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DE69319442T2 - Kindergesicherter verschluss mit versenkt eingebauter verriegelung - Google Patents

Kindergesicherter verschluss mit versenkt eingebauter verriegelung

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Publication number
DE69319442T2
DE69319442T2 DE69319442T DE69319442T DE69319442T2 DE 69319442 T2 DE69319442 T2 DE 69319442T2 DE 69319442 T DE69319442 T DE 69319442T DE 69319442 T DE69319442 T DE 69319442T DE 69319442 T2 DE69319442 T2 DE 69319442T2
Authority
DE
Germany
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closure cap
closure
base
lever
child
Prior art date
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DE69319442T
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DE69319442D1 (de
Inventor
Richard Daniels
Leo Imbery
Robert Rohr
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AptarGroup Inc
Original Assignee
AptarGroup Inc
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Publication date
Application filed by AptarGroup Inc filed Critical AptarGroup Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69319442D1 publication Critical patent/DE69319442D1/de
Publication of DE69319442T2 publication Critical patent/DE69319442T2/de
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    • B65D47/0804Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures integrally formed with the base element provided with the spout or discharge passage
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D2251/00Details relating to container closures
    • B65D2251/10Details of hinged closures
    • B65D2251/1016Means for locking the closure in closed position

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Buckles (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

    TECHNISCHES GEBIET
  • Diese Erfindung bezieht sich auf einen kindergesicherten Verschluß für eine Öffnung zum Inneren eines Behälters gemäß der Präambel des Anspruchs 1. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf einen Verschluß, der die Wahrscheinlichkeit stark vermindert, daß ein Kind mit seinen Zähnen Teile des Verschlusses erfassen kann, um den Verschluß so weit zu verdrehen, daß der Verschluß sich öffnet. Ein kindergesicherter Verschluß dieser Bauart ist aus US-A-4 852 770 bekannt.
  • US-A-4 852 770 bezieht sich auf einen kindergesicherten Abgabeverschluß für einen Behälter, umfassend eine Basis mit einer oberen Basiswand an einem Ende einer ringförmigen Seitenwand der Basis. Die obere Basiswand enthält eine Auslaßöffnung, durch die der Inhalt des Behälters abgegeben werden kann. Ein elastischer Vorsprung erstreckt sich von der Oberseite der Basis nach oben und kann in eine Biegerichtung abgebogen werden. Der Vorsprung hat ein oberes Ende, das in einer Richtung seitlich zur Biegerichtung verbreitert ist. Eine Verschlußkappe ist mit der Basis scharnierartig verbunden. Die Verschlußkappe ist zwischen einer offenen Stellung und einer geschlossenen Stellung bewegbar und hat eine Abdeckplatte, die mit einer Verriegelungsöffnung versehen ist, welche innerhalb des Umfangs der Verschlußkappen-Abdeckplatte angeordnet ist. Die Verriegelungsöffnung hat einen breiteren, ersten Abschnitt und einen schmaleren, zweiten Abschnitt, die Seite an Seite in der Biegerichtung angeordnet sind. Das vergrößerte, obere Ende des Vorsprungs fluchtet mit dem breiteren, ersten Abschnitt, wenn der Vorsprung sich in einer abgebogenen Stellung befindet und fluchtet mit dem schmaleren, zweiten Abschnitt, wenn der Vorsprung sich in einer Stellung vor seiner Abbiegung befindet. Der breitere, erste Abschnitt ist so bemessen, daß er durch das vergrößerte, obere Ende hindurchgehen kann. Der schmalere, zweite Abschnittist so bemessen, daß er einen Teil des Vorsprungs unterhalb des vergrößerten, oberen Endes aufnehmen kann, aber nicht breit genug ist, um das vergrößerte, obere Ende zu passieren, so daß die Öffnung der Verschlußkappe blockiert wird, wenn die Verschlußkappe sich in der geschlossenen Stellung befindet, bis der Vorsprung in die abgebogene Stellung bewegt wird.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG UND TECHNISCHE PROBLEME BEIM STAND DER TECHNIK
  • In den Vereinigten Staaten von Amerika sind Hersteller von kindergesicherten Verschlüssen bestrebt, Verschlüsse zu schaffen, die bei Prüfprotokollen die Kindersicherungsstandards der Consumer Products Safety Commission unterschreiten.
  • Einige Bauarten der angeblich kindersicheren Verschlüsse, die aus geeigneten thermoplastischen Materialien hergestellt werden, können von Kindern mit den Zähnen auf Dauer oder zeitweilig verformt oder verdreht werden. Es wurde festgestellt, daß ein Kind einen Teil eines solchen Verschlusses in den Mund nehmen und einen Abschnitt des Verschlusses mit den oberen Vorderzähnen und/oder mit den unteren Vorderzähnen erfassen kann. Das Kind kann auch den Abschnitt des Verschlusses oder den aus dem Mund des Kindes vorstehenden Teil des Behälters erfassen, stoßen oder ziehen.
