DE7936380U1 - Praesentationsmuster fuer moebelfronten - Google Patents
Praesentationsmuster fuer moebelfrontenInfo
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- A47F—SPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
- A47F7/00—Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
- A47F7/30—Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for furniture, e.g. beds, mattresses
Landscapes
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Description
4972 Löhne 4
"Präsentationsmuster für Möbelfronten"
Die Neuerung besieht sieh auf ein Präsentationsmuster für
Möbelfronten, insbesondere für Küchenfronten, die zumindest aus Unterteil- und Oberteilelementen, wie Türen, Schwenkladenoder
Schubladenfrontplatten, Arbeitsplattenabschnitten, Abdeckoder
Zierleisten, bestehen.
Bei An- und Aufbaumöbeln besteht stets die Schwierigkeit, dem jeweiligen Interessenten, wie beispielsweise dem Fachhändler
auf einer Möbelmesse öder dem Möbelkäufer in einem Fachhandels*·
geschäft das jeweilige Möbel oder Möbelteil in der von ihm gewünschten Frontausführung zu demonstrieren, weil vorhandene
Anschauungsobjekte immer nur eine der möglichen Frontausführungen
wiedergeben und Variationen von Frontausführungen anhand von Katalogen oder Mustertafeln ausgesucht werden müssen. Die
Entscheidung für ein lediglich bildlich dargestelltes oder anhand einer Musterplatte demonstriertes Modell fällt dem Interessenten
meist schwer, weil ihm die Vorstellungskraft fehlt, um sich eine komplette Möbelfront in Abweichung von einem gezeigten
Modell vor Augen führen zu können.
Es besteht deshalb für Möbelhersteller, insbesondere für Küchenhersteller, die meist zahlreiche Fronten für ein und
dasselbe Küchenmodell anbieten, entweder auf Messen oder beim Möbelfachhandel, sich jeweils aus einzelnen Elementen zusammen-
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setzende MÖbelprogramme so umfangreich wie möglich darzubieten.
Beim Fachhandel besteht für die Hersteller noch die Schwierigkeit, daß immer nur eine begrenzte Plazierungsfläche eingeräumt
werden kann/ die vom Hersteller optimal genutzt werden muß. In
der Regel kann man auf der Plazierungsfläche nur eine beschränkte Zahl von Musterküchen beispielsweise zeigen/ falls sieh der
Kunde nicht für die Musterküehe in der vorhandenen Frontaueführung
oder Kombination entscheiden kann/ 1st er gezwungen« sicn anhand von Mustertafeln/ beispielsweise auch anhand von Mustertüren/ die Gestaltungemöglichkeiten weiterer Fronten aufzeigen
zu lassen. Die Erfahrung zeigt/ daß zumindest der Endverbraucher
als Möbelkunde sich In der Regel nur für eine Küche entscheidet/ die er fertig aufgebaut sieht. Sofern eine vorhandene Küche oder
ein sonstiges Elementenmöbel in der aufgebauten Anordnung und Ausführung nieht seinen Vorstellungen entspricht/ wandert der
Kunde meist zum nächsten Fachhändler ab, der möglicherweise das gewünschte Modell in der verlangten Ausführung aufgebaut hat.
Zur Präsentation verschiedener Fronten für ein oder mehrere Möbelprogramme» insbesondere von Küchenprogrammen/ besteht daher die Aufgabe, jede einzelne Frontausführung einerseits so
groß und plastisch wie möglich und andererseits auf geringstmöglichen Raum demonstrieren zu können, damit der jeweilige
Interessent die Frontvariante in einer möglichst den Gesamteindruck des betreffenden Möbels wiedergebenden Anordnung betrachten
kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Präsentationsmuster der gattungsgemäßen
Art nach der Neuerung dadurch gelöst, daß die Frontelemente auf einer Trägerplatte in einer dem jeweiligen Möbel entsprechenden
Zusammenstellung angeordnet sind.
Der besondere Vorteil eines neuerungsgemäßen Präsentationsmusters liegt darin, daß man auf der Trägerplatte in Originalgröße die
Frontelemente in der sich durch die Frontansicht des betreffen* den Möbels ergebenden Zuordnung gegebenenfalls noch mit räum-
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lieber Tiefe anordnen kann, ohne dad die sehr viel Raum beanspruchenden
Möbelkorpusse benötigt werden, wobei dennoch die Gesamtwirkung des Möbele in einer bestimmten Frontausführung
vermittelt werden kann. Insbesondere können jetzt auf gerlngsmögIiehern
Kaum zusätzlich zu aufgebauten Musterktiehen, die dazu
gleichfalls erhältlichen Fronten in geeigneter Weise präsentiert werden, d;Le dem interessierten Kunden einen Eindruck vermitteln,
der dein jenigen der jeweils aufgebauten Musfcerküehe,
jedoch mit der abgewandelten Front/ so ähnlich wie möglich ist. Jede der möglichen Frontausführungen ist dabei für sich auf einer
solchen Trägerplatte angeordnet/ sämtliche Trägerplatten können zu einer raumsparenden Musterwand kombiniert sein.
