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Schriftsetzregal Die Erfindung betrifft ein Schriftsetzregal. Derartige
Setzregale haben entweder einen horizontalen Arbeitstisch (Tischplatte) oder eine
pultartigeAusgestaltung zum Aufsetzen von Setzkästen, während unterhalb des Arbeitstisches
bzw. Aufbaues die Setzkästen schubkastenartig im Regal sitzen und neben ihnen meist
auch noch Steckschriftkästen angeordnet sind.
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Die Arbeit an derartigen Setzregalen mußte bisher stets im Stehen
ausgeführt werden und war infolgedessen auch körperlich ziemlich anstrengend für
den Setzer. Die körperliche Ermüdung wirkt sich, abgesehen von dem persönlichen
Befinden des Setzers, aber auch auf seine Arbeitsleistung aus.
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.,\nclerersoit.s sind die bisherigem Setzregale für eine Arbeit im
Sitzen nicht geeignet, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Abmessungen derartiger
Regale genormt sind und daß es daher nicht ohne weiteres möglich ist, durch entsprechend
andersartige Gestaltung der Setzregale eine sitzende Arbeit zu ermöglichen. Hier
setzt die Erfindung ein und bezweckt eine derartige Ausbildung der bekannten Schriftsetzregale,
daB sie sowohl ein Arbeiten im Sitzen am schrägen, als auch ein :'1rbeiten im Stehen
am schrägen oder horizontalen Arbeitstisch gestatten, und zwar ohne daß in irgendeiner
Weise die genormten Abmessungen derartiger Regale geändert zu werden brauchen.
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Der Erfindungszweck wird dadurch erreicht, daB der Arbeitstisch des
Regals, d. h. also seine Tischplatte, in drei Gebrauchsstellungen, horizontal über
und schräg über und schräg vor dem Setzregal, verstellbar angeordnet ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
ruht die
Tischplatte in der horizontalen Gebrauchsstellung lose auf einer vorderen und hinteren
Tragleiste des Setzregals, während sie in den schrägen Gebrauchsstellungen nur auf
der vorderen Tragleiste des Setzregals ruht und hinten von einem einklappbaren Bügel
abgestützt bzw. gehalten wird.
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Zweckmäßig sind zur Begrenzung der Schräglagen der Tischplatte an
ihrer Unterseite eine vordefe'ünd eine hinteie Stützleiste angeordnet.
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Der Bügel besteht erfindungsgemäß beispielsweise aus einem U-förmigen
Rohr, dessen Schenkel teleskopartig mit schwenkbaren Stützstangen an der Tischplatte
verbunden sind, wobei vor der hinteren Stützleiste des Setzregals zwei seitliche
Halter zum Einsetzen und Festhalten des Rohrbügels bei den schrägen Stellungen der
Tischplatte angeordnet sind. Um die Schrägstellung der Tischplatte vor dem Setzregal
zu begrenzen, sind die Stützstangen zweckmäßig mit Schrägflächen für die Unterkanten
der Befestigungswinkel versehen.
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Beim Arbeiten am horizontalen Arbeitstisch ist keine vordere Stirnleiste
notwendig. Dagegen ist diese unentbehrlich, wenn mit schrägen Arbeitsstellungen
der Tischplatte gearbeitet wird, um das Herabrutschen der Setzkästen zu vermeiden.
Erfindungsgemäß ist daher an der Vorderkante der Tischplatte eine hochschiebbare
Stirnleiste angeordnet, welche zweckmäßig schräge Winkelschlitze besitzt, durch
welche die Halteschrauben derTischplatte hindurchtreten.
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Zum bequemen Arbeiten im Sitzen ist an der Vorderseite des Regals
eine Fußstütze angeordnet, und zwar hochklappbar, damit die in der Normalstellung
der Fußstütze verdeckten Kästen nach dem Hochklappen herausgezogen werden können.
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Handelt es sich um ein Setzregal mit Aufbau, so sind zweckmäßig die
Haltebretter für die Kästchen schräg angeordnet und im Schwenkbereich des Arbeitstisches
hochklappbar.
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Eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist in den Zeichnungen
beispielsweise dargestellt, und zwar zeigt F ig. i eine Vorderansicht mit horizontalerTischplatte,
Fig.2, 3 und 4 je eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, für die drei Gebrauchsstellungen
der Tischplatte und Fig. 5 in größerem Maßstab ein Schaubild des klappbaren Bügels.
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Gemäß den Zeichnungen besteht das Setzregal aus dem üblichen kommodenartigen
Unterbau i mit Setzkästen 2 und Steckschriftkästen 3. An der Rückseite ist ein Aufbau
4 mit oberen Fächern 5 und zwei schrägen Haltebrettern6, 7 fürKästchen8 angeordnet.