  • Wenn der Verschluß eine Leiste, Schulter, Vertiefung, Nut oder dgl. an oder in der Nähe des Umfangs des Verschlusses hat, kann das Kind mit seinen Zähnen einen solchen Abschnitt erfassen und tatsächlich verformen, verdrehen oder in anderer Weise einen Teil des Verschlusses aus seiner normalen, verriegelnden Lage herauspressen. Es wurde festgestellt, daß dies selbst da eintritt, wo das Kind nicht auf andere Weise versucht, auch direkt ein Verriegelungsteil zu lösen, das von einem erwachsenen Benutzer des Verschlusses in eine Freigabestellung bewegt werden muß. So ist es erwünscht, einen verbesserten kindergesicherten Verschluß zu schaffen, der wirksamer bei der Abwehr des Versuches eines Kindes ist, den Verschluß zu öffnen.
  • Obwohl kinderges icherte Verschlüsse außerordentlich fest entworfen werden können, könnten derartige Verschlüsse wegen ihrer hohen Kosten, ihrem Mangel an ästhetischem Aussehen und der Schwierigkeit für Erwachsene, solche Verschlüsse zu öffnen, wirtschaftlich nicht verwertbar sein. Deshalb ist es von Vorteil, einen verbesserten Verschluß mit erhöhten Kindersicherungseigenschaften vorzusehen, die nicht zu schwierig oder umständlich für erwachsene Benutzer sind und die das ästhetische Aussehen des Verschlusses nicht merklich beinträchtigen.
  • Es wäre auch von Vorteil, wenn ein derartiger, verbesserter Verschluß in der Form vorgesehen werden könnte, die keine übermäßig komplizierten Herstellungsschritte erfordert und die die Verwendung geeigneter automatischer Hochgeschwindigkeits-Verschließmaschinen zum Anbringen der Verschlüsse auf Behälter ermöglichen würde.
  • Die vorliegende Erfindung kann bei Konstruktionen verwirklicht werden, die einen oder mehrere der oben besprochenen Vorteile und Eigenschaften aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen kindergesicherten Verschluß zur Verfügung, der die Vorteile eines besseren ästhetischen Aussehens, einer verbesserten Kindersicherung, einer leichteren Herstellung und einer besseren Kompatibilität mit automatischen Hochgeschwindigkeits- Verschließmaschinen gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 bietet.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Der Verschluß umfaßt eine Basis oder einen Grundkörper zur Befestigung an dem Behälter. Die Basis umfaßt eine Abdeckung, die eine Auslaßöffnung enthält, welche mit dem Behälter verbunden ist. Eine Verschlußkappe hat eine Unterseite zur Anlage auf der Basis und ist scharnierartig mit der Basis im Sinne einer Bewegung zwischen einer offenen und geschlossenen Stellung verbunden.
  • Die Basis hat einen elastischen Sperrhebel, der von der Basisoberseite an einer Stelle innerhalb des Umfangs der Basis vorsteht und eine Schulter bildet.
  • Die Verschlußkappe hat eine mittlere Abdeckplatte, die eine Öffnung innerhalb des Umfangs der Verschlußkappe zur Aufnahme des Hebels bildet, wenn die Verschlußkappe geschlossen ist, um freiliegende Teile des Hebels zu verringern, an denen ein Kind seine Zähne ansetzen könnte. Die Verschlußkappenplatte bildet eine Sperrfläche in der Nähe der Durchbrechung und liegt der Hebelschulter der Basis gegenüber, wenn die Verschlußkappe geschlossen ist.
  • Der Umfang der Verschlußkappe enthält eine Fingereingriffsfläche, die seitlich gegenüber der Verschlußkappen- Durchbrechung versetzt ist. Die Eingriffsfläche erstreckt sich progressiv nach außen, wobei der Abstand von der Unterseite der Verschlußkappe zunimmt. Dadurch kann ein Benutzer mit einem Finger eine Öffnungskraft auf die Eingriffsfläche ausüben, während gleichzeitig mit einem anderen Finger eine Kraft auf das distale Ende des Hebels ausgeübt wird, um den Hebel von der Sperrfläche wegzubiegen und eine Bewegung der Verschlußkappe aus der geschlossenen Position zu ermöglichen.