Der den optischen Eindruck eines Gesamtmöbels vermittelnde
Charakter der einzelnen mit den Elementen Versehenen Trägerplatten
rührt daher, daß die Frontelemente in plastischer Weise
auf die Trägerplatte aufgelegt/ aufgesetzt oder aufgeschraubt werden können, wobei sie entweder unmittelbar auf der Trägerplatte
aufliegen oder davon in geringfügigem Abstand angeordnet sind/ damit man auch nisehenhafte Vertiefungen in der Möbelfrönt
plastisch andeuten kann, ohne hierzu einen gesamten Korpus zu benötigen. Damit am Rand der Trägerplatten keine Lücken sichtbar werden ist es zweckmäßig einen über die Sichtseite der
Trägerplatte nach vorn vorstehenden Rahmen längsseits des Trägerplattenrandes vorzusehen, an den die Frontelemente zumindest
seitlich, zweckmäßig auch oben und unten anschließen. Trotz dieses Rahmens hat die gesamte Trägerplatte lediglich eine
Tiefe, die nur einem Bruchteil eines kompletten Möbels entspricht, so daß auch dann, wenn die jeweilige Trägerplatte in ihrer
Ansichtsfläche der Größe beispielsweise einer kompletten Küchenzeile
entspricht, auf einer Vielzahl solcher Trägerplatten die einzelnen Frontausführungen raumsparend gezeigt werden können.
Beispielsweise kann man auf einem Platz, der für den Aufbau einer
Zeile einer Musterküehe benötigt wird nunmehr etwa sechs bis acht Fronten bereithalten, wenn man jede einzelne Trägerplatte
in eine Sichtposition verfahren kann, während die nicht benötigten
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Trägerplatten in einer Ruheposition angeordnet äind, in der sie
entweder durch die sichtbare Trägerplatte selbst oder durch
Hilfswände abgedeckt sind. Die einzelnen Trägerplatten müssen
Also bei raumsparender Unterbringung doch mögliuhet gut sichtbar
xu machen sein·
In bevorzugter Aueführung werden deshalb die Trögerplatten nach
Art von hintereinander angeordneten Schiebetüren in eine Tragkonstruktion gehängt oder gestellt/ die zumindest die doppelte
B'reite der Trägerplatten hat» damit jede eineeine dieser Trägerplatten aus der deckungsgleichen Anordnung mit den anderen
Trägerplatten in der Ruheposition in eine Freifläche/ also in die Sichtposition/ verschoben werden kann, wo sie voll einsehbar
ist.
Dazu ist die Tragkonstruktion, bei der es sich vorzugsweise um
eine Metallträgerkonstruktion handelt, derart mittels Möbelplatten oder dergleichen verkleidet, daß sich insgesamt der
Eindruck eines schrankförmigen, kompakten Gebildes ergibt. Dieser
korpusartige Aufbau ist halbseitig geschlossen und besitzt somit in der Breite der Trägerplatten eine offene Nische, in die
die Trägerplatten einzeln verfahren werden und dort eingesehen werden können. Diese Nische kann sowohl zur Vor- als at^h zur
Rückseite des gesamten Präsentationsinustefs offen sein, so daß
man unabhängig voneinander von zwei Seiten unterschiedliche Frontmuster betrachten kann. Dazu können die Trägerplatten auch
beidseitig mit den Frontelementen belegt sein.
In Abwandlung der verschieblichen Anordnung der Trägerplatten kann auch eine schwenkbare Lagerung hierfür gewählt werden,
ein entsprechendes Traggerüst kann entweder als Säule mit radialer Anordnung der Trägerplatten oder als an einer Wand anzuordnender
linearer oder gebogener Träger ausgebildet sein.
Grundsätzlich kann auch jede einzelne der Trägerplatten für sich unmittelbar an einer Wand aufgehängt werden.
