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DE69309366T2 - Bodenbearbeitungsmaschine - Google Patents

Bodenbearbeitungsmaschine

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Publication number
DE69309366T2
DE69309366T2 DE1993609366 DE69309366T DE69309366T2 DE 69309366 T2 DE69309366 T2 DE 69309366T2 DE 1993609366 DE1993609366 DE 1993609366 DE 69309366 T DE69309366 T DE 69309366T DE 69309366 T2 DE69309366 T2 DE 69309366T2
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DE
Germany
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roller
soil cultivation
machine according
cultivation machine
tube
Prior art date
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DE1993609366
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English (en)
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DE69309366D1 (de
Inventor
Der Lely Cornelis Van
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C Van der Lely NV
Original Assignee
C Van der Lely NV
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Publication date
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Publication of DE69309366D1 publication Critical patent/DE69309366D1/de
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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B29/00Rollers
    • A01B29/04Rollers with non-smooth surface formed of rotatably-mounted rings or discs or with projections or ribs on the roller body; Land packers
    • A01B29/041Rollers with non-smooth surface formed of rotatably-mounted rings or discs or with projections or ribs on the roller body; Land packers of "Cambridge"-type, i.e. the soil-pressing rings being stacked on a shaft

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine mit einem mit Bodenbearbeitungsgliedern versehenen Rahmen und mindestens einer Walze, die Walzenelemente aufweist, welche mittels Speichen nebeneinander auf einem zentralen Träger angeordnet sind, wobei der Umfang eines Walzenelementes einen Tubus bildet.
  • Eine Maschine dieser Art ist aus dem Prospekt "Köckerling-Kombimat Packer-Sä-Kombination PRO-ART 11'89" bekannt. Die Walze der bekannten Maschine arbeitet relativ zufriedenstellend und bietet den Vorteil, daß der bearbeitete Boden nur in den Saatfurchen verdichtet ist; dies verbessert die Keimbedingungen des in Reihen ausgesäten Gutes gegenüber dem zwischen den Saatfurchen im Boden befindlichen Unkrautsamen. Die bekannte Walze ist jedoch stets von massiver Bauweise, was gemäß der Erfindung nicht notwendig ist und in manchen Fällen das Kombinieren von Maschinen unmöglich macht, weil der Schwerpunkt der Walze relativ weit hinter dem Schlepper liegt. Insbesondere bei gefülltem Vorratsbehälter der Drillmaschine kann dies einen Schlepper an die Grenzen seiner Belastbarkeit bringen. Außerdem sind solche Maschinen oftmals kompliziert und teuer in der Herstellung, insbesondere bei relativ kleinen Stückzahlen, was u. a. auf speziell benötigte Teile zurückzuführen ist. Die Erfindung hat zur Aufgabe, eine Maschine zu schaffen, die in dieser Hinsicht zumindest eine Verbesserung bringt. Zu diesem Zweck weist die erfindungsgemäße Maschine eine Walze mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 auf.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführung der Erfindung besteht darin, daß ein Walzenelement zwei Teile aus Flachmaterial (im folgenden Flachteile genannt) aufweist, die aneinander anliegen und an ihrem Umfang aufgrund eines dort vorhandenen Profils gemeinsam einen Raum bilden. Speichen und Ringe sind also einstückig ausgeführt, so daß die Walze schnell und kostengünstig herzustellen ist.
