-
Vorrichtung zum Abbinden von Würsten mit Draht Vorrichtungen zum Abbinden
von Würsten mit Hilfe von Draht oder Drahtbügeln sind bereits bekannt. Sie bestehen
aus gegeneinander verschiebbaren Abschnürelementen, welche die Wurst im Bereiche
der beabsichtigten Abbindung zunächst einschnüren, und einem Stempel, welcher nach
dem erfolgten Einschnüren einen Drahthügel oder einen Draht um den abgeschnürten
Teil der Wurst herumlegt. Diese bekannten Vorrichtungen genügen den an sie gestellten
Anforderungen insofern nicht, als der Draht durch den Stempel nicht im Bereiche
der Abschnürung, sondern etwas seitlich davon um die Wurst herumgelegt wird und
infolgedessen leicht ein Platzen der Wurst beim Abbinden derselben mit Hilfe des
Drahtes erfolgen kann.
-
Die Stempel werden nach erfolgtem Abschnüren der Wurst von Hand oder
Fuß bewegt, und,da,in diesem Fall eine stetsgleichbleibende Geschwindigkeit des
Stempels und ein stets gleich großer Hub des Stempels nicht gewährleistet sind,
so läßt auch in, vielen Fällen die Art des Abbindens zu wünschen übrig.
-
Die Erfindung trägt dem dadurch Rechnung, daß der Stempel in einer
Durchbrechung oder einer dem anderen Abschnürelement zugekehrten Nut des einen Abschnürelementes
verschiebbar gelagert ist. Damit ist erreicht, daß das Abbinden, der Wurst genau
im Bereiche des abgeschnürten Teiles derselben erfolgt und somit beim Abbinden ein
Verletzen. des Darms bzw. der Kunsthülle oder ein Platzen kaum mehr erfolgen kann.
-
Der Stempel ist gegen Mitnahme durch das ihn führende Abschnürelement
gesichert und steht unter der Wirkung einer Feder, welche durch eine durch das bewegliche
Abschnürelement gesteuerte Klinke bis zur Vollendung des Hubes derselben in Spannung
gehalten ist. Damit wird der Stempel unter der Wirkung einer Feder vorgetrieben,
und es ist erreicht, daß der Hub und die Geschwindigkeit des Stempels stets die
gleichen sind.
-
Es sind auch Vorrichtungen zum Abbinden von Würsten bekannt, welche
lediglich aus dem Stempel und dessen. Widerlager bestehen. Bei diesen Einrichtungen
ist es also notwendige Voraussetzung, daß vor dem Ab-
binden bereits eine
Einschnürung der Wurst erfolgt ist. Denn nur, wenn dies der Fall, kann die Wurst
in die Öffnung des Stempels eingeführt werden.
-
Da bei dieser bekannten Vorrichtung Abschnürelemente, welche also
die Wurst zum
Abbinden herrichten, überhaupt nicht vorhanden sind,
die Wurst vielmehr vorher von Hand eingeschnürt werden muß, liegt das Problem, ,das
die Erfindung lösen soll, nicht vor.
-
Die Zeichnung zeigt Ausführungsformen einer Abbindevorrichtung gemäß
der Erfin-. dune, und zwar Abb. i im Aufriß, Abb. 2 im Schnitt nach der Linie A-B
in Abb. i, Abb. 3 im Schnitt nach der Linie C-D in Abb. 2, Abb. q. die beiden Abschnürelemente
in Arbeitsstellung kurz vor dem Abbinden des Wurstzipfels, Abb.5 die beiden Abschnürelemente
im Schrägriß und teilweise im Schnitt, Abb.6 eine andere Ausführungsform von Abschnürelementen
im Schrägriß.