  • Derjenige Abschnitt der Basis, der sich von der Scharnierverbindung erstreckt, ist so gestaltet, daß er peripher nach außen mindestens so weit wie die Verschlußkappenunterseite vorsteht, wenn die Verschlußkappe geschlossen ist. Ferner ist derjenige Teil des Verschlußkappenumfangs, der sich von der Scharnierverbindung erstreckt, frei von überhängenden Umfangsflächen so großer Tiefe, daß ein Kind sie mit seinen Zähnen erfassen könnte, um die sich in der geschlossenen Stellung befindliche Verschlußkappe von der Basis wegzudrücken
  • Zahlreiche andere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung der Erfindung, aus den Ansprüchen und aus den beigefügten Zeichnungen hervor.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • In den beigefügten Zeichnungen, die einen Teil der Beschreibung bilden und in der ähnliche Bezugszeichen durchweg zur Bezeichnung ähnlicher Teile verwendet werden, zeigen:
  • FIG. 1 eine perspektivische Ansicht des Verschlusses der vorliegenden Erfindung in einer vollständig offenen, ursprünglich geformten Abgabestellung;
  • FIG. 2 eine vergrößerte Draufsicht des Verschlusses;
  • FIG. 3 einen Querschnitt etwa längs der Ebene 3-3 in Fig. 2;
  • FIG. 4 eine stark vergrößerte, weggebrochene Seitenansicht des Sperrhebels der Verschlußbasis;
  • FIG. 5 eine vergrößerte Seitenansicht des Verschlusses in der verriegelten Sperrstellung, teilweise im Querschnitt;
  • FIG. 6 eine weggebrochene, perspektivische Ansicht der Vorderseite des Verschlusses, welche die Verriegelungsund Öffnungsmerkmale enthält; und
  • FIG. 7 eine weggebrochene Ansicht ähnlich FIG. 5, in der der Sperrhebel in einer vorübergehend abgebogenen Stellung gezeigt ist, um die Verschlußkappe öffnen zu können.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Während diese Erfindung in vielen verschiedenen Formen ausgeführt werden kann, ist in der Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen nur eine besondere Ausführungsform als Beispiel der Erfindung beschrieben. Es ist nicht beabsichtigt, die Erfindung auf die so beschriebene Ausführung zu beschränken. Der Schutzumfang der Erfindung geht aus den beigefügten Ansprüchen hervor.
  • Zur Erleichterung der Beschreibung ist der Verschluß dieser Erfindung in einer aufrechten Stellung beschrieben und Bezeichnungen wie obere, untere, horizontal etc. werden unter Bezugnahme auf diese Position verwendet. Es ist jedoch verständlich, daß der Verschluß dieser Erfindung in einer anderen als der beschriebenen Position hergestellt, gelagert, transportiert, verwendet und vertrieben werden kann.
  • Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform des kindergesicherten Verschlusses der vorliegenden Erfindung in einer vollständig geöffneten, ursprünglich geformten Abgabestellung, wobei der Verschluß allgemein mit dem Bezugszeichen 20 bezeichnet ist. Der Verschluß 20 dient zur Befestigung auf einem nicht dargestellten Behälter, der eine geeignete offene Mündung haben kann, die durch einen Hals oder eine andere geeignete Konstruktion gebildet wird (nicht dargestellt).
  • Der Verschluß 20 umfaßt eine Verschlußbasis oder einen Grundkörper 24 zur Befestigung auf dem Behälter. Die Basis 24 hat eine im allgemeinen zylindrische, periphere Wand 26 und eine allgemein quer verlaufende Verschlußwand oder Abdeckung 28 (Fig. 1-4 und 5), die sich quer über die Basis 24 erstreckt. Ein mittlerer Abschnitt 27 der Basisabdeckung 28 ist dicker, so daß der umgebende Teil der Abdeckung 28 eine periphere Schulter bildet.
  • Die zylindrische Wand 26 der Verschlußbasis 24 dient zur Anlage an dem Außenumfang der Oberseite des Behälterhalses (nicht dargestellt) rund um die Behältermündung, wie z.B. mittels eines Schraubgewindes 29 (Fig. 3). Andere geeignete Verbindungsmittel (z.B. Schnappsitzwülste) können vorgesehen sein, um die Verschlußbasis 24 an dem Behälter zu befestigen. Wahlweise könnte bei einigen Verwendungsarten der Verschlußbasis 24 eine nicht lösbare Befestigung an dem Behälter oder eine einheitliche Ausgestaltung mit demselben vorgesehen sein.
  • Die Verschlußbasis 24 umfaßt einen Auslaßkanal 40 durch die Abdeckung 28, wie am besten aus Fig. 1, 2 und 5 zu ersehen ist. Bei einem gegenwärtig geplanten Erzeugnis kann der Auslaßkanal 40 wahlweise übergroß gemacht werden, damit er an das hohle Auslaßrohr 39 eines Einsatzes 41 angepaßt werden kann (das in Phantomdarstellung mit gestrichelten Linien nur in Fig. 5 zu sehen ist). Das Rohr 39 steht durch den Auslaßkanal 40 von einem Flansch 42 nach oben vor, der unter der Basisabdeckung 28 angeordnet und in einer Nut 43 an dieser befestigt ist, welche durch einen Wulst 44 an der Innenseite des Basismantels 26 unterhalb der Abdeckung 28 gebildet ist. Der Einsatz 41 umfaßt auch einen sich nach unten erstreckenden, geeigneten Dichtungsring 45 zur Anlage an einer Innenkante des Behälterhalses an der Behältermündung, um eine dichte Abdichtung zu gewährleisten. Die Verwendung eines solchen Einsatzes 41 stellt ein wahlweises Konstruktionsmerkmal eines Verschlusses dar. Der wahlweise Einsatz bildet keinen Teil der vorliegenden Erfindung.
