DE8020844U1 - Kuehlmoebel - Google Patents
KuehlmoebelInfo
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Description
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Firma
Ernst Wagner KG
7410 Reutlingen
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Kühlmöbel, vorzugsweise für gewerbliche Zwecke, wie man es beispielsweise in Großküchen,
Cafeterias u. dgl. benötigt. Bislang ist es üblich, derartige Kühlmöbel den räumlichen Gegebenheiten lind/oder
den Erfordernissen des Käufers entsprechend zu dimensionieren. Infolgedessen konnten nur wenige Teile des gesamten Föbels,
wie beispielsweise Türen, Klappen, Seitenwände und gegebenenfalls Schubfächer in größeren Stückzahlen hergestellt werden,
während die übrigen Möbelteile jeweils einzeln auf Faß zu
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fertigen waren. Pas führt zu einer erheblichen Verteuerung
der Herstellung eines solchen Kühlmöbels, weil allenfalls kleine Serien möglich sind. Ein weiterer Nachteil besteht
darin, daß bei vergleichsweise großen Abmessungen auch relativ große Teile gefertigt, am Lager gehalten und transportiert
v/erden mußten, was gleichfalls zur Erhöhung der Herstellungskosten beiträgt und darüber hinaus auch die
Gefahr in sich birgt, daß die Teile, insbesondere wenn sie aus Blech hergestellt sind, vor dem Zusammenbau bereits
beschädigt wurden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht infolgedessen darin, ein Kühlmöbel, insbesondere für gewerbliche Zwecke, der eingangs
genannten Art zu schaffen, das eine preiswertere Fertigung ermöglicht und welches auch den Transport vereinfacht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
daß das Kühlmöbel gemäß dem kennzeichnenden Teil des ersten Anspruchs ausgebildet ist. Durch die separate Fertigung des
Mittelstücks, der beiden Seitenwände sowie der Vorderwand und des Verdampfungselements als Grundeinheiten kann man
durch Aneinanderreihen mehrerer l^ittelstücke und gegebenenfalls
auch Verdampferelemente ein beliebig großes Kühlmöbel herstellen. Dabei entspricht die Breite des Mittelstücks
etwa derjenigen eines herkömmlichen Kühlschranks, so daß es
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besonders handlich, leicht transportierbar und gut lagerfähig ist. Die Vergrößerung des Kühlmöbels ist zwar nur
in Stufen möglich, jedoch steht einer maßgenauen Anfertigung trotz dieser Serienfertigung der "Einzelzellen" im Grunde
genommen nichts entgegen. Es ist nämlich ohne weiteres denkbar, daß man ein sehr breites Kühlmöbel aus einer
Anzahl von "Standard-Mittelstücken" und Verdampferelementen aufbaut und zur Erreichung des gewünschten Endmaßes noch
ein Mittelstück verwendet und dessen Breite gemäß dem fehlenden Betrag an der Gesamtbreite des Kühlmöbels verringert,
Ob man jedem Mittelstück ein Verdampferelement zuordnet oder für mehrere Mittelstücks nur ein einziges Verdampferelement
verwendet, hängt von den Erfordernissen des Einzelfalles ab. Den Kombinationsmöglichkeiten von Mittelstücken
und Verdampferelementen sind jedenfalls keine Grenzen gesetzt. Obwohl das Mittelstück, die Seitenwände, die Vorderwand und
das Verdampferelement getrennt hergestellte Bestandteile des Kühlmöbels sind, müssen sie nicht notwendigerweise so
miteinander verbunden werden, daß man sie später wieder trennen kann. Andererseits sind aber der Verbindung allenfalls
dahin Grenzen gesetzt, daß die Verbindung dicht sein muß und das Eindringen von wärmerer Luft in das Kühlmöbelinnere
mit den Verhältnissen bei herkömmlichen Kühlmöbeln vergleichbar sein soll.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß sämtliche Wände und Platten als Isolierwände ausgebildet sind und aus einer festen Innen- und
Außenhaut sowie einer zwischengeschalteten Isolierschicht, vorzugsweise einer Hartschaumschicht, bestehen. Wenn man
von einer getrennten Herstellung der Bestandteile des Mittelstücks absieht, so ist es von besonderem Vorteil, daß die
Bodenplatte und die Rückwand eine gemeinsame feste Innen-
und/oder Außenhaut aufweisen.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß die einander zugekehrten Ränder der festen Innen- und
Außenhaut zur Bildung eines Zwischenraums einen gegenseitigen Abstand aufweisen. Dadurch vermeidet man insbesondere bei
Verwendung von guten Wärmeleitern für die Innen- und Außenhaut die Bildung einer Kältebrücke, so daß die wärmere
Außenhaut ihre vergleichsweise höhere Temperatur an die Innenhaut nicht abgeben kann.
