DE7531378U - Schloss, insbesondere zylinderschloss, fuer alarmanlagen - Google Patents
Schloss, insbesondere zylinderschloss, fuer alarmanlagenInfo
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- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B45/00—Alarm locks
- E05B45/06—Electric alarm locks
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- Lock And Its Accessories (AREA)
Description
Dre R./G 28. 1. 1976
Josef Voss KG
Kurfürstenstraße 31
5040 Brühl
Schloß, insbesondere Zylinderschloß, füi Alarmanlagen
Die Erfindung betrifft ein Schloß, insbesondere Zylinderschloß, für Alarmanlagen mit in Abhängigkeit von der
Schlüsseldrehung gesteuerten Elektroschaltern derart, daß einerseits die Alarmanlage bei vorgeschlossenem
Riegel scharfgeschaltet wird und andererseits das Vorschließen des Riegels magnetengesteuert blockiert ist,
wenn die Alarmanlage sich nicht in Alarmbereitschaft befindet.
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Insbesondere bei Alarmanlagen, bei denen bspw. innerhalb
eines Gebäudes mehrere Räume abgesichert werden sollen, d. h. eine Vielzahl sogenannter Nebenmelderanlagen
vorgesehen ist, ist vor Einschalten der Alarmanlage eine Oberprüfung aller Nebenmelderanlagen auf
Alarmbereitschaft nötig. Dies soll in einfachster Weise ohne großen Zeitaufwand geschehen und vor allen
Dingen mit größtmöglicher Sicherheit. So soll eine mögliche Nichtbereitschaft der Anlage, welche bei
der sogenannten Scharfschaltung zu sofortigem Alarm führen würde, ausgeschlossen werden. Dies bspw. auch
deshalb, weil beschriebene Alarmanlagen häufig als
stille Alarmgeber ausgebildet sind, d. h. sie sind direkt mit der nächsten Polizeidienststelle oder
anderen zentralen Oberwachungsstellen gekoppelt, wobei der Alarm dann nicht am Einbruchsort, sondern in
dieser zentralen Stelle gegeben wird, so daß der Einbrecher von der Alarmgebung nichts bemerkt.
Um solche Fehlauslösungen möglichst zu vermeiden, ist es bekannt, die Haupt-Ein/Ausgangstüre des Gebäudes,
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welche stets als letzte verschlossen wird, mit einem besonderen Schloß zu versehen, welches Schloß mittels
der Elektroschalter mit der Alarmanlage gekoppelt
ist und bei nichtgeschlossenem Stromkreis, d. h. wenn also die Alarmanlage sich nicht in Alarmbereitsschaft
befindet, den Schloßriegel gegen Verlagerung blockiert. Dieses Blockieren wird bei bekannten
Ausgestaltungen mit Hilfe eines Elektromagneten vorgenommen. Nachteilig ist bei diesen Ausgestaltungen
jedoch einerseits, daß Fehlbedienungen nicht optimal vermieden sind - bspw. kann bei Benutzung eines falschen
Schlüssels, der sich ja dann auch nicht im Schloß drehen läßt, der Verdacht entstehen, daß innerhalb der Alarmanlage
eine Fehlerquelle vorliegt. Dies führt dann möglicherweise zu völlig unnötigem Suchen nach der
überhaupt nicht vorhandenen Fehlerquelle in der Anlage. Als weiterer Nachteil kommt außerdem hinzu,daß der
Elektromagnet bei bekannten Ausgestaltungen sehr hohen Belastungen ausgesetzt ist, da er über längere
Zeiträume hinweg unter Stromspannung steht.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, insbesondere, d. h. zusätzlich zu den sich aus Beschreibung und
Ansprüchen ergebenden Aufgabenstellungen, ein gattungsgemäßes Schloß in herstellungstechnisch einfacher
Weise gebrauchsvorteilhaft auszubilden derart, daß bei geringstem Strombedarf und geringer Beanspruchung
der entsprechenden Bauteile jegliche Fehlbedienung weitestgehend verhindert ist.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene
Erfindung gelöst.
Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung dar.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein gattungsgemäßes Schloß geschaffen, welches in einfachster Weise eine
Oberprüfung und Scharfschaltung von Alarmanlagen ermöglicht
und dabei trotz vorteilhafter elektromagnetischer Steuerung keinen nennenswerten Strombedarf erfordert.
In den Gebrauchsstellungen des Schlosses werden alle
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im Schloß befindlichen Bauteile von elektrischer Spannung freigehalten. Die notwendigen Funktionen des
Schlosses, nämlich einerseits mechanisch anzuzeigen, ob die Alarmanlage in Alarmbereitschaft ist und bei
Nichtbereitschaft eine Scharfschaltung der Anlage, die in diesem Falle zu einem Fehlalarm führen würde, Ζϋ verhindern,
sowie bei einer einwandfreien Bereitschaft der Alarmanlage die sofortige Scharfschaltung nach
Betätigen des Schlosses zu ermöglichen, sind durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung auf günstigste Weise
erzielt. Das Schloß bleibt in den G^brauchsstellungen, d. h. einerseits bei vorgeschlossenem und andererseits
bei zurückgeschlossenem Riegel von jeglicher Sperrung freigehalten, d. h. der die Sperrung bewirkende Elektromagnet
liegt in den zeitmäßig am längsten andauernden Gebrauchsstellungen nicht unter Spannung. Dies ist auch
nicht nötig, da ja erst bei der Bedienung des Schlosses angezeigt werden soll, ob die Funkton der gesamten
Alermanlage gewährleistet ist. Um hier sogar mögliche Fehlbedienungen durch falsche Schlüssel auszuschließen,
gibt das erfindungsgemäße Zylinderschloß dieses unterschiedlich gegenüber einer tatsächlicher Riegelsperrung
xu erkennen. Es ist nämlich durchaus möglich, auch bei
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Nichtbereitschaft der Alarmanlage den Schlüssel ins Schloß einzustecken und den Zylinderkern zu drehen.