  • Eine Verschlußkappe so ist scharnierartig durch ein Scharnier 52 mit dem Rand der Basis 24 verbunden. Die Verschlußkappe 50 kann zwischen (1) einer geschlossenen Stellung in Fig. 5 unter Verhinderung eines Ausfließens des im Behälter enthaltenen Inhalts durch den Verschluß und (2) einer offenen Stellung (Fig. 1-3), in der sie aus der geschlossenen Stellung wegbewegt ist, verschwenkt werden, um die Abgabe des Behälterinhalts durch die Abgabeöffnung in der Basis zu ermöglichen.
  • Die Verschlußkappe so ist in den Fig. 1-3 in einer vollständig geöffneten, ursprünglich geformten Stellung gezeigt. Indessen ist verständlich, daß die Verschlußkappe 50 nicht in die vollständig offene Stellung bewegt werden muß, um den Zugang zum Inneren des Behälters und die Abgabe des Behälterinhalts zu ermöglichen.
  • In der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem Scharnier 52 um ein Scharnier mit Schnappwirkung der üblichen Bauart, die in dem U.S.A. Patent Nr. 4,403,712 beschrieben ist. Es ist nicht erforderlich, daß das Scharnier 52 ein Scharnier mit Schnappwirkung ist. Irgendein geeignetes Scharniersystem kann verwendet werden, um die Verschlußkappe 50 mit der Basis in Übereinstimmung mit den besonderen Anwendungserfordernissen, der Herstellungstechnik usw., zu verwenden.
  • Vorzugsweise werden die Verschlußkappe 50 und die Verschlußbasis 24 als eine einheitliche Konstruktion aus einem geeigneten thermoplastischen Material, wie z.B. Polypropylen oder Polyäthylen, geformt. Indessen können die Verschlußkappe 50 und die Basis 24 auch als getrennte Teile für eine nachfolgende Montage mit einem geeigneten, die Teile verbindenden Scharniersystem geformt werden, um das Öffnen und Schließen der Verschlußkappe zu ermöglichen. Die detaillierte Konstruktion und die Betriebsweise des Scharniers an sich bilden keinen Teil der vorliegenden Erfindung.
  • Die Verschlußkappe 50 umfaßt vorzugsweise eine mittlere Abdeckplatte 58 und hat einen sich über den Umfang erstreckenden Mantel 60, der von dem Umfang der mittleren Abdeckplatte 58 nach unten ragt. Der Verschlußkappenmantel 60 (Fig. 1-3) hat eine Unterseite 62, die die Unterseite der Verschlußkappe bildet. Die Unterseite 62 des Mantels dient zur Auflage auf der sich über den Umfang erstreckenden, ringförmigen Schulter der Basisabdeckung 28, wenn die Verschlußkappe geschlossen ist, wie Fig. 5 zeigt.
  • In der dargestellten Ausführungsform umfaßt die Verschlußkappe 50 auch einen Dichtungsstutzen 68 (Fig. 1-3 und 5), der von der mittleren Abdeckplatte 58 vorsteht. Der Dichtungsstutzen 68 dient dazu, in die Öffnung des Auslaßrohres 39 einzudringen, das durch den mittleren Abschnitt 27 der Basis hindurch nach oben vorragt, wenn die Verschlußkappe 50 geschlossen ist (Fig. 5). Dies ist besonders zweckmäßig für Flüssigkeitsbehälter.
  • Es ist indessen verständlich, daß das Auslaßrohr 39 der Basis und der Dichtungsstutzen 68 der Verschlußkappe nicht in der dargestellten Form vorgesehen werden müssen oder überhaupt benztigt werden. Falls der Verschluß 20 in Verbindung mit Flüssigkeiten verwendet wird, können andere Mittel zum Abdichten der Verschlußkappe 50 und der Basis 24, wie z.B. rund um die Unterseite 62 des Verschlußkappenmantels, verwendet werden. Wenn der Verschluß 20 für einen Behälter für Pillen oder andere einzelne Gegenstände entworfen wird, kann ein Hauptteil des mittleren Abschnitts 27 der Basisabdeckung weggelassen werden, um eine verhältnismäßig große Zugangsöffnung zu dem Behälter zu schaffen. In einem solchen Fall würden natürlich das Auslaßrohr 39 und der Dichtungsstutzen 68 der Verschlußkappe weggelassen werden.
  • Eine neue Sperrvorrichtung ist vorgesehen, um die Verschlußkappe 50 in der geschlossenen Stellung zu halten und ein Kind am Öffnen des Verschlusses zu hindern. Insbesondere hat die Basis 24 an der vorderen, dem Scharnier 52 diametral gegenüberliegenden Seite des Verschlusses 20 einen elastischen Sperrhebel 70, der von der Basisabdeckung 28 nach oben an einer Stelle innerhalb des Umfangs der Basis aufragt. Der Sperrhebel 70 hat eine sich nach außen erstreckende und nach unten gerichtete Schulter 72. Der Hebel 70 ist verhältnismäßig steif, und ein Kleinkind würde es als schwierig, wenn nicht unmöglich empfinden, einen Finger zu benutzen, um den Sperrhebel 70 nach hinten in Richtung des Scharniers 52 abzubiegen.