Eine andere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß sich neben insbesondere einem randäußeren Mittelstück
oder Verdampferelement ein Kühlmaschinen-Element befindet, dessen Querschnitt etwa demjenigen des Mittelstücks
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mit der Vorderwand entspricht. Infolgedessen kann man
dieses Kühlmaschinen-Element insbes. unter Zwischenschaltung einer Seitenwand an ein Mittelstück oder ein Verdampferelement
anreihen. Denkbar, jedoch wegen der Wärmeentwicklung nicht, so
zweckmäßig ist auch die Anordnung dieses Kühlmaschinen-Elements zwischen zwei Mittelstücken, zwei Verdampferelementen oder
zwischen einem Verdampferelement und einem Mittel stück. Kühlmöbel
ohne ein derartiges Kühlmaschinen-Element arbeiten mit Fremdkühlung, d.h. bei ihnen befindet sich die Kühlmaschine außerhalb
des Kühlmöbels, und es besteht lediglich eine Verbindung zwischen dieser Kühlmaschine und dem oder den Verdampfern.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen dieses Kühlmöbels ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Figur 1 eine explosionsartige Darstellung einer ersten Ausführungsform, in vertikaler
Richtung geschnitten,
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Figur 2 eine Vorderansicht einer zv.'eiten Variante der Erfindung,
Figur 5 einen Schnitt gemäß der Linie III-III der Fig. 2,
Figur 4 einen Schnitt gemäß der Linie IV-IV
der Fig. 3 eines weiteren Ausführungsbeispielsj
Figur 5 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, d.h. einen horizontalen Schnitt durch ein
viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 6 einen Schnitt in vertikaler Richtung durch eine fünfte Variante der Erfindung,
Figur 7 in vergrößerter Darstellung eine Einzelheit aus der linken oberen Ecke der Fig. 5.
Das Kühlmöbel gemäß Fig. 1 besteht im wesentlichen aus den beiden Mittelstücken 1, der linken Seitenwand 2, der rechte
Seitenwand 3, einem beispielsweise zwischen den beiden Mittelstücken 1 angeordneten Verdampferelement 4 sowie eine
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rahmenartigen Sockel 5 und einer Tischplatte 6. Die Breite des Verdampferelements 4 ist vorzugsweise geringer als diejenige
des Mittelstücks 1, jedoch sind, wenn man von der vorstehend erwähnten Anpassungsmöglichkeit des Kühlmöbels
absieht, innerhalb eines Kühlmöbels die Breiten der Mittelstücke und der Verdampferelemente jeweils gleich. Die
Tischplatte 6 besteht ebenso wie der Sockel 5 zweckmäßigerweise aus einem Stück, wenn man von extremen Breiten oder
Sonderwünschen absieht, die eine Herstellung aus zwei oder mehreren Teilen erforderlich macht.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 ist seitlich an ein der Fig. 1 entsprechendes Kühlmöbel ein Kühlmaschinen-Element
7 angesetzt. In diesem Falle bildet die rechte Seitenwand 3 nicht die rechte seitliche Begrenzung des Kühlmöbels,
vielmehr wird sie an das letzte, rechts gelegene Mittelstück oder in nicht gezeigter Weise Verdampferelement angesetzt.