  • Gemäß einem weiteren speziellen Merkmal der Erfindung weist die Walze Walzenelemente auf, die als Räder mit hohlen Rändern ausgeführt sind, an deren Peripherie zwei aneinander angepaßte, gestanzte Ringe vorgesehen sind. Die Erfindung betrifft demnach auch eine Bodenbearbeitungsmaschine mit einem mit Bodenbearbeitungsgliedern versehenen Rahmen und mindestens einer Walze, die Räder mit hohlen Rändern aufweist, an deren Peripherie zwei aneinander angepaßte, gestanzte Ringe vorhanden sind. Dadurch weist die Walze vorteilhaft einen schmalen flachen äußeren Rand auf, der eine sofortige Verdichtung in Abwärtsrichtung begünstigt, die Verdichtung zwischen den Reihen jedoch so gering wie möglich hält.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform der Erfindung sind die Walzenelemente mittels Distanzhaltern montiert und miteinander verspannt, die zwischen Walzenelementen auf einem zentralen Träger angebracht sind. Die Erfindung betrifft demnach auch eine Bodenbearbeitungsmaschine mit einem mit Bodenbearbeitungsgliedern versehenen Rahmen und mindestens einer Walze, die hohle Räder aufweist, welche mittels Distanzhaltern auf einem zentralen Rohr montiert und miteinander verspannt sind.
  • Gemäß der Erfindung ist außerdem ein mit Speichen versehenes Walzenelement vorteilhaft auf einem Träger angebracht, wodurch ein für die Walze vorteilhaftes Gewicht erzielt wird. Die Erfindung betrifft demnach auch eine Bodenbearbeitungsmaschine mit einem mit Bodenbearbeitungsgliedern versehenen Rahmen und mindestens einer Walze mit nebeneinander montierten Walzenelementen, wobei ein Walzenelement aus Flachteilen hergestellt und mittels Speichen auf einem Träger angebracht ist.
  • Die Erfindung ist im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Maschine und der Hebevorrichtung eines Schleppers, an die sie angeschlossen ist;
  • Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1;
  • Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2, und
  • Fig. 4 eine Ansicht entlang der Linie IV-IV in Fig. 1.
  • Entsprechende Teile in den Zeichnungen sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet. Außerdem ist die Erfindung keinesfalls auf die hier dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, die nur dazu dienen, den erfindungsgemäßen Gedanken zu verdeutlichen.
  • Fig. 1 zeigt eine Kreiselegge 1, die an die Hebevorrichtung 2 eines Schleppers angeschlossen ist. An der Rückseite weist die Kreiselegge eine Walze 4 auf, mit der sie durch zwei Arme 3 verbunden ist. Die Kreiselegge 3 selbst ist ein bekanntes Bodenbearbeitungsgerät, das hauptsächlich zur sekundären Bodenbearbeitung verwendet wird. Bei der vorliegenden Ausführungsform hat die 3 m breite Kreiselegge 1 ein Dutzend Bodenbearbeitungsglieder, die durch in einem Kastenbalken 5 angeordnete Zahnräder 6 miteinander antriebsverbunden sind, wobei die Bodenbearbeitungsglieder um die Achsen von aufwärts gerichteten Wellen drehbar und antreibbar sind. Die Zahnräder sind am oberen Ende der aufwärts gerichteten Wellen angeordnet, die durch die Unterseite des Kastenbalkens 5 hindurchgeführt und in dem Kastenbalken gelagert und abgestützt sind. Eine der beiden Wellen nahe der Mitte ist auch durch die Oberseite des Kastenbalkens 5 hindurch bis zu zwei Kegelrädern verlängert, die in einem auf dem Kastenbalken angebrachten Getriebegehäuse 10 angeordnet sind.
  • Zum Antreiben der Kreiselegge ist eine Verlängerung der Ausgangswelle des Getriebes 10 über eine Zwischenwelle mit der Zapfwelle des Schleppers verbunden. Außerdem weist die Maschine einen Anbaubock 11 auf, der in einer zentralen Lage an der Oberseite des Kastenbalkens 5 angebracht ist und zum Anschluß an die Dreipunkt-Hebevorrichtung 2 des Schleppers dient. Der Kastenbalken 5 ist an beiden Enden jeweils durch eine Platte 13 geschlossen, die sich nach oben bis über den Kastenbalken 5 hinaus erstreckt, mit dem die Arme 3 durch an der Oberseite des Kastenbalkens 5 angebrachte horizontale Zapfen 14 schwenkbar verbunden sind. Die Höhe des Kastenbalkens 5 und demnach die Bodenbearbeitungstiefe relativ zu der Walze 4 ist mittels eines Verriegelungsbolzens 16 einstellbar, der in eine Vielzahl von Öffnungen einzusetzen ist, die in der Platte 13 auf der Rückseite der Maschine ausgebildet sind. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist der Verriegelungsbolzen 16 entsprechend dem Prinzip einer "schwimmenden Abstützung" so eingesetzt, daß die Maschine zumindest teilweise von der Walze 4 abgestützt, relativ zu ihr jedoch frei höhenbewegbar ist.