  • Die Oberseite des Sperrhebels 70 hat ein abgerundetes Außenende 74, und der vordere Bereich des Sperrhebels 70 oberhalb der Schulter 72 erstreckt sich nach außen in einer geringfügig konvexen Krümmung von dem dünneren, distalen Ende zu der Außenkante der Schulter 72. Dadurch wird eine Steuerfläche 76 gebildet, gegen die die Verschlußkappe 50 einwirkt, wie nachstehend erklärt wird. Der Hebel 70 hat auch eine nach innen konkave, obere Rückseite 78 (Fig. 4), die einen Freiraum schafft, wenn der Hebel 70 nach rückwärts gebogen wird, wie nachstehend beschrieben wird.
  • Die mittlere Abdeckplatte 58 der Verschlußkappe hat eine Durchbrechung 80 (Fig. 1-3) innerhalb des Umfangs der Verschlußkappe zur Aufnahme des Hebels 70, wenn die Verschlußkappe geschlossen ist (Fig. 5). Die Unterseite der Durchbrechung 80 ist an der Unterseite der Verschlußkappe offen (d.h., der Unterseite 62 des Verschlußkappenmantels).
  • Die Durchbrechung 80 hat vier Seiten. Aus Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, daß die Durchbrechung 80 zwei sich gegenüberliegende, ebene Endwände 80A und 80B sowie eine ebene Rückwand 80C hat, die senkrecht zu den Endwänden 80A und 80B verläuft. Die Durchbrechung 80 hat auch eine gekrümmte, untere Vorderwand 80D, die über eine kurze Strecke von der Unterseite 62 des Verschlußkappenmantels aufragt.
  • An der Oberseite der unteren Vorderwand 80D wird die Durchbrechung 80 infolge der sich nach innen neigenden, ebenen, oberen Vorderwand 82 enger. Die obere Vorderwand 82 ist als eine Steuerfläche zur Anlage an der Steuerfläche 76 des Sperrhebels wirksam, wenn die Verschlußkappe 50 in die voll geschlossene Stellung nach unten geschwenkt wird. Wenn die Steuerflächen 82 und 76 aufeinandertreffen, wird der Hebel 70 nach hinten in Richtung des Pfeiles 84 in Fig. 7 abgebogen, um eine Bewegung der Verschlußkappe 50 in die vollständig geschlossene Stellung zu ermöglichen, wobei die Auflagefläche 62 des Verschlußkappenmantels auf der Basisabdeckung 28 aufliegt. Wenn der Hebel 70 rückwärts gebogen wird, wird ein Freiraum durch die konkave Rückseite 78 an der Rückseite des Hebels 70 vergrößert.
  • Die Steuerfläche 82 der Verschlußkappe endet an einer horizontal angeordneten Sperrfläche 86 in einer Höhe, die geringfügig unterhalb der Höhe der nach unten gerichteten Schulter 72 an dem Hebel 70 liegt. Wenn daher die Verschlußkappe 50 ihre vollständig geschlossene Stellung eingenommen hat, kehrt der Hebel 70 in seine normale, nicht abgebogene Stellung aufgrund der ihm innewohnenden Elastizität des Hebelmaterials zurück. Wenn der Sperrhebel 70 in die normale, unbeanspruchte Stellung in Fig. 5 zurückgekehrt ist, liegt die Sperrhebelschulter 72 über der Sperrfläche 86 der Verschlußkappe und hindert die Verschlußkappe 50 daran, nach oben verschwenkt zu werden, es sei denn, der Sperrhebel 70 ist zunächst nach hinten geschwenkt.
  • Wenn die Verschlußkappe 50 vollständig geschlossen ist, wie Fig. 5 zeigt, befindet sich die Oberseite der Verschlußkappe an jeder Seite des Hebels 70 auf einer Höhe, die geringfügig höher ist als die Oberseite des äußeren Endes 74 des Hebels. Der Freiraum um die Oberseite des Hebels 70 und die gesamte Breite des Hebels 70 sind verhältnismäßig schmal. Dies verringert die Freilegung des Hebels 70 für die Möglichkeit, daß ein Kind mit seinen Zähnen dort ansetzen kann und vereitelt Anstrengungen eines Kindes, den Hebel 70 nach hinten zu biegen. Ferner verhindert der geringe Freiraum um den Hebel 70, daß ein Kind seine Zähne unter der Schulter 72 des Hebels ansetzen kann.