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Die weiteren Vorteile der Neuerung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und aus der nachstehenden Beschreibung.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an Ausführungsbeispielen noch näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Trägerplatte eines neuerungsgemäßen
Präsentationsmusters,
Fig. 2 die Draufsicht auf ein Präsentationsmuster nach der Neuerung mit mehreren,
schwenkbar gelagerten Trägerplatten,
Fig. 3 die Seitansicht einer einzelnen, aufgehängten Trägerplatte eines neuerungsgemäSen
Präsentationsmusters,
Fig. 4 die Draufsicht auf eine mehrere Präsentationsmuster enthaltende Musterwand
nach der Neuerung und
Fig. 5 die perspektivische Frontansicht der Musterwand nach Fig. 4
Fig. 1 zeigt ein einzelnen Präsentationsmuster für eine Küchenfront.
Es besteht aus einer Trägerplatte 1, welche die Größe einer aus drei senkrecht nebeneinanderstehenden Zeilen gebildeten
KUchenfront in der Ansicht hat. Randlich besitzt die Trägerplatte 1 einen Rahmen 2, der zur Sichtseite hin übersteht. Zumindest
findet sich der Rahmen 2 an den seitlichen Vertikalkanten der Platte 1, beim Aueführungsbeispiel ist der Rahmen
auch an der unteren Längekante der Trägerplatte 1 vorhanden.
Auf die Sichtseite der Trägerplatte 1 sind Frontelemente dreier senkrecht nebeneinander stehender Küchenzeilen in der Weise angeordnet; wie sich ihre Zuordnung aus der Ansicht einer entsprechenden KUchenfront ergibt. Im einzelnen handelt es sich
dabei um Oborschranktüren 3, die/ da Oberschränke meist gegenüber UnteriohrUnken iß Küchen zurückspringen, unmittelbar auf
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die Trägerplatte 1 aufgelegt sein können. Unterhalb der Oberschranktüren
3 ist auf die Trägerplatte 1 eine Wand- oder Nischenverkleidung 8 aufgebracht, wie sie in Küchen zwischen
den Unter- und Oberschränken üblich ist. Anders als ie beim Ausführungsbeispiel dargestellte Verbretterung der Verkleidung
8 kann beispielsweise auch ein Kachelmuster vorgesehen werden. Da die unmittelbar auf die Trägerplatte 1 aufgebrachte Verkleidung
8 nicht so stark auftragt, wie die Oberschranktüren 3, stehen darüber die Oberschranktüren 3 plastisch etwas vor.
Nach unten schließt sich an die Verkleidung 8 auf der Trägerplatte
1 ein Frontabschnitt 6 einer für Küchen üblichen Arbeitsplatte an, mit der die Küchenunterschränke abgedeckt werden. Der Arbeitsplattenabschnitt
6 ist zweckmäßig hochkant auf die Trägerplatte 1 aufgesetzt und steht am weitesten nach vorn vor, damit
sich der Eindruck einer über Unterschränke überkragenden Arbeitsplatte
ergibt. Zweckmäßig schließt der Arbeitsplattenabschnitt 6 nach vorn hin mit der Vorderkante des Rahmens 2 bündig
ab.
Weiter nach unten hin fügt sich dagegen zurückspringend an den Arbeitsplattenabschnitt 6 eine Horizontalreihe von Schubladenfrontplatten 5 an, an die sich weiter nach unten hin bündig
Unterschranktüren 4 anschließen. Unterhalb der Unterschranktüren 4 ist auf die Trägerplatte 1 eine durchgehende Sockelleiste 7
zwischen den seitlichen Rahmen 2 aufgesetzt.
Betrachtet man die in Fig. 1 wiedergegebene Trägerplatte 1 mit den aufgesetzten Frontelementen aus größerer Entfernung, fällt
kaum auf, daß es sich bei der darauf dargestellten Küchenfront nicht um eine räumlich aufgebaute Küche handelt, so daß auf
jeden Fall das gesamte Präsentationsmuster den gewünschten optischen Eindruck der jeweils verlangten Möbelfront vermittelt.
Wie Fig. 2 zeigt können mehrere der Trägerplatten 1 mit unterschiedlichen Frontausstattungen an einem Gestell 9 derart raum-
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sparend gelagert sein, daß sich in einer Ruheposition die Trägerplatten
1 ganz oder teilweise überdecken und aus dieser Ruheposition heraus in eine Sichtposition einzeln verschwenkt werden
können. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 kann das Gestell 9
als Wandträger ausgebildet sein, an dem vcrderseitig Schwenklager 10 angeordnet sind, welche die Trägerplatten 1 nach Art von
Buchseiten zum Umschlagen festhalten. Wie in Fig. 2 gezeigt, kann man die einzelnen Trägerplatten 1 an den Schwenklagern 10 derart
zueinander verdrehen, um sie einzeln oder zu mehreren aufzufächern,
so daß auch mehrere der Platten 1 mit ihren Frontelementen zugleich einsehbar sind. Um die Darbietungsmöglichkeiten
durch die Frontplatten 1 noch zu vergrößern können die Frontplatten 1 sowohl auf ihrer Vorder- als au(?h auf ihrer Rückseite
mit je einer Küchen- oder Möbelfront belegt sein.