Das Mittelstück 1 hat eine im Querschnitt U-förmige Gestalt und es besteht aus einer Bodenplatte 8, einer Deckplatte 9
sowie einer Rückwand 10. Dieser Korpus wird durch eine Vorderwand 11 vervollständigt, die in bevorzugter Weise als
bewegliche Wand, insbesondere als drehbare Tür ausgebildet
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ist. Sie muß sich, wie das Ausführungsbeispiel der Fig. 6 zeigt, jedoch nicht notwendigerweise bis zur Tischplatte 6
erstrecken, vielmehr kann man sie auch zweiteilig ausbilden, so daß das obere Vorderwandteilstück eine Blende 12 bildet.
Sämtliche Platten und Wände bzw. Wandteile sind als Isolier- ^ wände ausgebildet, und sie bestehen aus einer festen Innenhaut
13, einer festen Außenhaut 14 sowie einer zwischengeschalteten Isolierschicht 15 (Fig. 7). Als Material für
die Innen- und Außenhaut kommen sowohl Kunststoff als auch emmailliertes, lackiertes oder rostfreies Blech in Frage,
während man bei der Isolierschicht Hartschaum den Vorzug gibt. Die Herstellung ist jedoch auf diese Materialien nicht beschränkt
In bevorzugter Weise stellt man die Bodenplatte und die Rückwand als ein Teil her, so daß sie eine gemeinsame feste Innen-U
und Außenhaut erhalten. Allen Ausführungen ist jedoch gemein, daß die Außenhaut nicht an die Innenhaut anschließt, sondern
zwischen beiden ein Zwischenraum 16 (Fig. 5) entsteht, in welcher) man einen Dichtstreifen 17 (Fig. 7) einfügt. Man erhält dadurch
einerseits die notwendige Abdichtung an dieser Verbindungsstelle und andererseits wird eine Kältebrücke vermieden. Der Dichtstreifen
kann zugleich auch ein Klebestreifen sein oder beidseitig Klebestreifen tragen.
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Um ein genaues und rasches Verbinden benachbarter Wände zu ermöglichen, sind herkömmliche Steckverbindungen vorgesehen.
Insbesondere verwendet man dabei Dübel IS, die man gegebenenfalls in einem der zu verbindenden Teile vormontieren kann.
Insbesondere im Hinblick auf die steckbare Verbindung der
einzelnen Teile und Platten ist es sehr vorteilhaft, daß die Wände und Platten an ihren Verbindungsrundern Leisten
19 bzw. 20 aus festem Material, insbesondere aus Holz, aufweisen, in denen die Verbindungselemente wie Dühol u. dgl.,
einen besseren Halt finden, als dies ir.i Kartschauri oder
einem vergleichbaren Isoliermaterial der Fall wäre. Genuß
Fig. 7 sind die Innen- und die Außenhaut um diese Leisten
19 bzw. 20 herumgezogen. Bei einigen Platten und Wänden liegen die festen Leisten 19 in der Plattenebene und ihre
Dicke entspricht derjenigen der Isolierschicht, während bei anderen Platten eine seitliche Anordnung der festen Leisten
20 vorteilhaft ist, wie dies insbesondere die Fign. 7 ur·^
ausweisen. Beim Ausführungsbeispiel ist oino soitlxc ic Anordnung
der festen Leisten 20 bei der linken und rncVtcn
Seitenwand 2, 5 sowie der Tischplatte fi vorgesehen.
Das zu kühlende Gut v/ird auf Böden aufgelegt, die von Tragleisten
21 abgestützt werden und der ÜbcrsichtlicM<eit wegen
nicht dargestellt sind (Fig. 4). Um unterschiedlich holies
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Kühlgut latern, andererseits aber die Laßerkapazität voll
ausnutzen zu können, sind die Tragleisten 21 abnehmbar an Verstellschienen 22 gehalten. Diese besitzen eine ganze
Reihe \^o:i bekannten Travelementen 23.
