DE7411569U - An einer Halterung lösbar anbringbarer Abfallsammelbehälter - Google Patents
An einer Halterung lösbar anbringbarer AbfallsammelbehälterInfo
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Description
Die Neuerung bezieht sich auf einen an einer Halterung lösbar anbringbaren Abfallsammelbehälter, welcher einen
mit mindestens einer Einwurföffnung versehenen Mantel
und eine den Mantel unten abdeckende und zur Entleerung seitlich herausschwenkbare Bodenplatte aufweist.
Ein derartiger bekannter Abfallsammelbehälter hat eine Bodenplatte, die um die Längsachse der Halterung seitlich
herausschwenkbar ist. Bei diesem bekannten Abfallsammelbehälter hat sich das Gelenk der Bodenplatte oft
mit Resten des Behälterinhalts "verstopft", so daß das Zurückschwenken der Bodenplatte in die Wirkstellung auf
Schwierigkeiten stieß.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Abfallsammelbehälter
des eingangs erwähnten Typs dahingehend zu verbessern, daß das Schwenkgelenk nicht mehr einer
Verschmutzungsgefahr ausgesetzt werden kann.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß neuerungsgemäß die
Bodenplatte gebogen, an einem in der Halterung angelenkten Schwenkarm angebracht und die Unterkante des Mantels
entsprechend der Biegung abgerundet ist.
Auf diese Weise wird mit Sicherheit vermieden, daß sich Reste, z.B. durch Feuchtigkeit an der Mantelwandung haftende
Papierreste, am Schwenkgelenk festsetzen und dadurch ein einwandfreies Zurückschwenken der Bodenplatte
verhindern oder beeinträchtigen. Durch das pendeiförmige Abschwenken der Bodenplatte und durch die dadurch bedingte
Anordnung des Schwenkgelenkes im Abstand von der un*·
teren öffnung des Abfallsammelbehälters wird mit Sicherheit eine derartige Unzulänglichkeit ausgeschaltet.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Neuerung besteht darin,
daß der Schwenkarm annähernd die Länge der Halterung aufweist und an deren oberen Ende angelenkt ist.
Während die Länge des Schwenkarms praktisch "beliebig" sein kann - nach der Länge richtet sieh die Biegung der
Bodenplatte - hat sich die oben genannte Ausführungsform
als besonders praktisch erwiesen, weil die Halterung selbst als Witterungsschutz für das Schwenkgelenk benutst
werden kann.
.Der ochwenkarm ~RafWx_aus^ einem zwischen die Halterung und
die Abstandshalter des Mantels eingesetzten Vierkantrohr bestehen; die Abstandshalter bestehen zweckmäßigerweise
aus drei Stecklaschen, welche in die mantelseitige Einfassung des Schwenkarmes bzw. in eine daran befestigte Querstange
einschiebbar sind.
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Bevorzugterweise ist die Bodenplatte mit einer Handhabe versehen. Die Handhabe kann aus einem an einer
Seite der Bodenplatte angebrachten Bügel oder dgl. bestehen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Bodenplatte an der handhabenabgekehrten Seite mit einer Einrast- und/oder Einschnappvorrichtung versehen; die Einrast- und/oder Einschnappvorrichtung kann verschließbar
sein.
Um dem Abfallsammelbehälter einen besonderen Halt zu verleihen und andererseits den Behälter möglichst wirtschaftlich zu gestalten, ist es besonders zweckmäßig,
wenn der Mantel aus Kunststoff und die Bodenplatte aus Metall bestehen.
Auf der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform der Neuerung dargestellt. Es zeigen
Figur 1 eine Vorderansicht auf d.n neuerungsgemäßen
Abfallsammelbehälter,
Figur 2 eine Seitenansicht auf dieselbe AusfUhrungsform und
An einer Metallstange oder einem Metallrohr 1 ist mittels Rohrschellen 2, 3 ein Abfallsammelbehälter über eine
Halterung 1I angebracht. Der Abfallsammelbehälter besteht
aus einem Mantel aus Kunststoff 5, welcher eine Einwurföffnung 6 aufweist und mittels Stecklaschen 7 bzw. 8 in
die Halterung einschiebbar ist. Weiterhin weist der Abfallsammelbehälter eine Bodenplatte 9 auf, welche an einem
Schwenkarm Io befestigt ist.
Wie aus Fig. 3 er- chtlich ist, besteht die Halterung
1J aus einer U-förmigen Schiene, deren Steg 11 zum Mantel 5 weist. Die U-förmige Schiene weist
Bohrungen 12, 13 auf, durch welche die Rohrschellen durchgezogen werden.
An der U-förmigen Schiene 11 ist eine L-förmige Schiene IH (Fig. 3) angebracht, die als Einfassung
für den Schwenkarm Io ausgebildet ist. Selbstverständlich kann die L-förmige Schiene I1J auch einteilig mit
der U-förmigen Schiene i! verbunden sein.