  • Gemäß der Erfindung ist die Walze aus nebeneinander auf einem rohrförmigen zentralen Träger 18 angeordneten Walzenelementen 17 zusammengesetzt. Fig. 2 ist eine Seitenansicht quer zur Bewegungsrichtung A und zeigt ein solches Walzenelement 17, das mittels eines auf dem Träger 18 angebrachten Distanzhalters 19 in einem geeigneten Abstand zum benachbarten Walzenelement gehalten wird. Wie aus Fig. 4 deutlich wird, ist ein Walzenelement bei der beschriebenen Ausführungsform aus zwei Scheiben 20 aus Flachmaterial zusammengesetzt, die nahe ihrem Umfang ein Profil aufweisen. Am Außenumfang der Scheibe ist das Profil ein Ring 21, der einen Teil des zylinderförmigen Umfanges der Walze 4 bildet. Vom flachen Teil der Scheibe 20 ausgehend ist das Profil durch einen etwa 3 cm breiten, um 450 abgewinkelten Rand 22 gebildet, der in einen Rand 23 übergeht, welcher sich in einer in Arbeitsrichtung verlaufenden vertikalen Ebene erstreckt. Dieser Teil des Profils geht über einen etwa 1 cm breiten, ebenfalls um 45º abgewinkelten Rand in den obengenannten äußeren Ring 21 über.
  • Bei jedem Paar profilierter Scheiben, aus denen jedes Walzenelement 17 zusammengesetzt ist, ist der sich vertikal in Arbeitsrichtung erstreckende profilierte Rand 23 der einen Scheibe exakt um die Dicke des Flachmaterials kürzer als der entsprechende Rand der anderen Scheibe. Dadurch wird bewirkt, daß die gestanzten Ringe 21 an der Peripherie eines Paares profilierter Scheiben 20 aneinander angepaßt sind. Jeder Ring erstreckt sich in Längsrichtung des Rohres 18 bis über die äußere Begrenzungsfläche des flachen Teiles der jeweiligen Scheibe 20 hinaus. Dabei fällt die Mitte des Ringes 21 an der Außenseite eines Walzenelementes 17 mit den aneinander anliegenden Flächen der beiden Flachteile 20 zusammen, aus denen ein Walzenelement 17 zusammengesetzt ist.
  • Aus Fig. 4 wird auch deutlich, wie die Walze 4 an den Armen 3 der Maschine angebracht und die Walzenelemente 17 gegeneinander verspannt sind. Das Rohr 18 der Walze 4 ist an jedem Ende mit einer angeschweißten Abschlußplatte 26 versehen, wobei in einer Öffnung dieser Platte eine Welle 27 durch Schweißen befestigt ist. Diese Welle 27 erstreckt sich seitwärts über das Ende des Rohres 18 hinaus. Auf die Welle ist ein Klemmstück 28 aufgesteckt, das die Form einer mit einer Öffnung versehenen Scheibe hat, auf die ein ringförmiger Teil eines Distanzhalters aufgeschweißt ist. Der ringförmige Teil auf dem Klemmstück 28 ist teilweise auf ein Ende des Rohres 18 aufgesteckt und mittels einer an sich bekannten Stellmutter 29 festgelegt. Außerdem ist die Welle 27 durch ein Lager 30 an einem Arm 3 abgestützt Das Lager 30 ist in einer Ausnehmung des Armes 3 angeordnet und durch einen Klemmring 31 in Position gehalten, der mit einer entsprechenden Ausnehmung versehen und auf die Arme 3 aufgeschraubt ist. Das Lager 30 ist an der Welle 27 mittels einer zweiten Stellmutter festgelegt, von der das Lager 30 gegen eine an der Welle 27 ausgebildete Schulter gedrückt wird.
