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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Neigen von Betten
oder Sofas, insbesondere eine Vorrichtung zum Neigen der
variablen Kopf- oder Fußplatteer einstellbarer Betten oder
Sofas.
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Betten und Sofas mit einer neigungsvariablen Kopf- und/oder
Fußplatte sind bekannt. Diese Arten von Bett oder Sofa haben
allgemein eine Basis mit einem feststehenden Zwischenteil,
der zwei Endteile trägt, welche der Fuß- und der Kopfplatte
entsprechen und an dem Zwischenteil um zwei Achsen schwenkbar
sind, die quer zur Längsrichtung des Betts oder Sofas liegen.
Der Zwischenteil trägt ferner nahe jeder Schwenkachse des
jeweiligen Endteils eine Welle parallel zu den Schwenkachsen
der Endteile, die um ihre eigene Achse relativ zum
Zwischenteil der Basis des Betts oder Sofas drehbar ist. Jede Achse
ist unter der durch die Basis definierten tragenden Fläche
angeordnet und nahe ihren Enden mit zwei Querarmen starr
verbunden, die mit ihrem freien Ende an der Unterseite des
jeweiligen Endteils anliegen. Die Neigung der Kopf- oder
Fußplatte wird durch Teildrehung dieser Achsen geändert, so daß
ihre Arme eine Teildrehung des jeweiligen Endteils um die
betreffende Schwenkachse relativ zu dem Zwischenteil der Basis
bewirken.
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Die Achsen werden mit geeigneten Betätigungsvorrichtungen
gedreht, die dem Zwischenteil der Basis im unteren Bereich
zugeordnet sind und im allgemeinen zwei elektrische
Getriebemotoren enthalten, die voneinander unabhängig betätigt werden
und über eine kinematische Transmission quer zu der zu
betätigenden Achse auf das Ende der Betätigungshebel oder -arme
einwirken, die starr mit der zu betätigenden Achse verbunden
sind, wodurch diese teilweise gedreht wird.
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Einige dieser Vorrichtungen werden durch den Zwischenteil der
Basis des Sofas oder Betts getragen und erfordern übermäßig
lange Montagezeit zum Verbinden der Achsbetätigungshebel.
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Andere Vorrichtungen werden zuvor in einem kastenartigen
Körper montiert, der den Achsen an den Betätigungshebeln
zugeordnet ist. Mit diesen Vorrichtungen ergibt sich der Vorteil
einer einfacheren und schnelleren Montage, jedoch haben sie
auch den Nachteil, daß durch die Trennung der
Betätigungshebel von der Transmission, die sie mit dem jeweiligen Motor
verbindet, spezielle Konstruktionen erforderlich sind, um
jegliches Spiel zwischen den Hebeln und der Transmission zu
beseitigen. Diese Anordnungen, die allgemein eine Einstellung
des Gesamtvolumens der Transmission erfordern, komplizieren
unvermeidbar die Konstruktion der Vorrichtung und damit deren
Herstellung.
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Aus der CH-A-615333 ist eine Vorrichtung zum Neigen einer
Bettkonstruktion mit einer Basis und Endteilen bekannt. Diese
Vorrichtung hat eine Hauptwelle, ein Gehäuse, das mindestens
einen um eine Drehachse drehbaren Hebel trägt, und eine
Betätigungsvorrichtung, die auf den Hebel zum Drehen um die
Drehachse relativ zum Gehäuse einwirkt. Der Hebel kann der
Hauptwelle lösbar zugeordnet sein, so daß er sich starr verbunden
mit dieser dreht, wobei die Drehachse der Hauptwelle und die
Drehachse des Hebels praktisch zusammenfallen.
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Ein relevanter Stand der Technik ist auch in FR-A-2 351 629
beschrieben.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, das
vorstehend erläuterte Problem durch eine Vorrichtung zum
Betätigen von Bettfedern für Betten oder Sofas mit einer
neigungsvariablen Kopf- und/oder Fußplatte zu lösen, die einfach und
schnell zu installieren ist, ohne daß dabei Einstellungen zum
Beseitigen von Spiel erforderlich sind.
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Innerhalb dieses Ziels besteht eine Aufgabe der Erfindung
darin, eine Vorrichtung anzugeben, die auch die Herstellung
der Basis des Sofas oder Betts vereinfacht, in dem die
Vorrichtung zu installieren ist.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine
Vorrichtung anzugeben, deren Herstellkosten mit denjenigen
bekannter Vorrichtungen konkurrenzfähig sind.