Dies gibt Gewißheit darüber, daß der richtige Schlüssel verwendet worden ist. Die Blockierung des Zylinderkernes
erfolgt erst bei aus der Grundstellung verdrehtem Schlüssel. Durch den Freilauf zwischen den Kupplungsbauteilen von Zylinderkern und Riegel findet bei diesem
durch den Freilauf-Winkelbereich festzulegenden Schlüssel-Drehwinkel jedoch keine Riegelverlagerung statt, so daß
die Türe weiterhin offenbar bleibt. Lediglich der direkt mit dem Zylinderkern gekuppelte Schaltfinger macht jede
Bewegung des Zylinderkernes sofort mit. Dieser Schaltfinger dient dazu, die Breitschaft der Alarmanlage
zu prüfen. Während des vorgesehenen Freilaufes des Zylinderkernes, bei welcher noch keine Riegelverlagerung
stattfindet, bewegt sich der Schaltfingcr gegen den Kontakt eines am Schloßgehäuse vorgesehenen Schalters.
Der Schaltfinger betätigt diesen Kontakt, welcher daraufhin den Elektromagneten an den Stormkreis der Alarmanlage
anschließt. Der Elektromagnet besitzt dabei ein Zylinderkern-Sperrglied,
welches in einer bestimmten Drehwinkelstellung
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des Zylinderkernes in eine Sperrstellung zu letzterem treten kann. Diese bestimmte Drehwinkelstellung wird im
Dreh-Anschluß nach Betätigen des einen Schalters durch den Schaltfinger erreicht und vor Freigabe des entsprechenden
Kontaktes durch den Schaltfinger wieder verlassen. Dadurch ist erreicht, daß bei nicht betriebsbereiter
Alarmanlage, d. h. wenn also durch vorliegende Unterbrechungen kein Strom fließen kann, das Zylinderkern-Sperrglied des Elektromagneten bei Erreichen des
entsprechenden im Freilaufbereich des Zylinderkernes liegenden Drehwinkels eine Sperrung des Zylinderkernes
bewirkt. Liegt hingegen Betriebsbereitschaft der Alarmanlage vor, so wird durch Betätigen des entsprechenden Schalters mittels des Schaltfingers der
Elektromagnet kurzzeitig mit Strom versorgt und hält das Zylinderkern-Sperrglied bei Durchfahren des eine Sperrung
ermöglichenden Drehwinkels in Freigabestellung. Erst bei weiterem Verdrehen wird nun der Schloßriegel mitverlagert und verschließt die Türe. Durch diese vorteilhafte
Ausgestaltung werden mehrere wesentliche Vorteile gleichzeitig erzielt. Nämlich einerseits, wie bereits erwähnt,
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die zwangsweise Benutzung des richtigen Schlüssels zur sicheren Oberprüfung und andererseits eine nur
kurzzeitige Strombelastung des Elektromagneten, welcher
nur bei Durchlaufen des geringen Drehwinkels betätigt werden muß, bei welchem Drehwinkel ein Sperreingriff
des Zylinderkern-Sperrgliedes bei nicht bereiter Alarmanlage möglich ist. Diese optimale Schonung des Magneten
bringt neben dem Vorteil eines kaum nennenswerten Strombedarfs den weiteren Vorteil einer sichereren Funktionsweise, da der Magnet nicht überhitzt werden kann. Die
Aktivierung des Magneten bleibt sogar nicht nur allein auf den üblicherweise nur wenige Male stattfindenden Schließvorgang beschränkt, sondern wird sogar dann noch
enger begrenzt, nämlich lediglich auf den Moment des Obertrittes des Sperrgliedes über die vorhandenen Sperrausnehmungen. Außerdem wird durch den in einer
Zwischenstellung gebremsten Zylinderkern und dadurch bedingtem "Fangen" des Schlüssels bei nahezu ausgeschlossenem technischen Versagen der Einrichtung
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ein zusätzlicher Schutz vor menschlichem Versagen erreicht. Der Schlüsselbenutzer ist nämlich durch
das "Einfangen" des Schlüssels genötigt, die Alarmanlage in die einwandfreie Betriebsbereitschaft zu versetzen,
d. h. die mögliche Fehlerquelle zu suchen. Vorher kann er weder die Türe verschließen noch seinen
Schlüssel wieder abziehen und ohne die Türe zu verschließen gehen. Die Sperrbauteile des Schlosses sind
dabei so stabil ausgebildet, daß auch ein gewaltsames Vor- oder Zurückdrehen des Schlüssels unter Zerstörung
der Sperrbauteile verhindert ist. Es wird hierzu ein doppelarmiges Zylinderkern-Sperrglied verwendet, welches
einerseits formpassend in eine Ausnehmung eines mit dem Zylinderkern drehbar gekuppelten Rotors paßt und
andererseits gleichfalls formpassend in Sperreingriffsöffnungen einer gegenüberliegenden ortsfesten Sperrbüchse.