  • An der Rückseite der Walze weist die Maschine einen Träger 33 in Form eines im Querschnitt quadratischen Rohres auf, das sich in Längsrichtung der Walze erstreckt und mit Abstreifern 34 versehen ist, wie aus den Fig. 2 und 3 deutlich wird. Das Rohr 33 ist derart angeordnet, daß die der Walze zugewandte Seite mit einer Vertikalen einen Winkel von etwa 30º bildet. Auf diese Vorderseite ist eine Platte aufgeschweißt, die im Schnitt betrachtet auf zwei Seiten über die Anlagefläche des Trägers 33 hinaussteht. Durch diese Anordnung weist däs Rohr 33 zwei Klemmränder 35 auf 1 an denen ein Halter 40 für ein Abstreifelement 41 mit einigen Bolzen 36, einem zugehörigen Distanzhalter 37 und einem Klemmstück 38 angebracht ist.
  • Ein Abstreifelement 41 ist einstückig aus einem Federstahlstab ausgebildet und mit Schraubenfeder-Wicklungen 42 versehen. In der Mitte der Schraubenfeder-Wicklungen 42 weist ein Abstreifelement 41 eine flache Öse 43 auf, durch die eine Schraube 36 hindurchgeführt ist, mittels der das Abstreifelement 41 mit dem Halter 40 verbunden ist. Bei dieser Verbindung ist zwischen der zur Schraube gehörigen Mutter und der Öse 43 ein Klemmstück 44 angeordnet, das mit einer passenden Ausnehmung für die Öse 43 versehen ist. Alle drei Schrauben 36 an einem Halter 40 sind Schloßschrauben, deren zugehörige Muttern dieselbe Größe haben. Von den Wicklungen 42 aus erstrecken sich zwei Zinken 45 eines Abstreifelementes 41 ein kurzes Stück weit parallel zu dem Halter 40, nämlich bis über das Ende des Halters 40 hinaus, wonach sie mit einer Biegung in eine horizontale Ebene übergehen und sich bis über die Mitte der Walze 4 hinaus erstrecken. In der in Fig. 3 gezeigten Draufsicht sind die beiden Zinken 45 eines Abstreifelementes 41 vom Halter 40 aus in einem Winkel von 45º in Richtung zueinander abgewinkelt und verlaufen dann dicht neben der Begrenzungsfläche, d. h. den Rändern 23 eines Walzenelementes 17. Nahe ihren Enden bilden die Zinken 45 eines Abstreifelementes 41 einen Winkel von 45º mit einer Horizontalen und sind an ihren vorderen Enden so weit in Richtung zueinander abgewinkelt, daß jeder Zinken in Längsrichtung der Walze 4 ein Spiel hat, das etwa der Dicke eines Zinkens 45 entspricht.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Maschine auch mit einer Drillmaschine 47 versehen, die von der Walze in nicht näher bezeichneter Weise abgestützt ist, und deren Särohre das Saatgut auf der Vorderseite jedes Walzenelementes ausbringen. Bei dieser Anordnung wird die Walze 4 dazu benutzt, das ausgesäte Gut in eine vorteilhafte Lage und den Boden in unmittelbare Nähe zu dem Saatgut zu bringen. Dadurch werden nur in den Saatfurchen vorteilhafte Bodenbedingungen geschaffen, was die Wasserversorgung und das Anwurzeln der späteren Pflanzen betrifft. Aufgrund der Form der Walze werden diese Bedingungen zwischen den Furchen nicht geschaffen, so daß das Saatgut eine bessere Ausgangsposition hat als die Samen, die sich unerwünschterweise zwischen den Furchen im Boden befinden. Selbstverständlich kann die Walze 4 auch für Säverfahren verwendet werden, bei denen das Saatgut nicht in die Furche eingebracht und der Boden anschließend verdichtet wird. Die mit breiteren oder schmaleren Distanzhaltern 19 versehene Walze ist im allgemeinen auch vorteilhaft zur künstlichen Verdichtung von sekundär bearbeitetem Boden einzusetzen. Die Abstreifer 34 der vorliegenden Ausführungsform wirken sich vorteilhaft auf das Saatbett aus, weil die Abstreifelemente 41 dicht über dem Boden zwischen zwei Walzenelementen angeordnet sind, so daß die abgestreiften Erdklumpen stets sehr klein bleiben. Da das Abstreifelement 41 aus Federstahl besteht, ist es widerstandsfähig gegen etwaige zwischen den Elementen befindliche Steine.