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Im Hinblick auf diese sowie andere Eigenschaften ist eine
Vorrichtung zum Neigen von Betten und Sofas vorgesehen, wie
sie in den Patentansprüchen beschrieben ist.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen aus
der folgenden Beschreibung zweier vorzugsweiser, jedoch nicht
ausschließlicher Ausführungsbeispiele hervor, die in den
Zeichnungen als nicht einschränkendes Beispiel dargestellt
sind. Darin zeigen:
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Fig. 1 die schematische Darstellung eines Betts mit
neigbarer Kopf- und Fußplatte, ausgerüstet mit der
Vorrichtung nach der Erfindung;
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Fig. 2 eine Ansicht des in Fig. 1 gezeigten Betts mit
angehobener Fußplatte;
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Fig. 3 bis 7 Ansichten der Vorrichtung nach der Erfindung als
erstes Ausführungsbeispiel, und insbesondere:
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Fig. 3 einen schematischen Schnitt eines Teils der
Vorrichtung nach der Erfindung in einer
Betriebsstellung;
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Fig. 4 einen schematischen Schnitt ähnlich Fig. 3 der
Vorrichtung nach der Erfindung in einer weiteren
Betriebsstellung;
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Fig. 5 eine perspektivische Explosionsdarstellung des
Betätigungshebels und der Hauptwelle;
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Fig. 6 eine Vorderansicht der Vorrichtung an einer
Hauptwelle eines Betts oder Sofas;
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Fig. 7 einen vergrößerten Schnitt einer Einzelheit aus
Fig. 4,
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Fig. 8 bis 11 Ansichten der Vorrichtung nach der Erfindung als
zweites Ausführungsbeispiel, und insbesondere:
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Fig. 8 einen schematischen Schnitt eines Teils der
Vorrichtung nach der Erfindung;
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Fig. 9 eine Ansicht eines Teils der Fig. 8, die die
Kopplung zwischen dem Betätigungshebel und der
Hauptwelle zeigt;
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Fig. 10 und 11 Vorderansichten der Kopplung der Vorrichtung nach
der Erfindung mit der Hauptwelle eines Betts oder
Sofas.
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In den vorstehenden Figuren ist die Vorrichtung nach der
Erfindung als erstes Ausführungsbeispiel mit 1 bezeichnet. Sie
dient zum Betätigen von Betten oder Sofas mit beweglicher
Fuß- und/oder Kopfplatte. Diese Anordnungen sind an sich
bekannt und enthalten eine Basis 2 des Sofas oder Betts mit
einem tragenden Zwischenteil 3 und zumindest einem Endteil 4,
der die Kopf- oder Fußplatte bildet und an dem Zwischenteil 3
um eine Achse 5 schwenkbar ist, die quer zur Längsrichtung
des Betts oder Sofas liegt. Der Zwischenteil trägt im unteren
Bereich drehbar eine Hauptwelle 6, die parallel zur Achse 5
liegt und Querarme 7a und 7b hat, die gleitend mit ihren
freien Enden an der Unterseite der Träger des Endteils 4 der
Basis anliegen. Auf diese Weise bewirkt eine Teildrehung der
Hauptwelle 6 um ihre Achse 6a über die Arme 7a und 7b eine
Veränderung des Winkels des Endteils 4 gegenüber dem
Zwischenteil 3, wodurch die Kopf- oder Fußplatte des Betts oder
Sofas angehoben oder abgesenkt wird, wie es schematisch in
Fig. 2 gezeigt ist.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung hat ein Gehäuse 8, das an
der Unterseite des Zwischenteils 3 der Basis 2 des Betts oder
Sofas befestigt sein kann. Das Gehäuse trägt mindestens einen
Hebel 10 um eine Drehachse 9 drehbar und auf diesen
einwirkende Betätigungsmittel 11, wodurch er um die Drehachse 9
gegenüber dem Gehäuse 8 gedreht wird. Der Hebel 10 ist mit der
Hauptwelle 6 lösbar verbunden, so daß er sich gemeinsam mit
dieser um eine Achse 6a dreht. Die Drehachse 9 des Hebels 10
ist koaxial mit der Achse 6a.
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Die Betätigungsmittel 11 enthalten einen Getriebemotor 12 an
dem Gehäuse 8 mit einer Ausgangswelle 13, die ein Gewinde
trägt und rechtwinklig zur Drehachse 9 angeordnet ist.