Die Dicke des Sperrgliedes ist dabei so gewählt, daß dieses Sperrglied in einem Fall vollj
ständig in der Ausnehmung des Rotors versenkt werden
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kann und somit in dieser Stellung frei mit dem Rotor über die Stirnfläche der Sperrbüchse hinweggleiten
kann, andererseits jedoch so, daß im anderen Falle kein vollständiges Versenken in die Sperreingriffsöffnungen
der Sperrbüchse möglich ist. In den Schließendteilungen des Sclosses, d, h. in den üblicherweise
möglichen Schlüssel-Abzugsstellungen ist die Lage des konzentrisch zum Zylinderkern liegenden und den Rotor drehenden
Sperrgliedes derart, daß eine vollständige Einlagerung in der Ausnehmung des Rotors vorliegt und eine solche
Winkelstellung, daß das Sperrglied außerhalb des Bereiches der Sperr-Eingriffsöffnungen liegt. Bei ordnungsgemäßer
Bedienung des Schlosses und bei bereiter Alarmanlage ist somit der Zylinderkern immer frei drehbar,
da, wie bereits vorstehend beschrieben, im Moment des Obertrittes zwischen Sperrglied und den Sperreingriffsöffnungen
der Elektromagnet wirksam wird und das Sperrglied in versenkter Stellung in der Ausnehmung
des Roters hält. Im Falle der Nichtbereitschaft der Alarmanlage, d. h. wenn der Elektromagent nicht mit
Strom versorgt wird, tritt das Sperrglied durch
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Belastung einer in Richtung der Sperrbüchse wirkenden Feder in der entsprechend fluchtenden Stellung in
die Sperreingriffsöffnungen der Sperrbüchse ein. Dabei bewirkt der über die Öffnungen vorstehende
Abschnitt des Sperrgliedes eine bleibende Kupplung mit der Ausnehmung des Rotors. Zufolge dieser
Kupplung läßt sich der Rotor und somit der Zylinderkern nicht mehr gegenüber der ortsfesten
Sperrbüchse verdrehen. Herstellungstechnisch ist hierbei die Anordnung des Elektromagneten in
koaxialer Ausrichtung zum Zylinderkern vorteilhaft, da die Sperrbüchse gleichzeitig das Außengehäuse
des Elektromagneten bilden kann. Für möglichst kurze Kabe!verbindungen wird dabei der
Schalter, der zum Anschließen des Magneten an den Stromkreis nötig ist, in der Nähe des Elektromagneten
vorgesehen. Der erwähnte Schaltfinger, der mit dem Kontakt dieses Schalters zusammenwirkt, wird dabei
vorteilhafterweise am nahe dem Elektromagnet befindlichen Rotor vorgesehen. Um die
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Baulänge des Gehäuses möglichst kurz zu halten, überragt der Schaltfinger eine Abstufung der ortsfesten
Sperrbüchse und umläuft diese bei Drehung dss Rotors.
Das mit dem Rotor kuppelbare Sperrglied wird dadurch nicht beeinträchtigt. Letzteres ist für
eine niöglichst große Stabilität als Doppelhebel ausgebildet und außerdem mit unsymmetrischen Hebelarmen
versehen, um trotz Doppelarmigkeit den möglichen Freigang über eine volle ZyIinderkern-Drehung
zu erhalten. Der Lagerzapfen des Zylinderkern-Sperrgliedes sitzt d^.bei zentral zur ortsfesten Büchse
und lagert in ei ier Scheibe, die im Stirnende der ortsfesten Büchse angeordnet ist. Dadurch ist die
Abstützstelle des Lagerzapfens möglichst weit an üie
Belastungsstelle bei Sperrung heranverlagert worden und außerdem schützt die Scheibe die innenliegende
Spule und die Kabelanschlüsse des Elektromagneten vor Beschädigung. So läßt sich die ortsfeste Büchse
vormontiert in einfachster Weise in das Schloßgehäuse einbringen, indem sie in eine entsprechend
bemessene Sackbohrung eingesteckt wird.