ν Oberhalb der Bodenplatte befindet sich eine Tauwasserschale
24, die gegen die Rückwand 10 hin nach unten hin geneigt ist. Das darin aufgefangene Tauwasser wird über einen Durchbruch
25 der Rückwand 10 abgeführt. Ein weiterer Durchbruch
26 nimmt die beiden mit einer außerhalb des Möbelstücks befindlichen Kühlmaschine verbundenen Zu- und Abführleitunger
zum Verdampfer 27 auf. Sämtliche Leitungen, auch evtl. vorhandene,
nicht gezeigte elektrische Leitungen, beispielsweise für Innenbeleuchtung, sind abgedichtet durch die
r Rückwand 10 hindurchgeführt.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 nimmt das Mittelstück
eine von oben zugängliche Kühlwanne 28 auf. Infolgedessen weist die Deckplatte 9 einen entsprechend großen Durchbruch
auf, und sie kann bei entsprechender Größe der Kühlwanne auch ganz entfallen. Falls eine Tischplatte 6 entfällt,
kann man die öffnung der Kühlwanne mit einer Klappe der
Deckplatte 9 oder einem herausnehmbaren Plattenteil ver-
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schließen. Im anderen Falle kann man diese Klappe oder
abnehmbare Platte an der Tischplatte 6 vorsehen. Schließlich ist es auch möglich, den Verdampfer selbst als Kühlwanne
zu gestalten und zusätzlich oder alternativ diese Kühlwanne nicht im Mittelstück, sondern im Verdampferelement 4 unterzubringen.
Dieses könnte dann gemäß Fig. 6 ausgebildet sein.
Die bei Eigenkühlung vorgesehene Kühlmaschine 29 im Kühlmaschinenelement
7 kann bei geöffneter Tür 31 in Richtung des Pfeils 30 herausgezogen werden. Damit ist sie für die
Wartung und Reparatur gut zugänglich. Da sie jedoch über eine Saugleitung 3 2 und Druckleitung 33 mit dem
bzw. jedem Verdampfer 27 verbunden ist, muß man durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, daß dieses Herausziehen der
Kühlmaschine 29 ohne Beschädigung oder Beeinträchtigung dieser Leitungen 32, 53 möglich ist. Eine sehr vorteilhafte
Lösung besteht darin, daß man diese Leitungen im Innern des KÜhlmaschinen-Elements 7 als Spiralen 34 bzw. 35 ausbildet.
Bei Verwendung der üblichen Kupferrohre sind diese Spiralen elastisch genug, um das Herausziehen und nachfolgende
Einschieben der Kühlmaschine 29 weder zu behindern noch selbst Schaden zu nehmen. Anstelle von Spiralen konnte
man natürlich auch Schlauchleitungen verwenden, jedoch wird den Spiralen der Vorzug gegeben. Soweit elektrische Leitungen
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vorhanden sind, müssen diese natürlich eine der Auszugsweite
entsprechende Länge haben. Gegebenenfalls kann man hierfür automatisch arbeitende Aufrol!vorrichtungen vorsehen.
Im übrigen zeigt die schematische Darstellung dieses Kühlmöbels, insbesondere gemäß Fig. 3 der Zeichnung, daß das
Kühlmaschinen-Element 7 ein Blechgehäuse 36 hat und seine Tür 31 zweckmäßigerweise a?.s Lamellentür ausgebildet ist.
Anstelle eines Sockels 5 kann man auch einzelne Füße für das Kühlmöbel vorsehen.
Claims (18)
1. Kühlmöbel, gekennzeichnet durch wenigstens ein im Querschnitt U-förmiges, aus Bodenplatte (8), Rückwand (10)
und Deckplatte (9) bestehendes Mittelstück (1), sowie je eine linke und rechte Seitenwand (2) bzw. (3) und eine
Vorderwand (11), wobei zumindest eine dieser Platten oder
i'\ Wände als Tür oder Klappdeckel ausgebildet ist, und wobei
sich zwischen mindestens zwei benachbarten Mittelstücken
(1) und/oder zwischen dem bzw. zumindest einem randäußeren Mittelstück (1) und dessen Seitenwand (2, 3) ein Verdampferelement
(4) befindet, dessen Querschnitt etwa demjenigen des Mittelstücks (1) mit der Vorderwand (11) entspricht.
2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Wände und Platten (2, 3, 6, 8, 9, 10) als Isolierwände
ausgebildet sind und aus einer festen Innen-(13) und
Außenhaut (14) sowie einer zwischengeschalteten Isolierschicht
(15), vorzugsweise einer Hartschaumschicht, bestehen.
3. Möbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (8) und die Rückwand (10) eine gemeinsame,
feste Innen- und/oder Außenhaut (13, 14) aufweisen.
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4. Möbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugekehrten Ränder der festen Innen- und
Außenhaut (13, 14) zur Bildung eines Zwischenraums (16) einen gegenseitigen Abstand aufweisen.
5. Möbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
sich im Zwischenraum (16) zwischen der Außen- und Innenhaut (13, 14) ein Klebe- und/oder Dichtstreifen (17) befindet.
6. Möbel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Wände bzw. Platten (2, 3, 6, 8, 9, 10) im
Bereich ihrer Zwischenräume mittels Dübeln (18), Zapfen, Stiften od. dgl. verbunden sind.
7. Möbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände und Platten (2, 3, 6, 8, 9, 10) an ihren Verbindungsrändern Leisten (19, 20) aus festem Material, insbesondere
aus Holz, aufweisen und die Dübel (18) od. dgl. in Bohrungen benachbarter Leisten eingreifen.
8. Möbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Leisten (19, 20) der Seitenwände (2, 5) seitlich an letztere angesetzt sind.
9. Möbel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch im Abstand übereinander
angeordnete Tragleisten (21) für Böden, Schubladen od. dgl.
an der Innenfläche der Seitenwände (2, 3).
10. Möbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleisten (21) der Seitenwände (2, 3) abnehmbar an
Verstellschienen (22) gehalten sind.
11. Möbel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (10)
des Mittelstücks (1) und/oder des Verdampferelements (4) wenigstens einen Durchbruch (25, 26) zum dichten Durchführ ι
von Leitungen für elektrischen Strom, Kühlmittel (32, 33), Abtauwasser u. dgl. aufweist.
12. Möbel nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelstück (1) eine Kühlwanne (23) aufweist oder als solche ausgebildet
ist, und die Deckplatte (9) zumindest teilweise als Klappe gestaltet ist oder einen Durchbruch aufweist.
13. Möbel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine leicht geneigt ange-
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ordnete Tauwasserschale (24), insbesondere am Boden des Verdampferelements (4).
14. Möbel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich neben insbeson
dere einem randäußeren Mittelstück (1) oder Verdampferelement (4) ein Kühlmaschinen-Element (7) befindet, dessen
Querschnitt etwa demjenigen des Mittelstücks (1) mit der Vorderwand (H) entspricht.
15. Möbel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlmaschinen-Element (7) mit einem Blechgehäuse versehen
ist.
16. Möbel nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlmaschine (29) des Kühlmaschinen-Elements (7) über Saug- und Druckleitungen (32, 33) mit dem oder den
Verdampfern (2 7) des oder der Verdampferelemente (4) verbunden ist, die im Innern des Kühlmaschinen-Elements (7)
als Spiralen (34, 35) mit etwa horizontaler Mittelachse ausgebildet und aus flexiblen Rohren hergestellt sind, wobei
das Kühlaggregat (29) verschiebbar (30) im Gehäuse (36) des Kühlmaschinen-Elements (7) gelagert ist.
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17. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Mittelstücke
(1), das oder die Verdampferelemente (4) und gegebenenfalls das Kühlmaschinen-Element (7) auf einen gemeinsamen, insbesondere
rahmenartigen Sockel (5) aufgesetzt sind.
18. Möbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Mittelstücke (1), das
oder die Verdampferelemente (4) und gegebenenfalls das Kühlmaschinen-Element (7) mittels einer gemeinsamen Tischplatte
(6) od. dgl. abgedeckt sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19808020844 DE8020844U1 (de) | 1980-08-02 | 1980-08-02 | Kuehlmoebel |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19808020844 DE8020844U1 (de) | 1980-08-02 | 1980-08-02 | Kuehlmoebel |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE8020844U1 true DE8020844U1 (de) | 1980-10-30 |
Family
ID=6717745
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19808020844 Expired DE8020844U1 (de) | 1980-08-02 | 1980-08-02 | Kuehlmoebel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8020844U1 (de) |
-
1980
- 1980-08-02 DE DE19808020844 patent/DE8020844U1/de not_active Expired
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