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Die Ausgangswelle 13 ist mit einem Innengewinde eines
Schiebers 14 verbunden, der längs Führungen 15a und 15b
verschiebbar ist, welche durch erhabene Teile an den Innenwänden des
Gehäuses 8 gebildet sind. Die Führungen 15a und 15b liegen
parallel zur Ausgangswelle 13, und das Ende des Schiebers 14,
welches dem Getriebemotor 12 abgewandt ist, hat einen Schlitz
16 quer zur Schieberichtung des Schiebers 14. Ein Stift 17
sitzt in dem Schlitz und ist mit dem freien Ende 10a des
Hebels 10 verbunden, das dem Schieber zugewandt ist.
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Das andere Ende 10b des Hebels 10 ist weitgehend zylindrisch
und in einem Lagersitz 18 des Gehäuses 8 drehbar angeordnet.
Die Drehachse 9 ist das Drehzentrum des Hebels 10.
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Zum Verbinden des Hebels 10 mit der Hauptwelle 6 dient ein
Verbindungselement, das längs der Hauptwelle 6 bewegbar und
mit ihr um die Achse 6a drehbar gekoppelt ist.
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Bei dem in Fig. 3 bis 7 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel
besteht die Hauptwelle 6 aus zwei Teilen 19a und 19b, die
axial aufeinander ausgerichtet sind und einen Abstand
zueinander haben, der gleich oder größer als die axiale Länge des
Endes 10b des Hebels 10 ist, so daß das Ende 10b des Hebels
10 zwischen den beiden Teilen 19a und 19b der Hauptwelle 6
angeordnet werden kann, wobei die Drehachse 9 auf die Achse
6a der Welle 6 ausgerichtet ist.
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Ein axialer Sitz 20 mit einem polygonalen oder sonstigen
nicht kreisrunden Querschnitt ist in den beiden Teilen 19a
und 19b zentriert zur Achse 6a ausgebildet. Das Ende 10b hat
einen axialen Durchgangssitz 21, dessen Achse mit der
Drehachse 9 zusammenfällt. Der Sitz 21 ist ähnlich wie der axiale
Sitz 20 ausgebildet.
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Das Verbindungselement ist ein Zapfen 22, der so ausgebildet
ist, daß er dem axialen Sitz 20 und dem Sitz 21 angepaßt ist.
Er ist in dem Teil 19a der Hauptwelle 6 axial verschiebbar.
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Durch axiale Verschiebung kann der Zapfen 22 in den Teil 19b
der Hauptwelle 6 eingesetzt werden, indem er durch den Sitz
21 des Hebels 10 hindurchgeführt wird.
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Die Kopplung des Zapfens 22 mit dem Sitz 21 verbindet den
Hebel 10 starr mit der Hauptwelle 6 bei Drehung um die Achse 6a
und bewirkt gleichzeitig ein Halten der Vorrichtung nach der
Erfindung an der Hauptwelle 6.
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Die axiale Bewegung des Zapfens 22 ergibt sich durch einen
Stift 23 an dem Zapfen 22, der aus einer axialen Nut 24 im
Teil 19a der Welle 6 heraussteht.
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Um das Zentrieren der Welle 6 gegenüber dem Hebel 10 zu
erleichtern, hat die Welle 6 vorteilhaft ein polygonales
Außenprofil, beispielsweise ein quadratisches Profil, mit Ausnahme
ihrer Enden, die an dem Zwischenteil der Basis des Sofas oder
Betts gelagert sind, und die axialen Enden des Teils 10b des
Hebels 10, in denen der Sitz 21 vorgesehen ist, haben
Vorsprünge 25, die einen Träger für die äußere Seitenfläche der
Welle 6 bilden.
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Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung, die
allgemein mit 1a bezeichnet und insbesondere in Fig. 8 bis 11
dargestellt ist, sind die Betätigungsmittel und das Ende 10a
des Hebels 10 praktisch identisch mit den bereits
beschriebenen Teilen des ersten Ausführungsbeispiels; aus diesem Grund
werden auch hier die in Fig. 3 bis 7 enthaltenen
Bezugszeichen verwendet.
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Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist das Ende 10b des
Hebels 10 so ausgeführt, daß es mit einer monolithischen
Hauptwelle 6 gekoppelt werden kann.
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Ein Durchgangssitz 30 mit einem polygonalen oder anderweitig
nicht kreisrunden Querschnitt ist am Ende 10b des Hebels 10
die Drehachse 9 umgebend ausgebildet.
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Der Durchgangssitz 30 ist zur Seite offen, und an der Öffnung
ist auch eine Öffnung 31 im Gehäuse 8 der Vorrichtung
vorgesehen.