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Die Befestigung der Büchse erfolgt dabei durch vom Gehäuse
her sperrend in eine Bohrung der Büchse ragende Sperrstifte, welche unter Fed&rwirkung in Sperrstellungen
gehalten werden. Diese Sperrstifte sind zweigeteilt ausgebildet, wobei legilich der eine Stift, teilweise
über die Gehäusebohrung hinaus in die Bohrung der Büchse eintritt. Dadurch ist erreicht, daß eine
Demontage der den Magneten tragenden Büchse nur bei ausgebautem und umgewendetem Schloß möglich ist,
da der sperrende Stift nach Verlagern des von der Außenseite her zugänglichen anderen Stiftes zufolge
Schwerkraft in Freigabestellung fallen muß. Die Übertragung der Zylinderkerndrehung auf den Schloßriegel
erfolgt über einen auf der Schließnabe angeordneten Zahnkranz-Ring, welcher mit einer entsprechenden
Zahnleiste des Schloßriegels kämmt. Der eingangs erwähnte Freigang zwischen Zylinderkern und Schloßriegel
ist dabei durch entsprechende Ausgestaltung dieses Zahnkranz-Ringes erreicht, welcher an der Innenwandung eine
ringsumlaufende Längsnut besitzt, die den Freigang der Schließgliednabe, welche mit einem Vorsprung in
diese Ringnut ragt, ermöglicht. Die Mitnahme des
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Schloßriegels nach dem nur über einen Teilkreis verlaufenden Freigang wird dann dadurch erreicht,
daß die Nut des Zahnkranz-Ringes mittels eines von der Außenseite her eingesteckten Keiles teilweise
geschlossen wird. Dieser Keil dient dabei nicht nur als Anschlag für den Vorsprung der Schließgliednabe
zur Mitnahme des Kranz-Ringes, sondern gleichzeitig auch zur gegenseitigen Fixierung von Schließgliednabe
und Zahnkranz-Ring. Da der Schloßriegel, wie eingangs näher geschildert, nur dann verlagert
werden kann, wenn die Alarmanlage in Alarmbereitschaft ist und die Zylinderkerndrehung nicht im Bereich des
Freiganges gesperrt wird, wird der Schaltkontakt, welcher die sogenannte Scharfschaltung der Alarmanlage
bewirkt, in günstiger Weise über den Riegel gesteuert. Dies erfolgt über Zwischenschaltung eines Schaltstiftes,
welcher einerseitis die Mantelfläche des Riegels abtastet und andererseits den Kontakt des Schalters beaufschlagt.
Es können hierbei an beiden gegenüberliegenden Breitseiten des Gehäuses solche Schalter mit den beschriebenen Schaltstiften vorgesehen werden, damit die angestrebte Funktion
sowohl bei links- als auch rechtsschließenden Riegeln erfolgt. Alle für die Funktion nötigen Schalter können
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dabei ohne Vergrößerung des Schloßgehäusrs in eine entsprechende Queröffnung angeordnet weren, indem
zur Befestigung vorteilhafterweise eine gegenüber den Außenseiten zurückversetzte Mittelwand vorgesehen
wird. Es besteht dabei sogar die Möglichkeit, nach Montage des Schlosses diese Gehäuseöffnung mittels
einer entsprechend ausgebildeten Kappe so zu verschließen, daß das Gehäuse vollständig glatte Außenflächen aufweist. Diese Kappe kann dabei aus anbohrsicherem Material bestehen, so daß jegliche Manipulationen,
die Alarmanlage über den Schalter außer Betrieb zu setzen, von der Außenseite her weitestgehend ausgeschlossen
sind. Die vorteilhafte Wirkungsweise des Erfindungsgegenstandes läßt sich nicht nur bei Zylinderschlössern
erreichen, sondern bspw. auch bei Bartschlossern, wo
dann der Schlüsselbart wie ein Schließzylinder wirkt.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 das erfindungsgemäße Schloß in Ansicht, Fig. 2 die Draufsicht auf Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt gemäß Linien IH-111 in Fig. 2
in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 eine entsprechende Darstellung bei gesperrtem Schließzylinder,
Fig.10 eine der Fig. 9 entsprechende Darstellung, jedoch bei vor·
geschlossenem Riegel.
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Die Erfindung wird am Beispiel eines Zylinderschlosses beschrieben. Dieses Zylinderschloß besteht aus einem
Gehäuse 1, welches einen Zylinderkern 2 besitzt, der in bekannter Weise mittels Zuhaltungsstif'ten bei
abgezogenem Schlüssel gegenüber dem Gehäuse 1 drehgesichert ist. Die gehäuseseitigen Zuhaltungsstifte
können dabei direkt im Gehäuse 1 vorgesehen werden, jedoch ist es aus Herstellungsgründen vorteilhaft,
wenn in dem Gehäuse 1 ein kompletter Schließzylinder mit einem eigenen Gehäuse 3, welches die Zuhaltungsstifte
aufnimmt, vorgesehen ist. Dadurch besteht nämlich die Möglichkeit, für die Fertigung des erfindungsgemäßen
Schlosses komplette Schließzylinder aus der zumeist nebenherlaufenden Serienproduktion von Zylinderschlössern
zu verwenden. Dies bringt jedoch neben dem Herstellungsvorteil auch für den Benutzer einen Vorteil,
denn bspw. bei Schlüsselverlust ist es nicht nötig, das ganze Schloß auszutauschen, sondern es genügt,
den Schließzylinder durch einen anderen zu ersetzen.
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Das Gehäuse 1 wird durch eine Queröffnung 4 in einen Abschnitt A, welcher den Schließzylinder trägt, und
einen Abschnitt B, welcher die elektrischen Bauteile enthält, unterteilt.
Am oberen Ende dieser Queröffnung 4, welches in eine kreisförmige Querbohrung 4' übergeht, ist der Riegel
5 querverschieblich zum Schloßgehäuse untergebracht.