  • Um indessen ein Öffnen des Verschlusses durch einen erwachsenen Benutzer zu erleichtern, hat die Verschlußkappe 50 eine Ausnehmung zum Eingriff eines Fingers, die sich um die Durchbrechung und von dieser erstreckt, wobei die Ausnehmung teilweise von zwei beabstandeten, konkaven, gekrümmten Flächen 90A und 90B gebildet ist (Fig. 6). Die Seiten 90A und 90B sind an die Breite eines üblichen Fingers von Erwachsenen angepaßt, so daß ein Erwachsener einen Finger in die Nähe des oberen Vorderteils des Sperrhebels 70 setzen und den Verriegelungshebel 70 nach hinten drücken kann (in Richtung des Pfeiles 84 in Fig. 7). Indessen ist das gesamte Ausmaß der Tiefe und Breite der benachbarten Seiten 90A und 90B verhältnismäßig klein, um das Freilegen des Hebels 70 im Sinne der Möglichkeit, daß ein Kind seine Zähne dort einsetzen kann, zu reduzieren und auf diese Weise Anstrengungen eines Kindes zu unterbinden, den Hebel 70 nach hinten zu biegen.
  • Wie in Fig. 5 ferner gezeigt ist, ist die Oberseite des oberen Endes 74 des Sperrhebels vorzugsweise geringfügig unterhalb der Oberseite der benachbarten, mittleren Abdeckplatte 58 der Verschlußkappe ausgenommen. Ferner kann sich der Umfangsbereich der Verschlußkappe 50, wie Fig. 5 zeigt, einschließlich des Mantels 60 nach außen über die Vorderseite des Sperrhebels 70 erstrecken, um ein Kind daran zu hindern, seine Zähne an der Vorderseite des Hebels 70 anzusetzen.
  • Um einen erwachsenen Benutzer beim Öffnen des Verschlusses zu unterstützen, umfaßt die Verschlußkappe 50 ein Paar beabstandeter Fingereingriffsflächen 92 (Fig. 2 und 6). Die Fingereingriffsflächen 92 sind in dem Verschlußkappenmantel 60 durch beabstandete Vertiefungen gebildet. Die Vertiefungen sind gegenüber der Verschlußkappendurchbrechung 80 seitlich versetzt. Jede Vertiefung ist an einem Ende mittels einer sich einwärts erstreckenden Fläche (Fig. 6) gebildet, wobei jede Fingereingriffsfläche 92 eine nach außen gerichtete, glatte Wand bildet, die einen rückseitigen Teil der Vertiefung darstellt.
  • Vorzugsweise erstreckt sich jede Vertiefung und zugehörige Fingereingriffsfläche 92 vollständig bis zur Unterseite 92 des Mantels, endet aber kurz vor der Oberseite des Mantels. Ferner geht das Ende jeder Fingereingriffsfläche 92 an der der Endwand 94 der Vertiefung gegenüberliegenden Seite in den Verschlußkappenmantel 60, wie z.B. bei 98 in Fig. 6, über.
  • Damit ein erwachsener Benutzer mit seinem Finger eine obere Öffnungskraft auf die Verschlußkappe 50 ausüben kann, erstreckt sich jede Fingereingriffsfläche 92 progressiv nach außen mit zunehmendem Abstand von der Unterseite 62 der Verschlußkappe, wie aus Fig. 6 ersichtlich ist. Die Fingereingriffsfläche 92 endet längs einer Oberkante 100 (Fig. 6), die sich nach vorne oder außen von der Unterkante des Verschlußkappenmantels erstreckt. Indessen ist aber die Fingereingriffsfläche 92 frei von überhängenden Umfangsflächen einer Tiefe, die ausreichen würde, damit ein Kind seine Zähne im Sinne eines Abhebens ansetzen kann. D.h., die Vertiefung ist hinreichend flach und abfallend oder gekrümmt, so daß die oberen oder unteren Vorderzähne eines Kindes nicht wirksam, ohne abzugleiten, an der Greiffläche 92 ansetzen und eine hinreichende Kraft in der Richtung ausüben können, die erforderlich ist, um die Verschlußkappe 50 von der Basis 24 wegzudrücken.
  • Ferner sind die anderen Teile des Verschlußkappenumfangs zwischen den beiden Fingereingriffsflächen 92 und zwischen jeder Greiffläche und dem Scharnier 52 frei von überhängenden, peripheren Flächen hinreichender Tiefe, um einem Kind mit den Zähnen ein Abheben zu ermoglichen.
  • Um die Kindersicherung des Verschlusses 20 zu erhöhen, erstrecken sich die Fingereingriffsflächen 92 nicht vor dem Bereich des Sperrhebels 70. Das heißt, der Hubbereich, der durch jede Fingereingriffsfläche 92 dargestellt wird, ist seitlich gegenüber dem Sperrhebel 70 und der Durchbrechung 80 in einem Ausmaß versetzt, das ausreicht, um den Benutzer zu zwingen, an zwei klar unterschiedenen Stellen anzugreifen, um die Verschlußkappe zu öffnen. Daher muß der Sperrhebel 70 an einer Stelle an der Verschlußkappe 50 erfaßt werden und, während der Sperrhebel abgebogen wird, muß die Verschlußkappe 50 durch Anheben einer oder beider getrennten, seitlich versetzten Fingereingriffsflächen 92 geöffnet werden. Diese Handhabungsabfolge ist schwierig und für Kleinkinder verwirrend.