Der Schwenkarm Io ist um ein Gelenk 15 verschwenkbar,
welches zwischen dem einen Schenkel der L-förmigen Schiene I^ und dem Steg der U-förmigen Schiene l\ ,
und zwar am oberen Ende der Halterung l\, angeordnet
ist.
Der Schwenkarm besteht aus einem Vierkantrohr, an dessert!
unteren Ende mittel:-, einer Lasche 16 die Bodenplatte 9 fest angebracht ist. Die Bodenplatte ist kreisförmig
gebogen; den Mittelpunkt dieses Kreises bildet die Achse des Gelenkes 15.
Die Unterkante 16 des Mantels 5 ist entsprechend der Form der Bodenplatte 9 abgerundet, so daß beim Abschwenken
der Bodenplatte 9 die Unterkante und Bodenplatte miteinander in Berührung sind. Die Bodenplatte kann u.U.
Löcher zum Austreten von Regenwasser oder dgl. aufweisen.
An der einen Querseite der Bodenplatte 9 ist ein Bügel j 17 angebracht, mit welchem das pendeiförmige Abschwenken
derselben erleichtert werden kann.
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Die Bodenplatte ist mit dem Schwenkarm mittels einer Strebe 18 fest verbunden und weist an der handhabenabgekehrten
Querseite einen nicht näher bezeichneten Einschnappmechanismus 19 auf. Dieser Mechanismus ist
auch mit einem Schlüssel verschließbar, so daß die Bodenplatte in Wirkstellung nicht nur den Mantel 5
unten dicht abschließt, sondern gleichzeitig auch ein Herausziehen des Mantels 5 nach oben dadurch verhindert,
daß der rückwärtige Teil 2o der Bodenplatte 9 unter den Steg 13 der Halterung greift.
Durch die Herstellung des Mantels 5 aus Kunststoff wird ein besonders billiger und wirtschaftlicher Mantel
geschaffen. Dadurch, daß die Halterung, der Schwenkarm und die Bodenplatte aus Metall gefertigt werden, wird
nicht nur dem Sammelbehälter ein fester Halt verliehen und derselbe durch den Verschluß 19 in Wirkstellung
gegen willkürliches Entfernen gesichert, sondern es wird auch der Tatsache Rechnung getragen, daß die dem besonders
schnellen Verschleiß ausgesetzten Teile, nämlich der Mantel 5 mit Einwurföffnung 6,besonders leicht und
wirtschaftlich ersetzt werden können, während die "Haltekonstruktion" unverändert beibehalten werden kann.
Eine etwaige Abdeckung des Gelenkes 15 des Schwenkarms
ist aus zeichnerischen Gründen weggelassen worden; die se Abdeckung ist zweckmäßigerweise am oberen Ende der
Halterung 4 angebracht.
Schutzansprüche:
Claims (9)
1. An einer Halterung lösbar anbringbarer Abfallsammelbehälter, welcher einen mit mindestens einer Einwurföffnung
versehenen Mantel und eine den Mantel unten abdeckende und zur Entleerung seitlich herausschwenkbare
Bodenplatts aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte gebogen, an einem in der Halterung angelenkten
Schwenkarm angebracht und die Unterkante des Mantels entsprechend der Biegung abgerundet ist.
2. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm annähernd die Länge der
Halterung aufweist und an deren oberen Ende angelenkt ist.
3. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm aus einem zwischen
die Halterung und die Abstandshalter des Mantels eingesetzten Vierkantrohr besteht.
1. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter aus drei Stecklaschen
bestehen, welche in die mantelseitige Einfassung des Schwenkarmes bzw. in eine daran befestigte Querstange
einschiebbar sind.
5. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte mit einer
Handhabe versehen ist.
6. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe aus einem an einer Seite der
Bodenplatte angebrachten Bügel oder dgl. besteht.
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7. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte an der
handhabenabgekehrten Seite mit einer Einrast- und/ odej? Einschnappvorrichtung versehen ist.
8. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrast- und/oder Einschnappvorrichtung
verschließbar ist.
9. Abfallsammelbehälter nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel aus Kunststoff
und die Bodenplatte aus Metall bestehen.
PftTCNTANWRUH
H. FiNCKG, DlPL-(NO. H. MM.»ING. S. SIAfiaat
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE7411569U true DE7411569U (de) | 1974-07-04 |
Family
ID=1303773
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE7411569U Expired DE7411569U (de) | An einer Halterung lösbar anbringbarer Abfallsammelbehälter |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE7411569U (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3630894A1 (de) * | 1986-09-11 | 1988-04-07 | Rudolf Ascher | Abfallbehaelter mit schieber |
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0
- DE DE7411569U patent/DE7411569U/de not_active Expired
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3630894A1 (de) * | 1986-09-11 | 1988-04-07 | Rudolf Ascher | Abfallbehaelter mit schieber |
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