Der Riegel 5 wird über einen Zahnkranz-Ring 6 verlagert, dessen Zähne 7 mit Zähnen 8 einer entsprechend
ausgebildeten Zahnleiste des Riegels kämmen. Die entsprechende Drehverlagerung erfährt der Zahnkranz-Ring
seinerseits durch Kupplung mit dem drehbaren Zylinderkern 2.
Die Schließ-Endstellungen des Riegels 5 werden mittels
eines federbelastet in eine Längsnut 9 des Riegels ragenden Stiftes 10 anschlagbegrenzt.
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Die Kupplung zwischen Zylinderkern und Schloßriegel über den Zahnkranz-Ring ist derart vorgenommen, daß
der Zylinderkern gegenüber dem Riegel einen Freigaug besitzt und lediglich im letzten Winkelbereich einer
vollen Zylinderkerndrehung der Schließriegel vorgeschlossen wird.
Dieser Freigang ist, wie besonders deutlich aus den Fig. 3 und 10 ersichtlich, dadurch erreicht, daß der
zur Mitnahme des Riegels dienende Zahnkranz-Ring 6 über einen Teilkreisbereich drehbar auf der formschlüssig
mit dem Zylinderkern gekuppelten Nabe 11 sitzt. Die Nabe 11 ist durch ein Kupplungsglied 12
unter nochmaliger Zwischenschaltung eines weiteren Anschlußstückes 13 durch entsprechenden formschlüssigen
Eingriff von Nasen 12' in entsprechend bemessene Ausnehmungen des Anschlußstückes starr mit dem
Zylinderkern gekuppelt und macht somit jede radiale Bewegung des Zylinderkernes zwangsläufig mit. Die kraftschlüssige
Verbindung zwischen der Nabe 11 und dem Kupplungsglied 12 ist dabei durch Verstiftung erreicht,
wobei der Verbindungsstift 13 einerends über die Um-
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fangsflache II1 der Nabe 11 vorsteht. Dieser Vorsprung
13' des Stiftes 13 ragt dabei in eine umlaufende Nut an der Innenwandung des Zahnkranz-Ringes. Die umlaufende
Nut ist durch einen keilförmigen Ausschnitt 15 nach außen hin geöffnet, so daß die Nabe 11 mit dem
Vorsprung 13' radial in den Zahnkranz-Ring eingesetzt
werden kann und nach Eintreten des Vorsprunges in die Nut 14 unverlierbar im Ring 6 sitzt. Der
keilförmige Ausschnitt 15 wird dann mittels eines entsprechend geformten Keiles 16 verschlossen, welcher
Keil 16 gleichzeitig als Anschlagbegrenzung für den Freigang der Nabt? 11 gegenüber dem Ring 6 dient.
Der Freigang kann so in einfacher Weise auf einem genau vorbestimmten Drehwinkelbereich festgelegt
werden.
Um z. B. den in Fig. 10 vorgeschlossenen Riegel 5 wieder in die zurückgeschlossene Stellung bringen zu können,
muß der Vorsprung 13' der Nabe, ausgehend von der einen Anschlagkante K des Keiles 16, in Pfeilrichtung χ ohne
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Mitnahme des Riegels über einen Winkelbereich von nahezu 270 Grad frei gedreht werden, bevor er an der
gegenüberliegenden Anschlagkante K 1 anschlägt und nun den Zahnkranz-Ring 6 und damit den Riegel verlagern
kann.
Dieser beschreibene Freigang ist für die Funktion des erfindungsgemäßen Schlosses wichtig. Das
Schloß kann hierdurch in günstigster Weise unter optimaler Vermeidung von Bedienungsfehlern zur
Überprüfung und Schaltung einer mit ihm verbundenen Alarmanlage verwendet werden. Die hierzu nötige
elektrische Einrichtung befindet sich, wie bereits eingangs erwähnt, im jenseits der Queröffnung 4
liegenden Gehäuseabschnitt B. Dieser besitzt eine zum Zylinderkern koaxial gerichtete Sackbohrung
17. In diese Sackbohrung 17 ist ein zylindrisches Gehäuse 18 eingelassen, welche durch eine endseitig
querschnittsgrößere, bspw. aus anbohrsicherem Material bestehende Platte 19 anschlagbcgienzt in die Bohrung
17 einsteckbar ist. Dieses Gehäuse wird sowohl axial als auch radial fixiert, indem vom Schloßgehäuse 1 her
ein zuhaltungsähnlich wirkender Sperrstift 20 eine
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Kupplung zwischen dem Schloßgehfiuse L und dem zylindrischen Gehäuse 18 bewirkt. Der Stift 20
ist zweigeteilt und besteht aus einem Oberstift 20· und einem Unterstift 20", welche durch eine in ihrer
Lagerbohrung 21 vorgesehene Druckfeder 22 federbelastet sind. Der Oberstift 20' ist dabei durch eine Öffnung
23 des Gehäuses von der Außenseite her entgegen Federdruck verlagerbar, wohingegen dev Unterstift 20" durch
diese Öffnung nicht erreichbar ist und die eigentliche Kupplung zwischen den Gehäuseteilen bewirkt. Durch
diese Ausgestaltung ist erreicht, daß eine Demontage des zylindrischen Gehäuses 18 nur bei ausgebautem
und umgewendetem Schloß möglich ist, da der Unterstift 20" dann zufolge Schwerkraft nach Verlagern
des Oberstiftes 20' in die Freigabestellung fallen kann.