  • Vorzugsweise ist die unmittelbar unterhalb der Sperrfläche 86 zwischen den Fingereingriffsflächen 92 liegende Seite des Mantels 60 im wesentlichen senkrecht und glatt und etwas vor der Schulter 72 des Sperrhebels angeordnet, um Flächen oder Kanten zu eliminieren oder zu reduzieren, die ein Kind mit seinen Zähnen erfassen könnte, um die Teile in dem Bereich des Sperrhebels 70 voneinander zu trennen oder zu verbiegen.
  • Außerdem ist der Teil der Basis 24, der sich von dem Scharnier 52 erstreckt, so gestaltet, daß er in Umfangsrichtung nach außen mindestens ebenso weit wie die Unterseite 62 der Verschlußkappe vorragt. Vorzugsweise erstreckt sich die Basis 24 in Umfangsrichtung nach außen weiter als die Unterseite 62 des Verschlußkappenmantels, wie Fig. 5 zeigt. Da die Basis 24 normalerweise über die geschlossene Verschlußkappe 50 hinausragt, weist der Verschluß größere Herstellungs- bzw. Gießtoleranzen auf. Das heißt, das Formen einer geringfügig größeren Verschlußkappe würde noch nicht dazu führen, daß die Verschlußkappe an ihrem Umfang über die Basis 24 hinaus vorsteht, um eine überhängende Kante zu bilden, an der ein Kind seine Zähne ansetzen könnte. Der Verschluß kann somit leichter an Herstellungsverfahren angepaßt werden.
  • Weiterhin kann der Verschluß mit im wesentlichen keinen merklichen, über den Umfang vorstehenden Teilen geformt werden. Daher kann der Verschluß ohne weiteres auf einem Behälter mittels einer üblichen automatischen Hochgeschwindigkeits-Verschließmaschine angebracht werden.
  • Der Verschluß der vorliegenden Erfindung ermöglicht eine verbesserte Kindersicherung bei besserem äußerem Erscheinungsbild. Da die bevorzugte Ausführungsform des Verschlusses eine Verriegelungskonstruktion und eine Verschlußkappe hat, die frei von überstehenden Umfangsflächen mit einer Tiefe sind, die für das Ansetzen der Zähne eines Kindes ausreichen, ist die Verschlußkappe äußerst widerstandsfähig gegenüber einem Aufdrücken durch Kinderzähne. Die glatten Konturen der Verschlußkappe in den Fingereingriffsbereichen und im Bereich des Sperrhebels vermeiden scharfe Kanten und Leisten, so daß hierdurch Kinder daran gehindert werden, mit ihren Zähnen wirksam an dem Verschluß in einer Weise anzusetzen, die den Verschluß deformieren und verbiegen könnte, um ihn zu öffnen.
  • Ferner ist der Bereich der Ausnehmungen um den Sperrhebel so gestaltet, daß, wenn ein Kind auf den oberen, vorderen Teil des Deckels 50 beißt, das Kind mit seinen Zähnen nur bewirken kann, daß die Verschlußkappe noch fester auf die Verschlußbasis gedrückt wird. Die Vorderseite des Sperrhebels 70 mit ihrer glatten, gekrümmten Kontur verhindert wirksam, daß ein Kind dort seine Zähne ansetzen kann. Andererseits dient ein Erfassen der Rückseite des Sperrhebels durch irgendwelche Mittel, wie z.B. einem zwischen Hebel und Verschlußkappe angesetzten Gerät, nur dazu, den Sperrhebel weiter nach vorne und fester gegen die Verschlußkappe zu drücken.