-
Die Abschnürvorrichtung ist durch zwei Abschnürplatten i und 2 gebildet,
deren eine, 2, ortsfest angeordnet ist. Die beiden Abschnürplatten sind an den einander
zugekehrten Seiten mit dreieckigen Ausnehmungen 3 und q. versehen. Die Abschnfirplatte
i weist an ihrer unteren Stirnseite 5 eine weitere Ausnehrriung 6 auf, welche beim
Verschieben der Platte i die obere Stirnseite der ortsfesten Platte 2 übergreift,
so daß der Zwischenraum nvischen den Ausnehmungen 3 und q. zunehmend kleiner und
eine in diesen Ausnehmungen liegende Wurst an dieser Stelle eingeschnürt wird. An
der unteren Spitze der Ausnehmung 3 der Platte 2 ist eine sackartige Vertiefung
7 angeordnet, welche an ihrer Wandung mit einer bügelförmigen Nut 8 versehen ist.
In dem Sack 7 liegt bei vollkommen nach unten verschobener Platte z der gebildete
Wurstzipfel.
-
Die Platte i ist lotrecht bewegbar angeordnet. Zu diesem Zwecke ist
sie auf lotrecht stehenden Zapfen 9 und io gelagert. Die Bewegung der Platte erfolgt
über einen Fußtritt i i, welcher über eine Gelenkstenge 12 mit zwei Hubstangen 13
verbunden ist. Die beiden Hubstangen sind auf einer Schwingachse i.4 verschwenkbar
befestigt und weisen nach unten sich erstreckende Platten 15 auf. Diese sind mit
Schlitzen 16 ausgerüstet, in welche ein: Bolzen 17 der Platte i eingreift. Die Hubstangen
13 tragen über die Schwingachse 14. hinausstehende Verlängerungen 18, an deren Enden
starke Zugfedern i9 angreifen, «-elche beim Niedertreten des Fußtrittes i i, also
beim Bewegen der Platte i nach unten, gespannt werden.
-
Die verschiebbare Platte i trägt in ihrer Mitte eine sich von unten
bis nach oben erstreckende Durchbrechung 2o, in welcher ein Stempel 21 verschiebbar
gelagert ist.- Die Durchbrechung 2o und der Stempel 21 der Platte i stehen in Deckung
mit dem Sack ; und der bügelförmigen Nut 8 der Platte 2. An seinem unteren Ende
ist der Stempel 2i, dem Rücken der Drahtbügel 22 entsprechend, kurvenförmig ausgebildet.
Das obere Ende des Stempels 21 ist an einem Balken 23 befestigt, welcher ebenfalls
auf den beiden Zapfen` 9 und io verschiebbar geführt ist. An dem Balken 23 sitzt
eine Nase 24., «-elche in Wechselwirkung mit einer federbelasteten Klinke 25 steht.
Diese hält den Balken in gehobener Stellung, bis die Platte i nach unten verschoben
ist. Des weiteren steht der Balken 23 unter der Wirkung einer Druckfeder 26, welche
jedoch in gespanntem Zustand geringere Spannkraft aufweist als die Federn 19 der
Hubstangen 13 in Ruhelage.
-
Die den Stempel äi tragende Durchbrechung 2o der Platte i trägt ein
Fenster 27, welches bei gehobener Platte i durch den Stempel 21 gerade noch abgedeckt
ist. Vor dem Fenster 27 ist, starr mit der Platte i verbunden, eine Zubringervorrichtung
für die Bügel 22 angeordnet. Diese Zubringervorrichtung besteht aus einem Stab 28,
auf welchem eine mit einer Rolle 29 versehene Muffe 30 verschiebbar geführt
ist. Auf die Rolle 29 drückt ein federbelasteter Stab 31, so daß die vor der Muffe
3o auf dem Stab 28 liegenden Bügel bestrebt sind, in das Fenster 27 einzutreten.
-
An dem Fußtritt i i bzw. dessen Träger greifen noch Querstangen 32
an , welche mit ihren anderen Enden drehbar an dem die Welle 14 der Hubarme 13 tragenden
Pfosten 33 befestigt sind. Am Boden der Vorricbtung ist versteilbar ein an seinem
Ende gabelförmig ausgebildeter Stützarm 34 befestigt, welcher die Länge der herzustellenden
Würste zu bestimmen gestattet.