Das zylindrische Gehäuse 18 nimmt einen Elektromagneten
24 auf, dessen Anker 25 einerends mit einem querschnitts schwächeren Abschnitt 26 aus dem Gehäuse 18 herausragt.
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Dieser heraus ragende Abschnitt 26 bildet den Lagerzapfen für ein Zylinderkern-Sperrglied 27 und ist im
Stirnbereich 18' der Büchse 18 zusätzlich in einer
Scheibe 50 gelagert.
Das Sperrglied 27 kann durch den Anker des Elektromagneten in Achsrichtung ζ der Büchse verlagert werden,
Das Speuglied 27 soll in später beschriebenem Falle eine Sperrung zwischen dem drehbaren Zylinderkern
und dem ortsfesten Gehäuse 18 bewirken. Hierzu ist zwischen dem Boden der Sackbohrung 17 und dem querschnittskleineren Stirnende 18* des Gehäuses 18
ein Rotor 28 vorgesehen, welcher durch die Flügel
12" des Kupplungsgliedes 12, die bis in den jenseits der Queröffnung 4 liegenden Gehäusebereich B ragen,
mit dem Zylinderkern 3 starr gekuppelt ist. Der
Rotor 28 macht die radiale Drehung des Zylinderkernes zwangsläufig mit.
Das Zylinderkern-Sperrglied 27 liegt im Bereich
zwischen der einen Breitseite 28' des Rotors und
dem Stirnrand 29 der ortsfesten Buchse 18.
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Der Rotor 28 ist dabei an der einen Breitseite 28' mit einer Ausnehmung 30 versehen, welche der Form
des Sperrgliedes 27 angepaßt ist. Das Sperrglied ist gegenüber dem zentralen Lagerzapfen unsymmetrisch
ausgebildet, wobei der dieseits liegende Arm 27' des vom Sperrglied gebildeten Doppelhebels breiter und
der jenseits liegende Arm 27" schmaler bemessen ist. Die Tiefe der Ausnehmung 30 des Rotors ist so bemessen,
daß das Sperrglied vollständig in der Ausnehmung versenkt werden kann, also hinter die Breitfläche 28'
zurücktritt.
Der gegenüberlgegende Stirnrand 29 des ortsfesten Gehäuses 19 ist gleichfalls mit entsprechend den
Sperrglied-Hebeln 27', 27" angepaßten Sperreingriffsöffnungen 31, 32 versehen.
Wird der Elektromagnet 24 mit Strom gespeißt, verlagert sich der Anker und somit das Sperrglied in Pfeilrichtung
z, also auf die Ausnehmung 30 des Rotors 28 zu. Diese
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Verlagerung erfolgt gegen den Druck einer entgegen Pfeilrichtung ζ wirkenden, axial gerichteten Druckfeder
33, welche eine Bohrung des Rotors durchsetzt und ; sich einerends am Kupplungsglied 12 und anderenends
am Sperrglied 27 abstützt.
So ist erreicht, daß bei nicht unter elektrischer ] Spannung stehendem Magneten die Druckfeder 33 in der
infragekommenden Drehwinkelstellung zwischen Rotor und
Stirnrand 29 des Gehäuses 18, bei welcher Stellung die den Armen 27', 27" angepaßten Ausnehmungen bzw.
Eingriffsöffnungen letzteren gegenüberliegen, das Sperrglied in die Sperreingriffsöffnungen 31, 32 der
Büchse 18 drückt. Da diese Eingriffsöffnungen in ihrer Tiefe geringer bemessen sind als die Höhe
des Sperrgliedes 27 (vergl. Fig. 4), ragt das Sperrglied teilweise in die öffnungen der ortsfesten
Büchse und teilweise in die Ausnehmung des Rotors. Dadurch ist eine Drehsperrung zwischen diesen beiden
Teilen erreicht. Wäre der Elektromagnet in dieser Stellung in Betrieb gewesen, hätte dsr Anker 25 das
Sperrglied entgegen Federwirkung in Richtung ζ belastet
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und in der Ausnehmung des Rotors gehalten, so daß ein freier Obertritt des Sperrgliedes über die
Eingriffsöffnungen der Büchse erfolgt wäre. Diese Wirkungsweise hat folgenden Zweck: Insbesondere
bei Verwendung einer Alarmanlage mit einer Vielzahl in Abhängigkeit geschalteter Nebenmelderanlagen, wird
der Elektromagnet 24 in den Stormkreis der Alarmanlage gelegt. Dadurch ist erreicht, daß anhand des Schlosses,
welches zweckmäßigerweise in der letzten Ausgangstüre eines Gebäudes sitzt, Fehler in der Alarmanlage erkannt
werden bzw. erkannt wird, daß die Alarmanlage
nicht in Betriebsbereitschaft ist, weil möglicherweise eine Nebenmelderanlage, welche bspw. als Kontakt in
einem Fenster sitzen kann, den Stromkreis unterbricht. In diesem Falle, wenn die Alarmanlage nicht betriebsbereit
ist, kann beim Verschließen der letzen Türe der Schlüssel zwar in den Schließzylinder eingesteckt
und gedreht werden, jedoch wird die Drehbewegung des Zylinderkernes innerhalb des Freilaufbereiches zwischen
Zylinderkern und Riegel durch das Sperrglied 27 gesperrt,
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indem die Druckfeder 33 das Sperrglied bei Erreichen der entsprechenden Drehwinkelstellung in die
Sperreingriffsöffnungen verlagern kann, da der Magnet 24 keinen STrom erhält, wenn der Stromkreis
der Alarmanlage unterbrochen ist. Diese Drehsperre des Zylinderkernes kann erst dann wieder aufgehoben
werden, wenn die Störungsursache in der Anlage entdeckt und beseitigt ist, d. h. wenn der Stromkreis
geschlossen wird.