Claims (9)

1. Kindergesicherter Verschluß (20) für eine Öffnung zum Inneren eines Behälters, wobei der Verschluß umfaßt:
eine Basis (24) zum Anbringen auf dem Behälter und mit einer Abdeckung (28), die eine Auslaßöffnung (40) aufweist;
eine Verschlußkappe (50), die eine Unterseite (62) zur Anlage an der Basis (24) hat und scharnierartig mit der Basis (24) im Sinne einer Bewegung zwischen offenen und geschlossenen Stellungen verbunden ist; wobei
die Basis einen elastischen Sperrhebel (70) hat, der von der Basisabdeckung (28) an einer Stelle innerhalb des Umfangs der Basis (24) vorsteht und die eine Schulter (72) aufweist;
der Teil der Basis (24), der sich von der Scharnierverbindung (52) erstreckt, so gestaltet ist, daß er in Umfangsrichtung nach außen mindestens so weit wie die Unterseite (62) der Verschlußkappe vorsteht, wenn sie geschlossen ist und der Teil des Verschlußkappenumfangs, der sich von der Scharnierverbindung (52) erstreckt, frei von überhängenden Umfangsflächen von derart genügender Tiefe ist, daß ein Kind mit seinen Zähnen sie anhebend erfassen kann; die Verschlußkappe (50) eine mittlere Abdeckplatte (58) aufweist, die eine Durchbrechung (80) innerhalb des Umfangs der Verschlußkappe (50) zur Aufnahme des Sperrhebels (70) hat, wenn die Verschlußkappe (50) geschlossen ist, um das Freilegen des Hebels (70) im Sinne eines Erfassens durch Kinderzähne zu reduzieren, die Verschlußkappe (50) eine Sperrfläche (86) in der Nähe der Durchbrechung (80) gegenüber der Hebelschulter (72) der Basis aufweist, wenn die Verschlußkappe (50) geschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang der Verschlußkappe (50) eine Fingereingriffsfläche (92) in bezug auf die Verschlußkappendurchbrechung (80) seitlich versetzt aufweist und sich progressiv nach außen in zunehmendem Abstand von der Unterseite (62) der Verschlußkappe erstreckt, wodurch die Verwendung getrennter Finger erforderlich ist, um den Hebel (70) zu betätigen und die Verschlußkappe (50) über die Fingereingriffsfläche (92) anzuheben.
2. Verschluß nach Anspruch 1, bei dem
die Verschlußkappe (50) zwei Fingereingriffsflächen (92) an im Abstand voneinander angeordneten Stellen aufweist;
Teile des Umfangs der Verschlußkappe (50) zwei im Abstand voneinander angeordnete Vertiefungen (92) bilden, wobei jede Vertiefung (92) gegenüber der Durchbrechung (80) der Verschlußkappe seitlich versetzt ist; und
jede Fingereingriffsfläche (92) eine nach außen gerichtete, glatte Wand (94) darstellt, die einen Teil einer der Vertiefungen (92) bildet.
3. Verschluß nach Anspruch 2, bei dem
die Verschlußkappe (50) einen sich über den Umfang erstreckenden Mantel (60) hat, der von der mittleren Abdeckplatte (58) nach unten vorsteht;
der Verschlußkappenmantel (60) eine Unterseite (62) hat, die die Unterseite der Verschlußkappe bildet; und
jede Vertiefung (92) sich vollständig bis zur Unterseite (62) des Mantels erstreckt und kurz vor der Oberseite des Mantels (60) endet.
4. Verschluß nach Anspruch 2, bei dem der Teil der Unterseite (62) des Mantels zwischen den zwei Vertiefungen (92) innerhalb des Umfangs (26) der Basis (24) angeordnet ist, wenn die Verschlußkappe (50) geschlossen ist.
5. Verschluß nach Anspruch 1, bei dem die Verschlußkappen-Abdeckplatte (58) eine Fingerzugangs-Ausnehmung rund um die und sich erstreckend von der Durchbrechung (80) aufweist, wobei die Ausnehmung mit zunehmendem Abstand von der Unterseite (62) der Verschlußkappe seitlich vergrößert ist, aber eine Größe hat, die unzureichend ist, um das Ansetzen der Zähne eines Kindes an dem Hebel (70) zu ermöglichen.
6. Verschluß nach Anspruch 5, bei dem die Verschlußkappen-Ausnehmung teilweise von zwei beabstandeten, konkaven, gebogenen Flächen (90A, 90B) gebildet wird, von denen sich jede in bezug auf die Durchbrechung (80) der Verschlußkappe seitlich erstreckt.
7. Verschluß nach Anspruch 5, bei dem
der Hebel (70) ein äußeres Ende (74) hat;
der Hebel (70) eine obere Vorderseite (76) oberhalb der Schulter (72) hat, die gekrümmt ist, um einem nicht gleitenden Erfassen durch die Zähne eines Kindes zu widerstehen; und
derjenige Teil der Verschlußkappen-Abdeckplatte (58), der der Ausnehmung benachbart ist und sich von dieser erstreckt, über das äußere Ende (74) des Hebels hinaus vorsteht, wenn die Verschlußkappe (50) geschlossen ist.
8. Verschluß nach Anspruch 5, bei dem
die Verschlußkappe (50) einen sich über den Umfang erstreckenden Mantel (60) hat, der sich von dem Umfang der mittleren Abdeckplatte (58) nach unten erstreckt; und
die Ausnehmung sich nach außen zu dem Umfang der Verschlußkappe (50) erstreckt, wo der Verschlußkappenmantel (60) von der Abdeckplatte (58) abwärts ragt, so daß eine Nut in der oberen Umfangskante der Verschlußkappe (50) gebildet wird.
9. Verschluß nach Anspruch 5, bei dem die Unterseite der Ausnehmung einen nach oben offenen Kanal mit einem ebenen Boden umfaßt, der von der Sperrfläche (86) und den gegenüberliegenden Seiten von zwei beabstandeten, parallelen Flächen (80A, 80B) gebildet wird, die sich im allgemeinen senkrecht zu der Sperrfläche (86) erstrecken.
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