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Die Größe der Öffnung 31 des Gehäuses quer zur Drehachse 9
ist derart, daß der Durchgang der Welle 6 mit einer Bewegung
des Gehäuses 8 in seitlicher Richtung relativ zur Welle 6
möglich wird, während der Durchgangssitz 30 so bemessen ist,
daß er neben der Welle 6 auch eine Hülse 32 aufnimmt, die in
Längsrichtung der Welle 6 verschiebbar ist.
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Die Hülse 32 ist mit der Welle 6 starr gekoppelt und um deren
Achse 6a mit ihr drehbar. Sie hat eine polygonale oder
anderweitig nicht kreisrunde Form, die derjenigen des
Durchgangssitzes 30 angepaßt ist.
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Die Hülse 32 bildet das Element zum Verbinden der Hauptwelle
6 mit dem Hebel 10, so daß diese Elemente bei der Drehung um
ihre jeweilige komzidente Achse 6a und 9 starr miteinander
verbunden sind.
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Vorteilhaft haben bei dem hier beschriebenen
Ausführungsbeispiel die Welle 6, die Hülse 32 und der Hebel 10 einen
quadratischen Querschnitt.
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Eine Schulter 33 dient als Anschlag bei der Axialbewegung der
Hülse 32 in einer Richtung längs der Welle 6 nach dem Koppeln
mit dem Hebel 10.
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Vorteilhaft hat die Öffnung 31 des Gehäuses 8 eine
entfernbare Abdeckung 34, die den Eintritt von Staub oder Schmutz in
das Gehäuse verhindert.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung enthält vorteilhaft
anstelle eines einzigen Getriebemotors 12 zwei Getriebemotoren,
die voneinander unabhängig betätigt werden können und jeweils
einen Hebel 10 bewegen, der in beschriebener Weise der
Hauptwelle 6 zugeordnet werden kann, um die Fußplatte anzuheben
oder abzusenken. Ein weiterer Hebel 10 kann einer weiteren
Hauptwelle 6 zugeordnet werden, um die Kopfplatte eines Betts
oder Sofas anzuheben oder abzusenken.
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In der Praxis entspricht diese Vorrichtung der unter
Bezugnahme auf Fig. 3 und 8 beschriebenen, wobei die beiden Hebel
10 einen gegenseitigen Abstand haben und zwischen ihnen die
beiden Getriebemotoren 12 angeordnet sind.
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Die Montage und Arbeitsweise der Vorrichtung nach der
Erfindung ergeben sich aus der vorstehenden Beschreibung und den
Zeichnungen.
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Insbesondere zeigt sich, daß die Vorrichtung nach der
Erfindung in sehr kurzer Zeit und sehr leicht montiert werden
kann, indem die Hauptwellen eines Betts mit beweglicher
Kopfund/oder Fußplatte mit den Hebeln 10 der Vorrichtung
verbunden werden, die sich in dem Gehäuse 8 befinden.
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In der Praxis wurde beobachtet, daß die Vorrichtung nach der
Erfindung das angestrebte Ziel und die Aufgaben vollständig
erreicht bzw. löst, da sie eine schnelle und genaue
Installation ermöglicht und bereits intern die Hebel zum Betätigen
der Wellen enthält, die wiederum zum Drehen der Fuß- und/oder
Kopfplatte führen.
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Ein weiterer Vorteil ist die Vereinfachung der Herstellung
der Basis des Betts oder Sofas dieser Art.
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Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung nach der Erfindung
besteht darin, daß sie ohne Probleme auf eine Basis eines Sofas
oder Betts jeder Breite angewendet werden kann.
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Die so beschriebene Vorrichtung kann auf zahlreiche Weise
abgeändert und verändert werden. Diese möglichen
Ausführungsformen liegen insgesamt im Schutzumfang der Erfindung. Alle
Einzelheiten können ferner durch andere, technisch
äquivalente Elemente ersetzt werden.
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In der Praxis richten sich das Material sowie die Abmessungen
der Vorrichtung nach den Erfordernissen und dem Stand der
Technik.
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Sind technische Merkmale in einem der Patentansprüche mit
Bezugszeichen versehen, so dienen diese einzig dem Verbessern
der Verständlichkeit der Ansprüche, so daß solche
Bezugszeichen
keinen einschränkenden Effekt auf den Schutzumfang eines
jeden Elements haben, das mit diesem Bezugszeichen
beispielsweise bezeichnet ist.