lebhaft rote Färbung.
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Will man an Stelle eines harten ein Produkt erhalten, das während
einer gewissen Zeit plastisch bleibt, z. B. ein Überzugs- oder Ausfüllungsmaterial
für die Malerei oder Glaserkitt, so erhöht man den Formaldehydgehalt der Befeuchtungsflüssigkeit.
Beispielsweise erhält man bei Erhöhung des Formaldehydgehalts auf 18 bis 200/0 plastische
Produkte, die erst nach mehreren Stunden erstarren und daher die Wiederherstellung
beschädigter Objekte aus gleichem Material ermöglichen.
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Die Erfindung begrenzt sich daher keineswegs auf die in den Beispielen
angegebenen prozentualen Zusammensetzungen. Diese können vielmehr je nach den Eigenschaften,
die das herzustellende Produkt haben soll, auch verschieden gehalten sein.