Damit der Strombedarf des Elektromagneten 24 möglichst gering gehalten wird, wird im Anwendungsfall lediglich
im entscheidenden Moment des Übertrittes des Sperrgliedes über die Sperreingriffsöffnungen 31, 32
Spannung auf den Magneten gelegt, damit die Feder 33 das Sperrglied nicht aus der Ausnehmung 30 des
Rotors 28 verlagern kann.
Diese nur kurzzeitige Stromversorgung des Elektromagneten ist in einfachster Weise durch Zwischen-
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schaltung eines Schalters 34 möglich. Dieser Schalter besitzt einen Schaltstift 35, der in den zufolge der
Querschnittsverringerung des Stirnabschnittes 18' der Büchse erreichten Ringraum 36 zwischen Büchse
und Bohrung 17 ragt. Die Betätigung dieses Schaltstiftes, der direkt mit dem Schalter 34 gekuppelt ist,
erfolgt über einen Schaltfinger 37 des Rotors 28. Der Schaltfinger ist gegenüber der Ausnehmung 30
versetzt angeordnet und in seiner Breite so bemessen, daß der Schaltfinger den Kontakt 35 des Schalters
34 schließt, kurz bevor das in der Ausnehmung liegende Sperrglied 27 ir fluchtende Lage zu den Eingriffsöffnungen 31, 32 der Büchse 18 gelangt und den Kontakt
35 sofort wieder freigibt, wenn das Sperrglied über die mögliche Sperrstellung weitergedreht worden ist.
Bei weiterer Drehung des Zylinderkernes erfolgt dann, wie bereits eingangs geschildert, nach Durchlaufen
des Freiganges das Ausschließen des Schloßriegels 5, wobei dann gleichzeitig die sogenannte Scharfschaltung
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der Alarmanlage erfolgt. Dies geschieht dadurch, daß die elektrische Leitung der Alarmanlage zusätzlich
über einen zweiten Schalter 38 geführt wi^d, welcher
mit einem Schaltfinger 39 gekuppelt ist, der bis in den Verschiebekanal 41 des Riegels 5 ragt. Bei
zurückgeschlossenem Riegel (vergl. Fig. 9) ist d&s Schalter 38 geöffnet, wohingegen bei Vorschließen
des Riegels letzterer den Schaltfinger 39 in dessen Lagerbohrung zurückverlagert und somit die Scharfschaltung
bewirkt.
Die Schalter sind dabei hinter die Außenflächen des Gehäuses 1 zurückversetzt untergebracht, indem das Gehäuse
mi* öffnungen 40 versehen ist, welche eine Mittelwand
41 stehenlassen, die als Befestigungsfläche für die Schalter 34, 38 dient. An der gegenüberliegenden
Wandfläche kann dabei gleichzeitig ein weiterer Schalter 42 vorgesehen werden, der über einen in
gleicher Weise wie der Schaltstift 39 wirkenden Schaltstift 43 mit dem Riegel zusammenwirken kann.
Dadurch ist eine entsprechende Anpassung der beschriebenen Funktion an links- oder rerhtsschließende
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j | - 30 - | möglich. | 15 | 835 | 28. | 1. | 1976 |
Riegel | |||||||
. | |||||||
t | |||||||
Um glatte Außenflächen des Gehäuses zu erzielen, kann die Öffnung 40 nach Monatage der Schalter und der
Stromanschlüsse bspw. durch eine anbohrsichere
Kappe verschlossen werden.
Stromanschlüsse bspw. durch eine anbohrsichere
Kappe verschlossen werden.
Um je nach Bedarfsfall eine unterschiedliche Riegellänge zu erhalten, ist der Riegel zweigeteilt, d. h.
an den mit der Zahnleiste versehenen Riegelabschnitt 5 kann ein beliebig langer Riegelanschluß 44 angesetzt
und mittels einer Halteschraube 45 befestigt werden.
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Claims (14)
1. Schloß, insbesondere Zylinderschloß, für Alarmanlagen
mit in Abhängigkeit von der Schlüsseldrehung gesteuerter» Elsktroschaltern derart,
daß einerseits die Alarmanlage bei vorgeschlossenem Riegel scharfgeschaltet wird und andererseits das
Vorschließen des Riegels magnetengesteuert blockiert ist, wenn die Alarmanlage sich nicht
in Alarmbereitschaft befindet, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung zwischen Zylinderkern
(2) und Riegel (5) einen Freilauf besitzt und ein mit dem Zylinderkern (2) freilauffrei gekuppelter
Schaltfinger (37) während des Freilauf-Drehwinkels einen Schalter (34) beaufschlagt, der
einen ein Zylinderkern-Sperrglied (27) aus der Sperrstellung verlagernden Magneten (24) an den
Stromkreis der Alarmanlage anschließt.