Wie Fig. 3 zeigt können die Trägerplatten 1 auch in der von ihnen aufgespannten Ebene verschieb]... „ angeordnet werden. Zweckmäßig
sind sie dazu an einem Träger 11 des Gestells 9 hängend gelagert, wobei dieser Träger 11 zumindest auf zwei Stützen
ruht, die man in Fig. 4 erkennt. Die Stützen 12 und der Träger bestehen zweckmäßig aus einer im einzelnen nicht näher dargestellten
MetallkonstruktiOR, die aus optischen Gründen verkleidet ist.
Wie Fig. 3 weiter zeigt, ist unterhalb des Trägers 11 eine Schiene 13 für jede der Trägerplatten 1 angeordnet, an dieser
Schiene 13 ist die jeweilige Trägerplatte 1 über einen Hängebeschlag
14 aufgehängt. Solche Hängebeschläge finden sich auch für die Lagerung von Schiebetüren an Schränken.
Die hängende Lagerung der Trägerplatten 1 eignet sich vor allem für die Zusammenfassung mehrerer Präsentationsmuster nach der
Neuerung in einer Musterwand, wie sie in den Figuren 4 und 5 dargestellt ist. Die Tragkonstruktion der Musterwand besteht
aus dem Gestell 9/ welches sich aus den beidseitigen Stützen
und dem Träger 11 (Fig. 3) zusammensetzt. Diese Tragkonstruktion
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ist nach vorn hin durch eine Frontplatte 15, zu den Seiten hin durch Seitenplf'.cten 16, längs der Oberkante durch eine Frontblende
17 und zur Rückseite durch eine Rückwand 18 verkleidet.
Der hierdurch umschlossene Raum ist etwa doppelt so breit wie eine der Trägerplatten 1, die darin planparallel verschieblich
hochkant angeordnet sind.
Die Frontplatte 15 erstreckt sich dabei nur über die Hälfte des schrankartigen Gebildes, welches somit eine geschlossene Fronthälfte
19 besitzt, hinter der die einzelnen Trägerplatten 1 in
ihrer Ruheposition deckungsgleich hintereinander angeordnet werden können. An der anderen Fronthälfte bildet die Musterwand
eine Sichtöffnung 20, deren Breite zumindest der der kongruenten Trägerplatten 1 entspricht. Jede einzelne dieser Trägerplatten
kann in die in der Darstellung der Figuren 4 und 5 linke Hälfte der Musterwand verschoben werden, sie befindet sich dann in
ihrer Sichtposition und ist durch die Sichtöffnung 20 der Musterwand hindurch einsehbar. Diese Stellung ist durch die der Rückwand
18 der Musterwand nächstliegende Trägerplatte 1 in Fig. 4 gezeigt. In Fig. 5 hingegen befindet sich die unmittelbar hinter
der hälftigen Frontplatte 15 liegende Trägerplatte 1 in der Sichtposition der Sichtöffnung 20 der Musterwand.
In Abwandlung des in den Figuren 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispiels kann die Rückwand 18 der Musterwand entfallen. Statt
dessen kann zur Rückseite der Musterwand hin auch nur eine hälftige Abdeckung vorgesehen sein, um ebenso wie auf der Vorderseite
«eine Sichtöffnung zu bilden/ so daß sowohl von der Vorder- als auch von der Rückseite der Musterwand her die Trägerplatten 1
eingesehen werden können. Hier können dann beispielsweise die drei zur Rückseite der Musterwand hin liegenden Trägerplatten 1
mit ihrem Rücken zur Frontseite hin angeordnet sein. Andererseits ist es auch möglich, die Trägerplatten 1 beidseitig mit
Möbelfronten zu belegen./ so daß man von der Vorder- und Rückseite der Musterwand her unterschiedliche Fronten einsehen kann.