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In seinem Oberteil hat das Setzregal i eine vordere Tragleiste 9 und
eine hintere Tragleiste io. Auf diesen Tragleisten 9 und io liegt in der horizontalen
Gebrauchsstellung die Tischplatte i i lose auf. Sie kann sich jedoch nicht verschieben,
da in ihrer Unterseite eine vordere Stützleiste 12 angeordnet ist, welche sich von
innen gegen die Tragleiste 9 legt. Um die Tischplatte t t anheben zu können, hat
sie an ihrer Hinterkante in der Titte einen Handgriff 13.
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An der Unterseite der Tischplatte ist ferner ein einklappbarer Bügel
angeordnet.
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Gemäß Fig.5 besteht dieser Bügel aus einem U-förmigen Rohr 14, dessen
Schenkel 15 und 16 teleskopartig mit schwenkbaren Stützstangen 17 am Arbeitstisch
i i verbunden sind.
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Der Außenteil 18 jeder Stützstange 17, von denen in Fig. 2 und 5 nur
die linke zu sehen ist, ist verdickt und begrenzt die Eindringtiefe der Stange 17
in den Schenkel 15 bzw. 16 des Rohrbügels 14. An seinem inneren Ende trägt die Stange
17 einen Stift i9, welcher das Herausziehen der Stange 17 aus dem Schenkel 15 bzw.
16 begrenzt.
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Der Kopf 18 jeder Stange 17 ist mittels eines Winkels 2o gejenkig
mit der Tischplatte ii verbunden. jede Stützstange 17 bzw. ihr Außenteil 18 hat
eine Schrägfläche 21 tür die Unterkante des Befestigungswinkels 20, so daß die Tischplatte
i i durch aen Anschlag der Unterkante des Winkels 20 gegen die Schrägnäche 21 in
der Stellung gemäß r 1g. 4 und 5 verriegelt ist.
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Vor der hinteren Stützleiste io des Regals i sind zwei seitliche Halter
22, 23 zum Einsetzen und Festhalten des Rohrbügels 14 angeordnet.
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Diese Halter bestehen aus nach oben offenen Schellen 24, 25, deren
Vorderteil hakenförmig gebogen ist, so daß der Büge114 bei schräg nach vorn liegenden
Schenkeln i6 nicht aus den Osen 24 und 25 herausrutschen kann, es jedoch ohne weiteres
moglich ist, den Bügel 14 aus den Osen 24 und 25 herauszuheben, wenn die Schenkel
15, 16 senkrecht stehen oder etwas nach hinten geneigt sind.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Anordnung der Tischplatte ist
folgende: In der Gebrauchsstellung gemäß Fig. 2 liegt die Tischplatte i i horizontal
und wird durch die Leisten 9 und 12 gesichert. Der Bügel 14 ist nach vorn gegen
die Tischplatte i i geklappt und liegt auf der Abdeckung 26 der obersten Schublade
2 auf.
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Wird die Tischplatte i i am Handgriff 13 erfaßt und nach oben gezogen,
so gelangt sie in die Stellung gemäß Fig. 3 und wird in dieser Stellung dadurch
festgehalten, daß der Bügel 14 in die Ösen 24 und 25 der Halter 22 und 23 einrastet.
Vorn wird die Tischplatte wiederum durch die Leisten 9 und 12 gesichert.
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In den Stellungen gemäß Fig.2 und 3 wird stehend gearbeitet.
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Hebt man nunmehr die Tischplatte an ihrer Vorderkante so weit an,
daß die Leiste 12 über die Leiste g hinweggleiten kann, so rutscht die Tischplatte
in die Lage gemäß Fig. 4, in der sie durch die Leiste 9 und eine weitere Leiste
27 abgestützt und durch die ausgezogenen Stangen 17 des Bügels 14 festgehalten wird.
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An der Siirnkante der Tischplatte i i ist eine Stirnleiste 28 mit
Schrägschlitzen 29 angeordnet, durch welche Halteschrauben 3o hindurchtreten. Wird
die Leiste 28 gemäß Fig. i nach links verschoben, so hebt sie sich schräg nach oben
und
wird durch die kurzen Winkelnasen gehalten, nachdem die Schrauben
30 in diese eingetreten sind.
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An der Vordersaite des Regals i ist unten eine Fußstütze 31 angeordnet.
Diese ist hochklappbar (Fig. 2), damit die in der Gebrauchsstellung (Fig. i 3 und
.4) verdeckten Kästen 2 bzw. 3 herausgezogen werden können (Fig.2).
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DieErfindung ist nicht auf die konstruktiveAusführungsform des beschriebenen
Ausführungsbeispiels beschränkt. Insbesondere kann der einklappbare Stützbügel 14
auch in anderer Weise ausgebildet werden, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu
berühren. Auch sonstige Einzelheiten sind im Rahmen der Erfindung, den jeweiligen
Bedürfnissen entsprechend, abänderbar.