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2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in Sperr-Eingriffsrichtung federbelastete
Zylinderkern-Sperrglied (27) in einer Ausnehmung (30) eines mit dem Zylinderkern (2) drehungsgekuppelten
Rotors (28) angeordnet ist, dessen dem Zylinderkern gegenüberliegende Breitseite Κ28')
auf einer ortsfesten Sperrbüchse (18) gleitet, in welcher eine Sperreingriffsöffnung (31, 32)
für das Zylinderkern-Sperrglied (27) vorgesehen ist derart, daß das Zylinderkern-Sperrglied (27)
in der Sperrstellung die Gleitfuge überlappend teilweise sowohl in der Sperröffnung (31, 32)
als auch in der Ausnehmung (30) einliegt.
3. Schloß nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ortsfeste Büchse (18) das
Außengehäuse des Elektromagneten (24) bildet.
4. Schloß nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekenn zeichnet, daß der Rotor (28) den Schaltfinger (37)
trägt.
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5. Schloß nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltfinger (37) die ortsfeste
Büchse (18) überragt und in einer Abstufung (36) derselben umläuft.
6. Schloß nich Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zylinderkern-Sperrglied (27) als konzentrisch gelagerter Doppelhebel ausgebildet ist derart, daß
die beiden Hebelarme (27·, 27") unterschiedliche Breite besitzen und die diesen zugeordneten Abschnitte
der Sperreingriffsöffnung (31, 32) und Rotorausnehmung
(30) angepaßt sind.
7. Schloß nach den Asnprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lagerzapfen (26) des Zylinderkern-Sperrgliedes (27) zentral zur ortsfesten Büchse (18)
in dieser angeordnet ist.
8. Schloß nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch gekenn zeichnet, daß der Lagerzapfen (26) in einer im
Stirnende (18·) der ortsfesten Büchse (18) angeordneten
Scheibe (50) sitzt.
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9. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Freigang des Schloßriegels (5) durch eine Längsnut (14) gebildet ist, die in der Innenwand
eines auf der SchlieiLgliednabe (11) angeordneten Zahnkranz-Ringes (6) vorgesehen ist, dessen Zahnung
mit einer Zahnleiste des Schloßriegels (5) kämmt.
10.Schloß nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die ortsfeste Büchse (18) in koaxialer Anordnung zum SchiAeßzyiinderkern (2) in einer
Sacklochbohrung (17) des Gehäuses (1) eingesteckt und durch zwei zuhaltungsähnlich arbeitende Sperrstifte
(20·, 20"), von denen der außenliegende (20') in Sperrichtung abgefedert ist, blockiert ist.
11.Schloß nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der vom Schaltfinger (37) gesteuerte Stift (35) des Schalters (34) in den Bereich der
Abstufung (36) der ortsfesten Büchse (18) ragt.
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12. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaltstift (39) des die Scharfschaltung
der Alarmanlage bewirkenden Schalters (38) quergerichtet zum Riegelausschluß verläuft und die
Mantelfläche des Riegels (5) abtastet.
13. Schloß nach den Ansprüchen 1 und 12, gekennzeichnet durch zwei an gegenüberliegenden Breitseiten des
Gehäuses (1) angeordnete Schaltstifte (39, 43).
14. Schloß nach den Ansprüchen 1 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Scharfscnaltung dienende Schalter
(38) und der zur Magnetsteuerung dienende Schalter (34) in einer gemeinsamen Queröffnung (40) des Gehäuses
(1) angeordnet sind, vorzugsweise beiderseits einer in der Queröffnung (40) liegenden Gehäuse-Mittel-Längswand (41).
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Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19757531378 DE7531378U (de) | 1975-10-03 | 1975-10-03 | Schloss, insbesondere zylinderschloss, fuer alarmanlagen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19757531378 DE7531378U (de) | 1975-10-03 | 1975-10-03 | Schloss, insbesondere zylinderschloss, fuer alarmanlagen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE7531378U true DE7531378U (de) | 1976-05-13 |
Family
ID=31962062
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19757531378 Expired DE7531378U (de) | 1975-10-03 | 1975-10-03 | Schloss, insbesondere zylinderschloss, fuer alarmanlagen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE7531378U (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP2722470A1 (de) * | 2012-10-19 | 2014-04-23 | KALE Kilit ve Kalip Sanayi A.S. | Zylinderschloss mit Alarm |
-
1975
- 1975-10-03 DE DE19757531378 patent/DE7531378U/de not_active Expired
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP2722470A1 (de) * | 2012-10-19 | 2014-04-23 | KALE Kilit ve Kalip Sanayi A.S. | Zylinderschloss mit Alarm |
WO2014060119A1 (en) * | 2012-10-19 | 2014-04-24 | Kale Kilit Ve Kalip Sanayii A.S. | Alarm incorporated cylinder lock |
US9206620B2 (en) | 2012-10-19 | 2015-12-08 | Kale Kilit Ve Kalip Sanayii A.S. | Alarm incorporated cylinder lock |
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