-
Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende: Zunächst wird das
Darrnende abgebunden, was selbstverständlich mit Hilfe der dargestellten Vorrichtung
erfolgen kann. Ist der Darm sodann gefüllt, so wird er in den Zwischenraum 35, gebildet
durch die dreieckigen Ausnehmungen 3 und 4. der Platten i und 2, gezogen. Ist dies
geschehen, so wird mit dem Fuß auf den Fußtritt i i getreten. Damit wird zunächst
über das Gestänge 12, die Hubarme 13,.. die Platten 15 und den Bolzen 17 die Platte
i nach unten verschoben, so daß die Wurst in diesem Bereiche abgeschnürt wird. Der
Zwischenraum 35 verschwindet hierbei vollkommen. Der abgeschnürte Wurstteil wird
in den Sack 7 gedrückt. Bei dieser Bewegung der Platte i nach unten wurde der Stempel
21 nicht mitgenommen.
Infolgedessen wurde der Stempel 21 aus dem
Bereiche des Fensters 27 der Durchb,rechung 2o weggeschoben, und der erste Bügel
des auf der Stange 28 .sitzenden Bügelstapels 22 ist unter Wirkung der Federkraft
der Schubstange 31 in. die Durchbrechung 2o eingetreten (Abt. 3).
-
Hat die Platte i ihre untere Lage erreicht, so wird durch einen an
den Platten 15 befestigten Auslösearm 36 die Klinke 25 verschwenkt, so daß
nunmehr die Balken 23 und der Stempel 21 der Druckkraft der Feder 26 freigegeben
sind. Untrer der Wirkung dieser Feder schnellt der Stempel 21 nach unten, ' treibt
den Bügel 22 vor sich her und drückt diesen, den Wurstzipfel 37 umfassend, in die
Nut 8 des Sackes 7 hinein. Die Wurst ist damit abgebunden.
-
Wird nun nach erfolgtem Abbinden der Wurst der Fußtritt i i wieder
entlastet, so kehrt er unter der Wirkung der Federn i9 wieder in die Ruhelage zurück.
Dabei wird in erster Linie durch die Stangen 32 der Wurstzipfel aus dem Sack
7 herausgehoben, so daß die Wurst in der wieder gebildeten viereckigen Öffnung 35
ein Stück weiterverschoben werden kann: Beim Zurückgehen der Trittplatte i i wird
durch 'die Feder i 9 die Platte i mitgenommen. Diese nimmt wiederum den Balken 23
mit, so daß auch gleichzeitig die Feder 26 gespannt wird, bis die Klinke 25 wieder
hinter der Nase 24 einschnappt. Die große Spannkraft der Feder 19
bewirkt
also in diesem Falle das Spannen der Stempelfeder 26. Ist der Fußtritt ii in seine
obere Stellung zurückgekehrt, so befindet sich die Vorrichtung für ein. zweitmaliges
Abbinden in Bereitschaftsstellung. Der . abgebundene Wurstzipfel wird nach Verschieben
der Wurst in der Öffnung 35 in die Gabel des Armes 34 gelegt, so daß beim zweitmaligen
Abbinden eine- Wurst von bestimmter Länge gebildet wird.
-
Das Abschnüren und Abbinden der Wurst erfolgt in einem einzigen Arbeitsgang.
Da das Abbinden der Wurst im Innern der beiden Abschnürplatten erfolgt, so ist eine
Verletzung der Wurst oder des Darmes nicht möglich. Endlich hat das Abbinden der
Wurst durch Federkraft den Vorzug, daß das Abbinden stets in gleicher Weise vollkommen
erfolgt. Beim Abbinden der Wurst finit Hilfe von Bügeln von Hand ist nicht stets
die Gewähr dafür gegeben, daß das Abbinden vollkommen erfolgt ist, da dies von dem
Schwenkwege des betreffenden Hand- oder Fußhebels abhängig ist. Wie aus Abb. 6 ersichtlich,
liegen die bewegliche Abschnürplatte i und die feststehende Abschnürplatte 2 nebeneinander.
Beide Platten tragen an den einander zugekehrten Seiten Längsnuten 38, in welchen
der Stempel ei geführt ist. Auch in diesem Fall wird nach dem Abschnüren der Wurst
im Bereiche des gebildeten Wurstzipfels und nicht daneben abgebunden.