  • Bei dieser Ausführungsform weist der flache Teil eines Walzenelementes 17 drei Öffnungen 48 auf. Jede dieser Öffnungen ist begrenzt durch einen etwa 1 cm breiten Rand entlang dem hohlen Profil einer Scheibe 20 und den Rand/die Ränder einer von drei Speichen 49, die durch die Öffnungen 48 und den an das Rohr 18 angrenzenden Teil 50 einer Scheibe 20 gebildet sind. Der das Rohr 18 umschließende Scheibenteil 50 bildet auch eine Druckfläche für die zwischen den Walzenelementen 17 angeordneten Distanzhalter 19. Durch Ausbilden eines Walzenelementes mit Speichen in der oben beschriebenen Weise wird eine Maschine mit einer leichten und kostengünstigen, aber effizient arbeitenden Walze erzielt.
  • Die Erfindung ist keinesfalls auf die obigen Ausführungen beschränkt, sondern betrifft auch alle in den Zeichnungen gezeigten Einzelheiten. Außerdem betrifft die Erfindung alternative Ausführungsformen aller Art, soweit sie natürlich in den Schutzbereich der nachfolgenden Ansprüche fallen.

Claims (10)

1. Bodenbearbeitungsmaschine (1) mit einem mit Bodenbearbeitungsgliedern versehenen Rahmen (5) und mindestens einer Walze (4), die ringförmige Walzenelemente (17) aufweist, welche mittels Speichen (49) nebeneinander auf einem zentralen Träger (18) angeordnet sind, wobei der Umfang eines Walzenelementes (17) einen Tubus bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der Tubus und die Speichen aus Flachmaterial hergestellt sind.
2. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Walzenelement (17) zwei aneinander anliegende Flachteile (20) aufweist, die an ihrer Peripherie derart profiliert sind, daß zwischen ihnen ein Raum gebildet ist.
3. Bodenbearbeitungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4) Walzenelemente (17) aufweist, die als Räder mit hohlen Rändern ausgeführt sind, wobei an dem Außenumfang des Randes zwei gestanzte Ringe (21) vorgesehen sind, die aneinander angepaßt sind.
4. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzenelemente (17) mittels Distanzhaltern (19) montiert und miteinander verspannt sind, die zwischen Walzenelementen (17) auf dem zentralen Träger (18) angebracht sind.
5. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit Speichen (49) versehenes Walzenelement (17) auf einem Träger (18) angebracht ist.
6. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Speiche (49) durch zwei aneinander anliegende Flachteile (20) gebildet ist.
7. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger ein Rohr (18) ist, das in einer zentralen Position angeordnet ist.
8. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Maschine eine Walze (4) aufweist, die Räder aus gestanztern Flachmaterial (20) hat, wobei der Achsabstand der Räder (17) etwa 12,5 cm beträgt.
9. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (4) für eine Kreiselegge bestimmt ist und zumindest teilweise zu deren Abstützung dient.
10. Bodenbearbeitungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Maschine elastische Abstreifer (34) aufweist, die in einigem Abstand von dem zentralen Rohr (18) angeordnet sind.
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