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Während beim Ausführungsbeispiel nach den Figuren 4 und 5 die
Musterwand etwa die doppelte Breite der Trägerplatten 1 hat, kann
sie in weiterer Abwandlung auch mit dreifache;«? Breite der Trägerplatten 1 ausgeführt sein. Dadurch kann in gleicher Weise wie
auf der rechten Seite der dargestellten Mustefwand eine weitere Nische zur Aufnahme weiterer in ihrer Ruhepos1tion deckungsgleich
hintereinander angeordneter Trägerplatten 1 vorgesehen werden. Auf diese Trägerplatten, die jeweils paarweise auf einer Schiene
mit den Tfägefplatten in der gegenüberliegenden Nische der
Musterwand angeordnet sein können, lassen sich dann in die Sicht" Öffnung 20 der Musterwand einzelweise verschieben.
Die Figuren 4 und 5 veranschaulichen noch weiter, daß auf der Vorderseite der geschlossenen Fronthälfte 19 an die Frontplatte
15 ein Arbeitstisch 21 angegliedert sein kann durch den ein Beratungsplatz gebildet ist.
Claims (8)
1. Präsentationsmuster für Möbelfronten, insbesondere für Küchenfronten,
die zumindest aus Unterteil- und Oberteilelementen, wie Türen,, Schwenkladen- oder Schubladenfrontplatten, Arbeitsplatten&bsschnitten,
Abdeck- oder Zierleisten, bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontelemente (3-7) auf einer
Trägerplatte (1) in einer dem jeweiligen Möbel entsprechenden Zusammenstellung angeordnet sind.
2. Präsentatlorsmuster nach Ansrruch 1 , dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerplatte (1) einen umlaufenden, zur Sichtseite
vorstehenden Rahmen (2) besitzt, zwischen dem die Frontelemente (3-7) zum Teil in Abstand von der Trägerplatte (1) oder
über deren Sichtseite vorstehend angeordnet sinrL
3. Präsentationamuster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß auf die Trägerplatte (1) zumindest an den von
den Frontelementen (3-7) nicht überdeckten Stellen eine
Wandverkleidung (8) aufgebracht ist.
4. Präsentationsmuster nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere der Trägerplatten (1) an einem Gestell (9) gegeneinander verschieblich oder schwenkbar gelagert
sind.
5. Präsentationsmuster nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet/ daß die Tragerplatten (1) an dem Gestell (9) in einer Ruheposition
deckungsgleich hintereinander angeordnet und einzeln in eine Sichtposition verfahrbar gelagert sind.
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6. Präsentationsmuster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (9) aus zumindest einem auf zwei Stützen (12)
aufgelagerten Träger (11) mit unterseitigen Schienen (13)
besteht, an denen die Trägerplatten (1) über Hängebeschläge (14)
angehängt sind.
7. Präsentationsmuster nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gestell (9) nach Art eines Schrankes mittels Möbelplatten (15 - 18) verkleidet ist und zumindest eine
Sichtöffnung (20) in der Größe der Trägerplatten (1) in Höhe deren Sichtposition hat.
8. Präsentationsmuster nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gestell (9) etw<, doppelt so breit wie die
Frontplatten (1) ist und eine geschlossene Fronthälfte (18) hat, hinter der die Trägerpiatten (1) in ihrer Ruheposition
angeordnet sind.
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Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19797936380 DE7936380U1 (de) | 1979-12-22 | 1979-12-22 | Praesentationsmuster fuer moebelfronten |
FR8018194A FR2471758A3 (fr) | 1979-12-22 | 1980-08-20 | Modele de presentation pour facades de meubles |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19797936380 DE7936380U1 (de) | 1979-12-22 | 1979-12-22 | Praesentationsmuster fuer moebelfronten |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE7936380U1 true DE7936380U1 (de) | 1980-03-27 |
Family
ID=6710222
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19797936380 Expired DE7936380U1 (de) | 1979-12-22 | 1979-12-22 | Praesentationsmuster fuer moebelfronten |
Country Status (2)
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---|---|
DE (1) | DE7936380U1 (de) |
FR (1) | FR2471758A3 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE202022002409U1 (de) | 2022-10-15 | 2022-11-30 | Klaus-Martin Irion | Möbelfront |
DE102022003813A1 (de) | 2022-10-15 | 2024-04-18 | Klaus-Martin Irion | Möbelfront |
-
1979
- 1979-12-22 DE DE19797936380 patent/DE7936380U1/de not_active Expired
-
1980
- 1980-08-20 FR FR8018194A patent/FR2471758A3/fr active Granted
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE202022002409U1 (de) | 2022-10-15 | 2022-11-30 | Klaus-Martin Irion | Möbelfront |
DE102022003813A1 (de) | 2022-10-15 | 2024-04-18 | Klaus-Martin Irion | Möbelfront |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
FR2471758B3 (de) | 1981-10-16 |
FR2471758A3 (fr) | 1981-06-26 |
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